Es  würde  zu  grossen  Unbequemlichkeiten  führen,  sollte  wegen
eines  Streites  einiger  hundert  Maschinisten  mit  den  Unternehmern
der  Bergwerke  um  Stillstand  der  Betriebe  herbeigeführt  oder  die
anderen  Bergarbeiter  um  Sympathiestreiks  angegangen  werden,  wie
es  kommen  müsste,  gehörten  diese  Maschinisten  der  nationalen
Maschinistenvereinigung  und  nicht  den  Bergarbeitern  an.  Und  in
der  Beschwerde  der  Unternehmer,  dass  die  Vereinigung  Anthrazitund
  Weichkohlengruben  umfasse,  deren  Produkte  auf  dem  Markt
sich  Konkurrenz  bereiteten,  liegt  das  totale  Missverstehen  der
Prinzipien  der  Bewegung.  Gerade  weil  die  beiden  Produkte  in
Konkurrenz  stehen,  müssen  sie  gleichmässigen  Arbeitsbedingungen
unterliegen  und  durch  die  Umfassung  beider  ist  die  Vereinigungstark
  geworden.
Man  hat  es  bisher  nicht  für  ratsam  gehalten,  die  in  der
Ölindustrie  beschäftigten  Leute  in  diese  Vereinigung  aufzunehmen,
aber  nach  dem  Prinzip  der  Grossgewerkschaften  wäre  dies  nötiger,
als  etwa  die  Mitgliedschaft  der  Silber-  und  Gold-Bergleute  bei
der  gleichen  Bergarbeitervereinigung.  Das  heisst,  es  kommt  nach
diesem  Prinzip  weniger  auf  die  spezifische  Arbeitsleistung  des
Marktes  an,  sondern  die  Organisation  hat  der  Marktrichtung
des  Produktes  zu  folgen.  Bis  zu  einem  gewissen  Grade  ist
diese  Form  fortschrittlicher  und  dem  Wirtschaftsleben  besser  angepasst, ­
  aber  sie  hat  natürlich  auch  Schattenseiten.  Die  Interessen
sind  nicht  so  einheitlich,  die  Lebenshaltung  der  einzelnen  Glieder
geht  ziemlich  weit  auseinander,  die  Beiträge  müssen  der  Leistungsfähigkeit ­
  angepasst  werden,  was  die  Verwaltung  kompliziert,  und
selbst  die  Gefahr  liegt  vor,  dass  die  Interessen  einer
Minderheit  denen  der  Mehrheit  geopfert  werden.  Die
Führer  haben  die  Gesamtheit  immer  zur  Achtung  der  Gruppeninteressen ­
  anzuhalten,  um  Spaltungen  zn  verhüten,  eine  Gefahr,
die  der  des  Kompetenzkonfliktes  unter  den  engeren  Vereinigungen
oft  gl  eich  kommt.
Einen  Kompromiss  zwischen  diesen  beiden  Formen  haben  die
Baugewerbe  in  der  Bundesgewerkschaft  (federated  union,  nicht
zu  verwechseln  mit  der  federal  union  oder  gemischten  Gewerkschaft) ­
  gefunden.  Die  einzelnen  Gruppen,  für  sich  organisiert,
kämpfen  dort  für  Spezialforderungen,  während  sie  die  Verfolgung
der  Gemeininteressen  der  Hauptleitung  überlassen.  Die  Errichtung
einer  Autorität  zur  Schlichtung  kollidierender  Interessen  ist
die  einzige  befriedigende  Lösung,  und  die  verschiedenen  Ver ­