28 I. Teil. Allgemeines. nicht nur für zulässig-, sondern für geboten hält, ohne deshalb •— und darin berührt sie sich mit dem gemäßigten Individualismus — den Weg der Selbsthilfe zu verwerfen. Sie will jeden möglichen Weg zur Milderung sozialer Mißstände da benutzen, wo er am geeignetsten ist und sie sieht in der Durchführung sozialer Reformen eine sittliche Notwendigkeit, nicht nur eine Zweckmäßigkeit. Diese Richtung ist das Ergebnis der neuesten Entwicklung. Sie hat besonders in Deutschland Ausbreitung gefunden; die berühmte Kaiserliche Botschaft vom 17. Nov. 1881 und die daran anschließende obligatorische Arbeiterversicherung sind nicht nur ein markanter Aus druck der Auffassung der sozialreformatorischen Richtung, sondern haben auch der Gewinnung der weitesten Kreise für die bezeichnete Grundauffassung vielfach und wirksam Vorschub geleistet. In Deutschland stehen fast alle Vertreter der volkswirtschaftlichen Wissenschaft auf dem Boden der sozialreformatorischen Richtung, ebenso wie ihr die leitenden und für die praktische Politik maßgebenden und an ihr mitwirkenden Personen sowie der bedeutendste Teil der Unternehmer anhängen. Die Anhängerschaft der sozialreformatorischen Richtung ist dabei keine einheitliche kompakte Masse. Die Eigenart der einzelnen Per sonen nach Lebensauffassung, Charakter und Temperament macht sich auch hier fühlbar, und überdies lassen sich große Gruppen innerhalb dieser Richtung wahrnehmen. Die einen sind von vorn herein geneigt, das staatliche Eingreifen in den Vordergrund zu schieben und behufs Sicherung eines allgemeinen Erfolges auch ge setzlichen Zwang anzuwenden. Andere lehnen ein solches Vorgehen nicht ab, wollen ihm aber eine praktische Berechtigung erst dann zu sprechen, wenn sonstige Wege versagt haben. Noch andere verlangen eine stärkere Mitarbeit der Kirche, sowohl auf katholischer wie auf protestantischer Seite. Auch in dem 1872 entstandenen Verein für Sozial politik haben sich die verschiedenen Gruppen deutlich genug bemerk bar gemacht. Aber in der Grundanschauung, daß die Sozialpolitik ein Gebot sittlicher Pflicht ist, und daß staatliche Eingriffe nicht grund sätzlich zu bekämpfen sind, begegnen sich die verschiedenen Gruppen. Dieser gemeinsamen Grpndauffassung muß man sich stets erinnern, weil dadurch Meinungsverschiedenheiten zwischen den einzelnen Gruppen leichter ausgeglichen werden können. Der Schranken, die der Sozialpolitik gezogen sind, sind sich die Vertreter der Sozialreform bewußt, wenn auch in ihren einzelnen Gruppen nicht völlig gleiche Auffassungen über die Bedeutung dieser Schranken nnd über die daraus zu ziehenden Schlüsse für das prak tische Vorgehen bestehen. Auch darüber ist sich diese Richtung klar, daß es nicht möglich und für den Kulturfortschritt nicht einmal wünschenswert ist, die Klassenunterschiede ganz zu beseitigen.