20 I. Teil. Allgemeines. Voraussetzung einer ihrer Aufgabe gewachsenen Sozialpolitik unter schätzt oder ganz übersehen. § 2. Die soziale Erkenntnis. Zu einer Sozialpolitik würde es auf Grund der in § 1 besprochenen sachlichen Voraussetzungen allein schwerlich gekommen sein. Es mußten zunächst auch noch geistige (intellektuelle) Voraussetzungen hinzutreten. Nicht schon die Tat sache, daß mit der erwähnten Umwälzung ein Auseinanderrücken der an dem Wirtschaftsleben beteiligten Volksklassen und eine Reihe ernster materieller und sittlicher Mißstände verbunden war, konnte zur Entwickelung der Sozialpolitik führen. Es hat schon größere Gegensätze und schlimmere Mißstände gegeben und gibt es außerhalb der Kultur staaten noch, ohne daß deshalb eine Sozialpolitik bemerkbar ist, die den Mißständen auf der ganzen Linie entgegen zu wirken sucht. Selbst vereinzelte und gelegentliche sozialpolitische Maßnahmen sind in manchen Zeiten und Gebieten mit weit verbreiteten und tiefgreifenden Miß ständen selten. Zum Teil erklärt sich das daraus, daß die Lage der unteren Volksschichten zu elend war, um noch die Kraft zu einer Reaktion dagegen erwachsen zu lassen. Aber noch mehr läßt sich die erwähnte Erscheinung darauf zurückführen, daß die soziale Erkenntnis fehlte, d. h. daß die Mißstände, die wir vom Stande unserer Erkenntnis aus wahrnehmen, nicht als solche von den beteiligten und anderen Kreisen und den Organen der Staatsgewalt erkannt und empfunden wurden. Die Mißstände müssen vor allem auch den von ihnen be troffenen Schichten zum Bewußtsein gekommen sein. Eine Sozialpolitik im heutigen Sinne des Wortes ist nicht denkbar, wenn die schwachen und bedrängten Schichten die Mißstände ihrer Lage nicht als drückend empfinden, wenn sie sich darin als in etwas Unabänderliches willenlos fügen. Erst auf dem Boden der Erkenntnis der Übelstände in den breiten Massen des Volkes erwächst ein Sehnen und Streben nach besseren Verhältnissen, das stark genug ist, Versuche zur Selbsthilfe auszulösen und auch den nicht von den Mißständen unmittelbar betroffenen Kreisen und den Trägern der öffentlichen Gewalt die Gefahren, die für das Gesamtinteresse daraus erwachsen, in voller Schärfe zum Bewußtsein zu bringen. Ohne soziale Erkenntnis gibt es keine Sozialpolitik. Das 19. Jahrhundert hat gerade in dieser Beziehung die Verhältnisse wesentlich umgestaltet. Ein neuer Geist ist in die Massen gedrungen. Nicht nur aus rechtlicher, auch aus geistiger Gebundenheit sind sie herausgehoben. Der Stand des allgemeinen Wissens ist dank der Verall gemeinerung und Verbesserung des elementaren Schulwesens in den breiten Volksschichten beträchtlich erhöht. Die geistige Regsamkeit, die Fähigkeit, die Dinge um sich herum zu beobachten und zu unter scheiden, ist gewachsen. Die Verbreitung der Presse, die — gestützt auf das leistungsfähige Nachrichten Verkehrswesen — in die einfachsten