82 Verhältnisses zwischen Produktion und Absatzmöglichkeit zur Ver einigung, die die Absatzmöglichkeit in Gestalt des Exportes er weitern sollte« J ). Diese Vereinigung war der 1858 gegründete »Verein für die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirke Dortmund«, kurzweg Bergbauverein genannt. Pis kann nicht unsere Aufgabe sein, all die verschiedenen folgenden Koalitionen in ihrem geschichtlichen Tatsachenmaterial vorzuführen. Den Leser, der sich eingehend über dies tat sächliche Material orientieren will, verweise ich vor allem auf den 10.—12. Band des von seiten der Beteiligten veröffent lichten grossen Werkes über die Entwickelung des niederrheinisch westfälischen Steinkohlenbergbaues in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (Berlin, Julius Springer). Im folgenden wollen wir die Entwicklung zum heutigen Rheinisch-Westfälischen Kohlen syndikat nur in grossen Zügen schildern und dafür die theoreti schen Gesichtspunkte um so mehr hervorheben. Die Entwicklung der Koalitionen lässt sich am besten unter dem Gesichtspunkte der jeweils vorwiegenden Zwecksetzung, aus der sie entstanden sind, darlegen ä ). 1. Die Bestrebungen zur Vergrösserung des Absatzgebietes. Im Jahre 1877 wurde von 23 Gas- und Flammkohlenzechen im Bochumer und Gelsenkirchener Revier der westfälische Kohlen ausfuhrverein gegründet, der hauptsächlich gegen die englische Kohle gerichtet war. Hierbei half der Bergbauverein, der ja ebenfalls einer Baisse seine Existenz verdankte, mit, indem er besonders Tarifermässigungen erstrebte. Doch alles beseitigte die Ende der 70 er Jahre bestehende Ueberproduktion nicht. Darum ging man dem Uebel näher zu Leibe, man organisierte 2. die Förderung. Schon 1877 hatte der auf dem Gebiete seiner Interessen stets besonders tätige Bergbauverein eine Vereinigung von 141 Zechen mit 95,1 % der Gesamtförderung des O.B.B. Dortmund zustande gebracht, die 1880 als Förderkonvention zusammentrat und eine direkte Einschränkung der Förderung erstrebte. Aber die Ver einigung war sehr locker; es gab viele Ausnahmen und beson ders waren nur niedrige Strafen festgesetzt, die eigentlich nur für die schwachen Werke ein Hemmnis bildeten, während die 1) Entw. Bd. X. Teil 2. 41. 2) Vgl. für das folgende Sarter, Syndikatsbestrebungen im niederrheinisch-westfäli- schen Steinkohlenbezirke. Jahrb. f. Nat. u. Stat. 1894. III. Folge 7. Bd.