4. Kapitel. Wege der Sozialpolitik. 37 Rechnung zu tragen und die Einzelverhältnisse richtig zu erfassen. Es entwickelt sich dadurch leicht eine Schablone des Vorgehens, die formal gerecht ist, aber sachlich den sozialpolitischen Zweck nicht überall zu erreichen vermag. Eine so zugespitzte Zentralisation wird deshalb nur dann mit Erfolg angewendet werden können, wenn die zu lösende sozialpolitische Aufgabe Verhältnisse betrifft, die nur eine geringfügige Verschiedenheit der örtlichen Lagerung aufweisen, oder bei denen die örtliche Verschiedenheit ohne wesentliche Bedeutung ist. Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, so bedarf es jedenfalls einer Steigerung der geringen Anpassungsfähigkeit an örtliche Ver hältnisse. Die Steigerung läßt sich in gewissem Umfange dadurch erreichen, daß den örtlichen Verwaltungsstellen eine größere Selbst ständigkeit der Entschließung gewährt wird. Dadurch läßt sich den Besonderheiten örtlicher Bedürfnisse Rechnung tragen, ohne die Ein heitlichkeit der Verwaltung aufzuheben. Die Besonderheit der engeren Bezirke kann aber auch so groß sein, daß eine Einheitlichkeit der Verwaltung nicht nur entbehrlich, sondern geradezu nachteilig ist. In solchen Fällen liegt es im Wesen der Sache, daß die Verwaltung in dezentralisierter Form durchgeführt wird. In den engeren Bezirken sind selbständige Verwaltungsstellen mit eigener Entschlußfreiheit zu bilden. Das hat den Vorteil der engen Anpassung an die örtlichen Verhältnisse; aber es hat auch eine Zersplitterung der Verwaltungsorgane zur Folge. Das kann zu einer unwirtschaftlichen Steigerung des Verwaltungsaufwandes führen, weil gewisse Ausgaben, die bei der Zentralisation nur einmal zu machen sind, sich jetzt an zahlreichen Stellen wiederholen. Es kann weiterhin die Folge haben, daß die sozialpolitische Fürsorge in den einzelnen engeren Gebieten sich sehr ungleich gestaltet und deshalb zu einer ungerechten Zurücksetzung der arbeitenden Klassen in ge wissen Gegenden führt. Dem muß entgegengewirkt werden durch Festlegung von Grundsätzen, die ein zu weites Auseinanderfallen des Vorgehens der örtlichen Organe zu verhindern imstande sind und so eine annähernde Gleichmäßigkeit der sozialpolitischen Fürsorge ver bürgen. So ist z. B. bei der Krankenversicherung vorgegangen. Bei einem Teile der sozialpolitischen Aufgaben, die an sich eine örtlich gegliederte Verwaltung erfordern, würde die völlige Isolierung der einzelnen Organe deren Leistungsfähigkeit beschränken, weil die nötige Fühlung mit gleichartigen Organen und das wünschenswerte Ineinander greifen ihrer Arbeit fehlen würde. Solche Verhältnisse liegen beispiels weise bei den Arbeitsnachweisen vor. Sie verlangen wegen des sehr engen Zusammenhanges mit den örtlichen Bedürfnissen eine dezentrali sierte Organisation; aber wenn ihre Tätigkeit mit den Grenzen ihres engeren Bezirks völlig abschneiden müßte, wenn es nicht möglich wäre,