des 18. Jahrhunderts bis zur Einführung des Holzschliffs. 169 the scale towards document % CD rrrf? i o CD > -M o 00 CD 00 > 00 o <£> CD to jipiere Frankreichs, und für einzelne Sorten auch Eng- :-.i den Markt beherrschten, blieb der deutschen In- ;hts anders übrig, als sich des Massenkonsums zu en. In dieser Notlage, bei nur mittelmäßigen Absätz en, wurde allerdings ziemlich planlos darauf los- 4 ftet, und es schritt die Güte des Papiers durchaus der Entwicklung in die Masse fort. Hier fällt stark rschale, daß den Fabrikanten auch bei bestem Willen genügende Erfahrungen zur Verfügung standen. Die ührte Chlorbleiche wurde teils nicht verstanden, teils *!: ionssüchtiger Weise ausgenutzt. Man bleichte darauf ringwertigsten Lumpen verarbeitend, nur vom speku- :iste beseelt, die gebotenen Vorteile möglichst aus- |_So wurden neben der Anwendung geringer Lumpen verdorben, da man über Maß und Ziel bei Anwendung 4 calks noch nicht im Klaren war, oder aber den Pro- mswaschens, welcher von höchster Bedeutung war, durchführte, da die Zeit kostbarer erschien als die Spiers und man das rasch beseitigende Antichlor noch .nwendung brachte. So blieb denn immer noch ein ":r gebildeten chlorigen Säure im Papier haften, welche Trägerin mancher schädlicher Wirkung wurde, verfehlte Vorbereitung des Stoffs war aber bei Bütten- :nso gut möglich und vermag keineswegs als typisch erbreitung des Maschinenpapiers zu gelten. Daß in cen ein derartiges Vorgehen jedoch eher Platz greifen “:gt auf der Hand, denn der im alten Trott fortarbei- ldwerker dürfte wohl nur schwer in solchem Maße meiner alten Arbeitsweise haben herausreißen lassen, diesen Mißstand auch auf die Büttenpapiere mit Be- : übertragen könnte. Muß das Führen von Klagen t Maschinenpapiere von diesem Gesichtspunkt aus -eilweise berechtigt erscheinen, so durften die Regie- :h nicht so leicht von den noch zahlreich verbreiteten .4 :ern bestimmen lassen, den Verbrauch von Maschinen- :: den Kanzleien überhaupt zu verbieten. So wurden im j: ;n Kriegsministerium, in Sachsen, Baden und Hessen Verordnungen erlassen, trotzdem zur Untersuchung ]--e Kommissionen, Fachmänner und Gelehrte sich für lrung eines nach bestimmten Regeln gefertigten Pa-