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        <title>Grundzüge der Sozialpolitik</title>
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            <forname>Richard van der</forname>
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      <div>12. Kapitel. Die Arbeiterversicherung. 
383 
herein Arznei und ärztliche Hilfe, sofern sie deren bedürfen, in aus 
reichendem Umfange zu teil wird. Ohne die Versicherung würden die 
Arbeiter in vielen Fällen dazu wegen der damit verbundenen Ausgaben 
gar nicht imstande sein. Damit ist zugleich der Vorteil verbunden, 
daß die Arbeiterbevölkerung im ganzen sich mehr daran gewöhnt, auf 
ärztliche Hilfe auch in den von der Versicherung nicht erfaßten Fällen 
nach Möglichkeit Bedacht zu nehmen. 
Einige tatsächliche Angaben mögen den Umfang aller dieser Maß 
nahmen erläutern. Von den 61 deutschen Unfallversicherungsberufs 
genossenschaften, die dem Reichsversicherungsamt ausschließlich unter 
stellt sind, hatten Ende 1903: 60 Unfallverhütungsvorschriften erlassen. 
Zur Überwachung der Betriebe inbezug auf die Befolgung der Unfall 
verhütungsvorschriften und in bezug auf zweckmäßige Unfallverhütungs 
maßnahmen überhaupt hatten von den 66 nicht landwirtschaftlichen 
Berufsgenossenschaften 56 technische Aufsichtsbeamten bestellt; Ende 
1903 waren 201 Personen in dieser Eigenschaft tätig. Die landwirt 
schaftlichen Berufsgenossenschaften sind auf dem bezeichnten Wege 
noch zurück, nehmen aber in wachsendem Maße an solchen Bestre 
bungen teil. Dazu tritt die Gewährung von Prämien für Rettung 
Verunglückter und für Abwendung von Unfällen. Im Jahre 1902 
wurden in der ganzen deutschen Unfallversicherung ausgegeben: 
für Überwachung der Betriebe 859 631,45 M. 
„ Kosten bei Erlaß von Unfallverhütungsvorschriften . . 31 815,52 „ 
„ Prämien für Bettung- Verunglückter und für Abwendung 
von Unglücksfällen einschließl. der Fürsorge für Verletzte 
in den ersten 13 Wochen • 695 476,74 
zusammen 1586 923,71 M. 
Für das Heilverfahren nach der 13. Woche gab die deutsche Un 
fallversicherung 1902 rund 2'/-i Mill. M. aus, für Kur- und Verpfle 
gungskosten an Krankenhäuser 4,07 Mill. M. Die deutsche Invaliden 
versicherung wandte 1902 für das Heilverfahren 9,05 Mill. M. auf. 
Die deutsche Krankenversicherung — ohne die Knappschaftskassen — 
hatte 1902: 
37.5 Mill. M. für ärztliche Hilfe 
26.6 „ „ „ Arznei u. dgl. 
29,3 „ „ „ Anstal tsverpilegung 
zu zahlen, was zusammen 93,4 Mill. M. ausmacht. Die österreichische 
Krankenversicherung gab im Jahre 1901 für ärztliche Hilfe 7,45 Mill. 
Kr., für Medikamente 5,63 Mill. Kr., für Spitalverpflegung 2,72 Mill. 
Kr. aus. 
Auch ohne Anführung von Einzelheiten lassen diese Zahlen er 
kennen, welche umfassende Tätigkeit auf den bezeichneten Gebieten 
entwickelt wird. Daß damit den allgemeinen gesundheitlichen Ver 
hältnissen wesentliche Dienste geleistet werden, ist ohne weiteres klar.</div>
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