5. Kapitel. Träger und Organe der Sozialpolitik. 81 Arbeitgebern und Arbeitnehmern den Vorzug haben, daß die Möglich keit, das praktisch Erreichbare und Durchführbare unter Abwägung der Interessen beider Parteien zu finden, gesteigert wird. Gesetz lich aufgezwungenen Organen dieser Art würden aber vermutlich manche Unternehmer und noch mehr Arbeiter ablehnend und miß trauisch gegenüberstehen. In den Kreisen der Unternehmer spielt da bei die Besorgnis mit, daß die Arbeitskammern zu Stützpunkten der sozialdemokratischen Agitation werden. Bei einem Teile der Ar beiter würde sich eine Organisation nach dem Vorbilde der italienischen Arbeiterkammern ohne Zweifel leicht Eingang verschaffen. Ihr würden aber die Unternehmer vermutlich allgemeinere und zähere Abneigung entgegensetzen. Mehrfach ist deshalb eine abwartende Haltung der Gesetzgebung sowohl gegenüber Arbeiterkammern als auch gegenüber Arbeitskammern befürwortet und der organische Ausbau der gutachtlichen Tätigkeit der Gewerbegerichte als zweckmäßiger be zeichnet worden. Wenn es gelingt, die Hindernisse zu beseitigen, die der gesetz lichen Regelung der Frage der Arbeitskammern entgegenstehen, so würde damit doch noch nicht allen Bedürfnissen in bezug auf die In teressenvertretung Genüge geschehen sein. Man darf nicht vergessen, daß der Arbeiter das Bedürfnis empfindet, auch in dem engeren Um kreise des ihn beschäftigenden und seine wirtschaftliche Lage unmittel bar beeinflussenden Unternehmens seine Interessen zur Sprache und zur Geltung zu bringen. Auf der anderen Seite ist es auch für den Unternehmer wichtig, die besonderen Wünsche und Beschwerden seiner eigenen Arbeiter kennen zu lernen, ohne lediglich auf Anhören ein zelner Personen oder auf die Verhandlungen mit der Gesamtheit seiner Arbeiter angewiesen zu sein. Diesem Bedürfnis kann die lokale Arbeitskammer, auch wenn sie in Berufsabteilungen gegliedert ist. nicht gerecht werden. Denn ihr Wesen besteht gerade darin, über das Einzelunternehmen hinaus zu der ganzen Berufsgruppe des betr. Bezirks zu führen. Daß dabei auch gelegentlich eine Erörterung der Verhältnisse bestimmter Betriebe stattfinden würde, genügt nicht, da es zur Befriedigung des genannten Bedürfnisses der Aussprache zwischen dem Unternehmer oder seinen Vertretern und den Vertretern seiner eigenen Arbeiter bedarf. Dazu kommt, daß in jedem größeren Unter nehmen eine Reihe von Einrichtungen zu verwalten ist, die sich auf die Verhältnisse der Arbeiter dieses Werkes beziehen, und daß es vielfach sowohl den Arbeitern wie dem Unternehmer erwünscht ist, auch Arbeitervertreter bei der Verwaltung beteiligt zu sehen. Eine solche Interessenvertretung der Arbeiter des einzelnen Werkes gegen über dem beteiligten Unternehmer liegt in den Arbeiteraus schüssen (Ältestenkollegien, Ältestenräten, Fabrikräten usw.) vor. Aus van der Borght, Grundz. d. Sozialpolitik. (3