6. Kapitel. Mangel, Verlust und Sicherung der Arbeitsgelegenheit. 121 die zur Erhaltung seiner wirtschaftlichen — nicht lediglich seiner physischen — Existenz erforderlichen Mittel erreichbar zu machen. Dies Problem — meist kurz, aber nicht ganz zutreffend als Ver sicherung gegen Arbeitslosigkeit bezeichnet — beschäftigt in allen Kulturstaaten die beteiligten, die politischen und die wirtschaftlichen Kreise seit Jahren unausgesetzt. An praktichen Versuchen und an theoretischen Vorschlägen zu seiner Lösung hat es durchaus nicht gefehlt. Ihre große Zahl schon zeigt, welche Schwierigkeiten hier zu überwinden sind, und wie wenig sich bisher die Anschauungen darüber geklärt haben. Es ist dafür kennzeichnend, daß der deutsche Reichstag am 31. Januar 1902, um die Sache vorwärts zu bringen, den Reichskanzler um Einsetzung einer Kommission zur Prüfung der bisher von Berufsvereinen, Unternehmern und Gemeinden getroffenen Maßnahmen und zur Ausarbeitung von Vorschlägen für eine zweck mäßige Ausgestaltung dieses Zweiges der Versicherung ersucht hat. Dessen würde es nicht bedurft haben, wenn aus den bisherigen Maß nahmen und Erörterungen ein gangbarer Weg zu Tage getreten wäre. Der Bundesrat hat sich dahin entschieden, daß nicht schon eine solche Kommission eingesetzt, sondern eine Feststellung der bestehenden Einrichtungen durch das Kaiserliche Statistische Amt vorgenommen werde, und zwar sowohl der inländischen als auch ausländischer Ein richtungen. Bei den praktischen Versuchen zur Lösung des Problems, soweit sie für die Sozialpolitik überhaupt in Betracht kommen, lassen sich drei große Gruppen unterscheiden. Die erste umfaßt Einrichtungen zur Unterstützung in Fällen der Arbeitslosigkeit aus Mitteln der Arbeiter organisationen, denen die Arbeitslosen angehören. Die zweite Gruppe umschließt diejenigen Einrichtungen, welche die Aufsparung besonderer Mittel für den Fall der Arbeitslosigkeit seitens der einzelnenen Ar beiter bezwecken. Als dritte Gruppe erscheinen die eigentlichen Ver sicherungseinrichtungen, die auf Grund regelmäßiger Einzahlung von Beiträgen (Prämien) durch oder für den Arbeiter den Rechtsanspruch auf vorausbestimmte Geldleistungen im Falle der Arbeitslosigkeit er wachsen lassen. Diese Gruppen, namentlich die letzte, zeigen in sich wieder mancherlei Unterarten und werden ergänzt durch verschiedene Mischformen, die mehrere der bezeichneten Hauptwege mit einander verbinden. In entsprechender Weise gruppieren sich auch die zahl reichen Vorschläge, die in der Frage laut geworden sind. Die Unterstützung durch Arbeiterorganisationen charakterisiert sich als Selbsthilfe auf dem Wege freiwilligen Zusammenschlusses. Sie ist besonders in England wegen der großen Verbreitung der Ge werkvereine zur Anwendung gekommen. Die eigentliche Arbeitslosen unterstützung soll an sich nur denen gewährt werden, welche ihre