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wandten  oder  Freundes  wieder  zu  erhalten  sucht.  Aber  es  gilt
hier  die  allgemeine  Moralregel,  lieber  zehn  Schuldige  laufen  als
einen  Unschuldigen  büssen  zu  lassen.
Und  noch  an  anderen  Stellen  sind  solche  Grenzen  zu  finden.
Es  ist  ein  Unterschied,  ob  ich  eine  Strassenbahn  boykottiere,  die
schlechte  Löhne  zahlt,  oder  ob  ich  Kaufleute  boykottiere,  die  in
den  Wagen  dieser  Bahn  fahren,  oder  ob  ich  Leute  boykottiere,
die  in  den  Läden  der  Kaufleute  kaufen,  die  in  den  boykottierten
Wagen  gefahren  sind.  Je  weiter  der  Boykott  vom  Punkte  seiner
Veranlassung  aus  übertragen  wird,  desto  weniger  wirksam  wird
er.  Man  kann  die  Unterstützung  des  Publikums  erstreben,  aber
nicht  erzwingen.
In  vielen  Fällen  lässt  sich  nun  allerdings  der  sekundäre
Boykott  nicht  vermeiden.  So  ist  z.  B.  im  Kampfe  mit  einer
Zeitung,  die  nicht  auf  einen  Arbeiter-Leserkreis  rechnet,  derselbe
viel  wirkungsvoller  als  der  direkte  Boykott.  Eine  Zeitung  kann
hundert  Zehnpfennig-Abonnenten  leichter  entbehren  als  einige
Tausendmark-Inserenten.  Und  wer  Tausende  an  ein  Blatt  zahlt,
das  seine  Arbeiter  an  greift,  ist  mit  Recht  als  ein  Verbündeter
dieses  Blattes  zu  betrachten.  Im  übrigen  aber  denke  man  bei
Verhängung  eines  sekundären  Boykotts  daran,  dass  die  Ringe,  die
der  Steinwurf  im  stillen  Wasser  zieht,  schwächer  und  schwächer
werden  und  in  der  Ferne  nichts  erzählen  von  dem  Grunde,
aus  dem  der  Stein  geworfen,  und  vielleicht  nur  ein  Lächeln
erregen.
Es  ist  wohl  kaum  nötig,  zu  einigen  Ausartungen  des  Boykotts
noch  besonders  Stellung  zu  nehmen  und  festzustellen,  dass  der
Boykott  von  Schulkindern  gegen  die  Kinder  von  Skebs,  das  gruppenweise ­
  Verlassen  der  Kirche  beim  Eintritt  eines  Skeb  oder  gar,
einem  solchen  Toten  die  letzten  Ehren  zu  verweigern,  töricht  ist.
Während  nun  aber  die  Unternehmer  den  Boykott  immerfort
aufs  Heftigste  angriffen,  haben  sie  sich  doch  in  der  Anwendung
ihrer  schwarzen  Listen  nicht  irremachen  lassen.  1832  beschlossen
die  Schiffsbesitzer  Bostons:  „wir  wollen  keinen  Arbeiter  anstellen, ­
  der  zu  solch  einer  Vereinigung  gehört,  noch  einem
Meister  Aufträge  geben,  der  solche  Leute  anstellt,  solange  ihre
Abmachung  besteht,  die  alten  Arbeitsstunden  nicht  mehr  aushalten
  zu  wollen“.  Die  Unbilligkeit  des  ungebührlichsten  Boykotts ­
  ist  mit  der  Grausamkeit  der  schwarzen  Listen  nicht  vergleichbar. ­
  Führer  und  opferbereite  Freunde  der  Arbeiterbe ­