8 4 Zwang auf Grund eines Majoritätsbeschlusses. Wir haben nun zum ersten diese Entwickelung zu begründen und zum andern die Rückwirkungen der Unternehmerkoalition auf den technischen und wirtschaftlichen Betrieb zu prüfen. Wir finden jedesmal nach dem Rückgang der Konjunktur, also 1858, 1874 und 1891 die Bestrebungen, sich zu koalieren und wir finden dabei die historische Erscheinung, dass anfänglich beim Aufsteigen der Konjunktur diese Koalitionen zerfallen, dann nur sich lockern, und dass sie, wie in der letzten grossen Hausse nach 1895, fest bestehen bleiben und dass der tobende Kampf an der eisernen Fügung des Syndikats sich bricht. Woher kommt dies ? Die gesamten bisherigen Ausführungen zeigten, dass das Streben, einmal das Gesetz des abnehmenden Ertrages durch das Gesetz des zunehmenden Ertrages zu suspendieren, sodann aber bei den dem Gesetze des zunehmenden Ertrages überhaupt unter worfenen Zweigen des Betriebes dieses Gesetz auszumünzen, dass dieses Streben eine gewaltige Kapitalkonzentration beim Stein kohlenbergbau hervorgerufen hat, die im Bunde mit der zu über windenden schwierigen Tiefe eine grosse Kapitalimmobilisation bedeutet, die zum allergrössten Teile überhaupt nicht wie etwa flottierendes Kaufmannskapital zurückgezogen werden kann und die andererseits sehr schwer neu aufzubringen, schwer vermehr bar ist. Um wie grosse Werte es sich handelt, zeigt, dass im August 1904 der Marktpreis für 56 Kohlenwerke x ) im Ruhrgebiete mit 1447,14 Mill. M. angegeben wurde, wovon auf 19 Aktien gesellschaften 918,06 Mill. M. und auf 36 Gewerkschaften 529,08 Mill. M. entfielen. Unter Berücksichtigung der beiden Kohlen gesellschaften im Aachener Becken (dem Eschweiler Bergwerks verein und der Vereinigungsgesellschaft im Wurmrevier) stellten die Kohlenunternehmungen in Rheinland-Westfalen, soweit sie nicht im Besitze des Staates oder von Privat leuten oder in den Händen von Hüttenwerken sind, August 1904 einen Wert von fast genau 1500 Mill. M. dar. Bedenken wir weiter, wie verschieden die Art des Produk tionsmonopols eines Gewerbes ist, welches an sich schon ein Monopol besitzt, so sehen wir, unter welch verschiedenen Beding ungen die einzelnen Betriebe arbeiten. Von den isolierten Betrie- 1) Frankfurter Ztg. 9. August 1904. Handelsblatt.