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verhütbaren  Unglücksfällen  ist  noch  etwa  der  gleiche.  Die
mangelhafte  Vorbeugung  derselben  sollte  als  Verbrechen ­
  betrachtet  werden,  das  nicht  nur  am  einzelnen
Arbeiter,  sondern  an  der  Gesellschaft  begangen  wird,  und  mit
keiner  Geldstrafe  abzutun  ist.  Wie  mächtig  ein  Land  auch  ist,
es  besitzt  keine  wahre  Grösse,  wenn  es  nicht  Leben  und  Wohlfahrt ­
  seiner  Bürger  und  auch  des  niedrigsten  Arbeiters  und  seiner
kleinen  Kinder  aufrecht  zu  halten  weiss.  Aber  solange  der  Staat
hier  nicht  pflichtgemäss  eingreift,  sind  diese  Aufgaben  allein  den
Arbeiterorganisationen  überlassen.
Das  Gesetz  verbietet  dem  Menschen,  sich  in  die  Sklaverei
zu  verkaufen,  sich  vertragsmässig  verstümmeln  zu  lassen  oder
selbst  zu  verstümmeln.  Dabei  wird  auf  dem  Arbeitsmarkt  stillschweigend ­
  dieser  Vertrag  geschlossen,  hier,  wo  es  dem  Einzelnen
unmöglich  ist,  Gesundheitsvorschriften  zu  vereinbaren.  Die  Tätigkeit ­
  der  Gewerkschaften,  die  an  seiner  Stelle  diese  Ausführung
des  Gesetzes  übernehmen,  muss  in  der  Öffentlichkeit  ein
Ansehen  erhalten,  wie  das  Gesetz  selbst.

18.  KAPITEL.

Das  moralische  Aufsteigen  des  Arbeiters.
Wer  die  Dinge  oberflächlich  anschaut  und  nur  gelegentlich
einen  Blick  auf  die  Gewerkschaftsbewegung  wirft,  übersieht
leicht  deren  günstigen  Einfluss  auf  den  Charakter  der  Lohnarbeiter.
Viele  geben  zwar  zu,  dass  die  Löhne  gestiegen,  die  Arbeitszeit ­
  verkürzt  und  die  Arbeitsbedingungen  gebessert  worden  sind,
behaupten  aber,  der  Einfluss  der  Organisation  auf  Verstand  und
Moral  sei,  wenn  überhaupt  vorhanden,  ungünstig.  Da  spricht  man
von  „Terrorismus“  der  Gewerkschaften,  von  dem  „Gleichmachen
aller  Menschen“  und  von  ihrer  Absicht,  Unzufriedenheit  planmässig
  zu  „züchten“.  Dabei  sollen  Streik  und  Boykott,  die  man
den  Vereinigungen  schlechthin  zuschiebt,  die  Moral  verschlechtern.
Aber  jeder,  der  tiefer  in  die  Sache  blickt,  muss  die  entgegengesetzten ­
  Wirkungen  zugeben.  Wie  schon  früher  dargelegt,
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