INTERNATIONALE  AUSSTELLUNG  FÜR  SPIRITUSVERWERTUNG
UND  GÄRUNGSGEWERBE  WIEN  1904.

NOTIZ
ÜBER
DIE  ALKOHOLREGIE  IN  RUSSLAND

VERKAUFS-MONOPOL.

Die  Art  der  Erhebung  der  Alkoholsteuer  in  Rußland  ist  im
Laufe  des  XIX.  Jahrhunderts  verschiedentlich  einschneidenden  Veränderungen ­
  unterworfen  worden.  Wenn  wir  nicht  weiter  als  bis  1819
zurückgreifen,  so  finden  wir  folgende  Systeme,  die  einander  ablösen:
Monopol  des  Engros-Handels  durch  Agenten  des  Staates  (1819
bis  1826),  die  Verpachtung  (1826  bis  1862)  und  die  Akzise.
In  diesem  durch  große  Maßnahmen  gekennzeichneten  Jahrhundert ­
  hat  man  die  Reform  der  Getränkesteuer  zu  der  Zahl  derjenigen ­
  zu  rechnen,  welche  dem  Herzen  des  Kaisers  Alexander  III.
am  nächsten  lagen  und  deren  Erbe  Kaiser  Nikolaus  II.  zugefallen
ist.  Die  Aufmerksamkeit  des  Kaisers  Alexander  III.  war  hauptsächlich
auf  die  Mängel  der  Getränkesteuer  gerichtet.  Zu  Beginn  seiner  Regierung ­
  bot  sich  die  Spirituosenfrage  in  der  kläglichsten  Form  dar.
Noch  nie  hatte  man  so  lebhafte  und  so  allgemeine  Klagen  über  die
Trunksucht  der  niederen  Volksklassen  und  die  daraus  entstandene
Zerrüttung  der  sittlichen  und  wirtschaftlichen  Zustände  des  Volkes,
namentlich  auf  dem  Lande,  gehört.  Sofort  nach  seiner  Thronbesteigung
erließ  der  verstorbene  Kaiser  den  Befehl,  nach  Mitteln  zu  einer
Reform  des  Branntweinregimes  zu  suchen.