3. Kapitel. Die sozialpolitischen Richtungen. 25 tieren mit der heutigen Gesellschaftsordnung, ein Mitarbeiten an ihrer Verbesserung und damit an ihrer Befestigung grundsätzlich unver einbar ist. Einstweilen ist nicht zu erwarten, daß es zu einer völligen Klärung der Verhältnisse in dieser Beziehung kommt. § 2. Sozialpolitik und Individualismus. Ebenso unvereinbar mit der Sozialpolitik wie der Sozialismus, aber aus ganz anderen Gründen, ist der extreme Individualismus, d. li. jene volkswirtschaftliche (und auch auf das politische Leben übertragene) Richtung, welche von der möglichst ungehemmten Bewegungsfreiheit der Einzelnen alles Heil erwartet. Freiheit der Person, Freiheit des Eigentums, Freiheit der Bewegung, Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung, Freiheit der Konkurrenz im innern Leben der Volkswirtschaft und in den internationalen Beziehungen sind nach dieser Anschauung die Grund pfeiler alles wirtschaftlichen Gedeihens der Einzelnen wie der Ge samtheit. Des regelnden, ordnenden, einschränkenden, leitenden und kontrollierenden Eingreifens des Staates bedürfe es nicht. Der Staat solle sich begnügen damit, im Innern durch Schutz des Eigentums und der berechtigten Interessen mit Hilfe der Rechtsordnung und der Ahndung ihrer Verletzungen und nach außen hin durch Schutz gegen Störungen seitens anderer Gemeinwesen der freien wirtschaftlichen Betätigung des Einzelnen die Wege offen zu machen. Das Übrige finde sich dann von selbst. Übelstände in sozialer Beziehung werden ent weder geleugnet oder aber zurückgeführt darauf, daß die wirtschaft liche Freiheit noch nicht vollständig genug und die Kapitalkraft der Unternehmer noch nicht groß genug sei. Beseitige man diese Schranken, die aus den früheren Zeiten mit herüber genommen seien, so müssen die Übelstände mit naturgesetzlicher Notwendigkeit verschwinden, und soweit das auch unter dieser Voraussstzung nicht der Fall sei, handele es sich eben um unvermeidliche Unvollkommenheiten, wie sie allen menschlichen Einrichtungen und Verhältnissen anhaften. Vom Boden dieser Anschauung aus kann man bestenfalls dazu gelangen, Konsum- und andere Genossenschaften zu befördern und dadurch der Selbsthilfe Vorschub zu leisten. Ein Eingreifen des Staates zum Schutze der Bedrängten dagegen steht in krassem Wider spruch mit den Grundsätzen des extremen Individualismus, weil es das freie Spiel der Kräfte stört. Die Vertreter des extremen Individualismus sind heute in den Kulturstaaten sehr selten geworden. Die Richtung gehört im wesent lichen der Vergangenheit an, hat da aber eine erhebliche Bedeutung gehabt, vor allem in der Wissenschaft. Sie ist in England entstanden in den 30 er Jahren des 19. Jahrhunderts und hat sich dort zu der als . Manchestertum“ bezeichneten Richtung entwickelt. Ihre bekannteste Leistung ist der Kampf gegen die englischen Getreidezölle, der unter