41 aus dem Jahre 1904 enthalten die bereits untersuchten und ab baufähigen Kohlenfelder -— Felder bis zu 4000 Fuss Tiefe und 1 Fuss Mindestdicke —• rund 101 Milliarden t Kohle. In mehr als 4000 Fuss Tiefe sind rund weitere 5 Milliarden t. Bei der jetzigen jährlichen Ausbeute wäre England also noch für ein »knappes Jahrtausend« mit Kohle versorgt l ). Mögen in allen diesen Berechnungen auch manche Fehler sein, deren Quelle darin liegt, dass es den Menschen nicht gege ben ist, das Zukünftige zu erkennen, so sehen wir doch, dass ein mal die Kohlenschätze zu Ende gehen. Was dann geschieht, darüber schon heute sich den Kopf zu zerbrechen, wollen wir pro phetisch veranlagten Menschen überlassen. Ferner ist das Kohlenvorkommen sowohl nach den Becken, als auch innerhalb des einzelnen Beckens, wie dem Leser hin länglich bekannt ist, äusserst verschieden. In den verschiedenen natürlichen Verhältnissen, unter denen die Kohle gelagert ist, und in der ein für allemal gegebenen Lage der Werke zum Markte drückt sich die Unvertretbarkeit der abzubauenden Kohlen schätze aus. Die abgebaute Kohle, das Handelsobjekt, ge hört jedoch innerhalb der einzelnen Sorten zu den nach Typen gehandelten fungiblen Waren. Wie die Kartellenquete zeigte, wollen die Kartelle bisweilen eine Art absolute Vertretbarkeit herbeiführen und die aus natürlichen Gründen bedingte Verschie denheit der einzelnen Kohlensorten mit Gewalt modifizieren, in dem sie sich die Dringlichkeit der Nachfrage seitens des Kon sumenten bei der, wenn auch nicht völlig fehlenden, so doch äusserst beschränkten anderweitigen Beschaffungsmöglichkeit zu Nutze machen und mit der gewünschten Qualität eine oft weni ger geeignete Qualität mitliefern. Dieses gewaltsame Stabilieren geht gegen die Natur der Dinge und schädigt den Konsumenten. Es lässt sich auf die Dauer nicht halten. Der Steinkohlenbergbau sucht die unter diesen Voraussetz ungen : Unvermehrbarkeit und Unvertretbarkeit vorkommenden Kohlen zu gewinnen, sein Betrieb fällt somit unter die Kate gorie »Rohstoffproduktion«. Für diese gilt das Gesetz des abneh menden Ertrages, d. h. die Gewinnungskosten steigen unter sonst gleichbleibenden Verhältnissen mit der Tiefe, aus der die Kohle gewonnen werden muss, oder mit der Abnahme 1) Zeitungsnotizen vom Februar 1905.