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        <title>Notiz über die Alkoholregie in Russland</title>
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        INTERNATIONALE  AUSSTELLUNG  FÜR  SPIRiTUSVERWERTUNG  UND
GÄRUNGSGEWERBE  WIEN  (904.

NOTIZ
ÜBER
DIE  ALKOHOLREGIE  IN  RUSSLAND

VERKAUFS-MONOPOL

WIEN  1904.

BUCH-  UND  KUNSTDRUCKEREI  OTTO  MAASS'  SÖHNE.
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BIBLIOTHEK
DES  K.  K.  HANDELSMINISTEES
EXZELLENZ  DE.  JOSEPH  MAEIA
BAERNREITHER
(12.  IV.  1845  —  19.  IX.  1925)
EÜE  DIE  BIBLIOTHEK  DES
INSTITUTS  FÜR  WELTWIRTSCHAFT
UND  SEEVERKEHR
KIEL
EEWOEBEN  AUS  MITTELN  DEE
DR.  GUSTAV  DIEDERICHSEN-STIFTUNG


1929
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        INTERNATIONALE  AUSSTELLUNG  FÜR  SPIRITUSVERWERTUNG
UND  GÄRUNGSGEWERBE  WIEN  1904.

NOTIZ
ÜBER
DIE  ALKOHOLREGIE  IN  RUSSLAND

VERKAUFS-MONOPOL.

WIEN  1904.

BUCH-  UND  KUNSTDRUCKEREI  OTTO  MAASS’  SÖHNE.
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        INTERNATIONALE  AUSSTELLUNG  FÜR  SPIRITUSVERWERTUNG
UND  GÄRUNGSGEWERBE  WIEN  1904.

NOTIZ
ÜBER
DIE  ALKOHOLREGIE  IN  RUSSLAND

VERKAUFS-MONOPOL.

Die  Art  der  Erhebung  der  Alkoholsteuer  in  Rußland  ist  im
Laufe  des  XIX.  Jahrhunderts  verschiedentlich  einschneidenden  Veränderungen ­
  unterworfen  worden.  Wenn  wir  nicht  weiter  als  bis  1819
zurückgreifen,  so  finden  wir  folgende  Systeme,  die  einander  ablösen:
Monopol  des  Engros-Handels  durch  Agenten  des  Staates  (1819
bis  1826),  die  Verpachtung  (1826  bis  1862)  und  die  Akzise.
In  diesem  durch  große  Maßnahmen  gekennzeichneten  Jahrhundert ­
  hat  man  die  Reform  der  Getränkesteuer  zu  der  Zahl  derjenigen ­
  zu  rechnen,  welche  dem  Herzen  des  Kaisers  Alexander  III.
am  nächsten  lagen  und  deren  Erbe  Kaiser  Nikolaus  II.  zugefallen
ist.  Die  Aufmerksamkeit  des  Kaisers  Alexander  III.  war  hauptsächlich
auf  die  Mängel  der  Getränkesteuer  gerichtet.  Zu  Beginn  seiner  Regierung ­
  bot  sich  die  Spirituosenfrage  in  der  kläglichsten  Form  dar.
Noch  nie  hatte  man  so  lebhafte  und  so  allgemeine  Klagen  über  die
Trunksucht  der  niederen  Volksklassen  und  die  daraus  entstandene
Zerrüttung  der  sittlichen  und  wirtschaftlichen  Zustände  des  Volkes,
namentlich  auf  dem  Lande,  gehört.  Sofort  nach  seiner  Thronbesteigung
erließ  der  verstorbene  Kaiser  den  Befehl,  nach  Mitteln  zu  einer
Reform  des  Branntweinregimes  zu  suchen.
        <pb n="6" />
        4

Es  folgte  eine  lange  Reihe  von  Konferenzen,  welche  endlich  zu
dem  Gesetze  vom  14.  Mai  1885  führten.  Es  schuf  spezielle  Behörden
mit  der  Bestimmung,  den  Spirituosenhandel  zu  moralisieren  und,  um
eine  Wandlung  in  den  Gewohnheiten  des  Volkes  herbeizuführen,
begünstigte  es  auf  Kosten  der  Schanklokale  diejenigen  Handlungen,
in  welchen  Alkohol  nur  zum  Mitnehmen  verkauft  wurde.
Diese  Maßregeln,  die  nur  Palliativmittel  waren,  konnten  die
unheilvollen  Wirkungen  des  bestehenden  Systems  nicht  beseitigen,
und  die  mangelhafte  Organisation  der  Alkoholbesteuerung  verblieb
eine  Sorge  des  Kaisers,  der  immer  mehr  von  der  Überzeugung
durchdrungen  wurde,  daß  es  notwendig  sei,  an  eine  radikale  Reform
der  Art  der  Besteuerung  zu  schreiten.  Schon  vor  1885  forderte
Kaiser  Alexander  III.  den  Finanzminister  Bunge  auf,  ihm  ein  Projekt
des  direkten  Verkaufes  von  Spirituosen  durch  den  Staat  zunächst
nur  für  eine  gewisse  Anzahl  Gouvernements  vorzulegen;  daß  sollte
ein  Versuch  werden.  Herr  Wyschnegradsky  zögerte  ebenfalls,  sich
gewissermaßen  ins  Ungewisse  zu  stürzen.  Die  Hungersnot  von  1891
und  die  Erfahrungen,  welche  man  bei  dieser  Gelegenheit  machte,
erschienen  aber  ausschlaggebend  und  man  beschloß,  zuerst  einen
Versuch  in  den  vier  östlichen  Gouvernements  zu  machen.
Gegen  das  Ende  seiner  Regierung  hatte  Kaiser  Alexander  III.
endgültig  beschlossen,  den  direkten  Verkauf  von  Spirituosen  durch
Agenten  des  Ärars  einzuführen,  und  er  befahl,  den  Anfang  zuerst
in  den  Gouvernements  Perm,  Ufa,  Orenburg  und  Ssamara,  sodann  in
25  Gouvernements  des  Südens,  Süd-Westens  und  Nord-Westens,
sowie  im  Königreiche  Polen  zu  machen.
»Das  System  des  direkten  Verkaufes  alkoholischer  Getränke
en  gros  und  en  detail  wird  der  Regierung  wirksame  Waffen  geben,
um  gegen  die  Mißbräuche  zu  kämpfen,  die  guten  Sitten  zu  schützen,
den  Ruin  der  Bevölkerung  zu  verhüten  und  die  Volksgesundheit  zu
bewahren.
Man  kann  sich  allerdings  kaum  die  enormen  Schwierigkeiten
vorstellen,  die  überwunden  werden  müssen,  um  die  neue  Organisation
in  allen  Stücken  durchzuführen.
Obgleich  in  den  modernen  Finanzsystemen  die  Steuererhebung
im  Wege  des  Monopoles  vielfach  Anwendung  findet,  ist  es  dennoch
zweifellos,  daß  die  Einführung  des  Spiritusmonopoles  eines  der
        <pb n="7" />
        5

kühnsten  Probleme  vorstellt,  welche  das  Finanzministerium  zu  lösen
hat.  Die  Handhabung  dieses  Monopoles  bringt  die  Administration  in
unmittelbaren  Kontakt  mit  so  diversen  ökonomischen  Interessen,  mit
so  verschiedenen  Äußerungen  des  sozialen  Lebens,  daß  das  neue
System  in  seiner  idealen  Form  niemals  völlig  realisiert  werden
kann;  aber  wie  es  dem  auch  sei  —  die  radikale  Reform,  wie  sie
der  verstorbene  Kaiser  begonnen  hat,  wird  selbst  in  der  von
praktischen  Schwierigkeiten  des  Unternehmens  aufgezwungenen
interimistischen  Form  nicht  verfehlen  dem  Volke  moralisch  und
materiell  ungeheuere  Dienste  zu  leisten,  indem  sie  dasselbe  dem
verhängnisvollen  Einflüsse  der  Branntweinverkäufer  entzieht.“
(Bericht  des  russischen  Finanzministers  über  das  Reichsbudget
pro  1895.  Deutsche  Übersetzung.)
Die  Reform  wurde  durchaus  nicht  zu  fiskalischen
Zwecken  beschlossen,  sondern  um  die  Landbevölkerung  von
den  privilegierten  Spirituosenhändlern  zu  befreien,  um  der  Trunksucht ­
  zu  steuern,  um  nur  gehörig  rektifizierten  Alkohol  zum  Konsum
zuzulassen  und  die  landwirtschaftlichen  Brennereien  zu  fördern.  Man
muß  dieses  Faktum  besonders  unterstreichen.  Rußland  nahm  die
Reform  der  Getränkesteuer  zu  einer  Zeit  in  Angriff,  wo  seine
finanzielle  Lage  sehr  solid  begründet  war.  Das  Monopol  entsprang
keiner  Verlegenheit  der  Staatsrentei.
Der  finanzielle  Standpunkt  war  erst  in  zweiter  Linie  maßgebend.
Das,  was  der  Staat  dadurch  an  Getränkesteuer  einbüßt,  das  wird,
sei  es  durch  andere  indirekte  Steuern,  sei  es  durch  die  direkten
Steuern  gedeckt;  gleichzeitig  sieht  man  den  Wohlstand
und  die  Moralität  der  Massen  sich  heben.
Nachdem  das  Monopol  1895  versuchsweise  in  den  vier
östlichen  Wolga-Gouvernements  und  sodann  mit  dem  zweiten  Halbjahre ­
  1896  in  den  neun  südlichen  und  süd-westlichen  Gouvernements
eingeführt  war,  wurde  es  im  Jahre  1897  zum  allgemeinen  Gesetze
für  das  ganze  Reichgegenwärtig  ist  es  in  71  Gouvernements  eingeführt. ­
  Der  Staat  hat  die  Brennerei  nicht  monopolisiert,  sondern  er
hat  sie  beschränkt  und  geregelt.'
Die  Monopolverwaltung  verschafft  sich  im  Wege  des  Mindestgebotes ­
  zwei  Drittel  ihres  Bedarfes  an  Spiritus,  ein  Drittel  wird  bei
den  Produzenten  der  betreffenden  Bezirke  gekauft.  So  hat  der  Gesetz ­
        <pb n="8" />
        6

geber  dem  Staate  das  ausschließliche  Recht  eingeräumt,  als  Vermittler ­
  zwischen  dem  Produzenten  und  dem  Konsumenten  zu  dienen.
Der  Staat  läßt  die  ganze  für  den  Konsum  bestimmte  Masse  Alkohol
in  seinen  Fabriken  oder  unter  seiner  Aufsicht  rektifizieren,  bewahrt
sie  in  seinen  eigenen  Niederlagen  auf  und  läßt  sie  nur  in  geschlossenen ­
  und  versiegelten  Qefäßen  aus  seinen  Lokalitäten  heraus.
Jede  Flasche  trägt  eine  Etikette  mit  Angabe  des  Preises  des
Alkohols,  des  Grades,  der  Qualität  und  des  Volumens  der  Flüssigkeit.
Die  Flasche  wird  gleichzeitig  mit  dem  Branntweine  bezahlt,  aber  die
leere  Flasche  wird  zu  einem  bestimmten,  auf  der  Etikette  kenntlich
gemachten  Preise  zurückgekauft.  Der  direkte  Verkauf  findet  gegen
Barzahlung  in  versiegelten  Flaschen  desMonopoles  oder  in  Behältnissen
statt,  welche  gleichfalls  versiegelt  und  nur  mit  dem  Siegel  der  Regie
versehen  in  Verkehr  gesetzt  werden  dürfen.  Die  von  Privatpersonen
betriebenen  Schänken  hat  der  Staat  durch  von  ihm  geschaffene  und
auf  seine  Kosten  unterhaltene  Verkaufsstellen  ersetzt,  wo  der
Branntwein  nur  »zum  Wegtragen"  verkauft  wird.
Es  ist  verboten,  die  Flaschen  an  Ort  und  Stelle  zu  öffnen.  Die
Verkäufer  erhalten  keine  Provision  für  den  Verkauf,  sondern  einen
bestimmten  Gehalt,  damit  sie  nicht  in  Versuchung  kommen,  zum
Trinken  zu  animieren;  sie  bekommen  Wohnung,  Beheizung  und  Beleuchtung ­
  vom  Staat.
Neben  diesen  Kronverkaufsstellen  können  sich  Privatpersonen
die  Bewilligung  erwirken,  Monopolprodukte  zu  verkaufen,  jedoch
nur  unter  besonderen  Bedingungen,  und  zwar  wenn  der  Käufer  ein
Restaurant  oder  eine  Gastwirtschaft  betreibt,  wird  ihm  eine  so  geringe
Provision  zugestanden,  daß  er  alles  andere  lieber  als  die  von  der
Regie  gesiegelten  Flaschen  verkauft.  Nur  die  Eisenbahnbüfette,  Klubs
und  einige  hundert  Restaurants  oder  Hotels  haben  die  Freiheit,
Branntwein  Glasweise  zu  verschleißen.
Der  Staat  verkauft  den  Liter  Alkohol  für  K  3'79.  Dieser  Preis
muß  dem  Staate  die  K  2‘06  Alkoholsteuer,  die  er  nicht  mehr  erhebt,
und  alle  seine  Ausgaben  vergüten,  inbegriffen  die  Entschädigungen,
welche  den  Städten  und  Provinzen  bewilligt  wurden,  um  sie  für  den  _
Verlust  der  Einnahmen  aus  den  Verkaufslizenzen  schadlos  zu  halten.  ^
Weder  Alkoholhändlern,  noch  Schankwirten  wurde  irgendwelche
Entschädigung  zugestanden.  Die  Gesamtausgaben,  die  K  2'06  inbe ­
        <pb n="9" />
        7

griffen,  betragen  K  3T5  pro  Liter,  die  Einnahmen  betragen  K  379,
so  daß,  dank  dem  Monopol,  der  Staat  außer  dem  Akzisebetrage  noch
einen  Reingewinn  von  64  h  pro  Liter  reinen  Alkohols  durch  den
Verkauf  erzielt.  Im  Jahre  1897  betrug  der  Gesamt-Nettogewinn  aus
dem  Monopol  45  Millionen.  Die  bedeutende  Verminderung  der
Anzahl  der  Verkaufsstellen  und  die  Verteuerung  der  Ware  lassen
den  Konsum  vorläufig  zurückgehen.
Die  Administration  begriff  sehr  wohl,  daß  die  frühere  Schenke
hauptsächlich  der  Ort  von  Ausschweifungen  und  Rohheiten  war;  aber
gleichzeitig  stellte  die  Schenke  einen  Versammlungsort  vor,  wo  das
Volk  Ideen  austauschte  und  seine  privaten  und  kommunalen  Interessen
diskutierte.  Indem  die  Administration  die  Schenke  und  ihren  ungesunden ­
  Einfluß  vernichtete,  fand  sie  es  für  nützlich,  eine  Reihe
von  Etablissements  zu  gründen,  in  welchen  das  Volk  sein  natürliches
Bedürfnis  nach  Geselligkeit  befriedigen  könne.  Zu  diesem  Zwecke
wurden  die  Temperenzpatronate  gegründet,  die  die  Aufgabe  haben,
einerseits  durch  vernünftige  Zerstreuungen  von  der  Trunksucht  abzuhalten, ­
  anderseits  dem  Volke  die  Möglichkeit  zu  geben,  sich  zu
versammeln  und  die  Zeit  verbringen  zu  können,  ohne  Alkohol  zu
genießen.  Um  diesen  Zweck  zu  erreichen,  veranstaltet  das  Patronat
Vorstellungen,  populäre  Vorlesungen,  Vorträge,  sowie  es  Bibliotheken
Lesehallen  und  Volks-Speisehäuser  gründet.
Die  finanziellen  Resultate,  welche  1897  in  den  20  Provinzen,
wo  das  Monopol  seit  einem  Jahre  eingeführt  war,  erzielt  wurden,
waren  folgende:
Brutto-Einnahmen,  eingerechnet  die  nominelle  Steuer,
117  Millionen  Rubel.
Brutto-Ausgaben,  inbegriffen  9‘/ a  Millionen  Erstehungspreis ­
  des  Spiritus,  3  Millionen  Ausgaben  für  Rektifikation,  4 1 / s  Millionen ­
  Manipulation,  7  Millionen  Personal,  1  %  Millionen  Vergütung
an  Städte,  826.000  Subvention  an  das  Temperenzkomitee,  im  ganzen
36  Millionen  Rubel.
Somit  ein  Nettogewinn  vo_n  gl  Millionen  Rubel,  in  welchen
63  Millionen  für  die  Akzise  und  17  Millionen  Reingewinn  zu  zählen
sind,  ferner  254.000  Rubel  Kommission  für  Schnäpse,  die  im  Monopolbereich ­
  verkauft  wurden.
Im  Jahre  1898  funktionierte  das  Monopol  in  32  Gouvernements.
        <pb n="10" />
        8

Die  Einnahmen  stiegen  auf  2216  Millionen,  die  Ausgaben
auf  64'8  Millionen  Rubel.  Der  Nettogewinn  war  1567  Millionen,
darunter  repräsentierten  1182  Millionen  die  Akzisesteuern  und
37’3  Millionen  Rubel  den  Reingewinn  aus  dem  Verkaufe.
Im  Jahre  1902  funktionierte  das  Monopol  in  71  Gouvernements.
Die  Einnahmen  betrugen  488  Millionen,  die  Ausgaben  1424  Millionen,
der  Nettogewinn  betrug  345‘9  Millionen  Rubel.

ALLGEMEINE  ERGEBNISSE
der
finanziellen  Staats-Branntweingebarung  für  das  Jahr  1902.
'  Einnahmen.

}_*
2:
i
C
&amp;lt;v

Bezeichnung

Im  ganzen
für
das  Jahr  1902

Pro  Eimer
(12-3  1)
von  40“

Anzahl  der
im  Jahre  1902
verkauften

*&amp;lt;u
C*

Rubel

Kop.

Rubel

Kop.

Eimer  von  40°

l

Einnahme  für

verkauften
Spiritus  und
Branntwein
auf  40°  bezogen ­
  .  .  .

484,856.027

53

7

69-89

62,977.035-40

2

Einnahme  von

nicht  zurückerstatteten ­

Gefäßen  .  .

1,822.843

83

02-90

3

Kommissionen

731.776

39

—

01-16

4

Diverse

Einnahmen  .

617.244

öl 1 /«

-

00-98

Summe  .

488,027.892

36 1 4

7

74-93
        <pb n="11" />
        9

Ausgaben.

Reihen-Nr.

Bezeichnung

Im  ganzen  pro

1902

Auf
1  Eimer
von  40°

Rubel

Kop.

Rubel

Kop.

Selbstkosten  des  Spiritus  in  verkauften ­
  Getränken  im  Durchschnittspreise ­
  des  angefertigten
Rohspiritus

43,867.078

24V a

69-66

Selbstkosten  des  nicht  zurückerstatteten ­
  Glases  im  Durch-•schnittspreise


1,535.644

951/2

2-44

Gehälter  der  Angestellten  im  nichtstaatlichen ­
  Dienste  in  den
Gouvernements-Akzise  -  Verwaltungen ­
  und  Laboratorien  .  .  .

527.989

92V4

0-84

Kanzlei-  und  Postspesen,  Publikationen ­
  und  Anfertigungen  der
Bücher  und  Blankette  ....

1,293.360

93 8 /4

205

Fahrspesen  und  Abkommandierungen ­


90.697

5374

0-14

Die  Rektifikation  des  Spiritus  in
den  staatlichen  und  privaten
Fabriken

10,076.373

791/2

16-00

Gehälter  der  Angestellten  und  der
Wächter  der  Monopolverwaltung

3,186.484

69

5-06

Gehälter  des  medizinischen  Personales ­
  und  der  Spesen  für  Kur
und  Medikamente

199.309

277 4

0-32

Mietzins  der  Lagerräume,  deren
Beheizung  und  Beleuchtung,
Remonte  der  Lokalitäten,  der
Maschinen  und  des  Inventars  .

917.072

6972

1-46

Veredlung,  Abfüllen  und  Einlagerung ­
  des  Branntweines  .  .

11,750.455

887 4

18-66

Fürtrag  .  .

73,444.467

9374

1

16-63
        <pb n="12" />
        10

Ausgaben.

z
c

Bezeichnung

Im  ganzen  pro

1902

Auf
1  Eimer
von  40 n

tu
-C
’5j

Rubel

Kop.

Rubel

Kop.

Übertrag  .  .

73,444.467

93  :, / 4

1

16-63

11

Glasbruch  und  Ausschuß,  sowie
Verluste  für  unbrauchbar  gewordene ­
  Fässer,  Kisten  und
Körbe

2,140.523

78

3-40

12

Gehälter  und  Fahrspesen  der  Inkassanten ­
  und  Wächter  .  .  .

2,838.449

84

4-51

13

Die  Gehälter  der  Verkäufer  in
den  staatlichen  Branntweinverkaufsstellen ­


11,392.020

76

18-09

14

Mietzins  der  Räumlichkeiten  für
staatliche  Branntweinhandlungen,
Beheizung,  Beleuchtung*  Remonte
  und  Adaptierung  derselben ­


7,896.620

96  V,

12-54

15

Provision  an  Private  für  den  Verkauf ­
  von  ärarischeni  Spiritus
und  Branntwein  in  deren  Restaurants ­
  u.  s.  w

1,565.126

12 1 / 4

2-48

16

Transport  von  Rohspiritus  aus
den  Brennereien  und  der  verunreinigten ­
  Reste  aus  den
Monopoletablissements  in  die
Spiritusraffinerien

2,063.391

46

3-27

17

Transport  des  rektifizierten  Spiritus

3,030.795

34  V4

—

4-81

18

Transport  des  Branntweines  aus
den  Monopoletablissements  .  .

12,492.363

64  V*

19-84

19

Transport  verschiedener  Gegenstände, ­
  außer  Spiritus  und
Branntwein

527.153

30 l /a

0-84

Fürtrag  .  .

117,390.913

I6V2

1

86-41
        <pb n="13" />
        11

Ausgaben.

Reihen-Nr.

Bezeichnung

Im  ganzen  pro

1902

Auf
1  Eimer
von  40°

Rubel

Kop.

Rubel

Kop.

Übertrag  .  .

1  17,390.913

16  V,

1

86-41

20

Gratifikationen  an  Beamte  der

Akzise-Verwaltung

443.685

15

-

0-70

21

Gratifikationen  an  nicht  im  Staatsdienste

  stehende  Angestellte

301.410

7

-

0-48

22

Gratifikationen  an  Polizeibeamte  .

296.340

—

0-47

23

Vergütung  an  Fabrikanten  für

akzisefreie  Bestände

12,110.702

57*

-

19-23

24

Steuer  für  staatliches  Eigentum  .

732.784

96

—

116

25

Vergütung  an  Städte  und  Gemeinden

  für  entfallende  Einnahmen

  aus  Patenten  ....

5,785.984

13

—

9-19

26

Subventionen  an  Mäßigkeitskuratorien



3,968.958

-

-

6-30

27

Diverse  unvorhergesehene  Ausgaben



1,111.082

GO
4^
R
R

—

1-76

Summe  der  Ausgaben

142,141.860

37

2

25-70

Reingewinn.

ü

Im  ganzen

Auf

1  Eimer

4
i
e
&amp;lt;L&amp;gt;

Bezeichnung

für  das  Jahr  1902

von  40°

‘53
az

Rubel

Kop.

Rubel

Kop.

i

Reingewinn  aus  verkauftem

Branntwein  und  Spiritus

344,249.950

62 1 / 2

5

46-63

2

Reingewinn  aus  verkauftem

Glas

287.060

367

-

0-46

3

Kommissionen

731.776

39

-

1-16

4

Diverses

617.244

617*

—

0-98

Summe  des  Reingewinnes  .

345,886.031

997*

5

49-23
        <pb n="14" />
        12

In  dem  Berichte  des  Finanzministers  über  den  Staatsvoranschlag
pro  1899  war  ein  bedeutender  Abschnitt  dem  Alkoholmonopol  und
der  Spiritusregie  gewidmet;  um  deren  Ergebnisse  zu  beurteilen,
muß  man  sich  auf  eine  Erfahrung  von  einiger  Dauer  stützen  können,
und  daß  ist  der  Fall,  nachdem  nun  4  Jahre  seit  der  Inkraftsetzung
des  Monopoles  in  den  östlichen  Provinzen  und  2 1 / 8  Jahre  seit  dessen
Einführung  im  Süden  und  Südwesten  verflossen  sind.
Nachstehend  geben  wir  einen  Auszug  aus  diesem  Berichte,
worin  der  Finanzminister  den  Einfluß  des  neuen  Regimes  in  dem
Süd-  und  Südwestgebiete  beurteilt.
»Die  Reform  der  Qetränkesteuer  bedeutet  für  den  Staat  ein
hochwichtiges  Werk.  Sie  wird  einen  wohltuenden  Einfluß  auf  die
moralische  und  materielle  Lage  des  Volkes  ausüben.  Darum  soll
man  über  die  Resultate  der  Reform  nicht  anders  als  nach  Daten
urteilen,  welche  durch  mehrjährige  Praxis  bestätigt  sind.  Ebenso  soll
man,  um  daraus  finanzielle  Schlüsse  zu  ziehen,  sich  auf  eine  Erfahrung
von  einiger  Dauer  stützen.  Das  allererste  Resultat  der  Anwendung
eines  staatlichen  Spiritusverkaufes  ist,  daß  man  gewöhnlich  einen
Rückgang  der  fiskalischen  Einnahmen  feststellt,  indem  sich  der
Alkoholverbrauch  zunächst  vermindert.  Sodann,  je  mehr  sich  das
Volk  an  die  neue  Ordnung  und  an  einen  geregelteren  Spiritusverbrauch ­
  gewöhnt,  strebt  der  Konsum  wieder  den  früheren  Ziffern
zu  und  der  Ertrag  der  Getränke  steigt.
Aus  diesen  Gründen  ist  es,  daß  der  Finanzminister  in  den
Berichten  zu  den  Budgets  der  vorhergehenden  Jahre  sich  nicht  berechtigt ­
  glaubte,  der  gütigen  Durchsicht  Ew.  kaiserlichen  Majestät
einen  Bericht  über  den  Gang  der  Getränkesteuerreform  zu  unterbreiten. ­
  Gegenwärtig,  nachdem  vier  Jahre  seit  der  Inkraftsetzung  des
Monopoles  in  den  östlichen  Provinzen  verflossen  sind  und  das
Monopol  2 l / 2  Jahre  in  dem  weiten  Gebiete  des  Südens  und  des
Südwestens  funktioniert,  ist  es  gestattet,  ein  Urteil  über  seine
moralischen  und  ökonomischen  Erfolge  zu  fällen  und  die  Elemente
einer  Schätzung  seiner  finanziellen  Resultate  vorzulegen.
Ew.  kaiserliche  Majestät  wissen,  daß  bei  der  Veränderung  des
Modus  der  Erhebung  der  Alkoholsteuer  mit  diesem  Monopol  durchaus
nicht  ein  Mittel  zur  direkten  Vermehrung  der  fiskalischen  Einkünfte
erstrebt  wurde.  Wenn  der  Finanzminister  sich  verpflichtet  glaubte,
        <pb n="15" />
        13

darum  nachzusuchen,  daß  der  Spiritusverkauf  den  Händen  von
Privatleuten  entzogen  und  vom  Staate  monopolisiert  werde,  so
geschah  dies  vor  allem  in  der  Absicht,  den  Mißbräuchen,  welche  mit
der  früheren  Organisation  zusammenhingen,  ein  Ende  zu  machen.
Bei  uns  ist  der  Durchschnitt  des  Alkoholkonsumes  verhältnismäßig
gering,  aber  es  wird  in  sehr  ungleicher  Weise  getrunken.
Die  von  den  Händlern  in  Verkauf  gebrachten  Spirituosen  enthalten ­
  schädliche,  ja  gesundheitsgefährliche  Stoffe.  Aber  auch  selbst
die  Bedingungen  des  Handels  mit  Spirituosen,  eines  für  nicht
skrupulöse  Leute  äußerst  einträglichen  Handels,  begünstigten  das
Fortbestehen  vielfacher  Mißbräuche,  welche  die  unteren  Klassen
ruinierten.  Diesen  traurigen  Zuständen  ein  Ende  zu  machen,  war
nicht  anders  möglich,  als  indem  man  den  Spirituosenverkauf  dem
Staate  übergab.  Der  Versuch  der  damit  gemacht  wurde,  hat,  so
kurz  auch  seine  Dauer  war,  bewiesen,  daß  das  Monopolsystem
seinen  Zweck  erreicht.
Die  Berichte,  die  Ew.  Majestät  von  den  Gouverneuren  der
Provinzen,  in  welchen  das  neue  System  funktioniert,  unterbreitet
wurden  und  die  Auskünfte,  welche  der  Finanzminister  von  den  hohen
kirchlichen  Autoritäten,  den  Adelsmarschällen,  den  Gouvernementsund ­
  Kreislandschaften,  sowie  von  den  Munizipalitäten,  erhalten  hat,
stimmen  fast  sämtlich  darin  überein,  die  heilsamen  Folgen  der
Reform  zu  konstatieren.  Die  bessere  Qualität  des  Branntweines,  die
bedeutende  Verminderung  der  Zahl  der  Verkaufsstellen,  die  Festsetzung ­
  gleichmäßiger,  den  verkauften  Mengen  strikt  proportionierter
Preise,  die  Unmöglichkeit  sich  alkoholische  Getränke  anders  als
gegen  Barzahlung  zu  verschaffen,  alle  diese  Vorteile  und  noch  andere,
die  aus  dem  Branntweinverkaufe  durch  den  Staat  resultieren,  haben
bereits  in  der  Praxis  ihre  günstige  Wirkung  bewiesen.  Die  Trunksucht ­
  hat  merklich  abgenommen,  die  Ausschweifungen  mit  ihren
unvermeidlichen  Folgen  sind  einem  geregelteren  Alkoholverbrauche
gewichen.
Vergehen  und  Verbrechen,  die  durch  Betrunkenheit  hervorgerufen ­
  werden,  sind  seltener  geworden.  Allein  der  Nutzen  der
Reform  beschränkt  sich  nicht  auf  den  Schutz  der  Gesundheit  und
der  guten  Sitten,  sie  übt  auch  auf  den  Wohlstand  des  Volkes  einen
heilsamen  Einfluß  aus.  Dieser  ökonomische  Fortschritt  wird  bestätigt
        <pb n="16" />
        14

durch  das  Wachsen  der  fiskalischen  Einnahmen  und  durch  den
Zufluß  der  Einlagen  in  den  Sparkassen,  eine  Doppelerscheinung,  die
sich  in  den  vier  östlichen  Gouvernements  (Perm,  Ufa,  Ssamara  und
Orenburg)  beobachten  läßt,  seitdem  das  Monopol  dort  eingeführt  ist.
Während  dieser  dreijährigen  Periode  vom  1.  Jänner  1895  bis
Ende  1897  hat  sich  in  dem  Leben  der  östlichen  Gouvernements
absolut  kein  besonderer,  zufälliger  Aufschwung  fühlbar  gemacht;  die
Getreide-  und  Heuernte,  besonders  auf  den  Bauernländereien,  übertraf ­
  in  quantitativer  Hinsicht  diejenige  der  vorhergegangenen
Jahre  1892  bis  1894  fast  gar  nicht  und  dennoch  erreichte  die
Durchschnittsziffer  der  Staatseinnahmen,  die  pro  1892  bis  1894  in
diesen  Gouvernements  nur  417  Millionen  Rubel  ausmachte,  in  dem
Zeiträume  1895  bis  1897  die  Höhe  von  61  Millionen,  was  eine  Zunahme ­
  von  46’4  Prozent  bedeutet,  während  im  ganzen  Reiche  dieser
Unterschied  nur  283  Prozent  betrug.  Wenn  man  von  der  Gesamtsumme ­
  der  Staatseinnahmen  die  Revenuen  des  Monopoles  und  diejenigen ­
  der  Staatsbahnen  —  deren  Vermehrung  namentlich  dem
Rücklauf  der  konzessionierten  Eisenbahnlinien  zu  verdanken  ist
abrechnet,  so  übersteigen  die  effektiven  Einnahmen  der  vier
Provinzen  in  1895  bis  1897  um  135  Prozent  diejenigen  der  Periode
von  1894/95,  während  für  das  gesamte  Reich  diese  Zunahme  nur
107  Prozent  beträgt.  Ein  Detail,  das  nicht  ohne  Wichtigkeit  ist:  seit
der  Inkraftsetzung  des  Monopoles  ist  die  Einhebung  der  Loskaufsteuer, ­
  die  ausschließlich  auf  den  Bauern  lastet,  und  sogar  die  Begleichung ­
  der  Steuerrückstände  viel  erfolgreicher  vor  sich  gegangen. ­

Seit  etwa  zehn  Jahren  macht  die  zunehmende  Bewegung  der
Einlagen  in  die  Sparkassen  im  ganzen  Reiche  bemerkenswerte  Fortschritte. ­

Diese  Erscheinung  kann  zum  Teile  durch  die  Eröffnung  zahlreicher ­
  postalischer  Sparkassen  und  auch  dadurch  erklärt  werden,
daß  früher  gemachte  Ersparnisse  sich  diesen  Sparkassen  zuwandten.
Immerhin  vollzieht  sich  aber  die  Zunahme  der  Spareinlagen  in
gleicher  Weise  auch  in  den  vier  östlichen  Provinzen,  wo  die  Anzahl
der  Sparkassen  sich  nur  um  geringes  vermehrt  hat  und  wo  infolgedessen ­
  nur  Spareinlagen  neuesten  Datums  gemacht  worden  sind.
Ein  sehr  bezeichnendes  Faktum  ist,  daß  im  Ostgebiete  die  Zahl  der
        <pb n="17" />
        15

Sparenden  seit  der  Verstaatlichung  des  Spirituosenhandels  bedeutend ­
  schneller  wuchs,  als  in  den  vorhergehenden  Jahren,  und
daß  es  sich  hier  hauptsächlich  um  den  kleinen  Mann  handelt.
Die  vorstehenden  Daten  bezeugen  ein  gewisses  Wachstum  des
Wohlstandes,  das  in  dem  Osten  seit  der  Verstaatlichung  des
Spiritushandels  konstatiert  wird.  Man  darf  freilich  nicht  vergessen,
daß  die  national-ökonomischen  Erscheinungen  des  Lebens  sehr
kompliziert  sind  und  daß  unter  dem  Einflüsse  gewisser,  ständiger
oder  zeitweiliger  Ursachen  (wie  z.  B.  die  Mißernte  des  Getreides,
die  mehrere  Teile  der  vier  genannten  Gouvernements  heuer  zu
überstehen  haben)  die  heilsamen  Wirkungen  der  Reform  gehemmt
oder  aufgehalten  werden  können.  Wie  dem  aber  auch  sei,  wenn  man
sich  den  gleichzeitigen  Fortschritt  der  fiskalischen  Einnahmen  und
die  Berichte  der  örtlichen  Autoritäten  vorhält,  ist  man  zu  dem
Schlüsse  berechtigt,  daß  das  Monopol  des  Spiritushandels  eine  wohltätige ­
  Wirkung  auf  den  materiellen  Wohlstand  der  Bevölkerung
ausübt.
Indem  der  Finanzminister  Ew.  Majestät  die  ausgezeichnete
Wirkung  der  Reform  auf  den  materiellen  und  moralischen  Zustand
der  Bevölkerung,  sowie  die  vom  fiskalischen  Standpunkte  befriedigenden ­
  Resultate  derselben  zur  Kenntnis  bringt,  möchte  er
nicht  behaupten,  daß  die  neue  Organisation,  wo  sie  eingeführt  ist,
die  ganze  Vollendung  erreicht  habe,  deren  sie  fähig  ist.  Ganz  ohne
jeden  Zweifel  bleibt  für  das  Finanzministerium  in  diesem  Bereiche
noch  genug  zu  tun  übrig.  Einzelne  Details  der  Reform  sind  nicht
mehr  als  angedeutet;  andere  müssen  umgearbeitet  oder  ergänzt
werden;  das  ganze  erfordert  eine  sorgfältige  Führung.  Nichtsdestoweniger ­
  ruht  dieses  ungeheure  Unternehmen  von  nun  an  auf
rationeller  Basis.  Fest  überzeugt  davon,  daß  die  Reform  der  Getränkesteuer ­
  nicht  verfehlen  wird,  auf  alle  Orte  des  Reiches  eine
wohltuende  Wirkung  auszuüben,  möchte  der  Finanzminister  besonders
darauf  hinweisen,  daß  ihre  Anwendung  am  fruchtbarsten  in  den
zentralen  Gouvernements  sein  dürfte,  wo  die  aktuellen  Mängel  des
Spiritusverkaufes  sich  mit  besonderer  Intensität  unter  der  urrussischen
  Bevölkerung  geltend  machten«.
        <pb n="18" />
        2sh  Entsäuerung
0  4.  Nov.  2010
        <pb n="19" />
        8

Die  Einnahmen  stiegen  auf  221'6  Millionen,  die  Ausgaben
auf  64‘8  Millionen  Rubel.  Der  Nettogewinn  war  1567  Millionen,
darunter  repräsentierten  118'2  Millionen  die  Akzisesteuern  und
37'3  Millionen  Rubel  den  Reingewinn  aus  dem  Verkaufe.
Im  Jahre  1902  funktionierte  das  Monopol  in  71  Gouvernements.
Die  Einnahmen  betrugen  488  Millionen,  die  Ausgaben  1424  Millionen,
der  Nettogewinn  betrug  345'9  Millionen  Rubel.

ALLGEMEINE  ERGEBNISSE
der
finanziellen  Staats-Branntweingebarung  für  das  Jahr  1902.
-  Einnahmen.

;  5-1
:  2
i  c
&amp;lt;v

Bezeichnung

Im  ganzen
für
das  Jahr  1902

Pro  Eimer
(12-3  1)
von  40°

Anzahl  der
im  Jahre  1902
verkauften

’53
QZ

Rubel

Kop.

Rubel

Kop.

Eimer  von  40"

i  l

Einnahme  für

verkauften
Spiritus  und
Branntwein
auf  40°  bezogen ­
  .  .  .

484,856.027

53

7

69-89

62,977.035-40

2

Einnahme  von

nicht  zurückerstatteten ­

Gefäßen  .  .

1,822.843

83

02-90

3

Kommissionen

731.776

39

--0M6



4

Diverse

Einnahmen  .

617.244

61 1 /*

-

00-98

Summe  .

488,027.892

36 1 /*

7

74-93
        <pb n="20" />
        ﻿
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
