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        <title>Festschrift zum 25jährigen Bestehen des Verbandes deutscher Chokolade-Fabrikanten</title>
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            <forname>Otto</forname>
            <surname>Rüger</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
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          <msIdentifier>
            <idno>877673926</idno>
          </msIdentifier>
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        efffdmft

P«t
25jährigen  Hehehen
des
Verbandes
deutscher  Hhokolade-Aabrikanten.

Jen
Gtto  Rüger
Könrgl.  Aachs.  Memnrer?ieurath,  Hhreumiiglieö  öeK  Herbauöes.

Bibliothek

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Dresden,

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isoi.

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        Bibliothek  g*

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*  ’-s; n \  2,
        <pb n="3" />
        r

ch.  H.  Moser,
Vorsitzender  $77—$79.

Ghesdor  Ktldebrand,
Vorsitzender  $79—*88*.

Otto  Düzer.
Vorsitzender  $8t—$97.

Peter  Hosepk  Htellwerck
Vorsitzender  seit  $97.
        <pb n="4" />
        HMH.  Haustvaldt,
stellv.  Vorsitzender  &amp;gt;877—t9vo.

Dr.  Hsssxh  Landgraf,
Syndikus  \876—;89U

Kanl  Kchnlze,
Syndikus  seit  t8Yt.
        <pb n="5" />
        „Es  reden  und  träumen  die  Menschen  viel
Von  besseren  künftigen  Tagen,
Nach  einem  glücklichen,  goldenen  Ziel
Sieht  man  sie  rennen  und  jagen.
Die  Welt  wird  alt  und  wird  wieder  jung,
Doch  der  Mensch  hofft  immer  Verbesserung."

,
eint  für  den  September  1901  die  Feier  des  25jährigen
)  Jubiläums  des  Verbandes  deutscher  Chokolade-Fabrikanten  in
Aussicht  genommen  ist,  so  sind  zwar  die  25  Jahre  seit  dem
Gründungstage  noch  nicht  voll  abgelaufen,  doch  wird  es
ziemlich  genau  stimmen,  daß  die  ersten  vorbereitenden  Schritte  in  den
September  1876  fallen.
Wie  aus  den  weiter  unten  mitzutheilenden  statistischen  Zahlen  hervorgeht, ­
  war  der  Chokolade-Konsum  in  Deutschland  damals  ein  sehr
bescheidener,  während  die  Fabrikation  von  Kakaopulver,  für  welche  das
lösliche  Verfahren  kaum  erst  bekannt  war,  sich  noch  in  den  ersten  Anfängen
befand.
Dabei  wurden  laute  Klagen  über  Mißstände  und  Mißbräuche  erhoben, ­
  die  sich  in  der  Fabrikation  eingebürgert  hatten,  hervorgerufen  theils
durch  das  Drängen  des  Publikums  und  der  Händler  nach  billiger  Waare,
hauptsächlich  aber  durch  eine  ganz  unglückselige  Zollgesetzgebung,  welche  es
dem  ausländischen  Fabrikanten  ermöglichte,  den  Kakao  im  Fabrikate  zu
billigerem  Zoll  einzuführen,  als  dem  Inländer  bei  Verarbeitung  der  rohen
Bohne.  Die  Folge  war,  daß  der  Ausländer  die  besseren  Fabrikate  einführte,
während  der  Inländer  sich  auf  die  Anfertigung  von  nur  geringwerthiger
Waare  verwiesen  sah.  Bei  Aufstellung  neuer  Tarifsätze  und  Eingehung  von
Handelsverträgen  war  es  noch  nicht  üblich,  die  betheiligten  Kreise  zu  hören,
so  wenig  wie  man  einen  wirthschaftlichen  Ausschuß  kannte.
So  war  es  gekommen,  daß  bei  Bestehen  des  Tarifes  von  1865,
welcher  Rohkakao  mit  6  Thlr.  15  Ngr.  und  Fabrikate  mit  11  Thlr.
für  den  Zvllzentner  belegte,  durch  den  Handels-  und  Zoll-Vertrag
1*
        <pb n="6" />
        mm

—  4  —
mit  Oesterreich  der  Fabrikatzoll  auf  7  Thlr.  herabgesetzt  wurde.  Bei
der  damals  völlig  unentwickelten  Chokolade-Industrie  in  Oesterreich
würde  diese  Maßnahme  noch  nicht  so  von  verhängnißvoller  Wirkung
für  die  diesseitigen  Kreise  gewesen  sein,  wenn  nicht  die  Vergünstigung
unter  dem  28.  Mai  1868  auf  die  Einfuhr  aller  Länder  ausgedehnt ­
  worden  wäre.  Daß  unter  dem  1.  Oktober  1870  der  Zoll  für
Rohkakao  auf  5  Thlr.  25  Ngr.  herabgesetzt  wurde,  konnte  einen  genügenden
Ausgleich  gegenüber  den  ungünstigen  Fabrikat-Einfuhrzöllen  selbstverständlich
noch  nicht  schaffen.
Unter  dem  Drucke  dieser  Verhältnisse  unternahni  zur  Anstrebnng
besserer  Zustände,  hauptsächlich  auf  Anregung  der  Firma  Gebr.  Stollwerck
in  Köln,  der  Fabrikant  E.  O.  Moser  in  Stuttgart  den  ersten  Schritt,
indem  er  sich,  Rath  suchend,  an  den  damaligen  Sekretär  der  dortigen
Handelskammer,  Dr.  Landgraf,  wandte.
Dr.  Landgraf  hatte  nun  zunächst  noch  die  übrigen  fünf  Stuttgarter ­
  Fabrikanten,  die  sich  bis  dahin,  mit  einer  einzigen  Ausnahme,  ganz
fremd  und  wohl  auch  wenig  freundlich  gegenüber  gestanden  hatten,  zu
einer  Besprechung  eingeladen.
Das  Ergebniß  dieser  Vereinigung  war  der  Beschluß,  sämmtliche
Chokolade-Fabrikanten  Deutschlands  zu  einer  baldmöglichst  in  Frankfurt
am  Main  abzuhaltenden  Versammlung  einzuladen,  doch  machte  das  Herannahen ­
  der  Weihnachtsgeschäfte  erst  eine  Einigung  für  den  6.  Januar  1877
möglich.
Bereits  im  Laufe  des  Nachmittags  des  5.  Januar  traf  ein  Theil
der  Eingeladenen  ein,  die  sich  Abends  unter  Dr.  Landgraf  im  Frankfurter ­
  Hof  zu  einer  Vorbesprechung  versammelten.
Wenn  wir  jetzt  in  unseren  Versannnlungen  das  Walten  eines
kollegialen  Geistes  mit  Freuden  zu  begrüßen  haben,  so  kann  der  Historiker
nicht  verschweigen,  daß  es  beim  ersten  Anfang  nicht  so  war.  Nicht  den
Kollegen,  sondern  den  Konkurrenten  erblickten  die  Betheiligten  untereinander, ­
  namentlich  aber  machte  sich  eine  Scheidung  in  zwei  Lager,  das
norddeutsche  und  das  süddeutsche,  sehr  bald  geltend.  —  Schon  in  dieser
ersten  Vorversammlung  platzten  die  Geister  lebhaft  aufeinander,  was  am
nächsten  Tage  in  noch  erhöhtem  Maaße  der  Fall  war.  Doch  der  glücklichen ­
  Leitung  von  Dr.  Landgraf  gelang  es,  die  Wogen  etwas  zu
ebnen,  so  daß  sich  langsam  das  Verständniß  dafür  Bahn  brach,  wie  nothwendig ­
  es  sei,  gemeinsame  Ziele  gemeinsam  zu  verfolgen  und  daß  für  den
anderen  Tag  eine  vorläufige  Tagesordnung  aufgestellt  werden  konnte.  Die
Noth  war  eben  groß,  die  Klage  über  ein  schlechtes  und  unlohnendes  Geschäft ­
  war  eine  allgemeine  und  so  kam  es,  daß  unter  dem  Zeichen  des
Traumes  von  besseren  künftigen  Tagen
der  Kongreß  deutscher  Chokolade-Fabrikanten  im  Frankfurter-Hof
  in  Frankfurt  a.  M.  den  6.  Januar  1877  gegen  ID/2  Uhr
eröffnet  wurde.
        <pb n="7" />
        5

Zum  Vorsitzenden  wurde  Dr.  Landgraf,  zu  dessen  Stellvertreter
Moser  und  zum  Schriftführer  Rüger  erwählt.
Die  Anwesenheitsliste  zeigte  die  nachstehend  mitgetheilte  Betheiligung  auf:
1.  E.  O.  Moser,  Stuttgart.
2.  E.  Guth  &amp;amp;  Birnbaum,  Dresden.
B.  H.  Vogel,  in  Firma:  Hartwig  &amp;amp;  Vogel  in  Dresden.
4.  W.  A.  H  a  u  s  w  a  l  d  t,  in  Firma:  Joh.  Gottl.  Hauswaldt,  Magdeburg.
5.  Eugen  Bielefeld,  in  Firma:  C.  G.  Gandig  Nachfolger,  Leipzig.
6.  Paul  Lobeck,  in  Firma:  Lobeck  &amp;amp;  Co.,  Dresden.
7.  Louis  Aulhorn,  in  Firma:  C.  C.  Petzold  &amp;amp;  Aulhorn,  Dresden.
8.  Johs.  Sydow,  in  Firma:  F.  W.  G.  Schreiber,  Berlin.
9.  I.  M.  Ronnenberg,  Wernigerode.
10.  Gebr.  Eichberg,  Darmstadt.
11.  B.  Sprengel,  in  Firma:  B.  Sprengel  &amp;amp;  Co.,  Hannover.
12.  Hugo  Lohmann,  in  Firma:  Neugebauer  &amp;amp;  Lohmauu,  Emmerich.
13.  Otto  Rüger,  Lockwitzgrund  bei  Dresden.
14.  Albert  N.  Stollwerck,  in  Firma:  Gebr.  Stollwerck,  Köln.
15.  L.  Sch  aal,  in  Firma:  L.  Schaal  &amp;amp;  Co.,  Straßburg  i.  E.
16.  W.  Beyer  in  Hanau.
17.  L.  Buder,  in  Firma:  Joh.  Philipp  Wagner  &amp;amp;  Co.  in  Mainz.
18.  Carl  Wagner,  in  Firma:  Wilh.  Roth  jr.  in  Stuttgart.
19.  A.  Pobuda,  in  Firma:  Starker  &amp;amp;  Pobuda  in  Stuttgart.
20.  Gebr.  de  Giorgi,  Frankfurt  am  Main.
21.  G.  Weiß,  in  Firma:  G.  A.  Weiß,  Stuttgart.
22.  H.  Waldbaur,  in  Firma:  Gebr.  Waldbaur,  Stuttgart.
23.  Gg.  Ottinger,  71.  p.  Stängel  &amp;amp;  Ziller,  Stuttgart.
24.  A.  Hultsch,  in  Firma:  Th.  Hantle,  München.
25.  Carl  Peilert,  in  Firma:  Peikert  &amp;amp;  Co.,  Wernigerode.
Es  war  selbstverständlich,  daß  man  zuerst  die  wichtigste  der  Tagesfragen, ­

die  Zollfrage,
zur  Berathung  brachte.  Jedenfalls  ist  es  erfreulich,  nach  Verlauf  von  fast
25  Jahren  feststellen  zu  können,  daß  man  sich  damals  ein  vollständig
richtiges  Bild  über  das,  was  noth  that,  gemacht  hat  und  daß  wir  nichts
von  dem  zu  widerrufen  haben,  was  dereinst  beschlossen  wurde.  Dem  Verband ­
  ist  vielmehr  eine  unausgesetzte  Thätigkeit  daraus  erwachsen,  um  die
bei  seiner  Gründung  sich  gesteckten  Ziele  zu  erreichen  und  weiter  auszubauen.
In  der  Zollfrage  wurden  sechs  Resolutionen  gefaßt,  wovon  Nr.  1
wörtlich  lautet:
„Eine  nur  einigermaßen  lebensfähige  Entwicklung  der  deutschen
Chokvladen-Jndustrie  ist  in  erster  Linie  von  der  zollpolitischen
Behandlung  ihres  Rohproduktes  Kakao  beziehentlich  der  Kakao-Präparate
  abhängig."
        <pb n="8" />
        6

In  der  2.  Resolution  wird  der  Tadel  ausgesprochen,  daß  Chokolade
nur  als  Luxusartikel,  nicht  als  Nahrungs-  und  Genußmittel  zollseitig  behandelt ­
  worden  wäre.
Die  3.  Resolution  hebt  das  inkorrekte  Verzollungsverhältniß  des
Rohkakao  zuni  verarbeiteten  Kakao  hervor,  wobei  beispielsweise  erwähnt
wurde,  daß  die  Einsührung  und  Verarbeitung  des  Rohproduktes  im  Jnlande
  bei  entöltem  Kakao  gewissermaßen  bis  zu  M.  7.82  pro  50  kg  bestraft ­
  wird.
Sehr  wichtig  ist  die  4.  Resolution,  welche  in  erster  Linie  die  gänzliche ­
  Beseitigung  des  Rohkakaozolles,  zum  Allermindesten  aber  eine  Beseitigung ­
  des  erwähnten  Mißverhältnisses  bei  der  Verzollung  von  Rohkakao
und  verarbeitetem  Kakao  anstrebt.
Resolution  5  spricht  sich  für  Rückvergütung  der  Zölle  bei  Ausfuhr
auf  die  in  einer  Chokolade  enthaltenen  Rohstoffe  aus,  während
Resolution  6  eine  Verletzung  der  Handelsverträge  Seitens  Frankreichs
durch  Gewährung  einer  Konzession  an  Belgien,  ohne  daß  durch  Deutschland ­
  Einspruch  hiergegen  erhoben  wurde,  berührt.
Nachdem  diese  Resolutionen  allseitig  beifällige  Aufnahme  gefunden
hatten,  ging  man  zur  zweiten  Frage,
„Der  Schaffung  eines  Verstandes  deutscher  Chokolade-Fabrikanten",

über,  welche  einstimmige  Bejahung  fand.
Man  beschließt  die  Wahl  eines  aus  3  Mitgliedern  bestehenden  Ausschusses ­
  unter  Cooptationsmöglichkeit  auf  5  Mitglieder  und  Zuziehung  eines
ausführenden  Beamten,  der  jedoch  nur  berathende  Stimme  haben  soll.
Aus  der  Wahl  gingen
Moser-Stuttgart,
Hauswaldt-Magdeburg  und
Aulhorn-Dresden
hervor,  sowie  als  geschäftsführendes  Mitglied
Dr.  Landgraf-  Stuttgart.
Unter  den  weiteren  Beschlüssen  ist  zu  erwähnen,  daß  Veröffentlichungen ­
  durch  die  Presse  in  Sachen  des  Verbandes  künftig  nur  durch
Vermittelung  des  Verbandes  geschehen  dürfen,  während  die  auch  aus  den
7.  Januar  ausgedehnte  Verhandlung  die  Schaffung  unserer  heute  noch
bestehenden  „Schwarzliste"  ergab  und  Besprechungen  über  einen  von  Berlin
eingegangenen  Vorschlag,  betreffs  einer  Vereinbarung  über  die  Preise  der
Fabrikate,  stattfanden.
Sehr  eingehender  und  zeitweise  sehr  erregter  Meinungsaustausch  fand
darüber  statt,  welche  Stoffe  künftig  aus  der  deutschen  Chokoladefabrikation
verbannt  werden  sollten.  Man  behielt  sich  vor,  hierüber  eine  Vereinbarung
auf  der  nächsten  Verbandsversammlung  zu  treffen  und  wählte  Leipzig  als
nächsten  Versammlungsort.
        <pb n="9" />
        7

Am  Abend  des  6.  Januar  vereinte  ein  Mahl  die  Theilnehmer  der
Versammlung  im  Frankfurter  Hof,  wobei  Herr  Hauswaldt  einen  zündenden
Toast  ausbrachte.  Er  feierte  die  aus  Stuttgart,  von  wo  der  Anstoß  zur
Zusammenkunft  ausgegangen  war,  anwesenden  7  Herren  als  die  sieben
Schwaben  und  trug  nicht  wenig  dazu  bei,  die  Spannung  zwischen  Nord
und  Süd  zu  überbrücken  und  die  neuen  Verbandskollegen  einander  näher
zu  bringen.
Die  nächste  Aufgabe  des  jungen  Verbandes  mußte  es  sein,  sich
thunlichst  in  seiner  Mitgliederzahl  zn  verstärken  und  hatten  die  deshalb
ergangenen  Aufforderungen  den  erfreulichen  Erfolg,  daß  bis  zu  dem
sieben  Monate  später  stattfindenden  Verbandstag  noch  weitere  20  Firmen
ihren  Beitritt  erklärt  hatten  und  demnach  45  Mitglieder  zu  verzeichnen
waren.
Es  würde  den  für  gegenwärtige  Schrift  in  Aussicht  genommenen
Raum  bei  Weitem  überschreiten,  wenn  alle  Vorgänge  innerhalb  des  Verbandes ­
  ausführlich  besprochen  werden  sollten,  während  es  dem  Interesse
des  Lesers  genügen  wird,  wenn  die  Organisation  Erwähnung  findet,
namentlich  aber  die  Ziele  verfolgt  werden,  welche  in  dem  Frankfurter
Programm  aufgestellt  worden  waren.
Organisation.
Nachdem  die  bereits  vorstehend  erwähnten  3  Herren:  Moser-Stuttgart, ­
  Hauswaldt-Magdeburg,  Aulhorn-Dresden,  bis  zum  Verbaudstag
  in  Leipzig  1877  den  provisorischen  Vorstand  gebildet  hatten,  ging  man
zunächst  an  Aufstellung  von  Satzungen,  welche  in  Stuttgart  1878  eine
Erweiterung  nnd  in  Dresden  1891  Neuaufstellung  erfuhren.
In  Leipzig  erwählte  man  einen  Zentralausschuß,  bestehend  aus
3  wirklichen  Mitgliedern  imd  2  Stellvertretern,  fügte  in  Stuttgart  noch
2  wirkliche  Mitglieder  und  in  Dresden  einen  dritten  Stellvertreter
hinzu.  Der  Vorstand,  wie  nunmehr  die  Verbandsleitung  genannt  wurde,
bestand  demnach  von  da  aus  5  wirklichen  und  3  stellvertretenden  Mitgliedern. ­
  Ein  im  März  1900  einberufener  außerordentlicher  Verbandstag
gelangte  zu  dem  Beschluß,  die  Zahl  der  wirklichen  Vorstandsmitglieder
auf  7  zu  erhöhen.
Vorsitzende.
Vorsitzender  des  Vorstandes  war  Moser-Stuttgart  voin  6.  Januar
1877  bis  zu  seinem  am  8.  Februar  1879  erfolgten  Tode.  Ihm  folgte
Hildebrand-Berlin,  jedoch  auch  nur  für  die  kurze  Dauer  bis  zum  14.  März
1881,  wo  der  Verband  auch  dessen  Tod  zu  beklagen  hatte.  Hierauf  wurde
Rüger-Dresden  gewählt,  der  den  Vorsitz  bis  zum  Herbst  1897  führte,
wo  ihn  andauernde  Krankheit  nöthigte,  denselben  niederzulegen,  bei  welcher
Gelegenheit  er  von  dem  Verbandstag  in  Hamburg  mit  der  Ehrenmitgliedschaft
        <pb n="10" />
        8

ausgezeichnet  wurde.  Sein  Amtsnachfolger  ist  Stollwerck-Köln  geworden, ­
  der  dem  Verbände  an  dieser  Stelle  noch  recht  lange  Jahre  erhalten ­
  werden  möge.
Stellvertretender  Vorsitzender  ist  von  Gründung  des  Verbandes  an
bis  zu  seinem  am  14.  November  1900  erfolgten  Tode  Hauswaldt-Magdeburg
  gewesen.  Was  der  Verband  diesem  Btann  zu  danken  und
was  er  an  ihm  verloren  hat,  darüber  sei  auf  den  ihm  gewidmeten  Nachruf ­
  verwiesen.*)

Geschäftsführer.
Wie  bereits  weiter  oben  erwähnt,  war  als  eigentlicher  Schöpfer  des
Verbandes  der  damalige  Handelskammersekretär  I)r.  Landgraf  in  Stuttgart ­
  anzusehen.  Derselbe  übernahm  die  Geschäftsleitung  und  behielt  auch
solche  noch  bei,  als  er  als  Syndikus  der  Handelskammer  zu  Mannheim
nach  dieser  Stadt  übersiedelte.  Dem  Verbände  bleibt  es  in  dankbarer
Erinnerung,  daß  er  bis  1890  die  Geschäfte  geleitet  hat  und  gereichte  es
demselben  zu  besonderer  Genugthuung,  Di-.  Landgraf,  als  er  den  Wunsch
aussprach,  von  seinem  Amte  zurückzutreten,  zu  seinem  ersten  Ehrenmitglied  e
zu  ernennen.
Die  Geschäftsleitung  ging  in  die  Hände  des  Handelskammersekretärs
(jetzt  Syndikus)  P.  Schulze-Dresden  über,  dessen  Umsicht  und  Arbeitskraft ­
  der  Verband  noch  heute  zu  schätzen  hat.  —  Nachdem  derselbe  au  die
erste  Stelle  des  Kammersekretariats  gerückt  war,  namentlich  aber  die  Verbandsgeschäfte ­
  sich  in  fortgesetztem  Wachsen  befanden,  machte  sich  die  Anstellung ­
  eines  Assistenten  in  der  Person  des  Dr.  phil.  Kuntze  Mitte
März  1899  nöthig,  wobei  es  zugleich  möglich  wurde,  für  ein.  längst  gefühltes ­
  Bedürfniß,  nämlich  die  Erledigung  der  Geschäfte  in  einem  eigenen
Lokal,  Vorkehrung  zu  treffen.  Leider  war  das  Wirken  des  Dr.  Kuntze,
der  sich  sehr  rasch  in  seine  neue  Thätigkeit  eingearbeitet  hatte,  nur  ein  sehr
kurzes,  indem  er  am  1.  April  1901  in  ein  anderes  volkswirthschaftliches
Arbeitsgebiet  eintrat.  Seine  Stellung  wurde  von  Dr.  Stresemann
übernommen.
Das  weitere  Organ  ist  der
Vrrbandstag,
welcher  als  „ordentlicher"  alljährlich,  außerdem  aber  uvch  als  „außerordentlicher" ­
  auf  Antrag  von  mindestens  einem  Drittheil  der  Mitglieder,  abzuhalten ­
  ist.  Es  haben  Verbandstage,  wie  nachstehend  aufgeführt,  stattgefunden. ­


■*)  M.  I.  XXL  3.
        <pb n="11" />
        9  —

Nr.

D  a  t  u  m.

O  r  t.

Zahl
der
vertretenen
Firmen.

Bestand
der
Mitglieder-



Persön ­
 ­

Mitglieder. ­

*)

Ehreit-Mit-



I.

1877

Januar  6.  u.  7.

Frankfurt  a.  M.

25

25

II.

„

August  25.  u.  26.

Leipzig.

22

45

—

—

III.

1878

•  „  31.

Stuttgart.

21

46

—

—

IV.

1879  Septbr.  13.

Dresdeit.

18

47

—

—

V.

1880

„  12.  u.  13.

Berlin.

18

46

—

—

VI.

1881

„  10.

Kassel.

20

50

—

—

VIT.

1882

„  3.

Magdeburg.

17

52

—

—

VIII.

1883

„  15.

Nürnberg.

14

53

—

—

IX.

1884

„  6.

Köln.

17

50

—

—

X.

1885

„  5.

Hannover.

16

48

—

—

XI.

1886

„  ii.

Mannheim.

12

48

—

—

XII.

1887

3.

Leipzig.

19

47

—

—

XIII.

1888

„  8.

Braunschweig.

20

49

—

—

XIV.

1889

7.

Berlin.

23

55

—

—

XV.

1890

6.

Bremen.

15

56

—

—

XVI.

1891

„  5.

Dresden.

31

55

—

'  1

XVII.

1893

**)  Januar  15.

Leipzig.

21

56

1

1

XVIII.

„

Septbr.  9.

Frankfurt  a.  Ml.

18

56

1

1

XIX.

1894

„  8.

Thale  i.  Harz.

19

56

2

1

XX.

1895

„  14.

Eisenach.

19

59

2

1

.  XXI.

1896

„  12.

Berlin.

35

66

4

1

XXII.

1897

„  12.

Hamburg.

34

66

4

2

XXIII.

1898

„  17.

Goslar.

28

68

6

2

XXIV.

1899

„  16.

Kassel.

40

74

6

2

XXV.

1900  *)  **)  ***)  März  17.

Berlin.

30

75

6

2

XXVI.

„

Septbr.  17.

Weimar.

40

75

6

2

XXVII.

1901

***)  April  20.

Berlin.

27

76

6

2

*)  Nach  einem  1891  in  Dresden  gefaßten  Beschluß  konnten  die  aus  dem  Betriebe
ausgetretenen  früheren  Mitglieder  dem  Verbände  als  „persönliche  Mitglieder"  gegen  Erlegung ­
  eines  ermäßigten  Beitrages,  jedoch  ohne  Stimmrecht,  erhalten  werden.
**)  Der  für  1892  fällige  Verbandstag  mußte  wegen  der  auftretenden  Cholera-Epidemie
  bis  Januar  1893  verschoben  werden.
***)  außerordentlich.
        <pb n="12" />
        10

Die  alljährlich  wiederkehrenden  Verbandstage  haben  außerordentlich
viel  dazu  beigetragen,  den  Verband  zu  entwickeln  und  ihn  zu  einer  Stütze
der  von  ihm  vertretenen  Industrie  zu  machen.  —-  Den  einzelnen  Betriebsinhabern, ­
  welche  sich  vor  dem  Jahre  1877  unbekannt,  ja  sogar  öfters
feindselig  gegenüberstanden,  war  Gelegenheit  gegeben,  sich  näher  kennen  zn
lernen  und  dabei  häufig  zu  entdecken,  daß  der  bisher  fremde  Mann  doch  nicht
so  schlimm  sei,  wie  man  sich  ihn  gedacht  hatte,  daß  er  sogar  manche  gute
Seiten  habe  und  daß  man  schließlich  in  Friede  und  Freundschaft  mit  ihm
leben  könne.
Es  ist  Niemand  zugemuthet  worden,  das,  was  der  Einzelne  als
Fabrikgeheimniß  betrachtet,  als  Allgemeingut  preiszugeben  und  doch  konnte
beobachtet  werden,  daß  der  theilweise  in  den  Verhandlungen,  theils  im
Einzelgespräch  gepflogene  Austausch  der  Erfahrungen  befruchtend  auf  die
Entwickelung  unserer  Industrie  gewirkt  hat.  Wer  bereit  war,  zu  geben,
hat  sicher  auch  immer  wieder  etwas  Gelerntes  heimgetragen.
Allerdings  hatte  auch  der  Verband  seine  Lehrjahre  durchzumachen.
In  der  ersten  Zeit  war  es  nicht  selten,  daß  der  in  der  Minderheit
Bleibende  mit  dem  Austritt  drohte.  Es  blieb  aber  bei  der  Drohung  und
sehr  bald  hatte  man  sich  daran  gewöhnt,  sich  den  Verbandsbeschlüssen  zu
fügen,  namentlich  als  eine  weiter  unten  zu  erwähnende  Krisis  im  Verbandsjahre ­
  1882/83  glücklich  überwunden  war.
Nicht  wenig  haben  auch  die  sich  mit  geringen  Ausnahmen  an  die
Verbaudstage  anschließenden  sogenannten  Vergnügnngstage,  auf  welche  näher
einzugehen,  zu  weit  führen  würde,  dazu  beigetragen,  die  Mitglieder  einander
näher  zu  bringen.
        <pb n="13" />
        I.  Einrichtungen  des  Verbandes.
A.
Schon  am  ersten  Verbandstag  wurde  eine  Einrichtung  beschlossen,
welche  sich  bis  auf  den  heutigen  Tag  bewahrt  hat.  Es  ist  die
Schwarzliste,
zu  welcher  die  Mitglieder  allmonatlich  Beiträge  an  den  Geschäftsführer,
welcher  die  Zusammenstellung,  Druck  und  Versandt  au  die  Mitglieder  zu
versorgen  hat,  einzuliefern  berechtigt  sind.  Unter  gewissen  Chiffcrn  sind
die  Namen  derjenigen  Schuldner  aufzugeben,  bei  denen  die  Erlangung
von  Zahlung  auf  Schwierigkeiten  stößt,  wie  z.  B.  bei  Konkurs,  Akkord,
Wechselprotest,  Klage  u.  s.  w.  —  In  der  Chokoladen-Branche  sind  im
Durchschnitt  die  einzelnen  zn  gestundenden  Beträge  nicht  groß,  um  so  größer
aber  der  Kundenkreis,  mit  welchem  der  einzelne  Fabrikant  zu  arbeiten
hat.  Es  ist  vollständig  erklärlich,  daß,  wenn  einem  lahmen  Zahler  von
einer  Seite  der  Kredit  entzogen  wird,  er  sich  mit  seinen  Aufträgen  an
eine  andere  Firma  der  Branche  wendet.  Schenken  nun  die  Mitglieder
der  Schwarzliste  die  nöthige  Beachtung,  so  sind  sie  in  der  Lage,  sich  vor
manchem  Kreditverlust  zu  bewahren.  Dies  macht  es  auch  verständlich,
daß  sich  die  Einrichtung  der  Schwarzliste  nach  Ablauf  von  nahezu
25  Jahren  erhalten  hat.
B.
Noch  in  den  Gründungsjahren  1877  faßte  der  Verband  in  Leipzig
über  eine  zweite  ungleich  wichtigere  Einrichtung  Beschluß  und  zwar  über  die
Vrrbandsmsrkr.
Man  ging  von  der  Ansicht  aus,  daß  es  zweckdienlich  sei,  wenn  der
Verband,  um  bei  dem  konsumireuden  Publikum,  welches,  wie  bereits  er ­
        <pb n="14" />
        12

wähnt,  bei  den  besseren  Fabrikaten  stark  das  Ausland  bevorzugte,  Eingang
zu  finden,  die  Garantie  für  Reinheit  des  Fabrikats  übernähme,  falls  solches
mit  der  Verbandsmarke  gedeckt  würde.  Es  wurde  demnach  beschlossen,  daß
eine  rothe  Marke  für  Chokoladen-  und  eine  blaue  für  Kakao-Fabrikate  in
runder  Form  geschaffen  werden  sollte.  Allerdings  glaubte  man,  daß  die
Verwendung  der  Marke  nicht  an  die  Reinheit  allein,  sondern  auch  an  die
Feinheit  der  Fabrikate  gebunden  sein  sollte,  und  es  wurden  daher  für  die
Verwerthung  gewisse  Minimalpreise  festgesetzt,  welche  beim  Steigen  oder
Fallen  der  Rohmaterialien  verändert  werden  durften.  Der  Anklang,  welchen
die  Marke  fand,  ließ  es  wünschenswerth  erscheinen,  eine  Ausdehnung  auch
auf  billigere,  aber  selbstverständlich  auch  nur  reine  Chokolade  stattfinden
zu  lassen  und  es  wurde  deshalb  1887  in  Leipzig  die  Einführung  einer
weiteren  und  zwar  ovalen  Garantiemarke  beschlossen.
Die  Verantwortung,  welche  der  Verband  durch  diese  Einrichtung  übernahm, ­
  machte  es  nothwendig,  daß  regelmäßig  von  den  verschiedensten  Mitgliedern ­
  Proben  von  Fabrikaten  entnommen  und  auf  Reinheit  chemisch
untersucht  wurden.  Mit  Genugthuung  kann  hierbei  hervorgehoben  werden,
daß  in  den  langen  Jahren  die  Verbandsleitung  niemals  in  die  Lage  kam,
wegen  mangelnder  Reinheit  gegen  eines  der  niit  der  Marke  gedeckten
Fabrikate  einzuschreiten.  Wenn  einige  wenige  Erinnerungen  nöthig  wurden,
so  beschränkten  sie  sich  ans  Verwendung  bei  unrichtigem  Preise  oder  ungeeigneter ­
  Verpackung.

c.
Brrbandsorgan.
In  Stuttgart  1878  tvnrde,  um  die  Mitglieder  auf  dem  Laufenden
über  die  Verbandsereignisse  zu  erhalten  und  die  wichtigsten  Vorkommnisse
innerhalb  der  Branche  zur  Besprechung  zu  bringen,  die  Herausgabe  einer
„Autographischen  Korrespondenz  des  Verbandes"  beschlossen.  Ain  2.  Oktober ­
  1878  erschien  die  erste  Nummer  und  behielt  Form  und  Bezeichnung
bei  bis  III.  Jahrgang  Nr.  6  vom  11.  Februar  1883.  —  Von  Nr.  7  an
erschien  das  Organ  gedruckt  als  „Korrespondenz"  bis  zum  Ende  des  XI.  Jahrganges, ­
  während  von  Nr.  1  des  XII.  Jahrganges  die  Bezeichnung  „Mittheilungen ­
  des  Verbandes  der  Chokolade-Fabrikanten"  angenommen  wurde.
Das  Organ  erscheint  unter  Verantwortlichkeit  des  jeweiligen  Geschäftsführers, ­
  mit  der  Bemerkung:  Nachdruck  verboten,  als  Manuskript  gedruckt,
nur  für  die  Mitglieder  bestimmt.  Seit  mehreren  Jahren  werden  auch
Inserate  zu  mäßigem  Preise  aufgenommen.  Aus  der  Steigerung  der  Anzahl ­
  der  aufgegebenen  Inserate  dürfte  zu  schließen  sein,  daß  die  Auftraggeber
nicht  ohne  Erfolg  einrücken  lassen.  (Bei  Bezugnahme  auf  das  Verbandsorgan
wird  in  den  Fußnoten  der  Kürze  halber  die  Bezeichnung  wie  folgt  geschehen: ­
  statt  Mittheilung,  Jahrgang,  Xl.  I.)
        <pb n="15" />
        13

D.
Arbeiter  -  Anerkennungs-Urkunden.
Nachdem  bereits  1886  in  Mannheim  darauf  hingewiesen  worden
war,  daß  es  von  Werth  sein  würde,  altgedienten  Arbeitern  eine  Auszeichnung ­
  durch  den  Verband  zukommen  zu  lassen,  man  aber  damals
wegen  Nichtanwesenheit  des  Antragstellers  nicht  schlüssig  geworden  war,
wurde  1890  in  Bremen  zum  Beschluß  erhoben,  daß  Arbeiter  und  Arbeiterinnen, ­
  welche  mindestens  25  Jahre  in  dem  Betriebe  eines  Verbandsmitgliedes ­
  gearbeitet  haben,  durch  von  dem  Verbände  auszustellende  Diplome
geehrt  werden  sollen.  Die  Diplome  werden  in  doppelten  Exemplaren
ausgefertigt,  wovon  das  Eine  dazu  bestimmt  ist,  in  dem  betreffenden  Betriebe, ­
  das  Andere  in  der  Behausung  des  Jubilars  aufgehäugt  zu  werden.
Seit  Einführung  dieser  Urkunden  sind  222  Jubilare  damit  ausgezeichnet ­
  worden.

II.  Bestrebungen  des  Verbandes.
A.
Die  Reinhritsbestrrbung.
Wie  bereits  im  Eingang  erwähnt,  gab  der  Wunsch,  gegen  die  in  der
Chokolade-Industrie  herrschenden  Mißstände  den  Kampf  aufzunehmen,  nicht
wenig  Veranlassung  zur  Einberufung  der  Frankfurter  Versammlung.
Nicht  allein  auf  unsere  Branche,  sondern  auf  die  gesammte  Nahrungsmittel-Industrie ­
  fand  das  geflügelte  Wort:  „Billig  und  schlecht"  Anwendung.
Lag  es  an  dem  konsumirenden  Publikum,  das  unter  der  Nachwirkung
wirthschaftlich  schlechter  Zeiten  immer  nur  nach  dem  Billigsten  frug  und
nur  dann  bessere  Preise  anlegte,  wenn  dafür  Auslandsfabrikate,  denen  bekanntlich ­
  unter  der  Herrschaft  der  Freihandelspolitik  die  Pforten  weit  geöffnet ­
  wurden,  zu  haben  waren?
Oder  lag  es  an  den  die  Preise  stets  mehr  und  mehr  herabdrückenden
Zwischenhändlern?
Oder  lag  es  möglicherweise  auch  an  uns  selbst?  Es  würde  zwecklos
sein,  darüber  jetzt  rechten  zu  wollen,  nur  kann  hier  die  Thatsache
nicht  übergangen  werden,  daß  es  galt,  die  herrschenden  Zustände
mit  kräftiger  Hand  zu  beseitigen.  Dies  erkannte  man  in  Frankfurt  und
sieben  Monate  später  gelangte  man  in  Leipzig  zu  einem  Beschluß,  welcher
        <pb n="16" />
        14

die  Verwendung  gewisser  Stoffe  in  der  Chokoladenfabrikation  verpönte.*)
—  Einen  harten  Kampf  galt  es,  dem  in  Stuttgart  1878  gefaßten  Beschlusse,
welcher  sich  in  der  Praxis  dahin  gestaltete,  daß  namentlich  mehlhaltige
Fabrikate  als  solche  zu  bezeichnen  seien,  Geltung  zu  verschaffen.  Besonders
eine  Anzahl  norddeutscher  Fabriken  glaubten  in  einem  solchen  Deklarationszwang ­
  den  Untergang  unserer  Industrie  zu  erblicken.  Und  doch  hat  gerade
diese  Maßregel  sich  als  eine  außerordentlich  heilsame  erwiesen.  Damals
glaubte  ein  großer  Theil  der  Hausfrauen,  auch  der  Konditoren,  daß  es
geradezu  zur  Verbesserung  der  Chokolade  gehöre,  wenn  in  derselben  Mehl
sei,  und  das  Quantum,  welches  der  Fabrikant  bereits  davon  hineingethan
hatte,  wurde  beim  Kochen  noch  verstärkt.  —  Wenn  nun  aber  jetzt  der
Fabrikant  zu  unterscheiden  hatte,  indem  er  den  Etiquetten  aufdruckte,  entweder ­
  „mit  Mehlzusatz"  oder  „rein  Kakao  und  Zucker"  und  letzteres
Fabrikat  noch  mit  der  Verbandsmarke  schmückte,  dann  kam  wohl  das
Publikum  nach  und  nach  zu  der  Ueberzeugung,  daß  die  Sorte
„rein  Kakao  und  Zucker"  wohl  etwas  Besseres  sein  müsse,  und  dadurch
wurde  das  mehlhaltige  Fabrikat  mehr  und  mehr  zurückgedrängt.
Bis  dahin  hatte  der  Verband  versucht,  auf  dem  Wege  der  Selbsthilfe
mit  seinen  Reinheitsbestrebungen  vorwärts  zu  kommen.  Nun  aber  kam  in
der  Legislaturperiode  1878  des  Reichstages  ein  Nahrungsmittelgesetz  in
Arbeit,  das,  wie  man  hoffte,  alle  bestehenden  Uebelstände  beseitigen  sollte,
namentlich  da  bereits  im  November  1875  die  Errichtung  eines  Reichsgesnndheitsamtes
  beschlossen  worden  war.
Leider  wurden  bei  der  Aufstellung  der  Materialien  zu  dem  Gesetz
nicht  sachverständige  Kreise  herangezogen**),  denn  sonst  hätte  es  bei  Behandlung ­
  des  Artikels  Chokolade  Seite  74  nicht  heißen  können:  Hauptinhalt: ­

„2.  Man  pflegt  geringere  Chokoladen  zu  bereiten,  indem  man  den
obengenannten  Bestandtheilen  (Kakao  und  Zucker)  der  guten
Chokolade  Stärke,  Mehl,  Hammelfett  und  ähnliche  Stoffe  hinzufügt. ­
  Dieses  Verfahren  kann  vom  hygienischen  Standpunkte
aus  nicht  beanstandet  werden."
Hätte  man  eine  Umfrage  gehalten,  so  würde  ein  derartiger  Passus,
welcher  geeignet  war,  aufs  Neue  der  Panscherei  Thür  und  Thor  zu
öffnen,  nicht  einen  Platz  in  den  Materialien  gesunden  haben,  denn  dann
hätte  man  erfahren,  daß  der  Verband  bereits  1877  thierische  Fette  unter
die  verpönten  Stoffe  aufgenommen  und  daß  er  für  den  Mehlzusatz  Deklarations-*)

  Protokoll  Leipzig,  S.  12,  Stuttgart,  S.  26.
**)  Der  Deutsche  Reichs-  und  preußische  Staatsanzeiger  vom  21.  April  1883  Nr.  98
sagt:  „Zu  den  Berathungen  der  erwähnten  im  Jahre  1877  thätig  gewesenen  Sachverständigen- ­
  (?)  Konlmission  sind  Vertreter  von  Handel  und  Gewerbe  nicht  zugezogen  worden.
Die  Denkschrift  trägt  den  Anforderungen  der  letzteren  denn  auch  nur  wenig  Rechnung."
M.  I.  III.  Nr.  10  S.  107.
        <pb n="17" />
        *)  M.  I.  XX.  Nr.  11  S.  151.
**)  M.  I.  III  Nr.  10  S.  107.

15

zwang  eingeführt  hatte.  Und  was  kann  Alles  unter  der  Bezeichnung  „und
ähnliche  Stoffe",  die  man  vom  hygienischen  Standpunkte  aus  nicht  beanstanden
will,  verstanden  werden?
Es  kann  nicht  unerwähnt  gelassen  werden,  daß  diese  Materialien  der
Verbandsleitung  bei  Durchführung  der  Reinheitsbestrebungen  gegenüber  den
eigenen  Mitgliedern,  noch  mehr  aber  gegenüber  den  außerhalb  des  Verbandes ­
  stehenden  Fabrikanten  das  Leben  außerordentlich  schwer  gemacht
haben.  Bei  vielen  von  dem  Verbände  wegen  Fälschung  angestrengten
Prozessen  war  es  üblich  geworden,  daß  sich  die  Vertheidiger  darauf  bezogen. ­

Wichtig  ist  daher,  was  der  Kommentar  von  Meyer  &amp;amp;  Finkelnburg
Juli  1885  auf  Seite  116  darüber  sagt:
„Der  Zweck  dieser  zur  Zeit  dem  Reichsjustizamte  und
demnächst  dem  Reichstage  in  den  beiden  Sessionen  1877/78  und  von
1879  vorgelegten  „Materialien  zur  technischen  Begründung  u.  s.  w.",
welche  vor  ihrer  zweitinaligen  Vorlage  eine  theilweise  Umarbeitung
erfuhren,  ging  mithin  lediglich  dahin,  den  gesetzgebenden  Faktoren
durch  möglichst  sorgfältige  Erhebungen  und  sachverständige  Beleuchtung ­
  der  bestehenden  Mißstände  nach  Maßgabe  des  augenblicklichen ­
  Standes  der  Wissenschaft  die  erforderliche  technische
Grundlage  zur  Beurtheilung  sowohl  des  thatsächlichen  Bedürfnisses
wie  der  technischen  Möglichkeit  einer  Abwehr  zu  unterbreiten.
Ueber  diesen,  die  gesetzgeberische  Thätigkeit  vorbereitenden ­
  und  unterstützenden  Zweck  hinaus  kommt
eine  amtliche  maßgebende  Bedeutung  den  „Materialien" ­
  nicht  zu  und  ist  denselben  insbesondere
eine  deklaratorische  Giltigkeit  für  die  polizeiliche
und  richterliche  Ausführung  des  erlassenen  Gesetzes
nicht  beizulegen."*)
Diese  Lossagung  von  den  so  außerordentlich  bedenklichen  Materialien
hat  um  so  höhere  Bedeutung,  als  es  in  dem  bereits  angezogenen  Artikel
des  Staatsanzeigers  heißt:
„Diese  Denkschrift  ist  demnächst  als  Anlage  zu  den  Motiven
des  Entwurfes  zum  Nahrungsmittelgesetze  veröffentlicht  worden
und  hat  in  Folge  dessen  das  Ansehen  eines  autoritativen ­
  Jnterpretationsmittels  gewonnen,  an
welches  die  Gerichte  und  die  Sachverständigen  sich
um  so  lieber  halten,  als  die  an  der  Hand  des  Gesetzes ­
  zu  entscheidenden  Fragen  nicht  selten  auch
unter  den  Technikern  strittig  sind."**)
        <pb n="18" />
        16

*)  M.  I.  I  Nr.  9  S.  86  u.  89.

Selten  ist  wohl  ein  Gesetz  mit  mehr  Erwartungen  begrüßt  worden,  als
das  Nahrungsmittelgesetz  vom  14.  Mai  1879,  und  in  wie  viel  Fällen  hat
es  doch  bei  der  Anwendung  versagt!  Die  erste  Enttäuschung  trat  zu  Tage,
als  man  sich  darüber  klar  wurde,  daß  die  analytische  Nahrungsmittel-Chemie
  noch  lange  nicht  auf  dem  Standpunkt  war,  um  wenigstens  mit
annähernder  Zuverlässigkeit  in  allen  Vorkommendell  Fällen  sagen  zu  können,
was  „nachgeinacht  oder  verfälscht"  sei.  Eigentliche  Nahrungsmittel-Chemiker
kannte  man  damals  noch  nicht,  am  Allerwenigsten,  wie  dies  unerläßlich
ist,  Spezialisten  für  die  einzelnen  Fächer.  Als  Beispiel  kann  angeführt
werden,  daß  1877  ein  Pfund  Chokolade  getheilt  und  die  eine  Hälfte  an
einen  Professor  der  Chemie  an  einer  deutschen  Hochschule,  die  andere  an
einen  rheinischen  Privat-Chemiker  gegeben  wurde.  Der  Erstere  ermittelte
50°/o,  der  Letztere  gar  keinen  Kakaogehalt.  Und  doch  war  weder  das  Eine
noch  das  Andere  möglich.
Sehr  richtig  hatte  der  Verband  erkannt,  daß  er  die  chemische  Untersuchung ­
  von  Fabrikaten  selbst  in,  die  Hand  nehmen  müsse,  und  sich  deshalb
mit  der  K.  Württembergischen  Zentralstelle  für  Handel  und  Industrie  iu
Stuttgart  ins  Vernehmen  gesetzt.  Die  ersten  Untersuchungen  befinden  sich
in  dem  gedruckten  Stuttgarter  Protokoll  Seite  12—15  und  erstrecken  sich
auf  Ermittelung  des  Prozentgehaltes  des  Fettes,  des  Schmelzpunktes  und
die  etwaige  Anwesenheit  von  Stärkemehl  und  Schaalen.  —  Die  gewonnenen
Resultate  entsprachen  dem  damaligen  Standpunkte  der  analytischen  Chemie,
doch  fühlte  man  sehr  wohl  durch,  daß  damit  nicht  auszukommen  sei  und
beschloß  daher,  an  das  Reichsgesuudheitsamt*)  den  Antrag  zu  stellen,  es
wolle  die  nach  Maßgabe  der  bisherigen  Untersuchungen  festzustellende
äußerste  Grenze  des  Schmelzpunktes  für  Kakaobutter  oder  irgend  ein  anderer
chemisch  verlässiger  Anhaltspunkt  mitgetheilt  werden,  von  dessen  Vorhandensein
oder  Nichtvorhandensein  die  Beimischung  unzulässiger  Materialien  mit
absoluter  Sicherheit  angenommen  werden  müsse.
Ein  Erfolg  dieses  Gesuches  findet  sich  nicht  verzeichnet.  Beiläufig
bemerkt,  herrschten  im  Publikum  sehr  irrthümliche  Anschauungen  über  den
dem  Reichsgesundheitsamte  gezogenen  Wirkungskreis;  nahm  man  doch  vielfach ­
  an,  daß  dasselbe  in  jedem  vermutheten  Fall  von  Nahrungsmittelfälschung
einzuschreiten  verpflichtet  sei.
Vom  Jahre  1881  wurden  die  Untersuchungen  durch  die  Großh.  Bad.
chemisch-technische  Prüfungs-  und  Versuchsanstalt  in  Karlsruhe  vorgenommen.
Daß  man  auch  noch  zur  Ermittelnng  des  Fremdfettgehaltes  die  sogenauute
Aetherprobe  aufgenommen,  ohne  jedoch  hierdurch  zu  erschöpfenden  und  zuverlässigen ­
  Resultaten  zu  gelangen,  möge  beiläufig  erwähnt  werden.
Inzwischen  war  in  Magdeburg  1882  beschlossen  worden,  gemeinsam
mit  dein  Verein  analytischer  Chemiker  Deutschlands  eine  Preisanfgabe  mit
einem  ersten  Preis  von  500  M.  und  einem  zweiten  von  500  M.,  betreffs
        <pb n="19" />
        2

17

Bibliothek
der  besten  Monographie  über  Kakao  nnd  Kakaofabrikatc  unter  Berücksichtigtzütz,
der  analytischen  Methoden  vom  Standpunkte  der  Nahrnugsmittelchemie  unk  '  -
der  Handelswerthbestimmung,  auszuschreiben?)
Auf  dieses  Preisausschreiben  gingen  nur  zwei  Arbeiten  ein,  welche
sich  jedoch  als  ungenügend  erwiesen,  und  beschlossen  daher  die  verbündeten
Vereine  (1884)  ein  nochmaliges  Ausschreiben  unter  Erhöhung  der  Preise
auf  1000  und  600  M.*)  **)
Veranlassung  zur  Gewährung  eines  Preises  bot  die  einzige  hierauf  eingegangene ­
  Arbeit  allerdings  nicht,  doch  beschloß  der  Verband  Hannover  1885***)
in  Rücksicht  darauf,  daß  damit  eine  statistische  Studie  verbunden  sei,  welche
seit  Erscheinen  des  Mitscherlich'schen  Werkes  ß)  wohl  das  beste  sei,  was  in
dieser  Beziehung  bis  jetzt  geleistet,  dem  Verfasser  den  Ankauf  zum  Werthe
von  200  M.  zu  Gunsten  des  Verbandes  vorzuschlagen,  gleichzeitig  aber
das  Preisausschreiben  ein  drittes  Mal  ergehen  zu  lassen.
Daß  es  sich  um  einen  außerordentlich  schwierigen  Stoff  handelte,
dürfte  aus  der  Thatsache  zu  entnehmen  sein,  daß  abermals  nur  eine  Arbeit
einging,  die  jedoch  diesmal  mit  dem  Preis  gekrönt  werden  konnte.  Der
Verfasser  hat  seine  Schrift  unter  dem  Titel:  „Untersuchungen  über  Kakao
nnd  dessen  Präparate.  Preisgekrönte  Schrift  von  Dr.  Paul  Zipperer.
Hamburg  und  Leipzig,  Verlag  von  Leopold  Voß.  1887"  erscheinen  lassen.
—  Wenn  es  seit  dem  Erscheinen  der  Schrift  der  fortschreitenden  Wissenschaft ­
  möglich  geworden  ist,  noch  viel  eingehendere  Resultate  zu  gewinnen,
so  war  doch  eine  Grundlage  gefunden,  auf  welcher  weiter  gebaut  werden
konnte.  Die  Auffassung  des  Verbandes  gegenüber  der  Schrift  kennzeichnet
sich  in  einer  Entgegnung,  die  er  einem  schweizerischen  Chemiker  zu  Theil
werden  lassen  mußte,  der  mit  einem  nach  Form  und  Inhalt  verfehlten
Angriff  gegen  Dr.  Zipperer  vorgegangen  war.s-f)  Aus  der  Entgegnung
möge  folgender  Satz  hervorgehoben  werden:  „Der  Verband  deutscher
Chokolade-Fabrikanten  hat  seiner  Zeit  in  Gemeinschaft  mit  dem  Verein
analytischer.  Chemiker  das  Zipperer'sche  Buch  als  eine  schätzbare  Zusammenstellung ­
  der  über  das  Wesen  der  Kakaobohne,  deren  analytischen  und  chemischen
Untersuchungen,  ebenso  der  betreffs  der  daraus  erzeugten  Fabrikate  vorhandenen ­
  Literatur  und  endlich  der  durch  Dr.  Zipperer  in  mühevoller
Arbeit  gewonnenen  eigenen  Untersuchungs-Resultate  als  der  vollen  Beachtung
werth  befunden,  ohne  deshalb  die  betreffende  Materie  für  abgeschlossen  zu
erachten,  einen  Anspruch,  den  der  Verfasser  auch  an  keiner  Stelle  selbst
erhoben  hat."

rc
oa

*)  M.  I.  III.  Nr.  10  S.  102.
**)  M.  I.  IV.  Nr.  13  S.  112  u.  V  Nr.  1  S.  3.
***)  M.  I.  VI.  Nr.  1  S.  7.
f)  Der  Kakao  und  die  Chokolade  von  Di-.  Alfred  Mitscherlich  in  Bonn,
bei  Aug.  Hinschwald.

ff)  M.  I.  X.  9h-.  3  S.  32  u.  f.

Berlin  1859
        <pb n="20" />
        1.8

Es  ist  des  beschränkten  Raumes  wegen  nicht  möglich,  hier  ausführlich
auf  die  Preisschrift  einzugehen,  nur  möge  zur  Bestätigung,  daß  sie  für  den
Weiterbau  wichtig  geworden  ist,  auf  zwei  Punkte  verwiesen  werden.  Seite  26
und  27  wird  darauf  aufmerksam  gemacht,  daß,  wenn  zur  Ermittelung  des
Schmelzpunktes  von  Kakaofett  solches  in  die  Kapillare  eingeschlossen  wird,
ein  mindestens  dreitägiges  Liegen  erforderlich  ist,  wenn  man  genaue,  nicht
variirende  Schmelzpunkte  erhalten  will.  Zipperer  ermittelte  in  Folge  dessen
in  verschiedenen  Sorten  Bohnen  31,5—34"  C.  als  Schmelzpunkt,  Angaben,
die  sich  mit  den  neuen  Forschungen  nahezu  decken,  während  die  Stuttgarter
Untersuchungen  bei  klarer  Lösung  in  Aether,  also  bei  Annahme  unverfälschten
Kakaofettes,  sogar  bis  24"  0.  herabgehen.
Zweitens  ist  zu  erwähnen,  daß  auf  Seite  29  erstmalig  die  Jodzahl
Erwähnung  findet,  ein  Unterscheidungspunkt,  der  sich  in  der  Folge  als
ganz  hervorragend  wichtig  erwiesen  hat.
Als  besondere  Festgabe  für  das  bevorstehende  Jubiläum  des  Verbandes ­
  ist  die  zweite,  gänzlich  neubearbeitete  und  erweiterte  Auflage  unter
dem  Titel:  Die  Chokoladen-Fabrikation  von  Dr.  Paul  Zipperer,  Berlin,
Verlag  von  M.  Krage,  1901,  zu  begrüßen.  Es  ist  dies  ein  werthvolles
Nachschlagewerk  sowohl  für  Fabrikanten,  als  Nahrungsmittelchemiker.  Namentlich ­
  aber  ist  zu  erwarten,  daß  der  Abschnitt,  betreffend  die  Bestimmungen
über  den  Verkehr  mit  Kakaopräparaten,  sich  mit  der  Zeit  eine  autoritative
Bedeutung  vor  Gericht  erwerben  werde.  Möge  an  dieser  Stelle  dem  Verfasser ­
  der  Dank  des  Verbandes  für  diese  mühevolle  und  sorgfältige  Arbeit
ausgesprochen  werden.
Bereits  im  Jahre  1884  hatte  der  Geschäftsführer  das  chemische
Laboratorium  von  Dr.  Bissinger  und  Henking  in  Mannheim  mit
Untersuchungen  betraut,  während  noch  früher  der  Vorsitzende  den  Rath  des
Dr.  Filsinger  in  Dresden  öfters  in  Anspruch  genommen  hatte.  —  Diese
Beziehungen  wurden  die  Veranlassung,  daß  der  inzwischen  leider  verstorbene
Henking  dem  Dr.  Filsinger  näher  trat,  um  mit  ihm  die  auf  dem
Gebiete  des  Untersuchungswesens  gemachten  Erfahrungen  auszutauschen.
Beiden  war  1888  der  Auftrag  geworden,  betreffs  Gewinnung  von  sicherern
Anhaltspunkten  für  die  chemische  Beurtheilung  der  Kakaofabrikate  bei  ihrer
Prüfung  auf  fremde  Beimischungen  Studien  zu  unternehmen.
Mit  der  Ueberschrift  „Die  chemische  Untersuchung  von  Kakao-Erzeugnissen"*) ­
  konnte  Dr.  Filsinger  die  Arbeit  hierüber  am  28.  August  1889
abliefern,  während  Henking  unterm  1.  Oktober  1889  die  Erklärung  abgab:
„Mit  den  von  Herrn  Dr.  F.  Filsinger  angegebenen  Methoden  zu  chemischen
Untersuchungen  von  Kakaoerzeugnissen  bin  ich  vollkommen  einverstanden."
Die  Erfahrung  hatte  gelehrt,  daß  bei  den  meisten  vorkommenden
Fällen  von  Chokolade-Verfälschungen  der  Zusatz  fremder  Fette  die  Haupt-*)

  M.  I.  X.  Nr.  5.
        <pb n="21" />
        19

rolle  spielte,  sowie,  daß  zur  Feststellung  der  Fälschung  die  Ermittelung
lediglich  des  Schmelzpunktes  nicht  genüge.  Es  galt  daher,  noch  andere
Anhaltspunkte  zu  gewinnen  und  hatte  man  sich  dafür  entschieden,  außerdem
die  Hübl'sche  Jodzahl  und  die  Röttstorfer'sche  Verseifungszahl  hauptsächlich ­
  mit  heranzuziehen.  Um  zu  zeigen,  zu  welchen  Abweichungen  man
bei  den  verschiedenen  Stoffen  gelangte,  mögen  aus  den  Untersuchungen  nur
einige  vergleichende  Zahlen  nachstehend  herausgegriffen  werden.

Sesam-Oel.


Erdnuß-Oel.


Mar-■
  garine.

Rindstalg. ­


Kokosbutter. ­


Kakaobutter. ­


Schmelzpunkt....

—

—

32,5

49,2

26,3

32,1-33,6

Jodzahl

108,5

98,2

48,1

36,3

8,2

34,0-37,5

Verseifungszahl  .  .  .

187,7

190,1

195,8

195,9

254,8

192-202

Dr.  Filsiuger  verweist  bei  den  bisher  nicht  erörterten  Untersuchungsmethoden ­
  auf  die  Preisschrift  von  Dr.  Zipperer  und  „die  Praxis  des
Nahrungsmittel-Chemikers"  von  Dr.  F.  Elsner.
Die  Erwartungen,  die  man  bei  Erscheinen  der  Filsiuger  -  Henking'-schen
  Arbeit  an  deren  Erfolg  knüpfte,  haben  sich  als  trügerische  nicht  erwiesen. ­
  Es  kann  von  da  ab  geradezu  eine  neue  Epoche  für  den  Verband
verzeichnet  werden.  Wenn  derselbe  von  seiner  Gründung  an  den  Fälschungen
den  Krieg  erklärt  hatte,  so  war  er  erst  nach  mehr  als  zwölfjährigem  Bestehen ­
  in  der  Lage,  den  Kampf  mit  Nachdruck  aufzunehmen.
Der  Umstand,  daß  die  Beimischung  eines  oder  mehrerer  Fremdfette  zu
dem  natürlichen  Buttergehalt  des  Kakaos  eine  Verschiebung  der  vorgedachten
Zahlen  veranlassen  müßte,  erschwerte  selbstverständlich  die  Erkennung,  von
welcher  Art  Fett  ein  Zusatz  stattgefunden  hatte.  Doch  darauf  kommt  es
überhaupt  nicht  an,  die  Hauptsache  ist,  daß  mit  Sicherheit  der  Nachweis
geführt  werden  kann,  wenn  eine  Fremdfett-Beimischung  vorgenommen  worden
ist.  Einschaltend  mag  bemerkt  werden,  daß  neuerdings  auch  die  Bestimmung ­
  des  Lichtbrechnugsvermögcns  von  Kakaobutter  im  Zeiß'schen
Butter-Refraktometer  werthvolle  Anhaltspunkte  für  Beurtheilung  der  Reinheit ­
  des  Kakaofettes  ergeben  hat.*)
Für  Erkennung  von  Mehlzusatz,  welcher  bei  Nichtangabe  ebenfalls
als  Fälschung  zu  behandeln  ist,  ist  der  Chemiker  hauptsächlich  auf  das
Mikroskop  angewiesen,  wobei  das  geübte  Auge  zu  unterscheiden  haben
wird,  ob  es  sich  um  zufällige  oder  absichtliche  Beimischungen  handelt.  Zufällige ­
  Beimischungen  können  vorkommen,  wenn  mehlhaltige  und  reine
Fabrikate  mit  denselben  Maschinen,  was  sich  also  keinesfalls  empfiehlt,  ge-*)

  Zipperer,  2.  Auflage,  S.  46.

2*
        <pb n="22" />
        20

arbeitet  werden,  denn  schon  die  kleinsten  Mehlpartikel  erscheinen  in  vereinzelten ­
  Bildern  unter  dem  Mikroskop?)
Für  Erkennung  der  Kakaoschaale  bei  Vermahlung  der  nicht  enthülsten
Bohne  oder  bei  Zusatz  fremder  Schaalen  war  man  bis  vor  2  Jahren  ebenfalls ­
  nur  auf  das  Mikroskop  angewiesen.  Neuerdings  hat  Filsinger  hierfür ­
  die  sogenannte  Schlämmmethode  vorgeschlagen,  welche  nach  Welmans
zuverlässige  Resultate  ergiebt.*)  **)
Sichtbare  Erfolge  haben  die  in  Vorstehendem  erwähnten  und  noch
in  unausgesetztem  Fortschritt  begriffenen  Untersuchungsmethoden  für  den
Verband  gehabt,  da  derselbe  in  die  Lage  versetzt  wurde,  eine  stattliche  Reihe
von  Fälschungsprozessen  mit  Erfolg  durchzuführen  oder  durch  Verwarnungen
die  Abstellung  von  Ungebührnissen  zu  veranlassen.  Noch  größer  aber
dürfte  der  nicht  sichtbare  Erfolg  sein,  denn  das  Bewußtsein,  daß  ein  wachsames ­
  Auge  vorhanden  ist,  das  in  das  Verborgene  blickt,  wird  vielfach  die
Furcht  erregt  haben,  sich  auf  einer  Fälschung  ertappen  zu  lassen.
Wenn  sich  nun  auch  der  Verband  sagen  kann,  daß  er  nach  Kräften
den  Fälschungen  entgegen  gearbeitet,  so  soll  damit  nicht  behauptet  werden,
daß  die  Fälschungen  ganz  aus  der  Welt  geschafft  seien.
Seit  langen  Jahren  läßt  es  der  Verband  nicht  an  Verwarnungen
gegen  Angebot  von  Fremdfett  fehlen.  Daß  aber  die  Anfertigung  und  der
Handel  mit  demselben  noch  ein  lohnender  sein  muß,  ist  daraus  zu  erkennen,
daß  diese  Angebote  bis  in  die  neueste  Zeit  gehen.  Es  tauchen  für  diesen
sogenannten  Kakaobutter-Ersatz  die  verlockendsten  Phantasienamen,  öfters
unter  der  Behauptung,  daß  keine  Unterscheidung  wegen  des  naheliegenden
Schmelzpunktes  möglich  sei  und  mit  Unterstützung  von  angeblichen  Fachblättern, ­
  auf.
Auf  dem  Wege  der  Selbsthilfe  glaubte  der  Verband  nicht  unthätig
gewesen  zu  sein  und  wird  fortkämpfen,  immer  in  der  Hoffnung,  daß  ihm
endlich  auch  einmal  Staatshilfe  zu  Theil  werden  soll.
Seit  über  10  Jahren  ist  l)r.  Filsinger-Dresden  als  Verbands-Chemiker
  thätig  gewesen  und  hat  sich  durch  seine  Thätigkeit  und  durch
seine  fortgesetzten  Studien,  um  das  Untersuchungssystem  immer  weiter  auszubilden, ­
  dessen  höchste  Anerkennung  erworben.  Dankend  zu  erwähnen  ist,
daß  er  bei  seinen  Bestrebungen  die  Unterstützung  des  Chemikers  der  Firma
Stollwerck,  P.  Welmans,  namentlich  durch  vergleichende  Untersuchungen
gefunden  hat.
Eine  ganz  besondere  Unterstützung  hat  der  Verband  durch  das  Gutachten ­
  des  Königl.  Sächs.  Landes-Medizinal-Kollegiums  über  die  gesetzliche
Regelung  des  Verkehrs  mit  Kakaowaaren***)  gefunden,  wie  seinen  Bestrebungen ­
  auch  die  Anerkennung  des  unter  Leitung  von  Professor  I&amp;gt;r.

*)  M.  I.  VIII.  Nr.  4.  S.  51.
**)  Zipperer,  2.  Auflage,  S.  256.
***)  Jahresbericht  des  Kollegiums  1894,  Seite  30.
        <pb n="23" />
        21

*)  Protokoll  Kassel  S.  9.
**)  M.  I.  II  Nr.  3  S.  27  u.  f.
***)  M.  I.  VI  Nr.  5  S.  57.

Fischer  stehenden  städtischen  Untersuchungsamtes  zu  Breslau  schon  seit
längerer  Zeit,  desgleichen  neuerdings  die  der  hygienischen  Institute  von
Hamburg  und  Leipzig  zu  Theil  wurde.
B.
Bestrebungen,  dem  Nalzrungsmiltelgrsetz  einen  thatsächlichen
Einfluh  ;u  verschaffen.
Das  Gesetz  vom  14.  Mai  1879  lautet  im  §  10:  „Mit  Gefängniß
bis  zu  sechs  Monaten  nnd  mit  Geldstrafe  bis  zu  eintausendfünfhundert
Mark  oder  mit  einer  dieser  Strafen  wird  bestraft:
1.  wer  zum  Zwecke  der  Täuschung  im  Handel  und  Verkehr
Nahrungs-  oder  Genußmittel  nachmacht  oder  verfälscht,
2.  wer  wissentlich  Nahrungs-  oder  Genußmittel,  welche  verdorben
oder  verfälscht  sind,  unter  Verschweigung  dieses  Umstandes  verkauft ­
  oder  unter  einer  zur  Täuschung  geeigneten  Bezeichnung
feilhält."
Der  Verband  hatte  sofort  nach  dem  Erscheinen  des  Gesetzes  zu  erkennen, ­
  daß  ein  lebhaftes  und  zwar  doppeltes  Interesse  für  ihn  darin
lag,  festzustellen,  was  ist  „Täuschung"  und  was  ist  „nachgemacht  oder  verfälscht", ­
  soweit  Chokolade  und  Kakaofabrikate  dabei  in  Frage  kamen.*)
Einmal  galt  es  zu  bestimmen,  innerhalb  welcher  Grenzen  sich  eine
legale  Fabrikation  bewegen  konnte,  das  andere  Mal  war  einer  oft  sehr
unlauteren  Agitation  entgegenzutreten,  die  kurzer  Hand  jedes  Nahrungsund ­
  Genußmittel  für  verfälscht  erklärte.**)  Wahrlich,  es  war  in  damaliger
Zeit  keine  Freude,  Nahrungsmittelfabrikant  zu  sein,  denn  bei  der  kleinsten
geschäftlichen  Differenz  war  man  mit  der  Drohung  bei  der  Hand:  „Ich
geh'  zum  Staatsanwalt"  oder  „Ich  zeig's  dem  Reichsgesundheitsamt  an".
Die  älteren  Mitglieder  werden  sich  der,  wahrscheinlich  zur  Erhöhung
des  Eindrucks  mit  grüner  Tinte  geschriebenen  Drohbriefe  eines  angeblichen
Chemikers  und  Dr.  philadelphiae  Werner  in  Breslau  erinnern,  Briefe,
die  überdies  die  Möglichkeit  einer  Verständigung  durchblicken  ließen.  Der
Briefschreiber  endete  durch  Selbstmord  im  Gefängniß.***)
Außerdem  ließ  ein  Literat  Leistn  er  in  Leipzig  eine  Zeitschrift  wider
Nahrnngsmittelfälschung  erscheinen,  die  als  Vignette  einen  im  Gefängniß
auf  Stroh  liegenden  und  gefesselten  Verbrecher  zeigte.
Der  Herausgeber  muß  seine  Rechnung  dabei  nicht  gefunden  haben,
denn  die  Zeitschrift  hatte  nur  ein  kurzes  Dasein  zu  verzeichnen.
Daß  die  sogenannten  Materialien  weder  für  die  Behörden,  noch  für
die  Fabrikanten  einen  Anhalt  für  Auslegung  des  Gesetzes  zu  gewähren  in
        <pb n="24" />
        22

*)  M.  I.  II  Nr.  11  S.  147,  148.
**)  M.  I.  II  Nr.  11  S.  149.
***)  M.  I.  III  Nr.  6  S.  51  u.  f.

der  Lage  waren,  ist  bereits  erwähnt  worden,  weshalb  der  Vorstand  das
Reichsamt  des  Innern  Ende  Januar  1882  ersuchte,  ihm  den  etwa  fertigen
Entwurf  einer  kaiserlichen  Verordnung  in  Beziehung  auf  die  Chokoladefabrikation ­
  vorzulegen.  Hierauf  ging  von  dieser  Behörde  mit  Datum  vom
24.  Februar  desselben  Jahres  ein  Schreiben  ein,  welches  die  Mittheilung
enthielt,  daß  zwar  der  Zeitpunkt,  bis  zu  welchem  ein  solcher  Entwurf
werde  ausgearbeitet  werden,  noch  nicht  bestimmbar  sei,  jedenfalls  aber
würde  es  erwünscht  sein,  Vorschläge  kennen  zu  lernen,  welche  nach  unserem
Ermessen  in  dem  Entwürfe  Berücksichtigung  zu  finden  haben  dürften.*)
Dr.  Landgraf  hatte  es  daher  unternommen,  eine  dementsprechende
Denkschrift  zu  entwerfen.  Der  Entwurf  wurde  durch  den  Verbandstag
September  1882  in  Magdeburg  gebilligt  und  außerdem  sämmtliche  nicht
anwesende  Mitglieder  aufgefordert,  etwaige  Einwendungen  dem  Geschäftsführer ­
  bis  zum  1.  Oktober  desselben  Jahres  kundzugeben.  Nachdem  Abänderungsvorschläge ­
  nicht  erfolgten,  ist  die  Schrift  mit  Datum  vom
22.  November  1882  abgegangen.
Erst  im  Frühjahr  nächsten  Jahres  hatte  die  Verbandsleitung  zu  erfahren, ­
  daß  ein  Berliner  und  ein  Stettiner  Verbandsmitglied  es  unternommen, ­
  ebenfalls  an  das  Reichsamt  des  Innern  ein  Schriftchen  einzureichen, ­
  welches  sich  in  den  eigenthümlichsten  Behauptungen  bewegte,  der
Hauptsache  nach  aber  der  durch  den  Verband  veranlaßten  Kundgebung
direkt  entgegenarbeitete.
Unterzeichnet  war  die  Schrift  von  14  Verbandsniitgliedern,  einem
Nichtverbandsmitglied  und  2  Konditoren.
Daß  der  Verband  eine  derartige  gegen  seine  Bestrebungen  gerichtete
Maulwurfsarbeit  nicht  dulden  konnte,  ist  selbstverständlich.  Es  erging
daher  an  die  Unterzeichner,  soweit  sie  Bkitglieder  waren,  eine  ernste  Rüge
nebst  der  Anfrage,  ob  sie  unter  vorliegenden  Verhältnissen  noch  ein  Interesse ­
  daran  hätten,  Verbandsmitglieder  zu  verbleiben.  Hierauf  traten
4  Mitglieder  ans,  während  die  übrigen  10  den  Wunsch  aussprachen,  verbleiben ­
  zu  dürfen,  zum  Theil  mit  dem  Bemerken,  daß  sie  gar  nicht  Unterzeichner ­
  gewesen  wären  und  demnach  ihre  Unterschrift  mißbraucht  worden
sei.  Hierauf  bezieht  sich  die  in  den  vorliegenden  Blättern  weiter  oben
gemachte  Bemerkung  über  die  im  Verbandsjahr  1882/83  bestandene  Krisis.
Vorher  hatte  der  Verband  die  Mitwirkung  der  Aeltesten  der  Berliner
Kaufmannschaft  wegen  Erlaß  einer  Verordnung  in  Anspruch  genommen,
ein  Schritt,  der  ebenfalls  infolge  ungeeigneten  Referates  eines  Chemikers
einen  Erfolg  nicht  zu  verzeichnen  hatte.**)
Mit  außerordentlicher  Wärme  hatte  sich  der  Abg.  Dr.  Gold  sch  midt
in  der  Reichstagssitzung  vom  20.  Januar  1883***)  für  den  Erlaß  einer
        <pb n="25" />
        23

*)  M.  I.  III  Nr.  10  S.  105,  106.
**)  M.  I.  III  Nr.  11  S.  112—115.
***)  M.  I.  III  Nr.  10  S.  106-107.

kaiserlichen  Verordnung  betr.  der  Chokolade-Industrie  ausgesprochen,  dabei
ganz  besonders  die  Anstrengungen  des  Verbandes  auf  dem  Wege  der
Selbsthilfe  hervorhebend.  In  seiner  Erwiderung  hatte  damals  der  Direktor-Köhler
  vom  Reichsgesundheitsamt  u.  A.  gesagt:  „Die  beiden  Gewerbe,
Chokolade-  und  Bierindustrie,  werden  bei  Gelegenheit  der  weiteren  Verordnungen ­
  die  verdiente  Berücksichtigung  finden."  Bis  dahin  hatte  mau
also  selbst  an  die  Nothwendigkeit  des  Erlasses  kaiserlicher  Verordnungen
zur  Vervollständigung  des  Nahrungsmittelgesetzes  in  den  Regierungskreisen
geglaubt.  Da  trat  plötzlich  ein  Umschwung  der  Meinungen  ein.  In  der
Reichstagssitzung  vom  10.  April  1883*)  erklärte  der  Preußische  Finanzminister ­
  Scholz:  „Die  Erfahrungen,  die  die  verbündeten  Regierungen  in
letzter  Zeit  gemacht  haben,  haben  bereits  zu  der  Ueberzeugung  geführt,
daß  von  den  Ermächtigungen  des  Nahrungsmittelgesetzes  in  den  §§  5
und  6  fortan  wahrscheinlich  kein  Gebrauch  mehr  zu  macheu  sein  wird.
Es  werden  deshalb  die  verbündeten  Regierungen  voraussichtlich  unter  Verzicht ­
  auf  die  Befugniß,  die  ihnen  das  Gesetz  in  dieser  Beziehung  einräumt,
den  viel  umständlicheren,  aber  schließlich  jeden  Konflikt  ausschließenden  Weg
beschreiten,  Ihnen  alles  Material  in  Form  von  Gesetzentwürfen
vorzulegen,  um  dahin  zu  gelangen,  daß  nur  Bestimmungen  in  das
Land  gehen,  die  nicht  vielleicht  in  den  nächsten  14  Tagen  wieder  beseitigt
werden."
Nach  den  s.  Zt.  von  dem  Abg.  Gold  sch  midt  gegenüber  dem
Dr.  Landgraf  ausführlich  gemachten  Mittheilungen**)  hat  Direktor  Köhler
in  der  Sitzung  des  Budgetausschusses  vom  6.  Juni  1883  alles  Ernstes
die  Scholze'schen  Auslassungen  wiederholt,  daß  nämlich  zur  Ausführung
des  Nahrnngsmittelgesetzes  in  Zukunft  der  Weg  der  Gesetzgebung ­
  beschritten  werden  solle.
Direktor  Köhler  machte  dabei  besonders  darauf  aufmerksam,  daß
dem  Reichsgesundheitsamt  in  dem  §  5  nur  die  Möglichkeit  gegeben  sei,
Bestimmungen  zur  Ueberwachung  der  Gesundheit  zu  treffen,  daß  aber  §  10
wirthschaftliche  Fragen  betreffe,  welche  außerhalb  des  Rahmens  der  Thätigkeit ­
  dieser  Behörde  lägen.
In  gleiche  Zeit,  den  21.  April  1883,  fällt  eine  Mittheilung  des
Staatsanzeigers  Nr.  99,***)  durch  welche  wir  erfuhren,  daß  der  Reichskanzler ­
  die  von  den  Handelskammern  eingelegten  Beschwerden  betr.  Behandlung ­
  des  Nahrungsmittelgesetzes  einer  eingehenden  Prüfung  unterworfen ­
  und  auf  Grund  derselben  die  Ueberzeugung  gewonnen  habe,  daß
es  sich  nicht  empfehle,  damals  bereits  das  Gesetz  selbst  abzuändern,  daß
dagegen  nicht  alle  über  die  Anwendung  und  Ausführung  des  letzteren  erhobenen ­
  Klagen  unbegründet  seien.
        <pb n="26" />
        24  —

Mehr  als  achtzehn  Jahre  sind  verflossen,  seitdem  gesetzliche  Regelung
in  Aussicht  gestellt  und  das  Bestehen  von  Uebelständen  durch  den  höchsten
Reichsbeamten  anerkannt  wurde,  doch  geschehen  ist  nichts,  trotz  aller  weiter
unten  zu  erwähnenden  Anstrengungen  des  Verbandes.
Unter  dem  1.  Februar  1888  reichte  der  Verband  an  das  Reichsamt
des  Innern  ein  Gesuch,  betreffend  eine  rechtsgiltige  amtliche  Feststellung
des  Begriffes  der  einzelnen  Kakao-Erzeugnisse  ein,  um  Verfälschungen
dieser  Waaren  vorzubeugen.*)
Der  hierauf  unter  dem  14.  März  1888  ergangene  Bescheid**)  war
kein  grundsätzlich  ablehnender,  er  besagte  vielmehr  nur,  daß  der  Erlaß  besonderer ­
  diesbezüglicher  Vorschriften,  sei  es  durch  kaiserliche  Verordnung
auf  Grund  des  §  5  des  Gesetzes  vom  14.  Mai  1879,***)  sei  es  im
Wege  der  Gesetzgebung  „zur  Zeit"  nicht  beabsichtigt  und  daß  es  nicht
angängig  sei,  wie  diesseits  gewünscht  worden  sei,  Begriffsbestimmungen,
die  von  Seiten  der  Reichsfinanz-Verwaltung  für  die  Handhabung  der
Zoll-  und  Steuergesetze  getroffen  worden  seien,  im  Verwaltungswege  für
die  Auslegung  des  Nahrungsmittelgesetzes  als  Richtschnur  aufzustellen,  da
die  Gerichte,  denen  die  endgiltige  Entscheidung  hierüber  zustehe,  an  eine
solche  Feststellung  nicht  gebunden  sein  würden.
Nachdem  es  nun  möglich  geworden  war,  unterm  20.  April  1892  ein
Gesetz,  betreffend  den  Verkehr  mit  Wein,  weinhaltigen  und  weinähnlichen
Gegenständen,  fertig  zu  stellen,  schöpfte  der  Verband  neue  Hoffnung,  auch
bezüglich  der  von  ihm  vertretenen  Industrie  ein  Gleiches  zu  erlangen.
Es  wurde  daher  dem  am  15.  Januar  1893  in  Leipzig  versammelten
Verbandstage  ein  Gesetzentwurf,  betreffend  den  Verkehr  mit  Kakaowaaren,
vorgelegt,  welcher  einstimmige  Annahme  fand.fi)
Dieser  Gesetzentwurf  ist  unterm  24.  Juli  1893  nebst  eingehender
Begründung  an  das  Reichsamt  des  Innern  abgegangen,fifi)  während  am
22.  Januar  1894  vom  Staatssekretär  von  Bötticher  eine  Deputation,
bestehend  aus  dem  Geschäftsführer  und  denVorstandsmitgliedernHauswaldt,
Rüger,  Stollwerck  und  Werkmeister,  empfangen  wurde,  welcher  Gelegenheit ­
  gegeben  war,  sich  in  nachdrücklichster  Weise  über  die  Nothwendigkeit
der  Schaffung  eines  derartigen  Gesetzes  zu  verbreiten.  Gleichzeitig  wurde
noch  eine  ausführliche  Besprechung  in  der  Angelegenheit  mit  dem  betreffenden
Referenten,  Geheimen  Ober-Regierungsrath  Dr.  Hopf,  gepflogen.fififi)
Daraufhin  sind  nun  allerdings  auf  Veranlassung  des  Reichskanzlers
die  Einzelregierungen  angewiesen  worden,  die  Handelskammern  über  die

*)  M.  I.  VIII  Nr.  4  S.  48.
**)  R.-Anz.  1888  Nr.  2979  I.
***)  Trotz  der  im  Jahre  1883  vom  Finanzminister  Scholz  und  Direktor  Köhler
abgegebenen  Erklärungen  hielt  man  also  damals  den  Berordnungsweg  noch  für  gangbar.
4)  A.  I.  XIII  Nr.  4  S.  20.
fif)  Ll.  I.  XIII  Nr.  9  S.  56—59.
fififi)  M.  I.  XIV  Nr.  4  S.  25—26.
        <pb n="27" />
        25

*)  M.  I.  XV  Nr.  4  S.  26-26.
**)  M.  I.  XVI  Nr.  1  S.  1-2.
***)  M.  I.  XX  Nr.  1  S.  1.

Nothwendigkeit  eines  derartigen  Gesetzerlasses  zu  befragen,  welcher  Anweisung ­
  nicht  einmal  allerorts  nachgekommen  worden  ist.
Unterm  25.  Dezember  1894  erhielt  der  Vorsitzende  folgenden  ablehnenden ­
  Bescheid:*)
„Ew.  Hochwohlgeboren  erwidere  ich  auf  die  gefälligen
Eingaben  vom  24.  Juli  vorigen  und  5.  Juli  dieses  Jahres
ergebenst,  daß  ich  wegen  der  reichsgesetzlichen  Regelung  des
Verkehrs  mit  Kakaowaaren  mich  mit  den  Regierungen  der
hauptsächlich  betheiligten  Bundesstaaten  ins  Vernehmen  gesetzt
habe,  daß  von  denselben  aber  übereinstimmend  das  Bedürfniß
eines  gesetzgeberischen  Vorgehens  in  der  gedachten  Richtung  verneint ­
  worden  ist.  Unter  diesen  Umständen  kann  ich  auch  jetzt
keine  Veranlassung  finden,  den  von  dem  Verbände  Deutscher
Chokolade-Fabrikanten  gegebenen  Anregungen  eine  weitere  Folge
zu  geben."
Unsere  Mittheilungen  bemerken  hierzu  u.  A.  wie  folgt:
„Bei  der  Art,  in  der  diese  Frage  vom  Reichsamt  des  Innern  von
Anfang  an  behandelt  worden  ist,  kann  es  kaum  Wunder  nehmen,  daß  die
befragten  Regierungen  das  Bedürfniß  verneinten.  Denn  in  den  Verordnungen, ­
  die  auf  Veranlassung  des  Reichskanzlers  durch  die  Einzelstaaten
bei  Befragung  von  Handelskammern  u.  s.  w.  ergingen,  war  u.  A.  behauptet:
wir  hätten  unsere  Klagen  auch  damit  begründet,  daß  ,Schwerspath,  Gyps,
Kalk,  Sand,  rother  Bolus,  Ocker,  Ziegelmehl,  selbst  Zinnober-  zu  Chokolade ­
  verwendet  werde.  Es  ist  nun  aber  nicht  wahr,  daß  wir  überhaupt
von  Schwerspath,  Gyps  u.  s.  w.  gesprochen  oder  gar  die  Nothwendigkeit
eines  Spezialgesetzes  damit  begründet  hätten  u.  s.  w."
Eine  sofort  an  das  Reichsamt  des  Innern  gegebene  Berichtigung
hat  keine  Veranlassung  gegeben,  durch  die  Einzelregierungen  eine  nochmalige
Anfrage  bei  den  Handelskammern  zu  stellen,  ob  sich  nach  Klarstellung
dieses  schwer  erklärlichen  Irrthums  ihre  Stellungnahme  ändere.
Der  Bericht  über  das  XIX.  Verbandsjahr  1894/95  enthält  weitere
eingehende  Besprechung  dieses  Mißerfolges,**)  welcher  selbstverständlich  den
Verband  aufs  Neue  auf  den  Weg  der  Selbsthilfe  verwies.
Die  in  dem  Gesetzentwurf  niedergelegten  Bestimmungen  sind  als  verbindlich ­
  für  Beachtung  der  Verbandsmitglieder  erklärt  worden.  Auch  eine
unter  dem  Namen  „Preis-Konvention"  1899  zusammengetretene  und  jetzt
als  „Freie  Vereinigung"  fortbestehende  Korporation,  welcher  auch  zahlreiche
Nichtmitglieder  des  Verbandes  angehören,  hat  bei  der  Begriffsbestimmung
„garantirt  reine  Waare"  die  Verkehrsbestimmungen  des  Verbandes  zu  Grunde
gelegt.***)
        <pb n="28" />
        26

*)  M.  I.  XV  Nr.  1  S.  7.
**)  M.  I.  XV  Nr.  4  S.  26.

Sobald  die  Erfahrung  zu  macheu  war,  daß  mit  den  Verbandsbestimmuugen
  sich  noch  nicht  sämmtliche  Reinheitsbestrebungen  deckten,  ist
man  zu  Verschärfungen  und  Klarstellungen  übergegangen,  so  z.  B.  wurde
auf  dem  Verbandstag  in  Thale  1894*)-  ausdrücklich  das  Fabrikat  Ueberzugsmasse
  dem  Begriff  Chokolade  gleichgestellt.
Einen  sehr  lebhaften  Kampf  hatte  der  Verband  gegen  eine  außerordentlich ­
  unheilvoll  zu  werden  drohende  Strömung  aufzunehnien,  welche
durch  die  Agitation  einer  sogenannten  Fachpresse  unterstützt  wurde.  —  Es
handelte  sich  um  die  Verwerthung  von  Kakaoschaalen,  welche  noch  Kleinigkeiten ­
  von  Kakaotheilen  enthielten,  sogenannten  Kakaoabfallen.  Es  wurde
die  Ansicht  vertreten,  daß,  wenn  man  Fabrikate  mit  Abfällen  unter  dem
Namen  „Chokolade-Surrogat"  oder  „Chokolade  mit  Zusatz"  anfertige,  man
hierbei  sogar  fremdes  Fett  verwenden  dürfe.  Andere  vertraten  die  Ansicht, ­
  daß  eine  derartige  Mischung  noch  viel  weniger  anfechtbar  sei,  wenn
man  dabei  den  Namen  „Chokolade"  ganz  vermeide  und  dabei  vielleicht
sage  „Gewürz-Block",  „Kakaoabfälle  mit  Zucker",  „Gewürz-  oder  Vanille-Plätzchen",
  „Cremestangen",  „Kinderzigarren"  u.  s.  w.
Es  leuchtet  unschwer  ein,  daß  derartige  Fabrikate  von  den  am  Eingang
dieses  Abschnittes  wiedergegebenen  Strafbestimmungen  der  Absätze  1  und  2  des
Z  10  nicht  allein  betroffen  werden  können,  sondern  betroffen  werden  müssen.
Fabrikanten,  die  sich  mit  derartigen  sauberen  Artikeln  befassen,  glauben
sich  gedeckt,  wenn  sie  z.  B.  in  die  Rechnung  setzen  „von  Abfällen",  „mit
Zusatz"  oder  einen  die  Bezeichnung  „Chokolade"  nicht  enthaltenden  Phantasienamen ­
  erwählen.  —  Dies  ist  ein  Irrthum,  denn  es  ist  doch  leicht
ersichtlich,  daß  es  sich  hier  um  „zum  Zwecke  der  Täuschung  nachgemachte"
Fabrikate  handelt,  die  unter  „einer  zur  Täuschung  geeigneten  Bezeichnung
feilgehalten"  werden.
Nicht  Derjenige,  welcher  zunächst  die  Waare  von  dem  Fabrikanten
erwirbt,  der  Händler,  hat  in  der  Regel  den  Nachtheil,  wenn  derartige
minderwerthige  Waare  in  die  Welt  gesetzt  wird.  Der  Händler  wird  zu
prüfen  haben,  wenn  ihm  zu  minderwerthigen  Preisen  Angebote  vorgelegt
werden,  ob  er  dafür  ein  einwandfreies  Fabrikat  erwerben  kann.  Thut  er
dies  nicht,  so  macht  er  sich  der  Fahrlässigkeit  schuldig.  Kauft  er  aber
Fabrikate,  deren  Bezeichnung  darauf  schließen  läßt,  daß  solche  auf  den
Namen  Chokolade  keinen  Anspruch  haben,  um  sie  als  solche  an  den  Mann
zu  bringen,  so  ist  er  jedenfalls  straffällig.  Beispielsweise  würde  dies  der
Fall  sein,  wenn  ihm  ein  Fabrikat  geliefert  wird,  welches  auf  der  Umhüllung ­
  als  „Chokolade-Surrogat"  bezeichnet  ist  und  er  unter  Entfernung
des  Etiquettes  den  Verkauf  als  Chokolade  vornimnit.
Sehr  zu  Unrecht  ist  in  der  vorerwähnten  Anfrage  des  Reichsamts
des  Innern  an  die  Einzelregierungen**)  die  Frage  aufgeworfen  worden:
        <pb n="29" />
        27

*)  M.  I.  XXI  Nr.  2  S.  19.
**)  M.  I.  XXI  9fr.  10  S.  146.
***)  M.  I.  XXI  Nr.  11  S.  167.

„Ob  nicht  durch  strengere  Bestimmungen  über  Zusatzstoffe  die  Herstellung
zwar  minderwerthiger,  zugleich  aber  billiger  und  infolgedessen  auch  den
weniger  bemittelten  Volksschichten  zugänglicher  Erzeugnisse  erschwert  werde?"
Denn  darüber  herrscht  doch  wohl  kein  Zweifel,  daß  der  geringe  Nährwerth
in  einem  derartigen,  anscheinend  billigen,  Fabrikate  gegenüber  dem  reinen
noch  viel  zu  theuer  bezahlt  ist  und  daß  der  Nutzen  der  Minderwerthigkeit
nur  zur  Bereicherung  unsolider  Fabrikanten  und  Händler  dient.
Jedenfalls  hat  das  konsumirende  Publikum  ein  Recht  darauf,  dafern
überhaupt  das  Nahruugsmittelgesetz  einen  Werth  haben  soll,  daß  es  über
die  Beschaffenheit  der  Waaren,  welche  es  erwirbt,  nicht  in  Zweifel  gelassen
wird,  wie  dies  betreffs  Wein  durch  das  Gesetz  vom  24.  Mai  1901  erreicht ­
  werden  soll.
Der  Kampf  gegen  die  Surrogatwirthschaft  hat  der  Verbandsleitung
schwere  Stunden  bereitet,  weil  es  sich  als  ganz  zweifellos  herausstellte,
daß  dadurch  der  legalen  Fabrikation  eine  schwere,  unlautere  Konkurrenz
bereitet  wurde.  Nach  eingehenden  Verhandlungen  gelangte  man  auf  dem
Verbandstage  zu  Weimar  1900*)  zur  Unterschrift  einer  Erklärung,  welche
aus  dem  außerordentlichen  Verbandstage,  Berlin  1901,**)  eine  weitere  Verschärfung ­
  in  nachstehender  Fassung  fand:
„Die  unterzeichneten  Verbandsmitglieder  erklären,  daß  sie
frenide  Fette  und  Kakaoschaalen  auch  zu  solchen  Kakaos  und
Chokoladewaaren  nicht  verwenden  werden,  welche  andere  Bezeichnungen ­
  als  Kakao  und  Chokolade  tragen,  weil  diese  Surrogatwaaren
  bei  den  Verbrauchern  den  Glauben  erwecken,  daß  sie
Kakao  oder  Chokoladewaaren  erwerben."
Es  ist  schon  im  vorhergehenden  Abschnitt  mit  Dank  des  Gutachtens
des  Königlich  Sächsischen  Landesmedizinal  -  Kollegiums  gedacht  worden.
Dieses  Gutachten  hat  in  einigen  Fällen  wichtige  Dienste  geleistet,  immerhin
aber  ist  der  Richter  nicht  daran  gebunden.
Ein  ganz  eklatanter  Fall  möge  dafür  als  Beleg  dienen.
Im  Jahre  1895  wurde  ein  nicht  dem  Verbände  augehöriger  Chokolade-Fabrikant ­
  wegen  Nahrungsmittelfälschung  mit  900  M.  bestraft.  Unbekümmert ­
  um  diese  empfindliche  Strafe  hatte  der  damals  Verurtheilte
die  Fälschungen  fortgesetzt,  weshalb  ein  neues  Verfahren  anhängig  gemacht ­
  wurde,  in  welchem  er  in  diesem  Jahre  vor  demselben  Landgerichte,
allerdings  durch  eine  andere  Strafkammer,  ein  freisprechendes  Urtheil
erzielte.
Bei  Gelegenheit  der  Berathung  des  Weingesetzes  von  1901  nahm
der  Reichstag  folgende  Resolution  an:***)
        <pb n="30" />
        28

*)  M.  I.  XXI  Nr.  11  S.  168.
**)  M.  I.  XXI  Nr.  12  S.  191.

„Der  Reichstag  möge  die  Reichsregierung  auffordern,
dem  ersteren  baldmöglichst  den  Entwurf  eines  Reichsgesetzes
vorzulegen,  welches  die  Ueberwachung  des  Verkehrs  mit  Nahrungsund ­
  Genußmitteln  auf  Grund  der  bestehenden  Reichsgesetze  nach
einheitlichen  Grundsätzen  und  durch  Bestellung  besonderer  Beamten ­
  hierfür  erzielt."
Hierauf  hat  der  Staatssekretär  des  Innern,  Dr.  Graf  v.  Posadvwsky-Wehner,
  in  seiner  Entgegnung  am  Schluß  ausgeführt:*)
„Ich  hoffe  dringend,  daß  diese  Vorschrift  des  Gesetzes
(nämlich  des  Weingesetzes)  einen  Anstoß  geben  wird,  in  allen
Einzelstaaten  eine  Nahrungsmittelkontrole  einzuführen,  die  persönlich ­
  unabhängig  und  außerdem  auf  der  vollen  Höhe  der
modernen  chemischen  Wissenschaft  dasteht."
Wohl  bereits  als  Folge  dieser  Verhandlung  ist  es  anzusehen,  wenn
die  Zeitungen  vom  Juni  1901  folgende  Mittheilung  brachten:
„Das  Königlich  Sächsische  Ministerium  des  Innern  hat  int
Interesse  der  öffentlichen  Gesundheitspflege  und  zur  Wahrung
von  Treu  und  Glauben  im  Geschäftsleben  bestimmt,  daß  bis
1.  Oktober  d.  I.  in  allen  Gemeinden  Sachsens  eine  amtliche
Nahrungsmittelkontrole,  unter  Zuziehung  von  Nahrungsmittel-Chemikern,
  eingerichtet  wird.  Zu  diesem  Zwecke  sind  die  Zentralstelle ­
  für  öffentliche  Gesundheitspflege  in  Dresden  und  die
bei  deni  Hygienischen  Institut  der  Stadt  Leipzig  einzurichtende
Untersuchungsanstalt  zur  Verfügung  gestellt,  auch  Vereinbarung
mit  dem  Verein  öffentlicher  analytischer  Chemiker  Sachsens  zur
Erleichterung  der  Gemeinden  getroffen  worden.  Es  sind  auf
1000  Einwohner  mindestens  30  Proben  Nahrungsmittel  u.  s.  w.
zu  untersuchen  gegen  einen  Pauschalsatz,  der  nach  der  Kopfzahl
der  Gemeinden  gleichmäßig  für  das  ganze  Land  bestimmt  ist."**)
Bedeutet  dies  auch  einen  Fortschritt,  so  ist  doch  das  Vorgehen  des
Einzelstaates  nicht  im  Stande,  den  Mangel  eines  Spezialgesetzes  zu  ersetzen.
Die  mit  den  Prüfungen  beauftragten  Untersuchungsstellen  können  ein
Fabrikat  als  der  Fälschung  verdächtig  bezeichnen,  während  der  Richter
nicht  genöthigt  ist,  den  ihm  unterbreiteten  Anschauungen  beizutreten.  Und
welche  Richtschnur  hat  der  Richter  zur  Herbeiführung  einer  einheitlichen
Rechtsprechung  ohne  das  Vorliegen  eines  Spezialgesetzes?
Sehr  wichtig  im  Weingesetz  von  1901  ist  der  §  9,  welcher  das  Aushängen ­
  der  Bestimmungen  über  das,  was  erlaubt  und  was  verboten,  in
den  Arbeitsräumen  anordnet.
Wenn  der  Gewerbsgehilfe  weiß,  was  er  thun  darf  und  was  er  zu
unterlassen  hat,  sowie  daß  er  für  Nichtbeachtung  der  Bestimmungen  mit
        <pb n="31" />
        29

**)  M.  I.  I  Nr.  3  S.  25.

verantwortlich  gemacht  wird,  so  wird  manche  Fälschung  unterbleiben  und
das  ist  doch  unzweifelhaft  besser,  als  wenn  Uebertretungen  nachträglich
aufgespürt  und  zur  Bestrafung  herangezogen  werden.
Was  für  Butter  und  Wein  möglich  geworden  ist,  darauf  hat  jedenfalls ­
  auch  die  Chokoladeindustrie,  welche  dem  Reiche  1900  an  Kakaozoll
6  738  970  M.  und  an  Zuckersteuer  schätzungsweise  6  800  000  M.  zuführte,
einen  gerechten  Anspruch  zu  erheben.
Liegen  doch  hier  die  Verhältnisse  weit  einfacher,  als  wie  bei  dem
Wein  und  sind  die  gesetzgeberischen  Arbeiten  durch  die  auf  dem  Wege  der
Selbsthilfe  erlassenen  Bestimmungen  ungleich  besser  vorbereitet  als  dort.
Daß  dann  auch  noch  andere  Industrien  mit  gleichen  Wünschen
kommen  könnten,  wie  verschiedentlich  angeführt  worden  ist,  kann  als  Behinderungsgrund ­
  dafür,  einen  Zustand  der  Rechtsunsicherheit  zu  beseitigen,
nicht  anerkannt  werden.

C.
Zollbeflrrbungrn.
Als  erste  Folge  der  bei  Begründung  des  Verbandes  gefaßten  Beschlüsse ­
  ist  das  Erscheinen  einer  von  Di-.  Landgraf  verfaßten  Schrift:
„Die  zollpolitische  Behandlung  der  deutschen  Chokolade-Industrie"
Mitte  Februar  1877  zu  verzeichnen,  welche  auch  den  Reichsbehörden  übermittelt ­
  wurde.
Als  man  nun  in  die  Vorberathung  betreffs  des  neuen  Zolltarifes*)
eintrat,  richtete  der  Vorstand  im  November  1878  an  das  Reichskanzleramt ­
  eine  Eingabe,  welche  die  nachstehend  verzeichneten  Wünsche  aussprach:**)

*)  Zu  besserer  Uebersicht  mögen  die  verschiedenen  Wandlungen,  welche  der  Zoll  für
Rohkakao  und  Fabrikate  zu  bestehen  hatte,  nachstehend  verzeichnet  werden.  Doppelzentner
in  Mark.

Rohkakao.

Gebrannter

Chokolade  u.  Kakaomasse
Chokolade-  u.  gem.
Surrogate.  Kakao.

Kakaoschaalen.


Kakaobutter ­


1832—1868

39

39

66

66

39

3

1868  9.  März  österr.  Handelsvertrag ­
  u.  v.  28.  Mai

Einfuhr  aus  allen  Ländern

39

39

42

42

39

3

1870

35

35

42

42

12

3

1879

35

35

60

60

12

4

1883  Spanien  u.  alle  Vertragsländer



35

35

50

50

12

4

Nomineller  Zoll  1885  .  .

35

35

60

60

12

4

Spanien  (Vertragsländer)  .

35

45

50

80

12

9

Nomineller  Zoll  ....

35

45

60

80

12

9

1892

35

45

80

80

12

9

1895

35

45

80

80

12

45
        <pb n="32" />
        30

*)  M.  I.  I  Nr.  5  S.  37.
**)  Vertrag  vom  12.  Juli  1883.

„1.  Befreiung  des  Kakao  von  jeder  Verzollung  oder  wenigstens
Herabsetzung  ans  ein  Minimum,  im  allerhöchsten  Falle  nicht
über  10  M.  p.  50  kg  und  zugleich  im  letzteren  Falle
2.  eine  entsprechende  Rückgewährung  des  Zolls  von  Kakao  und
Zucker  bei  der  Ausfuhr  von  Kakaofabrikaten.
3.  Sollten  diese  Wünsche  in  der  That  aus  etwa  finanziellen  Gründen
nicht  durchführbar  sein,  so  müssen  wir  dringend  für  eine  entsprechende ­
  Erhöhung  des  Fabrikatzolles  eintreten,  der  dann
freilich  unter  40  M.  P.  50  kg  nicht  gegriffen  werden  könnte,
immer  dabei  vorausgesetzt,  daß  der  gegenwärtige  Rohkakaozoll
bestehen  bleibt."
Während  Punkt  3  durch  den  Zolltarif  von  1879  nur  theilweise  und
Punkt  2  erst  nach  und  nach  Erfüllung  fand,  ist  es  bezeichnend,  daß  nach
23  Jahren  bei  Gelegenheit  der  neuen  Zolltarifsberathung  der  in  Punkt  1
ausgesprochene  Wunsch  in  vollem  Umfange  und  in  ganz  gleichem  Sinne
wiederholt  werden  muß.
Welchen  Aufschwung  die  Chokoladen-  und  Kakao-Industrie  in  den
nur  einen  geringen  oder  gar  keinen  Kakaozoll  kennenden  Ländern,  Schweiz
und  Holland,  gewonnen  hat,  hat  sich  in  dem  verflossenen  Vierteljahrhundert
erwiesen.
Daß  man  bei  Gründung  des  Verbandes  hierfür  die  richtige  Auffassung ­
  hatte,  zeigt  eine  Eingabe  an  den  Reichskanzler  vom  12.  Februar
1879*),  in  welcher  auf  eine  von  demselben  unterm  15.  Februar  1878  an
den  Bundesrath  ergangene  Mittheilung  Bezug  genommen  und  dabei  besonders ­
  folgender  Satz  als  Ansicht  Bismarcks  herausgehoben  wird:
„Von  dieser  allgemeinen  Zollpflicht  würden  diejenigen  für
die  Industrie  unentbehrlichen  Rohstoffe  auszunehmen  sein,  welche
in  Deutschland  gar  nicht  erzeugt  werden  können."
Jahrelange  Kämpfe  hatten  dazu  gehört,  um  für  unsere  Industrie  den
mäßigen  Schutzzoll  von  60  M.  zu  erreichen,  als  uns  nach  Verlauf  von
4  Jahren  durch  den  spanischen  Handelsvertrag  eine  schwerwiegende,
schlimme  Ueberraschung  zu  Theil  wurde.**)  Ohne  daß  mit  den  betheiligten
Kreisen  Fühlung  genommen  worden  wäre,  fand  gegenüber  Spanien  eine
Herabsetzung  des  Chokoladezolls  von  60  ans  50  M.  statt.  Daß  Spanien
innerhalb  seiner  Grenzen  einen  nicht  unbedeutenden  Chokoladenverbrauch
hat,  ist  erklärlich,  ist  es  doch  das  Heimathland  der  Chokoladefabrikation.
Ausgeführt  hatte  es  bis  dahin  jährlich  nicht  mehr  als  100  kg  nach
Deutschland  und  bei  diesem  Quantuni  ist  es  auch  während  der  ganzen
Dauer  des  Vertrags  geblieben.  Ein  deutliches  Zeichen,  daß  man  damit
dem  vertragschließenden  Staate  keinen  Vortheil  geboten  hatte,  während  man,
        <pb n="33" />
        zum  Schaden  der  heimischen  Industrie,  denjenigen  Staaten,  welche  von  der
Meistbegünstigungs-Klausel  Gebrauch  machen  konnten,  einen  ganz  gewaltigen
Vorsprung  gewährte,  was  durch  die  sich  sofort  steigernde  Einfuhr  ziffermüßig ­
  zu  belegen  ist.
Die  dagegen  mündlich  und  schriftlich  erhobenen  Vorstellungen*)
blieben  zunächst  erfolglos,  ebenso  eine  in  der  Reichstagssitzung  vom
30.  August  1883  angenommene  Resolution:
„Den  Herrn  Reichskanzler  zu  ersuchen,  in  der  nächsten
Session  eine  Vorlage  betreffend  die  Ermäßigung  des  Zolles
auf  Kakao  in  Bohnen  zu  machen."**)
Der  für  uns  so  unheilvolle  spanische  Handelsvertrag  hatte  mit  dem
30.  Juni  1887  sein  Ende  zu  erreichen.  Um  einer  Erneuerung  bezüglich  des
Tarifsatzes  für  Chokolade  entgegen  zu  arbeiten,  wurde  vom  Vorstande  unterm
23.  Februar  1886  eine  Eingabe  an  den  Fürsten  Bismarck  abgelassen.***)
Leider  aber  wurde  der  Vertrag  unterm  28.  Juni  1886  bis  zum
1.  Februar  1892  erneuert.  Die  einzige  Tarifänderung  während  der  Dauer
des  Vertrags  zu  unseren  Gunsten  bestand  darin,  daß  unterm  22.  Mai  1885
gebrannter  Kakao  von  35  auf  45,  und  Kakaomasse,  gemahlener  Kakao,
Chokolade  und  Chokolade-Surrogate  von  60  auf  80  im  allgemeinen  Tarif
erhöht  wurde.  Selbstverständlich  verblieb  für  Spanien  und  die  meistbegünstigten ­
  Staaten  betreffs  Chokolade  der  Satz  von  50  M.  bestehen.
Da  aber  in  dem  Vertrage  Kakaomasse  und  gemahlener  Kakao  nicht  benannt ­
  waren,  so  galt  die  Erhöhung  letzterer  Fabrikate  auf  80  M.  für
eine  allgemeine.
Noch  kurz  vor  Ablauf  des  Vertrags  wurde  der  Verband  aufs  Neue
vorstelligst)  und  konnte  derselbe  kurz  darauf  feinen  Mitgliedern  als  bedeutenden ­
  Erfolg  mittheilen,  daß  bei  Erneuerung  ein  Vorzugszoll  für
Chokolade  nicht  wieder  eingestellt  worden  sei,  demnach  für  diese,  sowie  für
Kakaomasse  und  gemahlenen  Kakao  der  allgemeine  Zoll  vom  1.  Februar
1892  zu  gelten  habe.
Eingehend  beschäftigte  sich  der  Verbandstag  in  Kassel  1881  mit  der
Rückvergütungsfrage  stst)  und  ist  in  Folge  dessen  eine  Denkschrift  an  den
Bundesrath  abgelassen  worden,  ststst)
Ebenso  wurde  1885  in  Hannover  diese  Frage  wieder  aufgenommen
und  der  Vorstand  beauftragt,  die  von  Stollwerck  in  dankenswerther  Weise
eingeleitete  Agitation  weiter  zu  verfolgen.  §)

*)  M.  I.  III  Nr.  14  S.  137.  Nr.  15  S.  149.  IY  Nr.  3  S.  26.  Nr.  7  S.  62.
Nr.  8  S.  69.  Nr.  9  S.  77.
**)  M.  I.  IY  Nr.  2  S.  15.
***)  M.  I.  VI  Nr.  4  S.  46.
f)  M.  I.  XII  Nr.  3  S.  17.
ff)  Protokoll  Kassel  S.  15.
ststst)  M.  I.  III  Nr.  8  S.  90.
§)  M.  I.  VI  Nr.  1  S.  2.
        <pb n="34" />
        32

Nachdem  die  Rückvergütung  im  Reichstage  verschiedentlich,  so  in  der
Sitzung  vom  30.  August  1883,*)  behandelt  worden  war,  erging  endlich
von  dem  Reichsschatzamt  die  Aufforderung  zu  einer  Enquete,**)  welche
am  15.  Marz  1887  begann  und  in  welcher  Kommissare  aus  den  verschiedenen ­
  Reichsämtern  und  Ministerien,  ein  chemischer  Sachverständiger,
der  Geschäftsführer,  der  Vorsitzende,  drei  Verbandsmitglieder,  sowie  zwei
Fabrikanten  außerhalb  des  Verbandes  theilnahnien.
Es  handelte  sich  hier,  einen  gangbaren  Weg  zu  finden,  auf  welchem,
ohne  Gefährdung  zollfiskalischer  Interessen,  Fabrikaten,  welche  im  freien
Verkehr  erstanden  waren,  eine  Zollrückvergütung  zuzuwenden  sein  würde.
Im  Allgemeinen  glaubte  man,  daß  die  Interessen  beider  Theile  gedeckt
sein  würden,  wenn  man  eine  Rückvergütung  von  annähernd  4 /b  des  verauslagten ­
  Zolles  in  Aussicht  nähme.
An  eine  Fabrikation  in  zollsicheren  Räumen,  durch  welche  die  Erlegung ­
  jedes  Zolles  überflüssig  wurde,  dachte  man  damals  noch  nicht  und
wurden  wir  daher  durch  den  Beschluß  des  Bundesrathes  vom  5.  Juli  1888
überrascht,  welcher  die  obersten  Landesfinanzbehörden  ermächtigte:***)
„vorbehaltlich  jederzeitigen  Widerrufes  und  der  erforderlichen
besonderen  Kontrolmaßregeln,  Gewerbtreibenden,  welche  in  zollsicher ­
  abgeschlossenen  Räumen  unter  ständiger  amtlicher  Ueberwachung
  Kakaopräparate  und  Zuckerwaaren  für  den  Export  herstellen, ­
  bei  der  Ausfuhr  der  hergestellten  Waaren  den  Erlaß
des  Zolls  für  den  nachweislich  verwendeten  Kakao  zu  gewähren,
sowie  für  den  nachweislich  verwendeten  inländischen  vergütungsfähigen ­
  Zucker  die  Materialsteuer  nach  dem  betreffenden  Vergütungssatze ­
  bezw.  die  entrichtete  Verbrauchsabgabe  zu  erstatten."
Unterm  4.  Juli  1889  folgte  als  Ausführungsbestimmung  zu  §  7  des
Zuckersteuergesetzes  vom  9.  Juli  1887  eine  Verordnung  betreffend  Rückvergütung ­
  des  in  der  Chokolade  befindlichen  Zuckers,  fi)  während  in  der
Reichstagssitzung  vom  31.  März  1892  folgender  Gesetzentwurf  Annahme
fandest)
„Im  Falle  der  Ausfuhr  von  Waaren,  zu  deren  Herstellung ­
  Kakao  verwendet  worden  ist,  oder  der  Mederlegung
solcher  Waaren  in  öffentlichen  Niederlagen  oder  Privatlagern
unter  amtlichem  Mitverschluß  kann  nach  Maßgabe  der  voni
Bundesrathe  erlassenen  Bestimmungen  der  Zoll  für  die  dein
Gehalt  der  Waaren  von  Kakao  entsprechende  Menge  von  rohem
Kakao  in  Bohnen  ganz  oder  theilweise  vergütet  werden."

*)  M.  I.  IV  Nr.  2  S.  15.
**)  M.  I.  VII  Nr.  5  S.  51  it.  f.,  Nr.  6  S.  57  n.  f.
***)  M.  I.  VIII  Nr.  9  S.  92.
t)  M.  I.  IX  Nr.  4  S.  64.
tt)  M-  I.  XII  Nr.  5  S.  36.
        <pb n="35" />
        33

*1  M.  I.  XII  Nr.  7  S.  55.
**)  M.  I.  XIII  Nr.  6  S.  36.

Hiermit  war  nun  die  Rückvergütung  für  Zucker  und  Kakao  betreffs
der  im  freien  Verkehr  hergestellten  Kakaowaaren  und  Chokoladen  ausgesprochen ­
  und  wurden  unterm  22.  April  1892  die  Ausführungsbestimmungen  *)
veröffentlicht.
Demnach  wird  für  in  zollficheren  Räumen  gefertigte  und  für  die
Ausfuhr  bestimmte  Fabrikate  kein  Zoll  auf  Kakao  und  Zucker  gezahlt,  dagegen ­
  für  die  im  freien  Verkehr  hergestellten,  als  Kakaomasse  und  -Pulver
M.  37,30  und  für  Chokolade  M.  23,40  p.  "/«Kilo  zurückvergütet.
Endlich  findet  bei  Ausfuhr  von  Kakaobutter  aus  dem  freien  Verkehr ­
  seit  dem  9.  Juli  1896  eine  Rückvergütung  von  M.  37,30  statt.
Ein  Zeitraum  von  über  15  Jahren  lag  zwischen  dem  ersten  Aussprechen ­
  des  Wunsches  nach  Zollrückvergütung  und  dessen  Erfüllung.  Es
muß  zugestanden  werden,  daß  das  Rückvergütungssystem  für  gemischte
Fabrikate  etwas  ganz  Neues  war  und  daß  es  daher  immer  wieder  des
Andrängens  des  Verbandes  bedurfte,  um  überhaupt  zu  einem  Resultate  zu
gelangen.
Freilich  waren  dadurch  kostbare,  in  die  Entwickelung  der  Chokoladenindustrie
  fallende  Jahre  verflossen,  in  denen  das  ausländische  Absatzgebiet
von  den  Ländern  mit  geringem  oder  keinem  Kakaozoll  beschlagnahmt
werden  konnte.
Dies  der  eine  Grund,  warum  sich  nach  Inkrafttreten  des  Gesetzes
nicht  sofort  ein  lebhaftes  Ausfuhrgeschäft  entwickelte.  Des  Weiteren  ist  zu
berücksichtigen,  daß  Chokolade  und  Kakaofabrikate  Vertrauensartikel  sind,
die  nur  dann  Aussicht  haben,  einen  größeren  Absatz  zu  finden,  wenn  sich
gewisse  Marken  eingebürgert  haben,  und  bei  denen  die  in  den  verschiedenen
Ländern  beliebten  Aufmachungen  richtig  erkannt  worden  sind.  Ferner  gehört ­
  dazu  die  Erkundung  eines  soliden  und  zahlungsfähigen  Abnehmerkreises, ­
  was  durch  andauernde,  oft  kostspielige  Erfahrungen  erkauft  sein
will.  Endlich  zeigen  sich  manche  Länder,  welche  einen  außerordentlich
hohen  Schutzzoll  haben,  für  die  Einfuhr  geradezu  verschlossen.  Hier  ist
selbst  öfters  ein  Fabrikat,  welches  in  zollsicheren  Räumen  hergestellt,  also
mit  deutschem  Zoll  nicht  belastet  ist,  nicht  konkurrenzfähig,  um  so  weniger
aber  ein  solches  aus  dem  freien  Verkehr,  das  j /b  des  heimischen  Zolls  zu
bezahlen  hat.  Es  hat  sich  dadurch  die  Errichtung  deutscher  Chokoladeufabriken
  auf  fremdem  Gebiet,  z.  B.  in  Oesterreich  und  Nordamerika  erforderlich ­
  gemacht,  ein  recht  warnendes  Beispiel  für  diejenigen  Industrien,
welche  nach  übertrieben  hohen  Schutzzöllen  verlangen.
Daß  in  der  ersten  Zeit  nach  Eintritt  der  Ausfuhrvergütung  jede
einzelne  aus  dein  freien  Verkehr  ausgeführte  Post  der  chemischen  Untersuchung ­
  unterworfen  wurde,  wobei  beispielsweise  die  Kosten  auf  50  kg
Kakaopulver  24  M.,  gegenüber  einer  Rückvergütung  von  M.  18,65  betrugen**)
        <pb n="36" />
        *)  M.  I.  XII  Nr.  5  S.  37.
**)  M.  I.  XXI  Nr.  7  S.  105.

34

und  dadurch  die  Ausfuhr  thatsächlich  unmöglich  gemacht  wurde,  sei  nur
beiläufig  erwähnt.
Haben  sich  nun  auch  die  weit  gehenden  Erwartungen  au  die  Entwickelung ­
  des  Ausfuhrgeschäftes  nicht  in  vollem  Umfange  erfüllt,  so  geben
doch  die  nachstehenden  vergleichenden  Zahlen  vor  der  Ausfuhrvergünstigung
und  nach  deren  achtjährigem  Bestehen  ein  Bild,  das  die  Hoffnung  auf
weitere  Entwickelung  nicht  ausschließt.
1890*)  1900**)
Ausfuhr  von  Chokolade  dz  916,  10  763,
„  „  Kakaopulver  und  -Masse  „  159,  3  613,
„  „  Kakaobutter  .  .  .  „  —  6  465,
„  „  Kakaoschaalen  .  .  .  .  „  —  7  469.
Unsere  Rückvergütungsbestrebungen  haben  sich  nach  und  nach  erfüllt;
doch  dürften  solche  noch  in  einem  Punkte,  welcher  bis  jetzt  nicht  erörtert
worden  ist,  recht  nachdrücklich  zu  verfolgen  sein.  Es  betrifft  dies  das
Nebenprodukt  Kakaoschaale.  Diese  kostet  uns  beim  Eingang  anhaftend  an
die  rohe  Bohne  35  M.  Eingangszoll.  Dieselbe  ist  jetzt,  nebst  den  sogenannten ­
  Abfällen,  welche  meist  Schaalen,  aber  auch  kleine,  bei  dem
Schälungsprozeß  nicht  genügend  auszuscheidende  Kakaotheile  enthalten,  wenn
auch  zu  sehr  mäßigem  Preise,  im  Auslande  abzusetzen.  Es  würde  außerordentlich ­
  zur  Hebung  der  Chokoladenindustrie  beitragen,  wenn  für  Kakaoschaalen ­
  und  Abfälle  bei  jetzigem  Rohkakaozoll  von  35  M.  eine  Rückvergütung ­
  von  10  M.,  und  bei  Herabsetzung  dieses  Zolles  auf  20  M.,
eine  solche  von  6  M.  gewährt  würde.
Eine  ganz  eigenthümliche  Entwickelung  hat  der  Kakaobutter-Zoll  genommen. ­
  Kakaobutter  erscheint  überhaupt  zum  ersten  Male  in  dem  Tarif
vom  18.  Mai  1895  und  zwar  mit  einem  Zoll  von  45  M.  Früher,  und
zwar  bis  zum  15.  Juli  1879,  zahlte  dieselbe,  wie  alle  Artikel,  die  im
Tarif  nicht  besonders  verzeichnet  waren,  die  allgemeine  Eingangsabgabe  von
3  M,  dagegen  von  1879  an  Position  261  (anderes  Oel  in  Fässern,
desgl.  in  Flaschen  und  Krügen  von  mindestens  50  %  Bruttogewicht)  4  M.
und  vom  24.  Mai  1885  an  9  M.,  obwohl  der  Artikel  offenbar  an  dieser
Stelle  nicht  einzureihen  war.  Wenn  Kakaobutter  in  den  sechziger  und
Anfang  der  siebenziger  Jahre  ein  Nebenfabrikat  von  geringer  Bedeutung
war,  das  seine  Hauptverwendung  zu  kosmetischen  Artikeln  fand,  so  gewann
es  nach  Einführung  des  löslichen  Kakaopulvers  und  nach  Steigerung  des
Chokoladenkonsums  immer  mehr  an  Bedeutung.
Diejenigen  Fabrikanten,  welche  für  Kakaopnlver  einen  größeren  Absatz ­
  erreichten,  mußten  für  das  Gegenfabrikat  Kakaobutter  auf  Erzielung
möglichst  hoher  Preise  bedacht  sein,  während  andere  wieder,  die  solche  für
        <pb n="37" />
        35

*)  M.  I.  XII  Nr.  5  S.  38.
**)  M.  I.  XXI  Nr.  10  S.  116.
***)  Protokoll  Berlin  1880  S.  12.
3*

ihre  Chokoladen-  und  namentlich  Ueberzugsmassen  kaufen  mußten,  selbstverständlich ­
  den  Wunsch  hegten,  vermittelst  eines  niedrigen  Eingangszolles
davon  bei  der  ausländischen  Konkurrenz  billig  erwerben  zu  können.
Diesen  beiden  Strömungen  hatte  der  Verband  Rechnung  zu  tragen
und  hat  sich  derselbe  daher  niemals  bei  der  Kakaobutter  für  den  sonstigen
Fabrikatzoll  von  80  M.  verwandt,  sondern  nur  für  den  Selbstkostenpreis,
wie  er  sich  bei  dem  Verarbeiten  der  rohen  Bohne  herausstellt,  d.  h.  für  45  M.
Im  Uebrigen  aber  sind  die  Wege  der  Regierung  vorgezeichuet.
Niedriger  als  45  M.  kann  der  Butterzoll  nicht  eingestellt  werden,  wenn
nicht  die  Ausfuhrvergütung  für  in  freiem  Verkehr  hergestellte  Fabrikate  in
Frage  gestellt  werden  soll,  denn  es  ist  doch  selbstverständlich,  daß  die  Regierung ­
  nicht  37,30  M.  für  die  in  die  Chokolade  eventuell  zugesetzte,  aus
dem  Auslande  stannnende  Kakaobutter  rückvergüten  kann,  wenn  solche,  wie
von  einer  Richtung  gewünscht  wird,  mit  9  M.  eingeführt  werden  könnte.
Diesen  Standpunkt  hat  überdies  mit  aller  Schärfe  der  Abgeordnete
Möller,  derzeitiger  preußischer  Handelsminister,  der  sich  damals  unserer
Industrie  mit  aller  Wärme  angenommen  hatte,  in  der  Reichstagssitzung
vom  31.  März  1892*)  vertreten.
Für  den  in  der  Bearbeitung  befindlichen  neuen  Zolltarif  ist  dem
Verbände  Gelegenheit  gegeben  worden,  seine  Wünsche  kundzugeben.  Der
Vorschlag  lautet  dahin,  unter  Belastung  der  derzeitigen  Fabrikatzölle,  den
Rohkakaozoll  auf  20  M.  zu  ermäßigen,  was  dem  in  Oesterreich  voraussichtlich ­
  künftigen  Zoll  von  20  Kr.  Gold  genau  entspricht  und  wodurch
endlich  der  bereits  erwähnten  Resolution  des  Reichstages  vom  30.  August
1883  Rechnung  getragen  werden  würde.
Folgerichtig  müßte  dann  eine  Ermäßigung  des  Fabrikateingangszolles  eintreten ­
  und  ist  diesfalls  für  Kakaomasse,  Kakaopulver  und  Chokolade  eine  Herabsetzung ­
  auf  65  M.  und  für  Kakaobutter  eine  solche  auf  25  M.  vorgeschlagen.**)
In  neuerer  Zeit  ist  mehrfach  die  Frage  in  Anregung  gekommen,  ob
es  sich  empfiehlt,  den  in  den  deutschen  Kolonien  erzeugten  Kakao  zollfrei
oder  zu  ermäßigtem  Zoll  einzuführen.  Obwohl  hierüber  ein  Verbandsbeschluß ­
  nicht  vorliegt,  dürfte  doch  die  allgemeine  Ansicht  dahin  gehen,
daß  von  einer  derartigen  Maßregel  weder  der  Fabrikant,  noch  das  konsumirende
  Publikum  einen  Vortheil  haben  würde  und  nur  die  Plantagenbesitzer ­
  den  Gewinn  einstreichen  würden.
Unseren  älteren  Mitgliedern  wird  es  interessant  sein,  an  einen  Vortrag ­
  erinnert  zu  werden,  den  uns  am  Verbandstage  1880***)  ein  Literat
Israel  über  eine  Kurtaxe  d’entrepöt  oder  Unterscheidungszoll  hielt,  der
um  so  weniger  auf  Beifall  rechnen  konnte,  als  wir  bekanntlich  damals
noch  keine  deutschen  Kolonien  hatten.
        <pb n="38" />
        36

*)  M.  I.  IV  Nr.  12  S.  94  und  Nr.  13  S.  115,  116.

D.
Einstlutz  der  sozialen  und  anderen  Gesetzgebung.
Unter  den  sozialen  Gesetzen  ist  zuerst  das  Krankenversicherungsgesetz
vom  15.  Juni  1883,  dann  das  Unfallversicherungsgesetz  vom  6.  Juli  1884
und  endlich  das  Jnvaliditäts-  und  Altersversicherungsgesetz  vom  22.  Juni
1889  erschienen.  Der  Verband  hat  diesen  Gesetzen,  deren  tiefeinschneidende
Wirkung  auf  das  soziale  Leben  nicht  zu  verkennen  war,  von  Anfang  an
die  größte  Aufmerksamkeit  zugewandt.
Bei  der  Krankenversicherung  hatte  der  Arbeitgeber  weniger  selbstthätig ­
  hervorzutreten,  wenn  er  sich  einer  Orts-  oder  Gemeindekrankenkasse
anschloß,  während  er  bei  Errichtung  einer  eigenen  Betriebskrankenkasse
thatkräftig  einzuschreiten  hatte.  Wenn  der  Verband  seinen  Mitgliedern,
welche  mehr  als  fünfzig  Arbeiter  beschäftigten,  die  Errichtung  eigener
Betriebskrankenkassen  empfahl,  so  war,  wie  die  Erfahrung  gezeigt  hat,  das
Richtige  getroffen.  Der  Chokoladefabrikation  kann  nicht  der  Vorwurf  gemacht ­
  werden,  daß  sie  gesundheitsnachtheilig  wirke,  wer  sich  also  von
den  Orts-  und  Gemeiudekrankenkassen,  in  welche  Alle  aufgenommen  werden
müssen,  auch  wenn  sie  die  Gefahren  der  Gewerbekrankheiten  zu  bestehen
haben,  unabhängig  machte,  wird  jedenfalls  gut  gethan  haben.  Die  Beiträge ­
  werden  sich  hier  wesentlich  niedriger  gestaltet  haben,  während  die
Leistungen  viel  wohlwollender  bemessen  werden  können,  so  daß  bei  humaner
Führung  der  Kasse  zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  ein  nicht  zu
unterschätzendes  Band  geschlungen  werden  kann.  Unsere  Mittheilungen
Jahrg.  IV  Nr.  5  brachten  ein  Normalstatut.
Wesentlich  umfangreicher  gestalteten  sich  die  Vorarbeiten  für  das
Unfallversicherungsgesetz  durch  die  damit  verbundenen  Einrichtungen  von
Berufsgenossenschaften.
Hier  ist  in  erster  Reihe  dankend  der  von  Dr.  Landgraf  betriebenen
lebhaften  Agitation  zu  gedenken,  welcher  zunächst  eine  besondere  Chokolade-Berufsgenossenschaft
  in  Aussicht  genomnien  hatte,*)  was  auch  Anfangs
nicht  ganz  aussichtslos  erschien.  Von  dieser  speziellen  Berufsgenossenschaft
kam  man  jedoch  später  ab  und  wurde  durch  das  Reichsversicherungsamt ­
  am  5.  März  1885  im  Architektenhaus  zu  Berlin  eine  Generalversammlung ­
  der  verschiedenen  Nahrungsmittelbranchen  einberufen.  Der
Umstand,  daß  die  erste  Anregung  für  die  Berufsgenossenschaft  von  dem
Verbände  deutscher  Chokoladefabrikanten  ausgegangen  war,  gab  die  Veranlassung, ­
  daß  der  damalige  Verbandsvorsitzende  Rüger  auch  zum  Vorsitzenden ­
  der  Nahrungsmittel-Jndustrie-Berufsgenossenschaft  gewählt  wurde,
welches  Amt  derselbe  bis  zum  Jahre  1896  inne  hatte,  wo  ihn  andauernde
Krankheit  zur  Niederlegung  desselben  nöthigte.  Die  Versammlung  fand
        <pb n="39" />
        *)  19.  I.  XI  Nr.  2  S.  21.
**)  M.  I.  XII  Nr.  4  S.  26.

37  —

in  Gegenwart  des  Präsidenten  des  Reichsversicherungsamtes  Bödiker
statt  und  wurde  die  Aufnahme  folgender  Gruppen  beschlossen:  Bäckerei
und  Konditorei,  Nudeln,  Kakao  und  Chokolade,  Kaffeesurrogate,  Kaffeebrennerei,
  Zuckerschneiderei,  Konserven,  Fleischerei,  Fischsalzerei,  Eisbereitung,
Schaum-  und  Obstwein,  Malzextrakt,  denen  später  noch  die  Mineralquellen
und  Badeanstalten  zugefügt  wurden.  Die  Berufsgenossenschaft  nahm  ihren
Sitz  in  Mannheim,  konnte  mit  Jnkrafttretung  des  Gesetzes  am  1.  Oktober
1885  ihre  Arbeit  beginnen  und  erstreckte  sich  ohne  Sektionsbildung  über
das  ganze  Reich.
Die  zu  den  Ehrenämtern  in  der  Berufsgenossenschaft  Berufenen
standen  einem  ihnen  völlig  fremden  Arbeitsgebiet  gegenüber  und  auch  die
ihnen  vorgesetzte  Behörde  konnte  sich  auf  zurückliegende  Erfahrungen  nicht
berufen.  Nur  dem  außerordentlichen  Organisationstalent  des  Präsidenten
Bödiker,  nachmals  zum  doctor  honoris  causae  ernannt,  war  es  zu
danken,  wenn  dieser  riesenhafte  Apparat,  dem  bereits  1886  57  gewerbliche
Berufsgenossenschaften  und  83  Reichs-  und  Staatsbetriebe  unterstellt
waren,  von  Haus  aus  tadellos  funktionirte.  Außerordentlich  hat  es  sich
bewährt,  daß  das  Reichsversicherungsamt  die  Berufsgenossenschaften  darauf
führte,  selbst  das  Richtige  zu  finden,  indem  es  der  Autonomie  den  weitesten
Spielraum  ließ,  nur  daun  berichtigend  eingreifend,  wenn  Fehler  begangen
wurden.  Die  erste  Versammlung  war  von  137  Personen  besucht,  doch
hat  sich  leider  im  Laufe  der  Jahre  die  Theilnahme  an  den  Genossenschaftsversammlungen ­
  sehr  abgeschwächt.
Die  Führung  der  Jnvaliditäts-  und  Altersversicherung  war  ursprünglich ­
  auch  den  Berufsgenossenschaften  vom  Reichsversicheruugsamt  zugedacht,
doch  kam  man  von  diesem  Vorhaben  ab,  weil  die  Ausdehnung  auf  dieses
Gebiet  jedenfalls  den  Rahmen  der  ehrenamtlichen  Thätigkeit  überschritten ­
  hätte.  —
Mit  dem  Entwürfe  zur  Gewerbenovelle  beschäftigte  sich  zunächst  der
Verbandstag  1890  in  Bremen.*)  Als  von  tiefeinschneidender  Wirkung  ist
diese  Gesetzesergänzuug  vom  1.  Juni  1891  zu  bezeichnen,  weil  sie  vielfach ­
  Beschränkung  in  der  Arbeitszeit,  namentlich  betreffs  der  Arbeiterinnen,
deren  Thätigkeit  in  der  Chokoladenbranche  durch  männliche  Hand  gar
nicht  zu  ersetzen  ist,  brachte.  Auch  die  Beschränkung  der  Sonntagsarbeit
während  der  Oster-  und  Weihnachtszeit  bedingte  vielfache  Betriebsverminderungen. ­

Unterm  12.  Januar  1892**)  wurde  nebst  eingehender  Begründung
beim  Bundesrath  nachgesucht:
„derselbe  wolle  nach  §  105  d  gestatten,  in  allen  Betrieben  der
Chokoladen-  und  verwandten  Industrien  an  3  Sonntagen  vor
Ostern  und  9  Sonntagen  vor  Weihnachten  zu  arbeiten",
        <pb n="40" />
        38

ferner,
„daß  Arbeiterinnen  nach  §  139  a  in  denselben  Betrieben  an
40  Tagen  im  Jahre  vvr  Weihnachten,  oder  auch  vor  Ostern
täglich  bis  zu  13  Stunden,  beziehentlich  an  Sonnabenden  bis
zu  10  Stunden  arbeiten  dürfen  und  wolle  diese  nach  Abs.  5
des  §  139  a  zeitlich  zu  begrenzende  Bestimmung  für  mindestens
10  Jahre  treffen."
Hierauf  ging  am  30.  März  1892  der  Bescheid  ein,  daß  das  erste
Gesuch  dem  Reichskanzler  überwiesen,  das  zweite  aber  unter  Verweisung
auf  die  Bewilligungsbefugniß  der  Verwaltungsbehörden  abgelehnt  sei.*)
Am  26.  April  und  10.  Oktober  1892  folgten  erneute  Gesuche**)
an  den  Bundesrath,  betreffend  8  139  a  Abs.  Nr.  4,  welcher  lautet:
„Der  Bundesrath  ist  ermächtigt:
für  Fabrikationszweige,  in  denen  regelmäßig  zu
gewissen  Zeiten  des  Jahres  ein  vermehrtes  Arbeitsbedürfniß ­
  eintritt,  Ausnahmen  von  den  Bestimmungen  des
137  Abs.  1  und  2  mit  der  Maßgabe  zuzulassen,  daß  die
tägliche  Arbeitszeit  13  Stunden,  am  Sonnabend  10  Stunden
nicht  überschreitet",
wobei  namentlich  auf  die  Unthunlichkeit  verwiesen  wurde,  die  durch  die
verschiedene  Beurtheilung  der  höheren  Verwaltungsbehörden,  von  denen  es
85  im  Deutschen  Reiche  giebt,  entstehen  müsse.  Daß  diese  vorstehend
ausgesprochene  Befürchtung  nicht  ungerechtfertigt  war,  zeigt  eine  Zusammenstellung ­
  der  auf  die  Gesuche  an  die  höheren  Verwaltungsbehörden  ergangenen ­
  Bescheide.***)
Dieses  Gesuch  wurde  unterm  15.  Dezember  1893  abgelehnt,  st)  Nachdem ­
  nun  den  Konservenfabriken  am  11.  März  1898  die  uns  wiederholt
verweigerte  Erleichterung  wegen  des  vermehrten  Arbeitsbedürfnisses  gewährt
worden  war,  beschloß  der  Verbandstag  in  Goslar  1898,stst)  nochmals  vorstellig ­
  zu  werden,  worauf  eine  Eingabe  am  25.  März  1899  erfolgte.ststst)
Nachdem  aber  auch  dieses  Gesuch  das  Schicksal  der  früheren  zu
theilen  hatte,  stehen  wir  vor  der  ungelösten  Frage,  welche  Fabrikationszweige ­
  hat  sich  eigentlich  der  Gesetzgeber  gedacht,  wenn  in  dem  §  139  a
Abs.  1  Nr.  4  von  solchen  gesprochen  wird,  in  denen  regelmäßig  zu
gewissen  Zeiten  des  Jahres  ein  vermehrtes  Arbeitsbedürfniß
eintritt,  wenn  der  Chokoladefabrikation,  bei  welcher  doch  im  weitesten
Sinne  alle  diese  Voraussetzungen  zutreffen,  die  bundesräthlichen  Ausnahmebestimmungen ­
  versagt  bleiben?  —

*)  M.  I.  XII  Nr.  5  S.  35.
**)  M.  I.  XII  Nr,  6  S.  48.
***)  M.  I.  XIII  Nr,  2  S.  10.
f)  M.  I.  XIII  Nr.  6  S.  36.
fst)  M.  I,  XIX  Nr,  2  S.  26.
ststst)  M.  I.  XIX  Nr.  6  S.  87.
        <pb n="41" />
        39

*)  M.  I.  XIX  Nr.  9  S.  110.„
**)  M.  I.  XIX  Nr.  8  S.  123.
***)  Zeitschrift  „Export"  Berlin  1901.  Nr.  21.

Auf  Grund  des  Gesetzes  wegen  unlauteren  Wettbewerbes  hatten
52  Mitglieder  des  Verbandes  gegen  eine  Chokoladenfabrik  außerhalb  desselben, ­
  welche  ihre  Fabrikate  als  die  einzig  reinen,  die  übrigen  aber
sämmtlich  als  verfälscht  bezeichnete,  Zivilklage  eingereicht.  In  der  ersten
Instanz  wurde  nur  ein  theilweise  obsiegendes  Urtheil  vom  29.  Mai  1897
erreicht,  wogegen  Kläger  und  Beklagte  Berufung  beim  Kammergericht  in
Berlin  einlegten.  Durch  fortgesetzte  Winkelzüge  der  Beklagten  war  es
denselben  gelungen,  von  Anbeginn  des  Prozesses  bis  zur  Urtheilsverkündigung
eine  dreijährige  Verschleppung  herbeizuführen.  Durch  Urtheil  vom  10.  Mai
1899*)  wurde  den  Beklagten  untersagt,  zu  behaupten  und  zu  verbreiten:
„daß  Chokoladenfabrikate,  die  unter  einem  Zusatz  von  Kakaobutter ­
  hergestellt  sind,  unrein  oder  verfälscht  sind,  unter  Androhung ­
  einer  Strafe  von  100  M.  für  jeden  einzelnen  Fall".
Da  sich  die  Beklagten  damit  nicht  zufrieden  gaben,  hatte  sich  noch  das
Reichsgericht  mit  dem  Prozeß  zu  beschäftigen,  welches  das  vorinstanzliche
Urtheil  vom  15.  Dezember  1899  bestätigte.**)
Dies  war  ein  durchschlagender  Erfolg,  wenn  auch  lP/2  Jahre  dazu
gehört  hatten,  das  Ziel  zu  erreichen.
Sehr  ungünstige  Erfahrungen  aber  hatte  der  Verband  mit  Betreten
des  strafrechtlichen  Weges  in  zwei  Fällen  mit  dem  Gesetz  zu  machen.
Zur  Unterstützung  von  zu  Fälschungszwecken  bestimmten  Angeboten
von  Fremdfetten  hatte  eine  Firma  den  Reklamezirkularen  beigefügt  „Weltausstellung ­
  Paris  1900"  ,,Grand  Prix“  und  ferner  „auf  der  Weltausstellung ­
  in  Paris  wurde  unser  Produkt  mit  dem  Grand  Prix  ausgezeichnet, ­
  gewiß  ein  Beweis  für  die  hervorragende  Güte  der  Waare".***)
Der  vom  Verband  angerufene  Kaiserlich  deutsche  Kommissar  gab  die
Erklärung  ab,  daß  die  betreffende  Firma  überhaupt  nicht  in  Paris  ausgestellt ­
  habe.  Als  sich  nun  der  Verband  an  die  zuständige  Staatsanwaltschaft ­
  wandte  und  um  Erhebung  der  öffentlichen  Anklage  auf
Grund  von  §  4  des  Gesetzes  zur  Bekämpfung  des  unlauteren  Wettbewerbes, ­
  in  dem  mit  Strafe  bedroht  wird,  wer  „unwahre  Angaben  über
die  Beschaffenheit  einer  Waare  macht,  welche  geeignet  sind,  den  Anschein
eines  besonderen  günstigen  Angebotes  hervorzurufen",  ersuchte,  mußte  die
Staatsanwaltschaft  zwar  die  ihr  vorgeführten  Thatsachen  als  richtig  anerkennen, ­
  lehnte  aber  die  Erhebung  der  öffentlichen  Klage  „wegen  Mangels
eines  öffentlichen  Interesses"  ab.  Der  Oberstaatsanwalt  schloß  sich  auf
eingelegte  Beschwerde  der  Anschauung  des  Staatsanwaltes  an,  trotzdem
inzwischen  zwei  andere  industrielle  Verbände  die  Anzeige  unterstützt  und
in  ausführlichen  Gutachten  das  Vorhandensein  eines  öffentlichen  Interesses
betont  hatten.
        <pb n="42" />
        40

Bei  dem  anderen  Fall  handelte  es  sich  darum,  daß  eine  Firma  bei
ihren  Angeboten  zu  Reklamezwecken  die  unwahre  Behauptung  verbreitete,
die  genaue  Deklaration  der  von  ihr  in  den  Handel  gebrachten  Glasurmasse ­
  sei  patentamtlich  geschützt  und  vom  kaiserlichen  Gesundheitsamt
sanktionirt.  Die  betreffenden  Behörden  traten  dem  Mißbrauch  ihres
Namens  schon  damals  mit  Entschiedenheit  entgegen.  Eine  Anklage  wegen
unlauteren  Wettbewerbes  mußte  leider,  wie  der  Erste  Staatsanwalt  mittheilte, ­
  unterbleiben,  jedoch  lediglich  aus  dem  Grunde,  weil  mit  Sicherheit
nur  in  drei  Fällen  die  Absendnng  des  betreffenden  Reklameschreibens  festgestellt ­
  werden  konnte  und  somit  der  Nachweis  fehlte,  daß  die  fraglichen
Mittheilungen  für  einen  größeren  Kreis  von  Personen  bestimmt  waren.

Wenn  in  den  vorhergehenden  Abschnitten  der  Verfasser  den  Versuch
gemacht  hat,  ans  die  25  jährige  Thätigkeit  des  Verbandes  einen  Rückblick
zu  werfen,  so  ist  er  sich  wohl  bewußt,  daß  er  damit  ein  erschöpfendes
Bild  nicht  geliefert,  trotzdem  aber  den  für  das  Schriftchen  in  Aussicht
genommenen  Rahmen  wesentlich  überschritten  hat.
Derselbe  bittet  aber  zu  seiner  Entschuldigung  anführen  zu  dürfen,
daß  ihm  während  der  Niederschrift  die  Erinnerung  an  die  in  Gemeinschaft ­
  mit  hochgeschätzten  Collegen,  von  denen  schon  ein  Theil  von  uns
geschieden,  geleistete  Arbeit  und  geführten  Kämpfe  vor  der  Seele  geschwebt ­
  hat  und  daß  dadurch  Manches  mit  verzeichnet  worden  ist,  was
vielleicht  für  die  Mitglieder  der  Jetztzeit  von  minderem  Interesse  ist.
Soviel  aber  glaubt  der  Verfasser  dargethan  zu  haben,  daß  mit
Schluß  des  ersten  Vierteljahrhunderts  noch  nicht  alle  Arbeit  abgethan  ist,
daß  noch  mancher  Wunsch  unerfüllt  bleibt  und  daß  es  eines  kräftigen
Nachwuchses  im  Verbände  bedarf,  um  die  bei  Gründung  desselben  betretene ­
  Bahn  weiter  zu  verfolgen.
Möge  es  am  Schluß  verstattet  sein,  auf  das  Eingangsmotto  zu  verweisen. ­
        <pb n="43" />
        Gedenktafel

für  unsere  verstorbenen  Vervandsmitglieder.

Name.

Firma.

Wohnsitz.

Todestag.

E.  O.  Moser

E.  O.  Moser  &amp;amp;  Co.

Stuttgart

8/2  1879

Julius  Hildebrand

Th.  Hildebrand  &amp;amp;  Sohn

Berlin

14/3  1881

Lnis  Franz  Lavier  Schaal  .  .  .

Compao'nie  framjaisf

Straßburg

21/3  1881

Albert  Nicolans  Stollwerck  .  .  .

Gebr.  Stollwerck

Köln

4/4  1883

Angust  Hnltsch

Th.  Haentle

München

(  Verbandsjahr
\  1884/1885

Zoh.  Georg  Carl  Metzger....

F.  G.  Metzger

Nürnberg

8/9  1884

Martin  Heddinga

T.  I.  Heddinga

Norden

24/11  1885

Hermann  Waldbanr

Gebr.  Waldbanr

Stuttgart

20/11  1886

Therese  Haentle

Th.  Haentle

München

f  Verbandsjahr
\  1886/1887

Albert  Hanswaldt,  Kommerzienrath

Joh.  Gvttl.  Hanswaldt

Magdeburg

24/11  1887

Fried.  Metzger

F.  G.  Metzger

Nürnberg

20/7  1888

Joseph  Mnnzenthaler

W.  F.  Wucherer  &amp;amp;  Co.

Würzburg

26/1  1889

Franz  Jos.  Ant.  Bontard  .  .  .

Gebr.  de  Giorgi

Frankfurt  a.  M.

20/7  1890

Louis  Aulhorn,  Kommerzienrath  .

C.  C.  Petzold  &amp;amp;  Aulhorn

Dresden

7/6  1891

Karl  Voigt

Gnst.  Reinhardt  &amp;amp;  Co.

Magdeburg

1/7  1893

Barthel  Mertens

Barth.  Mertens  &amp;amp;  Co.

Mühlheim  a/Rhein

13/9  1893

Paul  Wiirl

Knape  &amp;amp;  Würk

Leipzig

7/3  1894

Fried.  Gebauer

Thomas  &amp;amp;  Borsdorff

Breslau

19/12  1894

Beruh.  Most

Bernh.  Most

Halle  a.  S.

2/3  1895

Will).  Branscheidt

I.  H.  Branscheidt

Düsseldorf

13/4  1895

Emil  Varmeier

Barmeier  &amp;amp;  Flachmann

Herford

24/5  1895

Paul  Ferdinand  Lobcck  ....

Lobeck  &amp;amp;  Co.

Löbtau

14/6  1895

Joseph  Feldhaus

P.  I.  Feldhaus

Neuß

5/7  1895

Karl  Gnst.  Lud.  Knape  ....

Knape  L  Würk

Leipzig

18/7  1895

Carl  Schultz.  Kommerzienrath  .  .

Carl  Schultz  &amp;amp;  Co.

Ludwigslust

24/6  1896

Oswald  Pnschel

Oswald  Puschel

Breslau

21/8  1897

Friedrich  Ronnenberg

F.  H.  A.  Ronnenberg

Nöschenroda

10/10  1898

Hans  Wcscnberg

P.  Wesenberg  &amp;amp;  Sohn

Berlin

8/3  1899

Gustav  Teubner

Gustav  Teubner

Niederhäßlich

21/8  1899

Thomas  Jodocus  Heddinga  .  .  .

T.  I.  Heddinga

Norden

11/7  1899

Louis  Meyer

Ferd.  Kracke  L  Co.

Hannover

15/11  1899

Wilh.  Jürgens

Wittekop  L  Co.

Braunschweig

19/2  1900

Hugo  Käßmodcl

C.  R.  Käßmodel

Leipzig

11/5  1900

Ferd.  Steffen

Müller  &amp;amp;  Weichsel  Nachf.

Magdeburg

26/10  1900

Wilh.  Hanswaldt,  Kommerzienrath

Joh.  Gottl.  Hauslvaldt

Magdeburg

14/11  1900

Paul  Koch

Gebr.  Weise

Frankfurt  a.  O.

24/1  1901
        <pb n="44" />
        Einfuhr  von  Rohkakao  über  die  Deutsche  Zollgrenze,
1877—1900
in  Doppelzentnern.

dz

dz

1877  ....

19  042

1889  .  .

.  .  .  55  653

vor  dem

1878  ....

18  446

&amp;gt;  Hamburger  1890  .

...  62  465

1879  ....

17  348

Zollanschluß

...  70  870

1880  ....

22  466

1892  .  .

...  73  305

1881  ....

24  013

1893  .  .

...  88  627

1882  ....

25  570

1894  .  .

...  92  605

1883  ....

26  290

1895  .  .

.  .  .  112  639

1884  ....

29  373

1896  .  .

.  .  .  134  591

1885  ....

33  025

1897  .  .

.  .  .  160  930

1886  ....

36  880

1898  .  .

.  .  .  147  144

1887  ....

42  967

1899  .  .

.  .  .  182  723

1888  ....

49  829

1900  .  .

.  .  .  192  540
        <pb n="45" />
        43

preise  für  gemahlenen  Melis  in  Magdeburg  und  Zuckerproduktion ­
  Deutschlands  während  des  Zeitraums  von  1875
bis  1901.
Nach  Mittheilungen  des  Herrn  F.  A.  Neubauer  in  Magdeburg.

Preise  für  gemahlenen  WeliS  in  Magdeburg

Zucker-Produktion  Deutschlands

Kampagne

Niedrigster

Höchster

Durchschnitts-Fabriken



Tons  in
Rohzuckerwerth

Preis  pro  Zentner

Jt

Jl

J6

1875/76

33.50

42.—

36.50

332

346  645

1876,77

36.50

47.—

44.—

328

291200

1877/78

35.—

42.50

36.50

329

383  827

1878/79

34.—

38.—

34.75

324

420  684

1879/80

35.—

42.—

38.—

328

411  625

1880/81

34.50

41.50

36.50

333

594  223

1881/82

36.50

40.—

38.50

343

644  780

1882/83

34.—

39.50.

35.50

358

848124

1883/84

27.25

34.50

31.—

376

986  403

1884/85

22.—

30.75

26.55

408

1  154  816

1885/86

23.25

30.—

26.60

399

838  131

1886/87

23.—

26.25

25.15

401

1012  968

1887/88

24.75

28.75

26.40

391

958  353

1888/89

26.25

37.-27.90



396

990  804

1889/90

24.25

29.50

25.65

401

1264  607

1890/91

25.25

27.75

26.35

406

1331  965

1891/92

26.25

28.50

27.20

403

1198156

1892/93

25.25

30.50

26.50

401

1  225  331

1893/94

23.25

29.—

24.65

405

1  381  603

1894/95

19.25

23.25

21.15

405

1  841  461

1895/96

22.—

26.75

23.10

397

1615111

1896/97

22.—

23.-22.40



399

1  836  536

1897/98

22.-23.60



22.60

402

1  852  857

1898/99

23.—

24.50

23.39

402

1  721718

1899/1900

22.50

28.30

23.28

399

1  798  631

1900/1901

395

1970  OM
        <pb n="46" />
        Kakao  -  Zufuhren
Nach  Mittheilungen  der

1875

1876

1877

1878

1879

Guayaquil

19  800

23  752

32  612

9117

30  201

Tabasco

297

970

84

Para

113

64

1532

256

Bahia  •

955

605

443

2  551

1302

Hayti  und  Jeremie

5  741

8170

3  829

Samana

1004

1986

Trinidad

665

1017

500

4306

172

Caracas  und  Carupano....

3  649

4351

3  251

6  698

4  915

Surinam

232

692

761

1  421

943

Grenada

1182

129

St.  Lucia

522

146

Jamaica

124

28

Mauritius

21

St.  Thoms

467

409

110

531

820

Anqostura  .

138

Domingo

4  743

2  693

Cauca  und  Maracaibo  ....

57

745

Dominica  ....

110

Java

Ceylon  und  Diverse

'

Total

30  921

34  610

43  502

37  158

45  741

1887

1888

1889

1899

1891

1892

Guayaquil

57  547

65  235

37  291

46  472

52  008

61556

Para

92

787

237

470

Bahia

4  362

4  356

5471

4  448

10  633

7  787

Hayti  und  Jeremie

9  298

12  819

14  650

12  866

9642

7  316

Samana

2  090

5  022

7  470

9  725

13  252

13  458

Trinidad

1977

1641

1896

1616

4  057

3  700

Caracas  und  Carupano....

6  455

5  033

2  521

2  663

6128

7  885

Surinam

1099

2  067

1281

1581

1897

1343

St.  Thoms,  Afrikaner  u.  Kamerun

12  794

14179

14  271

24  049

27  965

30166

Maracaibo  und  Cauca  ....

634

1086

835

430

617

602

Ceylon  und  Java

2  867

2  073

2  483

1140

1627

1254

Grenada  und  Diverse  ....

1395

2  886

616

407

1101

2  002

Total

100610

117  184

89  528

105  397

129  397

137  069
        <pb n="47" />
        —  45  —

1875  —  1900  (in  Säcken).
Herren  Albrecht  &amp;amp;  Dill  in  Hamburg.

1880

1881

1882

1888

1884

1885

1886

43  762

40114

37  800

37  100

42  814

35  807

54925

592

3  692

847

300

3166

2  309

2  349

1407

3  763

3  618

1276

5  536

2  469

3  236

8  532

8  995

11500

9  200

1673

905

1049

2  815

2  307

2  737

2  261

110

330

650

1150

4  952

2  067

7  878

4  580

3  500

5138

7  250

5  470

4  574

1.146

874

689

1406

1247

1464

1473

878

275

296

1678

1137

1740

1983

4  440

6  393

6  952

55

20

237

194

1  180

1067

700

598

1271

244

480

585

1677

2  244

3  892

66  549

52  985

52  945

64374

75190

75  083

87  891

1893

1894

1895

1896

1897

1898

1899

1909

64392

78  805

91170

104  782

106  900

86  483

143105

100  952

100

250

287

150

375

14  274

13  678

28  236

35  461

55  077

35  103

45  070

64102

6  902

6  057

8026

6  233

6141

10  484

12  004

11458

18103

17  966

16  968

24058

40  512

37  891

51447

52  566

2  240

2  815

4  832

4  405

8  520

4  842

8395

9  687

6  958

6  545

9  620

9  087

9  934

11400

17  514

25  085

1779

1926

2  610

2  698

3  094

2  801

4  994

5  203

27  714

27  460

36  515

36  101

40  475

42  669

70  820

70  522

530

410

1141

1260

560

1115

1260

1645

1664

1480

1600

3112

4  280

7  529

13  974

12  169

2  814

2  931

2  340

2  475

5  531

6173

9  506

8  640

147  370

161173

203  308

229  959

281024

246  640

378  464

362  029
        <pb n="48" />
        46

Durchschnitts  -  Preise  der  hauptsächlichsten  Ltakaosorten  in
(Alles
Nach  Mittheilungen  der  Herren

fein  Guayaquil
Arriba

Guayaquil
Wach.

Kahia

'
Domingo

Samana

1875

56  auf  85

46  auf  70

50  auf  72

40/36/40

kam  noch  nicht  von
Belang

1876

85/88/90

70/74

72/74

40  bis  60

deSgl.

1877

90/85/78

74/69

74/72

ca.  60/58  dann  42/60

„

1878

78  dann  90/100
bis  125

69/70  dann  80/90
bis  110

78/80/90  bis  106

M/80/90  bis  110

"

1879

120/110  succesive
aus  95/93

von  110/105  succesive ­
  auf  75/73

langsam  auf  85/80

110/80/60  dann  ca.
85  und  dann  ca.
66/69

kam  etwas  inehr
100/90/80/75

1880

95/93  dann  auf
67/63

73/75  aus  59/57

80/70/62/60

66/60/50/45

72/60/50

1881

63/67/73/80

57/60/66/60

60/50/55/65

45/50/44

50/55

1882

80/78/84/80

60/58/63

ca.  65/63

44/37/40

54/50/45

1888

82/100/106/94

63/60/86/80/76

63/70/84/78

40/50/56/50

48/60/65/70

1884

94/80/86/88

75/70/65

78/72/68

50/48/52

70/60/63

1885

88/100/110/100

65/56/70/85/80

70/75/80

50/55/66/64

60/52/60/70

1886

90/85/76/70/73

80/70/60/62

75/62/65

58/50/55

65/60/57/62

1887

72/78/80

62/71/62

64/68/67

55/53/58

60/64/60

1888

80/85/80

62/70/64

65/62

55/50/45/47

60/52

1889

80/76/85/80

64/62/65

62/60/63

45/46

53/55/53

1890

80/84/80

65

62/58

44/40/38

50/45/52

1891

85/95/100/95

68/70/76/73

58/62

42/44/46

52/50/53

1892

90/98/95

74/80/73/76

60/58/65

44/50/60

53/60/65

1893

92/95/80/78

78/80/75/65

65/68/80/67

60/75/60

65/75/65/60

1894

78/82/70/60

63/65/60/54

65/55/50

57/50/42

60/50/45

1895

60/55/73/65

50/49/52

48/46/50

42/36/38

45/41/45

1896

65/67/66

51/47/51

50/44/45

36/32/36

45/40/42

1897

65/70/75/80

51/65/78/70/75

47/55/74/60/70

35/50/64/56/65

42,50/60/70/60/70

1898

80/85/78/85/80/75

78/82/86/80

76/72

65/61

79/64/72/66

1899

80/84/80/75

75/72/65/67

72/58/66

64/65/53/59

65/55/63

1900

78/86/80

70/80/73/78/73

67/74/69

57/55/65/62

63/68/61/70
        <pb n="49" />
        47

Hamburg  während  des  Zeitraums  von  1875  bis  1900.
in  Mark.)
Albrecht  &amp;amp;  Dill  in  Hamburg.

Warne

Gararas
nach  Qualität

Maracaibo

Trinidad

Kamerun

unbedeutend

60/80/  IM/160

kam  Nichts

60  auf  80

kam  Nichts

1875

desgl.

blieb  stehen

desgl.

70/80  nach  Qualität

desgl.

1876

„

desgl.

„

80/82/88  nach  Qual.

„

1877

"

80/90  bis  100
feine  160/170

"

82/90  nach  Qualität
dann  bis  105/110
nach  Qualität

"

1878

100/90/80

wenig  verändert
90  bis  150

kam  Einiges
ca.  120/100

100/90/80  nach
Qualität

"

1879

70/65/60/56

von  85  bis  150  nach
Qualität  auf  70  bis
130  nach  Qualität

ca.  130/110

75/68  nach  Qualität

"

1880

55,58/55

75/90  bis  120/150

ca.  130/150  nach
Qualität

68/73/70  nach
Qualität

1881

55/50

70/90  bis  110,130

110/130  nach  Qual.

73/70/75  nach  Qual.

1882

50/60/70/75

75/85  bis  100/130

110/130  nach  Qualität ­
  dann  95/105
nach  Qualität

75/85/80  nach
Qualität

"

1883

73/65/60

desgl.

desgl.

ca.  75  nach  Qualität

„

1884

60/65/70

85/95  bis  100/140

„

78/85  nach  Qualität

„

1885

65/60/65

desgl.

„

82/80  nach  Qualität

„

1886

65/70/65

„

„

78/80/78  nach  Qual.

„

1887

63/60/58

„

110/135  nach  Qual.

75/80  nach  Qualität

„

1888

60/62/60

70/90  bis  95/130

100/110  nach  Qual.

78/65/74  nach  Qual.

„

1889

60/58/60

65/85  bis  100/140

90/110  nach  Qual.

74/72/74-62/65



18M

60/62

60/70  bis  M/120

110/140  nach  Qual.

75/73

65/68

1891

60/67/68

desgl.

desgl.

desgl.

desgl.

1892

65/70/63

n

„

68/73  nach  Qualität

70/65/63

1893

60/50/45

..

73/68/64

60/55/52

1894

46/48

70/60  bis  120/100

„

60/57

60/55/53

1895

46/43/45

60/45  biä  120/100/90

120/75  nachQual.

52/48/50

60/62

1896

45/60/70/65/70

67/90  bis  120/100

85/110  nach  Qual.

53/60/75/70

65/74

1897

73/78/70

75/90  bis  100/120

100/115  nach  Qual.

72/75

72/70

1898

70/65/60/65

desgl.

desgl.

73/67,75

73/65/70

1899

65/75/69

73/70/75/73

70/73/70

1900
        <pb n="50" />
        Zijta  Entsäuerung
2  2.  Nov.  2010
        <pb n="51" />
        43

preise  fi
xroduktio

Ureis
Kampagn

1875/76
1876,77
1877/78
1878/79
1879/80
1880/81
1881/82
1882/83
1883/84
1884/85
1885/86
1886/87
1887/88
1888/89
1889/90
1890/91
1891/92
1892/93
1893/94
1894/95
1895/96
1896/97
1897/98
1898/99
1899/1901
1900/190

ff

Io
1  OT
i&amp;gt;
§  -*■
ro
GO
ro

&amp;gt;
Ol

05

-

Jetten  Melis  in  Magdeburg  und  Zucker--ichlands
  während  des  Zeitraums  von  1875
bis  1901.

s :

itgen  des  Herrn  F.  A.  Neubauer  in  Magdeburg.

8

:  um  Melis  in  Magdeburg

Jucker  Produktion  Deutschlands

-  ;fter

Höchster

Durchschnitts-Tons

  in
Rohzuckerwerth

Preis  pro  Zentner

Fabriken

8

Jt

Ji

i

;  i

42.—

36.50

332

346  645

;  i

47.—

44.—

328

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