8i die Gunst der Lage zum Markte ausgleichen 1 ). Ferner wurde der Lohn durch die Bergbehörde geregelt. Aber auch die »schützende Hand« des Staates konnte damals ebensowenig wie heute In teressengegensätze vermeiden, und so gab es auch unter dem Direktionsprinzipe schon Streiks 2 ). Um 1850 gab es schon »Ueber- produktion«, und um diese abfliessen zu lassen, wurden u. a. Aus fuhrprämien nach Holland gewährt, ebenso für den Absatz, der mit der Köln-Mindener Bahn über Bielefeld hinauskam 3 ). Die alten verwickelten Bergordnungen aus dem 17. und 18. Jahrhundert, der alte Bruttozehnte 4 ), die gesamte staatliche Be vormundung, zu der jetzt die Vormundschaft geworden war, dies alles schwand vor der Berggesetz-Reform der Jahre 1851 bis 24. Juni 1865. Das sog. Freizügigkeitsgesetz von 1860 machte den Arbeiter aus einem Beamten zu einem Lohnarbeiter mit (formell) freiem Arbeitsvertrage. Dem Staate blieb nur die Sicherheits- und Gesundheitspolizei, die durch die Novelle von 1892 noch weiter ausgedehnt wurde. So schuf der infolge der Nachfrage (Eisenindustrie und Ver kehrswesen) sich erweiternde Markt ein dem alten diametral ent gegengesetztes Recht, das dem Expansionsstreben des einzelnen keine Grenze setzte. Aber schon 1857, gleich nach dem Fallen der ärgsten Fesseln, noch während der Umgestaltung der Berg gesetzgebung begann ein Sinken der Konjunktur, die neben den Vorteilen auch schon manche Nachteile der neuen Zustände er kennen liess. Denn »es waren nun allerdings die kleineren Zechen gegen ehemals (sc. beim Direktionsprinzip) im Nachteile, inso fern als sie mit den grossen nicht mehr konkurrieren konnten; aber dieser Umstand nötigte wiederum, auf Fortschritte, sei es durch Zusammenlegung der kleinen Werke, sei es durch Einfüh rung technischer Verbesserungen u. dgl. bedacht zu sein« 5 ). Das konnte natürlich die Ueberproduktion nur verschärfen, waren doch 1858 in der Mark 48, im Essen-Werdenschen 17 neue Tiefbau anlagen in Angriff genommen. So erkannten schon um 1858 die Unternehmer, dass die neue Freiheit nur das unerbittliche Recht des Stärkeren geschaffen hatte, und dass doch die grösste Frei heit der neuen rechtlichen Verhältnisse die sei, dass man sich koalieren könne. Und man griff »wegen des schreienden Miss- 1) Entw. X. I. 190. 2) Entw. X. 3. 312. 3) Entw. X. I. 190. 4) 1862 gefallen. Vgl. Art. Bergwerksabgaben, Handw. d. Staatsw. 2. Aufl. 5) Entw. X. 1. 2. Kap. 39. Zeitschrift für die ges. Staatswissensch. Ergänzungsheft 19. (5