12. Kapitel. Die Arbeiterversicherung. 381 innerhalb der Arbeiterversicherung würde ernsten Bedenken begegnen. Ob die Rente in Bruchteilen der Invalidenrente oder in festen Be trägen — entweder einheitlich für alle Lohnklassen oder abgestuft nach Lohnklassen — berechnet werden soll, kann zweifelhaft sein, ist aber nicht von ausschlaggebender Bedeutung. Die Kente an das Vor handensein des Bedürfnisses zu binden, wie es auf den erwähnten Arbeiterversicherungskongreß von 1902 durch Maurice Bellom vor geschlagen worden ist, würde zwar die Versicherungslast erleichtern, aber bei Mitbeteiligung der Arbeiter an den Beiträgen auf vielfachen und nachhaltigen Einspruch treffen. Daß bei dem jetzigen Stande der deutschen gegenüber der fremd ländischen obligatorischen Arbeiterversicherung der Entschluß zur Ver wirklichung der Witwen- und Waisenversicherung den Beteiligten nicht leicht wird, kann nicht auffallen. Wenn aber der Versuch, die Durch führung der Versicherung zu regeln, in eine Zeit günstiger wirtschaft licher Entwicklung fiele, würde mancher Widerspruch unterbleiben. Daß an und für sich das Fehlen einer Witwen- und Waisenversicherung eine große Lücke in der Arbeiterversicherung bedeutet, wird fast all gemein anerkannt. § 6. Die allgemeine Bedeutung der obligatorischen Arbeiterversiche rung. Daß die eigentlichen Versicherungsleistungen, also die greif barste Wirkung der obligatorischen Arbeiterversicherung, nament lich in Deutschland sehr beträchtlich sind, haben die vorhergehenden Betrachtungen hinlänglich gezeigt. Von 1885—1903 hat die deutsche Arbeiterversicherung über 4 Milliarden Mark auf G-rund erworbener Rechtsansprüche an Versicherungsleistungen den Arbeitern und ihren Angehörigen und Hinterbliebenen gewährt. Niemand wird leugnen, daß auch mit diesen großen Summen nicht jedem, der es nötig hatte, in dem erwünschten Umfange hat geholfen werden können. Manche Lücke und auch manche Härte hat sich gewiß nicht vermeiden lassen. Aber deswegen den großen Fortschritt leugnen zu wollen, der durch die obligatorische Arbeiterversicherung erzielt ist, wäre eine völlige Ver kennung der Tatsachen. Auch diejenigen, welche bemüht sind, die Wirkungen der Arbeiterversicherung möglichst zu verkleinern, würden bei einem Versuch, die Beseitigung der Versicherung herbeizuführen, an dem Widerstande der Arbeiter scheitern. So hoch man aber auch die eigentlichen Versicherungsleistungen einschätzen muß, so sind sie doch nicht die einzige, vielleicht nicht einmal die wichtigste Wirkung. Tatsächlich greifen die Wirkungen viel weiter, und der Arbeiterversicherung kommt eine ungemein hohe allgemeine Bedeutung zu. Über diese Bedeutung im einzelnen gibt u. a. des Verfassers Aufsatz „Die soziale Bedeutung der deutschen Ar beiterversicherung“ in der „Festgabe für Johannes Conrad“ (Jena 1898)