62 I. Teil. Allgemeines. vollkommen berechtigt, wenn die Errichtung solcher Organe als eine sozialpolitische Tat anerkannt worden ist. Nicht ganz gleichen Wesens mit den besprochenen Veranstaltungen, aber doch im Anschluß daran zu erwähnen ist das „Internationale Arbeitsamt“ in Basel. Es ist von der 1900 begründeten „Internationalen Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz“ errichtet und wurde am 1. Mai 1901 eröffnet. Zu den Kosten hat der schweizerische Bundes rat 8000 Frs. bewilligt. Das Deutsche Reich gewährt eine Unterstützung von 6000 M. Auch die Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich, Holland und Italien haben bereits Unterstützungen zugesagt. Im übrigen ist das Amt als Privatinstitut auf die Beiträge angewiesen, die von den Sektionen der genannten Vereinigung geleistet werden. Die Hauptaufgabe des Amtes ist die Sammlung, Sichtung und über sichtlich geordnete Veröffentlichung des gesetzgeberischen, statistischen und sonstigen Tatsachenmaterials über den Arbeiterschutz, ein Begriff, der nicht lediglich auf die Unfallverhütung bezogen wird. Auch auf diesem Wege soll hiernach eine anregende und belehrende Tätigkeit entfaltet werden. § 4. Organe zur Beratung der Arbeiter in Rechtsfragen. Die in § 3 besprochenen Organe haben zum Teil auch die Aufgabe der Auskunfts erteilung über sozialpolitische Angelegenheiten übernommen. Sie er streckt sich aber vornehmlich auf die zur Milderung sozialer Mißstände anwendbaren oder angewendeten Mittel und wird begreiflicherweise nicht sowohl von den Arbeitern als von Arbeitgebern, Arbeitgeber verbänden, Wohlfahrtsvereinen, behördlichen Organen usw. in Anspruch genommen. Eine ganz andere Gruppe Auskunft erteilender Organe hat sich in der jüngsten Zeit entwickelt. Es sind Organe, die sich aus schließlich oder weitaus überwiegend der Auskunftserteilung an An gehörige der arbeitenden Klassen in Rechtsfragen verschiedener Art widmen mit allem, was dazu gehört, wie Anfertigung von Schriftsätzen und dgl., aber zum Teil noch verwandte Gebiete damit vereinigen. Die wichtigste Gruppe dieser Rechtsschutz- und Rechtsbelehrungs organe sind die „Arbeitersekretariate“ in dem in Deutschland üblichen Sinne des Wortes. Sie sind in Deutschland aufgekommen und hier am meisten verbreitet. Das erklärt sich aus dem Umstande, daß die Arbeiterversicherungsgesetzgebung in Deutschland am weitesten entwickelt ist, daß fernerhin durch das Arbeiterschutzgesetz, das Ge werbegerichtsgesetz, das neue Bürgerliche Gesetzbuch u. a. m. eine große Reihe von Rechtsgrundsätzen aufgestellt ist, die das Interesse der Arbeiter unmittelbar oder mittelbar berühren, und daß in Deutschland die Arbeiterbewegung sehr lebhaft und deshalb auch die Anteilnahme der arbeitenden Klassen am öffentlichen Leben in Reich, Staat und Gemeinde besonders rege ist. Für den Arbeiter ist es in der Regel