—  6

Prinzip  berührt  würde.  Und  wie  für  Gemeinsamkeit,  so  steht  die
Gewerkschaft  für  Durchsichtigkeit  und  Bestimmtheit  des  Vertrages. ­
  Es  hat  immer  ein  allgemeines  stillschweigendes  Einverständnis ­
  zwischen  Unternehmer  und  Angestellten  bestanden,  im
grossen  und  ganzen  nicht  von  den  üblichen  Verhältnissen  des  betreffenden ­
  Geschäftszweiges  abzuweichen;  aber  wie  in  den  amerikanischen ­
  Eisenbahnfahrplänen  so  heisst  es  häutig  im  Einzelvertrag:
„das  Recht  der  Änderung  ohne  vorherige  Bekanntgabe  ist  Vorbehalten“, ­
  und  wo  eine  Vereinbarung  mit  der  Gewei’kschaft  fehlt,
da  kann  der  Unternehmer  diese  Dinge  aus  eigener  Macht  und  zu
einer  ihm  passenden  Zeit  abändern.
Das  freie  Vertragsrecht  des  Arbeiters  steht  solange  nur  auf
dem  Papier,  solange  er  es  nicht  im  Kollektivvertrag  ausüben  kann.
Die  Wohlfahrt  der  arbeitenden  Klasse  und  damit  der  Gesellschaft
hängt  somit  von  der  Anerkennung  dieses  Rechtes,  also  von  der
Anerkennung  der  Gewerkschaft  ab.  Ein  noch  so  wohlmeinender
Unternehmer  steht  dem  Kulturfortschritt  im  Wege,  wenn  er  auf
dem  Unterhandeln  mit  einzelnen  Angestellten  oder  auch  nur  auf
dem  Unterhandeln  mit  der  Gesamtheit  nur  seiner  eigenen  Angestellten ­
  besteht  und  verhindern  will,  dass  ein  Mann,  der  nicht
sein  Angestellter  ist,  in  der  Sache  mitrede.  Wenn  auch  auf
diese  Weise  die  Löhne  in  seinem  Unternehmen  nicht  herabgeschraubt ­
  werden  mögen,  so  würde  bei  der  andersartigen  Organisation ­
  anderer  Unternehmungen  durch  die  allgemeine  Annahme
seines  Prinzipes  die  Arbeiterschaft  doch  herabgedrückt  werden.
Das  Recht  des  Kollektiv-Vertrages  oder  irgend  einer  anderen
gemeinsamen  Handlung  schliesst  aber  auch  das  Recht  der  Repräsentation ­
  in  sich.  Die  Verweigerung  desselben  ist  eine  Tyrannei,
denn  ohne  seine  beauftragten  geschulten  Vertreter  kann  der  Arbeiter ­
  wenig  Nutzen  aus  dem  Vertrage  ziehen.  Und  schon  um
ihre  Standesgenossen  zu  höherer  Leistungsfähigkeit  und  zu  besseren
Bürgern  zu  erziehen,  müssen  die  arbeitenden  Klassen  auf  der
Anerkennung  ihrer  Gewerkschaften  bestehen.