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einen  Sinn  haben,  ihn  dieser  Verantwortung  zu  entheben.  Aber
wenn  die  Auffassung  des  bürgerlichen  Gesetzes  heute  nicht  durch
Spezialgesetze  modifiziert  wäre,  wären  zwar  alle  Reisenden  eines
Zuges  etwa  bei  Fahrlässigkeit  des  Telegraphisten  entschädigungsberechtigt, ­
  nicht  aberLokomotivführer,  Heizer  und  Schaffner,
die  im  Verfolge  ihres  Berufes  verunglückten!  Und  wer  ist  in
einem  Unternehmen  wie  in  der  Pennsylvania  Bahn  oder  der
Standard  Oil  Companie  der  Unternehmer’,  der  für  eine  etwaige
persönliche  Fahrlässigkeit  haftet?
Vor  etwa  30  Jahren,  als  die  englischen  Gewerkschaften,
besonders  Bergleute  und  Eisenbahnbeamte,  an  der  Möglichkeit
der  Durchführung  strenger  Sicherheitsgesetze  verzweifelten,  entschlossen ­
  sie  sich  zu  einem  Vorgehen  in  dieser  Richtung  und
erreichten  nach  starker  Agitation  1880  das  Verantwortlichkeitsgesetz ­
  für  Unternehmer  (liablity  act);  überhaupt  nur  auf  die
Fahrlässigkeit  der  Vorgesetzten  gerichtet,  wurde  dies  Gesetz
aber  schon  nach  2  Jahren  dadurch  ausser  Kraft  gesetzt,  dass
eine  Gerichtsentscheidung  gestattete,  im  Arbeitsvertrag  auf  diese
Entschädigung  zu  verzichten  gegen  Eintritt  in  eine  vom  Unternehmer ­
  zu  errichtende  Unterstützungskasse,  zu  der  der  Arbeiter
selbst  bedeutende  Beiträge  zu  leisten  hatte.  Aber  1  8  9  7  wurde
das  Gesetz  bedeutend  ausgedehnt;  es  gilt  nun  für  etwa  1 / 3  aller
englischen  Arbeiter  und  verpflichtet  den  Unternehmer  zur  Entschädigung ­
  oline  Rücksicht  auf  vorliegende  Fahrlässigkeit.
So  wohltätig  aber  diese  Gesetzgebung  für  den  Angestellten
war,  so  war  der  eigentliche  Zweck  damit  doch  nicht  erreicht.
Denn  es  ist  eine  bittere  Wahrheit,  dass  es  in  der  Industrie  heute
meist  billiger  ist,  Leute  zu  töten  und  Entschädigung  zu
zahlen,  als  Vorsichtsmassregeln  einzuführen.  Der  Unternehmer
kann  sich  gegen  Verunglückung  seiner  Leute  versichern  und  tut
dies.  Dadurch  kostet  oft  ein  Gramm  Vorsicht  mehr  als  ein  Pfund
Heilmittel.  Für  den  Arbeiter  ist  dagegen  nicht  Entschädigung,  sondern ­
  Verhütung  des  Unglücks  notwendig.  Es  ist  gut,  einige  Tausend
Mark  für  den  Verlust  eines  Auges  oder  Beines  zu  erhalten,  aber
für  den  einzelnen  wie  für  die  Gesellschaft  ist  es  besser,  dass  dies
Auge  oder  Bein  nicht  verloren  geht.  Die  Gesellschaft  hat  in  dieser
Richtung  noch  wenig  gelernt.  Es  gab  eine  Zeit,  da  das  Strafgesetz ­
  dem  Privatvertrag  unterstand,  und  der  Mörder  sich  der
Verfolgung  entziehen  konnte  durch  Zahlung  eines  Blutgeldes  an
die  Verwandten  des  Ermordeten.  Unser  Standpunkt  gegenüber