2. Kapitel. Voraussetzungen der Sozialpolitik. 21 Haushaltungen dringt, erleichtert den Überblick über Verhältnisse anderer Klassen und anderer Gebiete. Die größere Beweglichkeit der Massen — durch die Eisenbahnen ermöglicht, durch die Freizügigkeits gesetzgebung rechtlich anerkannt — begünstigt den Austausch der Erfahrungen, die Verständigung unter gleich Interessierten und ihren Zusammenschluß zu gemeinsamer Tätigkeit. Vieles hat so zusammen gewirkt, die soziale Erkenntnis in den Massen der Bevölkerung weit über das frühere Maß hinaus zu steigern. Dadurch erst haben die sozialen Probleme, die aus der neuesten Entwickelung hervorgegangen sind, eine solche Bedeutung erhalten, daß es nicht nur zu Versuchen gemeinsamer Selbsthilfe gegen gewisse Übelstände, sondern mehr und mehr zu einer von dem Willen der Nation getragenen umfassenden Sozialpolitik kommen konnte. In dem Gesagten liegt, daß ohne Hebung des geistigen Niveaus der Volksmassen unsere Zeit mit den Opfern und Schwierigkeiten und Problemen der Sozialpolitik nicht belastet wäre. Aber nur eine eng herzige und kurzsichtige Auffassung könnte glauben, daß es besser wäre, wenn es zu jener geistigen Hebung des Volkes nicht gekommen wäre. Die gesteigerte Bildung und geistige Regsamkeit des Volkes ist eine Kulturerrungenschaft von höchster Bedeutung und kann und darf nicht rückgängig gemacht werden. Die ganze landwirtschaftliche und gewerbliche Produktionsweise, das ganze wirtschaftliche, gesell schaftliche und politische Leben unserer Zeit, die Möglichkeit, die be deutend angewachsenen Volksmassen zu ernähren, mit einem Wort die wesentlichen Grundlagen und Stützen der heutigen Kulturwelt würden in sich zusammenbrechen, wenn die Masse des Volks wieder in den früheren Zustand der Unwissenheit und geistigen Schwerfälligkeit zurücksinken würde. Die Sozialpolitik hätten wir dann freilich nicht nötig, aber um den Preis kulturellen, geistigen, sittlichen, politischen und wirtschaftlichen Niedergangs, und der Preis wäre zu hoch. § 3. Das soziale PfliehtbewuCstsein. Die bisher besprochenen sach lichen und geistigen Voraussetzungen würden schon eine sozialpolitische Betätigung ermöglichen. Aber wenn sie sich nur auf diese Voraus setzungen stützte, würde sie über ein mehr oder minder widerwilliges Siclibeugen unter das Joch einer gesellschaftlichen und politischen Notwendigkeit nicht hinausgehen. Sie würde damit zwar im einzelnen manches erreichen können, aber doch nur in geringem Grade fähig sein, die Gegensätze zwischen den arbeitenden und den übrigen Klassen abzumildern. Die Anfänge der neuen Sozialpolitik — erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts hat sie einen umfassenden Charakter angenommen — zeigen deutlich jenen Charakter. Erklärlich genug ist das. Belästigungen, Erschwerungen, Einschränkungen der Bewegungs freiheit, materielle Einbußen und Opfer waren mit den sozialpolitischen