All das Erwähnte kann eintreten bei einem Trust, bei einem’ Kartell jedoch nie. Ob es eintreten wird bezw. dass es ein treten soll, kann wohl kein Gesetzgeber im Gesetze bestimmen. Und nur balanzierte Machtverhältnisse werden dazu zwingen, dass das dem Truste Innewohnende auch ausgelöst wird. Sie sind in sozialer Hinsicht bedingt durch kräftige Koalitionen der Arbeiter, denen ein den Unternehmerkoalitionen völlig gleiches Recht zu geben ist. Ausserdem hat ihnen der Staat mit seiner Arbeiterschutzgesetzgebung zu Hilfe zu kommen, auf dass nicht die in ihren Herzogtümern residierenden mächtigen modernen Lehensherren eine neue Hörigkeit über einen grossen Teil des Volkes bringen. In wirtschaftlicher Hinsicht ist es der fremde Kon kurrent, der davor schützt, dass ein Trust mit seinen Produkten einen Handel treibt, der an die Zeiten erinnert, in denen Handel und Raub noch wesensverwandte Begriffe waren. Dieses Problem aber läuft auf eine Umgestaltung der heutigen deutschen Handels politik hinaus, gegen die sich eine zum Trust verschmolzene schwere Industrie eigentlich seinerzeit nicht mehr wehren kann ; denn es gibt ja keine »schwachen« Betriebe mehr zu schützen.