288 II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik. allgemeinen Wahlrechts proklamiert, der nach 3 Tagen beendet wurde. Beteiligt hatten sich 150000 Arbeiter. Auch in Deutschland fehlt es im sozialdemokratischen Lager nicht an Stimmen, die den General streik als politisches Kampfmittel empfehlen; sie begegnen aber im eigenen Parteikreise manchem Widerspruch, weil die geringe wirt schaftliche Widerstandsfähigkeit einen Erfolg in der Regel nicht er warten lasse. In der Tat ist nicht zu erwarten, daß ein solcher Streik längere Zeit durchgeführt werden kann. Die Mittel gehen zu bald aus. Dabei besteht in politischer Beziehung die Gefahr, daß die politische Demonstration, die mit dem Generalstreik beabsichtigt ist, in gewalttätige Formen übergleitet, die dann ein gewaltsames Nieder werfen der Bewegung rechtfertigen. Der dabei am meisten betroffene Teil sind der Natur der Sache nach die breiten Schichten der wirt schaftlich schwachen und schwächsten Arbeiter. Schon deshalb ist vom Standpunkt der Sozialpolitik aus der Generalstreik zu politischen Zwecken zu verwerfen. Überdies handelt es sich dabei um eine miß bräuchliche Anwendung des zu sozialpolitischen Zwecken gewährten Koa litionsrechtes, und ein häufigeres Vorkommen des Mißbrauchs würde — namentlich wenn gewalttätige Ausschreitungen dabei nicht ver mieden werden — das Koalitionsrecht selbt gefährden können. Nur unter diesem Gesichtspunkt verdient überhaupt der einem ganz anderen Gebiete angehörige Generalstreik in einer sozialpolitischen Abhand lung Erwähnung. Die Anlässe zu Arbeitsstreitigkeiten lassen deutlich erkennen, daß sich nach dem verfolgten Zweck zwei Gruppen von einander scheiden. Sie werden zutreffend als Angriffs- und Abwehrausstände und -Aussperrungen bezeichnet. Den Charakter des Angriffs hat die Koalition, wenn die Koalierten eine Umgestaltung der Arbeits bedingungen zu ihren Gunsten durchsetzen wollen, den der Abwehr, wenn sie eine zu ihren Ungunsten geplante Verschlechterung der Arbeitsbedingungen verhindern, also den bestehenden Zustand auf rechterhalten wollen. Es kommt nicht selten vor, daß in derselben Arbeitsstreitigkeit beide Arten vertreten sind; denn dem Angriffs streik der Arbeiter wird oft eine Abwehraussperrung der Unternehmer und der — freilich viel selteneren — Angriffsaussperrung der Unter nehmer ein Abwehrausstand entgegengesetzt. Diese Unterscheidung hat namentlich für die Streitigkeiten über Lohn- und Arbeitszeit fragen eine Bedeutung. In den letzten Jahren überwiegen nach den oben mitgeteilten Ziffern die Angriffsausstände aus Anlaß der er wähnten beiden Fragen durchaus, und auch sonst ist das die Regel, weil die Arbeiter bestrebt sind, eine Steigerung der Löhne und eine Verkürzung der Arbeitszeit herbeizuführen. Besonderen Anlaß, mit Angriffsausständen ihr Streben zu unterstützen, haben die Arbeiter