35 *) M. I. XII Nr. 5 S. 38. **) M. I. XXI Nr. 10 S. 116. ***) Protokoll Berlin 1880 S. 12. 3* ihre Chokoladen- und namentlich Ueberzugsmassen kaufen mußten, selbstverständlich ­ den Wunsch hegten, vermittelst eines niedrigen Eingangszolles davon bei der ausländischen Konkurrenz billig erwerben zu können. Diesen beiden Strömungen hatte der Verband Rechnung zu tragen und hat sich derselbe daher niemals bei der Kakaobutter für den sonstigen Fabrikatzoll von 80 M. verwandt, sondern nur für den Selbstkostenpreis, wie er sich bei dem Verarbeiten der rohen Bohne herausstellt, d. h. für 45 M. Im Uebrigen aber sind die Wege der Regierung vorgezeichuet. Niedriger als 45 M. kann der Butterzoll nicht eingestellt werden, wenn nicht die Ausfuhrvergütung für in freiem Verkehr hergestellte Fabrikate in Frage gestellt werden soll, denn es ist doch selbstverständlich, daß die Regierung ­ nicht 37,30 M. für die in die Chokolade eventuell zugesetzte, aus dem Auslande stannnende Kakaobutter rückvergüten kann, wenn solche, wie von einer Richtung gewünscht wird, mit 9 M. eingeführt werden könnte. Diesen Standpunkt hat überdies mit aller Schärfe der Abgeordnete Möller, derzeitiger preußischer Handelsminister, der sich damals unserer Industrie mit aller Wärme angenommen hatte, in der Reichstagssitzung vom 31. März 1892*) vertreten. Für den in der Bearbeitung befindlichen neuen Zolltarif ist dem Verbände Gelegenheit gegeben worden, seine Wünsche kundzugeben. Der Vorschlag lautet dahin, unter Belastung der derzeitigen Fabrikatzölle, den Rohkakaozoll auf 20 M. zu ermäßigen, was dem in Oesterreich voraussichtlich ­ künftigen Zoll von 20 Kr. Gold genau entspricht und wodurch endlich der bereits erwähnten Resolution des Reichstages vom 30. August 1883 Rechnung getragen werden würde. Folgerichtig müßte dann eine Ermäßigung des Fabrikateingangszolles eintreten ­ und ist diesfalls für Kakaomasse, Kakaopulver und Chokolade eine Herabsetzung ­ auf 65 M. und für Kakaobutter eine solche auf 25 M. vorgeschlagen.**) In neuerer Zeit ist mehrfach die Frage in Anregung gekommen, ob es sich empfiehlt, den in den deutschen Kolonien erzeugten Kakao zollfrei oder zu ermäßigtem Zoll einzuführen. Obwohl hierüber ein Verbandsbeschluß ­ nicht vorliegt, dürfte doch die allgemeine Ansicht dahin gehen, daß von einer derartigen Maßregel weder der Fabrikant, noch das konsumirende Publikum einen Vortheil haben würde und nur die Plantagenbesitzer ­ den Gewinn einstreichen würden. Unseren älteren Mitgliedern wird es interessant sein, an einen Vortrag ­ erinnert zu werden, den uns am Verbandstage 1880***) ein Literat Israel über eine Kurtaxe d’entrepöt oder Unterscheidungszoll hielt, der um so weniger auf Beifall rechnen konnte, als wir bekanntlich damals noch keine deutschen Kolonien hatten.