5. Kapitel. Träger und Organe der Sozialpolitik. 51 und Unterstützung des Arbeitsamtes wird ein Oberer Arbeitsrat ge bildet, der wieder eine ständige Kommission einsetzt. Der Arbeitsrat besteht aus Vertretern der Regierung, des Parlaments, der Handels und Landwirtschaftskammern, der Gewerkschaften, Arbeiterkammern und Genossenschaften; die Vertreter werden vom zuständigen Minister auf Grund von Vorschlagslisten ernannt, die von den Interessen vertretungen der Unternehmer und den Arbeitervertretungen auf- gestellt werden. Die Organisation, die Aufgaben und die Befugnisse der sozial- oder arbeitsstatistischen Zentralstellen sind in den einzelnen Staaten durchaus nicht gleichartig. Die Organisation schließt sich hier wie überall den Gewohnheiten und Eigentümlichkeiten der betreffenden Staaten an und braucht nicht im einzelnen erörtert zu werden. Be merkenswert ist, daß in Österreich, Deutschland und Italien der sozial statistischen Zentralstelle ein Beirat zur Seite gestellt ist. Auch in Frankreich besteht ein Oberer Arbeitsrat, der durch Dekret vom 22. Januar 1891 noch vor der Errichtung des Arbeitsamtes eingesetzt worden ist, aber weniger als statistischer Beirat denn als Interessen vertretung der Arbeiter gedacht war. Dieser Conseil superieur de travail ist 1899 umgestaltet worden. Den Arbeitern brachte die Um gestaltung eine stärkere Vertretung. Außerdem wurde eine ständige Kommission aus 5 durch ihre amtliche Stellung zugehörigen und aus 16 gewählten Mitgliedern, darunter je 7 Arbeitgebern und Arbeitnehmern, gebildet; vorher war sie in das Belieben des Handelsministers gestellt. Die nunmehr obligatorische ständige Kommission hat auf Wunsch des Ministers Erhebungen über „die Lage der Arbeit wie der Arbeiter und über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern“ anzustellen und auch die danach angezeigten Reformen hervorzuheben. Der Arbeitsrat selbst tritt jährlich nur einmal zusammen zur Be sprechung der Enqueteberichte der ständigen Kommission, die er nötigen falls ergänzen kann, und stellt in einer Resolution die durch die En quete aufgedeckten Mißstände und die geeigneten Reformen fest. Die Zusammensetzung des Oberen Beirates ist neuerdings noch durch De kret vom 14. März 1903 geändert worden. Dabei ist die Gesamtzahl von 66 auf 65, die der von Gesetzes wegen zugehörigen Personen von 10 auf 5 ermäßigt, dagegen die Zahl der Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer von je 22 auf 26 erhöht worden. Die Zahl der vom Senat und der Deputiertenkammer aus ihrer Mitte gewählten Mitglieder ist auf 3 Senatoren und 5 Deputierte belassen. Die vier vom Handelsminister ernannten Sachverständigen sind weggefallen. In der ständigen Kommission sind statt der früheren 5 nur noch 3 ver möge ihrer amtlichen Stellung zugehörige Mitglieder zu verzeichnen, im übrigen ist die Zusammensetzung der ständigen Kommission un- 4*