22 *) M. I. II Nr. 11 S. 147, 148. **) M. I. II Nr. 11 S. 149. ***) M. I. III Nr. 6 S. 51 u. f. der Lage waren, ist bereits erwähnt worden, weshalb der Vorstand das Reichsamt des Innern Ende Januar 1882 ersuchte, ihm den etwa fertigen Entwurf einer kaiserlichen Verordnung in Beziehung auf die Chokolade fabrikation vorzulegen. Hierauf ging von dieser Behörde mit Datum vom 24. Februar desselben Jahres ein Schreiben ein, welches die Mittheilung enthielt, daß zwar der Zeitpunkt, bis zu welchem ein solcher Entwurf werde ausgearbeitet werden, noch nicht bestimmbar sei, jedenfalls aber würde es erwünscht sein, Vorschläge kennen zu lernen, welche nach unserem Ermessen in dem Entwürfe Berücksichtigung zu finden haben dürften.*) Dr. Landgraf hatte es daher unternommen, eine dementsprechende Denkschrift zu entwerfen. Der Entwurf wurde durch den Verbandstag September 1882 in Magdeburg gebilligt und außerdem sämmtliche nicht anwesende Mitglieder aufgefordert, etwaige Einwendungen dem Geschäfts führer bis zum 1. Oktober desselben Jahres kundzugeben. Nachdem Ab änderungsvorschläge nicht erfolgten, ist die Schrift mit Datum vom 22. November 1882 abgegangen. Erst im Frühjahr nächsten Jahres hatte die Verbandsleitung zu er fahren, daß ein Berliner und ein Stettiner Verbandsmitglied es unter nommen, ebenfalls an das Reichsamt des Innern ein Schriftchen ein zureichen, welches sich in den eigenthümlichsten Behauptungen bewegte, der Hauptsache nach aber der durch den Verband veranlaßten Kundgebung direkt entgegenarbeitete. Unterzeichnet war die Schrift von 14 Verbandsniitgliedern, einem Nichtverbandsmitglied und 2 Konditoren. Daß der Verband eine derartige gegen seine Bestrebungen gerichtete Maulwurfsarbeit nicht dulden konnte, ist selbstverständlich. Es erging daher an die Unterzeichner, soweit sie Bkitglieder waren, eine ernste Rüge nebst der Anfrage, ob sie unter vorliegenden Verhältnissen noch ein In teresse daran hätten, Verbandsmitglieder zu verbleiben. Hierauf traten 4 Mitglieder ans, während die übrigen 10 den Wunsch aussprachen, ver bleiben zu dürfen, zum Theil mit dem Bemerken, daß sie gar nicht Unter zeichner gewesen wären und demnach ihre Unterschrift mißbraucht worden sei. Hierauf bezieht sich die in den vorliegenden Blättern weiter oben gemachte Bemerkung über die im Verbandsjahr 1882/83 bestandene Krisis. Vorher hatte der Verband die Mitwirkung der Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft wegen Erlaß einer Verordnung in Anspruch genommen, ein Schritt, der ebenfalls infolge ungeeigneten Referates eines Chemikers einen Erfolg nicht zu verzeichnen hatte.**) Mit außerordentlicher Wärme hatte sich der Abg. Dr. Gold sch midt in der Reichstagssitzung vom 20. Januar 1883***) für den Erlaß einer