22 I. Teil. Allgemeines. Eingriffen verbunden. Daß die Kreise, die davon zunächst betroffen wurden, sich nicht sofort in froher Begeisterung um das sozialpolitische Banner scharten, ist natürlich und kann ihnen nicht zum Vorwurf gemacht werden. Aber nach nnd nach erwuchs durch die immer ständiger werdende Beschäftigung mit den sozialen Problemen in den Kreisen, die den Ar beitern gegenüberstanden, und nicht minder in den Organen der öffent lichen Gewalt ein neuer Geist, eine andere und höhere Auffassung. Ein soziales Pflichtbewußtsein gewann in ruhigem und stetigem Fortsehreiten die Herrschaft über die Geister, in Deutschland ohne Frage besonders befördert durch die Arbeiterversicherungsgesetzgebung. Was anfangs nur aus kühler Erwägung des die Vorteile und Nachteile abwägenden Verstandes geschah, drängte sich immer energischer auf als das Gebot einer sittlichen Pflicht sowohl gegen das Gemeinwesen, in welchem die Wurzeln der Kraft jedes Standes, jeder Klasse und jedes Einzelnen liegen, als auch gegen den unter ungünstigen und schwierigen Ver hältnissen im Kampfe des Lebens ringenden Teil der Volksgenossen. Die Bereitwilligkeit, zu helfen und zu bessern, wo es möglich war, die Opferwilligkeit zur Übernahme auch großer Lasten und Selbstbe schränkungen haben in einem Maße an Ausdehnung gewonnen, das unsere Zeit wesentlich von früheren unterscheidet. Gewiß gibt es noch viele, die anders denken; gewiß führt die Schärfe des Kampfes um die materielle Existenz auch in den anscheinend vom Geschick be günstigten Klassen noch oft genug von der höheren Auffassung der Sozialpolitik als einer sittlichen Pflicht hinweg. Aber wer die Ver hältnisse im ganzen überschaut und mit früheren vergleicht, kann den Fortschritt nicht verkennen. Das gesteigerte soziale Pflichtbewußtsein ist die wesentlichste Vor aussetzung für den Enderfolg der Sozialpolitik. Nicht schon die Erkennt nis der Gefahren, die dem Gemeinwesen, dem Vaterlande aus sozialen Miß ständen drohen, und das Streben nach Beseitigung dieser Gefahren, sondern erst der ernste Wille der Nation, dem Gebote einer sittlichen Pflicht zu genügen, führt die Sozialpolitik über Einzelerfolge hinaus dem Ziel näher, die durch die neuzeitliche Entwickelung weiter auseinander gerückten Klassen einander wieder zu nähern und in ihnen das Bewußtsein ihrer Zusammengehörigkeit und ihrer gemeinsamen Verkettung mit dem nationalen Staatswesen wieder zu lebendiger Wirksamkeit zu bringen. 3. Kapitel. Die sozialpolitischen Richtungen. § 1. Sozialpolitik und Sozialismus. Sozialpolitik und Sozialismus sind ihrem inneren Wesen nach unvereinbare Gegensätze. Es könnte anders scheinen, wenn man hört, mit welchem Eifer die politischen Vertreter des Sozialismus sich — namentlich in Deutschland — be mühen, die ganze Sozialpolitik als einen Erfolg der sozialistischen