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des  Arbeitsamtes  vom  November  1895  folgendermassen  zusammengestellt: ­

„Jedermann  bat  das  Recht  zu  arbeiten  oder  die  Arbeit  zu
verweigern,  für  wen  und  zu  welchen  Bedingungen  er  mag,  oder
Verträge  zu  schliessen  mit  wem  er  will;  und  eine  Personengruppe ­
  hat  das  Recht,  wenn  es  sich  sonst  um  kein  gesetzwidriges ­
  Ziel  handelt,  zu  verabreden,  nicht  unter  einem  bestimmten ­
  Preise  und  nur  zu  bestimmten  Bedingungen  arbeiten  zu
wollen;  dieses  Recht,  einzeln  oder  in  Gemeinschaft  die  Arbeit
zu  verweigern,  wird  ausgeglichen  durch  das  Recht  des  Unternehmers, ­
  beliebige  Leute  zu  beliebigem  Zweck  anzuwerben.“
Selbst  die  unverträglichsten  Gegner  der  Gewerkschaftsbewegung ­
  erkennen  heute  das  Recht  auf  den  Streik  an.  Auf  die
Frage  eines  bekannten  Multi-Millionärs:  „Dürfen  Unternehmer  ein
erlaubtes  Geschäft  rechtmässig  führen,  ohne  sich  der  Diktatur  der
Geschäftsführer  unverantwortlicher  und  ungesetzlicher  Gewerkschaften ­
  zu  unterwerfen?“  antwortet  die  New  Yorker  „Sonne“
am  14.  Mai  1903:  „Wenn  Gewerkschaften  diesen  Geschäftsführern ­
  Vollmacht  geben  und  stark  genug  sind,  die  Bestimmungen ­
  vorzuschreiben,  unter  denen  sie  ihre  Arbeit  an  den
Unternehmer  verkaufen  wollen,  so  ist  das  gesetzliche  Recht  dazu
nicht  zweifelhafter,  als  das  des  einzelnen  Mitglieds,  zu  einem  ihm
passenden  Preise  sich  einen  Hut  zu  kaufen.  Und  wenn  die  Leute
täglich  nur  eine  Stunde  zu  arbeiten  erklären  und  für  diese  Stunde
50  Mark  verlangen,  dazu  wünschen,  dass  der  Unternehmer  in
einer  grünen  Mütze  erscheine  und  kein  Bier  trinke,  so  hat  ihnen
da  niemand  hineinzureden.“
Aber  während  man  die  Streiks  als  solche  jetzt  gestattet,
haben  die  Gerichte  verschiedene  Dinge  für  ungesetzlich  erklärt,
die  zur  Führung  eines  Streikes  unerlässlich  sind.  Wenn  selbstverständlich ­
  jede  Art  von  Gewalttat  zu  verurteilen  und  zu  bestrafen ­
  ist,  so  ist  die  häufig  vorkommende  Bestrafung  friedlicher
Postensteher  unberechtigt.  Der  Streikposten  bedeutet  nichts  anders, ­
  als  die  Mitteilung  an  Unternehmer,  Arbeitsuchende  und
Käufer,  dass  ein  Streik  im  Gange  ist,  und  die  Bitte,  die  Partei
der  Streikenden  zu  unterstützen.  Das  Recht  des  Streikpostenstehens ­
  ist  das  Recht  der  freien  Rede,  aber  immer  wieder  versucht ­
  man  es  als  eine  Beleidigung  des  Unternehmers  oder  als  eine
Ausübung  von  Gewalt  hinzustellen.  Streiks  sind  verloren  und
Aussperrungen  gewonnen  worden  nur  durch  diese  Haltung  der