5. Kapitel. Träger und Organe der Sozialpolitik. 57 verbreiten, daß das Licht voller Öffentlichkeit über unsere sozialen Zustände durchaus von Nutzen ist. Sie können, so wenig Mißstände zu leugnen sind, doch im ganzen und in ihrer Entwicklung betrachtet dies Licht vertragen. Dazu kommt, daß, wenn von den Arbeitern be reitwillig mündlich und schriftlich Auskunft gegeben wird, die Arbeit geber selbst ein Interesse daran haben, auch ihre eigenen Erfahrungen und Beobachtungen behufs Ermöglichung eines vollständigen und nicht einseitig gefärbten Bildes mitzuteilen, und umgekehrt. Man darf des halb hoffen, daß es eines allgemeinen sozialstatistischen Auskunfts zwanges künftig nicht bedürfen wird, und für die einzelnen Fälle, in denen ein anderes Vorgehen nötig werden sollte, würden sich ent sprechende Vorkehrungen rechtzeitig treffen lassen. Die sozialstatistischen Zentralstellen sind — mit Ausnahme des schweizerischen Arbeitersekretariats — sämtlich staatliche Behörden. . Ihre staatsrechtliche Stellung ist freilich verschieden. Eine besonders selbständige Stellung hat das United States Department of Labor, da es dem Ministerium des Innern (Department of the Inferior) nicht mehr untergeordnet, sondern nebengeordnet ist. In den anderen Län dern hat man ein solches Vorgehen nicht für nötig gehalten. Viel mehr sind die sozialstatistischen Zentralstellen entweder als besondere Abteilungen der zuständigen Ministerien oder als unmittelbar den zu ständigen Ministerien untergeordnete Zentralbehörden ausgebaut. In Deutschland ist das letztere insofern der Fall, als das Kaiserliche Statistische Amt, in welchem eine besondere Abteilung die Sozial statistik zu pflegen hat, dem Reichsamt des Innern unterstellt ist. Für die Leistungsfähigkeit der sozialstatistischen Zentralorgane ist die Verschiedenheit der staatsrechtlichen Stellung ohne entscheidende Be deutung. Viel wichtiger ist, daß sie in der Initiative nicht zu sein- beschränkt sind, daß sie mit ausreichenden Geldmitteln und Arbeits kräften ausgerüstet sind, und daß ihre leitenden und ausführenden Beamten sachkundig, tüchtig, arbeitswillig und arbeitsenergisch sind. Der Einfluß der beteiligten Persönlichkeiten macht sich auch in amt lichen Organen viel mehr geltend, als heute vielfach angenommen wird. Die äußere Organisation kann nur gewisse Voraussetzungen für die Tätigkeit solcher Ämter schaffen; entscheidend ist der Geist, der ihre Mitglieder beherrscht. Die tatsächlichen Leistungen der bestehenden sozialstatistischen Zentralorgane werden verschieden beurteilt. Sie einer Kritik zu unter ziehen, würde an dieser Stelle schon aus Kaumrücksichten unmöglich sein. Man darf aber auch nicht übersehen, daß sich ein gerechtes Urteil nur fällen läßt, wenn man alle Verhältnisse und Bedingungen kennt, unter denen sich im einzelnen Fall die Arbeit der betreffenden Organe vollzogen hat. Niemand kann heute für alle in Frage kommen