5. Kapitel. Träger und Organe der Sozialpolitik. 63 mit nicht geringen Schwierigkeiten verknüpft, sich in den zahlreichen Rechtsfragen zurechtzufinden, die heute im ganzen wie im einzelnen auf seine Verhältnisse einwirken. Er braucht sachverständigen Rat, oft genug auch sachverständige Hilfe, und zwar sowohl zur richtigen Vertretung, Wahrnehmung und Sicherung seiner gesetzlich berechtigten Forderungen und Ansprüche, als auch zur Zurückhaltung von unbe gründeten Ansprüchen und verkehrten, aussichtslosen Schritten. Es gab und gibt viele Personen, die dem Arbeiter die Befriedigung dieses Bedürfnisses gegen Entgelt ermöglichen -wollen. Dem Arbeiter fehlen oft genug die Mittel dazu, diesen Weg zu beschreiten, und überdies ist es nicht immer wünschenswert, daß der Arbeiter auf Inanspruchnahme entgeltlicher Beratung in Rechtsfragen verwiesen wird. An Rechts anwälte wird er sich nur in seltenen Fällen wenden können, weil ihm die Ausgaben zu groß werden, und wenden wollen, weil er von dem in Arbeiterkreisen weit verbreiteten Mißtrauen gegen Angehörige anderer, anscheinend oder wirklich besser gestellter Klassen beherrscht wird. Es würden deshalb oft die Rechtskonsulenten sein, an die er sich zu wenden hätte, und unter diesen die lauteren von den un lauteren Elementen zu scheiden, würde ihm in sehr vielen Fällen nicht möglich sein. Je mehr er den unlauteren Elementen in die Hände fällt, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, daß das natürliche und berechtigte Streben des Arbeiters nach Wahrung seiner Rechte in falsche Bahnen gelenkt und daß es einer skrupellosen Ausnutzung zu Erwerbszwecken dienstbar gemacht wird. Daß darin ein bedenklicher Übelstand liegt, wird von keiner Seite bestritten. Auch die neuere sozialpolitische Gesetzgebung hat das anerkannt uud deshalb unlautere Elemente der bezeichneten Art von den Gewerbegerichten und von den Schiedsgerichten und Rekursinstanzen der Arbeiterversicherung fernzuhalten gesucht. In vielen Fällen würde der Arbeiter bei un beteiligten Behörden unentgeltlich zuverlässige Auskunft erhalten können. Sein Mißtrauen auch gegen diese ist aber in der Regel viel zu stark, als daß er sich gern an sie wenden sollte. Unter solchen Umständen mußten ihm zunächst die Vereine, Verbände und sonstigen Organisationen, denen er angehört oder mit denen er Fühlung unter hält, als die geeignetsten Stellen erscheinen, von denen er sich Rat und Auskunft holen könnte. In der Tat ist dieser Weg zunächst be schritten worden. Eine Reihe der in Frage kommenden Organisa tionen hat sich dadurch veranlaßt gesehen, besondere Kommissionen für derartige Zwecke einzusetzen, ohne dadurch den Ansprüchen sachlich vollkommen genügen zu könnnen. Die Mühewaltung,- die damit über nommen wurde, nahm schon an äußerem Umfang rasch zu, und über dies war die Verantwortung für sachliche Richtigkeit der erteilten Ratschläge usw. für Personen, deren Berufstätigkeit auf ganz anderen