18 Linie gegeben durch die grosse Ausdehnung der Gemeinheiten, insbesondere der Gemeinweiden. Die ersten Bemühungen zur Aufteilung der Gemein heiten hatte in Preussen schon Friedrich II. gemacht und zu diesem Zwecke eine Reihe von Verfügungen erlassen, von denen das Reglement vom 14. April 1771 wegen Auseinandersetzung und Aufhebung der Gemein heiten und Gemeinhutungen in Schlesien vorbildlich für die spätem Ge meinheitsteilungsgesetze wurde. Die Erfolge aber, die damals erzielt wurden, beschränkten sich meist auf die sogen, generale Teilung, d. h. nur die Rittergüter erhielten ihre Anteile an den Gemeinheiten als Eigentum zugewiesen, während die Rustikalgemeiuden an dem alten Flurzwang und den gemeinsamen Weiden und Hutungen meist hartnäckig festhielten. Erst das 19. Jahrhundert räumte, besonders nach der Gemeinheitsteilungsordnung vom 7. Juni 1821, auch innerhalb der Dorfgemeinden mit den Gemein heiten auf. Mit der Teilung der Gemeinheiten war meist auch die Zu sammenlegung der Grundstücke und Ablösung der Servitute verbunden. Nun sind „bis zum Schluss des Jahres 1820 bei den Regulierungen und Gemeinheitsteilungen separiert resp. von allen Holz-, Streu- und Hutungs servituten befreit worden 2683495 Morgen, bis Ende 1848 42819769 Morgen, bis Ende 1865 59827477 Morgen A 1 ) Wie gross dabei die Gemeinheiten an sich gewesen sind, ist unbekannt. Dass aber speziell die Gemeinweiden zu Anfang des vorigen Jahrhunderts noch einen bedeutenden Umfang gehabt haben müssen, geht schon daraus hervor, dass die Sommerstallfütterung damals noch zu den Ausnahmen gehörte und der gesamte Viehstand den Sommer über auf Weide, und zwar hauptsächlich die Gemeinweide an gewiesen war. Nach Aufteilung der Gemeinweiden wurden dieselben, soweit das technisch anging, in Ackerland umgewandelt. Neben den Kommunal- und Privatweiden waren es dann grosse Strecken Ödlands, schlechtere Wiesen und Forste, 2 ) auf deren Inkulturnahme und Umwandlung zu Ackerland die veränderten Zeitverhältnisse hindrängten. Betrachten wir die Anbauverhältnisse etwas genauer und fragen, welchen Anteil die einzelnen Fruchtarten an der gesamten Ackerfläche hatten, so haben wir auf den oben zuerst berechneten 93952458 Morgen folgendes gefunden. Es nahmen ein: die vier Hauptgetreidearten . 15900571 Morgen = 60% der Ackerfläche. Hülsenfrüchte, Hackfrüchte und Handelsgewächse . . 2626490 ,, = 10 » „ „ Brache etc 7950285 ,, = 30 „ „ „ 26477 346 Morgen =100% der'Ackerfläche, Da es neben der Dreifelderwirtschaft noch andere Wirtschaftssysteme gab, bei denen die Brache bezw. Ackerweide einen breiteren Raum ein- nalimen, und da ferner die Aussaattabellen gerade bei den Hülsenfrüchten 9 9 Meitzen a. a. 0. 1, S. 431 ff. 2 ) Wenn der Gesamtumfang der Wälder im vorigen Jahrhundert allem Anschein nach wenig abgenommen hat, so liegt das daran, dass an Stelle der Rodungen andere, unfrucht barere Strecken neu aufgeforstet worden sind.