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sodass  sich  die  Gewerkschaften  oft  genötigt  sahen,  dieselben  auf
ein  wöchentliches  Maximum  zu  begrenzen.
Die  Festsetzung  des  Arbeitstages  bringt  für  die  Öffentlichkeit ­
  gewöhnlich  einige  Unbequemlichkeiten  mit  sich.  Wer  abends
um  8  Uhr  rasiert  sein  will,  oder  im  Hause  einen  Arbeiter  zur
Vollendung  einer  Reparatur  „nur  15  Minuten“  länger  wünscht,
ärgert  sich,  wenn  die  Vorschriften  ihn  daran  hindern.  Das  Publikum
kann  eben  nicht  begreifen,  dass  die  Aufhebung  des  festgesetzten
Arbeitstages  ganz  allmählich  vor  sich  geht,  durch  Abbröckelung  von
10  Minuten  hier  und  10  Minuten  da,  bis  eine  Stunde  voll  ist,  und
so  weiter.  Aber  da  man  sich  über  diese  Dinge  so  aufregt  und
dadurch  die  Sympathie  für  die  Organisationen  oft  geschwächt
wird,  sollte  der  Arbeiter  auch  so  einsichtig  sein,  ein  gewisses
Entgegenkommen  zu  üben.  Er  sollte  versuchen,  am  Stundenschluss ­
  einen  gewissen  Abschluss  der  Arbeit  zu  erreichen  und
den  Platz  aufzuräumen,  ohne  dabei  unfreundlich  oder  unhöflich  zu
sein,  und  der  Diener  an  einem  Aufzug  braucht  eine  Dame,  die
sich  um  eine  Minute  verspätet,  nicht  zu  zwingen,  vom  obersten
Stockwerk  eines  hohen  Hauses  hinunter  zu  gehen.
Durch  die  Gewerkschaften  sind  mehr  Verkürzungen  der
Arbeitszeit  erreicht  worden,  als  durch  Gesetze.  Die  Verträge
haben  sich  oft  dem  Geschäft  des  Unternehmers  angepasst  und
jedes  Jahr  eine  halbstündige  Verkürzung  vorgesehen.  Der  an
sich  sehr  zeitraubende  Weg  der  Gesetzgebung  schützt  zwar  am
Orte  die  Unternehmer  besser,  drängt  aber  die  Industrie  über  die
Staatsgrenzen  und  birgt  die  grosse  Gefahr  in  sich,  für  verfassungswidrig ­
  erklärt  zu  werden.  Gesetze  über  Kinderarbeit  sind  meist
aufrecht  erhalten  worden,  da  Kinder  nicht  im  vollen  Besitz  der
bürgerlichen  Rechte  sind  und  keine  bindenden  Verträge  schliessen
können.  Bis  vor  kurzem  noch  stand  die  Gültigkeit  der  Gesetze
über  Frauenarbeit  nicht  in  Frage,  und  ihre  Bestimmungen  gingen
wie  gesagt  oft  von  selbst  in  der  Anwendung  auf  die  männlichen
Arbeiter  über.  Seitdem  aber  das  Oberlandesgericht  von  Illinois
entschieden  hat,  dass  eine  Frau  als  Bürger  unter  die  gleichen
Bestimmungen  der  Verfassung  falle,  und  eine  Beschränkung  der
Arbeitszeit  ihre  Freiheit  im  Vertragsschluss  beschränke  und  sie
gegen  Männer  benachteilige,  war  die  Sachlage  etwas  verändert
worden,  obwohl  die  genannte  die  einzige  derartige  Entscheidung  ist.
Durch  die  Entscheidung  des  Reichsgerichtes  in  Sachen
„Holden  gegen  Ilordy“  ist  dann  endlich  endgültig  zugunsten  des