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lieh  für  nationale  oder  40  Pfennig'  für  örtliche  Gewerkschaften;
das  heisst,  diese  letzteren  zahlen  an  den  Bund  den  Beitrag,  den
sie  an  ihre  Zentrale  zahlen  würden,  wenn  in  ihrem  Gewerbe  eine
solche  bestände.
Mit  diesen  Geldern  werden  kleinere  Streiks  unterstützt  und
neue  Ortsgruppen  gegründet.
Der  Bund  hat  heute  25  bezahlte  Organisatoren  angestellt,
die  ihre  ganze  Zeit  Neugründungen  und  der  Beilegung  von  deren
Streitigkeiten  widmen;  dazu  1178  freiwillige  Organisatoren,  die
für  jede  von  ihnen  errichtete  Ortsgruppe  eine  kleine  Kommission
erhalten.
Die  Verwaltung  des  Bundes  besteht  aus  einem  Vorsitzenden
und  einem  Verwaltungsrat  (executive  council),  der  aus  dem  Vorsitzenden, ­
  sechs  Stellvertretern,  einem  Sekretär  und  einem
Schatzmeister  besteht,  die  alle  Mitglieder  irgend  einer  Ortsgruppe ­
  sein  müssen.  Die  gesetzgebende  Kraft  ist  einer  Versammlung ­
  Vorbehalten,  zu  der  die  nationalen  Organisationen  für
je  hundert  Mitglieder  eine  Stimme  haben.  Für  die  nichtzentralisierten
  Ortsgruppen  spielt  wie  gesagt  der  Bund  direkt  die  Bolle
der  fehlenden  Zentrale.
Nach  Kapitel  3,  §  8  der  Statuten  sollen  „politische  Parteien,
seien  es  Bepublikaner,  Demokraten,  Sozialisten,  Prohibitionisten,
Populistiker  oder  andere,  in  den  Versammlungen  des  Bundes
keinen  Baum  haben“.  Alle  Versuche  sozialistischer  Mitglieder
des  Bundes,  eine  Kontrolle  über  denselben  zu  erlangen,  sind  zugewiesen ­
  worden;  der  Bund  tritt  für  eine  Beihe  von  Beformen
ein,  die  das  sozialistische  Programm  gleichfalls  enthält,  und  wird,
wenn  seine  Zentralkraft  wächst,  in  Zukunft  noch  mehr  als  bisher
Gesetzesvorschläge  durchzusetzen  suchen,  aber  nicht  in  Anlehnung
an  eine  bestimmte  Partei.
Die  Macht  des  Bundes  ist  bis  jetzt  noch  nicht  so  stark  wie
erwünscht,  weil  er  auf  einige  starke  nationale  Gewerkschaften
zu  viel  Bücksichten  nehmen  muss.  Aber  wir  halten  die  Stärkung
des  zentralen  Einflusses  für  sehr  gut  möglich  ohne  die  Selbstverwaltung ­
  der  Gruppen  in  Frage  zu  stellen;  sowohl  die  Jurisdiktion ­
  wie  die  politische  Tätigkeit  muss  in  einer  starken  Zentralverwaltung ­
  liegen,  soll  die  Einigkeit  nicht  gestört  werden.
Eine  der  bedauerlichsten  Fälle  in  dieser  Bichtung  ist  die  Weigerung ­
  der  Eisenbahn-Brüderschaften,  sich  dem  Bunde  anzuschliessen.
  Wenn  dieselben  klug  gehandelt  haben,  sich  von  der