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darum  nachzusuchen,  daß  der  Spiritusverkauf  den  Händen  von
Privatleuten  entzogen  und  vom  Staate  monopolisiert  werde,  so
geschah  dies  vor  allem  in  der  Absicht,  den  Mißbräuchen,  welche  mit
der  früheren  Organisation  zusammenhingen,  ein  Ende  zu  machen.
Bei  uns  ist  der  Durchschnitt  des  Alkoholkonsumes  verhältnismäßig
gering,  aber  es  wird  in  sehr  ungleicher  Weise  getrunken.
Die  von  den  Händlern  in  Verkauf  gebrachten  Spirituosen  enthalten ­
  schädliche,  ja  gesundheitsgefährliche  Stoffe.  Aber  auch  selbst
die  Bedingungen  des  Handels  mit  Spirituosen,  eines  für  nicht
skrupulöse  Leute  äußerst  einträglichen  Handels,  begünstigten  das
Fortbestehen  vielfacher  Mißbräuche,  welche  die  unteren  Klassen
ruinierten.  Diesen  traurigen  Zuständen  ein  Ende  zu  machen,  war
nicht  anders  möglich,  als  indem  man  den  Spirituosenverkauf  dem
Staate  übergab.  Der  Versuch  der  damit  gemacht  wurde,  hat,  so
kurz  auch  seine  Dauer  war,  bewiesen,  daß  das  Monopolsystem
seinen  Zweck  erreicht.
Die  Berichte,  die  Ew.  Majestät  von  den  Gouverneuren  der
Provinzen,  in  welchen  das  neue  System  funktioniert,  unterbreitet
wurden  und  die  Auskünfte,  welche  der  Finanzminister  von  den  hohen
kirchlichen  Autoritäten,  den  Adelsmarschällen,  den  Gouvernementsund ­
  Kreislandschaften,  sowie  von  den  Munizipalitäten,  erhalten  hat,
stimmen  fast  sämtlich  darin  überein,  die  heilsamen  Folgen  der
Reform  zu  konstatieren.  Die  bessere  Qualität  des  Branntweines,  die
bedeutende  Verminderung  der  Zahl  der  Verkaufsstellen,  die  Festsetzung ­
  gleichmäßiger,  den  verkauften  Mengen  strikt  proportionierter
Preise,  die  Unmöglichkeit  sich  alkoholische  Getränke  anders  als
gegen  Barzahlung  zu  verschaffen,  alle  diese  Vorteile  und  noch  andere,
die  aus  dem  Branntweinverkaufe  durch  den  Staat  resultieren,  haben
bereits  in  der  Praxis  ihre  günstige  Wirkung  bewiesen.  Die  Trunksucht ­
  hat  merklich  abgenommen,  die  Ausschweifungen  mit  ihren
unvermeidlichen  Folgen  sind  einem  geregelteren  Alkoholverbrauche
gewichen.
Vergehen  und  Verbrechen,  die  durch  Betrunkenheit  hervorgerufen ­
  werden,  sind  seltener  geworden.  Allein  der  Nutzen  der
Reform  beschränkt  sich  nicht  auf  den  Schutz  der  Gesundheit  und
der  guten  Sitten,  sie  übt  auch  auf  den  Wohlstand  des  Volkes  einen
heilsamen  Einfluß  aus.  Dieser  ökonomische  Fortschritt  wird  bestätigt