30 *) M. I. I Nr. 5 S. 37. **) Vertrag vom 12. Juli 1883. „1. Befreiung des Kakao von jeder Verzollung oder wenigstens Herabsetzung ans ein Minimum, im allerhöchsten Falle nicht über 10 M. p. 50 kg und zugleich im letzteren Falle 2. eine entsprechende Rückgewährung des Zolls von Kakao und Zucker bei der Ausfuhr von Kakaofabrikaten. 3. Sollten diese Wünsche in der That aus etwa finanziellen Gründen nicht durchführbar sein, so müssen wir dringend für eine ent sprechende Erhöhung des Fabrikatzolles eintreten, der dann freilich unter 40 M. P. 50 kg nicht gegriffen werden könnte, immer dabei vorausgesetzt, daß der gegenwärtige Rohkakaozoll bestehen bleibt." Während Punkt 3 durch den Zolltarif von 1879 nur theilweise und Punkt 2 erst nach und nach Erfüllung fand, ist es bezeichnend, daß nach 23 Jahren bei Gelegenheit der neuen Zolltarifsberathung der in Punkt 1 ausgesprochene Wunsch in vollem Umfange und in ganz gleichem Sinne wiederholt werden muß. Welchen Aufschwung die Chokoladen- und Kakao-Industrie in den nur einen geringen oder gar keinen Kakaozoll kennenden Ländern, Schweiz und Holland, gewonnen hat, hat sich in dem verflossenen Vierteljahrhundert erwiesen. Daß man bei Gründung des Verbandes hierfür die richtige Auf fassung hatte, zeigt eine Eingabe an den Reichskanzler vom 12. Februar 1879*), in welcher auf eine von demselben unterm 15. Februar 1878 an den Bundesrath ergangene Mittheilung Bezug genommen und dabei be sonders folgender Satz als Ansicht Bismarcks herausgehoben wird: „Von dieser allgemeinen Zollpflicht würden diejenigen für die Industrie unentbehrlichen Rohstoffe auszunehmen sein, welche in Deutschland gar nicht erzeugt werden können." Jahrelange Kämpfe hatten dazu gehört, um für unsere Industrie den mäßigen Schutzzoll von 60 M. zu erreichen, als uns nach Verlauf von 4 Jahren durch den spanischen Handelsvertrag eine schwerwiegende, schlimme Ueberraschung zu Theil wurde.**) Ohne daß mit den betheiligten Kreisen Fühlung genommen worden wäre, fand gegenüber Spanien eine Herabsetzung des Chokoladezolls von 60 ans 50 M. statt. Daß Spanien innerhalb seiner Grenzen einen nicht unbedeutenden Chokoladenverbrauch hat, ist erklärlich, ist es doch das Heimathland der Chokoladefabrikation. Ausgeführt hatte es bis dahin jährlich nicht mehr als 100 kg nach Deutschland und bei diesem Quantuni ist es auch während der ganzen Dauer des Vertrags geblieben. Ein deutliches Zeichen, daß man damit dem vertragschließenden Staate keinen Vortheil geboten hatte, während man,