54 I. Teil. Allgemeines. wird, die so gewonnene Sachkenntnis der sozialpolitischen Arbeit dienst bar zu machen. Darin liegt ein gewisser Schutz gegen Fehlgriffe und eine gewisse Stärkung der Widerstandskraft gegen das Andrängen unausgereifter Pläne, an denen gerade bei den mit den Verhältnissen nicht besonders vertrauten, aber von sozialpolitischem Eifer erfüllten Personen durchaus kein Mangel ist. Einen besonderen Wert kann die gutachtliche Funktion noch dadurch gewinnen, daß die sozialstatistische Zentralstelle vielfach durch mündliche Vernehmung unmittelbar be teiligter Personen — Arbeitgeber wie Arbeitnehmer — die Tatsachen zu erforschen suchen muß und so in besonders enge Fühlung mit den Anschauungen der Praktiker kommt. Wesentlich weiter gehen über den Rahmen der eigentlichen Sozial statistik hinaus die Aufgaben der amerikanischen und belgischen Zen tralstelle. Das zentrale Arbeitsamt der Vereinigten Staaten soll zu nächst u. a. nützliche Erkundigungen einholen und verbreiten über „die Mittel zur Förderung der materiellen, sozialen, geistigen und sitt lichen Wohlfahrt der arbeitenden Klassen“. Das berührt sich noch mit den besprochenen gutachtlichen Obliegenheiten. Wichtiger und dem genannten Amte eigentümlich ist die Ausdehnung seiner Erhebungen und Untersuchungen auf Fragen, die kaum zur Sozialstatistik gerechnet werden können und anderswo auch tatsächlich nicht dazu gerechnet werden, wie Ermittelung der Produktionskosten zollpflichtiger Artikel, Feststellung der Einwirkung der Zollgesetze und Währungsverhältnisse auf die landwirtschaftliche Tätigkeit, insbesondere in bezug auf hypo thekarische Verschuldung, Aufklärung des Herrschaftsbereiches der Trusts und ihres Einflusses auf Produktion und Preise usw. Derartige Aufgaben werden in anderen Ländern nicht mehr den sozialstatistischen Zentralstellen zugewiesen, wohl besonders deshalb, weil sie das Arbeits gebiet dieser Stellen nicht nur umfangreicher und weniger übersicht lich gestalten, als es erwünscht ist, sondern auch mit Erhebungen be lasten, die vielfach ganz anders durchgeführt werden müssen, als die jenigen von sozialstatistischem Charakter im üblichen Sinne, und weil dadurch Elemente fremden Wesens in den Aufgabenkreis der Sozial statistik hineingetragen werden. Natürlich sind die Erwägungen, von denen andere Länder ausgehen, für die Vereinigten Staaten nicht maßgebend. Aber ebensowenig kann das amerikanische Vorgehen für andere Länder ohne weiteres als Vorbild gelten. Das belgische Office du travail vollends überschreitet den Rahmen der Sozialstatistik in bedeutendem Umfange. Das Amt hat 5 Sektionen. Die erste hat die eigentliche Pflege der Sozialstatistik, die aber hier auch auf Gebiete des Armenwesens ausgedehnt wird. Die zweite Sektion befaßt sich mit der Ausarbeitung der dem Parlament vorzu legenden sozialpolitischen Gesetzentwürfe, mit der Begutachtung der