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In  all  dem  Reden  über  diese  Frage  sei  zunächst  eins  klar
gestellt:  die  Eintragung  muss  freiwillig  erfolgen  oder  gar  nicht.
Die  Verfassung  des  Bundes  und  der  Staaten  schützen  den  einzelnen ­
  wie  eine  Gruppe  von  Menschen  davor,  gegen  ihren  Willen
in  eine  eingetragene  Vereinigung  gezwungen  zu  werden.  Keinen
Augenblick  könnte  ein  Gesetz  von  den  Gerichten  aufrecht  erhalten
werden,  das  eine  Gewerkschaft  zur  Eintragung  zwingen  wollte.
Die  Eintragung  ist  stets  ein  Recht,  nie  eine  Pflicht,  und  Statuten
haben  keine  Gültigkeit,  bevor  ihre  Annahme  erklärt  worden  ist.
Das  Verbot  einer  nichteingetragenen  Gewei'kschaft  Messe  die
Bürger  am  gesetzlichen  Versammlungsrecht  und  an  freien  Abmachungen ­
  hindern.  Und  endlich  würde  es  eine  Klassengesetzgebung
sein,  Arbeitervereinigungen  anderen  Bestimmungen  zu  unterwerfen
als  andere  Vereine.  Natürlich  kann  man  Arbeitervereinigungen
durch  Gesetze  schikanieren,  solange  sie  nicht  eingetragen  sind,
aber  das  würde  nur  Geheimnistuerei  züchten  und  jede  Verantwortlichkeit ­
  zerstören.  Daher  kann  die  Frage  der  Eintragung
nur  durch  die  Gewerkschaften  selbst,  nicht  durch  Gesetze  entschieden ­
  werden.
Von  ihrem  freien  Standpunkt  aus  sollten  aber  die  Organisationen ­
  alle  derartigen  Wünsche  der  Unternehmerschaft  sehr
wohl  in  Erwägung  ziehen.  Da  wäre  denn  also  zuerst  die  Frage
erhöhter  Verantwortlichkeit.  In  dem  Kapitel  über  Arbeitsverträge
  wird  gezeigt  werden,  wie  solche,  wenn  auf  grossem  Gebiete
geschlossen,  meist  von  beiden  Seiten  auf  das  gewissenhafteste
aufrecht  erhalten  wurden.  Es  gibt  moralische  und  gesetzliche
Verantwortlichkeit,  und  wo  das  gegebene  Wort  eines
Mann  es  oder  einer  Organisation  nicht  bindet,  da  würde
eine  gesetzliche  Verpflichtung  mit  Hilfe  eines  Anwaltes ­
  umgangen  werden.
„Ich  glaube“,  sagt  Markus  A.  Hanna,  der  Senator  für  Ohio
und  Vorsitzende  des  Bürgerbundes,  „unter  den  gegenwärtigen
Verhältnissen  an  keine  Eintragung  der  Gewerkschaften  ....  Wir
haben  das  Beispiel  erlebt,  dass  die  Anthrazitbergleute  Pennsylvaniens
  in  ihrer  höchsten  Not  sich  an  ihre  Kameraden  im  Weichkohlenfeld ­
  des  Westens  wandten  um  einen  Sympathiestreik,  um
einheitliche  Bestimmungen  für  das  ganze  Land  durchsetzen  zu
können,  —  und  in  kühler  Überlegung  verwarfen  die  Weichkohlenbergleute ­
  fast  einstimmig  den  Sympathiestreik,  um  ihrem  Vertrage ­
  treu  zu  bleiben.“