36 *) M. I. IV Nr. 12 S. 94 und Nr. 13 S. 115, 116. D. Einstlutz der sozialen und anderen Gesetzgebung. Unter den sozialen Gesetzen ist zuerst das Krankenversicherungsgesetz vom 15. Juni 1883, dann das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 und endlich das Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetz vom 22. Juni 1889 erschienen. Der Verband hat diesen Gesetzen, deren tiefeinschneidende Wirkung auf das soziale Leben nicht zu verkennen war, von Anfang an die größte Aufmerksamkeit zugewandt. Bei der Krankenversicherung hatte der Arbeitgeber weniger selbst thätig hervorzutreten, wenn er sich einer Orts- oder Gemeindekrankenkasse anschloß, während er bei Errichtung einer eigenen Betriebskrankenkasse thatkräftig einzuschreiten hatte. Wenn der Verband seinen Mitgliedern, welche mehr als fünfzig Arbeiter beschäftigten, die Errichtung eigener Betriebskrankenkassen empfahl, so war, wie die Erfahrung gezeigt hat, das Richtige getroffen. Der Chokoladefabrikation kann nicht der Vorwurf ge macht werden, daß sie gesundheitsnachtheilig wirke, wer sich also von den Orts- und Gemeiudekrankenkassen, in welche Alle aufgenommen werden müssen, auch wenn sie die Gefahren der Gewerbekrankheiten zu bestehen haben, unabhängig machte, wird jedenfalls gut gethan haben. Die Bei träge werden sich hier wesentlich niedriger gestaltet haben, während die Leistungen viel wohlwollender bemessen werden können, so daß bei humaner Führung der Kasse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein nicht zu unterschätzendes Band geschlungen werden kann. Unsere Mittheilungen Jahrg. IV Nr. 5 brachten ein Normalstatut. Wesentlich umfangreicher gestalteten sich die Vorarbeiten für das Unfallversicherungsgesetz durch die damit verbundenen Einrichtungen von Berufsgenossenschaften. Hier ist in erster Reihe dankend der von Dr. Landgraf betriebenen lebhaften Agitation zu gedenken, welcher zunächst eine besondere Chokolade- Berufsgenossenschaft in Aussicht genomnien hatte,*) was auch Anfangs nicht ganz aussichtslos erschien. Von dieser speziellen Berufsgenossenschaft kam man jedoch später ab und wurde durch das Reichsversicherungs amt am 5. März 1885 im Architektenhaus zu Berlin eine General versammlung der verschiedenen Nahrungsmittelbranchen einberufen. Der Umstand, daß die erste Anregung für die Berufsgenossenschaft von dem Verbände deutscher Chokoladefabrikanten ausgegangen war, gab die Ver anlassung, daß der damalige Verbandsvorsitzende Rüger auch zum Vor sitzenden der Nahrungsmittel-Jndustrie-Berufsgenossenschaft gewählt wurde, welches Amt derselbe bis zum Jahre 1896 inne hatte, wo ihn andauernde Krankheit zur Niederlegung desselben nöthigte. Die Versammlung fand