<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Festschrift zum 25jährigen Bestehen des Verbandes deutscher Chokolade-Fabrikanten</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Otto</forname>
            <surname>Rüger</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>877673926</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb n="1" />
        ﻿
        <pb n="2" />
        ﻿
        <pb n="3" />
        ﻿efffdmft

P«t

25jährigen Hehehen

des

Verbandes

deutscher Hhokolade-Aabrikanten.

Jen

Gtto Rüger

Könrgl. Aachs. Memnrer?ieurath, Hhreumiiglieö öeK Herbauöes.



Bibliothek

\%

o&gt;.

Dresden,

»ruck reu

nnrich.

isoi.

9V

V ’/
        <pb n="4" />
        ﻿Bibliothek g*

%

* ’-s;n\ 2,
        <pb n="5" />
        ﻿



r

ch. H. Moser,

Vorsitzender $77—$79.

Ghesdor Ktldebrand,

Vorsitzender $79—*88*.

Otto Düzer.

Vorsitzender $8t—$97.

Peter Hosepk Htellwerck

Vorsitzender seit $97.
        <pb n="6" />
        ﻿HMH. Haustvaldt,

stellv. Vorsitzender &gt;877—t9vo.

Dr. Hsssxh Landgraf,
Syndikus \876—;89U

Kanl Kchnlze,

Syndikus seit t8Yt.
        <pb n="7" />
        ﻿„Es reden und träumen die Menschen viel
Von besseren künftigen Tagen,

Nach einem glücklichen, goldenen Ziel
Sieht man sie rennen und jagen.

Die Welt wird alt und wird wieder jung,
Doch der Mensch hofft immer Verbesserung."

,

eint für den September 1901 die Feier des 25jährigen
) Jubiläums des Verbandes deutscher Chokolade-Fabrikanten in
Aussicht genommen ist, so sind zwar die 25 Jahre seit dem
Gründungstage noch nicht voll abgelaufen, doch wird es
ziemlich genau stimmen, daß die ersten vorbereitenden Schritte in den
September 1876 fallen.

Wie aus den weiter unten mitzutheilenden statistischen Zahlen her-
vorgeht, war der Chokolade-Konsum in Deutschland damals ein sehr
bescheidener, während die Fabrikation von Kakaopulver, für welche das
lösliche Verfahren kaum erst bekannt war, sich noch in den ersten Anfängen
befand.

Dabei wurden laute Klagen über Mißstände und Mißbräuche er-
hoben, die sich in der Fabrikation eingebürgert hatten, hervorgerufen theils
durch das Drängen des Publikums und der Händler nach billiger Waare,
hauptsächlich aber durch eine ganz unglückselige Zollgesetzgebung, welche es
dem ausländischen Fabrikanten ermöglichte, den Kakao im Fabrikate zu
billigerem Zoll einzuführen, als dem Inländer bei Verarbeitung der rohen
Bohne. Die Folge war, daß der Ausländer die besseren Fabrikate einführte,
während der Inländer sich auf die Anfertigung von nur geringwerthiger
Waare verwiesen sah. Bei Aufstellung neuer Tarifsätze und Eingehung von
Handelsverträgen war es noch nicht üblich, die betheiligten Kreise zu hören,
so wenig wie man einen wirthschaftlichen Ausschuß kannte.

So war es gekommen, daß bei Bestehen des Tarifes von 1865,
welcher Rohkakao mit 6 Thlr. 15 Ngr. und Fabrikate mit 11 Thlr.
für den Zvllzentner belegte, durch den Handels- und Zoll-Vertrag

1*
        <pb n="8" />
        ﻿mm

— 4 —

mit Oesterreich der Fabrikatzoll auf 7 Thlr. herabgesetzt wurde. Bei
der damals völlig unentwickelten Chokolade-Industrie in Oesterreich
würde diese Maßnahme noch nicht so von verhängnißvoller Wirkung
für die diesseitigen Kreise gewesen sein, wenn nicht die Vergünstigung
unter dem 28. Mai 1868 auf die Einfuhr aller Länder aus-
gedehnt worden wäre. Daß unter dem 1. Oktober 1870 der Zoll für
Rohkakao auf 5 Thlr. 25 Ngr. herabgesetzt wurde, konnte einen genügenden
Ausgleich gegenüber den ungünstigen Fabrikat-Einfuhrzöllen selbstverständlich
noch nicht schaffen.

Unter dem Drucke dieser Verhältnisse unternahni zur Anstrebnng
besserer Zustände, hauptsächlich auf Anregung der Firma Gebr. Stollwerck
in Köln, der Fabrikant E. O. Moser in Stuttgart den ersten Schritt,
indem er sich, Rath suchend, an den damaligen Sekretär der dortigen
Handelskammer, Dr. Landgraf, wandte.

Dr. Landgraf hatte nun zunächst noch die übrigen fünf Stutt-
garter Fabrikanten, die sich bis dahin, mit einer einzigen Ausnahme, ganz
fremd und wohl auch wenig freundlich gegenüber gestanden hatten, zu
einer Besprechung eingeladen.

Das Ergebniß dieser Vereinigung war der Beschluß, sämmtliche
Chokolade-Fabrikanten Deutschlands zu einer baldmöglichst in Frankfurt
am Main abzuhaltenden Versammlung einzuladen, doch machte das Heran-
nahen der Weihnachtsgeschäfte erst eine Einigung für den 6. Januar 1877
möglich.

Bereits im Laufe des Nachmittags des 5. Januar traf ein Theil
der Eingeladenen ein, die sich Abends unter Dr. Landgraf im Frank-
furter Hof zu einer Vorbesprechung versammelten.

Wenn wir jetzt in unseren Versannnlungen das Walten eines
kollegialen Geistes mit Freuden zu begrüßen haben, so kann der Historiker
nicht verschweigen, daß es beim ersten Anfang nicht so war. Nicht den
Kollegen, sondern den Konkurrenten erblickten die Betheiligten unter-
einander, namentlich aber machte sich eine Scheidung in zwei Lager, das
norddeutsche und das süddeutsche, sehr bald geltend. — Schon in dieser
ersten Vorversammlung platzten die Geister lebhaft aufeinander, was am
nächsten Tage in noch erhöhtem Maaße der Fall war. Doch der glück-
lichen Leitung von Dr. Landgraf gelang es, die Wogen etwas zu
ebnen, so daß sich langsam das Verständniß dafür Bahn brach, wie noth-
wendig es sei, gemeinsame Ziele gemeinsam zu verfolgen und daß für den
anderen Tag eine vorläufige Tagesordnung aufgestellt werden konnte. Die
Noth war eben groß, die Klage über ein schlechtes und unlohnendes Ge-
schäft war eine allgemeine und so kam es, daß unter dem Zeichen des
Traumes von besseren künftigen Tagen

der Kongreß deutscher Chokolade-Fabrikanten im Frankfurter-
Hof in Frankfurt a. M. den 6. Januar 1877 gegen ID/2 Uhr
eröffnet wurde.
        <pb n="9" />
        ﻿5

Zum Vorsitzenden wurde Dr. Landgraf, zu dessen Stellvertreter
Moser und zum Schriftführer Rüger erwählt.

Die Anwesenheitsliste zeigte die nachstehend mitgetheilte Betheiligung auf:

1.	E. O. Moser, Stuttgart.

2.	E. Guth &amp; Birnbaum, Dresden.

B. H. Vogel, in Firma: Hartwig &amp; Vogel in Dresden.

4.	W. A. H a u s w a l d t, in Firma: Joh. Gottl. Hauswaldt, Magdeburg.

5.	Eugen Bielefeld, in Firma: C. G. Gandig Nachfolger, Leipzig.

6.	Paul Lobeck, in Firma: Lobeck &amp; Co., Dresden.

7.	Louis Aulhorn, in Firma: C. C. Petzold &amp; Aulhorn, Dresden.

8.	Johs. Sydow, in Firma: F. W. G. Schreiber, Berlin.

9.	I. M. Ronnenberg, Wernigerode.

10.	Gebr. Eichberg, Darmstadt.

11.	B. Sprengel, in Firma: B. Sprengel &amp; Co., Hannover.

12.	Hugo Lohmann, in Firma: Neugebauer &amp; Lohmauu, Emmerich.

13.	Otto Rüger, Lockwitzgrund bei Dresden.

14.	Albert N. Stollwerck, in Firma: Gebr. Stollwerck, Köln.

15.	L. Sch aal, in Firma: L. Schaal &amp; Co., Straßburg i. E.

16.	W. Beyer in Hanau.

17.	L. Buder, in Firma: Joh. Philipp Wagner &amp; Co. in Mainz.

18.	Carl Wagner, in Firma: Wilh. Roth jr. in Stuttgart.

19.	A. Pobuda, in Firma: Starker &amp; Pobuda in Stuttgart.

20.	Gebr. de Giorgi, Frankfurt am Main.

21.	G. Weiß, in Firma: G. A. Weiß, Stuttgart.

22.	H. Waldbaur, in Firma: Gebr. Waldbaur, Stuttgart.

23.	Gg. Ottinger, 71. p. Stängel &amp; Ziller, Stuttgart.

24.	A. Hultsch, in Firma: Th. Hantle, München.

25.	Carl Peilert, in Firma: Peikert &amp; Co., Wernigerode.

Es war selbstverständlich, daß man zuerst die wichtigste der Tages-
fragen,

die Zollfrage,

zur Berathung brachte. Jedenfalls ist es erfreulich, nach Verlauf von fast
25 Jahren feststellen zu können, daß man sich damals ein vollständig
richtiges Bild über das, was noth that, gemacht hat und daß wir nichts
von dem zu widerrufen haben, was dereinst beschlossen wurde. Dem Ver-
band ist vielmehr eine unausgesetzte Thätigkeit daraus erwachsen, um die
bei seiner Gründung sich gesteckten Ziele zu erreichen und weiter auszubauen.

In der Zollfrage wurden sechs Resolutionen gefaßt, wovon Nr. 1
wörtlich lautet:

„Eine nur einigermaßen lebensfähige Entwicklung der deutschen
Chokvladen-Jndustrie ist in erster Linie von der zollpolitischen
Behandlung ihres Rohproduktes Kakao beziehentlich der Kakao-
Präparate abhängig."
        <pb n="10" />
        ﻿6

In der 2. Resolution wird der Tadel ausgesprochen, daß Chokolade
nur als Luxusartikel, nicht als Nahrungs- und Genußmittel zollseitig be-
handelt worden wäre.

Die 3. Resolution hebt das inkorrekte Verzollungsverhältniß des
Rohkakao zuni verarbeiteten Kakao hervor, wobei beispielsweise erwähnt
wurde, daß die Einsührung und Verarbeitung des Rohproduktes im Jn-
lande bei entöltem Kakao gewissermaßen bis zu M. 7.82 pro 50 kg be-
straft wird.

Sehr wichtig ist die 4. Resolution, welche in erster Linie die gänz-
liche Beseitigung des Rohkakaozolles, zum Allermindesten aber eine Be-
seitigung des erwähnten Mißverhältnisses bei der Verzollung von Rohkakao
und verarbeitetem Kakao anstrebt.

Resolution 5 spricht sich für Rückvergütung der Zölle bei Ausfuhr
auf die in einer Chokolade enthaltenen Rohstoffe aus, während

Resolution 6 eine Verletzung der Handelsverträge Seitens Frankreichs
durch Gewährung einer Konzession an Belgien, ohne daß durch Deutsch-
land Einspruch hiergegen erhoben wurde, berührt.

Nachdem diese Resolutionen allseitig beifällige Aufnahme gefunden
hatten, ging man zur zweiten Frage,

„Der Schaffung eines Verstandes deutscher Chokolade-

Fabrikanten",

über, welche einstimmige Bejahung fand.

Man beschließt die Wahl eines aus 3 Mitgliedern bestehenden Aus-
schusses unter Cooptationsmöglichkeit auf 5 Mitglieder und Zuziehung eines
ausführenden Beamten, der jedoch nur berathende Stimme haben soll.

Aus der Wahl gingen

Moser-Stuttgart,

Hauswaldt-Magdeburg und
Aulhorn-Dresden

hervor, sowie als geschäftsführendes Mitglied

Dr. Landgraf- Stuttgart.

Unter den weiteren Beschlüssen ist zu erwähnen, daß Veröffent-
lichungen durch die Presse in Sachen des Verbandes künftig nur durch
Vermittelung des Verbandes geschehen dürfen, während die auch aus den
7. Januar ausgedehnte Verhandlung die Schaffung unserer heute noch
bestehenden „Schwarzliste" ergab und Besprechungen über einen von Berlin
eingegangenen Vorschlag, betreffs einer Vereinbarung über die Preise der
Fabrikate, stattfanden.

Sehr eingehender und zeitweise sehr erregter Meinungsaustausch fand
darüber statt, welche Stoffe künftig aus der deutschen Chokoladefabrikation
verbannt werden sollten. Man behielt sich vor, hierüber eine Vereinbarung
auf der nächsten Verbandsversammlung zu treffen und wählte Leipzig als
nächsten Versammlungsort.
        <pb n="11" />
        ﻿7

Am Abend des 6. Januar vereinte ein Mahl die Theilnehmer der
Versammlung im Frankfurter Hof, wobei Herr Hauswaldt einen zündenden
Toast ausbrachte. Er feierte die aus Stuttgart, von wo der Anstoß zur
Zusammenkunft ausgegangen war, anwesenden 7 Herren als die sieben
Schwaben und trug nicht wenig dazu bei, die Spannung zwischen Nord
und Süd zu überbrücken und die neuen Verbandskollegen einander näher
zu bringen.

Die nächste Aufgabe des jungen Verbandes mußte es sein, sich
thunlichst in seiner Mitgliederzahl zn verstärken und hatten die deshalb
ergangenen Aufforderungen den erfreulichen Erfolg, daß bis zu dem
sieben Monate später stattfindenden Verbandstag noch weitere 20 Firmen
ihren Beitritt erklärt hatten und demnach 45 Mitglieder zu verzeichnen
waren.

Es würde den für gegenwärtige Schrift in Aussicht genommenen
Raum bei Weitem überschreiten, wenn alle Vorgänge innerhalb des Ver-
bandes ausführlich besprochen werden sollten, während es dem Interesse
des Lesers genügen wird, wenn die Organisation Erwähnung findet,
namentlich aber die Ziele verfolgt werden, welche in dem Frankfurter
Programm aufgestellt worden waren.

Organisation.

Nachdem die bereits vorstehend erwähnten 3 Herren: Moser-Stutt-
gart, Hauswaldt-Magdeburg, Aulhorn-Dresden, bis zum Verbauds-
tag in Leipzig 1877 den provisorischen Vorstand gebildet hatten, ging man
zunächst an Aufstellung von Satzungen, welche in Stuttgart 1878 eine
Erweiterung nnd in Dresden 1891 Neuaufstellung erfuhren.

In Leipzig erwählte man einen Zentralausschuß, bestehend aus
3 wirklichen Mitgliedern imd 2 Stellvertretern, fügte in Stuttgart noch
2 wirkliche Mitglieder und in Dresden einen dritten Stellvertreter
hinzu. Der Vorstand, wie nunmehr die Verbandsleitung genannt wurde,
bestand demnach von da aus 5 wirklichen und 3 stellvertretenden Mit-
gliedern. Ein im März 1900 einberufener außerordentlicher Verbandstag
gelangte zu dem Beschluß, die Zahl der wirklichen Vorstandsmitglieder
auf 7 zu erhöhen.

Vorsitzende.

Vorsitzender des Vorstandes war Moser-Stuttgart voin 6. Januar
1877 bis zu seinem am 8. Februar 1879 erfolgten Tode. Ihm folgte
Hildebrand-Berlin, jedoch auch nur für die kurze Dauer bis zum 14. März
1881, wo der Verband auch dessen Tod zu beklagen hatte. Hierauf wurde
Rüger-Dresden gewählt, der den Vorsitz bis zum Herbst 1897 führte,
wo ihn andauernde Krankheit nöthigte, denselben niederzulegen, bei welcher
Gelegenheit er von dem Verbandstag in Hamburg mit der Ehrenmitgliedschaft
        <pb n="12" />
        ﻿8

ausgezeichnet wurde. Sein Amtsnachfolger ist Stollwerck-Köln ge-
worden, der dem Verbände an dieser Stelle noch recht lange Jahre er-
halten werden möge.

Stellvertretender Vorsitzender ist von Gründung des Verbandes an
bis zu seinem am 14. November 1900 erfolgten Tode Hauswaldt-
Magdeburg gewesen. Was der Verband diesem Btann zu danken und
was er an ihm verloren hat, darüber sei auf den ihm gewidmeten Nach-
ruf verwiesen.*)

Geschäftsführer.

Wie bereits weiter oben erwähnt, war als eigentlicher Schöpfer des
Verbandes der damalige Handelskammersekretär I)r. Landgraf in Stutt-
gart anzusehen. Derselbe übernahm die Geschäftsleitung und behielt auch
solche noch bei, als er als Syndikus der Handelskammer zu Mannheim
nach dieser Stadt übersiedelte. Dem Verbände bleibt es in dankbarer
Erinnerung, daß er bis 1890 die Geschäfte geleitet hat und gereichte es
demselben zu besonderer Genugthuung, Di-. Landgraf, als er den Wunsch
aussprach, von seinem Amte zurückzutreten, zu seinem ersten Ehrenmitglied e
zu ernennen.

Die Geschäftsleitung ging in die Hände des Handelskammersekretärs
(jetzt Syndikus) P. Schulze-Dresden über, dessen Umsicht und Arbeits-
kraft der Verband noch heute zu schätzen hat. — Nachdem derselbe au die
erste Stelle des Kammersekretariats gerückt war, namentlich aber die Ver-
bandsgeschäfte sich in fortgesetztem Wachsen befanden, machte sich die An-
stellung eines Assistenten in der Person des Dr. phil. Kuntze Mitte
März 1899 nöthig, wobei es zugleich möglich wurde, für ein. längst ge-
fühltes Bedürfniß, nämlich die Erledigung der Geschäfte in einem eigenen
Lokal, Vorkehrung zu treffen. Leider war das Wirken des Dr. Kuntze,
der sich sehr rasch in seine neue Thätigkeit eingearbeitet hatte, nur ein sehr
kurzes, indem er am 1. April 1901 in ein anderes volkswirthschaftliches
Arbeitsgebiet eintrat. Seine Stellung wurde von Dr. Stresemann
übernommen.

Das weitere Organ ist der

Vrrbandstag,

welcher als „ordentlicher" alljährlich, außerdem aber uvch als „außerordent-
licher" auf Antrag von mindestens einem Drittheil der Mitglieder, ab-
zuhalten ist. Es haben Verbandstage, wie nachstehend aufgeführt, statt-
gefunden.

■*) M. I. XXL 3.
        <pb n="13" />
        ﻿9 —

Nr.	D a t u m.		O r t.	Zahl  der  vertretenen  Firmen.	Bestand  der  Mit-  glieder-  Firmen.	Per-  sön-  liche  Mit-  glieder.  *)	Ehreit-  Mit-  glieder.
I.	1877	Januar 6. u. 7.	Frankfurt a. M.	25	25		
II.	„	August 25. u. 26.	Leipzig.	22	45	—	—
III.	1878	• „	31.	Stuttgart.	21	46	—	—
IV.	1879 Septbr. 13.		Dresdeit.	18	47	—	—
V.	1880	„	12. u. 13.	Berlin.	18	46	—	—
VI.	1881	„ 10.	Kassel.	20	50	—	—
VIT.	1882	„	3.	Magdeburg.	17	52	—	—
VIII.	1883	„	15.	Nürnberg.	14	53	—	—
IX.	1884	„ 6.	Köln.	17	50	—	—
X.	1885	„	5.	Hannover.	16	48	—	—
XI.	1886	„ ii.	Mannheim.	12	48	—	—
XII.	1887	3.	Leipzig.	19	47	—	—
XIII.	1888	„ 8.	Braunschweig.	20	49	—	—
XIV.	1889	7.	Berlin.	23	55	—	—
XV.	1890	6.	Bremen.	15	56	—	—
XVI.	1891	„	5.	Dresden.	31	55	—	' 1
XVII.	1893	**) Januar 15.	Leipzig.	21	56	1	1
XVIII.	„	Septbr. 9.	Frankfurt a. Ml.	18	56	1	1
XIX.	1894	„ 8.	Thale i. Harz.	19	56	2	1
XX.	1895	„	14.	Eisenach.	19	59	2	1
. XXI.	1896	„ 12.	Berlin.	35	66	4	1
XXII.	1897	„ 12.	Hamburg.	34	66	4	2
XXIII.	1898	„	17.	Goslar.	28	68	6	2
XXIV.	1899	„ 16.	Kassel.	40	74	6	2
XXV.	1900 *) **) ***) März 17.		Berlin.	30	75	6	2
XXVI.	„	Septbr. 17.	Weimar.	40	75	6	2
XXVII.	1901	***) April 20.	Berlin.	27	76	6	2

*) Nach einem 1891 in Dresden gefaßten Beschluß konnten die aus dem Betriebe
ausgetretenen früheren Mitglieder dem Verbände als „persönliche Mitglieder" gegen Er-
legung eines ermäßigten Beitrages, jedoch ohne Stimmrecht, erhalten werden.

**) Der für 1892 fällige Verbandstag mußte wegen der auftretenden Cholera-
Epidemie bis Januar 1893 verschoben werden.

***) außerordentlich.
        <pb n="14" />
        ﻿10

Die alljährlich wiederkehrenden Verbandstage haben außerordentlich
viel dazu beigetragen, den Verband zu entwickeln und ihn zu einer Stütze
der von ihm vertretenen Industrie zu machen. —- Den einzelnen Betriebs-
inhabern, welche sich vor dem Jahre 1877 unbekannt, ja sogar öfters
feindselig gegenüberstanden, war Gelegenheit gegeben, sich näher kennen zn
lernen und dabei häufig zu entdecken, daß der bisher fremde Mann doch nicht
so schlimm sei, wie man sich ihn gedacht hatte, daß er sogar manche gute
Seiten habe und daß man schließlich in Friede und Freundschaft mit ihm
leben könne.

Es ist Niemand zugemuthet worden, das, was der Einzelne als
Fabrikgeheimniß betrachtet, als Allgemeingut preiszugeben und doch konnte
beobachtet werden, daß der theilweise in den Verhandlungen, theils im
Einzelgespräch gepflogene Austausch der Erfahrungen befruchtend auf die
Entwickelung unserer Industrie gewirkt hat. Wer bereit war, zu geben,
hat sicher auch immer wieder etwas Gelerntes heimgetragen.

Allerdings hatte auch der Verband seine Lehrjahre durchzumachen.
In der ersten Zeit war es nicht selten, daß der in der Minderheit
Bleibende mit dem Austritt drohte. Es blieb aber bei der Drohung und
sehr bald hatte man sich daran gewöhnt, sich den Verbandsbeschlüssen zu
fügen, namentlich als eine weiter unten zu erwähnende Krisis im Ver-
bandsjahre 1882/83 glücklich überwunden war.

Nicht wenig haben auch die sich mit geringen Ausnahmen an die
Verbaudstage anschließenden sogenannten Vergnügnngstage, auf welche näher
einzugehen, zu weit führen würde, dazu beigetragen, die Mitglieder einander
näher zu bringen.
        <pb n="15" />
        ﻿I. Einrichtungen des Verbandes.

A.

Schon am ersten Verbandstag wurde eine Einrichtung beschlossen,
welche sich bis auf den heutigen Tag bewahrt hat. Es ist die

Schwarzliste,

zu welcher die Mitglieder allmonatlich Beiträge an den Geschäftsführer,
welcher die Zusammenstellung, Druck und Versandt au die Mitglieder zu
versorgen hat, einzuliefern berechtigt sind. Unter gewissen Chiffcrn sind
die Namen derjenigen Schuldner aufzugeben, bei denen die Erlangung
von Zahlung auf Schwierigkeiten stößt, wie z. B. bei Konkurs, Akkord,
Wechselprotest, Klage u. s. w. — In der Chokoladen-Branche sind im
Durchschnitt die einzelnen zn gestundenden Beträge nicht groß, um so größer
aber der Kundenkreis, mit welchem der einzelne Fabrikant zu arbeiten
hat. Es ist vollständig erklärlich, daß, wenn einem lahmen Zahler von
einer Seite der Kredit entzogen wird, er sich mit seinen Aufträgen an
eine andere Firma der Branche wendet. Schenken nun die Mitglieder
der Schwarzliste die nöthige Beachtung, so sind sie in der Lage, sich vor
manchem Kreditverlust zu bewahren. Dies macht es auch verständlich,
daß sich die Einrichtung der Schwarzliste nach Ablauf von nahezu
25 Jahren erhalten hat.

B.

Noch in den Gründungsjahren 1877 faßte der Verband in Leipzig
über eine zweite ungleich wichtigere Einrichtung Beschluß und zwar über die

Vrrbandsmsrkr.

Man ging von der Ansicht aus, daß es zweckdienlich sei, wenn der
Verband, um bei dem konsumireuden Publikum, welches, wie bereits er-
        <pb n="16" />
        ﻿12

wähnt, bei den besseren Fabrikaten stark das Ausland bevorzugte, Eingang
zu finden, die Garantie für Reinheit des Fabrikats übernähme, falls solches
mit der Verbandsmarke gedeckt würde. Es wurde demnach beschlossen, daß
eine rothe Marke für Chokoladen- und eine blaue für Kakao-Fabrikate in
runder Form geschaffen werden sollte. Allerdings glaubte man, daß die
Verwendung der Marke nicht an die Reinheit allein, sondern auch an die
Feinheit der Fabrikate gebunden sein sollte, und es wurden daher für die
Verwerthung gewisse Minimalpreise festgesetzt, welche beim Steigen oder
Fallen der Rohmaterialien verändert werden durften. Der Anklang, welchen
die Marke fand, ließ es wünschenswerth erscheinen, eine Ausdehnung auch
auf billigere, aber selbstverständlich auch nur reine Chokolade stattfinden
zu lassen und es wurde deshalb 1887 in Leipzig die Einführung einer
weiteren und zwar ovalen Garantiemarke beschlossen.

Die Verantwortung, welche der Verband durch diese Einrichtung über-
nahm, machte es nothwendig, daß regelmäßig von den verschiedensten Mit-
gliedern Proben von Fabrikaten entnommen und auf Reinheit chemisch
untersucht wurden. Mit Genugthuung kann hierbei hervorgehoben werden,
daß in den langen Jahren die Verbandsleitung niemals in die Lage kam,
wegen mangelnder Reinheit gegen eines der niit der Marke gedeckten
Fabrikate einzuschreiten. Wenn einige wenige Erinnerungen nöthig wurden,
so beschränkten sie sich ans Verwendung bei unrichtigem Preise oder un-
geeigneter Verpackung.

c.

Brrbandsorgan.

In Stuttgart 1878 tvnrde, um die Mitglieder auf dem Laufenden
über die Verbandsereignisse zu erhalten und die wichtigsten Vorkommnisse
innerhalb der Branche zur Besprechung zu bringen, die Herausgabe einer
„Autographischen Korrespondenz des Verbandes" beschlossen. Ain 2. Ok-
tober 1878 erschien die erste Nummer und behielt Form und Bezeichnung
bei bis III. Jahrgang Nr. 6 vom 11. Februar 1883. — Von Nr. 7 an
erschien das Organ gedruckt als „Korrespondenz" bis zum Ende des XI. Jahr-
ganges, während von Nr. 1 des XII. Jahrganges die Bezeichnung „Mit-
theilungen des Verbandes der Chokolade-Fabrikanten" angenommen wurde.
Das Organ erscheint unter Verantwortlichkeit des jeweiligen Geschäfts-
führers, mit der Bemerkung: Nachdruck verboten, als Manuskript gedruckt,
nur für die Mitglieder bestimmt. Seit mehreren Jahren werden auch
Inserate zu mäßigem Preise aufgenommen. Aus der Steigerung der An-
zahl der aufgegebenen Inserate dürfte zu schließen sein, daß die Auftraggeber
nicht ohne Erfolg einrücken lassen. (Bei Bezugnahme auf das Verbandsorgan
wird in den Fußnoten der Kürze halber die Bezeichnung wie folgt ge-
schehen: statt Mittheilung, Jahrgang, Xl. I.)
        <pb n="17" />
        ﻿13

D.

Arbeiter - Anerkennungs-Urkunden.

Nachdem bereits 1886 in Mannheim darauf hingewiesen worden
war, daß es von Werth sein würde, altgedienten Arbeitern eine Aus-
zeichnung durch den Verband zukommen zu lassen, man aber damals
wegen Nichtanwesenheit des Antragstellers nicht schlüssig geworden war,
wurde 1890 in Bremen zum Beschluß erhoben, daß Arbeiter und Ar-
beiterinnen, welche mindestens 25 Jahre in dem Betriebe eines Verbands-
mitgliedes gearbeitet haben, durch von dem Verbände auszustellende Diplome
geehrt werden sollen. Die Diplome werden in doppelten Exemplaren
ausgefertigt, wovon das Eine dazu bestimmt ist, in dem betreffenden Be-
triebe, das Andere in der Behausung des Jubilars aufgehäugt zu werden.

Seit Einführung dieser Urkunden sind 222 Jubilare damit aus-
gezeichnet worden.



II. Bestrebungen des Verbandes.

A.

Die Reinhritsbestrrbung.

Wie bereits im Eingang erwähnt, gab der Wunsch, gegen die in der
Chokolade-Industrie herrschenden Mißstände den Kampf aufzunehmen, nicht
wenig Veranlassung zur Einberufung der Frankfurter Versammlung.

Nicht allein auf unsere Branche, sondern auf die gesammte Nahrungs-
mittel-Industrie fand das geflügelte Wort: „Billig und schlecht" Anwendung.

Lag es an dem konsumirenden Publikum, das unter der Nachwirkung
wirthschaftlich schlechter Zeiten immer nur nach dem Billigsten frug und
nur dann bessere Preise anlegte, wenn dafür Auslandsfabrikate, denen be-
kanntlich unter der Herrschaft der Freihandelspolitik die Pforten weit ge-
öffnet wurden, zu haben waren?

Oder lag es an den die Preise stets mehr und mehr herabdrückenden
Zwischenhändlern?

Oder lag es möglicherweise auch an uns selbst? Es würde zwecklos
sein, darüber jetzt rechten zu wollen, nur kann hier die Thatsache
nicht übergangen werden, daß es galt, die herrschenden Zustände
mit kräftiger Hand zu beseitigen. Dies erkannte man in Frankfurt und
sieben Monate später gelangte man in Leipzig zu einem Beschluß, welcher
        <pb n="18" />
        ﻿14

die Verwendung gewisser Stoffe in der Chokoladenfabrikation verpönte.*)
— Einen harten Kampf galt es, dem in Stuttgart 1878 gefaßten Beschlusse,
welcher sich in der Praxis dahin gestaltete, daß namentlich mehlhaltige
Fabrikate als solche zu bezeichnen seien, Geltung zu verschaffen. Besonders
eine Anzahl norddeutscher Fabriken glaubten in einem solchen Deklarations-
zwang den Untergang unserer Industrie zu erblicken. Und doch hat gerade
diese Maßregel sich als eine außerordentlich heilsame erwiesen. Damals
glaubte ein großer Theil der Hausfrauen, auch der Konditoren, daß es
geradezu zur Verbesserung der Chokolade gehöre, wenn in derselben Mehl
sei, und das Quantum, welches der Fabrikant bereits davon hineingethan
hatte, wurde beim Kochen noch verstärkt. — Wenn nun aber jetzt der
Fabrikant zu unterscheiden hatte, indem er den Etiquetten aufdruckte, ent-
weder „mit Mehlzusatz" oder „rein Kakao und Zucker" und letzteres
Fabrikat noch mit der Verbandsmarke schmückte, dann kam wohl das
Publikum nach und nach zu der Ueberzeugung, daß die Sorte
„rein Kakao und Zucker" wohl etwas Besseres sein müsse, und dadurch
wurde das mehlhaltige Fabrikat mehr und mehr zurückgedrängt.

Bis dahin hatte der Verband versucht, auf dem Wege der Selbsthilfe
mit seinen Reinheitsbestrebungen vorwärts zu kommen. Nun aber kam in
der Legislaturperiode 1878 des Reichstages ein Nahrungsmittelgesetz in
Arbeit, das, wie man hoffte, alle bestehenden Uebelstände beseitigen sollte,
namentlich da bereits im November 1875 die Errichtung eines Reichs-
gesnndheitsamtes beschlossen worden war.

Leider wurden bei der Aufstellung der Materialien zu dem Gesetz
nicht sachverständige Kreise herangezogen**), denn sonst hätte es bei Be-
handlung des Artikels Chokolade Seite 74 nicht heißen können: Haupt-
inhalt:

„2. Man pflegt geringere Chokoladen zu bereiten, indem man den
obengenannten Bestandtheilen (Kakao und Zucker) der guten
Chokolade Stärke, Mehl, Hammelfett und ähnliche Stoffe hin-
zufügt. Dieses Verfahren kann vom hygienischen Standpunkte
aus nicht beanstandet werden."

Hätte man eine Umfrage gehalten, so würde ein derartiger Passus,
welcher geeignet war, aufs Neue der Panscherei Thür und Thor zu
öffnen, nicht einen Platz in den Materialien gesunden haben, denn dann
hätte man erfahren, daß der Verband bereits 1877 thierische Fette unter
die verpönten Stoffe aufgenommen und daß er für den Mehlzusatz Deklarations-

*) Protokoll Leipzig, S. 12, Stuttgart, S. 26.

**) Der Deutsche Reichs- und preußische Staatsanzeiger vom 21. April 1883 Nr. 98
sagt: „Zu den Berathungen der erwähnten im Jahre 1877 thätig gewesenen Sachver-
ständigen- (?) Konlmission sind Vertreter von Handel und Gewerbe nicht zugezogen worden.
Die Denkschrift trägt den Anforderungen der letzteren denn auch nur wenig Rechnung."
M. I. III. Nr. 10 S. 107.
        <pb n="19" />
        ﻿15

zwang eingeführt hatte. Und was kann Alles unter der Bezeichnung „und
ähnliche Stoffe", die man vom hygienischen Standpunkte aus nicht beanstanden
will, verstanden werden?

Es kann nicht unerwähnt gelassen werden, daß diese Materialien der
Verbandsleitung bei Durchführung der Reinheitsbestrebungen gegenüber den
eigenen Mitgliedern, noch mehr aber gegenüber den außerhalb des Ver-
bandes stehenden Fabrikanten das Leben außerordentlich schwer gemacht
haben. Bei vielen von dem Verbände wegen Fälschung angestrengten
Prozessen war es üblich geworden, daß sich die Vertheidiger darauf be-
zogen.

Wichtig ist daher, was der Kommentar von Meyer &amp; Finkelnburg
Juli 1885 auf Seite 116 darüber sagt:

„Der Zweck dieser zur Zeit dem Reichsjustizamte und
demnächst dem Reichstage in den beiden Sessionen 1877/78 und von
1879 vorgelegten „Materialien zur technischen Begründung u. s. w.",
welche vor ihrer zweitinaligen Vorlage eine theilweise Umarbeitung
erfuhren, ging mithin lediglich dahin, den gesetzgebenden Faktoren
durch möglichst sorgfältige Erhebungen und sachverständige Be-
leuchtung der bestehenden Mißstände nach Maßgabe des augen-
blicklichen Standes der Wissenschaft die erforderliche technische
Grundlage zur Beurtheilung sowohl des thatsächlichen Bedürfnisses
wie der technischen Möglichkeit einer Abwehr zu unterbreiten.
Ueber diesen, die gesetzgeberische Thätigkeit vor-
bereitenden und unterstützenden Zweck hinaus kommt
eine amtliche maßgebende Bedeutung den „Mate-
rialien" nicht zu und ist denselben insbesondere
eine deklaratorische Giltigkeit für die polizeiliche
und richterliche Ausführung des erlassenen Gesetzes
nicht beizulegen."*)

Diese Lossagung von den so außerordentlich bedenklichen Materialien
hat um so höhere Bedeutung, als es in dem bereits angezogenen Artikel
des Staatsanzeigers heißt:

„Diese Denkschrift ist demnächst als Anlage zu den Motiven
des Entwurfes zum Nahrungsmittelgesetze veröffentlicht worden
und hat in Folge dessen das Ansehen eines auto-
ritativen Jnterpretationsmittels gewonnen, an
welches die Gerichte und die Sachverständigen sich
um so lieber halten, als die an der Hand des Ge-
setzes zu entscheidenden Fragen nicht selten auch
unter den Technikern strittig sind."**)

*) M. I. XX. Nr. 11 S. 151.

**) M. I. III Nr. 10 S. 107.
        <pb n="20" />
        ﻿16

Selten ist wohl ein Gesetz mit mehr Erwartungen begrüßt worden, als
das Nahrungsmittelgesetz vom 14. Mai 1879, und in wie viel Fällen hat
es doch bei der Anwendung versagt! Die erste Enttäuschung trat zu Tage,
als man sich darüber klar wurde, daß die analytische Nahrungsmittel-
Chemie noch lange nicht auf dem Standpunkt war, um wenigstens mit
annähernder Zuverlässigkeit in allen Vorkommendell Fällen sagen zu können,
was „nachgeinacht oder verfälscht" sei. Eigentliche Nahrungsmittel-Chemiker
kannte man damals noch nicht, am Allerwenigsten, wie dies unerläßlich
ist, Spezialisten für die einzelnen Fächer. Als Beispiel kann angeführt
werden, daß 1877 ein Pfund Chokolade getheilt und die eine Hälfte an
einen Professor der Chemie an einer deutschen Hochschule, die andere an
einen rheinischen Privat-Chemiker gegeben wurde. Der Erstere ermittelte
50°/o, der Letztere gar keinen Kakaogehalt. Und doch war weder das Eine
noch das Andere möglich.

Sehr richtig hatte der Verband erkannt, daß er die chemische Unter-
suchung von Fabrikaten selbst in, die Hand nehmen müsse, und sich deshalb
mit der K. Württembergischen Zentralstelle für Handel und Industrie iu
Stuttgart ins Vernehmen gesetzt. Die ersten Untersuchungen befinden sich
in dem gedruckten Stuttgarter Protokoll Seite 12—15 und erstrecken sich
auf Ermittelung des Prozentgehaltes des Fettes, des Schmelzpunktes und
die etwaige Anwesenheit von Stärkemehl und Schaalen. — Die gewonnenen
Resultate entsprachen dem damaligen Standpunkte der analytischen Chemie,
doch fühlte man sehr wohl durch, daß damit nicht auszukommen sei und
beschloß daher, an das Reichsgesuudheitsamt*) den Antrag zu stellen, es
wolle die nach Maßgabe der bisherigen Untersuchungen festzustellende
äußerste Grenze des Schmelzpunktes für Kakaobutter oder irgend ein anderer
chemisch verlässiger Anhaltspunkt mitgetheilt werden, von dessen Vorhandensein
oder Nichtvorhandensein die Beimischung unzulässiger Materialien mit
absoluter Sicherheit angenommen werden müsse.

Ein Erfolg dieses Gesuches findet sich nicht verzeichnet. Beiläufig
bemerkt, herrschten im Publikum sehr irrthümliche Anschauungen über den
dem Reichsgesundheitsamte gezogenen Wirkungskreis; nahm man doch viel-
fach an, daß dasselbe in jedem vermutheten Fall von Nahrungsmittelfälschung
einzuschreiten verpflichtet sei.

Vom Jahre 1881 wurden die Untersuchungen durch die Großh. Bad.
chemisch-technische Prüfungs- und Versuchsanstalt in Karlsruhe vorgenommen.
Daß man auch noch zur Ermittelnng des Fremdfettgehaltes die sogenauute
Aetherprobe aufgenommen, ohne jedoch hierdurch zu erschöpfenden und zu-
verlässigen Resultaten zu gelangen, möge beiläufig erwähnt werden.

Inzwischen war in Magdeburg 1882 beschlossen worden, gemeinsam
mit dein Verein analytischer Chemiker Deutschlands eine Preisanfgabe mit
einem ersten Preis von 500 M. und einem zweiten von 500 M., betreffs

*) M. I. I Nr. 9 S. 86 u. 89.
        <pb n="21" />
        ﻿17

Bibliothek

der besten Monographie über Kakao nnd Kakaofabrikatc unter Berücksichtigtzütz,
der analytischen Methoden vom Standpunkte der Nahrnugsmittelchemie unk ' -
der Handelswerthbestimmung, auszuschreiben?)

Auf dieses Preisausschreiben gingen nur zwei Arbeiten ein, welche
sich jedoch als ungenügend erwiesen, und beschlossen daher die verbündeten
Vereine (1884) ein nochmaliges Ausschreiben unter Erhöhung der Preise
auf 1000 und 600 M.*) **)

Veranlassung zur Gewährung eines Preises bot die einzige hierauf ein-
gegangene Arbeit allerdings nicht, doch beschloß der Verband Hannover 1885***)
in Rücksicht darauf, daß damit eine statistische Studie verbunden sei, welche
seit Erscheinen des Mitscherlich'schen Werkes ß) wohl das beste sei, was in
dieser Beziehung bis jetzt geleistet, dem Verfasser den Ankauf zum Werthe
von 200 M. zu Gunsten des Verbandes vorzuschlagen, gleichzeitig aber
das Preisausschreiben ein drittes Mal ergehen zu lassen.

Daß es sich um einen außerordentlich schwierigen Stoff handelte,
dürfte aus der Thatsache zu entnehmen sein, daß abermals nur eine Arbeit
einging, die jedoch diesmal mit dem Preis gekrönt werden konnte. Der
Verfasser hat seine Schrift unter dem Titel: „Untersuchungen über Kakao
nnd dessen Präparate. Preisgekrönte Schrift von Dr. Paul Zipperer.

Hamburg und Leipzig, Verlag von Leopold Voß. 1887" erscheinen lassen.

— Wenn es seit dem Erscheinen der Schrift der fortschreitenden Wissen-
schaft möglich geworden ist, noch viel eingehendere Resultate zu gewinnen,
so war doch eine Grundlage gefunden, auf welcher weiter gebaut werden
konnte. Die Auffassung des Verbandes gegenüber der Schrift kennzeichnet
sich in einer Entgegnung, die er einem schweizerischen Chemiker zu Theil
werden lassen mußte, der mit einem nach Form und Inhalt verfehlten
Angriff gegen Dr. Zipperer vorgegangen war.s-f) Aus der Entgegnung
möge folgender Satz hervorgehoben werden: „Der Verband deutscher
Chokolade-Fabrikanten hat seiner Zeit in Gemeinschaft mit dem Verein
analytischer. Chemiker das Zipperer'sche Buch als eine schätzbare Zusammen-
stellung der über das Wesen der Kakaobohne, deren analytischen und chemischen
Untersuchungen, ebenso der betreffs der daraus erzeugten Fabrikate vor-
handenen Literatur und endlich der durch Dr. Zipperer in mühevoller
Arbeit gewonnenen eigenen Untersuchungs-Resultate als der vollen Beachtung
werth befunden, ohne deshalb die betreffende Materie für abgeschlossen zu
erachten, einen Anspruch, den der Verfasser auch an keiner Stelle selbst
erhoben hat."

rc

oa

*) M. I. III. Nr. 10 S. 102.

**) M. I. IV. Nr. 13 S. 112 u. V Nr. 1 S. 3.

***) M. I. VI. Nr. 1 S. 7.

f) Der Kakao und die Chokolade von Di-. Alfred Mitscherlich in Bonn,
bei Aug. Hinschwald.

ff) M. I. X. 9h-. 3 S. 32 u. f.

Berlin 1859

2
        <pb n="22" />
        ﻿1.8

Es ist des beschränkten Raumes wegen nicht möglich, hier ausführlich
auf die Preisschrift einzugehen, nur möge zur Bestätigung, daß sie für den
Weiterbau wichtig geworden ist, auf zwei Punkte verwiesen werden. Seite 26
und 27 wird darauf aufmerksam gemacht, daß, wenn zur Ermittelung des
Schmelzpunktes von Kakaofett solches in die Kapillare eingeschlossen wird,
ein mindestens dreitägiges Liegen erforderlich ist, wenn man genaue, nicht
variirende Schmelzpunkte erhalten will. Zipperer ermittelte in Folge dessen
in verschiedenen Sorten Bohnen 31,5—34" C. als Schmelzpunkt, Angaben,
die sich mit den neuen Forschungen nahezu decken, während die Stuttgarter
Untersuchungen bei klarer Lösung in Aether, also bei Annahme unverfälschten
Kakaofettes, sogar bis 24" 0. herabgehen.

Zweitens ist zu erwähnen, daß auf Seite 29 erstmalig die Jodzahl
Erwähnung findet, ein Unterscheidungspunkt, der sich in der Folge als
ganz hervorragend wichtig erwiesen hat.

Als besondere Festgabe für das bevorstehende Jubiläum des Ver-
bandes ist die zweite, gänzlich neubearbeitete und erweiterte Auflage unter
dem Titel: Die Chokoladen-Fabrikation von Dr. Paul Zipperer, Berlin,
Verlag von M. Krage, 1901, zu begrüßen. Es ist dies ein werthvolles
Nachschlagewerk sowohl für Fabrikanten, als Nahrungsmittelchemiker. Nament-
lich aber ist zu erwarten, daß der Abschnitt, betreffend die Bestimmungen
über den Verkehr mit Kakaopräparaten, sich mit der Zeit eine autoritative
Bedeutung vor Gericht erwerben werde. Möge an dieser Stelle dem Ver-
fasser der Dank des Verbandes für diese mühevolle und sorgfältige Arbeit
ausgesprochen werden.

Bereits im Jahre 1884 hatte der Geschäftsführer das chemische
Laboratorium von Dr. Bissinger und Henking in Mannheim mit
Untersuchungen betraut, während noch früher der Vorsitzende den Rath des
Dr. Filsinger in Dresden öfters in Anspruch genommen hatte. — Diese
Beziehungen wurden die Veranlassung, daß der inzwischen leider verstorbene
Henking dem Dr. Filsinger näher trat, um mit ihm die auf dem
Gebiete des Untersuchungswesens gemachten Erfahrungen auszutauschen.
Beiden war 1888 der Auftrag geworden, betreffs Gewinnung von sicherern
Anhaltspunkten für die chemische Beurtheilung der Kakaofabrikate bei ihrer
Prüfung auf fremde Beimischungen Studien zu unternehmen.

Mit der Ueberschrift „Die chemische Untersuchung von Kakao-Erzeug-
nissen"*) konnte Dr. Filsinger die Arbeit hierüber am 28. August 1889
abliefern, während Henking unterm 1. Oktober 1889 die Erklärung abgab:
„Mit den von Herrn Dr. F. Filsinger angegebenen Methoden zu chemischen
Untersuchungen von Kakaoerzeugnissen bin ich vollkommen einverstanden."

Die Erfahrung hatte gelehrt, daß bei den meisten vorkommenden
Fällen von Chokolade-Verfälschungen der Zusatz fremder Fette die Haupt-

*) M. I. X. Nr. 5.
        <pb n="23" />
        ﻿19

rolle spielte, sowie, daß zur Feststellung der Fälschung die Ermittelung
lediglich des Schmelzpunktes nicht genüge. Es galt daher, noch andere
Anhaltspunkte zu gewinnen und hatte man sich dafür entschieden, außerdem
die Hübl'sche Jodzahl und die Röttstorfer'sche Verseifungszahl haupt-
sächlich mit heranzuziehen. Um zu zeigen, zu welchen Abweichungen man
bei den verschiedenen Stoffen gelangte, mögen aus den Untersuchungen nur
einige vergleichende Zahlen nachstehend herausgegriffen werden.

	Sesam-  Oel.	Erdnuß-  Oel.	Mar- ■ garine.	Rinds-  talg.	Kokos-  butter.	Kakao-  butter.
Schmelzpunkt....	—	—	32,5	49,2	26,3	32,1-33,6
Jodzahl		108,5	98,2	48,1	36,3	8,2	34,0-37,5
Verseifungszahl . . .	187,7	190,1	195,8	195,9	254,8	192-202

Dr. Filsiuger verweist bei den bisher nicht erörterten Untersuchungs-
methoden auf die Preisschrift von Dr. Zipperer und „die Praxis des
Nahrungsmittel-Chemikers" von Dr. F. Elsner.

Die Erwartungen, die man bei Erscheinen der Filsiuger - Henking'-
schen Arbeit an deren Erfolg knüpfte, haben sich als trügerische nicht er-
wiesen. Es kann von da ab geradezu eine neue Epoche für den Verband
verzeichnet werden. Wenn derselbe von seiner Gründung an den Fälschungen
den Krieg erklärt hatte, so war er erst nach mehr als zwölfjährigem Be-
stehen in der Lage, den Kampf mit Nachdruck aufzunehmen.

Der Umstand, daß die Beimischung eines oder mehrerer Fremdfette zu
dem natürlichen Buttergehalt des Kakaos eine Verschiebung der vorgedachten
Zahlen veranlassen müßte, erschwerte selbstverständlich die Erkennung, von
welcher Art Fett ein Zusatz stattgefunden hatte. Doch darauf kommt es
überhaupt nicht an, die Hauptsache ist, daß mit Sicherheit der Nachweis
geführt werden kann, wenn eine Fremdfett-Beimischung vorgenommen worden
ist. Einschaltend mag bemerkt werden, daß neuerdings auch die Be-
stimmung des Lichtbrechnugsvermögcns von Kakaobutter im Zeiß'schen
Butter-Refraktometer werthvolle Anhaltspunkte für Beurtheilung der Rein-
heit des Kakaofettes ergeben hat.*)

Für Erkennung von Mehlzusatz, welcher bei Nichtangabe ebenfalls
als Fälschung zu behandeln ist, ist der Chemiker hauptsächlich auf das
Mikroskop angewiesen, wobei das geübte Auge zu unterscheiden haben
wird, ob es sich um zufällige oder absichtliche Beimischungen handelt. Zu-
fällige Beimischungen können vorkommen, wenn mehlhaltige und reine
Fabrikate mit denselben Maschinen, was sich also keinesfalls empfiehlt, ge-

*) Zipperer, 2. Auflage, S. 46.

2*
        <pb n="24" />
        ﻿20

arbeitet werden, denn schon die kleinsten Mehlpartikel erscheinen in ver-
einzelten Bildern unter dem Mikroskop?)

Für Erkennung der Kakaoschaale bei Vermahlung der nicht enthülsten
Bohne oder bei Zusatz fremder Schaalen war man bis vor 2 Jahren eben-
falls nur auf das Mikroskop angewiesen. Neuerdings hat Filsinger hier-
für die sogenannte Schlämmmethode vorgeschlagen, welche nach Welmans
zuverlässige Resultate ergiebt.*) **)

Sichtbare Erfolge haben die in Vorstehendem erwähnten und noch
in unausgesetztem Fortschritt begriffenen Untersuchungsmethoden für den
Verband gehabt, da derselbe in die Lage versetzt wurde, eine stattliche Reihe
von Fälschungsprozessen mit Erfolg durchzuführen oder durch Verwarnungen
die Abstellung von Ungebührnissen zu veranlassen. Noch größer aber
dürfte der nicht sichtbare Erfolg sein, denn das Bewußtsein, daß ein wach-
sames Auge vorhanden ist, das in das Verborgene blickt, wird vielfach die
Furcht erregt haben, sich auf einer Fälschung ertappen zu lassen.

Wenn sich nun auch der Verband sagen kann, daß er nach Kräften
den Fälschungen entgegen gearbeitet, so soll damit nicht behauptet werden,
daß die Fälschungen ganz aus der Welt geschafft seien.

Seit langen Jahren läßt es der Verband nicht an Verwarnungen
gegen Angebot von Fremdfett fehlen. Daß aber die Anfertigung und der
Handel mit demselben noch ein lohnender sein muß, ist daraus zu erkennen,
daß diese Angebote bis in die neueste Zeit gehen. Es tauchen für diesen
sogenannten Kakaobutter-Ersatz die verlockendsten Phantasienamen, öfters
unter der Behauptung, daß keine Unterscheidung wegen des naheliegenden
Schmelzpunktes möglich sei und mit Unterstützung von angeblichen Fach-
blättern, auf.

Auf dem Wege der Selbsthilfe glaubte der Verband nicht unthätig
gewesen zu sein und wird fortkämpfen, immer in der Hoffnung, daß ihm
endlich auch einmal Staatshilfe zu Theil werden soll.

Seit über 10 Jahren ist l)r. Filsinger-Dresden als Verbands-
Chemiker thätig gewesen und hat sich durch seine Thätigkeit und durch
seine fortgesetzten Studien, um das Untersuchungssystem immer weiter aus-
zubilden, dessen höchste Anerkennung erworben. Dankend zu erwähnen ist,
daß er bei seinen Bestrebungen die Unterstützung des Chemikers der Firma
Stollwerck, P. Welmans, namentlich durch vergleichende Untersuchungen
gefunden hat.

Eine ganz besondere Unterstützung hat der Verband durch das Gut-
achten des Königl. Sächs. Landes-Medizinal-Kollegiums über die gesetzliche
Regelung des Verkehrs mit Kakaowaaren***) gefunden, wie seinen Be-
strebungen auch die Anerkennung des unter Leitung von Professor I&gt;r.

*) M. I. VIII. Nr. 4. S. 51.

**) Zipperer, 2. Auflage, S. 256.

***) Jahresbericht des Kollegiums 1894, Seite 30.
        <pb n="25" />
        ﻿21

Fischer stehenden städtischen Untersuchungsamtes zu Breslau schon seit
längerer Zeit, desgleichen neuerdings die der hygienischen Institute von
Hamburg und Leipzig zu Theil wurde.

B.

Bestrebungen, dem Nalzrungsmiltelgrsetz einen thatsächlichen
Einfluh ;u verschaffen.

Das Gesetz vom 14. Mai 1879 lautet im § 10: „Mit Gefängniß
bis zu sechs Monaten nnd mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert
Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:

1.	wer zum Zwecke der Täuschung im Handel und Verkehr
Nahrungs- oder Genußmittel nachmacht oder verfälscht,

2.	wer wissentlich Nahrungs- oder Genußmittel, welche verdorben
oder verfälscht sind, unter Verschweigung dieses Umstandes ver-
kauft oder unter einer zur Täuschung geeigneten Bezeichnung
feilhält."

Der Verband hatte sofort nach dem Erscheinen des Gesetzes zu er-
kennen, daß ein lebhaftes und zwar doppeltes Interesse für ihn darin
lag, festzustellen, was ist „Täuschung" und was ist „nachgemacht oder ver-
fälscht", soweit Chokolade und Kakaofabrikate dabei in Frage kamen.*)

Einmal galt es zu bestimmen, innerhalb welcher Grenzen sich eine
legale Fabrikation bewegen konnte, das andere Mal war einer oft sehr
unlauteren Agitation entgegenzutreten, die kurzer Hand jedes Nahrungs-
und Genußmittel für verfälscht erklärte.**) Wahrlich, es war in damaliger
Zeit keine Freude, Nahrungsmittelfabrikant zu sein, denn bei der kleinsten
geschäftlichen Differenz war man mit der Drohung bei der Hand: „Ich
geh' zum Staatsanwalt" oder „Ich zeig's dem Reichsgesundheitsamt an".

Die älteren Mitglieder werden sich der, wahrscheinlich zur Erhöhung
des Eindrucks mit grüner Tinte geschriebenen Drohbriefe eines angeblichen
Chemikers und Dr. philadelphiae Werner in Breslau erinnern, Briefe,
die überdies die Möglichkeit einer Verständigung durchblicken ließen. Der
Briefschreiber endete durch Selbstmord im Gefängniß.***)

Außerdem ließ ein Literat Leistn er in Leipzig eine Zeitschrift wider
Nahrnngsmittelfälschung erscheinen, die als Vignette einen im Gefängniß
auf Stroh liegenden und gefesselten Verbrecher zeigte.

Der Herausgeber muß seine Rechnung dabei nicht gefunden haben,
denn die Zeitschrift hatte nur ein kurzes Dasein zu verzeichnen.

Daß die sogenannten Materialien weder für die Behörden, noch für
die Fabrikanten einen Anhalt für Auslegung des Gesetzes zu gewähren in

*) Protokoll Kassel S. 9.

**) M. I. II Nr. 3 S. 27 u. f.

***) M. I. VI Nr. 5 S. 57.
        <pb n="26" />
        ﻿22

der Lage waren, ist bereits erwähnt worden, weshalb der Vorstand das
Reichsamt des Innern Ende Januar 1882 ersuchte, ihm den etwa fertigen
Entwurf einer kaiserlichen Verordnung in Beziehung auf die Chokolade-
fabrikation vorzulegen. Hierauf ging von dieser Behörde mit Datum vom
24. Februar desselben Jahres ein Schreiben ein, welches die Mittheilung
enthielt, daß zwar der Zeitpunkt, bis zu welchem ein solcher Entwurf
werde ausgearbeitet werden, noch nicht bestimmbar sei, jedenfalls aber
würde es erwünscht sein, Vorschläge kennen zu lernen, welche nach unserem
Ermessen in dem Entwürfe Berücksichtigung zu finden haben dürften.*)

Dr. Landgraf hatte es daher unternommen, eine dementsprechende
Denkschrift zu entwerfen. Der Entwurf wurde durch den Verbandstag
September 1882 in Magdeburg gebilligt und außerdem sämmtliche nicht
anwesende Mitglieder aufgefordert, etwaige Einwendungen dem Geschäfts-
führer bis zum 1. Oktober desselben Jahres kundzugeben. Nachdem Ab-
änderungsvorschläge nicht erfolgten, ist die Schrift mit Datum vom
22. November 1882 abgegangen.

Erst im Frühjahr nächsten Jahres hatte die Verbandsleitung zu er-
fahren, daß ein Berliner und ein Stettiner Verbandsmitglied es unter-
nommen, ebenfalls an das Reichsamt des Innern ein Schriftchen ein-
zureichen, welches sich in den eigenthümlichsten Behauptungen bewegte, der
Hauptsache nach aber der durch den Verband veranlaßten Kundgebung
direkt entgegenarbeitete.

Unterzeichnet war die Schrift von 14 Verbandsniitgliedern, einem
Nichtverbandsmitglied und 2 Konditoren.

Daß der Verband eine derartige gegen seine Bestrebungen gerichtete
Maulwurfsarbeit nicht dulden konnte, ist selbstverständlich. Es erging
daher an die Unterzeichner, soweit sie Bkitglieder waren, eine ernste Rüge
nebst der Anfrage, ob sie unter vorliegenden Verhältnissen noch ein In-
teresse daran hätten, Verbandsmitglieder zu verbleiben. Hierauf traten
4 Mitglieder ans, während die übrigen 10 den Wunsch aussprachen, ver-
bleiben zu dürfen, zum Theil mit dem Bemerken, daß sie gar nicht Unter-
zeichner gewesen wären und demnach ihre Unterschrift mißbraucht worden
sei. Hierauf bezieht sich die in den vorliegenden Blättern weiter oben
gemachte Bemerkung über die im Verbandsjahr 1882/83 bestandene Krisis.

Vorher hatte der Verband die Mitwirkung der Aeltesten der Berliner
Kaufmannschaft wegen Erlaß einer Verordnung in Anspruch genommen,
ein Schritt, der ebenfalls infolge ungeeigneten Referates eines Chemikers
einen Erfolg nicht zu verzeichnen hatte.**)

Mit außerordentlicher Wärme hatte sich der Abg. Dr. Gold sch midt
in der Reichstagssitzung vom 20. Januar 1883***) für den Erlaß einer

*) M.	I.	II Nr. 11	S.	147, 148.

**) M.	I.	II Nr. 11	S.	149.

***) M.	I.	III Nr. 6	S.	51 u. f.
        <pb n="27" />
        ﻿23

kaiserlichen Verordnung betr. der Chokolade-Industrie ausgesprochen, dabei
ganz besonders die Anstrengungen des Verbandes auf dem Wege der
Selbsthilfe hervorhebend. In seiner Erwiderung hatte damals der Direktor-
Köhler vom Reichsgesundheitsamt u. A. gesagt: „Die beiden Gewerbe,
Chokolade- und Bierindustrie, werden bei Gelegenheit der weiteren Ver-
ordnungen die verdiente Berücksichtigung finden." Bis dahin hatte mau
also selbst an die Nothwendigkeit des Erlasses kaiserlicher Verordnungen
zur Vervollständigung des Nahrungsmittelgesetzes in den Regierungskreisen
geglaubt. Da trat plötzlich ein Umschwung der Meinungen ein. In der
Reichstagssitzung vom 10. April 1883*) erklärte der Preußische Finanz-
minister Scholz: „Die Erfahrungen, die die verbündeten Regierungen in
letzter Zeit gemacht haben, haben bereits zu der Ueberzeugung geführt,
daß von den Ermächtigungen des Nahrungsmittelgesetzes in den §§ 5
und 6 fortan wahrscheinlich kein Gebrauch mehr zu macheu sein wird.
Es werden deshalb die verbündeten Regierungen voraussichtlich unter Ver-
zicht auf die Befugniß, die ihnen das Gesetz in dieser Beziehung einräumt,
den viel umständlicheren, aber schließlich jeden Konflikt ausschließenden Weg
beschreiten, Ihnen alles Material in Form von Gesetzentwürfen
vorzulegen, um dahin zu gelangen, daß nur Bestimmungen in das
Land gehen, die nicht vielleicht in den nächsten 14 Tagen wieder beseitigt
werden."

Nach den s. Zt. von dem Abg. Gold sch midt gegenüber dem
Dr. Landgraf ausführlich gemachten Mittheilungen**) hat Direktor Köhler
in der Sitzung des Budgetausschusses vom 6. Juni 1883 alles Ernstes
die Scholze'schen Auslassungen wiederholt, daß nämlich zur Ausführung
des Nahrnngsmittelgesetzes in Zukunft der Weg der Gesetz-
gebung beschritten werden solle.

Direktor Köhler machte dabei besonders darauf aufmerksam, daß
dem Reichsgesundheitsamt in dem § 5 nur die Möglichkeit gegeben sei,
Bestimmungen zur Ueberwachung der Gesundheit zu treffen, daß aber § 10
wirthschaftliche Fragen betreffe, welche außerhalb des Rahmens der Thätig-
keit dieser Behörde lägen.

In gleiche Zeit, den 21. April 1883, fällt eine Mittheilung des
Staatsanzeigers Nr. 99,***) durch welche wir erfuhren, daß der Reichs-
kanzler die von den Handelskammern eingelegten Beschwerden betr. Be-
handlung des Nahrungsmittelgesetzes einer eingehenden Prüfung unter-
worfen und auf Grund derselben die Ueberzeugung gewonnen habe, daß
es sich nicht empfehle, damals bereits das Gesetz selbst abzuändern, daß
dagegen nicht alle über die Anwendung und Ausführung des letzteren er-
hobenen Klagen unbegründet seien.

*) M. I. III Nr. 10 S. 105, 106.

**) M. I. III Nr. 11 S. 112—115.

***) M. I. III Nr. 10 S. 106-107.
        <pb n="28" />
        ﻿24 —

Mehr als achtzehn Jahre sind verflossen, seitdem gesetzliche Regelung
in Aussicht gestellt und das Bestehen von Uebelständen durch den höchsten
Reichsbeamten anerkannt wurde, doch geschehen ist nichts, trotz aller weiter
unten zu erwähnenden Anstrengungen des Verbandes.

Unter dem 1. Februar 1888 reichte der Verband an das Reichsamt
des Innern ein Gesuch, betreffend eine rechtsgiltige amtliche Feststellung
des Begriffes der einzelnen Kakao-Erzeugnisse ein, um Verfälschungen
dieser Waaren vorzubeugen.*)

Der hierauf unter dem 14. März 1888 ergangene Bescheid**) war
kein grundsätzlich ablehnender, er besagte vielmehr nur, daß der Erlaß be-
sonderer diesbezüglicher Vorschriften, sei es durch kaiserliche Verordnung
auf Grund des § 5 des Gesetzes vom 14. Mai 1879,***) sei es im
Wege der Gesetzgebung „zur Zeit" nicht beabsichtigt und daß es nicht
angängig sei, wie diesseits gewünscht worden sei, Begriffsbestimmungen,
die von Seiten der Reichsfinanz-Verwaltung für die Handhabung der
Zoll- und Steuergesetze getroffen worden seien, im Verwaltungswege für
die Auslegung des Nahrungsmittelgesetzes als Richtschnur aufzustellen, da
die Gerichte, denen die endgiltige Entscheidung hierüber zustehe, an eine
solche Feststellung nicht gebunden sein würden.

Nachdem es nun möglich geworden war, unterm 20. April 1892 ein
Gesetz, betreffend den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und weinähnlichen
Gegenständen, fertig zu stellen, schöpfte der Verband neue Hoffnung, auch
bezüglich der von ihm vertretenen Industrie ein Gleiches zu erlangen.

Es wurde daher dem am 15. Januar 1893 in Leipzig versammelten
Verbandstage ein Gesetzentwurf, betreffend den Verkehr mit Kakaowaaren,
vorgelegt, welcher einstimmige Annahme fand.fi)

Dieser Gesetzentwurf ist unterm 24. Juli 1893 nebst eingehender
Begründung an das Reichsamt des Innern abgegangen,fifi) während am
22. Januar 1894 vom Staatssekretär von Bötticher eine Deputation,
bestehend aus dem Geschäftsführer und denVorstandsmitgliedernHauswaldt,
Rüger, Stollwerck und Werkmeister, empfangen wurde, welcher Ge-
legenheit gegeben war, sich in nachdrücklichster Weise über die Nothwendigkeit
der Schaffung eines derartigen Gesetzes zu verbreiten. Gleichzeitig wurde
noch eine ausführliche Besprechung in der Angelegenheit mit dem betreffenden
Referenten, Geheimen Ober-Regierungsrath Dr. Hopf, gepflogen.fififi)
Daraufhin sind nun allerdings auf Veranlassung des Reichskanzlers
die Einzelregierungen angewiesen worden, die Handelskammern über die

*) M. I. VIII Nr. 4 S. 48.

**) R.-Anz. 1888 Nr. 2979 I.

***) Trotz der im Jahre 1883 vom Finanzminister Scholz und Direktor Köhler
abgegebenen Erklärungen hielt man also damals den Berordnungsweg noch für gangbar.
4) A. I. XIII Nr. 4 S. 20.
fif) Ll. I. XIII Nr. 9 S. 56—59.
fififi) M. I. XIV Nr. 4 S. 25—26.
        <pb n="29" />
        ﻿25

Nothwendigkeit eines derartigen Gesetzerlasses zu befragen, welcher An-
weisung nicht einmal allerorts nachgekommen worden ist.

Unterm 25. Dezember 1894 erhielt der Vorsitzende folgenden ab-
lehnenden Bescheid:*)

„Ew. Hochwohlgeboren erwidere ich auf die gefälligen
Eingaben vom 24. Juli vorigen und 5. Juli dieses Jahres
ergebenst, daß ich wegen der reichsgesetzlichen Regelung des
Verkehrs mit Kakaowaaren mich mit den Regierungen der
hauptsächlich betheiligten Bundesstaaten ins Vernehmen gesetzt
habe, daß von denselben aber übereinstimmend das Bedürfniß
eines gesetzgeberischen Vorgehens in der gedachten Richtung ver-
neint worden ist. Unter diesen Umständen kann ich auch jetzt
keine Veranlassung finden, den von dem Verbände Deutscher
Chokolade-Fabrikanten gegebenen Anregungen eine weitere Folge
zu geben."

Unsere Mittheilungen bemerken hierzu u. A. wie folgt:

„Bei der Art, in der diese Frage vom Reichsamt des Innern von
Anfang an behandelt worden ist, kann es kaum Wunder nehmen, daß die
befragten Regierungen das Bedürfniß verneinten. Denn in den Verord-
nungen, die auf Veranlassung des Reichskanzlers durch die Einzelstaaten
bei Befragung von Handelskammern u. s. w. ergingen, war u. A. behauptet:
wir hätten unsere Klagen auch damit begründet, daß ,Schwerspath, Gyps,
Kalk, Sand, rother Bolus, Ocker, Ziegelmehl, selbst Zinnober- zu Choko-
lade verwendet werde. Es ist nun aber nicht wahr, daß wir überhaupt
von Schwerspath, Gyps u. s. w. gesprochen oder gar die Nothwendigkeit
eines Spezialgesetzes damit begründet hätten u. s. w."

Eine sofort an das Reichsamt des Innern gegebene Berichtigung
hat keine Veranlassung gegeben, durch die Einzelregierungen eine nochmalige
Anfrage bei den Handelskammern zu stellen, ob sich nach Klarstellung
dieses schwer erklärlichen Irrthums ihre Stellungnahme ändere.

Der Bericht über das XIX. Verbandsjahr 1894/95 enthält weitere
eingehende Besprechung dieses Mißerfolges,**) welcher selbstverständlich den
Verband aufs Neue auf den Weg der Selbsthilfe verwies.

Die in dem Gesetzentwurf niedergelegten Bestimmungen sind als ver-
bindlich für Beachtung der Verbandsmitglieder erklärt worden. Auch eine
unter dem Namen „Preis-Konvention" 1899 zusammengetretene und jetzt
als „Freie Vereinigung" fortbestehende Korporation, welcher auch zahlreiche
Nichtmitglieder des Verbandes angehören, hat bei der Begriffsbestimmung
„garantirt reine Waare" die Verkehrsbestimmungen des Verbandes zu Grunde
gelegt.***)

*) M. I. XV Nr. 4 S. 26-26.

**) M. I. XVI Nr. 1 S. 1-2.

***) M. I. XX Nr. 1 S. 1.
        <pb n="30" />
        ﻿26

Sobald die Erfahrung zu macheu war, daß mit den Verbands-
bestimmuugen sich noch nicht sämmtliche Reinheitsbestrebungen deckten, ist
man zu Verschärfungen und Klarstellungen übergegangen, so z. B. wurde
auf dem Verbandstag in Thale 1894*)- ausdrücklich das Fabrikat Ueber-
zugsmasse dem Begriff Chokolade gleichgestellt.

Einen sehr lebhaften Kampf hatte der Verband gegen eine außer-
ordentlich unheilvoll zu werden drohende Strömung aufzunehnien, welche
durch die Agitation einer sogenannten Fachpresse unterstützt wurde. — Es
handelte sich um die Verwerthung von Kakaoschaalen, welche noch Kleinig-
keiten von Kakaotheilen enthielten, sogenannten Kakaoabfallen. Es wurde
die Ansicht vertreten, daß, wenn man Fabrikate mit Abfällen unter dem
Namen „Chokolade-Surrogat" oder „Chokolade mit Zusatz" anfertige, man
hierbei sogar fremdes Fett verwenden dürfe. Andere vertraten die An-
sicht, daß eine derartige Mischung noch viel weniger anfechtbar sei, wenn
man dabei den Namen „Chokolade" ganz vermeide und dabei vielleicht
sage „Gewürz-Block", „Kakaoabfälle mit Zucker", „Gewürz- oder Vanille-
Plätzchen", „Cremestangen", „Kinderzigarren" u. s. w.

Es leuchtet unschwer ein, daß derartige Fabrikate von den am Eingang
dieses Abschnittes wiedergegebenen Strafbestimmungen der Absätze 1 und 2 des
Z 10 nicht allein betroffen werden können, sondern betroffen werden müssen.

Fabrikanten, die sich mit derartigen sauberen Artikeln befassen, glauben
sich gedeckt, wenn sie z. B. in die Rechnung setzen „von Abfällen", „mit
Zusatz" oder einen die Bezeichnung „Chokolade" nicht enthaltenden Phan-
tasienamen erwählen. — Dies ist ein Irrthum, denn es ist doch leicht
ersichtlich, daß es sich hier um „zum Zwecke der Täuschung nachgemachte"
Fabrikate handelt, die unter „einer zur Täuschung geeigneten Bezeichnung
feilgehalten" werden.

Nicht Derjenige, welcher zunächst die Waare von dem Fabrikanten
erwirbt, der Händler, hat in der Regel den Nachtheil, wenn derartige
minderwerthige Waare in die Welt gesetzt wird. Der Händler wird zu
prüfen haben, wenn ihm zu minderwerthigen Preisen Angebote vorgelegt
werden, ob er dafür ein einwandfreies Fabrikat erwerben kann. Thut er
dies nicht, so macht er sich der Fahrlässigkeit schuldig. Kauft er aber
Fabrikate, deren Bezeichnung darauf schließen läßt, daß solche auf den
Namen Chokolade keinen Anspruch haben, um sie als solche an den Mann
zu bringen, so ist er jedenfalls straffällig. Beispielsweise würde dies der
Fall sein, wenn ihm ein Fabrikat geliefert wird, welches auf der Um-
hüllung als „Chokolade-Surrogat" bezeichnet ist und er unter Entfernung
des Etiquettes den Verkauf als Chokolade vornimnit.

Sehr zu Unrecht ist in der vorerwähnten Anfrage des Reichsamts
des Innern an die Einzelregierungen**) die Frage aufgeworfen worden:

*) M. I. XV Nr. 1 S. 7.

**) M. I. XV Nr. 4 S. 26.
        <pb n="31" />
        ﻿27

„Ob nicht durch strengere Bestimmungen über Zusatzstoffe die Herstellung
zwar minderwerthiger, zugleich aber billiger und infolgedessen auch den
weniger bemittelten Volksschichten zugänglicher Erzeugnisse erschwert werde?"
Denn darüber herrscht doch wohl kein Zweifel, daß der geringe Nährwerth
in einem derartigen, anscheinend billigen, Fabrikate gegenüber dem reinen
noch viel zu theuer bezahlt ist und daß der Nutzen der Minderwerthigkeit
nur zur Bereicherung unsolider Fabrikanten und Händler dient.

Jedenfalls hat das konsumirende Publikum ein Recht darauf, dafern
überhaupt das Nahruugsmittelgesetz einen Werth haben soll, daß es über
die Beschaffenheit der Waaren, welche es erwirbt, nicht in Zweifel gelassen
wird, wie dies betreffs Wein durch das Gesetz vom 24. Mai 1901 er-
reicht werden soll.

Der Kampf gegen die Surrogatwirthschaft hat der Verbandsleitung
schwere Stunden bereitet, weil es sich als ganz zweifellos herausstellte,
daß dadurch der legalen Fabrikation eine schwere, unlautere Konkurrenz
bereitet wurde. Nach eingehenden Verhandlungen gelangte man auf dem
Verbandstage zu Weimar 1900*) zur Unterschrift einer Erklärung, welche
aus dem außerordentlichen Verbandstage, Berlin 1901,**) eine weitere Ver-
schärfung in nachstehender Fassung fand:

„Die unterzeichneten Verbandsmitglieder erklären, daß sie
frenide Fette und Kakaoschaalen auch zu solchen Kakaos und
Chokoladewaaren nicht verwenden werden, welche andere Be-
zeichnungen als Kakao und Chokolade tragen, weil diese Surrogat-
waaren bei den Verbrauchern den Glauben erwecken, daß sie
Kakao oder Chokoladewaaren erwerben."

Es ist schon im vorhergehenden Abschnitt mit Dank des Gutachtens
des Königlich Sächsischen Landesmedizinal - Kollegiums gedacht worden.
Dieses Gutachten hat in einigen Fällen wichtige Dienste geleistet, immerhin
aber ist der Richter nicht daran gebunden.

Ein ganz eklatanter Fall möge dafür als Beleg dienen.

Im Jahre 1895 wurde ein nicht dem Verbände augehöriger Choko-
lade-Fabrikant wegen Nahrungsmittelfälschung mit 900 M. bestraft. Un-
bekümmert um diese empfindliche Strafe hatte der damals Verurtheilte
die Fälschungen fortgesetzt, weshalb ein neues Verfahren anhängig ge-
macht wurde, in welchem er in diesem Jahre vor demselben Landgerichte,
allerdings durch eine andere Strafkammer, ein freisprechendes Urtheil
erzielte.

Bei Gelegenheit der Berathung des Weingesetzes von 1901 nahm
der Reichstag folgende Resolution an:***)

*) M. I. XXI Nr. 2 S. 19.

**) M. I. XXI 9fr. 10 S. 146.

***) M. I. XXI Nr. 11 S. 167.
        <pb n="32" />
        ﻿28

„Der Reichstag möge die Reichsregierung auffordern,
dem ersteren baldmöglichst den Entwurf eines Reichsgesetzes
vorzulegen, welches die Ueberwachung des Verkehrs mit Nahrungs-
und Genußmitteln auf Grund der bestehenden Reichsgesetze nach
einheitlichen Grundsätzen und durch Bestellung besonderer Be-
amten hierfür erzielt."

Hierauf hat der Staatssekretär des Innern, Dr. Graf v. Posadvwsky-
Wehner, in seiner Entgegnung am Schluß ausgeführt:*)

„Ich hoffe dringend, daß diese Vorschrift des Gesetzes
(nämlich des Weingesetzes) einen Anstoß geben wird, in allen
Einzelstaaten eine Nahrungsmittelkontrole einzuführen, die per-
sönlich unabhängig und außerdem auf der vollen Höhe der
modernen chemischen Wissenschaft dasteht."

Wohl bereits als Folge dieser Verhandlung ist es anzusehen, wenn
die Zeitungen vom Juni 1901 folgende Mittheilung brachten:

„Das Königlich Sächsische Ministerium des Innern hat int
Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege und zur Wahrung
von Treu und Glauben im Geschäftsleben bestimmt, daß bis

1.	Oktober d. I. in allen Gemeinden Sachsens eine amtliche
Nahrungsmittelkontrole, unter Zuziehung von Nahrungsmittel-
Chemikern, eingerichtet wird. Zu diesem Zwecke sind die Zen-
tralstelle für öffentliche Gesundheitspflege in Dresden und die
bei deni Hygienischen Institut der Stadt Leipzig einzurichtende
Untersuchungsanstalt zur Verfügung gestellt, auch Vereinbarung
mit dem Verein öffentlicher analytischer Chemiker Sachsens zur
Erleichterung der Gemeinden getroffen worden. Es sind auf
1000 Einwohner mindestens 30 Proben Nahrungsmittel u. s. w.
zu untersuchen gegen einen Pauschalsatz, der nach der Kopfzahl
der Gemeinden gleichmäßig für das ganze Land bestimmt ist."**)

Bedeutet dies auch einen Fortschritt, so ist doch das Vorgehen des
Einzelstaates nicht im Stande, den Mangel eines Spezialgesetzes zu ersetzen.

Die mit den Prüfungen beauftragten Untersuchungsstellen können ein
Fabrikat als der Fälschung verdächtig bezeichnen, während der Richter
nicht genöthigt ist, den ihm unterbreiteten Anschauungen beizutreten. Und
welche Richtschnur hat der Richter zur Herbeiführung einer einheitlichen
Rechtsprechung ohne das Vorliegen eines Spezialgesetzes?

Sehr wichtig im Weingesetz von 1901 ist der § 9, welcher das Aus-
hängen der Bestimmungen über das, was erlaubt und was verboten, in
den Arbeitsräumen anordnet.

Wenn der Gewerbsgehilfe weiß, was er thun darf und was er zu
unterlassen hat, sowie daß er für Nichtbeachtung der Bestimmungen mit

*) M. I. XXI Nr. 11 S. 168.

**) M. I. XXI Nr. 12 S. 191.
        <pb n="33" />
        ﻿29

verantwortlich gemacht wird, so wird manche Fälschung unterbleiben und
das ist doch unzweifelhaft besser, als wenn Uebertretungen nachträglich
aufgespürt und zur Bestrafung herangezogen werden.

Was für Butter und Wein möglich geworden ist, darauf hat jeden-
falls auch die Chokoladeindustrie, welche dem Reiche 1900 an Kakaozoll
6 738 970 M. und an Zuckersteuer schätzungsweise 6 800 000 M. zuführte,
einen gerechten Anspruch zu erheben.

Liegen doch hier die Verhältnisse weit einfacher, als wie bei dem
Wein und sind die gesetzgeberischen Arbeiten durch die auf dem Wege der
Selbsthilfe erlassenen Bestimmungen ungleich besser vorbereitet als dort.

Daß dann auch noch andere Industrien mit gleichen Wünschen
kommen könnten, wie verschiedentlich angeführt worden ist, kann als Be-
hinderungsgrund dafür, einen Zustand der Rechtsunsicherheit zu beseitigen,
nicht anerkannt werden.

C.

Zollbeflrrbungrn.

Als erste Folge der bei Begründung des Verbandes gefaßten Be-
schlüsse ist das Erscheinen einer von Di-. Landgraf verfaßten Schrift:

„Die zollpolitische Behandlung der deutschen Chokolade-Industrie"
Mitte Februar 1877 zu verzeichnen, welche auch den Reichsbehörden über-
mittelt wurde.

Als man nun in die Vorberathung betreffs des neuen Zolltarifes*)
eintrat, richtete der Vorstand im November 1878 an das Reichskanzler-
amt eine Eingabe, welche die nachstehend verzeichneten Wünsche aussprach:**)

*) Zu besserer Uebersicht mögen die verschiedenen Wandlungen, welche der Zoll für
Rohkakao und Fabrikate zu bestehen hatte, nachstehend verzeichnet werden. Doppelzentner
in Mark.

	Rohkakao.	Gebrannter	Chokolade u. Kakaomasse Chokolade- u. gem. Surrogate. Kakao.		Kakao-  schaalen.	Kakao-  butter
1832—1868			39	39	66	66	39	3
1868 9. März österr. Han- delsvertrag u. v. 28. Mai						
Einfuhr aus allen Ländern	39	39	42	42	39	3
1870 		35	35	42	42	12	3
1879 		35	35	60	60	12	4
1883 Spanien u. alle Ver-						
tragsländer		35	35	50	50	12	4
Nomineller Zoll 1885 . .	35	35	60	60	12	4
Spanien (Vertragsländer) .	35	45	50	80	12	9
Nomineller Zoll ....	35	45	60	80	12	9
1892 		35	45	80	80	12	9
1895 		35	45	80	80	12	45

**) M. I. I Nr. 3 S. 25.
        <pb n="34" />
        ﻿30

„1. Befreiung des Kakao von jeder Verzollung oder wenigstens
Herabsetzung ans ein Minimum, im allerhöchsten Falle nicht
über 10 M. p. 50 kg und zugleich im letzteren Falle

2.	eine entsprechende Rückgewährung des Zolls von Kakao und
Zucker bei der Ausfuhr von Kakaofabrikaten.

3.	Sollten diese Wünsche in der That aus etwa finanziellen Gründen
nicht durchführbar sein, so müssen wir dringend für eine ent-
sprechende Erhöhung des Fabrikatzolles eintreten, der dann
freilich unter 40 M. P. 50 kg nicht gegriffen werden könnte,
immer dabei vorausgesetzt, daß der gegenwärtige Rohkakaozoll
bestehen bleibt."

Während Punkt 3 durch den Zolltarif von 1879 nur theilweise und
Punkt 2 erst nach und nach Erfüllung fand, ist es bezeichnend, daß nach
23 Jahren bei Gelegenheit der neuen Zolltarifsberathung der in Punkt 1
ausgesprochene Wunsch in vollem Umfange und in ganz gleichem Sinne
wiederholt werden muß.

Welchen Aufschwung die Chokoladen- und Kakao-Industrie in den
nur einen geringen oder gar keinen Kakaozoll kennenden Ländern, Schweiz
und Holland, gewonnen hat, hat sich in dem verflossenen Vierteljahrhundert
erwiesen.

Daß man bei Gründung des Verbandes hierfür die richtige Auf-
fassung hatte, zeigt eine Eingabe an den Reichskanzler vom 12. Februar
1879*), in welcher auf eine von demselben unterm 15. Februar 1878 an
den Bundesrath ergangene Mittheilung Bezug genommen und dabei be-
sonders folgender Satz als Ansicht Bismarcks herausgehoben wird:

„Von dieser allgemeinen Zollpflicht würden diejenigen für
die Industrie unentbehrlichen Rohstoffe auszunehmen sein, welche
in Deutschland gar nicht erzeugt werden können."

Jahrelange Kämpfe hatten dazu gehört, um für unsere Industrie den
mäßigen Schutzzoll von 60 M. zu erreichen, als uns nach Verlauf von
4 Jahren durch den spanischen Handelsvertrag eine schwerwiegende,
schlimme Ueberraschung zu Theil wurde.**) Ohne daß mit den betheiligten
Kreisen Fühlung genommen worden wäre, fand gegenüber Spanien eine
Herabsetzung des Chokoladezolls von 60 ans 50 M. statt. Daß Spanien
innerhalb seiner Grenzen einen nicht unbedeutenden Chokoladenverbrauch
hat, ist erklärlich, ist es doch das Heimathland der Chokoladefabrikation.
Ausgeführt hatte es bis dahin jährlich nicht mehr als 100 kg nach
Deutschland und bei diesem Quantuni ist es auch während der ganzen
Dauer des Vertrags geblieben. Ein deutliches Zeichen, daß man damit
dem vertragschließenden Staate keinen Vortheil geboten hatte, während man,

*) M. I. I Nr. 5 S. 37.

**) Vertrag vom 12. Juli 1883.
        <pb n="35" />
        ﻿zum Schaden der heimischen Industrie, denjenigen Staaten, welche von der
Meistbegünstigungs-Klausel Gebrauch machen konnten, einen ganz gewaltigen
Vorsprung gewährte, was durch die sich sofort steigernde Einfuhr ziffer-
müßig zu belegen ist.

Die dagegen mündlich und schriftlich erhobenen Vorstellungen*)
blieben zunächst erfolglos, ebenso eine in der Reichstagssitzung vom
30. August 1883 angenommene Resolution:

„Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, in der nächsten
Session eine Vorlage betreffend die Ermäßigung des Zolles
auf Kakao in Bohnen zu machen."**)

Der für uns so unheilvolle spanische Handelsvertrag hatte mit dem
30. Juni 1887 sein Ende zu erreichen. Um einer Erneuerung bezüglich des
Tarifsatzes für Chokolade entgegen zu arbeiten, wurde vom Vorstande unterm
23. Februar 1886 eine Eingabe an den Fürsten Bismarck abgelassen.***)
Leider aber wurde der Vertrag unterm 28. Juni 1886 bis zum
1. Februar 1892 erneuert. Die einzige Tarifänderung während der Dauer
des Vertrags zu unseren Gunsten bestand darin, daß unterm 22. Mai 1885
gebrannter Kakao von 35 auf 45, und Kakaomasse, gemahlener Kakao,
Chokolade und Chokolade-Surrogate von 60 auf 80 im allgemeinen Tarif
erhöht wurde. Selbstverständlich verblieb für Spanien und die meist-
begünstigten Staaten betreffs Chokolade der Satz von 50 M. bestehen.
Da aber in dem Vertrage Kakaomasse und gemahlener Kakao nicht be-
nannt waren, so galt die Erhöhung letzterer Fabrikate auf 80 M. für
eine allgemeine.

Noch kurz vor Ablauf des Vertrags wurde der Verband aufs Neue
vorstelligst) und konnte derselbe kurz darauf feinen Mitgliedern als be-
deutenden Erfolg mittheilen, daß bei Erneuerung ein Vorzugszoll für
Chokolade nicht wieder eingestellt worden sei, demnach für diese, sowie für
Kakaomasse und gemahlenen Kakao der allgemeine Zoll vom 1. Februar
1892 zu gelten habe.

Eingehend beschäftigte sich der Verbandstag in Kassel 1881 mit der
Rückvergütungsfrage stst) und ist in Folge dessen eine Denkschrift an den
Bundesrath abgelassen worden, ststst)

Ebenso wurde 1885 in Hannover diese Frage wieder aufgenommen
und der Vorstand beauftragt, die von Stollwerck in dankenswerther Weise
eingeleitete Agitation weiter zu verfolgen. §)

*) M. I. III Nr. 14 S. 137. Nr. 15 S. 149. IY Nr. 3 S. 26. Nr. 7 S. 62.
Nr. 8 S. 69. Nr. 9 S. 77.

**) M.	I.	IY	Nr.	2	S.	15.

***) M.	I.	VI	Nr.	4	S.	46.

f) M. I. XII Nr. 3 S. 17.
ff) Protokoll Kassel S. 15.
ststst) M.	I.	III	Nr.	8	S.	90.

§) M.	I.	VI	Nr.	1	S.	2.
        <pb n="36" />
        ﻿32

Nachdem die Rückvergütung im Reichstage verschiedentlich, so in der
Sitzung vom 30. August 1883,*) behandelt worden war, erging endlich
von dem Reichsschatzamt die Aufforderung zu einer Enquete,**) welche
am 15. Marz 1887 begann und in welcher Kommissare aus den ver-
schiedenen Reichsämtern und Ministerien, ein chemischer Sachverständiger,
der Geschäftsführer, der Vorsitzende, drei Verbandsmitglieder, sowie zwei
Fabrikanten außerhalb des Verbandes theilnahnien.

Es handelte sich hier, einen gangbaren Weg zu finden, auf welchem,
ohne Gefährdung zollfiskalischer Interessen, Fabrikaten, welche im freien
Verkehr erstanden waren, eine Zollrückvergütung zuzuwenden sein würde.
Im Allgemeinen glaubte man, daß die Interessen beider Theile gedeckt
sein würden, wenn man eine Rückvergütung von annähernd 4/b des ver-
auslagten Zolles in Aussicht nähme.

An eine Fabrikation in zollsicheren Räumen, durch welche die Er-
legung jedes Zolles überflüssig wurde, dachte man damals noch nicht und
wurden wir daher durch den Beschluß des Bundesrathes vom 5. Juli 1888
überrascht, welcher die obersten Landesfinanzbehörden ermächtigte:***)

„vorbehaltlich jederzeitigen Widerrufes und der erforderlichen
besonderen Kontrolmaßregeln, Gewerbtreibenden, welche in zoll-
sicher abgeschlossenen Räumen unter ständiger amtlicher Ueber-
wachung Kakaopräparate und Zuckerwaaren für den Export her-
stellen, bei der Ausfuhr der hergestellten Waaren den Erlaß
des Zolls für den nachweislich verwendeten Kakao zu gewähren,
sowie für den nachweislich verwendeten inländischen vergütungs-
fähigen Zucker die Materialsteuer nach dem betreffenden Ver-
gütungssatze bezw. die entrichtete Verbrauchsabgabe zu erstatten."

Unterm 4. Juli 1889 folgte als Ausführungsbestimmung zu § 7 des
Zuckersteuergesetzes vom 9. Juli 1887 eine Verordnung betreffend Rück-
vergütung des in der Chokolade befindlichen Zuckers, fi) während in der
Reichstagssitzung vom 31. März 1892 folgender Gesetzentwurf Annahme
fandest)

„Im Falle der Ausfuhr von Waaren, zu deren Her-
stellung Kakao verwendet worden ist, oder der Mederlegung
solcher Waaren in öffentlichen Niederlagen oder Privatlagern
unter amtlichem Mitverschluß kann nach Maßgabe der voni
Bundesrathe erlassenen Bestimmungen der Zoll für die dein
Gehalt der Waaren von Kakao entsprechende Menge von rohem
Kakao in Bohnen ganz oder theilweise vergütet werden."

*) M. I. IV Nr. 2 S. 15.

**) M. I. VII Nr. 5 S. 51 it. f., Nr. 6 S. 57 n. f.

***) M. I. VIII Nr. 9 S. 92.
t) M. I. IX Nr. 4 S. 64.
tt) M- I. XII Nr. 5 S. 36.
        <pb n="37" />
        ﻿33

Hiermit war nun die Rückvergütung für Zucker und Kakao betreffs
der im freien Verkehr hergestellten Kakaowaaren und Chokoladen aus-
gesprochen und wurden unterm 22. April 1892 die Ausführungsbestimmungen *)
veröffentlicht.

Demnach wird für in zollficheren Räumen gefertigte und für die
Ausfuhr bestimmte Fabrikate kein Zoll auf Kakao und Zucker gezahlt, da-
gegen für die im freien Verkehr hergestellten, als Kakaomasse und -Pulver
M. 37,30 und für Chokolade M. 23,40 p. "/«Kilo zurückvergütet.

Endlich findet bei Ausfuhr von Kakaobutter aus dem freien Ver-
kehr seit dem 9. Juli 1896 eine Rückvergütung von M. 37,30 statt.

Ein Zeitraum von über 15 Jahren lag zwischen dem ersten Aus-
sprechen des Wunsches nach Zollrückvergütung und dessen Erfüllung. Es
muß zugestanden werden, daß das Rückvergütungssystem für gemischte
Fabrikate etwas ganz Neues war und daß es daher immer wieder des
Andrängens des Verbandes bedurfte, um überhaupt zu einem Resultate zu
gelangen.

Freilich waren dadurch kostbare, in die Entwickelung der Chokoladen-
industrie fallende Jahre verflossen, in denen das ausländische Absatzgebiet
von den Ländern mit geringem oder keinem Kakaozoll beschlagnahmt
werden konnte.

Dies der eine Grund, warum sich nach Inkrafttreten des Gesetzes
nicht sofort ein lebhaftes Ausfuhrgeschäft entwickelte. Des Weiteren ist zu
berücksichtigen, daß Chokolade und Kakaofabrikate Vertrauensartikel sind,
die nur dann Aussicht haben, einen größeren Absatz zu finden, wenn sich
gewisse Marken eingebürgert haben, und bei denen die in den verschiedenen
Ländern beliebten Aufmachungen richtig erkannt worden sind. Ferner ge-
hört dazu die Erkundung eines soliden und zahlungsfähigen Abnehmer-
kreises, was durch andauernde, oft kostspielige Erfahrungen erkauft sein
will. Endlich zeigen sich manche Länder, welche einen außerordentlich
hohen Schutzzoll haben, für die Einfuhr geradezu verschlossen. Hier ist
selbst öfters ein Fabrikat, welches in zollsicheren Räumen hergestellt, also
mit deutschem Zoll nicht belastet ist, nicht konkurrenzfähig, um so weniger
aber ein solches aus dem freien Verkehr, das j/b des heimischen Zolls zu
bezahlen hat. Es hat sich dadurch die Errichtung deutscher Chokoladeu-
fabriken auf fremdem Gebiet, z. B. in Oesterreich und Nordamerika er-
forderlich gemacht, ein recht warnendes Beispiel für diejenigen Industrien,
welche nach übertrieben hohen Schutzzöllen verlangen.

Daß in der ersten Zeit nach Eintritt der Ausfuhrvergütung jede
einzelne aus dein freien Verkehr ausgeführte Post der chemischen Unter-
suchung unterworfen wurde, wobei beispielsweise die Kosten auf 50 kg
Kakaopulver 24 M., gegenüber einer Rückvergütung von M. 18,65 betrugen**)

*1 M. I. XII Nr. 7 S. 55.

**) M. I. XIII Nr. 6 S. 36.
        <pb n="38" />
        ﻿34

und dadurch die Ausfuhr thatsächlich unmöglich gemacht wurde, sei nur
beiläufig erwähnt.

Haben sich nun auch die weit gehenden Erwartungen au die Ent-
wickelung des Ausfuhrgeschäftes nicht in vollem Umfange erfüllt, so geben
doch die nachstehenden vergleichenden Zahlen vor der Ausfuhrvergünstigung
und nach deren achtjährigem Bestehen ein Bild, das die Hoffnung auf
weitere Entwickelung nicht ausschließt.

1890*)	1900**)

Ausfuhr von	Chokolade..............dz	916,	10	763,

„	„	Kakaopulver	und	-Masse	„	159,	3	613,

„	„	Kakaobutter	.	.	.	„	—	6	465,

„	„	Kakaoschaalen	.	.	.	.	„	—	7	469.

Unsere Rückvergütungsbestrebungen haben sich nach und nach erfüllt;
doch dürften solche noch in einem Punkte, welcher bis jetzt nicht erörtert
worden ist, recht nachdrücklich zu verfolgen sein. Es betrifft dies das
Nebenprodukt Kakaoschaale. Diese kostet uns beim Eingang anhaftend an
die rohe Bohne 35 M. Eingangszoll. Dieselbe ist jetzt, nebst den so-
genannten Abfällen, welche meist Schaalen, aber auch kleine, bei dem
Schälungsprozeß nicht genügend auszuscheidende Kakaotheile enthalten, wenn
auch zu sehr mäßigem Preise, im Auslande abzusetzen. Es würde außer-
ordentlich zur Hebung der Chokoladenindustrie beitragen, wenn für Kakao-
schaalen und Abfälle bei jetzigem Rohkakaozoll von 35 M. eine Rück-
vergütung von 10 M., und bei Herabsetzung dieses Zolles auf 20 M.,
eine solche von 6 M. gewährt würde.

Eine ganz eigenthümliche Entwickelung hat der Kakaobutter-Zoll ge-
nommen. Kakaobutter erscheint überhaupt zum ersten Male in dem Tarif
vom 18. Mai 1895 und zwar mit einem Zoll von 45 M. Früher, und
zwar bis zum 15. Juli 1879, zahlte dieselbe, wie alle Artikel, die im
Tarif nicht besonders verzeichnet waren, die allgemeine Eingangsabgabe von
3 M, dagegen von 1879 an Position 261 (anderes Oel in Fässern,
desgl. in Flaschen und Krügen von mindestens 50 % Bruttogewicht) 4 M.
und vom 24. Mai 1885 an 9 M., obwohl der Artikel offenbar an dieser
Stelle nicht einzureihen war. Wenn Kakaobutter in den sechziger und
Anfang der siebenziger Jahre ein Nebenfabrikat von geringer Bedeutung
war, das seine Hauptverwendung zu kosmetischen Artikeln fand, so gewann
es nach Einführung des löslichen Kakaopulvers und nach Steigerung des
Chokoladenkonsums immer mehr an Bedeutung.

Diejenigen Fabrikanten, welche für Kakaopnlver einen größeren Ab-
satz erreichten, mußten für das Gegenfabrikat Kakaobutter auf Erzielung
möglichst hoher Preise bedacht sein, während andere wieder, die solche für



*) M. I. XII Nr. 5 S. 37.

**) M. I. XXI Nr. 7 S. 105.
        <pb n="39" />
        ﻿35

ihre Chokoladen- und namentlich Ueberzugsmassen kaufen mußten, selbst-
verständlich den Wunsch hegten, vermittelst eines niedrigen Eingangszolles
davon bei der ausländischen Konkurrenz billig erwerben zu können.

Diesen beiden Strömungen hatte der Verband Rechnung zu tragen
und hat sich derselbe daher niemals bei der Kakaobutter für den sonstigen
Fabrikatzoll von 80 M. verwandt, sondern nur für den Selbstkostenpreis,
wie er sich bei dem Verarbeiten der rohen Bohne herausstellt, d. h. für 45 M.

Im Uebrigen aber sind die Wege der Regierung vorgezeichuet.
Niedriger als 45 M. kann der Butterzoll nicht eingestellt werden, wenn
nicht die Ausfuhrvergütung für in freiem Verkehr hergestellte Fabrikate in
Frage gestellt werden soll, denn es ist doch selbstverständlich, daß die Re-
gierung nicht 37,30 M. für die in die Chokolade eventuell zugesetzte, aus
dem Auslande stannnende Kakaobutter rückvergüten kann, wenn solche, wie
von einer Richtung gewünscht wird, mit 9 M. eingeführt werden könnte.

Diesen Standpunkt hat überdies mit aller Schärfe der Abgeordnete
Möller, derzeitiger preußischer Handelsminister, der sich damals unserer
Industrie mit aller Wärme angenommen hatte, in der Reichstagssitzung
vom 31. März 1892*) vertreten.

Für den in der Bearbeitung befindlichen neuen Zolltarif ist dem
Verbände Gelegenheit gegeben worden, seine Wünsche kundzugeben. Der
Vorschlag lautet dahin, unter Belastung der derzeitigen Fabrikatzölle, den
Rohkakaozoll auf 20 M. zu ermäßigen, was dem in Oesterreich voraus-
sichtlich künftigen Zoll von 20 Kr. Gold genau entspricht und wodurch
endlich der bereits erwähnten Resolution des Reichstages vom 30. August
1883 Rechnung getragen werden würde.

Folgerichtig müßte dann eine Ermäßigung des Fabrikateingangszolles ein-
treten und ist diesfalls für Kakaomasse, Kakaopulver und Chokolade eine Herab-
setzung auf 65 M. und für Kakaobutter eine solche auf 25 M. vorgeschlagen.**)

In neuerer Zeit ist mehrfach die Frage in Anregung gekommen, ob
es sich empfiehlt, den in den deutschen Kolonien erzeugten Kakao zollfrei
oder zu ermäßigtem Zoll einzuführen. Obwohl hierüber ein Verbands-
beschluß nicht vorliegt, dürfte doch die allgemeine Ansicht dahin gehen,
daß von einer derartigen Maßregel weder der Fabrikant, noch das kon-
sumirende Publikum einen Vortheil haben würde und nur die Plantagen-
besitzer den Gewinn einstreichen würden.

Unseren älteren Mitgliedern wird es interessant sein, an einen Vor-
trag erinnert zu werden, den uns am Verbandstage 1880***) ein Literat
Israel über eine Kurtaxe d’entrepöt oder Unterscheidungszoll hielt, der
um so weniger auf Beifall rechnen konnte, als wir bekanntlich damals
noch keine deutschen Kolonien hatten.

*) M. I. XII Nr. 5 S. 38.

**) M. I. XXI Nr. 10 S. 116.

***) Protokoll Berlin 1880 S. 12.

3*
        <pb n="40" />
        ﻿36

D.

Einstlutz der sozialen und anderen Gesetzgebung.

Unter den sozialen Gesetzen ist zuerst das Krankenversicherungsgesetz
vom 15. Juni 1883, dann das Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884
und endlich das Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetz vom 22. Juni
1889 erschienen. Der Verband hat diesen Gesetzen, deren tiefeinschneidende
Wirkung auf das soziale Leben nicht zu verkennen war, von Anfang an
die größte Aufmerksamkeit zugewandt.

Bei der Krankenversicherung hatte der Arbeitgeber weniger selbst-
thätig hervorzutreten, wenn er sich einer Orts- oder Gemeindekrankenkasse
anschloß, während er bei Errichtung einer eigenen Betriebskrankenkasse
thatkräftig einzuschreiten hatte. Wenn der Verband seinen Mitgliedern,
welche mehr als fünfzig Arbeiter beschäftigten, die Errichtung eigener
Betriebskrankenkassen empfahl, so war, wie die Erfahrung gezeigt hat, das
Richtige getroffen. Der Chokoladefabrikation kann nicht der Vorwurf ge-
macht werden, daß sie gesundheitsnachtheilig wirke, wer sich also von
den Orts- und Gemeiudekrankenkassen, in welche Alle aufgenommen werden
müssen, auch wenn sie die Gefahren der Gewerbekrankheiten zu bestehen
haben, unabhängig machte, wird jedenfalls gut gethan haben. Die Bei-
träge werden sich hier wesentlich niedriger gestaltet haben, während die
Leistungen viel wohlwollender bemessen werden können, so daß bei humaner
Führung der Kasse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein nicht zu
unterschätzendes Band geschlungen werden kann. Unsere Mittheilungen
Jahrg. IV Nr. 5 brachten ein Normalstatut.

Wesentlich umfangreicher gestalteten sich die Vorarbeiten für das
Unfallversicherungsgesetz durch die damit verbundenen Einrichtungen von
Berufsgenossenschaften.

Hier ist in erster Reihe dankend der von Dr. Landgraf betriebenen
lebhaften Agitation zu gedenken, welcher zunächst eine besondere Chokolade-
Berufsgenossenschaft	in Aussicht genomnien hatte,*) was	auch	Anfangs

nicht ganz aussichtslos erschien. Von dieser speziellen Berufsgenossenschaft
kam man jedoch später ab und wurde durch das Reichsversicherungs-
amt am	5. März	1885 im Architektenhaus zu Berlin	eine	General-

versammlung der verschiedenen Nahrungsmittelbranchen einberufen. Der
Umstand,	daß die	erste Anregung für die Berufsgenossenschaft	von dem

Verbände	deutscher	Chokoladefabrikanten ausgegangen war,	gab	die Ver-

anlassung, daß der damalige Verbandsvorsitzende Rüger auch zum Vor-
sitzenden der Nahrungsmittel-Jndustrie-Berufsgenossenschaft gewählt wurde,
welches Amt derselbe bis zum Jahre 1896 inne hatte, wo ihn andauernde
Krankheit zur Niederlegung desselben nöthigte. Die Versammlung fand

*) M. I. IV Nr. 12 S. 94 und Nr. 13 S. 115, 116.
        <pb n="41" />
        ﻿37 —

in Gegenwart des Präsidenten des Reichsversicherungsamtes Bödiker
statt und wurde die Aufnahme folgender Gruppen beschlossen: Bäckerei
und Konditorei, Nudeln, Kakao und Chokolade, Kaffeesurrogate, Kaffee-
brennerei, Zuckerschneiderei, Konserven, Fleischerei, Fischsalzerei, Eisbereitung,
Schaum- und Obstwein, Malzextrakt, denen später noch die Mineralquellen
und Badeanstalten zugefügt wurden. Die Berufsgenossenschaft nahm ihren
Sitz in Mannheim, konnte mit Jnkrafttretung des Gesetzes am 1. Oktober
1885 ihre Arbeit beginnen und erstreckte sich ohne Sektionsbildung über
das ganze Reich.

Die zu den Ehrenämtern in der Berufsgenossenschaft Berufenen
standen einem ihnen völlig fremden Arbeitsgebiet gegenüber und auch die
ihnen vorgesetzte Behörde konnte sich auf zurückliegende Erfahrungen nicht
berufen. Nur dem außerordentlichen Organisationstalent des Präsidenten
Bödiker, nachmals zum doctor honoris causae ernannt, war es zu
danken, wenn dieser riesenhafte Apparat, dem bereits 1886 57 gewerbliche
Berufsgenossenschaften und 83 Reichs- und Staatsbetriebe unterstellt
waren, von Haus aus tadellos funktionirte. Außerordentlich hat es sich
bewährt, daß das Reichsversicherungsamt die Berufsgenossenschaften darauf
führte, selbst das Richtige zu finden, indem es der Autonomie den weitesten
Spielraum ließ, nur daun berichtigend eingreifend, wenn Fehler begangen
wurden. Die erste Versammlung war von 137 Personen besucht, doch
hat sich leider im Laufe der Jahre die Theilnahme an den Genossen-
schaftsversammlungen sehr abgeschwächt.

Die Führung der Jnvaliditäts- und Altersversicherung war ursprüng-
lich auch den Berufsgenossenschaften vom Reichsversicheruugsamt zugedacht,
doch kam man von diesem Vorhaben ab, weil die Ausdehnung auf dieses
Gebiet jedenfalls den Rahmen der ehrenamtlichen Thätigkeit über-
schritten hätte. —

Mit dem Entwürfe zur Gewerbenovelle beschäftigte sich zunächst der
Verbandstag 1890 in Bremen.*) Als von tiefeinschneidender Wirkung ist
diese Gesetzesergänzuug vom 1. Juni 1891 zu bezeichnen, weil sie viel-
fach Beschränkung in der Arbeitszeit, namentlich betreffs der Arbeiterinnen,
deren Thätigkeit in der Chokoladenbranche durch männliche Hand gar
nicht zu ersetzen ist, brachte. Auch die Beschränkung der Sonntagsarbeit
während der Oster- und Weihnachtszeit bedingte vielfache Betriebsvermin-
derungen.

Unterm 12. Januar 1892**) wurde nebst eingehender Begründung
beim Bundesrath nachgesucht:

„derselbe wolle nach § 105 d gestatten, in allen Betrieben der
Chokoladen- und verwandten Industrien an 3 Sonntagen vor
Ostern und 9 Sonntagen vor Weihnachten zu arbeiten",

*) 19. I. XI Nr. 2 S. 21.

**) M. I. XII Nr. 4 S. 26.
        <pb n="42" />
        ﻿38

ferner,

„daß Arbeiterinnen nach § 139 a in denselben Betrieben an
40 Tagen im Jahre vvr Weihnachten, oder auch vor Ostern
täglich bis zu 13 Stunden, beziehentlich an Sonnabenden bis
zu 10 Stunden arbeiten dürfen und wolle diese nach Abs. 5
des § 139 a zeitlich zu begrenzende Bestimmung für mindestens
10 Jahre treffen."

Hierauf ging am 30. März 1892 der Bescheid ein, daß das erste
Gesuch dem Reichskanzler überwiesen, das zweite aber unter Verweisung
auf die Bewilligungsbefugniß der Verwaltungsbehörden abgelehnt sei.*)

Am 26. April und 10. Oktober 1892 folgten erneute Gesuche**)
an den Bundesrath, betreffend 8 139 a Abs. Nr. 4, welcher lautet:

„Der Bundesrath ist ermächtigt:

für Fabrikationszweige, in denen regelmäßig zu
gewissen Zeiten des Jahres ein vermehrtes Arbeits-
bedürfniß eintritt, Ausnahmen von den Bestimmungen des
137 Abs. 1 und 2 mit der Maßgabe zuzulassen, daß die
tägliche Arbeitszeit 13 Stunden, am Sonnabend 10 Stunden
nicht überschreitet",

wobei namentlich auf die Unthunlichkeit verwiesen wurde, die durch die
verschiedene Beurtheilung der höheren Verwaltungsbehörden, von denen es
85 im Deutschen Reiche giebt, entstehen müsse. Daß diese vorstehend
ausgesprochene Befürchtung nicht ungerechtfertigt war, zeigt eine Zusammen-
stellung der auf die Gesuche an die höheren Verwaltungsbehörden er-
gangenen Bescheide.***)

Dieses Gesuch wurde unterm 15. Dezember 1893 abgelehnt, st) Nach-
dem nun den Konservenfabriken am 11. März 1898 die uns wiederholt
verweigerte Erleichterung wegen des vermehrten Arbeitsbedürfnisses gewährt
worden war, beschloß der Verbandstag in Goslar 1898,stst) nochmals vor-
stellig zu werden, worauf eine Eingabe am 25. März 1899 erfolgte.ststst)

Nachdem aber auch dieses Gesuch das Schicksal der früheren zu
theilen hatte, stehen wir vor der ungelösten Frage, welche Fabrikations-
zweige hat sich eigentlich der Gesetzgeber gedacht, wenn in dem § 139 a
Abs. 1 Nr. 4 von solchen gesprochen wird, in denen regelmäßig zu
gewissen Zeiten des Jahres ein vermehrtes Arbeitsbedürfniß
eintritt, wenn der Chokoladefabrikation, bei welcher doch im weitesten
Sinne alle diese Voraussetzungen zutreffen, die bundesräthlichen Aus-
nahmebestimmungen versagt bleiben? —

*) M. I. XII Nr. 5 S. 35.

**) M. I. XII Nr, 6 S. 48.

***) M. I. XIII Nr, 2 S. 10.
f) M. I. XIII Nr. 6 S. 36.
fst) M. I, XIX Nr, 2 S. 26.
ststst) M. I. XIX Nr. 6 S. 87.
        <pb n="43" />
        ﻿39

Auf Grund des Gesetzes wegen unlauteren Wettbewerbes hatten
52 Mitglieder des Verbandes gegen eine Chokoladenfabrik außerhalb des-
selben, welche ihre Fabrikate als die einzig reinen, die übrigen aber
sämmtlich als verfälscht bezeichnete, Zivilklage eingereicht. In der ersten
Instanz wurde nur ein theilweise obsiegendes Urtheil vom 29. Mai 1897
erreicht, wogegen Kläger und Beklagte Berufung beim Kammergericht in
Berlin einlegten. Durch fortgesetzte Winkelzüge der Beklagten war es
denselben gelungen, von Anbeginn des Prozesses bis zur Urtheilsverkündigung
eine dreijährige Verschleppung herbeizuführen. Durch Urtheil vom 10. Mai
1899*) wurde den Beklagten untersagt, zu behaupten und zu verbreiten:

„daß Chokoladenfabrikate, die unter einem Zusatz von Kakao-
butter hergestellt sind, unrein oder verfälscht sind, unter An-
drohung einer Strafe von 100 M. für jeden einzelnen Fall".

Da sich die Beklagten damit nicht zufrieden gaben, hatte sich noch das
Reichsgericht mit dem Prozeß zu beschäftigen, welches das vorinstanzliche
Urtheil vom 15. Dezember 1899 bestätigte.**)

Dies war ein durchschlagender Erfolg, wenn auch lP/2 Jahre dazu
gehört hatten, das Ziel zu erreichen.

Sehr ungünstige Erfahrungen aber hatte der Verband mit Betreten
des strafrechtlichen Weges in zwei Fällen mit dem Gesetz zu machen.

Zur Unterstützung von zu Fälschungszwecken bestimmten Angeboten
von Fremdfetten hatte eine Firma den Reklamezirkularen beigefügt „Welt-
ausstellung Paris 1900" ,,Grand Prix“ und ferner „auf der Welt-
ausstellung in Paris wurde unser Produkt mit dem Grand Prix aus-
gezeichnet, gewiß ein Beweis für die hervorragende Güte der Waare".***)
Der vom Verband angerufene Kaiserlich deutsche Kommissar gab die
Erklärung ab, daß die betreffende Firma überhaupt nicht in Paris aus-
gestellt habe. Als sich nun der Verband an die zuständige Staats-
anwaltschaft wandte und um Erhebung der öffentlichen Anklage auf
Grund von § 4 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wett-
bewerbes, in dem mit Strafe bedroht wird, wer „unwahre Angaben über
die Beschaffenheit einer Waare macht, welche geeignet sind, den Anschein
eines besonderen günstigen Angebotes hervorzurufen", ersuchte, mußte die
Staatsanwaltschaft zwar die ihr vorgeführten Thatsachen als richtig an-
erkennen, lehnte aber die Erhebung der öffentlichen Klage „wegen Mangels
eines öffentlichen Interesses" ab. Der Oberstaatsanwalt schloß sich auf
eingelegte Beschwerde der Anschauung des Staatsanwaltes an, trotzdem
inzwischen zwei andere industrielle Verbände die Anzeige unterstützt und
in ausführlichen Gutachten das Vorhandensein eines öffentlichen Interesses
betont hatten.

*) M. I. XIX Nr. 9 S. 110.„

**) M. I. XIX Nr. 8 S. 123.

***) Zeitschrift „Export" Berlin 1901. Nr. 21.
        <pb n="44" />
        ﻿40

Bei dem anderen Fall handelte es sich darum, daß eine Firma bei
ihren Angeboten zu Reklamezwecken die unwahre Behauptung verbreitete,
die genaue Deklaration der von ihr in den Handel gebrachten Glasur-
masse sei patentamtlich geschützt und vom kaiserlichen Gesundheitsamt
sanktionirt. Die betreffenden Behörden traten dem Mißbrauch ihres
Namens schon damals mit Entschiedenheit entgegen. Eine Anklage wegen
unlauteren Wettbewerbes mußte leider, wie der Erste Staatsanwalt mit-
theilte, unterbleiben, jedoch lediglich aus dem Grunde, weil mit Sicherheit
nur in drei Fällen die Absendnng des betreffenden Reklameschreibens fest-
gestellt werden konnte und somit der Nachweis fehlte, daß die fraglichen
Mittheilungen für einen größeren Kreis von Personen bestimmt waren.

Wenn in den vorhergehenden Abschnitten der Verfasser den Versuch
gemacht hat, ans die 25 jährige Thätigkeit des Verbandes einen Rückblick
zu werfen, so ist er sich wohl bewußt, daß er damit ein erschöpfendes
Bild nicht geliefert, trotzdem aber den für das Schriftchen in Aussicht
genommenen Rahmen wesentlich überschritten hat.

Derselbe bittet aber zu seiner Entschuldigung anführen zu dürfen,
daß ihm während der Niederschrift die Erinnerung an die in Gemein-
schaft mit hochgeschätzten Collegen, von denen schon ein Theil von uns
geschieden, geleistete Arbeit und geführten Kämpfe vor der Seele ge-
schwebt hat und daß dadurch Manches mit verzeichnet worden ist, was
vielleicht für die Mitglieder der Jetztzeit von minderem Interesse ist.

Soviel aber glaubt der Verfasser dargethan zu haben, daß mit
Schluß des ersten Vierteljahrhunderts noch nicht alle Arbeit abgethan ist,
daß noch mancher Wunsch unerfüllt bleibt und daß es eines kräftigen
Nachwuchses im Verbände bedarf, um die bei Gründung desselben be-
tretene Bahn weiter zu verfolgen.

Möge es am Schluß verstattet sein, auf das Eingangsmotto zu ver-
weisen.
        <pb n="45" />
        ﻿Gedenktafel			
für unsere verstorbenen Vervandsmitglieder.			
Name.	Firma.	Wohnsitz.	Todestag.
E. O. Moser		E. O. Moser &amp; Co.	Stuttgart	8/2 1879
Julius Hildebrand		Th. Hildebrand &amp; Sohn	Berlin	14/3 1881
Lnis Franz Lavier Schaal . . .	Compao'nie framjaisf	Straßburg	21/3 1881
Albert Nicolans Stollwerck . . .	Gebr. Stollwerck	Köln	4/4 1883
Angust Hnltsch		Th. Haentle	München	( Verbandsjahr \ 1884/1885
Zoh. Georg Carl Metzger....	F. G. Metzger	Nürnberg	8/9 1884
Martin Heddinga		T. I. Heddinga	Norden	24/11 1885
Hermann Waldbanr		Gebr. Waldbanr	Stuttgart	20/11 1886
Therese Haentle		Th. Haentle	München	f Verbandsjahr \ 1886/1887
Albert Hanswaldt, Kommerzienrath	Joh. Gvttl. Hanswaldt	Magdeburg	24/11 1887
Fried. Metzger		F. G. Metzger	Nürnberg	20/7 1888
Joseph Mnnzenthaler		W. F. Wucherer &amp; Co.	Würzburg	26/1 1889
Franz Jos. Ant. Bontard . . .	Gebr. de Giorgi	Frankfurt a. M.	20/7 1890
Louis Aulhorn, Kommerzienrath .	C. C. Petzold &amp; Aulhorn	Dresden	7/6 1891
Karl Voigt		Gnst. Reinhardt &amp; Co.	Magdeburg	1/7 1893
Barthel Mertens		Barth. Mertens &amp; Co.	Mühlheim a/Rhein	13/9 1893
Paul Wiirl		Knape &amp; Würk	Leipzig	7/3 1894
Fried. Gebauer		Thomas &amp; Borsdorff	Breslau	19/12 1894
Beruh. Most		Bernh. Most	Halle a. S.	2/3 1895
Will). Branscheidt		I. H. Branscheidt	Düsseldorf	13/4 1895
Emil Varmeier		Barmeier &amp; Flachmann	Herford	24/5 1895
Paul Ferdinand Lobcck ....	Lobeck &amp; Co.	Löbtau	14/6 1895
Joseph Feldhaus		P. I. Feldhaus	Neuß	5/7 1895
Karl Gnst. Lud. Knape ....	Knape L Würk	Leipzig	18/7 1895
Carl Schultz. Kommerzienrath . .	Carl Schultz &amp; Co.	Ludwigslust	24/6 1896
Oswald Pnschel		Oswald Puschel	Breslau	21/8 1897
Friedrich Ronnenberg		F. H. A. Ronnenberg	Nöschenroda	10/10 1898
Hans Wcscnberg		P. Wesenberg &amp; Sohn	Berlin	8/3 1899
Gustav Teubner		Gustav Teubner	Niederhäßlich	21/8 1899
Thomas Jodocus Heddinga . . .	T. I. Heddinga	Norden	11/7 1899
Louis Meyer		Ferd. Kracke L Co.	Hannover	15/11 1899
Wilh. Jürgens	Wittekop L Co.	Braunschweig	19/2 1900
Hugo Käßmodcl		C. R. Käßmodel	Leipzig	11/5 1900
Ferd. Steffen		Müller &amp; Weichsel Nachf.	Magdeburg	26/10 1900
Wilh. Hanswaldt, Kommerzienrath	Joh. Gottl. Hauslvaldt	Magdeburg	14/11 1900
Paul Koch		Gebr. Weise	Frankfurt a. O.	24/1 1901
        <pb n="46" />
        ﻿Einfuhr von Rohkakao über die Deutsche Zollgrenze,

1877—1900

in Doppelzentnern.

	dz		dz
1877 ....	19 042	1889 . .	. . . 55 653
		vor dem	
1878 ....	18 446	&gt; Hamburger	1890 .	... 62 465
1879 ....	17 348	Zollanschluß	... 70 870
1880 ....	22 466	1892 . .	... 73 305
1881 ....	24 013	1893 . .	... 88 627
1882 ....	25 570	1894 . .	... 92 605
1883 ....	26 290	1895 . .	. . . 112 639
1884 ....	29 373	1896 . .	. . . 134 591
1885 ....	33 025	1897 . .	. . . 160 930
1886 ....	36 880	1898 . .	. . . 147 144
1887 ....	42 967	1899 . .	. . . 182 723
1888 ....	49 829	1900 . .	. . . 192 540
        <pb n="47" />
        ﻿43

preise für gemahlenen Melis in Magdeburg und Zucker-
produktion Deutschlands während des Zeitraums von 1875

bis 1901.

Nach Mittheilungen des Herrn F. A. Neubauer in Magdeburg.

Preise für gemahlenen WeliS in Magdeburg				Zucker-Produktion Deutschlands	
Kampagne	Niedrigster	Höchster	Durchschnitts-	Fabriken	Tons in Rohzuckerwerth
	Preis pro Zentner				
	Jt	Jl	J6		
1875/76	33.50	42.—	36.50	332	346 645
1876,77	36.50	47.—	44.—	328	291200
1877/78	35.—	42.50	36.50	329	383 827
1878/79	34.—	38.—	34.75	324	420 684
1879/80	35.—	42.—	38.—	328	411 625
1880/81	34.50	41.50	36.50	333	594 223
1881/82	36.50	40.—	38.50	343	644 780
1882/83	34.—	39.50.	35.50	358	848124
1883/84	27.25	34.50	31.—	376	986 403
1884/85	22.—	30.75	26.55	408	1 154 816
1885/86	23.25	30.—	26.60	399	838 131
1886/87	23.—	26.25	25.15	401	1012 968
1887/88	24.75	28.75	26.40	391	958 353
1888/89	26.25	37.-	27.90	396	990 804
1889/90	24.25	29.50	25.65	401	1264 607
1890/91	25.25	27.75	26.35	406	1331 965
1891/92	26.25	28.50	27.20	403	1198156
1892/93	25.25	30.50	26.50	401	1 225 331
1893/94	23.25	29.—	24.65	405	1 381 603
1894/95	19.25	23.25	21.15	405	1 841 461
1895/96	22.—	26.75	23.10	397	1615111
1896/97	22.—	23.-	22.40	399	1 836 536
1897/98	22.-	23.60	22.60	402	1 852 857
1898/99	23.—	24.50	23.39	402	1 721718
1899/1900	22.50	28.30	23.28	399	1 798 631
1900/1901				395	1970 OM
        <pb n="48" />
        ﻿Kakao - Zufuhren

Nach Mittheilungen der

	1875	1876	1877	1878	1879
Guayaquil		19 800	23 752	32 612	9117	30 201
Tabasco		297	970	84		
Para		113	64		1532	256
Bahia		•	955	605	443	2 551	1302
Hayti und Jeremie				5 741	8170	3 829
Samana					1004	1986
Trinidad		665	1017	500	4306	172
Caracas und Carupano....	3 649	4351	3 251	6 698	4 915
Surinam		232	692	761	1 421	943
Grenada					1182	129
St. Lucia					522	146
Jamaica					124	28
Mauritius						21
St. Thoms		467	409	110	531	820
Anqostura		 .					138
Domingo		4 743	2 693			
Cauca und Maracaibo ....		57			745
Dominica ....					110
Java						
Ceylon und Diverse				'		
Total	30 921	34 610	43 502	37 158	45 741

	1887	1888	1889	1899	1891	1892
Guayaquil		57 547	65 235	37 291	46 472	52 008	61556
Para		92	787	237		470	
Bahia		4 362	4 356	5471	4 448	10 633	7 787
Hayti und Jeremie		9 298	12 819	14 650	12 866	9642	7 316
Samana		2 090	5 022	7 470	9 725	13 252	13 458
Trinidad		1977	1641	1896	1616	4 057	3 700
Caracas und Carupano....	6 455	5 033	2 521	2 663	6128	7 885
Surinam		1099	2 067	1281	1581	1897	1343
St. Thoms, Afrikaner u. Kamerun	12 794	14179	14 271	24 049	27 965	30166
Maracaibo und Cauca ....	634	1086	835	430	617	602
Ceylon und Java		2 867	2 073	2 483	1140	1627	1254
Grenada und Diverse ....	1395	2 886	616	407	1101	2 002
Total	100610	117 184	89 528	105 397	129 397	137 069
        <pb n="49" />
        ﻿— 45 —

1875 — 1900 (in Säcken).

Herren Albrecht &amp; Dill in Hamburg.

1880	1881	1882	1888	1884	1885	1886
43 762	40114	37 800	37 100	42 814	35 807	54925
		592	3 692	847	300	
3166	2 309	2 349	1407	3 763	3 618	1276
5 536	2 469	3 236	8 532	8 995	11500	9 200
1673	905	1049	2 815	2 307	2 737	2 261
	110	330	650	1150	4 952	2 067
7 878	4 580	3 500	5138	7 250	5 470	4 574
1.146	874	689	1406	1247	1464	1473
878	275					
296						
1678	1137	1740	1983	4 440	6 393	6 952
55	20					
237	194	1 180	1067	700	598	1271
244		480	585	1677	2 244	3 892
66 549	52 985	52 945	64374	75190	75 083	87 891

1893	1894	1895	1896	1897	1898	1899	1909
64392	78 805	91170	104 782	106 900	86 483	143105	100 952
	100	250	287		150	375	
14 274	13 678	28 236	35 461	55 077	35 103	45 070	64102
6 902	6 057	8026	6 233	6141	10 484	12 004	11458
18103	17 966	16 968	24058	40 512	37 891	51447	52 566
2 240	2 815	4 832	4 405	8 520	4 842	8395	9 687
6 958	6 545	9 620	9 087	9 934	11400	17 514	25 085
1779	1926	2 610	2 698	3 094	2 801	4 994	5 203
27 714	27 460	36 515	36 101	40 475	42 669	70 820	70 522
530	410	1141	1260	560	1115	1260	1645
1664	1480	1600	3112	4 280	7 529	13 974	12 169
2 814	2 931	2 340	2 475	5 531	6173	9 506	8 640
147 370	161173	203 308	229 959	281024	246 640	378 464	362 029
        <pb n="50" />
        ﻿46

Durchschnitts - Preise der hauptsächlichsten Ltakaosorten in

(Alles

Nach Mittheilungen der Herren

	fein Guayaquil Arriba	Guayaquil  Wach.	Kahia	'  Domingo	Samana
1875	56 auf 85	46 auf 70	50 auf 72	40/36/40	kam noch nicht von Belang
1876	85/88/90	70/74	72/74	40 bis 60	deSgl.
1877	90/85/78	74/69	74/72	ca. 60/58 dann 42/60	„
1878	78 dann 90/100 bis 125	69/70 dann 80/90 bis 110	78/80/90 bis 106	M/80/90 bis 110	"
1879	120/110 succesive aus 95/93	von 110/105 succe- sive auf 75/73	langsam auf 85/80	110/80/60 dann ca. 85 und dann ca. 66/69	kam etwas inehr 100/90/80/75
1880	95/93 dann auf 67/63	73/75 aus 59/57	80/70/62/60	66/60/50/45	72/60/50
1881	63/67/73/80	57/60/66/60	60/50/55/65	45/50/44	50/55
1882	80/78/84/80	60/58/63	ca. 65/63	44/37/40	54/50/45
1888	82/100/106/94	63/60/86/80/76	63/70/84/78	40/50/56/50	48/60/65/70
1884	94/80/86/88	75/70/65	78/72/68	50/48/52	70/60/63
1885	88/100/110/100	65/56/70/85/80	70/75/80	50/55/66/64	60/52/60/70
1886	90/85/76/70/73	80/70/60/62	75/62/65	58/50/55	65/60/57/62
1887	72/78/80	62/71/62	64/68/67	55/53/58	60/64/60
1888	80/85/80	62/70/64	65/62	55/50/45/47	60/52
1889	80/76/85/80	64/62/65	62/60/63	45/46	53/55/53
1890	80/84/80	65	62/58	44/40/38	50/45/52
1891	85/95/100/95	68/70/76/73	58/62	42/44/46	52/50/53
1892	90/98/95	74/80/73/76	60/58/65	44/50/60	53/60/65
1893	92/95/80/78	78/80/75/65	65/68/80/67	60/75/60	65/75/65/60
1894	78/82/70/60	63/65/60/54	65/55/50	57/50/42	60/50/45
1895	60/55/73/65	50/49/52	48/46/50	42/36/38	45/41/45
1896	65/67/66	51/47/51	50/44/45	36/32/36	45/40/42
1897	65/70/75/80	51/65/78/70/75	47/55/74/60/70	35/50/64/56/65	42,50/60/70/60/70
1898	80/85/78/85/80/75	78/82/86/80	76/72	65/61	79/64/72/66
1899	80/84/80/75	75/72/65/67	72/58/66	64/65/53/59	65/55/63
1900	78/86/80	70/80/73/78/73	67/74/69	57/55/65/62	63/68/61/70
        <pb n="51" />
        ﻿47

Hamburg während des Zeitraums von 1875 bis 1900.

in Mark.)

Albrecht &amp; Dill in Hamburg.

Warne	Gararas  nach Qualität	Maracaibo	Trinidad	Kamerun	
unbedeutend	60/80/ IM/160	kam Nichts	60 auf 80	kam Nichts	1875
desgl.	blieb stehen	desgl.	70/80 nach Qualität	desgl.	1876
„	desgl.	„	80/82/88 nach Qual.	„	1877
"	80/90 bis 100 feine 160/170	"	82/90 nach Qualität dann bis 105/110 nach Qualität	"	1878
100/90/80	wenig verändert 90 bis 150	kam Einiges ca. 120/100	100/90/80 nach Qualität	"	1879
70/65/60/56	von 85 bis 150 nach Qualität auf 70 bis 130 nach Qualität	ca. 130/110	75/68 nach Qualität	"	1880
55,58/55	75/90 bis 120/150	ca. 130/150 nach Qualität	68/73/70 nach Qualität		1881
55/50	70/90 bis 110,130	110/130 nach Qual.	73/70/75 nach Qual.		1882
50/60/70/75	75/85 bis 100/130	110/130 nach Quali- tät dann 95/105 nach Qualität	75/85/80 nach Qualität	"	1883
73/65/60	desgl.	desgl.	ca. 75 nach Qualität	„	1884
60/65/70	85/95 bis 100/140	„	78/85 nach Qualität	„	1885
65/60/65	desgl.	„	82/80 nach Qualität	„	1886
65/70/65	„	„	78/80/78 nach Qual.	„	1887
63/60/58	„	110/135 nach Qual.	75/80 nach Qualität	„	1888
60/62/60	70/90 bis 95/130	100/110 nach Qual.	78/65/74 nach Qual.	„	1889
60/58/60	65/85 bis 100/140	90/110 nach Qual.	74/72/74-	62/65	18M
60/62	60/70 bis M/120	110/140 nach Qual.	75/73	65/68	1891
60/67/68	desgl.	desgl.	desgl.	desgl.	1892
65/70/63	n	„	68/73 nach Qualität	70/65/63	1893
60/50/45	..		73/68/64	60/55/52	1894
46/48	70/60 bis 120/100	„	60/57	60/55/53	1895
46/43/45	60/45 biä 120/100/90	120/75 nachQual.	52/48/50	60/62	1896
45/60/70/65/70	67/90 bis 120/100	85/110 nach Qual.	53/60/75/70	65/74	1897
73/78/70	75/90 bis 100/120	100/115 nach Qual.	72/75	72/70	1898
70/65/60/65	desgl.	desgl.	73/67,75	73/65/70	1899
65/75/69			73/70/75/73	70/73/70	1900
        <pb n="52" />
        ﻿Zijta Entsäuerung

2 2. Nov. 2010
        <pb n="53" />
        ﻿43

preise fi
xroduktio

Ureis

Kampagn

1875/76

1876,77

1877/78

1878/79

1879/80

1880/81

1881/82

1882/83

1883/84

1884/85

1885/86

1886/87

1887/88

1888/89

1889/90

1890/91

1891/92

1892/93

1893/94

1894/95

1895/96

1896/97

1897/98

1898/99

1899/1901

1900/190

ff

Io

1 OT

i&gt;
§ -*■

ro

GO

ro

&gt;

Ol

05

-

Jetten Melis in Magdeburg und Zucker-
-ichlands während des Zeitraums von 1875
bis 1901.

s:	itgen des Herrn F. A. Neubauer in Magdeburg.				
8	: um Melis in Magdeburg			Jucker Produktion Deutschlands	
	- ;fter	Höchster	Durchschnitts-		Tons in Rohzuckerwerth
	Preis pro Zentner			Fabriken	
8		Jt	Ji		
i	; i	42.—	36.50	332	346 645
	; i	47.—	44.—	328	291 200
f		42.50	36.50	329	383 827
	&gt;	38.—	34.75	324	420 684
		42.—	38.—	328	411 625
/	; &gt;	41.50	36.50	333	594 223
L	; &gt;	40.—	38.50	343	644 780
		39.50.	35.50	358	848124
«i		34.50	31.—	376	986 403
:		30.75	26.55	408	1 154 816
8	»	30.—	26.60	399	838131
■i		26.25	25.15	401	1012 968
	; &gt;	28.75	26.40	391	958 353
	y	37.—	27.90	396	990 804
si	- &gt;	29.50	25.65	401	1264 607
	■ )	27.75	26.35	406	1 331 965
8:	&gt;	28.50	27.20	403	1198156
	; )	30.50	26.50	401	1 225 331
8:	_)	29.—	24.65	405	1381 603
:	' )	23.25	21.15	405	1 841 461
8:		26.75	23.10	397	1615111
	Ir	23.—	22.40	399	1836 536
f		23.60	22.60	402	1 852 857
	-ö"	24.50	23.39	402	1 721 718
	)	2830	23.28	399	1 798 631
	►			395	1970000
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
