4. Kapitel. Wege der Sozialpolitik. 39 Versicherung —, immer hat die berufliche Gliederung die Wirkung, daß ein Nebeneinander von Organisationen mit gleichem Ziel für das gleiche Gebiet entsteht. Darin liegt eine Zersplitterung, die im ganzen den Verwaltungsaufwand steigern muß. Ob dieser Nachteil groß genug ist, um deshalb den bedeutsamen Vorteil der beruflichen Gliederung fallen zu lassen, läßt sich nicht allgemein entscheiden und ist in der Praxis sehr verschieden beurteilt worden. In der deutschen gewerb lichen Unfall- und Krankenversicherung ist die berufliche Gliederung das maßgebende Prinzip. Wird auf berufliche Gliederung verzichtet, so liegt eine rein territoriale Organisation vor. Sie faßt die Angehörigen der ver schiedensten Berufe für bestimmte größere oder kleinere Gebiete zu sammen und erreicht dadurch eine größere Übersichtlichkeit und Billigkeit der Verwaltung, als sie möglich wäre, wenn in einem gleich großen Gebiet für jede Berufsgruppe eine besondere Organisation be stände. Dafür muß aber der Nachteil in Kauf genommen werden, daß die Heranziehung des speziellen Fachwissens zur Durchführung der Verwaltungsaufgaben nicht ebenso leicht und gut gelingt, wie bei der beruflichen Gliederung. Beispiele der rein territorialen Gliederung sind u. a. die österreichische Unfallversicherung und die deutsche In validitätsversicherung. Eine Kombination beider Wege läßt sich ebenfalls denken und liegt z. B. in der deutschen landwirtschaftlichen Unfallversicherung vor, da diese Berufsgruppe zwar von anderen getrennt gehalten, aber nur für bestimmte engere Gebiete zu Berufsgenossenschaften zu sammengefaßt ist. Ein eintheitliches Gliederungsprinzip für das ganze Gebiet der Sozialpolitik ist durch die Natur der Dinge überall ausgeschlossen, weil die zu lösenden Aufgaben nicht alle ein gleiches Vorgehen er möglichen. Im übrigen spricht hier die Sonderart der einzelnen Na tionen inbezug auf Entwickelung, Auffassung, Gewohnheiten usw. sehr mit. Die Sozialpolitik ist viel zu eng mit dem ganzen Volksleben verknüpft, als daß nicht auch im Aufbau der sozialpolitischen Einrich tungen jedes Volk seine Wege für sich gehen sollte. § 6. Das Zeitmafs der Sozialpolitik. Eine umfassende Sozialpolitik bedingt eine Fülle von sich ergänzenden Maßnahmen, die in sehr vielen Fällen in bestehende Gewohnheiten eingreifen, mit Belästi gungen und Beschränkungen verbunden sind und finanzielle Opfer von den Beteiligten erfordern. Es tritt eine Umgestaltung bestehender Verhältnisse ein, und jede derartige Umgestaltung bedingt zunächst Störungen, die erst allmählich ausgeglichen werden können. Die Störungen sind unvermeidlich. Aber es liegt gleichwohl kein Anlaß vor, sie ohne triftige Gründe in einer gegebenen Zeit so zu häufen.