50 I. Teil. Allgemeines. für Arbeitsstatistik eingerichtet. 1902 hat die spanische Regierung eine Vorlage wegen Errichtung eines Arbeitsamtes mit im wesentlichen statistischen, aber auch mit gutachtlichen Obliegenheiten eingebracht. Das Amt soll bestehen aus einer sozialen Kommission, einem höheren Arbeitsrat (20 Unternehmer, 20 Arbeiter, 10 Beamte) und einer ständigen Kommission. In Österreich machte schon 1894 die Re gierung den Versuch, im Handelsministerium ein arbeitsstatistisches Zentralamt von den gesetzgebenden Körperschaften beschließen zu lassen, erzielte aber damit keinen Erfolg. Auch ein zweiter 1898 von der Regierung vorgelegter Entwurf wurde nicht Gesetz. Deshalb wurde im Verordnungswege am 25. Juli 1898 das arbeitsstatistische Amt im Handelsministerium begründet. Zu seiner Unterstützung wurde gleichzeitig ein Arbeitsbeirat gebildet, bestehend aus Vertretern des arbeitsstatistischen Amtes, der beteiligten Ministerien, des obersten Sanitätsrates, aus dem Präsidenten der statistischen Zentralkommission und 30 vom Handelsminister ernannten Mitgliedern. Von den er nannten Mitgliedern sind je ein Drittel Unternehmer, Arbeiter und sonstige Fachmänner. Die populäre Zeitschrift des Amtes führt den Titel „Soziale Rundschau“. Das Deutsche Reich trat 1902 in die Reihe der Staaten ein, die eine besondere arbeitsstatistische Zentralstelle haben. Zehn Jahre vorher war bereits eine Reichskommission für Arbeiterstatistik, be stehend aus höheren Beamten und Parlamentariern, eingerichtet worden, die aber nach ihrer Organisation und ihren Befugnissen die Aufgahen einer wirklichen arbeitsstatistischen Zentralstelle nicht auf sich nehmen konnte. Durch den Reichshaushaltsetat für das Rechnungsjahr 1902 wurde die Errichtung einer besonderen „Abteilung für Arbeiter statistik“ beim Kaiserlichen Statistischen Amte ermöglicht. Die Ab teilung trat alsbald ins Leben. Zu ihrer Unterstützung ist ein „Beirat für Arbeiterstatistik“ gebildet. Er besteht aus dem Präsidenten des Kaiserlichen Statistischen Amtes als Vorsitzendem und 14 Mitgliedern, von denen Bundesrat und Reichstag je 7 wählen. Seit April 1903 gibt die Abteilung für Arbeiterstatistik eine sehr inhaltreiche, das Tatsachenmaterial des In- und Auslandes in kurzen Artikeln dar stellende Zeitschrift, das „Reichsarbeitsblatt“, heraus. Sie erscheint monatlich und kostet jährlich nur 1 M. Schweden hat seit 1. Januar 1903 eine Abteilung für Arbeits statistik im Königlichen Kommerzkollegium; sie wird ebenfalls eine wohlfeile Zeitschrift herausgeben, die aber zunächst nur vierteljährlich erscheinen soll. In Italien hat das Gesetz vom 29. Juni 1902 die Errichtung eines arbeitsstatistischen Amtes vorgesehen. Die Aus führungsverordnung zu dem Gesetz erging am 29. Januar 1903. Hier nach wird das Arbeitsamt ein Bulletin herausgeben. Zur Ergänzung