13. Kapitel. Die Arbeiterwohnungsfrage. 429 für Gewährung von Bauvorschüssen für Bau von Arbeiter im Jahre für Arbeiterwohnungen wohnungen 4899 94 26 1900 100 26 1901 106 23 In Frankreich entstand die erste Aktiengesellschaft für billige Wohnungen 1866 in Amiens. 1896 gab es 20, Ende 1901: 37 vom Handelsminister approbierte Gesellschaften dieser Art neben ver schiedenen bedeutenden freien Gesellschaften. Eine Gesellschaft (mit 500 000 Frs. Aktienkapital) beschränkte sich auf Gewährung von Bau vorschüssen. Für 24 dieser Gesellschaften war Ende 1900 das Ge sellschaftskapital 4,39 Mill. Frs., die Anleihen 2,32 Mill. Frs., die in Gebäuden und Häusern steckenden Summen 6,11 Mill. Frs. In Deutschland ist nach den Feststellungen von Prof. Albeecht die älteste der hierher gehörigen bestehenden Aktiengesellschaften die Berliner gemeinnützige Baugesellschaft, die 1848 gegründet wurde. Ähnliche Gesellschaften bestehen u. a. in M. Gladbach (1869), Barmen (1872), Dresden (1887), Frankfurt a. M. (1890) usw. Neuerdings ist wiederholt die Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung für solche Zwecke verwertet worden. Vereine sind u. a. besonders hervor getreten in Stuttgart (1866), Bethel b. Bielefeld (1886), Bremen (1887), München (1899). Stiftungen sind ebenfalls in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts wiederholt gemacht worden. Im Sommer 1901 be standen für die Förderung des Arbeiterwohnungsbaues in Deutschland: Gemeinnützige Aktiengesellschaften 47 Gesellsch. mit besclir. Haftung . . 14 Vereine mit Korporationsrechten . 18 Stiftungen 16 davon hatten bis Sommer 1901 erbaut 39 Gesellsch. 9101 Wohnungen 9 „ 406 12 Vereine 2494 „ 12 Stiftungen 1701 ,, zusammen 95 72 13702 Von der gemeinnützigen Bautätigkeit entfällt ein sehr beträcht licher Teil auf die Eheinprovinz. 31 der vorgenannten Organe gehören ihr an. Die gemeinnützige Bautätigkeit bevorzugt die zum Zweck des Eigentumserwerbes gebauten Häuser. Von den oben angegebenen 13 702 Wohnungen sind 8165 den Erwerbshäusern zuzurechnen, während 5537 als Mietwohnungen erscheinen. § 6. Förderung des Wohnungsbaues für fremde Arbeiter durch öffentlich- rechtliche Organe. An der unmittelbaren Verstärkung des Angebotes billiger Woh nungen haben sich außer einigen Sparkassen neuerdings auch die österreichischen Arbeiterunfallversicherungsanstalten beteiligt. Da sie nicht hinreichende Gelegenheit zur Darlehnsgewährung für gemein nützigen Bau von Arbeiterwohnungen fanden, haben verschiedene von ihnen selbst Arbeiterhäuser gebaut, um so einen Teil ihrer Reserven