74 I. Teil. Allgemeines. Sekretäre und späterhin auch Kongresse veranstaltet. Auf dem Kon greß in Utrecht vom 27. Juni 1902 waren etwa 50 Kammern ver treten. Über die Ergebnisse der Tätigkeit der Kammern gibt die Zeitschrift des niederländischen statistischen Zentralbureaus nähere Auskunft in Ergänzung der Jahresberichte der Kammern selbst. Hier nach sind die statistischen Arbeiten und die Vermittlung hei Interessen streitigkeiten das Hauptgebiet der bisherigen Tätigkeit. Die Heran ziehung zu Gutachten seitens der Regierung und ebenso die Erstattung von Gutachten an die Regierung aus eigenem Antrieb hat sich wenig entwickelt. Dagegen besteht mit den Gemeinden ein lebhafter Ver kehr, sowohl auf Ersuchen der Gemeindebehörden als auch aus eigenem Antrieb. Die Abgabe von Gutachten und das Entwerfen von Ver trägen usw. auf Wunsch von Interessenten ist nicht sehr häufig vor gekommen; die Kammern sind aber von selbst wiederholt wegen Er füllung von Arbeiterwünschen an die Unternehmer herangetreten. Im ganzen ist hiernach die Wirksamkeit in der Richtung einer eigentlichen Interessenvertretung gegenüber den Staatsorganen bisher noch gering geblieben, während im übrigen eine zwar nicht immer erfolgreiche, aber doch beachtenswerte Arbeit geleistet worden ist. Zu berücksichtigen ist dabei, daß die Kammern erst kurze Zeit be stehen, und daß die Beschränktheit der zu ihrer Verfügung stehenden Geldmittel und das Fehlen einer Besoldung der Sekretäre der prak tischen Arbeit Erschwerungen bereiten. Zum Teil haben die Unter nehmer sich der Einrichtung gegenüber ablehnend verhalten. In Frankreich wurden dem schon erwähnten, seit 1891 bestehen den Conseil superieur du travail durch das Dekret vom 17. Sept. 1900 lokale Arbeitskammern unterstellt, die den Namen Conseils du travail führen. Der obere Arbeitsrat hatte 1895 den Gedanken der gesetz lichen Einführung der Arbeitskammern mit geringer Mehrheit verworfen; er ging davon aus, daß auf dem Wege des Dekretes die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt werden könnten, fürchtete aber auch eine Beeinträchtigung der Arbeitersyndikate und eine Schmälerung der Selbständigkeit der Unternehmer. Das Dekret von 1900 ermächtigt den Minister für Handel und Industrie, in allen Bezirken, in denen es zweckmäßig erscheint, Arbeitskammern zu errichten mit folgenden Aufgaben: Abgabe von Gutachten über alle Arbeitsangelegenheiten auf Ersuchen der Interessenten oder auf Wunsch der Regierung; Mit wirkung bei den vom Oberen Arbeitsrat angeregten und vom Handels minister angeordneten Erhebungen; Aufstellung von Tabellen über den normalen Lohntarif und Arbeitstag der einzelnen Gewerbe als Grund lage für die Klauseln wegen Lohn und Arbeitszeit bei Verträgen über öffentliche Arbeiten und Lieferungen; Bekanntgabe von Mitteln zur Abhilfe etwaiger Arbeitslosigkeit im Kammerbezirk an die Behörden;