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Der  Streik  ist  eine  Methode  des  Vertragsschlusses  und
bringt  nicht  notwendig  Feindschaft,  Hass,  Beschuldigungen  oder
Bitternis  mit  sich.  Er  ist  die  Überlegungsfrist  von  Käufer  und
Verkäufer,  bis  sie  sich  auf  einen  Preis  einigen,  genau  wie  wenn
der  Kunde  Zucker  zu  50  Pf.  das  Kilo  kaufen  will  und  der  Kaufmann ­
  55  Pf.  verlangt.  Mit  diesem  Handeln  mag  beim  Einkauf
manche  Zeit  verloren  werden,  und  während  dieses  Handelns  stellt
die  Fabrik  still.
Da  der  Streik  also  die  Verzögerung  eines  Vertragsschlusses
bedeutet,  ist  die  Vertragsfreiheit  seine  erste  Voraussetzung.
Wenn  die  Juden  die  Arbeit  am  Pyramidenbau  niederlegten,  weil
man  ihnen  kein  Stroh  lieferte,  so  war  das  kein  Streik,  denn  sie
waren  Sklaven  ohne  Vertragsfreiheit.  Die  römischen  Sklavenaufstände, ­
  die  Bauernerhebnngen  in  Deutschland,  Frankreich  und
England  hatten  nichts  mit  einem  Streik  zu  tun;  sie  wurden  mit
Waffengewalt  niedergeworfen,  weil  der  Staat  auf  dem  Standpunkt
beharrte,  niemand  dürfe  in  der  ihm  angewiesenen  Stellung  die
Arbeit  verweigern.  Erst  mit  der  Gewerbefreiheit  ist  Unternehmern
wie  Arbeitern  die  Möglichkeit  gegeben,  über  Arbeitsbedingungen
zu  verhandeln  und  solche  zu  verweigern.
Die  Gewerkschaften  sind  nicht  zum  Zwecke  der  Streikführung
organisiert,  wie  man  so  oft  behauptet  hat,  sondern  sie  benutzen
denselben,  wenn  es  notwendig  ist,  zur  Erreichung  ihrer  Ziele,
nämlich  besserer  Arbeitsbedingungen.  Sie  sind  vorbereitet  für
denselben,  aber  sie  wünschen  denselben  ebenso  wenig,  wie  die
Vereinigten  Staaten  den  Krieg,  zu  dem  sie  gerüstet  sind.  Es  ist
richtig,  dass  in  fortgeschrittenen  Ländern  mit  starker  Organisation
Streiks  häufiger  sind;  sie  sind  in  Amerika  häufiger  als  in  England,
in  England  häufiger  als  in  Frankreich,  in  Frankreich  häufiger  als
in  Italien.  Dieselben  Wirtschaftszustände,  welche  zur  Organisation
drängen,  drängen  zur  Besserung  der  Arbeitsbedingungen.
Hier  und  da  mag  ein  Streik  aus  nichtigem  Grunde  begonnen
werden,  meist  aber  hat  der  Wunsch  der  Arbeiter  auf  Besserung
ihrer  Lage  eine  gute  Berechtigung.  Nach  dem  Bericht  des
Arbeitsamtes  wurden  von  1881  —1900  41,4%  der  Streiks  um  höhere
Löhne,  6,9  °/ 0  um  Aufrechterhaltung  der  alten  Löhne  gefochten.
Das  wären  also  die  Hälfte;  und  von  den  übrigen  handelte  es  sich
bei  der  Hälfte  um  Verkürzung  des  Arbeitstages.  Nur  ein  Streik
von  je  16  galt  der  Anerkennung  der  Gewerkschaft  und  nur  einer
auf  je  19  der  Absicht,  den  Ausschluss  nichtorganisierter  Arbeiter