17. Kapitel. Die organisierte Selbsthilfe. 477 möglich, wird sich aber in der Regel nur in beschränktem Umfange durchführen lassen, weil die Solidarhaf't und die geringe Übertrag barkeit der Geschäftsanteile viele abschreckt. Die Aktiengesellschaft mit ihrem fest begrenzten Risiko, mit ihrer auf die Einlage be schränkten Haftung und mit der meist leichten Übertragbarkeit und Marktgängigkeit der Anteile hat in bezug auf die Kapital beschaffung viel geringere Schwierigkeiten. Das stärkt zugleich ihren Kredit, während ihr die kapitalschwächere Genossenschaft darin erheblich nachstehen muß. Mit der Darlehnsgewährung und Unter stützung aus staatlichen Mitteln aber muß gegenüber den Produktiv genossenschaften vorsichtig verfahren werden. Die französischen Er fahrungen zeigen, daß dadurch leicht das Entstehen an sich lebens unfähiger Genossenschaften befördert wird. Schon diese Unterschiede wirken auf die Besetzung der leitenden Stellen zuungunsten der Produktivgenossenschaften ein. Die Aktiengesellschaften gewinnen vermöge ihrer reicheren Mittel, ihrer unter sonst gleichen Umständen größeren Dauerhaftigkeit und wegen des größeren gesellschaftlichen Ansehens, das ihre leitenden Stellungen gewähren, als leitende Be amte vielfach tüchtige, mit umfassender Fachbildung ausgerüstete Personen, die auch in schwierigen und komplizierten Verhältnissen den Überblick nicht verlieren. Die Produktivgenossenschaft ist in der Regel darauf angewiesen, Mitglieder, also Arbeite]-, an die Spitze zu stellen. Dabei zeigt sich dann oft, wie sehr die Arbeiter die Unternehmerarbeit unterschätzen und wie schwer es für den aus führenden Arbeiter ist, den technischen und kaufmännischen An forderungen zu entsprechen, die mit der leitenden Arbeit verbunden sind. Im allgemeinen werden sie nur in solchen Betriebszweigen das Nötige leisten können, die einfache, leicht übersehbare Verhältnisse aufweisen. Hiernach wird die Arbeiterproduktivgenossenschaft — von Aus nahmefällen abgesehen — als Unternehmungsform mit Aussicht auf Erfolg nur in Betriebszweigen anwendbar sein, die wenig geschäft liche Schwankungen, einfache Verhältnisse und beschränkten Geld kapitalbedarf zeigen. Auch bei Innehaltung dieser Grenzen ist die Gefahr des Mißlingens nicht gering. Sie ergibt sich aus der Doppel- stelluug der an der ausführenden Arbeit beteiligten Mitglieder. Sie sind Arbeiter und Unternehmer zugleich. Als Mitunternehmer müssen sie ein Mitbestimmungsrecht in allen wichtigen Fragen haben, weil sie am Risiko des Unternehmens beteiligt sind und wegen der Solidar- haft von den Folgen etwaiger Mißgriffe schwer getroffen werden können. Als ausführende Arbeiter müssen sie sich, da kein größerer Betrieb ohne feste Ordnung und Disziplin möglich ist, den Anordnungen der leitenden Organe fügen. Diese leitenden Organe sind aber durch Wahl