Ungeachtet  des  Zusammenbruchs  der  „Nationalen  Vereinigung“
wurde  der  Versuch  einer  ähnlichen  Organisation  1833  wiederholt
und  im  folgenden  Jahre  die  „Grosse  Nationale  Gewerkschaft  vereinigter ­
  Gewerbe“  ins  Leben  gerufen,  die  ein  Wachstum  aufzuweisen ­
  hatte,  wie  nie  eine  Vereinigung  vorher  oder  nachher.  In
wenigen  Wochen  hatten  sich  eine  halbe  Million  Arbeiter  eingeschrieben, ­
  und  ein  Organisationslieber  glühte  durch  die  Arbeiterwelt. ­
  Landwirtschaftliche  und  ungelernte  Arbeiter,  Kommis,
Essenkehrer  und  auch  Frauen  wurden  Mitglieder.  Der  Grundzug
der  Vereinigung  war  ein  unverstandener  Sozialismus.  Bei  der
Korruption  der  Legierung,  die  den  Volkswillen  nicht  aufkommen
liess,  hatten  die  Arbeiter  von  dieser  Seite  nichts  zu  hoffen  und
erstrebten  deshalb,  wenn  auch  anders  als  unsere  heutigen  sozialistischen ­
  Parteien,  einen  Besitz  der  Produktionsmittel.  Nicht  der  Staat,
sondern  die  Arbeiter  jedes  einzelnen  Gewerbes  sollten  in  den  Besitz ­
  ihrer  Maschinen  und  des  Kapitales  gelangen.  Aber  diese
Pläne  gelangten  nie  zur  Ausführung.  Man  erwartete  das  Heil
für  die  Arbeiterschaft  nicht  vom  Stimmzettel  und  von  der  Erziehung, ­
  sondern  von  einem  Generalstreik  durchs  ganze  Land,  der
natürlich  nicht  verwirklicht  wurde,  zumal  die  gelernten  Arbeiter
ihn  nie  ernstlich  für  möglich  gehalten  hatten.  So  leistete  die
Grosse  Nationale  Gewerkschaft  wenig,  verlor  ihre  ersten  Streiks
und  erlangte  keinen  Einfluss  auf  die  Bewegung.
Obgleich  aber  die  Vereinsgesetze  der  Jahre  1824  und  25  aufgehoben ­
  waren,  Hessen  die  Unternehmer  doch  nicht  ab,  die  Gesetze
gegen  die  Arbeiter  anzurufen.  Schon  für  das  Sprechen  von  der  Möglichkeit ­
  eines  Streiks  konnten  die  Leute  belangt  werden.  Streikpostenstehen ­
  in  jeder  Form  war  gesetzwidrig  und  privatrechtliche
Strafen  wurden  über  das  Todesverbrechen  verhängt,  wenn  jemand
seine  Arbeit  unvollendet  liegen  gelassen  habe.  Jede  Beschuldigung
war  gut  genug  gegen  einen  Streikenden  und  jede  Rechtsverdrehung
  gegen  einen  Gewerkschafter  möglich.
Nach  alter  Gewohnheit  verpflichteten  die  Gewerkschaften
ihre  Mitglieder  eidlich,  —  flugs  wurde  ein  altes  Gesetz  gegen  geheime ­
  Eide  hervorgeholt.  In  Dorchester,  wo  man  versuchte,
landwirtschaftliche  Arbeiter  zu  organisieren,  wurden  die  Führer
verhaftet  und  verurteilt,  und  obgleich  kein  Ausstand  oder  auch
nur  eine  Beschwerdeführung  versucht  worden,  für  die  Leistung
eines  Eides  deportiert.  Die  Verfolgung  der  Gewerkschaftler  erwies
sich  als  wirkungslos  zur  Abwendung  von  Streiks,  und  man  nahm