12 mit glattem Seil und Anschlusskettchen arbeitende Streckenför derung I mit 5,501 Pf. pro tkm auf, die Leistung dieser Bahn beträgt 1204 tkm (pro Schicht); am teuersten arbeitet die Strecken förderung 35/36 mit 33,265 Pf. und einer Leistung von 276 tkm pro Schicht.« Die Leistungen selbst schwanken bei den 36 För derungen zwischen 1430 und 89 tkm pro Schicht. Aus diesen Zahlen geht deutlich die Tendenz des Einhergehens grösserer Leistungen mit niedrigeren Kosten pro Einheit (tkm) hervor, die von lokalen Verhältnissen durch kreuzt wird. Folgende Zahlen J ) zeigen es noch deutlicher, die Kosten pro tkm in Pf., und zwar Pf. 5 7 9 " bis bis bis bis 7 9 11 13 I. Bahnen mit hoher Leistung (über 700 tkm pro Schicht) Zahl: 3 — 2 1 II. Bahnen mit mittlerer Leistung (450 bis 700 tkm pro Schicht) Zahl: — 612 III. Bahnen mit geringer Leistung (250 bis 450 tkm pro Schicht) Zahl: — — — 3 IV. Bahnen mit sehr geringer Leistung (un ter 250 tkm pro Schicht) Zahl: — — — — Bei I und II arbeiten beidemale die letzte und bei IV die erste Förderung unter Ausnahmebedingungen. Streckenkurven, Niveaudifferenzen, zahlreiche Anschlagpunkte, schlechte Anord nung der Gesamtanlage, Untüchtigkeit der Arbeiter u. a. m. er höhen die Betriebskosten und verringern die Leistungen der Förderungen. Von den z. T. in der Natur der unterirdischen För derung beim Bergbau in erster Linie begründeten konkreten Fak toren abgesehen, zeigt sich aber an allen Beispielen dieses Ab schnittes die Tendenz der zunehmenden Leistung bei zunehmen der Fördermenge und Förderlänge. Woher kommt dies? Mit dem Wachsen der letzten Grössen muss auch die Lei stungsfähigkeit der Kraftmaschinen wachsen. Dies bedeutet eine zunehmende Kapitalkonzentration. Diese aber führt dazu, dass die gewerbliche Arbeit des Kohlentransportes pro Einheit, also pro tkm, infolge der verschiedenen noch zu erörternden »Ersparnisse« und infolge der Möglichkeit, etwas fortwährend mechanisch zu wiederholen, billiger geschehen kann, und zwar umso billiger, je 1 Es betrugen *3 *5 über bis bis 15 17 17 1) Entw. V. 149.