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        <title>Organisierte Arbeit</title>
        <author>
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            <forname>John</forname>
            <surname>Mitchell</surname>
          </persName>
        </author>
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            <idno>879454733</idno>
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        El  0  ENT
DES
INSTITUTS
FÜR
WELTWIRTSCHAFT

BIBLIOTHEK
        <pb n="2" />
        John  Mitchell
Vorsifrender  der  Vereinigten
Bergarbeiter,  Indianapolis
3nd.  U.  5,  fl,

Organiflerfe  Arbeit

3hre  Aufgaben  und  ideale
unter  Berückfichtigung  der
gegenwärtigen  und  zukünftig
gen  frage  der  amerikanifchen
frohnarbeiterfchaft,  M

Einzige  auforiiierte
deutfche  Überietjung
von
Dr.  Hermann  Hasse
Leipzig.
□

Dresden  ============  1904,
Verlag  uon  0.  V.  Böhmert
        <pb n="3" />
        Von  dem  Übersetzer  erschien  im  Verlage  von
Karl  Winter,  Heidelberg,  1902,  97  S.:
Die  Allgemeine  Elektrizitötsgesellschaft
und  Ihre  wirtschaftliche  Bedeutung.
Monographie  eines  technischen  Grossbetriebes.

Preis  Mk.  1,50.
        <pb n="4" />
        John  Mitchell
Präsident  der  amerikanischen  Bergarbeiter-Vereinigung
(United  Mine  Workers  of  America)
        <pb n="5" />
        Organisierte  Arbeit
Ihre  Aufgaben  und  Ideale
unter  Berücksichtigung  der  gegenwärtigen  und  zukünftigen
Lage  der  amerikanischen  Lohnarbeiterschaft

Von
John  Mitchell
Vorsitzender  der  Vereinigten  Bergarbeiter  in  Indianapolis,  Ind.  U.  S.  A.

Einzige  autorisierte  deutsche  Übersetzung

von

'h

Dr.  Hermann  Hasse-Leipzig.

ü\ü

Dresden,  1904
O.  V.  BÖHMERT.
        <pb n="6" />
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VMwirteBltaft
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4.  6.  46.

Inhalt.

Seite
Vorwort  des  Übersetzers  V
Vorwort  des  Verfassers  XI
Kapitel  1.  Philosophie  des  Gewerkschaftsgedankens  1
„  2.  Unorganisierte  Arbeit  I
..  3.  Die  Gewerkschaft  ein  Produkt  moderner  Industrie  10
„  4.  Die  Unterdrückung  der  Arbeit  unter  dem  Fabriksystem  ...  13
„  5,  Die  englischen  Versuche  der  Selbsthilfe  II
„  6.  Die  moderne  Gewerkschaftsbewegung  in  England  24
„  7.  Die  Arbeit  zur  Zeit  der  amerikanischen  Kolonieen  30
„  8.  Die  Arbeit  in  der  Zeit  von  der  Unabhängigkeitserklärung  bis  zur
Ereiheitserklärung  33
9.  Die  organisierte  Arbeit  vor  und  nach  dem  Bürgerkriege  ...  38
„  10.  Die  Verfassung  der  amerikanischen  Gewerkschaft  .43
„  11.  Die  heutigen  amerikanischen  Gewerkschaften  48
Verzeichnis  der  dem  amerikanischen  Arbeiterbunde  angehörenden ­
  Gewerkschaften  53
,,  12.  Organisierte  gegen  unorganisierte  Arbeitskraft  57
,  13.  Die  Unterstützungskassen  der  Gewerkschaften  .60
„  14.  Amerikanische  Durchschnittslöhne  63
„  15.  Die  Arbeitszeit  66
„  16.  Frauen-  und  Kinderarbeit  73
„  17.  Die  Totonliste  der  Industrie  77
„  18.  Das  moralische  Aufsteigen  des  Arbeiters  81
,,  19.  Der  Nutzen  der  Gewerkschaften  für  Unternehmer  und  Öffentlichkeit ­
  84
.,  20.  Die  Frage  der  Ungelernten  86
„  21.  Einwanderung  und  Lohnsatz  88
„  22.  Organisierte  Arbeit  und  organisiertes  Kapital  92
„  23.  Gewerkschaft  und  Trust  96
„  24.  Gewerkschaft  und  Politik  100
„  25.  Gewerkschaft,  Staat  und  Gesetz  106
„  26.  Die  .Rechtsfähigkeit  der  Gewerkschaften  110
„  27.  Die  Angriffe  gegen  die  Gewerkschaften  116
„  28.  Das  Anrecht  auf  die  Maschine  122
„  29.  Beschränkung  der  Produktion  125
        <pb n="7" />
        IV

Seite
Kapitel  30.  Die  Lehrlingsfrage  127
„  81.  Die  Abgrenzung  der  Gewerbezweige  129
„  32.  Das  Verhalten  gegenüber  Nichtorganisierten  131
„  33.  Label  und  Boykott  137
„  34.  Kapital  und  Arbeit  im  Kriege  143
„  35.  Moralische  und  wirtschaftliche  Gesichtspunkte  des  Streiks  .  148
„  36.  Die  Streikleitung  152
„  37.  Der  Einhaltsbefehl  bei  Arbeitskonflikten  150
„  38.  Streik  oder  Zwangsschiedsverfahren?  163
„  39.  Streik  oder  Arbeitsvertrag?  166
„  40.  Der  Kohlenstreik  vom  Jahre  1902;  das  Eindringen  der  grossen
Bahngesellschaften  169
,  41.  Das  Eintreten  der  Vereinigten  Bergarbeiter  172
„  42.  Die  Streikerklärung  174
„  43.  Die  Versammlung  von  Indianapolis  177
,  44.  Die  Vermittlung  des  Präsidenten  180
„  45.  Die  Entscheidung  der  Anthrazitkohlen-Streikkommission  .  .  186
„  46.  Der  amerikanische  Arbeiterbund  189
„  47.  Die  Aufgaben  der  Gewerkschaften  193
48.  Die  Ideale  der  organisierten  Arbeit  195
„  49.  Die  Stellungnahme  der  öffentlichen  Meinung  198
50.  Gewerkschaftsbewegung  und  amerikanische  Demokratie  .  .  201
„  51.  „Das  allgemeine  Lebensproblem  der  Welt“  204
        <pb n="8" />
        Vorwort  des  Übersetzers

Seit  den  Zeiten  des  Manchestertums  steht  die  deutsche
Nationalökonomie  unter  einem  gewissen  englischen  Einfluss,  den
sie  trotz  ihrer  bedeutenderen  Kräfte  der  folgenden  Jahrzehnte  bis
heute  noch  nicht  völlig  abzustreifen  vermocht  hat.  Besonders
aber  in  der  Beurteilung  der  Arbeiterbewegung  haben  seit  Brentanos ­
  Übersetzung  des  Webbschen  Werkes  alle  fortschrittlichen
Kräfte  im  Kampf  gegen  unser  patriarchalisches  System  Anschluss
an  England  gesucht,  als  dem  demokratischen  Lande  par  excellence,
in  dem  die  Entwickelung  der  Industrie  der  deutschen  immer  um
einige  Jahrzehnte  voran  marschierte.
Englands  wirtschaftliche  Vormachtstellung  ist  dahin.  Heute
führt  Amerika  das  Banner.  Seit  1890  sind  die  Vereinigten  Staaten,
weniger  zur  Beängstigung  als  zur  Belustigung,  aber  auch  zur
Belästigung  ihrer  Industriellen  mit  deutschen  „Studienreisenden“
überschwemmt.  Und  abgesehen  von  den  abenteuerlichen  Schauerberichten ­
  deutscher  Zeitungen,  die  sich  immer  noch  nicht  viel
über  das  Niveau  erheben,  auf  dem  umgekehrt  amerikanische
Blätter  ihrem  verhältnismässig  wenig  daran  interessierten  Publikum
berichten,  wie  es  in  den  dunklen  europäischen  Miniaturländchen
zugeht,  deren  Zustand  der  Amerikaner  längst  überwunden  hat,
—  erscheinen  ja  in  mehr  als  erwünschter  Fülle  auch  die  „Reiseeindrücke“ ­
  dieser  Herren  auf  dem  Büchermarkt.  Man  wird  nicht
erwarten,  dass  die  Wirtschaftswissenschaften  dadurch  sonderlicb
gefördert  werden.  Wenn  aber,  wie  diese  Herren  auf  jeder  Seite
uns  wieder  Zurufen  „nicht  die  Ergebnisse  einer  Entwickelung
von  uns  blind  nachgeahmt  werden  sollen“,  so  halte  ich  es  doch
für  wünschenswert,  dass  unser  breiteres  Publikum  etwas  mit  den
Ideen  durchtränkt  wird,  die  in  diesem  „führenden  Lande“  den
        <pb n="9" />
        VI

Millionen  zum  Instinkt  geworden  sind.  Denn  nur  auf  der  Basis
der  Wirtschaftsauffassung  eines  ganzen  Volkes  können  Wissenschaft
und  Politik  Grundsätze  aufbauen,  von  denen  wir  wünschen,  dass
sie  unserer  Entwickelung  nicht  nachhinken,  sondern  sie  vielmehr
führen;  die  deshalb  aber,  je  mehr  unsere  Industrie  englische
Bahnen  verlässt  und  sich  der  amerikanischen  Konkurrenz  gegenüber ­
  sieht,  zum  mindesten  in  der  Kritik  bestehender  Dinge  und
Formen  etwas  mehr  von  der  „weitzügigen  Auffassung“  gebrauchen
könnten,  die  das  amerikanische  Volk  gross  gemacht  hat.
Und  wenn  der  deutsche  Leser  aus  den  Ausführungen  Mitchells, ­
  der  zunächst  mit  den  elementarsten  Anfangsgründen  der
Wirtschaftsgeschichte  auf  seine  Leser  wirken  zu  müssen  glaubt,
um  ebensowohl  die  jeder  Schulbildung  entbehrenden  fremdländischen
Arbeiter,  wie  die  Damen  der  Gesellschaft  zu  erreichen,  die  ein
so  gut  Teil  zur  Bildung  der  allmächtigen  öffentlichen  Meinung
beitragen,  nicht  mehr  sollte  gewinnen  können,  als  die  Möglichkeit
eines  Vergleichs  mit  den  Reden  deutscher  Arbeiterführer,  so  wäre
das  schon  lehrreich  genug.
Es  soll  hier  nicht  die  Frage  behandelt  werden,  ob  ein  Gompers
  und  Mitchell  nur  so  lange  gegen  den  Sozialismus  sich  sträuben,
als  sie  wissen,  dass  die  hinter  ihnen  stehende  Masse  in  ihrer
Majorität  für  den  Sozialismus  noch  nicht  reif  ist,  —  ob  ein  Bebel
nur  deshalb  den  Revisionismus  bekämpft,  weil  er  auf  radikalem
Boden  die  Partei  am  ersten  einig  und  mächtig  erhalten  zu  können
glaubt  —  und  ob  man  es  als  eines  „Führers“  unwürdig  bezeichnen
muss,  „den  Mantel  nach  dem  Winde  zu  hängen“,  oder  ob  es  nicht
die  verdammte  Pflicht  und  Schuldigkeit  eines  Beauftragten  der
Arbeiterschaft  ist,  einfach  deren  Wünsche  und  nicht  seine  persönlichen ­
  zu  vertreten,  genau  so,  wie  man  von  einem  Offizier  verlangt, ­
  dass  er  im  Dienst  des  Königs  dessen  Feinde  und  nicht  seine
eigenen  persönlichen  bekämpfe,  d.  h.  den  Mantel  nach  dem  Befehle ­
  hängend,  seine  Privatmeinung  hintansetze,  ja  nicht  einmal
ausspreche.
Aber  es  soll  hier  festgestellt  werden,  dass  der  Mann,  der
in  diesem  Buche  den  Sozialismus  bekämpft,  eigentlich  nur
Theorien  bekämpft,  die  in  der  deutschen  Arbeiterbewegung  nur
'  nach  Meinung  der  Witzblätter  noch  eine  Rolle  spielen,  dass
er  dabei  im  Kampfe  gegen  diese  Theorien  wirtschaftspolitisch
ganz  auf  dem  Boden  steht,  den  unsere  deutschen  Sozialistenfresser
        <pb n="10" />
        VII

an  der  Arbeiterbewegung  bekämpfen.  Wer  selien  will,  kann  in
diesem  Buche  so  recht  sehen,  dass  die  heute  im  Mittelpunkt  des
deutschen  Wirtschaftskampfes  stehenden  Fragen  nicht  an  den
Sozialismus  gefesselt  sind,  dass  sie  aus  dessen  Theorien  sich  bereits ­
  zu  allgemeinen  Wahrheiten  des  Wirtschaftslebens  herauskristallisiert ­
  haben.
Diese  scharfen  Worte  vom  Klassenkampf,  von  dem  Verrat
an  den  Brüdern  und  viele  andere,  die  dieser  konservative  Amerikaner ­
  im  Munde  führt:  sie  zeigen  so  recht,  dass  das,  was  man
den  Arbeitern  in  Deutschland  vorwirft,  eigentlich  gar  nicht  der  Sozialismus ­
  ist,  dessen  Ausrottung  man  mehr  nur  zur  Reklame
auf  seine  Fahne  schreibt,  sondern  ihre  Demokratie,  das  heisst
einfach  die  Tatsache,  dass.  sie  Arbeiter  sind  und  sich  als  solche
fühlen.
Unter  diesem  Gesichtspunkte  versteht  es  vielleicht  auch  der
Deutsche  eher,  wenn  der  amerikanische  Bürger,  dem  man  mit
dem  Hinweis  auf  die  deutsche  Entwickelung  vor  der  Bewegung
in  seinem  Lande  bange  zu  machen  sucht,  meist  antwortet:  „ja
wenn  ich  in  Deutschland  wäre  —  da  muss  ja  jeder  anständige
Mensch  sozialistisch  stimmen!“  Die  planmässige  Züchtung  des
Sozialismus  durch  die  deutsche  Regierung  ist  bekanntlich  das,
was  sie  im  Auslande  heute  lächerlich  macht.
Wenn  ich  mit  dieser  Übersetzung  den  deutschen  Leser  mit  der
amerikanischen  Arbeiterbewegung  oder  vielmehr  dem  einen  konservativen ­
  Teil  derselben  bekanntmache,  so  tue  ich  das  nicht  etwa
in  der  Meinung,  dass  die  amerikanische  Wirtschaftspolitik  der
deutschen  voran  sei.  Hiergegen  sprechen  zwei  Gründe.
Die  deutsche  Verfassung  ist  nach  der  amerikanischen  geschaffen ­
  worden;  im  Jahre  1871  hätte  der  böswilligste  Mensch
nicht  mehr  Dinge  schreiben  können,  die  1776  dem  Wohlwollen
des  Fernblickendsten  entsprangen.  Ich  kenne  in  der  Geschichte
der  Völker  kein  Verhängnis,  dass  der  Verfassung  dieses  Volkes  gleich
käme,  das  in  allen  seinen  fortschrittlichen  Bewegungen  gefesselt
ist  mit  dem  unlösbaren  Knoten,  den  es  sich  selbst  in  seiner
Ekstase  geknüpft  hat  und  für  den  es  wirklich  nur  eine  Lösung
zu  geben  scheint:  das  Schwert,  —  denn  der  rechtliche  Weg,  die
Zweidrittelmehrheit  in  einer  Volksabstimmung,  einstimmig  für
alle  48  Staaten,  scheint  praktisch  ungangbar.
Dazu  kommt  der  Nationaldünkel  des  Volkes,  der  vor  dem
Idol  dieser  Verfassung  am  Boden  kriecht,  weil  es  bis  jetzt
        <pb n="11" />
        VIII

trotz  derselben  wenigstens  wirtschaftlich  die  Welt  führt.  —  Die
Arbeiterbewegung  hat  in  Amerika  wie  anderswo  eine  gewisse  Art
des  Nationalismus  zu  überwinden,  die,  um  nicht  gerade  von
Kinderkrankheit  zu  reden,  das  Merkmal  überschäumender  Jugendkraft ­
  bei  allen  jungen  Nationen  ist.  Das  ist  nicht  der  gesunde
Nationalismus,  der  sich  durch  Kolonialkriege  wirtschaftliche  Ellbogenfreiheit ­
  verschafft,  sondern  ein  solcher,  der  alles  für  vollkommen ­
  hält,  was  unter  seiner  Flagge  segelt.
Und  der  andere  Grund:  Ich  halte  die  politische  Arbeiterbewegung ­
  für  eine  höhere  Stufe  als  die  wirtschaftliche.  Die
Brotfrage  ist  für  den  Menschen  die  nächstliegende,  aber  sie  ist  nicht
die  höchste.  Der  Amerikaner  geht  kühler  und  geschäftsmännischer
vor.  Aber  überall  da,  wo  man  die  Bajonette  gegen  ihn  aufpflanzte, ­
  da  sah  er  gar  bald  die  Enge  des  alten  Weges.  Man
hat  Mitchell  nicht  ins  Gefängnis  geworfen,  wie  seinen  Kollegen
Moyers  von  der  Western  Federation  of  Miners,  und  wie  die  kleine
alte  Mutter  Jones,  die  in  ihrem  Leben  an  Wohltätigkeit  wohl
mehr  geleistet  hat,  als  alle  Philantropen  des  Landes  zusammen;
man  hat  die  Leute  in  Pennsylvanien  nicht  in  Karrees  getrieben
(bull  penn),  die  der  gelehrige  Gouverneur  Peabody  von  Colorado
nach  dem  Muster  des  englischen  Verfahrens  gegen  die  Buren
übernahm.  Kerkermauern  und  blaue  Bohnen  wechseln  die  Stimmung
im  Handumdrehen.  Der  ganze  fortschrittliche  Westen  des  Landes
ist  politischer  gestimmt.  Wenn  aber  in  Amerika  einmal  die  Erkenntnis ­
  durchdringt,  dass  der  politische  Arbeiterkampf  unvermeidlich ­
  ist,  —  mag  dieses  „wenn“  nun  nach  Mitchell  ein  konditionelles ­
  oder  nach  der  Meinung  anderer  ein  temporäres  sein,
—  dann  hat  dieser  Kampf  das  Stadium  erst  noch  zu  durchlaufen, ­
  das  in  Deutschland  bereits  durchgekämpft  ist;  und  er  hat
einen  weit  schwereren  Stand  gegen  eine  Regierung  des  Bestechungssystems, ­
  als  gegen  irgendwelche  monarchische  Militärtyrannei.
Ich  vertrete  nicht  die  Meinung,  dass  die  Welt  je  amerikanisiert ­
  werde.  Amerika  wird  mit  Riesenschritten  europäisiert  und
wird  dann  erst  merken,  in  welchem  Nachteil  es  sich  durch  sein
englisch-mittelalterliches  Gesetzeswesen  gegenüber  den  demokratischen ­
  Staaten  mit  kodifizierten  Gesetzen  und  beweglichen
Verfassungen  befindet.  Aber  deshalb  dürfen  andere  Länder  nicht
versäumen,  das  nachzuholen,  was  dieses  Land  in  seinen  Jugendjahren ­
  so  reich  gemacht  hat.  Wenn  auch  der  deutsche  Idealismus ­
  die  Arbeiterschaft  fernliegenden  Zielen  zugeführt  hat,  und
        <pb n="12" />
        das  heute  niemand  mehr  ändern  kann,  so  soll  man  sie  doch  nicht
hindern,  das  mit  verdoppelten  Kräften  nachzuholen,  was  ihr  allein
eine  feste  Grundlage  geben  kann:  wirtschaftliche  Organisation
und  Hebung  der  materiellen  Lage  ihrer  Glieder.
Zum  Schluss  glaube  ich  den  Lesern  noch  ein  Wort  über  die
grosse  westliche  Sezession  schuldig  zu  sein,  die  der  Autor  nicht
weiter  berührt.
Nachdem  der  amerikanische  Arbeiterbund  1894  im  Streik
von  Leadvillesol  und  1896  von  Coipstle  Creek  die  Unterstützung
verweigert  und  nicht  die  erbetenen  Organisatoren  gesandt  hatte,
trat  der  westliche  Bergmannsbund  1897  von  ihm  zurück.  Mit  ihm
zusammen  bildeten  dann  1898  einige  andere  Gewerkschaften  die
„westliche  Gewerkschaft“  in  Salt  Lake  City,  die  1902  den  Namen
„amerikanische  Gewerkschaft“  annahm.  Ihr  Sitz  dürfte  in  nächster
Zeit  von  Butte,  Mont,  nach  Chicago  verlegt  werden,  wo  sie  derzeit ­
  die  meisten  Mitglieder  hat  und  besonders  die  Strassenarbeiter
organisierte.  Sie  zählte  im  Juni  1904  21000  Mitglieder  ausser
ihren  drei  grössten  nationalen  Gewerkschaften,  den  westlichen
Bergleuten  (45  000),  den  Eisenbahnangestellten  (18  000)  und  den
Maschinisten  (7000)  in  ca.  660  Ortsgruppen  wovon  150,  bezw.  60  und
55  zu  den  erwähnten  Vereinigungen  gehören.  Ihr  gegenwärtiger
Vorsitzender  ist  Daniel  Mc  Donald.  Ihre  Wiedervereinigung  mit
dem  amerikanischen  Arbeiterbunde  scheiterte  an  den  folgenden  drei
Punkten  ihres  Programms,  auf  denen  sie  bestehen  zu  müssen  glaubte:
1.  Sie  setzt  in  allen  Entscheidungen  die  Urabstimmung  an
Stelle  des  sogenannten  „Proxi-Systems“,  welches  zwar  nicht  in
den  nationalen  Organisationen  des  amerikanischen  Arbeiterbundes,
wohl  aber  in  dessen  Zentralverwaltung  derart  herrscht,  dass  auf
der  Versammlung  von  1903  10  Delegierte  mehr  Stimmen  hatten,
als  die  übrigen  890  zusammen;
2.  sie  tritt  entschieden  für  politische  Tätigkeit  ein  und  empfiehlt ­
  Stimmabgabe  für  die  Sozialisten;
3.  sie  schreibt  zwangsweise  die  industrielle  oder  grossgewerkschaftliche ­
  Organisation  vor,  während  im  amerikanischen
Arbeiterbund  nur  drei  solche  bestehen:  die  Bergarbeiter,  Typographen ­
  und  Brauereiarbeiter.  —  Obgleich  also  von  den  drei
nationalen  Organisationen,  welche  zusammen  den  amerikanischen
Arbeiterbund  kontrollieren  (Bergarbeiter,  Typographen  und  Zigarrenmacher) ­
  zwei  selbst  industriell  organisiert  sind,  ist  doch
der  Bund  als  solcher  dagegen  und  für  strikte  Trennung  der  Ge ­
        <pb n="13" />
        werbe.  So  hat  selbst  Mitchell  gelegentlich  eines  Konfliktes  in  der
Gewerkschaft  der  Brauereiarbeiter  gegen  deren  Rechtsprechung
über  ihre  Maschinisten  gestimmt.  —  Aus  diesen  Gründen  tritt  jetzt
eine  Tendenz  des  Übertritts  der  fortschrittlichen  Vereinigungen  vom
amerikanischen  Arbeiterbund  zur  amerikanischen  Gewerkschaft  zu
Tage.  Eine  Ortsgruppe  der  Brauereiarbeiter  (Buffalo)  ist  sogar
soweit  gegangen,  einen  Einhaltsbefehl  gegen  den  Austritt  der
Maschinisten  zu  erwirken.

Anmerkung.
Der  Dollar  ist  durchweg  zu  4  Mk.  eingesetzt  worden  (genauer  4,25  Mk.),
um  die  Umrechnung  zu  vereinfachen.  Die  verschiedenen  Arten  von  Schillingen
der  Kolonialzeit  mit  ihren  schwankenden  Kursen  sind  alle  gleiclunässig
zu  1  Mk.  eingesetzt.  Mitchells  Preisbeispiele  entsprechen  der  Wirklichkeit  alle
recht  gut  und  dürften  dem  Leser  wohl  einen  zuverlässigen  Einblick  in  die
amerikanischen  Preis-  und  Loknverbiiltnissc  gewähren.
Einige  in  deutschen  Werken  vielfach  als  Fremdwörter  übernommene
Ausdrücke  gebe  ich  hier  in  den  von  mir  gewählten  Übersetzungen:
Standard  of  life  =  Höhe  der  Lebenshaltung,
sweat  shop  =  Schwitzbude,
sweated  trade  =  kraftzehrender  Dienst,
inside  rings  =  Klikenwesen,
trade  agroement  =  Arbeitsvertrag,
civic  federation  =  Bürgerbund,
supreme  court  of  U.  S.  =  Reichsgericht.
federal  court  =  Bundesgericht,
trade  unionisme  =  Gewerkschaftsbewegung  od.
Gewerkschaftsgedanke.

Der  Übersetzer
        <pb n="14" />
        Vorwort  des  Verfassers

Der  durchschnittliche  Lohnarbeiter  hat  sich  heute  damit  abgefunden, ­
  dass  er  Zeit  seines  Lebens  Lohnarbeiter  bleiben  muss.
Die  Hoffnung  auf  einen  Zukunftsstaat,  in  dem  er  selbst  Kapitalist
sein  würde,  hat  er  aufgegeben,  und  so  gipfelt  sein  Streben  nur
mehr  darin,  dass  ihm  als  Arbeiter  ein  seiner  Arbeit  entsprechender
Lohn  ausgezahlt  wird.  Als  Einzelner  zu  schwach,  seine  gerechten
Forderungen  zu  erzwingen,  hat  er  in  den  Gewerkschaften  eine
Stütze  gesucht  und  sich  zur  Arbeiterorganisation  zusammengeschlossen. ­

Arbeitervereinigungen  sind  für  den  Arbeiter  bestimmt,  aber
gegen  niemanden  gerichtet.  Sie  sind  weder  dem  Unternehmer
feindlich  noch  den  Interessen  des  Volksganzen.  Sie  sind  Einrichtungen, ­
  die  einer  einzelnen  Klasse  dienen,  weil  diese  Klasse  nun
einmal  besteht  und  Klasseninteressen  hat;  aber  weder  schufen
sie  diese  Klasse  und  ihre  Interessen,  noch  halten  sie  sie  künstlich
aufrecht  oder  suchen  sie  den  Klassenkampf  zu  wecken.
Eine  Feindschaft  zwischen  Ai’beit  und  Kapital  ist  nicht  notwendig; ­
  keins  kann  ohne  das  andere  bestehen;  jedes  hat  sich  mit
Hilfe  des  anderen  entfaltet.  Kapital  ist  aufgesparte  und  versachlichte ­
  Arbeit,  während  wiederum  die  Fähigkeit  zu  arbeiten  eine
Form  von  Kapital  ist.  Es  besteht  nicht  einmal  ein  notwendiger
grundsätzlicher  Gegensatz  zwischen  Arbeiter  und  Kapitalist.
Beide  sind  Menschen  mit  Tugenden  und  Fehlern  von  Menschen,
und  beide  begehren  zuweilen  mehr  als  den  billigen  Anteil.  Aber
genauer  betrachtet  ist  das  Interesse  des  Einen  das  des  Anderen
und  das  Wohlergehen  des  Einen  auch  das  des  Anderen.  Wo  hohe
Löhne  gezahlt  werden,  bleiben  Kapital  und  Geschäftsleitung  nicht
        <pb n="15" />
        XII

ohne  einen  entsprechenden  Anteil;  wo  die  Industrie  eines  Landes
grosszügige,  weitschauende  und  kühne  Führer  hat,  da  steigt  das
Entgelt  der  Arbeit  selbst  für  den  einfachen  Strassenarbeiter.
Die  Gewerkschaften  treten  für  den  Grundsatz  geschlossenen
Vorgehens  ein  und  fordern  einen  ausreichenden  Lohn  für  eine  anständige ­
  Lebenshaltung.  In  der  Einigkeit  liegt  Kraft,  Gerechtigkeit ­
  und  Mässigung;  in  der  Zwietracht  nichts  als  ein  haltloses
Schwanken  -  zwischen  Unterwürfigkeit  und  Frechheit,  der  Zustand
eines  von  wechselnden,  nichtswürdigen  Launen  geleiteten  industriellen ­
  Despotismus.  Die  Gewerkschaften  treten  ferner  ein  für
das  Recht  des  Zusammenschlusses  und  der  Selbstverwaltung,  für
Redefreiheit,  für  Würde  und  Selbstachtung  des  Arbeiters  und  für
die  gegenseitige  Achtung  von  Kapitalist  und  Lohnarbeiter.  Sie
erstreben  eine  weitblickende,  offenherzige  demokratische  Leitung
der  Industrie  und  einen  anständigen  Lohn,  worunter  wir  eine
Lohnhöhe  verstehen,  die  eine  Lebenshaltung  von  der  Höhe  der
amerikanischen  gestattet.
Die  Welt  garantiert  nicht  dem  Einzelnen  seinen  Unterhalt,
deshalb  ist  er  sich  selbst  bestimmte  Ansprüche  schuldig,  die  er
geltend  zu  machen  hat  gegenüber  der  Industrie,  die  ihn  in  freiem
Vertrags  Verhältnis  beschäftigt  und  ihm  ein  solches  Einkommen
unter  anständigen  Bedingungen  schuldet.
In  der  Verfolgung  dieser  Ideale  hat  der  Gewerkschaftsgedanke ­
  den  Beweis  für  seine  Existenzberechtigung  in  beträchtlichen ­
  Leistungen  und  grossen  Erfolgen  erbracht.  Einst  gleichmässig
  vom  Arbeiter  und  Unternehmer  mit  Argwohn  verachtet,
hat  er  die  Zuneigung  des  Einen  und  die  Achtung  des  Anderen
errungen.  Langsam  und  allmählich  schritt  er  der  Erfüllung  seiner
Ideale  entgegen.  Er  hat  die  Lebensführung  des  amerikanischen
Arbeiters  gehoben,  ihm  bessere  Löhne  und  mehr  freie  Zeit  verschafft. ­
  Er  hat  den  Wirkungsgrad  der  Arbeit  erhöht,  Unglücksfälle
vermindert,  Krankheit  verhütet,  die  Kinder  der  Schule  zugeführt,
in  den  Fabriken  die  Moral  gehoben  und  die  Beziehungen  zwischen
Arbeitgeber  und  -Nehmer  gefestigt:  alles  auf  der  Basis  von  Gerechtigkeit ­
  und  Menschlichkeit.  Er  hat  den  Schwachen  gegen
den  Starken,  den  Ausgebeuteten  gegen  den  Ausbeuter  verteidigt.
Er  hat  Qualität  über  Billigkeit,  den  Produzenten  über  das  Produkt, ­
  den  Menschen  über  den  Dollar  gestellt.  Für  die  Ungeborenen ­
  wie  für  die  Lebenden  hat  er  gestritten,  und  der  unbarmherzigen, ­
  kurzsichtigen  Gewinnsucht,  welche  die  Wälder  nur  ab ­
        <pb n="16" />
        XIII

holzt  ohne  an  zukünftige  Generationen  zu  denken,  hat  er  eine
Schranke  gesetzt.  Er  hat  gekämpft  für  die  schwarzen  Sklaven
auf  den  Plantagen  und  für  die  weissen  Sklaven  in  den  Fabriken,
für  Unterstützung  und  Erziehung  der  Einwanderer,  Schutz  der
Frauen  und  Kinder  und  für  die  Opfer  kraftzerstörender  Überanstrengung. ­
  Er  hat  mit  Woldtaten  geholfen  und  Opfer  gebracht,
wenn  auch  nicht  immer,  ohne  zu  irren.
Ich  will  nicht  verhehlen,  dass  die  Gewerkschaftsbewegung
ihre  Fehler  begangen  hat.  Nichts  ist  makellos,  und  überall
straucheln  und  fallen  wir  Menschen  beim  Vorwärtsstreben.  Auch
die  Gewerkschaft  ist  mit  all  ihren  wohltätigen  demokratischen
Einrichtungen  nicht  unfehlbar  und  nicht  allmächtig,  sondern  hat
mit  den  Vorzügen  auch  die  Fehler  jugendlichen  Muts  und  vorwärtsstrebender ­
  Begeisterung.  Wenn  aber  die  Arbeiterführer  geirrt
haben,  so  war  doch  die  Triebfeder  ihres  Handelns  eine  edle,  denn
sie  hatten  das  Wohlergehen  ihrer  Klasse  und  das  der  ganzen
Gesellschaft  vor  Augen.
Ich  erwähne  diese  Fehler  und  Irrtümer  der  amerikanischen
Gewerkschaften,  weil  ich  glaube,  sie  sollten  am  wenigsten  von
Männern  übertüncht  werden,  die  die  Gewerkschaften  lieben  trotz
ihrer  Fehler.  Und  ich  glaube  auch,  dass  sonst  viele  Unternehmer
keine  Gerechtigkeit  walten  lassen  und  ihre  Augen  vor  den  Vorzügen ­
  der  Gewerkschaften  verschliessen  würden,  um  mit  dem
Mikroskop  nach  ihren  Fehlern  zu  suchen.  Das  Kapital  sollte
so  tolerant  und  anständig  gegenüber  den  Arbeitskräften  auftreten,
als  diese  es  ihm  gegenüber  tun,  und  der  Unternehmer  sollte  nicht
länger  die  Gewerkschaften  und  ihre  Politik  seiner  Beachtung  für
unwert  halten,  sondern  sie  mit  bereitwilliger  Offenheit  studieren.
Beiden  Produktionsfaktoren  ist  gegenseitige  Kenntnis  und  Verständnis ­
  dienlich.  Unkenntnis  ist  die  Mutter  des  Vorurteils  und
Haders,  und  Friede  kann  nur  einziehen,  wo  man  die  Haltung  des
Gegners  begreifen  lernt.  Das  Arbeitsproblem  kann  nicht  durch
Wohlwollen  der  Unternehmer  gelöst  werden,  sondern  nur  durch  ihren
Gerechtigkeitssinn  und  ihre  Einsicht;  weder  durch  Schenkungen  und
Aktienverlosungen,  noch  durch  Gewinnbeteiligung.  Wie  wohltätig
man  immer  sein  mag,  das  Problem  kann  nur  gelöst  werden  durch
Anerkennung  der  Arbeiterrechte  und  durch  die  Bereitwilligkeit
auf  der  Unternehmerseite,  mit  den  vereinigten  Arbeitern  zu  verhandeln ­
  und  Verträge  mit  ihnen  zu  schliessen,  die  -alle  Arbeitsbedingungen ­
  betreffen.
        <pb n="17" />
        Die  Anerkennung  der  Deckte  der  organisierten  Arbeiterschaft
zur  Eingehung  solcher  Verträge  wird  in  den  nächsten  Jahren
in  den  Vereinigten  Staaten  immer  allgemeiner  werden.  Der
amerikanische  Unternehmer  ist  zu  grosszügig,  um  nicht  die  Vorteile ­
  auszunutzen,  sich  auf  diese  Art  stetige  Bedingungen  zu
sichern  und  unter  seine  Leute  den  Geist  williger  Mitarbeiterschaft
zu  tragen.  Der  zukünftige  Fabrikant  wird  eine  solche  Versicherung
auf  den  guten  Willen  seiner  Arbeiter  ebensowenig  vergessen  wie
seine  Feuerversicherung.  Die  Arbeitsverträge  führen  zum  Frieden
der  industriellen  Welt.  Zwar  werden  die  Streiks  nicht  völlig
verschwinden  und  man  wird  mit  ihnen  weiter  zu  rechnen  haben,
aber  die  ewigen  Zänkereien  und  -die  dauernde  Beunruhigung
wird  vorüber,  die  Streiks  werden  auf  ein  Minimum  reduziert
sein.  Der  gegenwärtigen  Periode  industriellen  Krieges  wird
eine  Friedensära  folgen,  welche  beiden  Parteien  zur  Ehre  gereichen ­
  wird.
Die  Anerkennung  der  Beeilte  der  organisierten  Arbeiterschaft
sollten  für  das  Unternehmertum  zum  Prinzip  ihrer  Politik  erhoben
werden.  Es  bedeutet  das  eine  Anerkennung  der  Würde  der
Arbeit,  die  Gleichberechtigung  der  mit  körperlicher  Arbeit  beschäftigten ­
  Menschen.  Es  bedeutet  eine  zweite  Emanzipation,
welche  Herren  wie  Sklaven  befreit.  Einst  wurde  es  den  Sklavenbesitzern ­
  schwer,  mit  freien  Männern  auszukommen,  und  nicht
weniger  schwierig  ist  es  für  Leute,  die  „ihr  eigenes  Geschäft
nach  ihren  eigenen  Ideen  zu  führen“  gewohnt  sind,  in  vertragmässige
  Verbindung  zu  treten  mit  den  Vertretern  der  Angestellten,
die  sich  zu  Organisationen  mit  nationalen  Zielen  und  Bestrebungen
zusammengeschlossen  haben.  Solch  eine  freie  Anerkennung  aber,
die  ein  unlösbares  Freundschaftsband  zwischen  Arbeitgeber  und
-Nehmer  schlingt,  würde  Geber  und  Empfänger  gleichermassen
segnen,  und  eine  dauernde  Wohltat  für  Arbeiter,  Unternehmer  und
das  ganze  amerikanische  Volk  sein.
In  der  Hoffnung,  etwas,  wenn  auch  nur  das  Geringste,  zur
Erreichung  dieses  Zieles  beizutragen,  habe  ich  dieses  Buch  geschrieben. ­
  Ich  wünsche  die  Interessen  von  Arbeit  und  Kapital
versöhnt,  nicht  durch  eine  Niederlage  des  Einen,  sondern  durch
gegenseitiges  Verständnis;  die  Hechte  und  Verantwortung  aller
Beteiligten:  des  Arbeiters,  Unternehmers  und  der  Öffentlichkeit
geklärt  und  lückenlos  anerkannt.  Dem  besseren  Verständnis  dieser
Rechte  und  Verantwortlichkeiten  von  Arbeit  und  Kapital  und
        <pb n="18" />
        XY

dem  besseren  Sich  verstehen  dieser  beiden  grossen  Produktionsfaktoren ­
  widme  ich  dies  Buch.
John  Mitchell.

NB:  In  den  Vorarbeiten  für  dieses  Buch  bin  ich  von
Walter  E.  Weyl,  Ph.  D.  in  New  York,  und  durch  die  Arbeiten
von  Henry  D.  Lloyd  (f)  in  Chicago  unterstützt  worden  und  habe
neben  anderen  folgende  Literatur  benutzt:
Webb,  Sidney  and  Beatrice,  Industrial  democracy,  London.
Dies.,  The  History  of  Trade  Unionisme.
Stimsoii,  F.  J.,  Handbook  of  the  Labor  Law  of  tlie  United  States,
New  York.
Ely,  Richard  T.,  The  Labor  Movement  in  America,  New  York.
Engels,  Frdr.,  The  condition  of  the  working  classes  in  England
in  1844,  transl.  by  Florence  Kelley  Wischuewetzky,  London.
Lloyd,  Henry  D.,  A  couutry  without  strikes.
Ho  well,  George,  The  conflicts  of  Capital  and  Labor,  London  und
New  York.
Mc  Röster,  James  B.,  History  of  the  people  of  the  United  States.
Walker,  Francis  A.,  The  wage  question,  Boston.
Wright,  Corall  D.,  The  industrial  evolution  of  the  United  States.
Report  of  the  National  Conference  on  Industrial  Conciliation
1902  u.  1903.
Report  of  the  U.  S.  Industrial  Commission,  Bd.  17  und  19.

D.  O.
        <pb n="19" />
        1.  KAPITEL.
Philosophie  des  Gewerkschaftsgedankens.
Dem  gewöhnlichen  Geschäftsmann,  der  in  seinen  Angelegenheiten ­
  und  dem  täglichen  Lebenslauf  aufgeht,  mag  der  Gewerk  -
schaftsgedanke  wie  ein  Gewirr  von  widersprechenden  Ideen  und
Doktrinen  Vorkommen.  Wenn  ein  solcher  Mann  kein  unmittelbares ­
  Interesse  an  der  Sache  hat,  wird  er  sich  vielfach  seine
Meinung  nach  allerhand  zerstreuten,  oft  unglaubwürdigen  Erzählungen ­
  bilden.  Bald  liest  er  von  Gewerkschaftlern,  die  in
einer  Fabrik  die  Löhne  zu  erhöhen  oder  die  Arbeitszeit  herabzusetzen ­
  trachten,  die  die  Anerkennung  der  Gewerkschaft  fordern,
zum  Sympatiestreik  drängen,  oder  einem  Bundesgesetz  widerstreben ­
  oder  es  anschwärzen;  bald  scheint  die  Gewerkschaft  in
Fragen  aufzugehen,  wie  die,  ob  der  Vorarbeiter  zu  ihr  gehören  soll
oder  nicht,  ob  man  mit  nichtorganisierten  Arbeitern  Zusammenarbeiten ­
  dürfe  oder  nicht,  ob  eine  bestimmte  Fabrik  den  gesundheitlichen ­
  Anforderungen  genüge,  ob  eine  bestimmte  Maschine  zu
schnell  oder  zu  langsam  laufe,  ob  die  Temperatur  einer  gegebenen
Fabrik  die  Gesundheit  der  Arbeiter  gefährde,  was  für  Lohnänderungen ­
  bei  Einführung  neuer  Maschinen  eintreten  sollen  usw.;
bald  wieder  liest  er,  dass  die  Leute  unvollendete  Arbeit  mit  dem
Stundenschlag  verlassen,  die  Abschaffung  des  Trucksystems  fordern,
auf  dem  Wiegen  und  Messen  ihrer  Arbeitsstücke  bestehen,  sich
weigern,  an  Stücken  zu  arbeiten,  die  von  unorganisierten  Leuten
hergestellt  sind,  oder  dass  man  bestimmte  Personen  oder  Waren
boykottiere.  Bald  scheinen  die  Gewerkschaftler  auf  dem  Stücklohn ­
  zu  bestehen,  bald  wieder  wollen  sie  nichts  mit  ihm  zu  tun
haben.  Hier  befehdet  man  sich  untereinander  oder  die  Unternehmer, ­
  dort  trifft  man  sich  freundschaftlich  in  mächtigen  Ver-1
        <pb n="20" />
        2

einigungen  und  erlässt  in  Verbindung  mit  Unternehmervereinigungen
Vorschriften  über  die  Geschäftsgebahrung  ganzer  Industriezweige. ­

In  den  Hunderten  bestehender  Gewerkschaften  und  Tausenden ­
  von  örtlichen  Teilorganisationen  tauchen  die  verschiedensten
Probleme  auf  und  erfordert  jedes  neue  Bedürfnis  besondere  Massnahmen. ­
  Das  Ergebnis  ist  eine  verwirrende  Fülle  von  Regeln,
in  denen  Viele  weder  Sinn  noch  Einheitlichkeit  erkennen  können,
ausser  etwa  in  grobem  Umriss  das  allgemeine  Bestreben  der
Arbeiter,  ihre  Arbeitsbedingungen  zu  verbessern  und  ihre  Lebensführung ­
  zu  heben.  Aber  wenn  das  Publikum  diese  Bestrebungen
auch  völlig  begreift,  so  sieht  es  doch  nicht,  warum  ein  so  einfaches ­
  Ziel  solch  verwickelter  Politik  bedarf;  und  oft  wird  die
Klugheit  der  Leute  bezweifelt,  selbst  wo  man  ihre  Motive  als
edle  anerkennt.
Aber  die  Kompliziertheit  der  Gewerkschaftspolitik  ist  durch
die  Mannigfaltigkeit  all  unserer  Lebensfragen  bedingt.  Mögen
Prinzipien  und  Verfassung  einer  Organisation  noch  so  einfach  sein,
ihre  Wege  werden  notwendigerweise  kompliziert,  sobald  sie  in
Beziehung  tritt  zu  der  karakteristischen  Vielfältigkeit  der
modei-nen  Lebensbedingungen.  Die  Gesetze  stellen  in  ihrer  einfachsten ­
  Fassung  ein  gewisses  primitives  Ideal  von  Gerechtigkeit
vor,  eine  Garantie  gewisser  Lebensbedingungen,  von  Freiheit  und
Privateigentum.  Und  während  in  einfachen  Zuständen  die  Gesetze
durchsichtig  und  leicht  erkennbar  sind,  Streitfälle  nach  Art  der
primitiven  Gerechtigkeit  entschieden  werden,  mit  der  der  Königein
  Kind  in  zwei  Teile  zii  spalten  befiehlt,  erfordert  die  Vielfältigkeit ­
  des  modernen  Lebens  auch  für  den  einfachsten  Fall  die
Heranziehung  hunderter  von  Präzedenzfällen.  Das  Gebot:  „Du
sollst  nicht  stehlen“  erfährt  eine  Erweiterung  durch  Hunderte  und
Tausende  von  Untersuchungsfällen,  Freisprechungen  und  Verurteilungen, ­
  und  der  einfachste  Vertrag  enthält  eine  Anzahl  ausgesprochener ­
  oder  vorausgesetzter  Bedingungen  zur  Wahrung  der
Interessen  beider  Parteien.  —
In  seinen  Grundzügen  ist  der  Gewerkschaftsgedanke  klar
und  einfach.  Seine  Grundlage  ist  die  Anerkennung  der  Tatsache,
dass  unter  normalen  Bedingungen  der  alleinstehende,  unorganisierte ­
  Arbeiter  nicht  mit  ausreichender  Aussicht  auf  Erfolg  mit
dem  Unternehmer  um  den  Preis  seiner  Arbeitskraft  verhandeln
kann.  Solange  der  Arbeiter  keine  Geldreserve  hat  und  seine
        <pb n="21" />
        3

Arbeit  sofort  verkaufen  muss  um  leben  zu  können,  solange  er  vor
allem  keine  Kenntnis  des  Arbeitsmarktes  hat  und  kein  Geschick
im  Verhandeln,  solange  er  endlich  nur  seine  einzelne  Arbeit  anzubieten ­
  hat,  während  der  Unternehmer  Tausende  engagiert  und  den
Dienst  eines  einzelnen  recht  wohl  entbehren  kann,  ist  der
alleinstehende  Arbeiter  im  empfindlichen  Nachteil.  Der  Gewerkschaftsgedanke ­
  geht  von  der  Tatsache  aus,  dass  die  Arbeit  unter
solchen  Bedingungen  mehr  und  mehr  entwürdigt  wird,  weil  die
Arbeit,  die  der  Mensch  verkauft,  im  Gegensatz  zu  anderen  Gütern
ein  Stück  von  seinem  Wesen,  von  seiner  Seele  ist.  Im  Einzelvertrag ­
  zwischen  dem  reichen  Unternehmer  und  dem  armen  Arbeiter
muss  der  letztere  zu  schlecht  wegkommen;  er  muss  immer  weiter
sinken,  weil  die  Löhne  nicht  genügen,  um  gute  Nahrung  zu
kaufen;  weil  die  Arbeitszeit  zu  lang  ist,  um  genügende  Kühe  zu
gewähren;  weil  die  Arbeitsbedingungen  Moral,  Geist  und  Körper
zerstören,  Gegenwart  und  Zukunft  der  Klasse  herunterdrücken,
und  w'eil  endlich  die  Gefahr  von  Unfall  oder  Krankheit  ihn  dahinmäht ­
  oder  frühzeitig  altern  lässt.  Der  Einzelvertrag  bedeutet,
dass  der  tüchtigste  Mann  in  der  Industrie  in  die  Lage  kommen
kann,  die  Bedingungen  des  schlechtesten  und  niedrigsten  Arbeiters
annehmen  zu  müssen.  In  jeder  Beziehung,  jederzeit  und  überall
bekämpft  die  Gewerkschaftsbewegung  den  Einzelvertrag.  Gerade ­
  hier  ist  keine  Konzession  und  kein  Nachgeben  möglich.
Kein  augenblicklicher  Vorteil,  so  gross  oder  so  dringend  erwünscht
er  sein  mag,  weder  höhere  Löhne,  noch  Verkürzung  der  Arbeitszeit ­
  oder  sonstige  Verbesserungen  der  Bedingungen  wird  dem
Arbeiter  einen  dauernden  Gewinn  für  ein  auch  nur  zeitweiliges
Abweichen  von  einem  dieser  Grundprinzipe  bringen.  Auf  diesem
Grundsatz  der  unbedingten  Verhinderung  von  Einzelverträgen  ist
das  ganze  Gewerkschaftswesen  gegründet.  Dauerndes  Wohlergehen
für  die  arbeitenden  Klassen,  wirklicher  Fortschritt,  bessere  Bedingungen ­
  sind  nicht  denkbar,  solange  nicht  voll  und  ganz  das
Prinzip  durchgeführt  ist,  dass  in  der  Industrie,  und  besonders  in
grossen  Unternehmungen,  Löhne,  Arbeitszeiten  und  sonstige  Bedingungen ­
  mit  der  Gesamtheit  der  Arbeiter  und  nicht  mit  dem
Einzelnen  festgesetzt  werden.
Um  einen  Ersatz  für  den  das  Glück  und  Wohlergehen  der
ganzen  arbeitenden  Klasse  zerstörenden  Einzelvertrag  zu  finden,
sind  die  Gewerkschaften  gegründet.  In  ihrer  üblichen  Form  ist  die
Gewerkschaft  daher  eine  Vereinigung  von  Arbeitern,  welche  unter-1*
        <pb n="22" />
        4

einander  übereingekommen  sind,  keinen  Einzelvertrag  mit  ihrem
Unternehmer  zu  schliessen,  sondern  nur  den  Bedingungen  eines
gemeinschaftlichen  Vertrages  zuzustimmen.  Ihr  Ideal  ist,  in  einer
einzigen  Organisation  alle  Leute  zusammenzufassen,  die  angestellt
sind  oder  auch  nur  für  eine  Anstellung  in  Frage  kommen,  und
für  sie  alle  die  untere  Grenze  der  Arbeitsbedingungen  festzusetzen
und  zu  erhalten.
Zur  Ausführung  eines  Kollektivvertrages  ist  es  nun  nötig,
für  alle  Leute  eine  Untergrenze  der  Löhne  und  sonstigen  Bedingungen
festzusetzen;  das  heisst  nicht,  dass  alle  den  gleichen  Lohn  erhalten ­
  sollen,  sondern  nur,  dass  gleiche  Bezahlung  für  gleiche
Leistung  erfolgt.  In  einem  bestimmten  Geschäftszweig  kann  es
an  einem  bestimmten  Platze  zur  bestimmten  Zeit  nur  ein  solches
Minimum  geben.  Wenn  die  Maurer  Newyorks  alle  organisiert
wären  und  die  Gewerkschaft  der  Hälfte  ihrer  Mitglieder  erlauben ­
  würde,  für  40  Cents  die  Stunde,  zu  arbeiten,  während  die
andere  Hälfte,  ohne  mehr  zu  leisten,  50  Cents  zu  fordern  hätte,
so  würden  die  letzteren  aus  dem  Geschäft  herausgedrängt
werden.  Um  jedem  Manne  50  Cents  zu  verschaffen,  müssen  alle
Leute  gleicher  Geschicklichkeit  zum  mindesten  diese  Summe
fordern.  Niemand  wird  von  den  Genossen  in  seinem  Gewerbe
angegriffen  werden,  wenn  er  10  oder  20  Cents  über  das  Minimum
hinaus  erhält  oder  fordert,  aber  er  darf  keinen  geringeren  Lohn
annehmen.  Dasselbe  gilt  für  die  Arbeitszeit.  Wenn  alle  Maurer
Newyorks  4  Dollar  täglich  erhielten,  und  einige  dafür  8,  andere
10,  12  oder  15  Stunden  arbeiten  wollten.  Die  Anderen  würden
dann  ihre  Stellung  verlieren  oder  gezwungen  sein,  zu  den  gleichen
Bedingungen  zu  arbeiten.  Und  so  in  allen  anderen  Arbeitsbedingungen. ­
  Die  Gewerkschaft  hat  nichts  dagegen,  wenn  der
Unternehmer  besonders  guten,  ja  selbst  bevorzugten  Arbeitern
höhere  Löhne  oder  kürzere  Arbeitszeit,  bewilligt,  als  der  Kollektiv-Vertrag
  festsetzt;  sie  schliesst  den  Konkurrenzkampf  ihrer  Mitglieder ­
  um  Stellungen  nicht  aus,  sondern  verlangt  nur,  dass
dieser  Wettbewerb  sich  um  den  Arbeitseffekt,  nicht  um  eine
Unterbietung  der  Bedingungen  des  Vertrages  handele.
Diese  Grundsätze  werden  viele  der  scheinbaren  Wunderlichkeiten ­
  und  fast  unverständlichen  Massnahmen  .der  Arbeitervereinigungen ­
  verständlich  machen.  Sie  geben  die  Antwort  auf  die
naive  Frage  so  vieler  Leute,  warum  man  denn  einen  Mann  veranlassen ­
  wolle,  einen  höheren  Lohn  anzunehmen  als  er  selbst
7
        <pb n="23" />
        y

wünsche.  Und  wie  die  Gewerkschaft  die  verabredeten  Bedingungen ­
  des  Kollektiv-Vertrages  aufrecht  erhalten  muss,  so
muss  sie  auch  verhindern,  dass  auf  Umwegen  eine  Bresche  in
ihr  Prinzip  gelegt  wird.  Würde  sie  sich  dem  Trucksystem  nicht
widersetzen,  so  würde  der  Einzelne,  um  die  Gunst  des  Unternehmers ­
  zu  gewinnen  und  seinen  Posten  zu  behalten,  mehr  und
mehr  Waren  zu  den  geschraubtesten  Preisen  in  dessen  Laden
kaufen.  Anstatt  den  Durchschnittslohn  von  3  Dollar  mit  2  Dollar
zu  unterbieten,  würde  der  Mann  für  einen  Minimalpreis  von  3  Dollar
im  Laden  eine  Ware  kaufen,  die  in  Wirklichkeit  nur  2  Dollar
wert  ist.  Denn  bekanntlich  bevorzugen  die  Gesellschaften,  welche
in  Verbindung  mit  ihren  Fabriken  Trucldäden  unterhalten,  solche
Arbeiter,  die  am  meisten  in  diesen  kaufen.  Ein  solcher  Wettlauf
ist  aber  eine  der  schärfsten  und  widerlichsten  Arten  des  Kampfes
des  Arbeiters  gegen  den  Arbeiter.  Die  Duldung  eines  Truckladens ­
  bedeutet  also,  das  in  Wirklichkeit  unausgesprochene  Einzelverträge ­
  zur  indirekten  Herabdrückung  der  Minimallöhne  in  der
Form  von  Warenprofiten  bestehen.  Ebenso  muss  sich  die  Gewerkschaft ­
  zur  Aufrechterhaltung  des  Minimallohnsatzes  willkürlichen ­
  Geldstrafen  und  Abzügen  widersetzen;  sie  hat  nichts  gegen
eine  Bestrafung  von  Nachlässigkeit  und  schlechter  Arbeit,  aber
da  diese  Strafen  den  Vertragslohn  berühren,  müssen  auch  sie  im
gemeinsamem  Vertrage  festgesetzt  werden,  soll  nicht  das  ganze
Prinzip  des  Lohntarifes  fallen.
Auch  die  verschiedene  Stellungnahme  der  Gewerkschaften
zum  Stücklohn  hängt  mit  der  Aufrechterhaltung  des  kollektiven
Lohnvertrages  zusammen.  Wo  wie  im  Weichkohlenbergbau  ein
Akkord  einheitlich  festgesetzt  werden  kann,  begünstigen  sie  denselben. ­
  Wo  aber  jedes  Arbeitsstück  verschieden  ist  und  einzeln
eingeschätzt  werden  muss,  würde  der  Stücklohn  wieder  eine
Unterbietung  in  Einzelverträgen  bedeuten.  Wo  Zeitlohn  und  ein
einheitliches  Mass  für  den  Stücklohn  ausgeschlossen  ist,  ist  das
Problem  wenigstens  teilweise  damit  gelöst  worden,  dass  ein  Vertreter ­
  der  Arbeiter  den  Stücklohn  in  Übereinstimmung  mit  dem
Vormann  als  Vertreter  des  Unternehmers  festsetzt.
Und  wie  man  es  dem  Arbeiter  nicht  überlassen  darf,  durch
Leistung  von  Überstunden  oder  Festsetzung  ihrer  Entschädigung
den  kollektiven  Vertrag  zu  unterbieten,  so  gibt  es  kaum  eine
Forderung  der  Gewerkschaften,  kaum  ein  Gebiet  ihrer  Tätigkeit,
wo  nicht  direkt  oder  indirekt,  sofort  oder  im  Endergebnis,  dies
        <pb n="24" />
        —  6

Prinzip  berührt  würde.  Und  wie  für  Gemeinsamkeit,  so  steht  die
Gewerkschaft  für  Durchsichtigkeit  und  Bestimmtheit  des  Vertrages. ­
  Es  hat  immer  ein  allgemeines  stillschweigendes  Einverständnis ­
  zwischen  Unternehmer  und  Angestellten  bestanden,  im
grossen  und  ganzen  nicht  von  den  üblichen  Verhältnissen  des  betreffenden ­
  Geschäftszweiges  abzuweichen;  aber  wie  in  den  amerikanischen ­
  Eisenbahnfahrplänen  so  heisst  es  häutig  im  Einzelvertrag:
„das  Recht  der  Änderung  ohne  vorherige  Bekanntgabe  ist  Vorbehalten“, ­
  und  wo  eine  Vereinbarung  mit  der  Gewei’kschaft  fehlt,
da  kann  der  Unternehmer  diese  Dinge  aus  eigener  Macht  und  zu
einer  ihm  passenden  Zeit  abändern.
Das  freie  Vertragsrecht  des  Arbeiters  steht  solange  nur  auf
dem  Papier,  solange  er  es  nicht  im  Kollektivvertrag  ausüben  kann.
Die  Wohlfahrt  der  arbeitenden  Klasse  und  damit  der  Gesellschaft
hängt  somit  von  der  Anerkennung  dieses  Rechtes,  also  von  der
Anerkennung  der  Gewerkschaft  ab.  Ein  noch  so  wohlmeinender
Unternehmer  steht  dem  Kulturfortschritt  im  Wege,  wenn  er  auf
dem  Unterhandeln  mit  einzelnen  Angestellten  oder  auch  nur  auf
dem  Unterhandeln  mit  der  Gesamtheit  nur  seiner  eigenen  Angestellten ­
  besteht  und  verhindern  will,  dass  ein  Mann,  der  nicht
sein  Angestellter  ist,  in  der  Sache  mitrede.  Wenn  auch  auf
diese  Weise  die  Löhne  in  seinem  Unternehmen  nicht  herabgeschraubt ­
  werden  mögen,  so  würde  bei  der  andersartigen  Organisation ­
  anderer  Unternehmungen  durch  die  allgemeine  Annahme
seines  Prinzipes  die  Arbeiterschaft  doch  herabgedrückt  werden.
Das  Recht  des  Kollektiv-Vertrages  oder  irgend  einer  anderen
gemeinsamen  Handlung  schliesst  aber  auch  das  Recht  der  Repräsentation ­
  in  sich.  Die  Verweigerung  desselben  ist  eine  Tyrannei,
denn  ohne  seine  beauftragten  geschulten  Vertreter  kann  der  Arbeiter ­
  wenig  Nutzen  aus  dem  Vertrage  ziehen.  Und  schon  um
ihre  Standesgenossen  zu  höherer  Leistungsfähigkeit  und  zu  besseren
Bürgern  zu  erziehen,  müssen  die  arbeitenden  Klassen  auf  der
Anerkennung  ihrer  Gewerkschaften  bestehen.
        <pb n="25" />
        2.  KAPITEL.

Unorganisierte  Arbeit.
Die  Geschichte  der  Arbeit  ist  die  Geschichte  der  Menschheit.
Von  den  grauesten  Zeiten  an  hat  der  Mensch  sein  Brot  im
Scliweisse  seines  Angesichts  gegessen  und  schwer  gearbeitet,  um
sein  Leben  zu  erhalten.  Niemals  gab  es  ein  goldenes  Zeitalter,
in  dem  Menschen  lebten,  ohne  zu  arbeiten  oder  ernteten,  wo  sie
nicht  gesät.  Was  die  Menschheit  errungen  hat,  vom  Recht  zu
leben  und  Kinder  zu  erzeugen,  von  der  Sicherung  ihrer  Existenz
an  bis  zu  Komfort,  Glück  und  Zivilisation,  das  ist  das  Resultat
unermüdlicher  Anstrengung  von  Millionen.
Der  Ertrag  der  Arbeit  hat  nicht  immer  dem  Arbeiter  gehört. ­
  Immer  haben  einige  geschafft  und  andere  ihren  Launen  gelebt, ­
  diese  gepflügt  und  jene  die  Früchte  gegessen.  Und  dabei
sind  die  Arbeitenden  stets  in  der  grossen  Majorität  gewesen.
Zwar,  wenn  man  unsere  Weltgeschichte  liest,  könnte
man  allerdings  auf  den  Gedanken  kommen,  dass  die  Welt  aus
Königen  und  Grossen  bestanden  und  dass  es  kein  Volk  gegeben
habe.  Wie  uns  in  den  Modeblättern  in  der  Saison  nur  erzählt
wird,  wer  aus  der  Stadt  verreist  ist,  nichts  aber  von  den  tausenden ­
  von  Lohnarbeitern,  die  bei  ihrer  Tagesarbeit  zusammenbrechen; ­
  so  schwelgt  auch  die  Geschichte  in  Worten  und  Taten
von  Königen  und  Prinzen,  während  das  Leben  der  grossen,  schweigsamen, ­
  ungezählten  Masse  unerwähnt  bleibt.
Und  doch  unterscheiden  sich  die  heutigen  Lohnarbeiter
grundsätzlich  von  den  Männern,  welche  in  frühen  Gesellschaftsstufen ­
  die  rohe  Arbeit  verrichteten.  Der  Arbeiter  von  damals
hatte  seine  Stellung  fest  umgrenzt  durch  Sitte,  Gesetz  oder
Religion.  Es  gab  keinen  Spielraum  für  einen  freien  Vertrag  mit
freien  Arbeitern,  und  die  ganze  Gesellschaft  entwickelte  sich  in
Anlehnung  an  diese  Arbeitsorganisation.  Der  Anfang  menschlicher ­
  Geschichte  ist  ein  dauernder  Kampf  mit  der  Armut.  Wo
man  nicht  Ackerbau  und  Viehzucht  hatte,  sondern  von  Wurzeln,
wilden  Früchten  -  und  dem  Ertrag  von  Jagd  und  Fischerei  lebte,
da  lebte  man  von  der  Hand  in  den  Mund.  Grosse  Menschenmassen ­
  können  aber  auf  so  unsichere  Art  nicht  erhalten  werden,
        <pb n="26" />
        8  —

sondern  nur  gedeihen,  wenn  die  Menschen  die  Natur  durch  Zähmung ­
  von  Tieren  und  Bestellung  des  Bodens  unterstützen.  So
vermehrte  sich  Zahl  und  Wohlstand  der  Menschen  nicht  eher,  bis
das  Zeitalter  der  Hirten  kam,  in  dem  man  die  Herden  von  einem
guten  Weideplatz  zum  andern  trieb.  Grösser  wurden  die  Arbeitsgelegenheiten ­
  dann  weiter  im  Stadium  des  Ackerbaues,  als  Familien
und  Stämme  sich  auf  fruchtbaren  Ebenen  niederliessen.  Wo  der
Kampf  mit  der  Natur  hart  ist,  raubt  man  lieber  als  zu  produzieren, ­
  und  so  wird  diese  frühe  Geschichtsperiode  durch  dauernden ­
  Krieg  rivalisierender  Gemeinschaften  um  die  Unterhaltsmittel
charakterisiert.  Im  Gegensatz  zur  modernen  Gesellschaft,  die  auf
Industrie  und  Güterproduktion  angelegt  ist,  standen  diese  Völker
fast  völlig  auf  kriegerischer  Grundlage,  und  wie  die  Auferlegung
von  Tributen,  die  im  Altertum  eine  so  grosse  Rolle  spielt,  zeigt,
kümmerten  sich  die  Erobererstämme  mehr  um  gewaltsamen  Erwerb ­
  als  um  Produktion.  Mit  diesem  Kriegszustand  entstand  die
Sklaverei.  Die  siegreichen  Stämme  belegten  nicht  nur  die  produzierten ­
  Güter,  sondern  auch  die  Produktionsmittel  mit  Beschlag,
indem  sie  die  Gefangenen  zu  Sklaven  machten.
Im  Anfang  war  diese  Sklaverei  so  im  Gegensatz  zu  unserer
modernen  das  Ergebnis  eines  unglücklichen  Kampfes  und  die  Zahl
der  Sklaven  blieb  gering.  Mit  der  Entwicklung  der  Gesellschaft
stieg  dieselbe,  indem  die  Sklaverei  nicht  nur  den  Kriegsopfern,
sondern  auch  Verbrechern,  oder  bei  der  Unfähigkeit  von  Schuldzahlungen ­
  und  als  Steuern  auferlegt  wurde.  Wenn  auch  viele
Einzelfälle  von  Grausamkeit  berichtet  werden,  so  war  die  Sklaverei
in  diesen  Zeiten  doch  nicht  so  streng  wie  später,  und  dies  System
hatte  doch  das  Verdienst,  Millionen  von  Menschen  arbeiten  zu
lehren.  Bei  der  geringen  Verwendung  von  Geld  schien  es  natürlich, ­
  dass  der  Arbeiter  nur  seine  unmittelbaren  Bedürfnisse,  Nahrung, ­
  Kleidung  und  Wohnung,  kurz  Naturallohn  erhielt.  Die  Zahl
der  Sklaven  wuchs  auf  dem  natürlichen  Wege  mit  ihrer  Nachkommenschaft, ­
  und  dies  System,  unter  welchen  Staaten  blühten  und
zu  Macht  gelangten,  wurde  von  Philosophen  und  Philantropisten
verteidigt,  man  konnte  sich  anders  eine  Industrie  nicht  denken.
Mochten  die  Sklaven  nun  bald  ein  Besitzstück  sein,  dass  von
seinen  Herren  geschlagen  und  getötet  werden  konnte,  mochten
ihnen  bei  einigen  Völkern  gewisse  Rechte  zustehen,  mochten  sie
durch  Gesetz  geschützt  sein  und  selbst  Geld  erhalten  und  sparen
—,  solange  die  Arbeitsleistung  von  Herren  befohlen  werden  konnte,
        <pb n="27" />
        9  —

war  von  einem  Rechte  auf  Vertragsschluss  und  Vereinigung  nicht
die  Rede.  Und  ob  auch  die  Rechte  sich  mehrten,  Sklaven  sich
zu  Hörigen  emanzipierten,  und  mit  dem  Recht  des  Geldbesitzer
die  Möglichkeit  des  Freikaufs  eintrat  und  einige  ehemalige  Sklaven
als  freie  Arbeiter  lebten,  während  des  ganzen  Systems  der
Sklaverei  und  dauernden  Kriegführung  galt  die  Arbeit  als  entehrend. ­
  Damit  ist  nicht  gesagt,  dass  die  Hörigen  oder  selbst
Sklaven  immer  notwendig  ihre  Freiheit  wünschten,  aber  die  heutigen ­
  Ideale  kannte  die  damalige  Gesellschaft  noch  nicht.
Die  Geschichte  der  modernen  Arbeit  beginnt  nun  mit  der
allmählichen  Emanzipation  von  der  Hörigkeit.  In  verschiedenen
Ländern  zu  verschiedenen  Zeiten  spielte  sich  dieselbe  in  England
deshalb  am  frühesten  ab,  weil  dies  Land  weniger  als  andere
unter  einem  Militärsystem  stand:  Das  Wachstum  der  englischen
Industrie  und  damit  der  Städte  gestattete  eine  Bildung  von
Arbeitergruppen,  die  keinen  Herrn  anerkannten.  Die  Verpflichtung ­
  der  Hörigen,  auf  der  Scholle  zu  bleiben  und  Abgaben  in
Form  von  Arbeit  zu  leisten,  änderte  sich  in  Geldzahlungen,  d.  h.
an  Stelle  des  Besitzrechtes  trat  die  Rentenverpflichtung.  Und
mit  dem  Gelde  als  Tauschmass  wuchs  das  Vertragsrecht,  welches
die  arbeitenden  Massen  befreien  sollte.
Der  Hauptgrund,  die  Hörigkeit,  wie  ehedem  die  Sklaverei,
aufzugeben,  war  aber  die  Arbeitsleistung  freier  Männer.  Die
Aussicht  auf  hohem  Gewinn  ist  eben  eine  stärkere  Triebkraft  als
die  Furcht  vor  einem  Herrn.
Mit  der  Emanzipation  von  der  Sklaverei  änderte  sich  das
Verhältnis  des  Arbeiters  zur  Arbeit  derart,  dass  der  Einzelvertrag
gesichert  und  damit  der  Weg  zur  Gründung  von  Gewerkschaften
sowie  zu  kollektiven  Verträgen  geebnet  war.  Das  Entstehen
freier  Arbeiter  bedeutete  natürlich  nicht  die  sofortige  Gründung
von  Arbeitervereinigungen.  Solange  der  Arbeiter  für  sich  selbst
schaffte,  oder  sein  Arbeitgeber  etwa  auf  annähernd  gleicher  Stufe
mit  ihm  stand,  solange  die  Produktion  überhaupt  im  Kleinbetrieb
vor  sich  ging,  waren  Gewerkschaften  weder  nötig  noch  überhaupt
möglich.  Sie  sind  die  letzte  Entwicklungsstufe  freier,  im  Grossbetrieb ­
  tätiger  Arbeiter.  Ihre  Organisation  ist  eine  notwendige
Folge  des  Entwicklungsganges  der  Industrie,  wie  die  Bedingungen
ihres  Aufsteigens  und  die  Fortschritte  ihres  Wachstums  in  England ­
  und  den  Vereinigten  Staaten,  die  in  den  nächsten  Kapiteln
besprochen  werden  sollen,  unverkennbar  zeigen.
        <pb n="28" />
        10

3.  KAPITEL.
Die  Gewerkschaft
ein  Produkt  moderner  Industrie.
Man  kann  den  Gewerkschaftsgedanken  nickt  verstehen  ausserhalb ­
  des  Zusammenhangs  mit  der  Umwälzung  in  der  Industrie.
Durch  die  Entwicklung  des  Maschinenwesens  und  die  Änderungen
in  den  Betriebsmethoden  ist  die  Geschichte  der  Menschheit  in
ihren  Lebensbedingungen  tiefgehender  beeinflusst  worden,  als  durch
die  Taten  von  Staatsmännern  und  die  Ideen  der  Philosophen.
Was  wir  die  moderne  Welt  nennen,  mit  der  hohen  Bevölkerungsziffer, ­
  den  Grosstädten,  der  politischen  Demokratie,  der  grösseren
Lebensintensität,  den  Gegensätzen  von  Arm  und  Reich,  —  alle  diese
wechselnden  Probleme  der  grossen,  nimmerruhenden  Zivilisation:
das  ist  das  Ergebnis  der  Entwicklung  der  Produktionsbedingungen.
Der  schnelle  Fortschritt  in  den  technischen  Wissenschaften  und  Methoden, ­
  der  Übergang  von  der  Holz-  zur  Eisentechnik,  vom  Eisen
zum  Stahl;  das  Umspannen  der  Erde  mit  der  Schiene,  dem  Kupferdraht, ­
  und  den  drahtlosen  elektrischen  Schwingungen;  die  Erziehung ­
  des  Volkes,  das  Elend  der  untersten  Schichten,  kurz:  die
Ablösung  eines  einfachen  eintönigen  Daseins  durch  ein  verwirrend
vielfältiges  Leben,  all  das  ist  nur  eine  Teilerscheinung  der  industriellen ­
  Umwälzung.  Diese  Umwälzung  kam  natürlich  nicht
über  die  Gesellschaft  in  der  Dämmerung  eines  schönen  Morgens,
sondern  sie  war  wie  alle  Umwälzungen  nur  das  Ergebnis  einer
langsamen  Entwicklung.
Im  dunkeln  Mittelalter  hielt  England,  und  mit  ihm  das  übrige
Europa  einen  langen  Winterschlaf,  um  erst  durch  eine  Beihe  von
Stössen  seitens  der  Aussenwelt  zu  erwachen.  Mit  der  Entdeckung ­
  Amerikas  1492  und  der  nachfolgenden  Besiedelung
durch  europäische  Völker  tönten  die  Totenglocken  für  das
Feudalsystem  und  moderne  politische  Zustände  hielten  ihren
Einzug  in  die  alte  Welt.  Kleine  Fürstentümer  gingen  in  den
modernen  grösseren  Nationalstaaten  auf,  eine  Entwickelung,  die
sich  in  gleicher  AVeise  auch  in  der  Industrie-  und  Geschäftswelt
vollzog.
Während  des  Mittelalters  überschritt  eine  Industrie  selten
die  Grenzen  einer  Provinz,  ja  kaum  eines  Dorfes.  In  den  meisten
        <pb n="29" />
        11

Ländern  Europas  sperrten  Zollschranken  jeden  Weg.  Der  geringe
Handelsverkehr  beschränkte  sich  fast  ganz  auf  wertvolle  und
wenig  umfangreiche  Waren.  Der  mangelhafte  Zustand  und  die
Unsicherheit  der  Strassen,  die  grossen  Transportkosten,  verhältnismässig ­
  geringe  Geldmittel  und  der  gänzliche  Mangel  eines
Kreditsystems  wirkten  zusammen.  Daher  produzierte  jedes  Dorf,
ja  vielfach  jeder  Haushalt  für  seinen  eigenen  Bedarf.  Für  die
Arbeitsteilung,  die  von  der  Massenproduktion  und  grossem  Markt
abhängt,  war  da  kein  Feld.  Das  wurde  erst  anders,  als  mit  der
Entdeckung  Amerikas  und  der  Gründung  von  Kolonieen  im  Beginn
der  Neuzeit  der  Markt  sich  ungeheuer  ausweitete.
Es  war  am  Ausgange  des  18.  Jahrhunderts,  als  zuerst  in
England  eine  Klasse  von  Kapitalisten  entstand.  Das  waren  einige
wohlhabendere  Leute,  die  Verträge  über  Einkauf  von  Rohmaterial
und  Verkauf  von  Waren  schlossen  und  Arbeit  in  die  Dörfer
ausgaben.  Von  der  Zeit  an  entstand  die  eigentliche  Lohnarbeiterklasse, ­
  die  Masse  derer,  die  keine  Aussicht  haben,  selbständige
Meister  in  ihrem  Gewerbe  zu  werden.  Mit  der  Zeit  wurden  aus
diesen  Zwischenmännern  moderne  Unternehmer,  indem  sie  ihre
Arbeiter  in  Werkstätten  in  kleinen  Städten  zusammenzogen,  womit ­
  die  Arbeiter  viel  abhängiger  vom  Arbeitgeber  wurden  und
dem  Schlage  der  Fabrikglocke  zu  folgen  hatten.
Diese  industrielle  Umwälzung  war  vollständiger  und  schneller
in  England,  weil  dies  damals  die  fortgeschrittenste  der  Nationen
war.  Denn  schon  vor  der  Erfindung  der  Eisenbahnen  und  der
Verbesserung  der  Landstrassen  war  sein  Handel  durch  den  Seeund
  Flussverkehr  entwickelt,  verdankt  doch  England  seinen  Aufschwung ­
  zum  guten  Teil  seiner  Lage  als  Insel  und  seinem  Netzwerk ­
  von  Wasserwegen.  Der  hierauf  sich  gründende  Besitz  der
stärksten  Flotte  der  Welt  war  eine  Garantie  gegen  feindlichen
Einfall;  Jahrhunderte  lang  hat  denn  auch  keine  fremde  Armee
Englands  Boden  betreten,  und  ungestört  konnte  man  den  Boden
pflügen  und  die  Herden  weiden;  Bevölkerung  und  Wohlstand
wuchsen,  eine  Textilindustrie  kam  auf,  und  Generationen  lang
konnte  das  Volk  ungestört  an  seiner  politischen  und  wirtschaftlichen ­
  Verfassung  und  deren  Ausbau  arbeiten.
Als  die  entscheidende  Periode  industrieller  Umwälzung  können
wir  etwa  die  Jahre  1760—85  hinstellen.  In  diesem  Vierteljahrhundert ­
  folgten  sich  Erfindungen,  wie  sie  die  Welt  noch  nicht
gesehen  hatte.  Die  Erfindung  der  Dampfmaschine,  des  Puddel-
        <pb n="30" />
        12

Prozesses,  des  Walz-  und  Schmelzverfahrens  für  Eisen;  die  Spinnmaschine, ­
  der  mechanische  Webstuhl,  die  Kämmascliine  mit  ihrer
Verbilligung  der  Textilprodukte;  die  Zylinderpresse,  das  chemische
Bleichverfahren,  —  all  das  ist  das  Werk  einer  Generation.  Und
dann  die  ungeheure  Entfaltung  des  Handels  mit  der  Einführung
von  Eisenbahn  und  Dampfschiff  und  der  Verwendung  mechanischer
Kräfte  für  den  Kanalbau:  das  machte  England  zur  Werkstatt  der
ganzen  Welt  und  füllte  die  Adern  des  alten  Landes  mit  frischem
Blut.  Die  Erfindungen  brachten  aber  auch  die  grosse  Nachfrage
nach  Arbeitskräften,  besonders  nach  Frauen-  und  Kinderarbeit.
Die  friedlichen  träumerischen  Dörfer  Südenglands  wurden  von
ihren  Einwohnern  verlassen  und  mit  dein  Licht  der  neuen  Industrie ­
  zogen  auch  ihre  Schatten  ein.  Das  Land,  das  zuerst  zu
Wohlstand  und  zu  industrieller  Vorherrschaft  gelangte,  musste
notwendig  auch  der  Mutterboden  der  modernen  Arbeiterfrage
werden.  Aber  wie  das  Fabriksystem  in  England  Gewerkschaften
schuf,  so  musste  die  gleiche  Ursache  auch  das  gleiche  Ergebnis
in  jedem  anderen  Lande  haben.  Frankreich,  Deutschland,  Belgien,
Holland  und  die  Schweiz,  die  etwa  50—75  Jahre  hinter  England
in  der  Entwicklung  zurückgeblieben  waren,  schufen  mit  ihren
Fabriken  ebenfalls  die  Arbeiterfrage  und  die  Gewerkschaften.  Und
was  für  England  und  den  Kontinent  galt,  musste  ebenso  für  die
Vereinigten  Staaten  gelten.  In  Kussland  und  anderen  zurückgebliebenen ­
  Ländern  kann  man  von  einer  Gewerkschaftsbewegung  nur
deshalb  noch  kaum  sprechen,  weil  dort  von  einer  hohen  industriellen ­
  Entwicklung,  die  eine  Vorbedingung  der  Gewerkschaft  ist,
noch  nicht  gesprochen  werden  kann.
Es  hat  keinen  Zweck,  wie  es  viele  getan  haben  und  noch
tun,  den  unangenehmen  Folgen  einer  Entwickelung  von  der  Mächtigkeit ­
  der  industriellen  nachzugehen.  Ob  zum  Glück  oder  Unglück, ­
  der  Wechsel  war  unvermeidlich,  und  man  hat  seine  Hoffnung ­
  nur  auf  eine  Weiterentwicklung,  nicht  auf  eine  Rückkehr
zu  vergangenen  Zuständen  zu  setzen.  Das  englische  Volk  hat
eine  Zeitlang  in  seiner  Sehnsucht  nach  Erlösung  vom  Fabriksystem ­
  in  die  Vergangenheit  geblickt;  die  Arbeiter  selbst  haben
Maschinen  zerstört  und  Gewalttaten  begangen,  die  Wiedereinführung ­
  veralteter  unpraktischer  Gesetze  erstrebt,  während  die
klügsten  Männer  giftige  Schmähartikel  gegen  das  neue  Regiment
schrieben.  Allmählich  aber  sah  man  ein,  dass  die  Abhülfe  nur
von  einer  fortschrittlichen  Fabrikgesetzgebung  und  von  der  Ar ­
        <pb n="31" />
        13

beitervereinigung  zu  erwarten  sei;  ganz  allmählich  schufen  die
Misstände  wenigstens  teilweise  selbst  ihre  Gegenmassregeln,  und
die  Entstehung  einer  besonderen  Arbeiterklasse  mit  besonderen
Klassenidealen  bildete  die  Grundlage  für  das  heutige  Gewerkschaftswesen. ­

Jahrhunderte  vorher  hatten  gewerbliche  Vereinigungen  in
Form  der  Gilden  bestanden.  Aber  sie  waren  von  unseren  heutigen
Arbeitervereinigungen  so  verschieden,  wie  der  Sklave  vom  Lohnarbeiter. ­
  Die  Meister  gehörten  ihnen  mit  an  und  kontrollierten
sie  in  der  Regel  auch.  Wo  der  Geselle  hoffen  konnte,  einst
selbst  Meister  zu  werden,  bildeten  sich  die  Gegensätze  nicht
zwischen  diesen  beiden,  sondern  vielmehr  zwischen  den  Gilden
unter  einander.  Die  Halb  -  Öffentlichkeit  dieser  Vereinigungen
gab  ihnen  unumschränkte  Gewalt  innerhalb  ihres  Gewerbes  —  ja
manchmal  sogar  Regierungsgewalt  in  der  Stadt;  sie  setzten  Löhne,
Arbeitszeit,  Qualität  der  Arbeit,  Zahl  der  Lehrlinge  usw.  fest
und  pflegten  auch  den  brüderlichen  Geist  unter  ihren  Mitgliedern,
hatten  Unterstützungskassen  und  dergl.  wie  viele  unserer  Gewerkschaften. ­
  Diese  Gilden  sind  interessant,  weil  sie  zeigen,  dass  zu
allen  Zeiten  eine  Organisationsform  unter  Arbeitern  notwendig
erschienen  ist.  Aber  ein  unmittelbarer  geschichtlicher  Zusammenhang ­
  zwischen  ihnen  und  unseren  ausschliesslich  den  eigenen
Interessen  lebenslänglicher  Arbeiter  gewidmeten  Vereinigungen
ist  von  den  Geschichtsforschern  nicht  festgestellt  worden,  und
die  grosse  Verschiedenheit  der  Prinzipien  nötigt  uns,  den  Gewerkschaftsgedanken ­
  als  ein  unmittelbares  Ergebnis  des  Fabriksystems ­
  aufzufassen.

4.  KAPITEL.
Die  Unterdrückung  der  Arbeit  unter  dem
F  abriksystem.
Das  Fabriksystem  erzeugte  in  England  eine  beispiellose
Unterdrückung  der  arbeitenden  Klassen.  Man  hat  behauptet,  dass,
wenn  dem  Tun  der  Menschen  keine  künstlichen  Grenzen  gezogen
wären,  die  Wohlfahrt  des  Volkes  sehr  wohl  dadurch  erreicht
werden  könnte,  dass  jeder  sein  eigenes  Interesse  verfolge.  Diese
Politik,  einem  Teile  der  Bevölkerung  die  Erreichung  seines  Vor ­
        <pb n="32" />
        14

teils  auf  Kosten  des  anderen  zu  gestatten,  hat  aber  Zustände
geschaffen,  die  man  nicht  glauben  könnte,  wären  sie  nicht  von
Tausenden  von  Zeugen  vor  den  verschiedenen  parlamentarischen
Untersuchungskommissionen  bezeugt,  die  während  der  ersten  Hälfte
des  19.  Jahrhunderts  eingesetzt  wurden.  Diese  Untersuchungen
waren  ein  plötzlicher  Scheinwerfer,  der  in  die  Tiefen  eines  Abgrundes ­
  gerichtet,  ein  Bild  von  unzähligen  Quälteufeln  und  geschundenen ­
  Opfern  zeigte.  Selbst  nach  einem  Zeitraum  von  mehr
als  einem  halben  Jahrhundert  wendet  man  sich  mit  Grauen  von
einer  selbst  nur  oberflächlichen  Beschreibung  dieser  Zustände  ab.
Auf  die  ungewöhnlich  guten  Ernten  des  halben  Jahrhunderts
vor  1760  folgten  Jahrzehnte  besonders  geringer  Ernten,  die  den
Bauer  mit  Gewalt  in  die  Städte  trieben  und  die  Umwandlung
eines  Landes  von  Äckern  und  Weiden  in  ein  Land  von  Fabrikstädten, ­
  ein  Wachstum  der  nördlichen  Industriebezirke  ohne  eine
Zunahme  der  Landbevölkerung  und  ein  grosses  Angebot  von
Arbeitskräften  begünstigten.  Dabei  wurde  die  weibliche  Landbevölkerung ­
  ihrer  ehemaligen  Wintereinkünfte  vom  Spinnen  und
Weben  beraubt  und  die  Armut  der  in  die  Städte  strömenden
verlangsamte  nicht  etwa,  sondern  beschleunigte  geradezu  die
Fortpflanzung.  „Eine  verheerende  Zahl  kleiner  Kinder,“  verurteilt ­
  zu  einem  frühzeitigen  Untergang  im  Sumpfe  der  Stadt
oder  einem  lebendigen  Tode  in  der  grausamen  Fabrik.  Die
Steuern  sowie  die  Kosten  der  Lebensmittel  stiegen  und  dadurch
sank  die  Kaufkraft  der  Löhne  in  den  ersten  Jahren  des  19.
Jahrhunderts  auf  einen  Tiefpunkt,  den  sie  wahrscheinlich  in  den
vorangehenden  5  Jahrhunderten  nicht  erreicht  hatte.
Dieser  Tiefstand  der  Löhne  brachte  die  Menschen  auf  die
Idee  von  der  Existenz  eines  eisernen  Lohngesetzes,  einer  grausamen ­
  Notwendigkeit,  dass  der  Lohn  des  Arbeiters  auf  die
niedrigste  Summe,  mit  der  man  grade  eben  noch  leben  könne,  festgelegt ­
  sei.  Und  die  tatsächlichen  Zustände  berechtigten  damals  zu
den  trübsten  und  pessimistischsten  Lehren.  Das  Verhältnis  der
Fabrikanten,  die  selbst  unter  dem  Druck  der  Konkurrenz  litten,
war  das  von  Herren  zu  freiwilligen  Sklaven.  Solange  ein  Sklave
ein  wertvolles  Besitzstück  ist,  etwa  4000  Mark  kostet,  erscheint  es
für  seinen  Herrn  zweckmässig,  ihm  die  gleiche  Sorgfalt  zu  widmen,
wie  einem  Ochsen  oder  einem  Pferde.  In  dieser  Zeit  aber  wurden
weisse  Sklaven  in  unbeschränkter  Zahl  kostenfrei  geliefert.  Statt  für
die  Benutzung  verwaister  armer  Kinder  bezahlen  zu  müssen,  wurden
        <pb n="33" />
        15

die  Fabrikanten  geradezu  dafür  bezahlt,  wenn  sie  eine  Gemeinde
von  denselben  erlösten.  Es  kam  vor,  dass  sich  ein  Unternehmer
verpflichtete,  ein  blödsinniges  Kind  für  je  20  gesunde  mit  zu
übernehmen.  Die  Verwüstung  menschlichen  Lebens  unter  solchen
Zuständen  findet  kaum  in  der  Kriegsgeschichte  ihresgleichen.
Das  Zusammenströmen  der  Hunderttausende  der  Landbevölkerung ­
  in  den  Städten  erzeugte  bereits  damals  Zustände,
wie  wir  sie  heute  in  den  Höhlen  Londons  und  New-Yorks  finden.
Die  Leute  lebten  in  den  engsten,  dumpfsten,  schmutzigsten  Räumen,
ungesunden  Häusern,  in  Kellern  und  über  offenen  Schleusen,  Leute
jeden  Alters  und  Geschlechtes  zusammen  in  einem  Raume,  soviel  als
nur  in  der  unreinen  Luft  atmen  konnten.  Und  diese  kotbedeckten
Strassen  der  Arbeiterviertel  wurden  Brutstätten  aller  Krankheiten;
die  Typhusepidemieen  und  Fieber,  welche  dort  wüteten,  breiteten
sich  manchmal  selbst  über  die  aristokratischen  Stadtviertel  aus.
Die  Arbeitszeit  wurde  auf  16  und  mehr  Stunden  hinaufgeschraubt; ­
  mangels  Sicherheitsvorrichtungen  waren  die  Unglücksfälle ­
  auf  den  überfüllten  Arbeitsplätzen  etwas  tägliches,  die  Arbeit
war  nicht  schwierig,  aber  nervenaufreibend  und  Perioden  fieberhafter ­
  Tätigkeit  wechselten  mit  Depressionen,  die  Tausende  auf
die  Strasse  warfen.  Unter  solchen  Umständen  musste  das  moralische ­
  Niveau  der  Bevölkerung  sinken.  Trunksucht  (in  manchen
Städten  war  jedes  zehnte  Haus  eine  Kneipe),  geschlechtliche  Ausschweifungen, ­
  das  Anwachsen  der  Zahl  der  unehelichen  Kinder
kennzeichnen  eine  37jähi*ige  Periode  für  England,  in  der  sich  die
Verbrechen  versiebenfachten.
Für  den  männlichen  Arbeiter  war  das  schlimmste  die  Unsicherheit ­
  seiner  Stellung.  Einmal  konnte  er  sie  in  schlechten
Zeiten  verlieren  und  dann  warf  der  schnelle  Wechsel  der  technischen ­
  Prozesse  oft  mehr  Menschen  auf  den  Markt,  als  das  Anwachsen ­
  der  Industrie  wieder  aufnehmen  konnte.  Billiger  arbeitende
Frauen  hatten  ihre  Männer  zu  unterstützen,  die  sie  selbst  aus
den  Stellungen  verdrängt  hatten.  Für  alte  Leute  gab  es  keine
Beschäftigung;  von  22  000  Arbeitnehmern  in  Stockport  und
Manchester  waren  nicht  einmal  150  über  45  Jahr  alt.
Wo  die  Mütter  in  ihrer  kritischen  Zeit,  aus  Furcht  ihre
Stellung  zu  verlieren,  die  erschöpfendste  Arbeit  leisteten,  wo  selbst
Kinder  im  Lärm  und  Schmutz  der  Fabrik  geboren  und  alsbald  von
ihren  Müttern  getrennt,  mit  Spirituosen  und  selbst  Opium  beruhigt ­
  wurden,  kann  man  sich  deren  Sterblichkeitsrate  denken,
        <pb n="34" />
        16

die  in  Manchester  bis  auf  52°/ 0  in  den  ersten  fünf  Lebensjahren
anstieg,  im  Gegensatz  zu  20%  bei  den  wohlhabenden  Klassen.
Die  Überlebenden  waren  ungenügend  ernährt,  und  mit  neun  Jahren
wurden  die  Gefahren  der  Strasse  mit  denen  der  Fabrik  vertauscht;
ja  selbst  Knaben  von  fünf  und  sechs  Jahren  waren  in  den  Seidenfabriken ­
  beschäftigt.  Krankheiten  des  Rückgrats  und  eine  eigenartige ­
  Verdrehung  der  Beine,  eine  Krümmung  der  Knie  nach  rückwärts ­
  und  innen,  zeigte  sich  oft.  Der  schlechte  Gesundheitszustand ­
  der  Fabrikbevölkerung  wurde  sprichwörtlich,  und  die  Rekrutierung ­
  für  die  Armee  fand  wenig  brauchbare  Leute  in  diesen  Kreisen.
Noch  schlimmer  als  der  Fabrikbevölkerung  ging  es  den
Bergleuten,  welche  in  abgelegenen  Döfern  ohne  Berührung  mit
der  Zivilisation  und  fern  dem  Arm  der  Gerechtigkeit  und  der
öffentlichen  Meinung  lebten.  Wenn  ein  Mann  in  die  Tiefe  der
Schächte  hinabzusteigen  hatte,  was  oft  allein  eine  Stunde  für  den
Hin-  und  Rückweg  erforderte,  dann  12  und  14  Stunden  härteste
Arbeit  in  den  unventilierten  Gruben,  in  einer  Atmosphäre  von
Kohlenstaub,  Pulverrauch,  Schwefel  und  Kohlenoxyd  zu  verrichten
hatte:  kein  Wunder,  dass  er  dann  schnell  alterte  und  mit  35
oder  40  Jahren  beiseitegeworfen  und  entlassen  wurde.  Die  Kohlenhäuer ­
  waren  nichts  als  Sklaven;  sie  hatten  sich  für  ein  Jahr  zu  verpflichten, ­
  während  dessen  sie  zu  keinem  anderen  Grubenbesitzer
gehen  durften,  während  sie  selbst  keine  Garantie  für  regelmässige
Arbeit  hatten,  und  jeder  Bruch  dieses  ungleichen  Vertrags  wurde
von  den  Friedensrichtern  hart  bestraft,  —  waren  diese  doch  entweder ­
  selbst  Minenbesitzer,  deren  Verwandte,  oder  ihre  gefügigen
Werkzeuge.  Für  jeden  Versuch,  an  einem  anderen  Platz  Arbeit
zu  erhalten,  wurde  der  Arbeiter  ins  Gefängnis  oder  die  Tretmühle ­
  geschickt.
Die  ganze  Bevölkerung  dieser  Gegenden  war  schrecklich
überarbeitet.  Einige  Tausend  Frauen  und  Mädchen  hatten  die
Kohlenwagen  durch  die  engen  unterirdischen  Wege  entweder  mit
dem  Kopfe  zu  stossen  oder  mit  einer  um  ihren  Nacken  gelegten  _
und  zwischen  den  Beinen  hindurchführenden  Kette  zu  ziehen;  in
den  niedrigen  Gängen  hatten  die  Frauen  und  Knaben  auf  Händen
und  Knien  kriechend  diese  Lasten  fortzubewegen.  Männer,  Frauen
und  Kinder  arbeiteten  in  der  Hitze  vielfach  ohne  Kleider,  und
ohne  eine  Aussicht  auf  die  Zukunft,  ohne  Hoffnung,  der  Tyrannei
der  Minenbesitzer  je  entrinnen  zu  können,  vertierte  die  Bevölkerung. ­
        <pb n="35" />
        17

2

Im  Jahre  1844  organisierten  sich  die  Bergleute  zum  ersten
Male  und  kämpften  5  Monate  lang  einen  heldenhaften  Streik,  der
zwar  verloren  wurde,  aber  die  Aufmerksamkeit  des  Volkes  auf
diese  fürchterlichen  Zustände  richtete,  und  mit  der  Erkenntnis,
dass  sie  Menschen  und  nicht  Tiere  seien,  den  ersten  Lichtstrahl
einer  Hoffnung  in  das  trübe  Leben  der  Streikenden  warf.

5.  KAPITEL.
Die  englischen  Versuche  der  Selbsthilfe.
Es  ist  bezeichnend  für  den  Mangel  wirksamer  Arbeiterorganisationen, ­
  dass  der  erste  Anstoss  zur  Besserung  der  Arbeitsbedingungen ­
  damals  von  Aristokratie  und  Mittelstand  ausging.
Diese  Gesetzgebung  bestand  aus  einer  Begrenzung  des  Alters,  in
dem  Kinder  beschäftigt  werden  durften,  und  in  einigen  Vorschriften
für  Gesundheit  und  Sicherheit.  Die  Arbeiter,  die  unter  den  Zuständen ­
  selbst  zu  leiden  hatten,  hatten  das  Heilmittel  noch  nicht
erkannt  und  waren  somit  unfähig,  für  ein  solches  einzutreten.  Bis
1824  waren  Gewerkschaften  gesetzlich  verboten  und  das  Gesetz,
das  sie  zuliess,  ging  durchs  Parlament,  ohne  dass  ihre  Freunde
davon  wussten.  Gewerkschaften  im  Sinne  von  „  dauernden  Vereinigungen ­
  von  Lohnarbeitern  zum  Zwecke  der  Sicherung  ihrer
Arbeitsbedingungen“  *)  bestanden  in  England  seit  dem  Anfang
des  18.  Jahrhunderts,  aber  ihre  grosse  Bedeutung  für  das  Wirtschaftsleben ­
  wurde  nicht  vor  1760  erkannt.  Vorher  fand  man
Organisationen  von  Tagelöhnern,  besonders  im  Baugewerbe,  bei
den  Goldschlägern  und  Seidenwebern,  wo  die  Höhe  der  Materialkosten ­
  mit  ihrem  Kapitalbedarf  eine  Klasse  von  dauernden  Lohnarbeitern ­
  schuf.  Aber  erst  mit  der  Trennung  von  Mensch  und
Werkzeug,  mit  der  Entstehung  der  die  Maschinen  besitzenden
Kapitalistenklasse  und  der  Anhäufung  der  Arbeiter  in  Fabriken
x )  Diese  Definition,  wie  mancherlei  geschichtliches  Material  im  folgenden
ist  der  bekannten  „Geschichte  der  Gewerkschaften“  von  Sidney  und  Beatrice
Webb  entnommen.
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        18

und  Städten  erwachte  das  Solidaritätsgefiihl  in  den  Leuten.  Im
Anfang  der  industriellen  Umwälzung  und  eine  ganze  Zeit  hinfort
waren  Praxis  und  Theorie  der  englischen  Gewerkschaften  reaktionär. ­
  Fortwährend  wandte  man  sicli  ans  Parlament,  veraltete
Gesetze  wieder  anzuwenden,  die  Lehrlingszahl  zu  begrenzen  und
die  Löhne  gerichtlich  festzusetzen.  Bis  zum  Jahre  1756  hatte
man  mit  diesem  Sträuben  gegen  den  Zeitgeist  und  mit  diesem
Versuche,  die  alten  Verhältnisse,  wie  sie  vor  Einführung  der
Maschinen  bestanden,  wieder  zu  schaffen,  einigen  Erfolg,  und  verschiedene ­
  derartige  Gesetze  wurden  erlassen.  Seit  1756  sah  man
jedoch  ein,  dass  dies  undurchführbar  sei,  und  das  Parlament  stellte
sich  auf  den  Standpunkt,  seine  Hände  von  diesen  Dingen  zu  lassen.
Diese  Anschauung  wurde  gekräftigt  durch  Adam  Smiths  berühmtes, ­
  1776  erschienenes  Buch  über  den  Volkswohlstand,  in  dem
der  Grundsatz  ausgesprochen  wurde,  die  Regierung  müsse  die
Industrie  ihre  eigenen  Wege  gehen  lassen  und  habe  sich  nicht
einzumischen.  Immerhin  Hessen  die  Gewerkschaften  von  1760  bis
1814  von  ihren  alten  Versuchen  nicht  ab,  denen  die  Unternehmer
aber  kräftigen  und  erfolgreichen  Widerstand  leisteten.  Die  fraglichen ­
  Gesetze  wurden  einige  Jahre  suspendiert  und  endlich  1813
den  Behörden  die  Möglichkeit  der  Lohnregelung  vollständig  entzogen; ­
  ebenso  fielen  in  den  folgenden  Jahren  trotz  des  Protestes
der  Arbeiterschaft  die  Bestimmungen  über  die  Beschränkung  der
Lehrlingszahl.
Aber  das  Prinzip  des  „Gehenlassens“  war  nicht  auf  beide
Parteien  gemünzt.  Von  1814  an  hatten  die  Unternehmer  volle
Freiheit  des  Vertrags  und  konnten  Arbeitskräfte  kaufen  wie  sie
es  wünschten,  aber  die  Arbeiter  wurden  in  dem  Recht,  ihre
Kraft  nach  ihrem  Ermessen  zu  verkaufen,  gehindert.  Englische
Gerichte  erklärten  alle  Vereinigungen  von  Arbeitern  für  ungesetzlich, ­
  für  eine  Beschränkung  der  Vertragsfreiheit,  sowohl  vom
öffentlich-  wie  privatrechtlichen  Standpunkt  aus.  Man  grub  ein
500  Jahre  altes  Gesetz  wieder  aus:  „Wer  als  Verschwörer  und
wer  als  Vorkämpfer  (Champertor)  zu  betrachten  sei“  und  ein
„Gesetz  gegen  die  Verschwörungen  von  Wirten  und  Handelsleuten“ ­
  aus  dem  Jahre  1549,  das  gegen  „Trust“-Preise  gerichtet ­
  war.
•  Die  Anwendung  dieser  Gesetze  kam  unerwartet.  Während
des  18.  Jahrhunderts  hatte  man  nicht  geglaubt,  dass  die  Gerichte
die  Gewerkschaften  für  ungesetzlich  erklären  würden,  und  die  Unter-
        <pb n="37" />
        19

nehmer  hatten  ihr  Heil  von  einer  neuen  Gesetzgebung  durchs
Parlament,  statt  von  diesen  alten  Dingen  erwartet  und  auch  von
Zeit  zu  Zeit  Spezialgesetze  gegen  einzelne  Gewerkschaften  erreicht, ­
  bis  1799  und  1800  Vereinsgesetze  die  Gründung  von  gewerblichen ­
  Vereinigungen  überhaupt  oder  wenigstens  die  Verfolgung  ihrer
Ziele  verboten.  —  Aber  Gesetze,  mögen  sie  noch  so  streng  sein,
können  eine  tiefwurzelnde  Volksbewegung  nicht  unterdrücken,  und
der  Gewerkschaftsgedanke  überlebte  alle  gegen  ihn  gerichteten
Angriffe.  Das  Spüren  nach  Gewerkschaftlern  führte  damals  zu  den
unbegreiflichsten  Roheiten.  Richter  und  Geschworene  stammten
aus  der  Gesellschaftsklasse  der  Unternehmer,  und  keine  mildernden
Umstände  wurden  den  „aufrührerischen  Burschen“  zugebilligt,  die
die  Kühnheit  hatten,  Arbeitervereinigungen  zu  gründen.  Selbst
wo  dieselben  von  Unternehmern  anerkannt  wurden,  war  man  vor
keiner  gesetzlichen  Verfolgung  sicher.  1798  wurden  fünf  Drucker,
die  von  ihren  Unternehmern  eingeladen  worden  waren,  über  Streitpunkte ­
  mit  ihnen  zu  verhandeln,  bei  ihrem  Eintreffen  verhaftet
und  zu  Zwangsarbeit  verurteilt.  Die  Ausübung  dieser  Vereinsgesetze ­
  in  der  Textilindustrie  wurden  bezeichnet  als  „ein  Mühlstein, ­
  den  man  den  Leuten  um  den  Nacken  gehängt,  der  sie  zu
Boden  drückt;  was  sie  auch  immer  versuchten,  welchen  Weg  sie
zur  Erhaltung  oder  Verbesserung  ihrer  Löhne  einschlagen  mochten-,
wurde  für  gesetzwidrig  erklärt;  die  Behörden  betrachteten  in
Übereinstimmung  mit  den  Gesetzgebern  jeden  Versuch  der  Leute,
ihre  Lage  zu  verbessern,  oder  ihre  Stellung  zu  sichern,  als  eine
Art  Aufstand  und  Widerstand  gegen  die  Staatsgewalt;  mochte
jemand  einzeln  oder  als  Mitglied  eines  Komitees  tätig  sein,  er
galt  als  gefährlicher  Aufwiegler,  den  man  überwachen  und  womöglich ­
  vernichten  müsse.“ 1 )
Aber  trotz  aller  Verfolgungen  und  Sprengungsversuche
hielten  die  Gewerkschaften,  besonders  die  der  gelernten  Arbeiter,
aus.  Das  kam  mit  daher,  dass  die  Gesetze  in  England  so  lax
gehandhabt  wurden  und  für  die  Unternehmer  ausser  zu  Streikzeiten ­
  wenig  Anlass  zur  Verfolgung  der  Gewerkschaften  vorlag;
bei  jedem  Streikversuche  wurden  die  Angriffe  erneuert,  trotzdem
widerstanden  die  Vereinigungen  der  Hutmacher,  Kupferschmiede,
Gerber,  Setzer,  Schiffsarbeiter  u.  a.  Der  Erfolg  der  Verfolgungen
war  natürlich  wie  immer  eine  grössere  Geheimhaltung,  strengere

b  Aus  einer  anonymen  Flugschrift  vom  Jahre  1823,  zitiert  nach  Webb,  s.  o.
9*
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        20

Zucht  und  schlechtere  und  willkürlichere  Behandlung  Aussenstehender.
  In  einzelnen  Vereinigungen  wusste  niemand,  w r er
Führer  sei,  und  ein  Streik  begann  auf  einen  Wink  ohne  ein  Wort
der  vorangegangenen  Besprechung.  1812  streikten  40000  Weber
auf  ein  Signal  hin,  als  die  Unternehmer  der  Gerichtsentscheidung
über  die  Löhne  nicht  nachkamen;  aber  die  Führer  wurden  ins
Gefängnis  geworfen  und  der  Streik  damit  verloren.
Während  der  Jahre  nach  den  napoleonischen  Kriegen,  besonders ­
  von  1816—19  riefen  der  Niedergang  der  Industrie  und  das
folgende  Sinken  der  Löhne  viele  Streiks  hervor,  und  Gegenmassregeln
  wurden  wieder  mit  unerhörter  Strenge  ausgeführt.
Der  Kampf  gegen  die  Arbeiterschaft  führte,  wie  so  oft,  zu
Angriffen  auf  die  Volksrechte  im  allgemeinen.  1819  wurden  die
sogenannten  „Sechs  Akte“  erlassen,  welche  öffentliche  Versammlungen ­
  verboten,  den  Behörden  das  Recht  der  Waffensucliung
  gaben,  die  Bestimmungen  gegen  aufrührerische  Schriften
verschärften  und  eine  Sondersteuer  auf  alle  Veröffentlichungen
legten,  die  im  Besitz  von  Arbeitervereinigungen  oder  ihnen  freundlich ­
  gesinnt  waren.  Diese  Massregeln  riefen  eine  Erbitterung
unter  den  arbeitenden  Klassen  hervor,  die  für  viele  unbedachte
Streiks  und  ungeschickte  Handlungen  der  Gewerkschaftler  nach
Aufhebung  der  Vereinsgesetze  verantwortlich  zu  machen  ist.
Die  Aufhebung  fand  erst  im  Jahre  1824  statt.  Diesen  Sieg
verdanken  die  arbeitenden  Klassen  vor  allem  den  unermüdlichen
Bemühungen  und  der  Schlauheit  des  Francis  Place,  eines  ehemaligen ­
  Schneidermeisters,  einem  der  erfolgreichsten  Politiker  der
Zeit.  Nach  lOjähriger  Agitation  erreichte  er  die  Einsetzung  einer
parlamentarischen  Untersuchungskommission  und  veranlasste  die
gesetzliche  Anerkennung  der  Gewerkschaften.  Durch  die  ausserordentliche ­
  Geschicklichkeit  und  die  Schachzüge  von  Place  und
seiner  Helfer  ging  dieses  Gesetz  ohne  Debatte  und  ohne  Kürzung
durchs  Parlament.  Der  Erfolg  trat  im  Momente  ein:  in  allen
Teilen  des  Landes  entstanden  Gewerkschaften  und  die  Unternehmer ­
  schauten  verwundert  drein,  dass  sie  die  genannte  Gesetzesänderung ­
  gar  nicht  gemerkt  hatten.  Im  folgenden  Jahre  versuchte
man  die  Wiedereinführung  der  alten  Vereinsgesetze,  aber  inzwischen ­
  hatte  sich  die  geeinte  Arbeiterschaft  erhoben,  die  gegnerischen ­
  Anstrengungen  waren  vergebens  und  die  Gewerkschaften
für  alle  Zeiten  frei.
        <pb n="39" />
        21

Zum  Unglück  fehlte  den  neuen  Organisationen  die  Erfahrung;
ihr  äusseres  Wachstum  war  grösser  als  die  innere  Festigkeit.  Während
der  Depression  der  Jahre  1825—1829  gelang  es  nicht,  die  Arbeitsbedingungen ­
  zu  heben  und  Entmutigung  und  Gleichgültigkeit  gegen
die  Vereinigungen  zogen  in  die  Arbeiterkreise  ein.  Mit  der  ungeheuer ­
  schnellen  Ausbreitung  der  Fabriken  über  England  blieb
die  Unterdrückung  der  Arbeiter  fast  ungemindert  und  zu  den  erfolglosen ­
  Streiks  mangelhafter  Organisationen  kam  hinzu,  dass  der
in  Frankreich  damals  herrschende  revolutionäre  Geist  über  den
Kanal  hinüber  seinen  Einzug  in  England  hielt,  die  Gewerkschaften
politisch  und  umstürzlerisch  färbte  und  ihre  Wirtschaftspolitik ­
  in  den  Hintergrund  drängte.
Der  neue  Geist  halbpolitischer  Arbeiterorganisationen  kam  in
der  Forderung  nach  einer  einzigen  Vereinigung  für  die  Arbeiter
aller  Gewerbe,  die  sich  über  das  ganze  Land  erstrecken  sollte,
zum  Ausdruck.  1830  wurde  diese  „Nationale  Vereinigung  zum
Schutze  der  Arbeit“  gegründet;  sie  bestand  zunächst  hauptsächlich
aus  Textilarbeitern,  Schlossern,  Mechanikern,  und  gewann  trotz
einigen  Abfalls  bald  Anhang  unter  Bergleuten,  Töpfern,  Wollarbeitern
  u.  a.,  so  dass  in  kurzer  Zeit  eine  Mitgliedschaft  von
100  000  erreicht  war.  Aber  zu  schwach  und  unfähig,  die  auftauchenden ­
  Fragen  zu  lösen,  verschwand  die  Vereinigung  nach
wenig  Jahren  wieder.
Inzwischen  waren  aber  andere  grosse  Vereinigungen  auf
festerer  Grundlage  gegründet,  zunächst  die  der  Baumwollspinner
und  Textilarbeiter,  Töpfer  und  Bauhandwerker,  die  sich  schnell
im  ganzen  Lande  organisierten.  Die  Forderungen  dieser  neuen
Vereinigungen  von  Leuten,  die  viele  Jahre  unterdrückt  worden
waren,  Hessen  nicht  selten  den  aufgespeicherten  Grimm  durchblicken.
  ,,Da  Sie  unseren  Bestimmungen  nicht  mit  gehöriger  Ehrerbietung ­
  nachgekommen  sind“,  lautet  eine  Proklamation  der  Bauhandwerker ­
  an  die  Unternehmer,  „haben  Sie  sich  schwer  gegen
uns  vergangen,  verdienen  Sie  eine  schwere  Demütigung“.  Ebenso
anmassend  benahmen  sich  die  Unternehmer.  Die  Antwort  auf  Gewerkschaftsforderungen ­
  war,  dass  sie  von  allen  Leuten  bei  der
Anstellung  eine  Versicherung  verlangten,  dass  sie  keiner  Gewerkschaft ­
  angehörten  oder  beitreten  würden.  Ein  solches  Versprechen
nannte  man  „Dokument“  und  für  ein  Vierteljahrhundert  war  die
Forderung  des  Dokumentes  die  Ursache  zahlreicher  Arbeitsstreitigkeiten. ­
        <pb n="40" />
        Ungeachtet  des  Zusammenbruchs  der  „Nationalen  Vereinigung“
wurde  der  Versuch  einer  ähnlichen  Organisation  1833  wiederholt
und  im  folgenden  Jahre  die  „Grosse  Nationale  Gewerkschaft  vereinigter ­
  Gewerbe“  ins  Leben  gerufen,  die  ein  Wachstum  aufzuweisen ­
  hatte,  wie  nie  eine  Vereinigung  vorher  oder  nachher.  In
wenigen  Wochen  hatten  sich  eine  halbe  Million  Arbeiter  eingeschrieben, ­
  und  ein  Organisationslieber  glühte  durch  die  Arbeiterwelt. ­
  Landwirtschaftliche  und  ungelernte  Arbeiter,  Kommis,
Essenkehrer  und  auch  Frauen  wurden  Mitglieder.  Der  Grundzug
der  Vereinigung  war  ein  unverstandener  Sozialismus.  Bei  der
Korruption  der  Legierung,  die  den  Volkswillen  nicht  aufkommen
liess,  hatten  die  Arbeiter  von  dieser  Seite  nichts  zu  hoffen  und
erstrebten  deshalb,  wenn  auch  anders  als  unsere  heutigen  sozialistischen ­
  Parteien,  einen  Besitz  der  Produktionsmittel.  Nicht  der  Staat,
sondern  die  Arbeiter  jedes  einzelnen  Gewerbes  sollten  in  den  Besitz ­
  ihrer  Maschinen  und  des  Kapitales  gelangen.  Aber  diese
Pläne  gelangten  nie  zur  Ausführung.  Man  erwartete  das  Heil
für  die  Arbeiterschaft  nicht  vom  Stimmzettel  und  von  der  Erziehung, ­
  sondern  von  einem  Generalstreik  durchs  ganze  Land,  der
natürlich  nicht  verwirklicht  wurde,  zumal  die  gelernten  Arbeiter
ihn  nie  ernstlich  für  möglich  gehalten  hatten.  So  leistete  die
Grosse  Nationale  Gewerkschaft  wenig,  verlor  ihre  ersten  Streiks
und  erlangte  keinen  Einfluss  auf  die  Bewegung.
Obgleich  aber  die  Vereinsgesetze  der  Jahre  1824  und  25  aufgehoben ­
  waren,  Hessen  die  Unternehmer  doch  nicht  ab,  die  Gesetze
gegen  die  Arbeiter  anzurufen.  Schon  für  das  Sprechen  von  der  Möglichkeit ­
  eines  Streiks  konnten  die  Leute  belangt  werden.  Streikpostenstehen ­
  in  jeder  Form  war  gesetzwidrig  und  privatrechtliche
Strafen  wurden  über  das  Todesverbrechen  verhängt,  wenn  jemand
seine  Arbeit  unvollendet  liegen  gelassen  habe.  Jede  Beschuldigung
war  gut  genug  gegen  einen  Streikenden  und  jede  Rechtsverdrehung
  gegen  einen  Gewerkschafter  möglich.
Nach  alter  Gewohnheit  verpflichteten  die  Gewerkschaften
ihre  Mitglieder  eidlich,  —  flugs  wurde  ein  altes  Gesetz  gegen  geheime ­
  Eide  hervorgeholt.  In  Dorchester,  wo  man  versuchte,
landwirtschaftliche  Arbeiter  zu  organisieren,  wurden  die  Führer
verhaftet  und  verurteilt,  und  obgleich  kein  Ausstand  oder  auch
nur  eine  Beschwerdeführung  versucht  worden,  für  die  Leistung
eines  Eides  deportiert.  Die  Verfolgung  der  Gewerkschaftler  erwies
sich  als  wirkungslos  zur  Abwendung  von  Streiks,  und  man  nahm
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        seine  Zuflucht  zu  allen  Spitzfindigkeiten  und  Verdrehungen  der
Gesetze,  um  den  verhassten  Gewerkschaftsgedanken  auszurotten.
Obgleich  die  Gewerkschaften  1834  ihre  Mitgliederschaft  bedeutend ­
  vermehrten,  waren  sie  zur  Erkämpfung  wesentlicher  Siege
über  das  Kapital  doch  noch  nicht  stark  genug.  Einige  Vorteile
wurden  errungen,  aber  selbst  in  den  guten  Jahi'en  nach  1834
wurden  wegen  mangelnder  Erfahrungen  in  den  neuen  Vereinigungen
Streiks  verloren,  und  in  den  matteren  Jahren  1887—42  hatte  man
natürlich  noch  mehr  Verluste  zu  tragen.  Politisch  folgte  1832
die  Enttäuschung,  dass  die  Ausdehnung  des  Wahlrechtes  auf  die
Mittelklassen  bei  den  Arbeitern  Halt  machte,  und  von  dem  Siege
der  Liberalen  über  die  Konservativen  hatte  man  keinen  Vorteil,
da  gerade  sie  die  Grossfabrikanten  im  Gegensätze  zu  den  Landherren ­
  ans  Kuder  brachten.  Die  weiten  Pläne  und  kühnen  Hoffnungen
auf  eine  neue  Gesellschaftsordnung  verzögerten  die  innere  Entwicklung ­
  der  Gewerkschaften.  Aus  den  Bemühungen  der  grossen
nationalen  Gewerkschaft  um  Produktionsgenossenschaften  war
nichts  geworden.  Nur  wenige  Arbeiterläden  waren  in  Betrieb,
in  denen  AVaren  zum  Selbstkostenpreis  verkauft  wurden,  und
30  Jahre  lang  tauchten  immer  wieder  einzelne  Versuche  auf,  mit
den  Untnehmern  in  Kooperativfabriken  zu  konkurrieren.  Das
Interesse  an  den  gesetzlichen  AVegen  der  Organisationsentwicklung
liess  nach;  höherstehende  Gewerbe  erhielten  ihre  Vereinigungen
frisch,  aber  andere  führten  nur  noch  ein  Scheindasein  und  sanken
in  der  Mitgliederzahl  unter  den  Stand  von  1834.  Viele  Leute
gingen  zu  der  revolutionären  Chartistenbewegung  über,  um  auf
politischem  AA r ege  Wirtschaftsreformen  zu  treiben,  aber  die  offizielle
Politik  der  A T ereinigungen  hielt  sich  dem  fern.  Bei  einem  solchen
Zustand,  20  Jahre  nach  der  Befreiung  von  den  Vereinsgesetzen,
begannen  die  Freunde  der  Arbeiterschaft  an  einer  friedlichen  Erlösung ­
  von  dem  allenthalben  herrschenden  Elend  zu  verzweifeln
und  den  damaligen  Führern  schien  der  Himmel  Englands  blutigrot ­
  zu  leuchten  von  dem  bevorstehenden  Aufstande.
        <pb n="42" />
        24

6.  KAPITEL.
Die  moderne  Gewerkschaftsbewegung
in  England.
Die  typische  moderne  Gewerkschaft  hat  sich  erst  seit  dem
Jahr  1842  weiter  ausgebreitet.  Bis  dahin  waren  die  englischen
Arbeitervereinigungen  mehr  oder  weniger  unstäte  Existenzen,  die
zwischen  wirtschaftlichen  und  politischen  Zielen  hin-  und  herschwankten ­
  und  vielfach  nur  von  lokaler  Bedeutung  und  vorübergehender ­
  Natur  und  wechselnder  Zusammensetzung  waren.  Seitdem ­
  aber  erstarkten  sie  innerlich  und  gelangten  zu  nationaler
Bedeutung,  Macht  und  Verantwortlichkeit.
Etwa  1843  erholten  sie  sich  von  der  Depression,  die  der
ersten  Blüte  im  vorangehenden  Jahrzehnt  gefolgt  war.  Die
Töpfer-Gewerkschaft  wurde  neubelebt  und  die  Baumwollspinner
organisierten  den  grössten  Teil  der  Gegend  von  Lancashire.  Auch
die  englische  Bergarbeiter-Vereinigung  stammt  aus  jener  Zeit,  und
die  folgenden  Streiks  befreiten  die  Bergleute  aus  ihrer  Hörigkeit,
in  die  sie  durch  Trucksystem  und  Jahresverpflichtung  geraten
waren.  Nach  der  Depression  der  Napoleonischen  Kriege  breitete
sich  der  englische  Handel  seit  1846  gewaltig  aus;  die  Eroberung
fremder  Märkte  und  die  schnelle  Ausdehnung  der  Eisenbahnen
brachten  einen  Aufschwung,  der  auch  die  Arbeitsbedingungen
günstig  beeinflusste  und  den  Gewerkschaften  Vorschub  leistete.
In  der  Zeit  von  1842—1900,  also  etwa  der  Kegierungszeit  der
Königin  Viktoria,  hat  dann  die  englische  Gewerkschaftsbewegung
einen  gewaltigen  Schritt  vorwärts  getan.  Die  Machtbefugnis  ging
von  den  lokalen  zu  den  zentralen  Nationalvereinigungen  über,  die
Versicherungs-  und  Unterstützungsfonds  wuchsen  und  die  Solidität
der  Organisationen  Gelernter  ging  auf  die  der  Ungelernten  über.  In
dieser  Periode  erlangten  endlich  Ziele  und  Politik  der  Gewerkschaften
ihre  völlige  gesetzliche  Anerkennung,  die  Mitglieder  traten  unter
gesetzliche  Verantwortlichkeit,  die  Arbeiter  erhielten  das  Stimmrecht ­
  und  die  Schulen  öffneten  sich  ihren  Kindern.  Unter  Führung ­
  der  Gewerkschaften  stiegen  die  Arbeiter  zu  höherer  Lebenshaltung ­
  auf  und  trotz  mancher  Rückschläge  wuchsen  Mitgliederzahl, ­
  Ansehen  und  Macht  der  Vereinigungen  so,  dass  am  Schluss
        <pb n="43" />
        25

des  Jahrhunderts  ihr  Vorhandensein  als  eine  Wohltat  anerkannt ­
  wurde.
Wachsendes  Kraftbewusstsein  und  Selbstbewusstsein  zeigte
sich  zuerst  bei  dem  heldenmütigen,  wenn  auch  erfolglosen  Bergarbeiterstreik ­
  von  1844.  1845  wurde  dann  die  „Nationale  Vereinigung ­
  vereinigter  Gewerke  zum  Schutze  der  Arbeit“  gegründet,
welche  15  Jahre  bestand  und  die  alten  Gewerkschaften  nicht  ablösen,
  sondern  zum  gemeinsamen  Handeln  Zusammenschlüssen
sollte.  Her  grosse  Wechsel  im  Geiste  des  Gewerkschaftswesens
seit  1884  zeigte  sich  in  der  im  Gegensätze  zu  den  Vorläufern
streng  konservativen  Haltung  dieser  Vereinigung,  die  gegen  die
unterschiedslose  Zuflucht  zum  Streik  auftrat  und  lieber  ein  gutes
Einverständnis  mit  den  Unternehmern,  als  deren  fortwährende
Befehdung  erstrebte.  Abgesehen  von  speziellen  Arbeiterfragen
hielt  man  sich  von  der  Politik  zurück.
Aber  doch  Hess  im  ganzen  die  Feindseligkeit  der  Unternehmer ­
  gegenüber  diesen  Fortschritten  der  Bewegung  nicht  nach.
Ja  man  gründete  sogar  auf  diese  friedlichen  Fortschritte  neue
Angriffe.  Feindliche  Unternehmer  behaupteten,  sie  hätten  zwar
gegen  örtliche  Vereinigungen  nichts  einzuwenden,  aber  solche
nationalen  Charakters  übten  eine  Tyrannei  über  die  Arbeiter  aus
und  beschränkten  deren  Freiheit.  Man  beantwortete  Streiks  mit
Aussperrungen  und  versuchte  das  bei  den  Arbeitern  verhasste
„Dokument“  zu  erzwingen.  Die  technischen  Unternehmer  Londons
beantworteten  den  Protest  der  Vereinigten  Maschinisten  gegen
Stückarbeit  und  planmässige  Ueberstunden  mit  der  Verweigerung
eines  Schiedsgerichtes  oder  auch  nur  der  Besprechung  der  Vorschläge. ­
  1852  sperrten  sie  die  Arbeiter  des  gesamten  Gewerbes
aus,  verlangten  das  „Dokument“,  und  nach  dreimonatlichem
Kampfe  mussten  die  Arbeiter  im  April  nachgeben.
Aber  die  Maschinisten-Vereinigung  überdauerte  diese  Aussperrung ­
  und  wurde  zum  Vorbild  vieler  anderer  Organisationen.
Sie  dehnte  sich  über  den  ganzen  Staat  aus,  war  aus  der  Verschmelzung ­
  von  verschiedenen  Lokalorganisationen  des  Gewerbes
entstanden  und  bedeutete  mit  ihrer  strengen  Zentralverwaltung
einen  bemerkenswerten  Fortschritt  gegenüber  den  kleinen  Gruppen,
deren  für  das  ganze  Gewerbe  gefährlichen  Einzelstreiks  sie  einschränkte. ­
  Sie  schuf  ein  merkwürdiges,  etwas  schwerfälliges
System  der  Kassenverwaltung  und  gab  unter  Aufrechterhaltung
der  Initiative  der  Ortsgruppen  die  Kontrolle  an  die  Zentralstelle.
        <pb n="44" />
        26

Die  Beiträge  betrugen  wöchentlich  eine  Mark;  unter  friedlicher
Haltung  nahm  die  Mitgliederzahl  zu  und  das  Vermögen  stieg  zu
einer  bis  dahin  ungekannten  Höhe.  Die  sich  aus  dieser  Kapitalkraft ­
  ergebende  Macht  erregte  natürlich  bei  den  Unternehmern
den  grössten  Unwillen.  Man  zog  über  die  Unterstützungskassen
her  und  erklärte  diese  für  einen  betrügerischen  Kniff,  um  die  Ersparnisse ­
  der  Arbeiter  von  ihrem  eigentlichen  Zwecke,  dem  Schutze
im  Alter,  bei  Todesfall,  Krankheit  und  Unfällen  abzulenken  und
sie  zur  Nährung  von  Unzufriedenheit  und  zur  Streikunterstützung
zu  missbrauchen.
Diese  Schmähungen  erreichten  natürlich  nicht  mehr  als  die
Angriffe  früherer  Jahre.  Durch  stete  Fühlung  mit  der  Öffentlichkeit, ­
  wobei  auch  die  Annonce  eine  Rolle  spielte,  erwarb  die  Vereinigung ­
  eine  führende  Stellung.  Tischler,  Schneider  und  Schriftsetzer ­
  organisierten  sich  auf  gleicher  Basis,  und  von  1852  —  59
machte  die  Bewegung  ruhige  und  stete  Fortschritte.  Diese
Periode  innerer  Kräftigung  brachte  auch  ein  besseres  Einverständnis ­
  zwischen  Arbeit  und  Kapital,  und  viele  Kreise  hegten
die  Zuversicht,  dass  der  Schiedsspruch  an  Stelle  des  Kampfes
treten  und  binnen  kurzem  die  Streiks  praktisch  aufhören  würden.
Aber  diese  hohen  Erwartungen  sollten  sich  nicht  erfüllen.
Die  Depression  nach  der  Krisis  von  1857  schuf  viele  Arbeitslose
und  die  Aussperrungen  häuften  sich.  1859  wurden  gleichzeitig
24000  Arbeiter  des  Londoner  Baugewerbes  aus  Anlass  ihrer
Forderung  einer  kürzeren  Arbeitszeit  ausgesperrt;  keine  von  beiden
Parteien  erfocht  einen  völligen  Sieg.  In  der  Zeit  von  1867—75
erreichten  dann  die  Gewerkschaften  einige  politische  Vorteile;
zunächst  wurden  sie  gesetzlich  voll  anerkannt,  und  die  von
1858—67  ständig  in  den  Hauptstädten  des  Landes  tagenden  Gewerberäte ­
  (trade  councils)  erreichten  im  Zusammenwirken  mit
opferwilligen  Persönlichkeiten  aus  allen  Gesellschaftskreisen  eine
Besserung  der  Arbeitsbedingungen  und  eine  Bewegung  zur  Reform
der  Arbeitergesetze.  Durch  diese  Kreise  vor  allem  wurde  das
Reformgesetz  von  1866  zustande  gebracht,  das  den  bis  dahin
rechtlosen  städtischen  Arbeitern  das  Stimmrecht  gab.  Fast
ebenso  wichtig  war  die  Abänderung  des  alten  Dienstbarkeitsgesetzes, ­
  das  den  Arbeiter  mit  Gefängnis  bestrafte,  wenn  er  den
Kontrakt  brach  oder  seine  Arbeit  unvollendet  verliess.  Die
politische  Rührigkeit  der  Gewerkschaftler  wurde  durch  eine
parlamentarische  Untersuchung  von  1867  belebt,  die  gegen  die
        <pb n="45" />
        27

Gewerkschaften  gerichtet,  deren  glänzende  Rechtfertigung  bedeutete.
Der  Komiteebericht  der  Minorität  empfahl  für  die  Gewerkschaften
das  Recht  der  Eintragung  ins  Vereinsregister,  den  gesetzlichen
Schutz  ihrer  Kassen  unter  Beibehaltung  ihrer  Unangreifbarkeit
durch  andere  Rechtsverfahren;  ferner  sollte  keine  von  einem
Arbeiter  begangene  Handlung  strafbar  sein,  wenn  sie  nicht
auch  für  andere  Personen  strafbar,  keine  durch  eine  Vereinigung ­
  begangene,  wenn  sie  nicht  für  eine  Einzelperson
gesetzwidrig  sei.  1871  wurden  diese  Vorschläge  der  Minorität
zum  Gesetz  erhoben,  und  die  Gewerkschaften  damit  vor  der
Verfolgung  geschützt  durch  ein  Gesetz,  das  über  den  Köpfen
schwebte,  bis  das  Oberhaus  es  durch  seine  Interpretation  in  der
Taff-Vale-Entsclieidung  1902  ausser  Kraft  setzte.  Der  Erfolg  der
Arbeiter  wurde  zum  guten  Teil  dadurch  erreicht  ,  dass  die  konservative ­
  Partei  suchte,  die  denselben  1867  verliehenen  Stimmen
für  sich  zu  gewinnen.  Die  Aufhebung  des  gegen  das  Streikpostenstehen ­
  gerichteten  Zusatzes  zum  Strafgesetz  von  1871
(criminal  law  amandment  act)  wurde  nach  kräftiger  Agitation  1875
erreicht.
Und  während  das  Parlament  so  den  Arbeitervereinigungen
den  vollen  und  gleichen  Schutz  des  Gesetzes  gab,  wurden  andere
Eortschritte  durch  deren  eigene  Anstrengung  erreicht.  Kohlenarbeiter ­
  und  Baumwollspinner,  die  straff  organisiert  und  in  bestimmten ­
  Gegenden  konzentriert  waren,  verliessen  sich  zum  guten
Teil  auf  die  Gesetzgebung  zur  Erreichung  ihrer  Ziele;  die  Bergleute ­
  erreichten  ein  Gesetz  gegen  das  Trucksystem  und  Missbrauche ­
  im  Wiegen  und  Messen,  während  die  Spinner  1874  eine
Einschränkung  der  Arbeitszeit  für  Frauen  auf  wöchentlich
5f»V 2  Stunden  durchsetzten.  Im  Baugewerbe  wurde  die  Arbeitszeit ­
  auf  9  Stunden  herabgesetzt  und  ein  Teil  der  Maschinisten
erreichte  das  gleiche  durch  eine  temporäre  Vereinigung.
Das  Jahr  1874  brachte,  wie  40  Jahre  vorher,  eine  neue
Welle  der  Bewegung  über  das  Land  und  man  versuchte  selbst
die  Landarbeiter  zu  organisieren;  aber  die  Isolierung  und  Armut
dieser  niedergetretenen  Klasse  verhinderte  ihren  Sieg  über  die
feindlichen,  von  Geistlichkeit,  Behörden  und  selbst  Militär  unterstützten ­
  Farmer.  Und  am  Ausgang  des  Jahrzehntes  trat  wieder
eine  Depression  ein,  der  einige  Vereinigungen  erlagen.  Aber  die
Lehren  von  1878  und  der  folgenden  Jahre  brachte  als  guten  Erfolg ­
  eine  bessere  Selbsterkenntnis  der  Gewerkschaften,  die,  ver ­
        <pb n="46" />
        28

leitet  durch  eine  Überschätzung-  ihrer  Unterstiitzungskassen,  Gefahr ­
  liefen  zu  erstarren  und  die  eigentlichen  Ziele  der  Bewegung
zu  vergessen.  Im  Anfang  der  achtziger  Jahre  machte  sich  eine
gewisse  Unzufriedenheit  bemerkbar  und  man  protestierte  gegen
die  exklusive  Politik  vieler  Vereinigungen.  Die  grosse  Armut  in
London  und  vielen  Provinzialstädten  legte  die  Forderung  einergrösseren
  Demokratisierung  der  Bewegung  nahe,  und  diese  „Neue
Gewerkschaftspolitik“  suchte  ihre  Ideale  in  der  Organisierung  der
ungelernten  Arbeitskräfte,  und  in  der  Unterordnung  der  Unterstützungskassen ­
  unter  die  eigentliche  Wirtschaftspolitik.  Diese
von  Anfang  an  etwas  sozialistisch  gefärbte  neue  Bewegung
wuchs  mit  der  Unzufriedenheit,  die  nach  1886  England  ergriff.
Mit  der  Arbeitslosigkeit  dieser  Zeit  des  Niedergangs  erschöpften
sich  die  Kassen;  zwar  suchten  viele  Vereinigungen  sich  dadurch
zu  erhalten,  dass  sie  die  Auszahlungen  einschränkten  und  die
Mitglieder  zur  Zahlung  ihrer  rückständigen  Beiträge  drängten;
aber  das  brachte  nur  neue  Schwierigkeiten.  D  ie  Untersuchungen
von  Charles  Bootii  über  die  Lage  der  arbeitenden  Klassen
brachten  ungeahnte  Armut  und  Elend  ans  Licht.  „32°/ 0  der
ganzen  Bevölkerung  Londons,  in  grossen  Distrikten  sogar  über
60  °/ 0 ,  fand  man  in  einem  Elend  leben,  das  nicht  nur  die
elementarsten  Ansprüche  an  Kultur  und  Menschendasein  vermissen
Hess,  sondern  auch  Gesundheit  und  Leistungsfähigkeit  geradezu
ausschloss.“  Die  Arbeiterschaft  der  Städte  geriet  in  Gärung;
Aufzüge  Arbeitsloser  durchstreiften  das  Land  und  die  radikalen
Elemente  erreichten  um  das  Jahr  1890  die  Oberhand  in
den  Gewerkschaften.
Der  grösste  Sieg  der  neuen  Bewegung  war  der  Erfolg  des
Hafenarbeiterstreiks  von  1889,  eines  der  drei  oder  vier  grössten
Arbeitskämpfe  der  Geschichte.  Nachdem  die  Heizer  und  die
Arbeiterinnen  der  Streichholzfabriken  ihre  Streiks  gewonnen,  vor
allem  durch  die  Sympathie  der  Öffentlichkeit,  ergriff  die  Bewegung
die  Hafenarbeiter,  die  die  grauenhaften  Zustände  im  Londoner
Hafen  bessern  wollten.  Die  halbverhungerten  Leute  forderten  die
Abschaffung  des  Zwischenmeisters  und  des  Stücklohnes,  sowie
einen  Minimalstundenlohn  von  50  Pfg.  mit  dem  Zusatz,  dass  sie
mindestens  vier  aufeinanderfolgende  Stunden  beschäftigt  würden.
Selbst  mit  Einschluss  des  Anthrazitkohlenstreiks  von  1902  hat  es
wohl  in  der  ganzen  Geschichte  keinen  Kampf  gegeben,  in  dem  die
Sympathie  des  grossen  Publikums  sich  so  mächtig  zeigte.  Es
        <pb n="47" />
        29

scheint  fast,  als  könne  nur  ein  Wunder  den  Sieg  für  die  armen,
unterdrückten  Leute  errungen  haben,  die  erst  seit  kurzem  und
noch  unvollständig  organisiert  waren.  Die  führenden  Männer
Englands,  Leute  aus  allen  Klassen  und  von  jedem  Kang,  zeichneten ­
  grosse  Unterstützungsbeiträge,  die  Arbeitervereinigungen
des  ganzen  Landes  waren  freigebig,  und  tausende  von  Pfund  Sterling ­
  wurden  von  Australien  aus  telegraphisch  für  die  Streikenden
angewiesen.  Die  Unternehmer  sahen  sich  einem  Sturm  der  öffentlichen ­
  Meinung  und  einer  Empörung  gegenüber,  der  sie  nachgeben
mussten.
Dieser  erstaunliche  Erfolg  und  die  Erfahrung,  dass  auch
ungelernte  Arbeiter  durch  Organisation  mehr  als  noch  vor  einer
Generation  erreichen  könnten,  gab  der  Gewerkschaftsbewegung
neue  Kraft.  Von  1889  —  1892  wuchs  die  Mitgliederzahl  schnell;
in  dem  letztgenannten  Jahre  standen  für  England  und  Irland
1  503  000  Personen  in  den  Listen,  und  nach  einem  kleinen  Abfall
bis  1895  stieg  die  Zahl  von  neuem;  1901  zählte  man  1  923000,
im  August  1903  wahrscheinlich  über  zwei  Millionen  Mitglieder.
Dabei  wuchs  die  Kraft  der  Vereinigungen  mehr  als  die  Zahlen
vermuten  lassen.  Selbst  viele  nicht  organisierten  Arbeiter  sympathisieren ­
  heute  mit  der  Bewegung,  stimmen  für  sie  und  folgen
ihrer  Führung.
Im  Jahre  1901  verfügten  die  grösseren  Gewerkschaften,  die
etwa  3 / b  der  Mitgliederzahl  des  Landes  umfassen,  über  Fonds  im
Betrage  von  über  80  Millionen  Mark  und  über  ein  Jahreseinkommen ­
  von  40  Millionen  Mark.  In  den  10  Jahren  von  1892—1901
verausgabten  diese  Fonds  für  Kranken-,  Unfall-,  Arbeitslosen-  u.  a.
Unterstützungen  rund  300  Millionen  Mark.  Auch  der  Zusammenschluss ­
  der  Einzelgruppen  hat  in  dieser  Zeit  in  England  Fortschritte ­
  gemacht,  wenn  auch  nicht  so  umfassend  wie  in  Amerika.
Speziell  in  der  Städteverwaltung  hat  man  in  diesem  Jahrzehnt
befriedigende  Siege  errungen;  so  vom  Londoner  Stadtverordnetenkollegium ­
  und  anderen  Verwaltungen  Zubilligung  des  von  der  Gewerkschaft ­
  festgesetzten  Lohnes  und  der  gewünschten  Arbeitszeit
für  öffentliche  Arbeiten.  Aber  der  politische  Haupterfolg  war
jedenfalls  das  Haftpflichtgesetz  von  1897  (compulsory  liability
act),  das  dem  Arbeiter  für  Unglücksfälle  in  vielen  Gewerben  eine
Entschädigung  zubilligt.  Die  Taff-Vale-Entscheidung  von
1902,  die  die  Kechtsbasis  der  Gewerkschaften  wieder  verschob,
hat  nur  vorübergehend  die  Bewegung  gehemmt.  Ihre  Folgen
        <pb n="48" />
        30

lassen  sich  zwar  nicht  völlig-  übersehen,  aber  die  Störung  der
friedlichen  Entwickelung  hat  die  politische  Tätigkeit  der  Organisationen ­
  wieder  belebt.  Deshalb  wird  aber  die  englische  Gewerkschaftsbewegung, ­
  die  so  viele  Angriffe  und  Verfolgungen  überwunden ­
  hat,  aucli  diesen  letzten  Anschlag  des  obersten  Gerichtshofes ­
  wohl  überdauern.

7.  KAPITEL.
Die  Arbeit
zur  Zeit  der  amerikanischen  Kolonieen.
In  den  amerikanischen  Kolonieen  gab  es  viel  Land  und  wenig
Geld;  viel  Feld  zu  bestellen  und  wenig  Männer  zum  pflügen.  Die
Bedürfnisse  des  Volkes  waren  einfach,  die  Geschichte  der  Arbeit
war  anderthalb  Jahrhundert  nach  der  Landung  der  Puritaner  in
Neu-England  lediglich  die  der  Bezwingung  der  Natur  durch  harten
Kampf.  In  kleinen  Siedelungen  entlang  der  Küste  zerstreut  und
nur  wenige  Meilen  die  schiffbaren  Flüsse  aufwärts,  lebten  Engländer, ­
  Franzosen,  Niederländer,  Schweden,  Deutsche  und  Spanier
vom  Pelzhandel  mit  Indianern,  von  Tabak-,  Weizen-  und  Maisbau,
vom  Schiffsbau  und  einigen  rohen  Handwerken.  Das  Land  war
damals  arm  und  den  Gegensatz  zwischen  Keichtum  und  Elend,
zwischen  Palästen  und  Hütten,  der  die  Gegenwart  charakterisiert, ­
  kannte  man  nicht.  Bei  alledem  gab  es  aber  natürlich  doch
auch  Klassenunterschiede,  Arme  und  Reiche,  Landbesitzer  mit
10  000  Ackern  hatten  hunderte  von  Arbeitern  und  die  Sklaven,
die  im  Süden  die  schwere  Arbeit  verrichteten,  besassen  nicht
Land  noch  Haus,  weder  die  Kleidung  auf  dem  Leibe,  noch  ihre
eigene  Arbeitskraft.  Aber  auch  der  Reiche  hatte  nur  rohe  Genussmöglichkeiten ­
  und  der  meiste  Luxus  selbst  unserer  heutigen
Armen  war  ihnen  unbekannt.  Im  Süden,  wo  die  Löhne  überhaupt
unbekannt  waren,  wo  man  höchstens  für  die  Mietung  eines  Sklaven
von  einer  Plantage  an  den  Herrn  etwas  zahlte,  war  der  Weisse,
der  keine  Sklaven  besass,  in  der  Stellung  eines  landlosen  Mannes
im  Mittelalter  und  der  sogenannte  „weisse  Landstreicher“  (trosh)
        <pb n="49" />
        31

zeigte  erst  nach  dem  Bürgerkriege,  dass  er  etwas  leisten  konnte.
Im  Norden  waren  die  Zustände  besser,  aber  die  scharfe  Grenze
zwischen  dem  Arbeiter  und  dem,  der  von  der  Arbeit  anderer  lebte,
war  durch  die  mangelnde  Erziehung  und  die  politische  Rechtlosigkeit ­
  der  Arbeiter  gezogen.  Die  geringen  Löhne  reichten,  selbst
wenn  sie  in  Geld  gezahlt  wurden,  kaum  zur  Nahrung  hin  und
einem  selbstgefertigten  Anzug,  der  die  Leute  schon  äusserlich  von
dem  „Herrn“,  der  auf  der  anderen  Seite  der  Strasse  ging,  unterschied. ­
  Es  ist  schwer,  die  Löhne  einer  Gesellschaftsordnung  und
einer  Geschichtsperiode  mit  denen  anderer  zu  vergleichen.  Die
Massstäbe  wechseln  so  sehr,  dass  man  kaum  sagen  kann,  ob  eine
Menschenklasse  es  zu  dieser  oder  jener  Zeit  besser  gehabt  hätte.
Bei  der  Verschiebung  des  Geldwertes  können  wir  die  uns  bekannten ­
  Löhne  früherer  Zeiten  ebenso  wenig  wie  die  veränderten
Arbeitsbedingungen  vergleichen.  Aber  abgeschätzt,  können  wir
doch  sagen,  dass  unter  Berücksichtigung  der  Kaufkraft  des  Geldes
Lebenshaltung  und  Ansprüche  damals  geringer  waren  als  heute.
In  Virginia  wie  Massachusetts  bestand  ursprünglich  die  Absicht, ­
  die  Gesellschaft  auf  eine  rohkommunistische  Grundlage  zu
stellen.  Aber  die  Vorschläge,  von  jedem  Manne  eine  vorgeschriebene ­
  Arbeitsleistung  zu  verlangen  und  jedem  einen  Anteil  am
Ertrag  entweder  in  gleichen  Teilen  oder  nach  Bedürfnis  zu  geben,
scheiterte  an  der  Weigerung  der  Edelleute,  ihre  Anteilscheine
herauszugeben  und  mit  der  Einführung  von  Sklaven  nach  Virginien
war  an  den  Versuch  eines  Kommunismus  nicht  mehr  zu  denken.
Schon  im  Jahre  1633,  d.  i.  13  Jahre  nach  der  Ankunft  Maytiowers,
  versuchte  man  in  Massachusetts  die  Löhne  gesetzlich  festzulegen. ­
  Der  oberste  Gerichtshof  bestimmte,  dass  Tischler,  Maurer,
Holzarbeiter,  Landarbeiter  u.  a.  nicht  mehr  als  2  Mark  oder  bei
freier  Verpflegung  nicht  über  1,10  Mark  täglich  erhalten  sollten. 1 )
Ungelernte  Arbeiter  sollten  ihre  Löhne  von  der  Polizei  festgesetzt
erhalten.  Gelernte  Schneider  erhielten  1  Mk.,  ungelernte  65  Pfg.
täglich.  Die  Strafe  von  5  Mk.  für  Unternehmer,  die  höhere  Löhne
zahlten,  wurde  bald  aufgehoben  und  das  ganze  Gesetz  geriet  ausser
Anwendung.
Vom  Anfang  des  17.  bis  zum  Anfang  des  18.  Jahrhunderts
hielten  sich  die  Löhne  für  gewöhnliche  Arbeiter  abgesehen  von
besonders  tüchtigen  Kräften  auf  der  Stufe  von  2  Mk.  täglich,
!)  Umrechnung  siehe  Schlussbcmerkung  im  Vorwort  des  Übersetzers.
        <pb n="50" />
        32

Frauen  erhielten  natürlich  weniger,  etwa  80—100  Mk.  jährlich
und  indianische  Feldarbeiter  etwa  1,50  Mk.  täglich.  Bei  den
Preisschwankungen  lässt  sich  natürlich  schwer  feststellen,  was
der  Arbeiter  für  diese  zwei  Mark  kaufen  konnte,  aber  viele  Gegenstände ­
  des  allgemeinen  Konsums  scheinen  damals  höher  als  heute
im  Preise  gestanden  zu  haben.  Mais  schwankte  bei  einem  Preise
von  6  Mk.  für  den  Bushel  in  der  Zeit  von  1623—1638  um  das
Doppelte.  Das  wären  also  damals  3—6  Arbeitstage  für  ein  Bushel
Mais  gegenüber  1 / 8  bis  1 j 2  Tagelohn  heute.  Butter  war  billiger
und  kostete  1  Mk.  das  kg,  Käse  80  Pfg.  Natürlich  bestanden
viele  andere  Ausgaben,  wie  Grundrente,  für  Verkehrsmittel  u.  a.
damals  nicht  und  man  kann  annehmen,  dass  die  meisten  Arbeiter
ein  kleines  Anwesen,  Hühner  und  eine  Kuh  gehabt  haben,  die  zusammen ­
  mit  der  im  Hause  üblichen  Herstellung  der  Kleidung  den
Unterhalt  der  Familie  stützte,  so  dass  die  allgemeine  Lage  der
Arbeiter  ausser  bei  ungünstigen  Ernten  mangels  krassen  Elends
und  dringender  höherer  Bedürfnisse  keine  schlechte  genannt
werden  kann.
Die  Arbeitszeit  für  diese  2,—  Mk.  war  gewöhnlich  von
Sonnenaufgang  bis  Sonnenuntergang,  da  die  künstliche  Beleuchtung ­
  noch  nicht  entwickelt  genug  war,  um  ein  arbeiten  während
der  Dunkelheit  zu  gestatten.  Nachfrage  nach  ungelernter  Arbeit
gab  es  in  Fülle,  aber  die  Ansprüche  an  die  Leistung  waren  hoch.
Bis  zu  einer  gewissen  Ausdehnung  hatte  man  Dienstverträge  geschlossen ­
  mit  Leuten,  die  Europa  gern  verlassen  wollten,  um  der
Unterdrückung  oder  Verfolgung  zu  entgehen  oder  ihre  Lage  zu
verbessern,  und  denen  man  die  Überfahrt  bezahlt  hatte,  wofür  sie
bei  der  Ankunft  eine  Reihe  von  Jahren  zu  arbeiten  hatten.  Obgleich ­
  diese  sogenannten  redemptioners  also  ohne  Lohn  zu  arbeiten
hatten,  und  in  der  Regel  nur  am  Ende  der  Vertragszeit  einen
„  Freiheits  -  Anzug“  erhielten,  waren  sie  doch  bedeutend  besser
gestellt  als  Sklaven,  und  besassen  eine  Reihe  von  gesetzlich  festgelegten ­
  Rechten.  Freilich  wurden  sie  oft  schlecht  behandelt  und
Entlaufene  hai’t  bestraft.  Dieses  System  verleitete  wegen  seiner
Einträglichkeit  besonders  Schiffsbesitzer  zu  vielfachen  Missbrauchen.
Es  war  nicht  nur  der  Auswurf  der  Menschheit,  der  sich  dem  Arm
der  Gerechtigkeit  entziehen  wollte,  der  diesen  Weg  benutzte,
sondern  es  wurden  auch  oft  junge  Leute  in  Europa  auf  den  Strassen
weggefangen  und  mit  Gewinn  nach  Virginien  und  Massachusetts
verkauft.
        <pb n="51" />
        33

Eine  andere  Folge  der  grossen  Nachfrage  nach  ungelernten
Arbeitern  war  die  Beschäftigung  von  Kindern.  Knaben  wurden
oft  mit  7  Jahren  in  die  Lehre  genommen  und  hatten  unter  strengem
Regiment  harte  Arbeit  zu  leisten,  ohne  doch  vor  dem  21.  Jahre  vollen
Manneslohn  zu  erhalten.  Aber  obgleich  so  die  Arbeitsbedingungen
keineswegs  ideale  waren,  und  wenigstens  im  Norden  die  Mehrheit
der  Arbeiter  aus  freien  Männern  bestand,  lag  keine  Notwendigkeit
vor  und  kein  Vorteil  darin,  Arbeiterorganisationen  zu  begründen.
Das  Problem  war  eben  damals  noch  nicht  die  Art  der  Verteilung,
sondern  einfach  die  Vermehrung  des  Einkommens  der  Gesamtheit.
Und  so  lange  der  Arbeiter  noch  direkt  der  Natur  gegenübersteht
und  für  seinen  Lebensunterhalt  nur  auf  die  direkte  Ertragsfähigkeit
seiner  Arbeit  angewiesen  und  auf  deren  Hebung  bedacht  ist,  besteht
wenig  Bedürfnis  für  die  heute  übliche  Art  von  Gewerkschaften.
Nur  wo  der  Arbeiter  durch  die  Begehrlichkeit  der  Unternehmer
um  den  Ertrag  seiner  Arbeit  gebracht  wird,  und  wo  die  Konkurrenz ­
  des  Arbeitsangebotes  den  Markt  drückt,  ist  die  Organisierung ­
  begründet,  kann  sie  auf  Erfolg  rechnen.  So  beginnt  sie
denn  in  Amerika  erst  nach  dem  Freiheitskrieg,  ja  eigentlich  erst
am  Anfang  des  19.  Jahrhunderts.
Seit  diesen  Kolonialzeiten  aber  hat  der  amerikanische  Arbeiter
gewaltige  Fortschritte  gemacht.  In  seiner  Lohnhöhe,  seiner  Arbeitszeit, ­
  der  Kaufkraft  seines  Lohnes,  seinen  Freiheiten,:  gesetzlichen
und  politischen  Rechten,  in  Leistungsfähigkeit,  Bildung,  Selbstbeherrschung ­
  und  endlich  auch  in  dem  Ansehen,  das  er  geniesst
und  der  Art,  wie  er  behandelt  wird:  in  all  dem  steht  der  heutige
amerikanische  Arbeiter  himmelhoch  über  seinen  Vorfahren,  die  vor
dem  Freiheitskriege  lebten.

8.  KAPITEL.
Die  Arbeit  in  der  Zeit
von  der  Unabhängigkeitserklärung
bis  zur  Freiheitserklärung.
Die  Unabhängigkeitserklärung  hat  nicht  alle  Menschen  „frei
und  gleich“  gemacht  und  der  Freiheitskrieg  hat  nicht  alle  Fesseln
der  Arbeiterschaft  gesprengt.  Nur  politisch  war  Amerika  nun
frei,  konnte  es  seinen  ruhmreichen  Wettlauf  mit  den  Völkern
3
        <pb n="52" />
        34

der  Erde  beginnen;  aber  wirtschaftlich  hatte  der  Freiheitskampf
keine  direkte  Besserung  der  Arbeitsbedingungen  im  Gefolge.  Der
neugeborene  Staat  trat  verarmt  und  schwer  verschuldet  in  die
Friedenszeit  ein  und  die  Abschüttelung  der  englischen  Vorherrschaft ­
  brachte  dem  amerikanischen  Arbeiter  im  Anfang  keine
höheren  oder  regelmässigen  Löhne.
Die  Geschichte  der  Vereinigten  Staaten  von  der  ünabhängigkeitserklärung
  von  1776  bis  zur  Freiheitserklärung  von
1863  ist  die  Lösung  des  Arbeitsproblems,  —  des  Kampfes  um
den  Fortschritt  von  der  Sklavenarbeit  zur  freien  Arbeit.  Von
der  Gründung  der  Republik  an  hat  dieser  Konflikt  bestanden  und
man  konnte  voraussehen,  dass  entweder  die  Freien  die  Ketten
der  Sklaven  brechen  mussten,  oder  dass  die  Sklaven
Ketten  für  die  Freien  schmieden  würden.  Die  Arbeiterschaft ­
  des  Nordens  und  besonders  die  Gewerkschaftler  forderten
laut  die  Abschaffung  der  Sklaverei,  und  ihrem  Patriotismus  verdanken ­
  wir  zum  guten  Teil  das  Verschwinden  derselben  vom
Kontinente.
Zur  Zeit  der  ersten  Volkszählung  der  Vereinigten  Staaten
im  Jahre  1790,  sieben  Jahre  nach  Beendigung  des  Unabhängigkeitskrieges, ­
  gab  es  im  Lande  750  000  Neger,  d.  i.  etwa  ein
Fünftel  der  Bevölkerung.  Die  grosse  Mehrzahl  derselben  waren
Sklaven  in  den  Tabak-  und  Baumwollplantagen  des  Südens.  Die
Verfassung  hat  damals  nicht  nur  nicht  die  Sklaverei  aufgehoben,
sondern  die  Bundesregierung  sogar  bis  zum  Jahre  1808  gehindert,
gegen  die  Einfuhr  neuer  Sklaven  einzuschreiten.  Denn  zur  Zeit
der  Annahme  der  Verfassung  glaubte  man,  die  Sklaverei  könne
keinen  langen  Bestand  mehr  haben. 1 )  Die  Sklavenarbeit  war  so
billig,  schlecht  und  verschwenderisch,  dass  die  freiwillige  Freilassung ­
  oder  der  billige  Freikauf  wahrscheinlich  erschien.  Aber
mit  der  Erfindung  der  Baumwollspindel  1793  wurde  die  Sklavenarbeit ­
  überaus  einträglich.  Von  da  an  bezahlte  sich  die  Anpflanzung ­
  der  Baumwolle  und  Sklaven  wurden  sehr  teuer.  Die  amerikanische ­
  Geschichte  von  1790—1860  ist  eine  Reihe  von  wirtschaftlichen ­
  und  politischen  Konflikten  zwischen  Nord-  und  Südstaaten ­
  und  das  Arbeitsproblem,  der  Gegensatz  zwischen  freier
und  Sklavenarbeit  war  die  Frage,  die  gelöst  werden  musste.

*)  Andere  behaupten,  dass  man  diese  Frage  unberührt  liess,  um  nicht
das  Zustandekommen  des  Bundes  überhaupt  unmöglich  zu  machen.  D.  Übs.
        <pb n="53" />
        35

3

Die  Entstehung  und  Lösuhg  dieses  ersten  Arbeitsproblems
der  Vereinigten  Staaten,  der  furchtbare  Kampf  und  die  Opfer,  die
es  forderte,  sind  zu  bekannt,  um  hier  wiederholt  zu  werden.
Einige  Jahre  lang  wuchsen  die  Sklavenstaaten  rapid,  mit  der  Entwicklung ­
  der  Baumwollindustrie  Schritt  haltend,  und  die  Sklaverei
wanderte  von  der  südlichen  atlantischen  Küste  hinauf  bis  an  den
Mississippi.  Dann  kam  der  Streit  um  das  Land  westlich  des
Mississippi,  in  dem  die  Nordstaaten  siegten.  Die  neuen  europäischen ­
  Einwanderer  siedelten  sich  im  Norden  an  und  hielten  sich
von  den  Sklavenstaaten  fern.  Bevölkerung,  Bildung  und  Wohlstand ­
  wuchsen  in  den  freien  Staaten  schneller  und  die  Gegnerschaft ­
  gegen  die  Sklaverei  wurde  im  Norden  so  stark,  dass  der
Süden,  an  seiner  Zukunft  verzweifelnd,  allem  Streit  durch  Austritt ­
  aus  dem  Bunde  ein  Ende  bereiten  wollte.  Es  ist  ein  gutes
Zeichen  für  die  Zukunft,  dass  in  den  letzten  Jahrzehnten,  seit
dem  entscheidenden  Sieg  der  freien  über  die  Sklavenarbeit,  der
Süden  herrliche  Fortschritte  gemacht  hat.  Unzweifelhaft  wird
ihm  eine  grössere  Blüte  beschieden  sein,  als  sie  je  unter  der
Sklaverei  möglich  gewesen  wäre.
Aber  wenn  auch  in  dieser  Zeit  fast  alles  sich  um  diese
Frage  drehte,  so  hatte  doch  auch  gleichzeitig  der  Norden  seine
eigene  Sorge  mit  der  Frage  der  freien  Arbeiter.  Der  ungelernte
Arbeiter  stand  am  Ausgang  des  Unabhängigkeitskrieges  noch  auf
dem  Tagelohn  von  2  Mk.  für  eine  Arbeit  von  Sonnenaufgang  bis
-Untergang  und  die  Lebensbedürfnisse  standen  noch  auf  dem  alten
Niveau,  die  Preise  waren  die  alten  hohen.  Nach  Prof.  Mc.  Moster
kostete  Mais  1784  3  Mk.  und  Weizen  8,50  Mk.  der  Bushel,  Pökelfleisch ­
  1,60  Mk.  das  kg,  so  dass  der  Arbeiter  für  den  Bushel  Mais
l'/o,  für  den  Bushel  Weizen  4*/ 4 ,  für  270  kg  Fleisch  2  Tage
arbeiten  musste:  ein  Beweis  niedriger  Lebenshaltung.  Einmal
wöchentlich  frisches  Fleisch  zu  essen,  war  schon  ungewöhnlich.
Dazu  waren  viele  Früchte  und  Gemüse  wie  Tomaten,  Rhabarber,
Blumenkohl  u.  a.  noch  unbekannt.  Die  Kleidung  bestand  aus
einem  Paar  Bukskin-  oder  Lederhosen,  einem  bunten  Hemd,  roter
Flanelljacke,  einem  an  den  Seiten  hochgebogenen  Bauernbut,  rindledernen ­
  Stiefeln  mit  grossen  Messingschnallen  und  einem  Lederschurz. ­
  Frauen  und  Mädchen  waren  spärlich  und  mit  wenig
Rücksicht  auf  Geschmack  oder  Bequemlichkeit  gekleidet.  In  den
primitiven  Wohnungen  ersetzte  gestreuter  Sand  den  Teppich  und
die  Wände  waren  kahl  und  schmucklos.  Das  Geschirr  bestand
        <pb n="54" />
        36

aus  Zinn;  Öfen,  Kohle  und  Streichhölzer  fehlten  und  das  Feuer
für  Kochzwecke  musste  noch  mit  dem  Feuerstein  geschlagen
werden.
Noch  in  vielen  anderen  Dingen  waren  die  Leute  im  Nachteil
gegen  ihre  heutigen  Kameraden.  Es  gab  wenig  Schulen  und  der
Besuch  der  bestehenden  war  oft  unerschwinglich  teuer.  Die  Lohnzahlungen ­
  waren  unregelmässig  und  Hessen  den  Arbeiter  oft'
Wochen,  ja  Monate  warten.  Dazu  erhielt  er  oft  noch  ausser
Kurs  gesetztes  Geld  und  Noten  von  zusammengebrochenen  Banken.
Auch  Truckläden  gab  es  in  vielen  Teilen  des  Landes  und  die
Löhne  wurden  häufig  in  Waren  oder  Anweisungen  auf  solche
gezahlt.  Gegenüber  diesen  Ungerechtigkeiten  hatte  man  wenig
Beschwerdemöglichkeit.  In  vielen  Staaten  hatte  der  Arbeiter
kein  Bürgerrecht  und  war  damit  jeden  politischen  und  gesellschaftlichen ­
  Einflusses  bar.  Keine  Sparkassen,  Unterstützungsvereine ­
  und  starken  Gewerkschaften  gaben  ihm  Bück  halt  für
schlechte  Zeiten.  Und  wenn  die  Zustände  schon  zu  Zeiten  der
Gesundheit  des  Arbeiters  traurig  waren,  verschlimmerten  sie  sich
natürlich  unberechenbar  im  Falle  von  Krankheit  und  bei  Unglücksfällen. ­
  Die  Gesetze  waren  überaus  streng  und  der  Dollar  wurde
fast  mehr  als  heute  über  den  Menschen  gestellt  und  man  kann
sagen,  dass'die  härtesten  Strafen  den  Mann  erwarteten,  der  das
Verbrechen  beging,  kein  Geld  zu  besitzen.  Wie  in  England  konnte
man  wegen  der  geringsten  Schuldsumme  ins  Gefängnis  geworfen
werden,  wenn  der  Gläubiger  es  wünschte.  Man  schätzte  1829
unter  den  Insassen  der  Gefängnisse  von  Massachusetts,  New  York
und  Pennsylvanien  etwa  20  000  Schuldner  kleiner  Summen.  Die
durchschnittliche  Schuld  von  1085  Leuten  im  Gefängnis:  von
Philadelphia  war  1828  weniger  als  100  Mk.  auf  den  Kopf,  und
in  einem  Falle  wurde  ein  Mann  für  eine  Schuld  von  10  Pfennigen
32  Tage  im  Gefängnis  gehalten.  .  Das  Elend  in  vielen  dieser
Schuldgefängnisse  kann  nur  mit  den  Schrecken  der  Sklavenschiffe
verglichen  werden.
Aber  wenn  der  Unabhängigkeitskampf  die  Arbeitsbedingungen
nicht  direkt  besserte,  so  führte  er  doch  zu  Besserungsmöglichkeiten. ­
  Denn  unter'  der  Vormundschaft  Englands  waren  die
Kolonien  an  der  Entwickelung  und  Verwertung  ihrer  Naturschätze
gehindert.  Während  der  Verwaltung  Washingtons  hielten  sich
die  Löhne  der  Landarbeiter  auf  20—24  Mk.  monatlich  bei  freier
Verpflegung  und  die  Bau-  und  Strassenarbeiter  in  Washington
        <pb n="55" />
        37

hatten  in  der  Zeit  von  1793—1800  kaum  mehr.  Gelernte  Leute
verdienten  natürlich  etwas  mehr;  wenn  die  Schriftsetzer  1  Mk.
für  1000  „m“  erhielten,  konnten  sie  etwa  32  Mk.  wöchentlich
verdienen.  Das  galt  aber  schon  für  so  hoch,  dass  die  Zeitungen
behaupteten,  deshalb  ihre  Preise  erhöhen  zu  müssen.  Mit  der
Ausbreitung  der  Industrie  im  ersten  Viertel  des  19.  Jahrhunderts
stiegen  die  Löhne  etwas,  ohne  aber  die  Lage  der  Arbeiterschaft
merklich  zu  bessern.  Die  Kanalbauten  und  das  Aufschliessen  des
Westens  brachten  grosse  Nachfrage  nach  ungelernten  Arbeitern;
die  Politik  der  Unabhängigkeit  von  Europa  seit  dem  Krieg  gab
Anlass  zu  Fabrikgründungen  in  den  Oststaaten,  und  um  1820
begann  die  grosse  Einwandererwelle  zu  fluten,  die  die  neue  Welt
mit  den  Kindern  der  alten  bevölkerte.  Von  1825—29,  d.  h.  während ­
  der  Präsidentschaft  John  Quinci  Adams,  waren  die  Löhne
ungewöhnlich  hoch.  Für  12  st.ündige  Arbeit  erhielt  man  3  Mk.
und  der  Lohn  für  Stellen  mit  Verpflegung  stieg  von  24  Mk.  auf
60  Mk.  monatlich.  Im  Winter  sank  dieser  Lohn  freilich  oft  bedeutend. ­
  Nach  Prof.  Mc.  Moster 1 )  konnten  aber  die  Frauen  durchschnittlich ­
  nicht  über  2  Mk.  wöchentlich  verdienen,  wofür  sie
Bücher  hefteten,  Hemden  und  Hosen  zu  32—40  Pf.  das  Stück
nähten,  um  im  Höchstfall  für  9  Hemden  wöchentlich  3,60  Mk.  zu
erreichen.
Aber  mit  den  Löhnen  waren  in  dieser  Zeit  die  Lebensmittelpreise ­
  gestiegen,  so  dass  die  Lebensbedingungen  im  grossen  und
ganzen  wenig  gebessert  waren.  Aber  der  höhere  Wohlstand  des
ganzen  Landes  mit  seiner  Nachfrage  nach  früher  kaum  gekannten
Arten  von  Arbeitern  hatte  einen  neuen  Geist  über  die  Unternehmer ­
  gebracht,  die  den  Arbeiter  menschlicher  zu  .behandeln
begannen.  In  verschiedenen  Staaten  wurden  die  Schuldgesetze
derart  erleichtert,  dass  eine  Schuld  von  60—100  Mk.  nötig  war,
ehe  jemand  ins  Gefängnis  geworfen  werden  konnte.  Aber  immerhin ­
  hatten  sich  die  alten  Leiden  nur  gemildert,  sie  waren  nicht
geheilt.  Gefängnisstrafe  für  Streik  oder  Koalition  bestand  noch
und  ohne  Stimmrecht  konnte  der  Arbeiter  wenig  zur  Besserung
der  Gesetzgebung  tun.  In  einigen  der  Fabriken  Neu-Eng'lands
war  die  Ausbeutung  von  Frauen  und  Kindern  grausam  und  das
schnelle  Wachstum  der  Städte  brachte  viele  üble  Folgen.

&amp;gt;)  John  b.  Mc.  Moster,  Geschichte  des  Volkes  der  Vereinigten  Staaten.
        <pb n="56" />
        38

In  diese  Zeit,  etwa  1825,  fällt  die  erste  bemerkenswerte
Bewegung  unter  der  Arbeiterschaft.  Ihre  Freunde  forderten  im
Parlament  Schutz  gegen  die  Ausbeutung  der  Armen  und  Unterstützung ­
  bei  Krankheit  und  Unglücksfällen.  Sie  fanden  aber  damit ­
  nach  Prof.  Mc.  Moster  wenig  Anklang  in  der  Öffentlichkeit
und  leiteten  mit  ihrer  Arbeit  eigentlich  nur  ernstliche  Organisationsversuche ­
  ein.  Die  Arbeiter  gründeten  zunächst  sozialistische
und  kommunistische  Vereinigungen,  verpflichteten  sich  nach  ihrem
Gewissen  und  ihren  Idealen  sozialer  Gerechtigkeit  zu  leben.  So
fand  schon  Robert  Owen  bei  seinem  Besuch  in  Amerika  solche
Vereinsgründungen  wie  New  Harmony  u.  a.  mit  idealem  Geiste
erfüllt,  wenn  auch  Ausdauer  und  Solidität  dieser  ersten  Bewegung
noch  fehlte.
Von  1825—60  wird  das  Ansteigen  der  Löhne  beträchtlicher.
Nach  Corali  D.  Wright,  dem  Arbeitssekretär  der  Vereinigten
Staaten,  erhielten  die  Tischler  1790  weniger  als  2,40  Mk.,  1830
bis  1840  4,50  bis  5,60  Mk.  täglich.  Die  Tagelöhno  gewöhnlicher
Arbeiter  betrugen  etwa  1790:  1,70,  1800:  2,50,  1800—10:  3,30
1818—20:  3,60,  1840—60:  3,40  bis  4  Mk.  Die  Drucker  erhielten
1800:  4,  1860:  7  Mk.;  Schuhmacher  3  resp.  4  Mk.;  Baumwollarbeiter
  1820:  1,65,  1860:  4,10  Mk.  Freilich  sind  diese  Zahlen
nur  grosse  Durchschnitte  und  die  Berichte  nicht  immer  glaubwürdig. ­
  Während  die  Löhne  so  allmählich  stiegen,  folgten  diesem
Steigen  zwar  einige  Lebensmittel,  andere  aber  fielen  im  Preise,  so
dass  unter  Berücksichtigung  der  grösseren  politischen  Freiheit,  der
besseren  Erziehungsmöglichkeiten  u.  dgl.  die  Lage  der  Arbeiterschaft ­
  in  der  Zeit  von  1800—60  einen  bedeutenden  Aufschwung
genommen  hat.

9.  KAPITEL.
Die  organisierte  Arbeit
vor  und  nach  dem  Bürgerkriege.
Erst  seit  dem  19.  Jahrhundert  kann  man  in  den  Vereinigten
Staaten  von  einer  Gewerkschaftsbewegung  reden.  In  Boston  und
New  York  bestanden  zwar  schon  früher  einige  kleinere  Vereinigungen, ­
  u.  a.  von  Werftarbeitern,  deren  Reizbarkeit  1770  zu
        <pb n="57" />
        3!)

einer  Metzelei  in  Boston  führte.  Aber  erst  in  der  Zeit  von  1800
bis  1865  kam  die  Bewegung-  zu  Kraft  und  Einfluss.  Dieses  späte
Wachstum  hängt  mit  der  Primitivität  der  jungen  amerikanischen
Industrie  zusammen.  Wie  die  englischen  Gewerkschaften  älter
und  kräftiger  sind  als  die  des  europäischen  Kontinents,  mussten
sie  auch  den  amerikanischen  voraus  sein.  Bei  der  Annahme  der
Verfassung  im  Jahre  1787  war  die  Bevölkerung  des  Gebietes  von
Kanada  bis  Florida,  vom  Ozean  bis  zum  Mississippi  wenig  grösser,
als  heute  die  der  Stadt  New  York,  die  1790  erst  33  000  Einwohner
zählte.  Selbst  1820  war  die  Bevölkerung  aller  Städte  des  Landes
zusammen  noch  nicht  so  gross,  wie  heute  die  von  Baltimore.  Die
Zersplitterung  aber,  z.  B.  der  landwirtschaftlichen  Arbeiterschaft,
gestattet  auch  heute  noch  nicht  eine  Organisation,  wie  sie  Bergbau- ­
  und  Fabrikarbeiter  besitzen;  noch  heute  wird  der  Landbau
in  den  Vereinigten  Staaten  so  häufig  im  Kleinbetrieb  geführt,  dass
der  durchschnittliche  Bauernhof  hinter  der  als  „Heimstätte“  bekannten ­
  Grösse  zurückbleibt,  so  dass  auf  je  5  Höfe  noch  nicht
ganz  4  Lohnarbeiter  entfallen.  Damals  aber  Hessen  die  Traditionen
der  Sklavenzeit  eine  Arbeiterbewegung  gleich  gar  nicht  aufkommen.
  Ja,  bei  der  geringen  Grösse  industrieller  Betriebe  bestand ­
  sogar  noch  einige  Aussicht  für  den  Arbeiter,  selbst  einmal
Unternehmer  zu  werden  und  zum  mindesten  konnte  er  den  geringen ­
  Preis  einer  kleinen  westlichen  Farm  bezahlen.  Und  was
Adam  Smith  1776  von  den  englischen  Arbeitern  sagte,  galt  auch
von  den  amerikanischen:  „In  öffentlichen  Fragen  hört  man  auf
die  Stimme  des  Arbeiters  eigentlich  nur,  wenn  er  nicht  für  sich
selbst,  sondern  für  irgendwelche  Interessen  des  Unternehmers
spricht.“
Ein  Zusammenhang  zwischen  den  wenigen  bestehenden
kleinen  Vereinigungen  bestand  natürlich  gar  nicht.  Der  Schuhmacher ­
  in  Boston  stand  ja  noch  nicht  in  Konkurrenz  mit  dem  in
Philadelphia,  der  ihm  damals  ferner  schien,  als  heute  der  in
San  Francisco,  und  bei  dem  geringen  Verkehr  und  geringen  Angebot ­
  auswärtiger  Arbeitskräfte  war  bis  1850  kein  Bedürfnis  für
andere  als  lokale  Organisationen.
Das  erste  historisch  feststehende  Vorkommen  einer  Gewerkschaft ­
  war  die  am  3.  April  1803  erfolgte  Eintragung  der  New
Yorker  Vereinigung  der  Schiffsarbeiter,  während  die  kleineren
örtlichen  Klubs  des  18.  Jahrhunderts,  wie  der  der  erwähnten
Bostoner  Werftarbeiter,  mehr  gesellige  und  politische  als  gewerk-
        <pb n="58" />
        40

schaftliche  Ziele  verfolgten.  Noch  bei  dem  Streik  der  Seeleute
in  New  York  im  Jahre  1802  verlautet  nichts  von  dem  Bestehen
einer  Gewerkschaft.  Eine  Bautischler-Gewerkschaft  wurde  in
New-York  1806  und  die  wohl  schon  einige  Jahre  früher  bestehende
typographische  Gesellschaft  1818  inkorporiert.  Die  Schiffsarbeiter
Bostons  organisierten  sich  1822  und  erhielten  1823  von  der  Gesetzgebung ­
  Massachusetts  ein  Statut  (Charter),  welches  ähnlich
dem  der  alten  Kameradschaften  (friendly  society)  das  Recht  der
Siegelführung,  des  Schutzes  der  Kassen  und  verschiedener  Unterstützungsfonds ­
  für  Unglücksfälle  der  Mitglieder  und  ihrer  Familien
erteilte.  Von  einer  Aggressiv-Politik  der  Gewerkschaften  war
natürlich  keine  Kede  und  theoretisch  waren  diese  Vereinigungen
nur  zu  Unterstützungszwecken  da.  Jedenfalls  haben  noch  einige
Vereinigungen  bestanden,  über  die  kein  Bericht  vorliegt,  aber  erst
nach  1825  erschienen  die  ersten  Arbeiterzeitungen.  Dem  „Arbeiter-Advokaten“
  in  New  York  1825—30  folgte  die  „Tägliche  Wacht“
und  „Jung  Amerika“;  diese  Blätter  vertraten  eine  radikale  aggressive ­
  Politik  und  hatten  trotz  ihrer  geringen  Verbreitung  docli
einen  gewissen  Einfluss.
1833  endlich  schlossen  sich  die  verschiedenen  Gewerkschaften
New  Yorks  zur  Zentral-Gewerkschaft  zusammen,  die  zwar  keine
Macht  erlangt  zu  haben  scheint,  aber  obwohl  sie  eigentlich  nur  einen
vorübergehenden  Sammelpunkt  von  Vertretern  der  verschiedenen
Gewerbe  abgab,  doch  politisches  Interesse  in  die  Bewegung  trug.
Schon  damals  war  das  politische  Programm  der  Gewerkschaften
fortschrittlich  und  seiner  Zeit  voraus.  Man  forderte  für  die  öffentlichen ­
  Ländereien  ein  Heimstättengesetz  mit  Unveräusserlichkci.t
der  Stätten  für  die  Ansiedler,  eine  nationale  Konkursordnung,
Abschaffung  der  Schuldhaft,  Gleichberechtigung  der  Frauen,  Abschaffung ­
  der  Sklaverei,  Beschränkung  des  Landbesitzes  auf
160  Acker  auf  den  Kopf,  Aufhebung  des  Bankmonopols  und  der
Postbeförderung  an  Sonntagen  und  im  Interesse  der  Hebung  des
Standes  allgemeine  freie  Schulbildung,  Viele  dieser  Forderungen
sind  seitdem  erfüllt  und  damit  ist  der  Beweis  für  die  richtige
Empfindung  der  Gewerkschaften  für  die  Bedürfnisse  der  Zeit
gegeben.  Unter  Präsident  Jackson  und  Van  Buren  vertrat  die
demokratische  Partei  zum  guten  Teil  die  Interessen  der  Arbeiterschaft, ­
  ja  man  schreibt  sogar  Jacksons  Wahl  der  Unterstützung
der  Organisationen  zu.
Immerhin  waren  die  Gewerkschaften  noch  schwach  gegen ­
        <pb n="59" />
        41

über  (lern  Widerstand,  den  es  zu  überwinden  galt.  Wie  in  England ­
  bestanden  noch  die  alten  Verschwörungs-  und  Vereinsgesetze
und  für  gemeinschaftliche  Arbeitsverweigerung  wurden  die  Leute  ins
Gefängnis  geworfen.  Der  Masse  feindlicher  Zeitungen  gegenüber
gab  es  nur  wenige  Blätter,  die  die  Sache  der  Arbeiter  führten.
Man  versuchte  die  Vereinigungen  als  gefährlich  für  Religion  und
Moral  hinzustellen  und  in  Boston  wurden  80  000  Mk.  in  einer
Unternehmervereinigung  zum  Zwecke  der  Sprengung  der  Organisationen ­
  der  Schiffsarbeiter  und  Graveure  gezeichnet.
Am  Ende  der  30er  Jahre  erreichten  die  Schneider  Bostons
eine  Verkürzung  der  Arbeitszeit,  aber  der  erste  grosse  Erfolg
der  Organisationen  war  der  Erlass  Präsident  Van  Bürens  am
10.  April  1840,  welcher  in  der  Werft  in  Washington  und  allen
Staatsbetrieben  die  Arbeitszeit  auf  10  Stunden  einschränkte. ­
  Viele  Privatwerften  folgten  sehr  bald  in  der  Annahme
des  Zehnstundentags.  Aber  trotz  einiger  weiterer  Erfolge  kann
man  vor  der  Gründung  nationaler  Organisationen  von  grösseren
Siegen  der  Bewegung  nicht  weiter  sprechen.
Im  Jahre  1850  gründeten  die  Druckereiarbeiter  (journeymen
Printers)  die  erste  nationale  Gewerkschaft  in  denVereinigten
Staaten.  Diese  Vereinigung,  die  später  den  Namen  „Internationale
Typographische  Gewerkschaft“  annahm,  breitete  sich  mit  grosser
Schnelligkeit  in  New  York,  New  Jersey,  Pennsylvanien,  Maryland
und  Kentucky  aus  und  fasste  Fuss  in  allen  Staaten  des  Landes
und  in  Kanada.  Dem  Wachstum  dieser  Organisation  verdanken
wir  die  Gründung  anderer  nationaler  Gewerkschaften  in  verschiedenen ­
  Teilen  des  Landes,  so  1854  die  der  Hutmacher,  1858  der
Eisen-  und  Stahlarbeiter,  welche  sich  „Söhne  des  Vulkan“  nannten,
1859  der  Eisengiesser.
Durch  den  Bürgerkrieg  wurde  die  Entwickelung  dann  für
einige  Jahre  gehemmt.  Alle  Gedanken  waren  auf  die  Erhaltung
des  Bundes  gerichtet  und  alle  gesellschaftlichen  und  Klassenbestrebungen ­
  wurden  hinausgeschoben.  Aber  gegen  das  Ende  des
Krieges  hin,  besonders  am  Ende  der  60er  Jahre,  kam  neues  Leben
in  die  Bewegung.  Nach  Lösung  der  Sklavenfrage  trat  das  Problem
der  freien  Arbeit  in  den  Vordergrund  und  der  Aufschluss  des
ganzen  Landes  für  die  freie  Arbeit  erheischte  eine  Stellungnahme  zur
Lohnfrage.  Mit  der  Entwertung  des  zur  Kriegszeit  ausgegebenen
Papiergeldes  mussten  neue  Lohnabmachungen  getroffen  werden,
und  die  Rückkehr  der  Soldaten  machte  ein  Überangebot  von
        <pb n="60" />
        Arbeitskräften  fühlbar.  Das  Wachstum  der  Städte  und  der  Übergang- ­
  zu  grösseren  Fabrikbetriebei)  brachte  auch  in  die  Entwickelung ­
  der  Gewerkschaften  vom  Ende  des  Krieges  bis  zur  Krisis
von  1873  einen  frischen  Zug.
Die  gesamte  Bevölkerung  des  kontinentalen  Staatsgebietes
betrug  1900:  76  Millionen,  d.  i.  das  19fache  derjenigen  vom  Jahre
1796.  Während  sich  die  Landbevölkerung  verdreizehnfacht  hatte,
wuchs  die  Stadtbevölkerung  von  131000  auf  25  Millionen,  also
um  das  Zweihundertzwanzigfache.  Heute  ist  in  diesem  Gebiet
jeder  dritte,  in  den  Nordatlantischen  Staaten  sogar  zwei  von  je
drei  Leuten  ein  Städter.  So  gaben  besonders  seit.  1850  Eabrikund
  Bergwerksbezirke  ein  Bekrutierungsfeld  für  die  Gewerkschaften ­
  ab.  Von  1850—1900  ist  das  in  der  amerikanischen  Industrie ­
  angelegte  Kapital  von  2  auf  40  Milliarden  Mk.  gestiegen,
der  Wert  der  Produkte  von  4  auf  52  Milliarden  und  die  Löhne
von  950  auf  9310  Millionen  Mk.;  das  Kapital  hat  sich  verachtzelinfacht,
  der  Wert  der  Produkte  verdreizehnfacht,  die  Lohnsumme ­
  verzehnfacht.  Die  Zahl  der  Lohnarbeiter  ist  von  weniger
als  einer  auf  57 4  Millionen  gestiegen.  Und  bei  den  Bergwerken
stieg  von  1880—1901  die  Kohlenförderung  von  78  auf  293  Millionen ­
  Tonnen  und  alle  Mineralien  des  Landes  stellen  einen  Jahresproduktionswert ­
  von  über  4  Milliarden  Mk.  dar.  Das  Eisenbahnnetz ­
  erstreckte  sich  1830  auf  37  km 1 ),  1850  auf  1450  und  heute
auf  über  320000  km  -  mehr  als  alle  Bahnen  Europas  zusammen.
Bei  einem  Kapital  von  über  48  Milliarden  Mk.  beschäftigen  diese
Bahnen  über  eine  Million  Menschen.
In  dieser  Epoche  des  Aufschwunges  nach  dem  Bürgerkrieg
wurden  viele  der  kräftigsten  der  heute  bestehenden  nationalen
Gewerkschaften  gegründet;  so  1863  in  Detroit  die  „Brüderschaft
vom  Trittbrett“,  die  später  ihren  Namen  in  „Brüderschaft  der
Lokomotivführer“  umänderte.  Im  nächsten  Jahre  folgten  die
Zigarrenmacher,  1865  die  Maurer,  1868  in  Mendota  111.  die  Brüderschaft ­
  der  Schaffner  (der  spätere  „Orden  der  Eisenbahnschaffner“)
u.  A.  Mit  dem  Aufblühen  der  Gewerkschaften  lernte  man  ihre
Ziele  besser  kennen  und  sie  stiegen  im  Ansehen.  Soviel  Arbeit
auch  der  innere  Ausbau  der  Organisationen  erforderte,  so  sind
doch  auch  die  Arbeitsbedingungen  verbessert  und  beträchtliche
Konzessionen  von  der  Gesetzgebung  in  Staat  und  Gemeinde  erl ­

 )  Die  Meile  zu  1,6  km  gerechnet.
        <pb n="61" />
        43

langt  worden.  Seit  Beginn  der  70er  Jahre  stieg  auch  die  Zahl
der  guten  Gewerkschaftszeitungen,  von  denen  viele  in  deutscher,
französischer,  italienischer  und  den  slavischen  Sprachen  erscheinen.
Wie  England,  so  hat  auch  Amerika  Perioden  schnelleren
Wachstums  in  der  Bewegung  gehabt,  aber  die  Prophezeiungen
derer,  die  bei  jeder  Abwärtsbewegung  die  Bewegung  für  vorübergehend ­
  erklärten,  sind  zu  Schanden  geworden  und  der  dauernde
Fortschritt  lässt  sich  in  die  Worte  des  schon  zitierten  Corall  D.
Wright  zusammenfassen:  „Gleichgültig  welcherlei  Widerstand  die
Arbeiterorganisationen  in  einigen  Perioden  fanden,  was  für  Gegensätze ­
  ihren  Bestand  zeitweise  gefährdeten,  was  für  Argwohn  unmittelbare ­
  Erfolge  hinderte,  seit  1825  erstreckten  sie,  ungeschwächt
durch  gute  oder  schlechte  Zeiten,  ihre  Propaganda  von  den
Grosstädten  ausgehend,  schliesslich  über  alle  Teile  des  Landes“.

10.  KAPITEL.
Die  Verfassung
der  amerikanischen  Gewerkschaft.
Die  heutige  Form  der  Arbeiterorganisation  ist,  wie  wir  sahen,
ein  Produkt  langer  Entwicklung.  Die  Gewerkschaften  gingen  nicht
aus  dem  Kopfe  eines  Mannes  hervor,  sie  sind  nicht  erfunden  worden,
sondern  ihre  Bestimmungen  und  Gewohnheiten  sind  das  Ergebnis
langjähriger  Erfahrungen  und  Erprobung  von  Heilmitteln  für  die
vielfachen  wirtschaftlichen  und  sozialen  Schäden.  Sie  bilden  eine
Regierung  von  Arbeitern  durch  Arbeiter  für  Arbeiter,  geschaffen
von  Arbeitern.  Ihre  Statuten  hat  ihnen  kein  teurer  Rechtsanwalt
formuliert,  sondern  sie  enthalten  einfach  und  klar  die  Ideale  und
Wünsche  der  Mehrzahl  ihrer  Mitglieder.  Der  Treue,  mit  der
man  an  den  Idealen  und  Forderungen  hängt  und  die  sich  deutlich
an  der  ganzen  Verfassung  der  Gewerkschaft  widerspiegelt,  verdankt ­
  diese  ihre  Spannkraft.  Dabei  elastisch  und  anpassungsfähig,
ist  die  Verwaltung  keinen  starren  Gesetzen  unterworfen.  Es  ist
die  Aufgabe  der  Führer,  die  aber  vor  ihren  Kameraden  keinerlei
Rangvorzug  geniessen,  der  regierenden  Majorität  diese  grösstmögliche
  Bewegungsfreiheit  zu  sichern.  Keine  „Tyrannei  einer
        <pb n="62" />
        44

toten  Hand“  besteht  und  selbst  die  konservativsten  Gewerkschaften ­
  lassen  sich  nicht  durch  ehrwürdige  Überlieferungen,  sondern ­
  nur  durch  die  wechselnden  Zeitbedürfnisse  leiten.
Das  geschriebene  Statut  ist  daher  eigentlich  mehr  eine  Zusammenstellung ­
  der  gegenwärtig  geltenden  Politik  als  eine  Festlegung ­
  auf  ein  künftiges  Ziel.  Während  bei  einigen  Vereinigungen
zur  Abänderung  eine  Zweidrittelmehrheit  gefordert  wird,  ist  bei
anderen  die  einfache  Majorität  der  Hauptversammlung  oder  der
Delegierten  ausreichend.
Es  gibt  örtliche,  Bezirks-,  nationale  und  internationale  Gewerkschaften. ­
  Die  Bezirksvereinigungen  sind  meist  Abteilungen
der  nationalen  zur  Aufsicht  über  die  Ortsgruppen  eines  Einzelstaates. ­
  Die  nationalen  Organisationen  haben  meist  überall  da
Gruppen,  wo  Leute  in  dem  betr.  Gewerbe  beschäftigt  sind,  wenn
sie  auch  in  einzelnen  Fällen  sich  auf  bestimmte  Landesteile  beschränken, ­
  wie  z.  B.  die  der  Baumwollspinner  auf  Neuengland  und
die  der  nordischen  Metallarbeiter  auf  Michigan,  Wiskonsin  und  Minnesota. ­
  Die  internationalen  Vereinigungen  führen  ihren  Namen,  weil
sie  Kanada  und  die  Eisenbahnbrüderschaft  Mexiko  einschliessen.
Mit  irgendwelchen  europäischen  Organisationen  oder  solchen  in
einem  anderen  Teile  der  Welt  als  Kanada  und  Mexiko  besteht
kein  Zusammenhang.  Geschichtlich  ist  die  nationale  Vereinigung
aus  den  örtlichen  entstanden  durch  deren  Zusammenschluss  zu
gegenseitigem  Schutze.  Aber  die  grosse  Mehrzahl  der  Ortsgruppen
ist  dann  erst  wieder  gelegentlich  der  Ausdehnung  der  nationalen
Vereinigungen  von  diesen  ins  Leben  gerufen  worden.
Diese  Ortsgruppen  sind  die  Grundlage  für  die  Organisation
und,  wie  gesagt,  in  ihrer  Verwaltung  völlig  demokratisch;  ihre
Mitglieder  stehen  meist  auf  ähnlicher  Lohnstufe  und  gesellschaftlicher ­
  Stellung  und  sind  in  der  Kegel  durch  freundschaftliche
Beziehungen  miteinander  verknüpft.  In  Städten  bis  zu  100000  Einwohnern ­
  kann  man  bequem  in  kurzen  Pausen  Zusammenkommen,
um  zu  allen  vorkommenden  Fragen  Stellung  zu  nehmen.  Zur
Aufrechterhaltung  des  demokratischen  Prinzips  sind  allerlei  Vorkehrungen ­
  getroffen.  Der  Vorsitzende  wird  meist  nur  auf  1 / 2
oder  1  Jahr  gewählt  und  erhält  selten  ein  Gehalt;  Sekretäre  und
Schatzmeister  werden  von  den  Mitgliedern  sorgfältig  überwacht;
Komitees  werden  meist  nicht  vom  Vorsitzenden,  sondern  von  der
Versammlung  ernannt.  Selbst  der  meist  bezahlte  Geschäftsführer
(business  agent),  der  auf  1 / 2  bis  1  Jahr  gewählt  ist,  kann  durch
        <pb n="63" />
        45

eine  Majorität  jederzeit  abgesetzt  werden.  Die  nationalen  Vereinigungen ­
  haben  in  der  Regel  bezahlte,  fest  angestellte  Agitatoren
zur  Gründling  neuer  Ortsgruppen.  Die  vereinigten  Bergleute  verfügen
gegenwärtig  über  acht  bezahlte  und  etwa  200  unbezahlte  Leute
für  diese  Arbeit  und  gaben  1902  450000  Mk.  für  solche  Gründungen ­
  und  deren  ersten  Unterhalt  aus.  Von  den  Beziehungen
zwischen  den  Ortsgruppen  und  nationalen  Vereinigungen  hängen
Charakter,  Macht  und  Ansehen  derselben  ab.  Der  Einfluss  der
Zentralleitung  über  diese  Gruppen  ist  sehr  verschieden.  Wo  wie
im  Kohlenbergbau  starke  Konkurrenz  unter  den  Unternehmern  in
verschiedenen  Teilen  des  Landes  besteht,  muss  der  Zentralkörper
über  grosse  Macht  verfügen.  Die  Beziehungen  der  Ortsgruppen
zur  Zentrale  sind  ähnlich  der  der  Staaten  zur  Bundesregierung.
Die  ersteren  haben  verhältnismässig  vielleicht  etwas  weniger
Macht  als  Einzelstaaten,  aber  weit  mehr  als  Gemeinden.  Sie
können  alles  tun,  was.  nicht  im  Widerspruch  zu  der  Verfassung
der  nationalen  Gruppen  und  deren  Auslegung  steht.  Vielfach
haben  sie  Freiheit  in  bezug  auf  Lohnverträge,  Bestrafung  von
Mitgliedern,  Festsetzung  von  Beiträgen  und  Eintrittsgeldern.
Oder  aber  man  überlässt  es  den  Ortsgruppen,  für  gewisse  Fälle
bessere  Arbeitsbedingungen  als  sie  in  den  allgemeinen  Verträgen
festgelegt  sind,  zu  erreichen  oder  innerhalb  gewisser  festgesetzter
Grenzen  Beiträge  und  Strafen  zu  bestimmen.  Von  den  regelmässigen ­
  Verwaltungshandlungen  der  Ortsgruppen,  die  für  Einhaltung ­
  der  Vorschriften  und  Beschlüsse  zu  sorgen  haben,  ist  bei
Bestrafungen  meist  ein  Apell  an  Beamte  der  Zentrale  oder  auch
an  die  Generalversammlung  zulässig.  Die  Strafen  bestehen  in
Verweis,  Geldbussen,  vorübergehender  Ausschliessung  oder  gänzlicher ­
  Ausstossung,  je  nach  der  Schwere  des  Vergehens.
Nur  selten  haben  die  Ortsgruppen  das  Recht,  ohne  vorherige
Benachrichtigung  und  Zustimmung  der  Zentrale  zum  Streik  zu
schreiten.  Die  Beamten  der  Zentrale  haben  meist  das  Veto-Recht
gegen  den  Streik  einer  Ortsgruppe,  wodurch  eine  Bremse  gegen
übereiltes  Handeln  geschaffen  ist.  In  fast  allen  Organisationen
sind  die  Beamten  der  Zentrale  mehr  konservativ  und  bestrebt,
den  Frieden  zu  erhalten,  als  die  Lokalbeamten,  die  nicht  die
Verantwortung  fühlen,  oft  auch  durch  eigene  trübe  Erfahrungen
mehr  gereizt,  die  Bedeutung  kleinerer  Streitigkeiten  überschätzen
und  schnell  zu  einem  Streik  ihre  Zuflucht  nehmen  möchten,  der
die  ganze  Organisation  in  Mitleidenschaft  zieht.
        <pb n="64" />
        46

Wie  die  amerikanische  Bundesregierung,  so  hat  auch  die
Verwaltung  einer  nationalen  Arbeitervereinigung  ausführende,  gesetzgebende ­
  und  richterliche  Befugnisse,  und  die  Machtbefugnis
ist  an  Vertreter  übertragen,  die  von  den  Ortsgruppen  gewählt
sind.  Die  ausführende  Gewalt  besteht  in  einem  Vorsitzenden  und
einem  Verwaltungsrat  (board  of  directors);  die  gesetzgebende  in
einer  Delegiertenversammlung  und  die  rechtsprechende  steht  dem
Vorsitzenden  oder  Sekretär  zu,  mit  Apellrecht  an  den  Exekutivrat. ­
  Die  Gesetze  werden  teils  durch  diese  Delegiertenversammlungen, ­
  teils  durch  Urabstimmung  in  den  Ortsgruppen  erlassen.
Die  Vertretung  der  Ortsgruppen  hängt  vielfach  nur  von  ihrer
Mitgliederzahl  ab,  wie  in  den  Vereinigten  Staaten  im  Unterhaus;
in  den  meisten  Fällen  aber  haben  grössere  Ortsgruppen  eine  geringere, ­
  als  die  ihrer  Mitgliederzahl  direkt  proportionale  Vertretung ­
  bei  den  Nationalversammlungen.  So  gibt  z.  B.  die
Tischlerbrüderschaft  eine  Stimme  für  bis  zu  100  Mitgliedern,
zwei  für  100—500,  drei  für  500—1000  und  vier  für  über  1000
Mitglieder.  Wir  sehen  in  diesem  System  einige  Ähnlichkeit  mit
der  Vertretung  der  Staaten  im  Wahlkolleg  für  die  Präsidentschaft
oder  mit  den  Versammlungen,  die  für  Republikaner  und  Demokraten ­
  die  Kandidaten  aufzustellen  haben.  In  diesen  Generalversammlungen ­
  werden  die  Verhandlungen  ebenso  demokratisch
geführt,  wie  in  den  Versammlungen  der  Ortsgruppen.  Man  verhandelt ­
  nach  gewöhnlichem  parlamentarischen  Brauch  und  ohne
denVersuch,  jemandem  den  Mund  zu  stopfen;  jeder  Vertreter  hat
Gelegenheit,  Wünsche  und  Beschwerden  seiner  Ortsgruppe  vorzubringen. ­
  Die  Ausgaben,  mit  Einschluss  der  Kosten  der  Fahrt
zum  Versammlungsort,  werden  in  der  Kegel  von  der  Zentrale
getragen.
Als  eine  noch  stärker  demokratische  Tendenz  kann  man  die
Bestrebungen  mancher  Vereinigungen  hinstellen,  diese  Generalversammlungen ­
  möglichst  einzuschränken  und  durch  ein  Referendum ­
  zu  ersetzen;  in  der  Regel  finden  diese  einmal  jährlich  statt,
doch  auch  aller  2,  ja  5  Jahre  und  die  Granitarbeiter  haben
seit  1880  keine  mehr  gehabt.  Gesetzesvorschläge  können  mittels
Abstimmung  aller  Mitglieder,  durch  einzelne  Mitglieder  oder  den
Vorstand  eingebracht  werden;  jedenfalls  empfiehlt  es  sich,  um  den
Delegierten  auf  der  Versammlung  Zeit  für  die  wichtigeren  Geschäfte ­
  zu  geben,  dieselben  von  der  Beamtenwahl  zu  entlasten.
Diese  Beamten,  ein  Vorsitzender,  ein  oder  mehrere  Stellvertreter,
        <pb n="65" />
        47

Sekretär,  Schatzmeister  und  Exekutivrat  sind  meist  für  ein  bis
zwei  Jahre  fest  angestellt  und  nach  Ablauf  der  Amtszeit  wieder
wählbar.  Die  Tischler  behielten  den  gleichen  Vorsitzenden
20  Jahre,  die  Lokomotivführer  den  verstorbenen  Arthur  29  Jahre.
Bei  den  Bergleuten  war  das  Prinzip  der  Wiederwahl  weniger
üblich  und  bis  ich  das  Amt  antrat,  hat  mit  einer  Ausnahme  niemand ­
  dasselbe  länger  als  2  Jahre  verwaltet.
Die  Hauptbeamten  dieser  nationalen  Gewerkschaften  sind
fast  ausnahmslos  bezahlt  und  widmen  alle  ihre  Zeit  der  Organisierung. ­
  Mit  Ausnahme  der  Eisenbahnbrüderschaft,  die  bis  zu
24000  Mk.  Jahresgehalt  zahlt,  erhält  kein  solcher  Beamter  mehr
als  12  000  Mk.  und  der  Durchschnittsgehalt  beläuft  sich  auf  4000
bis  7200  Mk.  Da  diese  Gehälter  sowohl  von  der  Zahl  wie  dem
Lohneinkommen  der  Mitglieder  abhängen,  sind  dieselben  in  einigen
kleinen  Organisationen  nur  nominal  und  die  Beamten  arbeiten  daneben ­
  in  ihrem  Berufe.
Unmöglich  kann  man  in  einem  Kapitel  eine  vollständige  Beschreibung ­
  auch  nur  einer  der  hundert  Verfassungen  der  amerikanischen ­
  nationalen  Gewerkschaften  geben.  Sie  enthalten  Bestimmungen ­
  über  Aufnahmebedingungen,  Versannnlungszeiten,  Beiträge, ­
  Disziplin,  Ausschluss,  Beamtenwahl,  Beamten  pflichten,
Streik,  Boykott,  Lebel 1 )  des  offiziellen  Blattes  usw.  Jedes  Mitglied ­
  hat  gewöhnlich  zur  Legitimation  eine  Karte  und  einen  Knopf
oder  ein  ähnliches  Abzeichen,  das  es  oft  und  sichtbar  tragen  soll.
Das  übliche  System  der  Beitragseinkassierung  besteht  darin,  dass
man  Marken  in  ein  Buch  einklebt.
Obgleich  die  Verfassung  die  Grundlage  für  die  Tätigkeit  der
Gewerkschaft  gibt,  sagt  z.  B.  die  der  Bergarbeiter  nichts  über
Arbeitsverträge.  Dagegen  ist  in  den  Verträgen  mit  den  Unternehmern ­
  ausgesprochen,  dass  in  keine  nationale,  staatliche  oder
örtliche  Verfassung  Dinge  aufgenommen  werden  sollen,  die  in
Konflikt  mit  diesem  Vertrage  kommen  könnten.

)  Siehe  Anmerkung  S.  137.
        <pb n="66" />
        48

11.  KAPITEL.

Die
heutigen  amerikanischen  Gewerkschaften.
Viele  Leute  glauben,  alle  Arbeitervereinigungen  hätten
gleiche  Ziele  und  Organisation.  Es  gibt  aber  so  viel  Arten  und
Abarten  von  Gewerkschaften,  wie  Zweige  in  der  Industrie.
Zwischen  einer  Vereinigung  von  Schriftsetzern  und  einer  solchen
von  Strassenarbeitern  besteht  kaum  grössere  Ähnlichkeit,  als
zwischen  diesen  beiden  Berufen,  und  selbst  die  Unterscheidung
zwischen  Vereinigungen  gelernter  und  ungelernter  Arbeiter,
zwischen  solchen  mit  straffer  oder  nur  loser  Zentralleitung,  erschöpft ­
  noch  nicht  alle  Unterschiede.  Inländer  und  Eingewanderte,
Männer  oder  Frauen,  Zulassung  oder  —  was  allerdings  ziemlich
selten  ist  —  Ausschluss  von  Negern,  ja  sogar  ,  in  einzelnen  Ausnahmen ­
  eine  aristokratische  und  exklusive  Gebarung  der  Mitglieder ­
  geben  der  Gewerkschaftspolitik  eine  äusserst  verschiedene  Färbung! ­
  Man  denke  ferner  an  Gewerkschaften  von  Staatsbeamten,  wie
der  Briefträger,  der  Drucker  und  Setzer  in  den  Staatsdruckereien;
solche  von  Gemeindebeamten,  wie  Schullehrern.  Für  manche  von
diesen  kommt  die  Möglichkeit  eines  Streikes  gar  nicht  in  Frage
und  manche  hängen  in  ihren  Erfolgen  ganz  vom  Label  ab.  Ob
das  Gewerbe  von  den  Unternehmern  monopolisiert  ist  oder  ob
innerhalb  desselben  eine  scharfe  Konkurrenz  besteht,  ob  die  Vereinigungen ­
  Unterstützungskassen  haben  oder  nicht,  ob  sie  zur
Aufnahme  die  Ablegung  einer  Lehrzeit  fordern  oder  jeden  Mann
aufnehmen,  der  den  Durchschnittslohn  verdienen  kann,  ob  sie  ihre
Mitgliederzahl  beschränken  und  endlich  ob  sie  ein  einzelnes  oder
mehrere  Gewerbe  vertreten:  all  das  bringt  eine  Mannigfaltigkeit
der  Interessen  und  auch  gewisse  Gegensätze  mit  sich!
Manche  gleichgültigen  oder  unfreundlich  gesinnten  Leute
sprechen  bewusst  oder  unbewusst  von  drei  Klassen  von  Arbeitervereinigungen: ­
  von  ehrbaren,  halbehrbaren  und  verwerflichen.
Diese  Leute  stellen  z.  B.  die  typographische  und  Lokomotivführer-Vereinigung
  als  Muster  hin  und  bedauern,  dass  andere  diesen  nicht
folgen.  Das  ist  wie  eine  Teilung  der  Menschen  in  Erwachsene,
        <pb n="67" />
        Samuel  Qompers
Präsident  des  Amerikanischen  Arbeiterbundes
(American  Federation  of  Labor)
        <pb n="68" />
        4

4  2  6  **%$*?*  -  4.  5.  4  6.

5  i  K

—  49  —
Jünglinge  und  Kinder;  wie  aus  dem  Kinde  ein  Mann  wird,  so
werden  mit  der  Zeit  die  heute  als  radikal  bezeichneten  Vereinigungen ­
  reifen  und  im  Ansehen  steigen.  Die  heute  als  Muster
hingestellten  Vereinigungen  hatten  auch  eine  Zeit,  in  der  sie
wegen  ihrer  Heftigkeit  angegriffen  wurden  und  so  hat  jede  derselben ­
  ihren  eigenen  Weg  des  Kampfes  zurückzulegen.  Statt  zu
kritisieren,  sollten  diese  Leute  ihnen  lieber  in  ihrer  Entwickelung
zu  einer  Stellung  verhelfen,  in  der  ihre  Tätigkeit  die  Billigung
der  angesehenen  Männer  der  Öffentlichkeit  findet  und  ihre  Zusage
so  gut  ist  wie  bares  Gfeld.  Der  Zweck  der  Organisation
ist  ja  gerade,  das  Gewerbe  von  seinen  minderwertigen
Elementen  zu  säubern  und  zu  einer  ruhigeren  Politik  zu  führen.
Es  muss  als  ein  Wunder  bezeichnet  werden,  dass  überhaupt
Arbeiter,  die  noch  keine  Erfahrung  in  diesen  Dingen  haben,  durch
all  die  Angriffe  ihrer  Feinde  sich  zu  dieser  Kühe  durchringen  und
nicht  noch  viel  mehr  Handlungen  begehen,  die  ihnen  selbst  zum
Schaden  gereichen.  Jeder  Zuwachs  an  Macht  wird  ein  solcher
an  Klugheit,  wie  grössere  Klugheit  zu  mehr  Macht  führt.  Ein
gewonnener  Streik  bessert  nicht  nur  die  Arbeitsbedingungen,  sondern ­
  gewinnt  frühere  Gegner  für  sich,  bringt  also  Ansehen  und
ruhigeres  Vorgehen.
Ich  kann  natürlich  hier  nicht  eine  Schilderung  nur  einer  der
wichtigsten  Gewerkschaften  der  Vereinigten  Staaten  geben,  sondern
will  aus  den  verschiedenen  Arten  das  Wesentliche  herausgreifen.
Daran  schliesse  ich  dann  eine  Liste  der  mit  dem  amerikanischen
Arbeiterbunde  (federation  of  labor)  verknüpften  Vereinigungen  mit
ihrer  Stimmenzahl  in  den  letzten  5  Jahren.  Diese  Stimmenzahl
braucht  man  nur  mit  100  zu  multiplizieren,  um  die  Mitgliederzahl
festzustellen.  Wie  später  gezeigt  wird,  stehen  diese  Zahlen  aber
wahrscheinlich  um  etwa  50%  hinter  der  wirklichen  Mitgliederzahl ­
  zurück,  die  heute,  im  August  1903  etwa  zwei  Millionen  betragen ­
  dürfte.
Die  stärksten  Gewerkschaften  sind  heute  diejenigen,  die
am  meisten  zentralisiert  sind.  Wie  in  der  Politik  des  Landes,
so  besteht  auch  hier  immer  der  Gegensatz  zwischen  Freunden
einer  starken  Zentralverwaltung  und  einer  Dezentralisation,  bei
der  den  Ortsgruppen  mehr  Macht  überlassen  wird.  Aber  die
grössere  oder  geringere  Zentralisation  ist  nicht  zufällig  oder  willkürlich, ­
  sondern  hängt  mit  der  Art  des  Gewerbes  zusammen,
wie  ich  schon  für  den  Kohlenbergbau  und  die  Stahlindustrie  als
        <pb n="69" />
        50

wesentlich  bezeichnete.  Die  Löhne  der  Bergleute  in  Illinois  sind
so  festgesetzt,  dass  die  Unternehmer  mit  denen  in  Ohio,  Indiana,
Pennsylvania  und  anderen  Staaten  in  Wettbewerb  treten  können.
Um  allen  Unternehmern  ähnliche  Bedingungen  des  Arbeitsmarktes
zu  bieten,  muss  somit  eine  starke  Zentralgewerkschaft  gleichmässig
  den  Kriegs-  oder  Friedenszustand  zu  halten  wissen.  Wo,  wie
im  Baugewerbe,  keine  so  scharfe  Konkurrenz  unter  den  Unternehmern ­
  möglich  ist,  war  eine  Zentralisation  für  die  Arbeiter
selbst  nötig,  um  bei  der  Beweglichkeit  der  Arbeitskräfte  deren
Angebot  an  einem  Orte  nicht  ungesund  zu  häufen,  —  kann  doch  ein
Tischler  von  Philadelphia  nach  New  York  oder  Baltimore  für
weniger  als  einen  Tagelohn  gelangen.  Und  mit  der  wachsenden
Beweglichkeit  nimmt  auch  die  Notwendigkeit  der  Zentralisation
der  Organisationen  zu.
Eine  der  zentralisiertesten  Gewerkschaften  ist  die  der  Vereinigten ­
  Bergarbeiter.  Diese  grösste  Arbeitervereinigung  der
Welt  hat  260000  eingeschriebene  Mitglieder,  ohne  die  60—70  000,
die  mit  ihren  Beiträgen  im  Rückstand  sind.  Sie  umfasst  eine
ganze  Industrie,  nicht  einen  einzelnen  Zweig.  Jeder  Mann  oder
Bursche,  der  in  oder  auf  den  Zechen  arbeitet,  mag  er  Heizer,
Maschinist,  Kutscher,  Schmied,  Tischler,  Torwächter,  Öler,  Inspektor, ­
  Handlanger  oder  Bergmann  sein,  kann  Mitglied  werden.  Alle
Nationalitäten  und  Rassen  sind  in  der  Vereinigung  vertreten.
Farbige  haben  die  gleichen  Rechte  wie  andere  Mitglieder  und
Vertreter  von  zwanzig  verschiedenen  Völkern  und  Sprachen  stehen
in  den  Listen.  Bei  der  straffen  Zentralisation  besteht  natürlich
ein  Vetorecht  gegen  die  Veranstaltung  eines  Streiks  seitens  der
Ortsgruppen.  Verträge  sind  mit  den  Unternehmern  geschlossen  auf
der  einen  Seite  in  dem  Konkurrenzgebiet  Illinois-Indiana-Ohio-West-Pennsylvanien,
  auf  der  anderen  Seite  im  Missouri-Kansas-,
Arkansas-,  Indianagebiet;  dagegen  Sonderverträge  mit  Unternehmern ­
  in  Jowa,  Michigan,  Alabama,  Kentucky,  Tennessee,  Montana,
Mittel-Pennsylvanien  und  einem  Teil  von  West-Virginien.  Die  Beiträge ­
  sind  niedrig  und  betragen  durchschnittlich  1,60  Mk.  monatlich, ­
  wovon  40  Pfg.  an  die  Zentrale  weitergehen,  die  aber  darüber
hinaus  Umlagen  auferlegen  kann.  Knaben  unter  16  Jahren  haben
nur  halbe  Beiträge  zu  zahlen,  haben  aber  auch  nur  halbe  Stimme.
In  jedem  kohlenfördernden  Staate  bestehen  Ortsgruppen  und  mehr
als  zwei  Drittel  von  den  500  000  Kohlenarbeitern  der  Vereinigten
Staaten  sind  Mitglieder.  Die  Streiks,  die  sich  meist  über  grosse
        <pb n="70" />
        51

Gebiete  erstreckt  haben,  gehören  zu  den  besten  Erfolgen  der
Arbeiterbewegung.  Die  Organisation  hat  heute  einen  Verteidigungs-Fonds ­
  von  4  Millionen  Mark,  dagegen  keine  Unterstützungsoder
  Versicherungskassen.
Eine  typische  Gewerkschaft  von  Arbeitern  der  aufreibenden  Gewerbe ­
  ist  die  der  Vereinigten  Kleidermacher,  die  sich  aus  Schneidern,
Zuschneidern,  Säumern  und  anderen  Leuten  des  Gewerbes  zusammensetzt. ­
  Keine  Industrie  der  Vereinigten  Staaten  hat  solche  Schinderzustände ­
  wie  die  Konfektionsbranche.  Die  schrecklichen  Arbeitsbedingungen ­
  in  New  York,  Chicago,  Philadelphia  u.  a.  haben  zu
einer  Reihe  von  parlamentarischen  Untersuchungen  geführt.  Die
Arbeit  der  Organisationen  hat  die  Misstände  bis  zu  einem  gewissen
Grade  gelindert  und  den  Einwanderern,  besonders  Russen,  pol.
nischen  Juden,  Skandinaviern,  Italienern  geholfen,  wobei  das
Nachströmen  immer  neuer  Elemente  und  die  Zersplitterung  des
Gewerbes  in  Kleinbetriebe  die  Hauptschwierigkeit  bildeten.  Auf
der  anderen  Seite  haben  die  Fabrikgesetze  einzelner  Staaten  geholfen ­
  und  besonders  die  ausgedehnte  Benutzung  des  Label,  ohne
das  die  gegenwärtige  Stärke  der  Vereinigung  kaum  zu  erreichen ­
  gewesen  wäre.  Durch  grosse  Reklame  für  das  seit  1891
eingeführte  Label  der  Kleidermacher  ist  die  gesamte  Arbeiterschaft
und  viele  Mitglieder  der  Gesellschaft  zu  einer  Nachfrage  nach
demselben  veranlasst  worden.  Es  erscheint  ein  monatliches  Blatt
der  Vereinigung;  die  Beiträge  sind  auf  ein  Minimum  von  monatlich ­
  2  Mk.  für  Zuschneider,  1  Mk.  für  andere  begrenzt;  Ortsgruppen ­
  mit  überwiegend  weiblichen  Mitgliedern  haben  besonders
niedrige  Eintrittsgelder.
Die  Internationale  Zigarrenmacher-Gewerkschaft  ist  das  Beispiel ­
  einer  Organisation,  die  hauptsächlich  auf  ihre  Versicherungskassen ­
  gegründet  ist  und  durch  deren  Ausdehnung  eine  Generation
lang  die  wirtschaftliche  Lage  des  Gewerbes  zu  heben  suchte.  Das
Eintrittsgeld  beträgt  12  Mk.,  der  wöchentliche  Beitrag  1,20  Mk.,
das  ist  weit  über  60  Mk.  im  Jahr,  im  Hinblick  auf  die  nicht  besonders ­
  hohen  Löhne  der  Leute  ein  aussergewöhnlich  hoher  Betrag.
Die  Ausgaben  betrugen  in  den  letzten  20  Jahren  über  32  Millionen ­
  Mk.  Die  Arbeitslosenunterstützung  hat  der  stetig  wachsenden ­
  Vereinigung  auch  nach  der  Krisis  von  1893  ihre  Kraft  erhalten. ­
  Viele  Streiks  sind  ausgefochten,  ein  guter  Prozentsatz
gewonnen  und  der  Achtstundentag  erreicht  worden.  Dem  Label,
von  dem  über  300  Millionen  Stück  ausgegeben  wurden,  hat  man
4*
        <pb n="71" />
        es  zu  verdanken,  dass  die  Löhne  bei  der  starken  Einwanderunggehalten
  werden  konnten.
Die  Vereinigte  Brüderschaft  der  Tischler  ist  eine  charakteristische ­
  Organisation  im  Baugewerbe.  Nach  missglückten  Versuchen ­
  in  den  Jahren  1854  und  1867  kam  1881  endlich  eine
nationale  Gewerkschaft  mit  2000  Mitgliedern  zustande.  Diese
Zahl  stieg  bis  zum  1.  Juli  1900  auf  ca.  150000  in  679  Ortsgruppen. ­
  Von  diesen  führen  40  ihre  Geschäfte  in  deutscher,  6  in
französischer,  2  in  tschechischer,  2  in  hebräischer  und  1  in  skandinavischer ­
  Sprache.  Die  Unterstützungskassen  gaben  im  Jahre  1900
für  Begräbnisse  und  Fälle  der  Arbeitsunfähigkeit  über  212  000  Mk.
aus.  Zahlreiche  Kämpfe  sind  auch  hier  geführt  worden  und  besonders
der  letzte  Streit  mit  den  Vereinigten  Holzarbeitern  hat  in  Arbeiterkreisen ­
  grosses  Interesse  hervorgerufen,  weil  die  Tischler  sich
weigerten,  sich  dem  Urteil  eines  Schiedsgerichtes  zu  fügen,  das
gegen  ihre  Wünsche  ausgefallen  war.
Von  den  vielen  anderen  Vereinigungen,  welche  Besprechung
und  Studium  verdienen,  möchte  ich  nur  erwähnen  die  Internationale
Typographische  Gewerkschaft  mit  ihrer  über  50  jährigen  interessanten ­
  Geschichte;  ferner  die  Internationale  Vereinigung  der
Hafenarbeiter  an  den  Grossen  Seen,  die  Verträge  mit  den  Schiffsbesitzern ­
  schliesst;  die  verhältnismässig  neue  Vereinigung  der
Strassenbahnangestellten,  welche  rapid  gewachsen  ist;  die  Nationale ­
  Vereinigung  der  Eisen-,  Stahl-  und  Zinn-Arbeiter,  die  1901
einen  Streit  mit  dem  Stahltrust  hatte;  ferner  die  jährlich  im  Ansehen ­
  steigenden  Eisenbahnbrüderschaften;  die  Organisationen  der
Handlungsgehülfen,  Kutscher,  Hufschmiede,  Juwelierarbeiter,  Briefträger, ­
  Bühnenarbeiter  u.  a.  Eine  der  interessantesten  Formen
ist  die  gemischte  (federal)  Gewerkschaft,  welche  den  vorübergehenden ­
  Zweck  verfolgt,  dauernde  Vereinigungen  zu  gründen,
sobald  in  einem  Gewerbe  genügend  Mitglieder  vorhanden  sind,  um
eine  Gewerkschaft  bilden  zu  können.  Und  wenn  all  diese  Organisationen ­
  mit  ihren  heute  wohl  über  2 1 /,  Millionen  Mitgliedern  die
erwähnten  mannigfaltigen  Unterschiede  aufweisen,  so  geht  doch
durch  alle  ein  gleicher  Geist,  der  Wunsch  gemeinsamer  Tätigkeit
und  ein  mehr  oder  weniger  klares  Gefühl  der  Solidarität  und
Brüderschaft.
        <pb n="72" />
        Liste  der  mit  der  American  Federation  of  Labor
verbundenen  Gewerkschaften.

Name:

1898

Zahl
1899

ler  Stimmen
1900  1901

1902

Agenten

7

9

—

Bäcker  und  Konditoren.  .  .  .

21

31

45

64

102

Bahnbeamte  (R-clerks)  ....

—

—

5

6

t

Barbiere

30

40

69

116

160

Baumwollspinner

24

21

24

27

26

Bergarbeiter  .......

160

400

1010

1891

1854

Besenbinder  intern

1

3

4

8

Blecharbeiter  intern

—

15

29

45

66

Brauereiarbeiter  nat

100

107

183

235

291

Buchbinder  intern.  Br

26

28

36

53

70

Bühnenangestellte

23

30

30

38

44

Damenkleidermacher  intern.  .  .

—

—

—

20

21

Dampfmaschinisten  nat.  .  .  .

12

18

27

48

65

Drahtweber

—

—

2

2

2

Drahtzieher

3

3

—

—

tt

Dreher,  Holz-  u.  Metall-  .  .  .

—

—

6

14

23

Drucker  (pressmen)

58

72

91

100

119

Eisengiesser

120

150

150

150

259

Eisen-  u.  Brückenbauarbeiter

—

—

—

60

t

Eisen-  u.  Stahlarbeiter  ....

80

SO

80

80

150

Elektrizitätsarbeiter  intern.  .  .

20

20

48

73

115

Erzarbeiter  (mineral  mine)  .  .

7

6

5

4

3

Fahrradarbeiter  intern.  .  .  .

7

9

22

45

61

Fensterglasschneider  ....

8

8

—

—

t

Fensterglasstrecker  (flattener)  .

5

6

6

—

t

Fleischergehiilfen

10

17

32

55

S4

Flintglasarbeiter

70

75

80

72

71

Gardinenarbeiter  (loce  curtain)  .

3

3

4

4

5

Übertrag:

795

1151

1988

3210

3591

*)  Zurückgezogen.
t)  Aufgehoben  wegen  Nichtzahlung  der  Beiträge,
tt)  Aufgelöst.
        <pb n="73" />
        54

Name:

Zahl  der  Stimmen:

1898

1899

1900

1901

1902

Übertrag:

795

1151

1988

3210

3591

Glasarbeiter  intern

—

2

3

7

Glasbläser

—

42

42

47

59

Goldschläger  nat

5

5

—

—

3

Granitarbeiter  nat

46

48

59

70

82

Hafenarbeiter  (longslioremen)

80

130

200

250

347

Hancllungsgehülfen  intern.  .  .  .

50

75

200

250

300

Heizer  intern.  (Brsch.  Station.)  .

—

11

24

41

62

Hochofenarbeiter

—

—

—

14

9

Holzarbeiter  intern

51

68

121

151

184

Holzschneider  intern

9

12

18

20

23

Hotelbeamte

25

20

48

103

191

Hufschmiede

20

20

21

23

28

Hutmacher  (hatters)

60

60

60

73

80

„  (hat-and  cap-maker)  .

—

—

—

—

20

„  (cloth-hat-maker)  .  .

—

—

—

—

20

Juweliere

—

—

9

9

10

Kesselbauer

22

27

51

73

95

Kernmacher  intern

7

10

12

12

12

Kettenmacher  nat

—

—•

2

4

6

Klavierbauer

—

—

—

—

57

Kleidermacher  (gorment)  .  .  .

43

42

74

154

243

„  (clothing-maker)  .

—

—

—

—

60

Klempner

40

40

45

87

128

Koiferarbeiter

—

—

3

3

5

Kupferschmiede  intern

15

27

38

49

57

Kürschner

—

—

—

—

tt

Kutscher  (team  driver)  ....

—

17

47

94

138

Lederarbeiter

—

—

—

3

22

Maler

43

45

280

280

348

Marine-Arbeiter  (water  tenders).

-

—

—

—

*

Marmorarbeiter  intern

—

—

—

—

5

Maschinenbauer  intern

100

136

225

325

355

Übertrag:

|  1411

1986

3569

5348

6547

*)  Zurückgezogen,
ff)  Aufgelöst.
        <pb n="74" />
        55

Name:

Zahl  der  Stimmen:

1898

1899

1900

1901

1902

Übertrag:

1411

1986

3569

5348

6547

Maschinisten  (amalg.  soc.).  .  .

19

18

18

18

19

„  (nat.  Brüdersch.  coal  haist)

—

5

7

10

8

Messingarbeiter

—

—

—

—

X-Metallarbeiter

  intern

—

—

10

21

43

Metallpolierer

42

48

50

56

84

Möbelarbeiter  intern

-

—

—

**

Modellmacher  nat.  Liga.  .  .  .

13

15

22

23

23

Musikanten

60

60

62

81

97

Ofenbauer  intern

6

6

9

13

16

Ölquellenarbeiter

—

—

4

5

3

Papiermacher

1

1

4

18

41

Pflasterschneider

—

—

—

1

2

Plattendrucker

4

4

6

7

7

Pulverarbeiter

—  ■

—

—

—

4

Kohrleger  (steamfitter)  ....

—

20

18

15

15

Kohrzielier  (tube  w.)  ....

—

—

—

—

5

Sattler  (leather  w.  an  haire  goods)

4

10

21

32

42

Sägenmacher

—

—

—

—

3

Schauspieler  (nat.  protekt.)  .  .

—

-

—

3

5

Schleifer  von  Tischmessern  nat.  .

2

3

2

2

2

Schmiede  int.  Br

3

5

15

35

43

Schneidergehitlfen

50

50

73

93

109

Seeleute  nat

40

40

42

82

99

Steinbrecher

4

—

—

—

tt

Steinschiesser

1

—

—

—

tt

Steintöpfer

1

1

1

—

t

Stereotyper

—

—

—

—

18

Stiefelmacher

94

48

47

88

146

Strassenbahnbeamte

30

30

35

43

98

Streckenarbeiter  (trockmen)  .  .

—

—

—

46

Übertrag:

1785

2350

4015

5994

7525

*)  Zurückgezogen.
f)  Aufgehoben  wegen  Nichtzahlung  der  Beiträge.
**)  Verschmolzen  mit  den  Holzarbeitern,
tt)  Aufgelöst.
        <pb n="75" />
        56

Zahl  der  Stimmen:

1898  |

1899

1900  |

1901  j

1902

Übertrag:

1785

2350

4015

5994

7525

Tabakarbeiter

46

41

60

43

41

Tapezierer

—

—

13

13

13

Telegraphisten

—

80

80l

80j

80

Textilarbeiter  nat

25

22

34

27

106

Tischler  a)  amalgam

16

18

20

26

32

„  b)  Un.  ted.  Brotherhood.

200

200

200

400

800

Töpfer  (nat.  Brschft.  of  operat.)  .

—

13

22

29

49

„  (nat.  Un.  of  A.)  ...

2

—

—

—

—

Typographen

289

310

329

365

393

Uhrgehäusgravierer  intern.  .  .

—

—

5

5"

4

Uhrgehäusemacher  intern.  .  .  .

—

—

—

3

tt

Wagenarbeiter  intern

—

—

—

10

24

Wagenbauer

5

7

13

25

31

Wäschereiarbeiter

—

—

—

21

42

Weber

3

3

3

2

2

Westlicher  Bergarbeiterbund  .  .
Zechenbeamte  (mine-manager  and

—

—

—

—

t

assist.)

—

—

—

—

4

Ziegelleger  intern

2

3

4

7

11

Ziegelmacher  nat

5

10

14

17

41

Zigarrenmacher

266

270

321

339

347

Zinnplattierer
Dazu  Stimmen  der:

17

21

20

21

Ortsgruppen

146

163

349

469

678

Zentralen

81

117

218

324

425

Staatsfilialen

10

11

16

21

1  27

Summa:

|  2881

3635

5737

!  8240

10696

f)  Aufgehoben  wegen  Nichtzahlung  der  Beiträge,
tf)  Aufgelöst.
        <pb n="76" />
        57

12.  KAPITEL.
Organisierte  gegen  unorganisierte  Arbeit.
Die  Gegenwart  ist  das  Zeitalter  der  Organisation.  Nicht
nur  in  der  Industrie,  sondern  in  jedem  Zweige  menschlichen
Lebens  haben  sich  die  Menschen  zur  Arbeit  in  Gruppen  zusammengetan.
  Politische  Organisationen,  solche  von  Rechtsanwälten,
Ärzten,  Geistlichen;  Klubs,  Unterstützungsvereine,  Vereinigungen
für  Zwecke  der  Kunst,  Wissenschaft  und  Erziehung;  Universitäten,
Gemeinden,  Staaten,  und  endlich  mit  Ausdehnung  über  Staatsgrenzen ­
  und  alle  Arten  von  Menschen  umfassend:  die  Kirchen.
Wo  man  hinsieht,  schliessen  sich  Leute  jeden  Standes  für  allerhand ­
  Zwecke  zusammen,  die  der  Einzelne  nicht  erreichen  könnte.
Zu  dieser  Organisation  tritt  dann  die  Vertretung  der  vielen
durch  wenige,  treten  der  x4.ustausch  von  Gedanken  in  Versammlungen, ­
  gemeinsames  Handeln  unter  einheitlicher  Leitung.  Was
für  alle  anderen  Klassen  gilt,  gilt  nicht  mehr  und  nicht  weniger
für  die  Arbeiterschaft.  Bildete  die  Arbeiterschaft  der  Vereinigten
Staaten  nicht  eine  besondere  Klasse  mit  besonderen
Klasseninteressen,  würde  der  moderne  Lohnarbeiter
zum  Kapitalisten  wie  der  Knabe  zum  Mann,  so  wäre  weniger
Veranlassung  zu  einer  besonderen  Organisation  mit  seinen
Kameraden  gegeben;  aber  die  Interessen  und  Auffassungen  der
Unternehmer  und  der  Arbeiter  gehen  immer  weiter  auseinander.
„Der  Geschäftsmann  unserer  Generation“  sagt  Professor  Artur
Twining  Hadley,  der  Rektor  der  Universität  Yale,  „hat  sich  zum
grossen  Teil  vom  Arbeiter  zu  seiner  Stellung  hinaufgearbeitet,  aber
es  ist  sehr  zweifelhaft,  ob  man  dasselbe  für  die  nächste  Generation
Voraussagen  kann.  Sicherlich  ist  die  Aussicht  für  den  heutigen
Arbeiter,  Kapitalist  zu  werden,  keine  so  starke  Triebkraft  mehr
als  vor  einer  Generation.  Die  Möglichkeiten  zu  sparen  sind  ebenso ­
  gross  und  grösser,  aber  die  Summe,  die  jemand  braucht,  um
Unternehmer  zu  werden,  ist  ins  Ungemessene  gestiegen.  Wenn
jemand  mit  4000  Mark  ein  eigenes  Geschäft  eröffnen  kann,  ist
die  Aussicht  auf  Unabhängigkeit  noch  ein  Ansporn;  wenn  er
aber  diese  Summe  nur  einem  Reicheren  leihen  kann,  dann  ist  der
damit  verbundene  Ehrgeiz  viel  schwächer  —  oft  so  schwach,
        <pb n="77" />
        58

dass  er  es  überhaupt  aufgibt,  anders  als  in  den  Kassen  der
Brüderschaften  und  Gewerkschaften  zu  sparen.“
Aber  zu  der  schwindenden  Aussicht,  Unternehmer  zu  werden,
tritt  mit  der  Zunahme  des  Grossbetriebes  der  geringere  Einfluss
des  Arbeiters  beim  Einzelarbeitsvertrag.  Die  ganze  industrielle
Entwickelung  der  letzten  1 1 / 2  Jahrhunderte  hat  den  Unternehmer
gehoben  und  den  Arbeiter  sinken  lassen.  Aus  dem  Manne,  der
Seite  an  Seite  mit  dem  anderen  arbeitete,  dem  er  nur  Lohn
zahlte;  aus  dem  Besitzer  von  einigen  tausend  Mark  sind  Gesellschaften ­
  mit  Millionen  und  Milliarden  geworden.  Um  wieviel
leichter  der  Stahltrust  die  Dienste  eines  einzelnen  Puddlers  entbehren ­
  kann,  als  dieser  den  Lohn,  den  der  Trust  ihm  zahlt,  so
viel  ist  von  den  Erwartungen  unerfüllt,  die  man  auf  die  freie
Entwickelung  des  Arbeitsmarktes  unter  dem  Einfluss  von  Angebot ­
  und  Nachfrage  gesetzt  hatte.  Zweifellos  erhält  der  amerikanische ­
  Arbeiter  sowohl  in  Geld  als  unter  Berücksichtigung  der
Kaufkraft  des  Geldes  bessere  Löhne,  als  irgendwo  in  Europa.
Aber  die  Millionen,  die  nicht  mehr  besitzen,  als  den  Lohn  von
2—3  Wochen,  und  gar  die  vielen,  die  den  Lohn  dieser  Woche
benutzen,  um  die  Schulden  der  vorhergehenden  zu  zahlen,  haben
in  Zeiten  des  Arbeitsmangels  einen  harten  Stand.  Eine  Kette
ist  nicht  fester  als  ihr  schwächstes  Glied,  und  so  muss  der  unorganisierte ­
  Arbeiter,  besonders  in  Depressionszeiten,  die  Bedingungen ­
  annehmen,  zu  denen  der  mittelloseste  willig  ist,  zu
arbeiten.  Die  Höhe  des  Nadelgeldes  von  Farmersfrauen  bestimmt
den  Lohn  der  städtischen  Berufsnäherin,  und  in  Gewerben,  wo  das
Arbeitsangebot  so  unbegrenzt  ist,  wie  in  der  Konfektionsbranche
musste  der  Tiefpunkt  der  Arbeitsbedingungen  erreicht  werden.
Von  der  Brutalität  des  Kampfes  um  Arbeit  gibt  der  Bericht  eines
Augenzeugen  über  die  Zeiten  vor  dem  Londoner  Hafenarbeiterstreik ­
  von  1889  ein  Bild:  „Auf  einem  Platze  im  Hafen,  dem  sogenannten ­
  Käfig,  umgeben  von  einem  eisernen  Geländer,  habe  ich
300  halbverhungerte  Arbeiter  gesehen,  die  darauf  warteten,  dass
jemand  käme,  der  vielleicht  3  Leute  brauchte.  Nie  werde
ich  den  Anblick  des  Kampfes  dieser  300  hungrigen
Armen  um  die  Gelegenheit  zu  2—3  stündiger  Arbeit
vergessen.  Einer  kletterte  dem  anderen  auf  den  Kücken,  um
die  ersehnte  Karte  zu  erlangen  und  blutend,  atemlos  und  mit
zerrissenen  Kleidern  habe  ich  Leute  abziehen  sehen.“
Aber  nicht  allein  in  London  und  am  Hafen,  —  man  konnte
        <pb n="78" />
        59

in  den  schlechten  Zeiten  1893/94  die  halbverhungerten  Leute  in
den  Grosstädten  an  den  Zeitungsausgaben  bei  Tagesanbruch
warten  und  bei  der  Ausgabe  zu  den  angebotenen  Stellen  hin
stürzen  sehen,  um  um  jeden  Preis  anzukommen.  Und  wenn  man  in
schlechten  Zeiten  auf  die  Annonce  nach  einem  Bureaugehilfen
Hunderte  von  Angeboten  erhält,  so  steckt  unendlich  viel  unbeachtetes
Elend  hinter  einem  solchen  Überangebot.
Dieses  grenzenlose  Angebot  des  freien  Marktes  kann  durch
die  Gewerkschaft  dadurch  reguliert  werden,  dass  die  Löhne  nicht
mehr  nach  den  Forderungen  des  ärmsten  und  schwächsten,  sondern ­
  nach  denen  des  Durchschnittsarbeiters  bestimmt  werden.
Die  Arbeit  wird  dadurch  aus  der  Beihe  leicht  verderbender
Waren,  die  sofort  um  jeden  Preis  verschleudert  werden  müssen
gestrichen  und  zu  grösserer  Stabilität  gehoben.  Die  instinktive
Moral  des  Arbeiters  gegen  das  Unterbieten  wird  zusammengefasst
in  das  Gebot  der  Gewerkschaft:  „Du  sollst  nicht  stehlen
deines  Nächsten  Arbeitsplatz,“  aber  gleichzeitig  wird
auch  der  Zwang  und  die  Notlage  von  ihm  genommen,  die  diese
Moral  so  oft  niederzwingen,  und  es  wird  ihm  im  Beamten  der
Gewerkschaft  ein  Unterhändler  zur  Verfügung  gestellt,  der  geübt
ist,  die  bestmöglichen  Bedingungen  zu  erkämpfen.
Aber  nur,  wenn  wir  den  Arbeitsvertrag  nicht  nur  als
das  Tauschgeschäft  zwischen  der  Ware  Arbeit  und
dem  Besitzer  einer  Summe  Kapital  betrachten,  sondern ­
  die  Abhängigkeit  von  Gesundheit,  Moral,  Bildung  und
Familienleben  des  Arbeiters  und  von  der  Höhe  seines  Einkommens
berücksichtigen,  können  wir  die  Notwendigkeit  der  Gewerkschaften ­
  voll  erfassen.  Die  Frage,  ob  Organisation  der  Arbeitskraft ­
  oder  nicht,  ist  die,  ob  der  Arbeiter  einige  seiner  Lebensbedingungen ­
  selbst  mit  soll  beeinflussen  können,  oder  ob  die
Sache  der  Gier  des  Unternehmers  oder  der  Grausamkeit  eines
Meisters  soll  überlassen  bleiben.
Die  Arbeitskraft  ist  ein  Gut,  dessen  Preis  sich  ebenso
wenig  wie  der  eines  anderen  Gutes,  ebenso  wenig  wie  Ebbe  und
Flut,  künstlich  regulieren  lässt.  Aber  die  Eigenart  dieses  Gutes,
dass  es  ein  untrennbarer  Bestandteil  seines  Verkäufers  ist,  sollte
ihm  vor  Gesetz  und  Volk  zu  einer  höheren  Wertung  gegenüber
der  Aufspeicherung  von  Vermögen  verhelfen.  Die  Schwierigkeit,
die  Arbeit  mit  Nutzen  zu  verkaufen,  liegt  zunächst  in  der  Bindung
des  Absatzes  an  den  Aufenthaltsort  des  Verkäufers,  an  derünmög-
        <pb n="79" />
        60

lichkeit  von  Probesendungen,  und  dann  in  der  Unmöglichkeit,  die
Produktion  einzuschränken;  ja  eine  geringere  Nachfrage  wirft
sogar  in  Gestalt  der  Frauen  schlecht  bezahlter  Männer  noch
mehr  Angebot  auf  den  Markt.  Ist  es  weniger  gerechtfertigt,
dass  der  Arbeiter,  wenn  er  mit  Hilfe  seiner  Gewerkschaft  einige
Besserungen  seiner  Arbeitsbedingungen  erreicht,  wie  es  einige
unverständige  Unternehmer  nennen  „sich  in  ihre  Geschäfte  einmischen“
  —  als  die  Einmischung  des  Unternehmers  in  die  Lebenslage ­
  nicht  nur  des  einzelnen  Arbeiters,  sondern  der  ganzen  Klasse,
wenn  er,  was  im  Einzelvertrag  nur  nicht  ausgesprochen  ist,  nach
Willkür  die  Kate  der  Todesfälle  und  Verletzungen  in  seinem
Betriebe  regeln  kann  und  der  wohlmeinendere  Unternehmer
durch  die  Konkurrenz  des  gewissenloseren  dazu  gezwungen  wird,
seine  eigenen  Moralanschauungen  den  Geschäftsrücksichten  hintanzusetzen ­
  ?

13.  KAPITEL.
Die  Unterstützungskassen  der  Gewerkschaften. ­

Der  unmittelbarste,  wenn  auch  nicht  grösste  Vorteil  der
Gewerkschaften  erwächst  dem  Arbeiter  aus  der  Versicherung
gegen  Todesfall,  Verunglückung,  Krankheit  und  bisweilen  auch
Arbeitslosigkeit.  Vor  allem  im  Anfang  sind  die  Gewerkschaften
oft  ganz  aus  Unterstützungsvereinen,  den  friendly  societies,  hervorgegangen. ­
  Dies  Versicherungswesen  hatte  in  England  seinen
Höhepunkt  bereits  erreicht,  als  die  verhältnismässig  jüngeren
amerikanischen  Organisationen  trotz  steter  Fortschritte  in  dieser
Richtung  noch  kein  sehr  ausgebildetes  System  besassen.  Jedenfalls ­
  kann  man  das  amerikanische  Versicherungswesen  aber  nicht
verstehen,  wenn  man  es  nicht  im  Rahmen  der  gewerkschaftlichen
Wirtschaftspolitik  betrachtet.  Dies  zeigt  sich  besonders  bei  der
Arbeitslosen-Unterstiitzung.  Diese  soll  nicht  als  Wohltat  wirken,
sondern  den  Arbeiter,  dem  ein  schlechter  Lohn  angeboten  wird,
instand  setzen,  so  lange  zu  warten,  bis  er  den  Gewerkschaftslohn
erhalten  kann.
        <pb n="80" />
        61

Die  Unterordnung -  auch  der  andern  Kassen  unter  diese  Politik
mag  dem  Arbeiter  auf  den  ersten  Blick  diese  Art  der  Versicherung ­
  als  einen  gewissen  Nachteil  gegenüber  der  bei  einer  Versicherungsgesellschaft ­
  erscheinen  lassen.  Denn  es  besteht  hier
nicht  die  absolute  Garantie,  die  Prämien  ausgezahlt  zu  erhalten,
die  er  eingezahlt  hat.  Denn,  wenn  diese  Kassen  auch  in  der
Regel  von  den  übrigen  Geldern  der  Organisation  getrennt  verwaltet ­
  werden,  so  können  sie  doch  möglicherweise  bei  Gelegenheit
eines  grossen  Streiks  oder  einer  Wirtschaftsdepression  zur  Arbeitslosenunterstützung ­
  benutzt  werden.  Nach  Zahlung  mehrerer
Jahresbeiträge  mögen  auch  erhöhte  Umlagen  auf  erlegt  werden,
und  wer  aus  der  Vereinigung  ausgeschlossen  wird,  dessen  Einzahlungen ­
  können  gänzlich  verfallen.
Aber  nicht  nur  sind  in  der  Praxis  diese  theoretischen  Nachteile ­
  nie  eingetreten  und  die  Gewerkschaften  stets  imstande  gewesen, ­
  ihren  Verpflichtungen  gegenüber  den  Mitgliedern  nachzukommen, ­
  sondern  vom  Standpunkt  der  Gewerkschaft  aus  hat
dieses  System  bedeutsame  Vorzüge.  Es  hat  die  besten  Arbeiter
den  Vereinigungen  zugeführt,  eine  gewisse  Begeisterung  und  einen
Gemeinschaftsgeist  aufrecht  erhalten.  Und  wie  der  Besitz  eines
Fonds  die  Gewerkschaft  in  den  Verhandlungen  mit  den  Unternehmern ­
  stärkt,  so  macht  er  die  Mitglieder  auch  besonnener,  hält
er  sie  davon  ab,  denselben  in  unnützen  Reibereien  aufs  Spiel  zu
setzen.  Dazu  kommt  der  günstige  Einfluss  auf  die  Aufrechterhaltung ­
  der  Disziplin,  da  die  Ausstossung  zu  einer  fühlbareren
Strafe  wird.  Und  während  in  gewöhnlichen  Umlage-Versicherungsgesellschaften ­
  mit  steigender  Rate  leicht  ein  Zuströmen  jüngerer
Mitglieder  nachlässt  und  damit  das  Durchschnittsalter  steigt,  hält
die  Gewerkschaft  mit  ihrer  Zwangsversicherung  diesen  Strom
frischen  Blutes  und  das  Durchschnittsalter  aufrecht.  So  sind  die
Prophezeiungen  der  führenden  englischen  Versicherungsfachmänner
vom  Jahre  1867,  dass  die  gewerkschaftliche  Versicherung  bald
bankerott  sein  würde,  in  der  Praxis  zu  Schanden  geworden.
Die  100  wichtigsten  englischen  Gewerkschaften  gaben  in
den  10  Jahren  vor  1901  für  Unterstützungen  180  Millionen  Mk.
aus,  davon  64  für  Arbeitslosigkeit,  52  für  Krankheit  und  Unglücksfälle, ­
  29  für  Altersrente,  33  für  Begräbnisse  usw.  Die  Arbeitslosenunterstützung ­
  schwankt  natürlich  stark  mit  der  Konjunktur;
sie  erreichte  ihren  Höhepunkt  1893,  ihren  Tiefpunkt  1899  und  ist
seitdem  stetig  gestiegen.  Die  Krankenunterstützung  wurde  1892
        <pb n="81" />
        62

von  69%)  190^  von  77%  der  Vereinigungen  gezahlt.  Die  Altersunterstützung ­
  schwankt  zwischen  2  und  12  Mk.  bei  einem  Durchschnitt ­
  von  5—10  Mk.  wöchentlich;  sie  wird  aber  nur  von  38
der  100  grössten  Vereinigungen  gezahlt.  Die  verausgabte  Summe
stieg  jedoch  von  2  im  Jahre  1892  auf  4  Millionen  Mk.  im  Jahre  1901.
Begräbnisgelder  im  Betrage  von  2  Millionen  Mk.  im  Jahre  1901
zahlen  89  der  100  englischen  Vereinigungen.
Wie  diese  Politik  hoher  Beiträge  und  Unterstützungen  den
Wohlstand  der  englischen  Gewerkschaften  gehoben  hat,  ersieht
man  aus  der  Summe  von  80,7  Millionen  Mk.  .Kassenbestand  im
Jahre  1901  gegenüber  31  Millionen  in  1892.  Dafür  zahlt  das
Mitglied  durchschnittlich  jährlich  etwa  34  Mk.  Beiträge.
Die  amerikanischen  Organisationen  bleiben  wie  gesagt  in
diesen  Summen  weit  zurück.  Die  Zigarrenmacher  und  die  Deutschamerikanische ­
  Typographia  sind  wohl  die  einzigen,  welche  aus
der  Kasse  der  Zentrale  Arbeitslosengelder  zahlen,  wenn  auch  im
Falle  von  Massregelungen  verschiedene  andere  Vereinigungen  ihre
Mitglieder  unterstützen.  Die  gewöhnliche  Form  der  Versicherung
in  den  amerikanischen  Gewerkschaften  ist  die  von  Sterbe-  und  Begräbnisgeldern ­
  und  zwar  deshalb,  w r eil  diese  Kassen  leichter  und
mit  geringerem  Risiko  als  Kranken-  und  Unfallkassen  verwaltet
werden  können.  Vor  allem  zahlen  die  Eisenbahnbrüderschaften
in  dieser  Form  hohe  Unterstützungen;  so  betragen  die  Versicherungssummen ­
  bei  den  Lokomotivführern  3000—18  000,  den  Schaffnern ­
  4—20  000,  den  Heizern  2—6000,  den  Zuggehiilfen  1600  bis
2000,  den  Telegraphisten  1200—4000  Mk.  Die  Umlagen  sind  hier
für  Mitglieder  jeden  Alters  gleich  hoch  und  nur  die  Briefträger
haben  darin  Abstufungen.  Bei  der  Mehrheit  der  Vereinigungen
sind  die  Versicherungssummen  freilich  bedeutend  niedriger;  so  bei
Glasbläsern  und  Zigarrenmachern  höchstens  2000,  den  Lithographen
200—2000  und  bei  einigen  anderen  nur  200—400  Mk.  Auch  beim
Tode  der  Frau  wird  in  einigen  Fällen  eine  kleine  Unterstützung
gezahlt.
Krankenunterstützung  wird  von  etwa  einem  Dutzend  Zentralorganisationen ­
  und  von  einigen  Ortsgruppen  gezahlt.  Sie  beträgt
für  gewöhnlich  16—20  Mk.  wöchentlich.  Die  Zeit  für  diese  Zahlungen ­
  ist  begrenzt.  Zur  Auszahlung  w r erden  ärztliche  Zeugnisse
verlangt  und  Ortskomitees  kontrollieren  die  Kranken.  Die  höchste
Gesamtsumme  der  Zahlungen  haben  die  Zigarrenmacher  mit  17,9
Millionen  Mk.  in  den  Jahren  1879—1900  erreicht,  wovon  3,25
        <pb n="82" />
        für  Streikzwecke,  6,0  für  Kranke,  3,2  für  Todesfälle,  3,65  für
Arbeitslosigkeit  und  2,95  für  Reiseunterstützung  (die  zu  90°/ 0
zurückgezahlt  wurde)  entfallen.  Altersunterstützung  ist  von
einigen  Vereinigungen  in  Angriff  genommen  worden,  aber  noch
nicht  sehr  entwickelt.
Die  Ausdehnung  dieser  Versicherungen  wird  den  Gewerkschaften ­
  auch  in  Zukunft  einen  bedeutenden  Machtzuwachs  und,
trotz  der  Notwendigkeit  höherer  Beiträge,  eine  grössere  Popularität
verschaffen.  Die  Gründer  solcher  Kassen  seien  gewarnt,  nicht
für  geringe  Einzahlungen  zu  grosse  Versprechungen  zu  machen,
vor  allem  aber  dieselben  den  Hauptaufgaben  unterzuordnen,
welche  immer  in  der  Verbesserung  der  Arbeitsbedingungen  bestehen. ­


14.  KAPITEL.
Amerikanische  Durchschnittslöhne.
Den  grössten  Vorteil  hat  der  Lohnarbeiter  von  seiner  Gewerkschaft ­
  durch  die  Hebung  und  Festigung  seiner  Lebenshaltung.
Die  Geschichte  der  Gewerkschaften  im  19.  Jahrhundert  lehrt  eine
allmähliche  Erhöhung  der  Löhne.  „Eine  überwältigende  Mehrheit
der  Aussagen  in  der  Industriekommission“  beginnt  ein  Bericht ­
  von  1902,  „zeigt,  dass  die  Organisation  der  Arbeit  eine  bemerkenswerte ­
  Besserung  der  Wirtschaftslage  der  Arbeiter  erreicht
hat.“  Obgleich  die  Unternehmerschaft  wie  die  gut  unterrichtete
Oeffentlichkeit  dies  zugeben,  behaupten  einige  Theoretiker,  dass
dieser  Vorteil  infolge  der  steigenden  Preise  der  Unterhaltsmittel
illusorisch  sei;  da  jeder  Preis,  genügend  weit  zurück  verfolgt,
nur  aus  Löhnen  sich  zusammensetze,  sei  die  Steigerung  derselben
ein  circulus  vitiosus  und  schaffe  nur  nominell  einen  anderen  Massstab ­
  für  den  Austausch  der  Güter.  Nun  erhöht  aber  ein  besserer
Lohn  nicht  gleichmässig  die  Produktionskosten,  da  wir  die  grössere
Leistungsfähigkeit  der  besser  gestellten  und  gebildeteren  Arbeiter  in
Betracht  ziehen  müssen.  Und  anderseits  hängen  in  gewissen  Industriezweigen ­
  die  Preise  überhaupt  nicht  wesentlich  von  den  Löhnen
ab,  sondern  nur  von  der  Kaufkraft  des  Marktes  gegenüber  den
monopolisierten  Gütern;  dazu  kommt  die  Beeinflussung  der  Preise
        <pb n="83" />
        64

durch  das  Althergebrachte,  durch  Gewohnheiten,  Grundrente,
Zinsen,  Aufsicht  und  Profit:  Momente,  die  durch  ein  Steigen  der
Löhne  nicht  beeinflusst  zu  werden  brauchen.  Und  endlich  konsumiert
der  Arbeiter  nicht  entfernt  alle  seine  Arbeitsprodukte;  steigende
Löhne  von  Diamantschleifern  und  Arbeitern  in  der  Luxusindustrie
werden  die  Kaufkraft  seines  Lohnes  ebenso  wenig  verändern,  wie
eine  bessere  Bezahlung  persönlicher  Dienstleistung  für  Reiche.
Man  könnte  ja  eine  solche  Anschauung  sonst  auch  herumdrehen
und  behaupten,  ein  Sinken  der  Löhne  schade  dem  Arbeiter  nicht,
die  Preise  müssten  gleichmässig  fallen  —  und  schliesslich
brauchte  man  überhaupt  keine  Löhne  mehr  zu  zahlen!
Das  Gesetz  von  Angebot  und  Nachfrage,  von  dem  so  viele  behaupten, ­
  dass  es  unbeeinflussbar  sei,  arbeitet  eben  nicht  automatisch.
Dem  Drucke  der  Oeffentlichkeit,  die  skrupellos  auf  die  Zurückschraubung ­
  der  Preise  hinarbeitet  und  dem  Einfluss  der  Zwischenhändler ­
  auf  den  Fabrikanten  muss  ein  Gegendruck  gegenübergesetzt,
  Einhalt  geboten  werden.  Den  Halt  hat  man  früher
darin  gesucht,  dass  beim  Sinken  des  Lohnes  unter  eine  bestimmte
Grenze  die  Heirats-  und  Geburtenrate  sinken  und  dass  dann  durch
das  geringere  Arbeitsangebot  in  der  folgenden  Generation  die
Löhne  wieder  steigen  würden.  Aber  einmal  hat  sich  diese  Theorie
insofern  als  falsch  erwiesen,  als  auf  einer  gewissen  Stufe  von
Armut  die  Kinderzahl  gerade  steigt  und  in  den  wohlhabenderen
Kreisen  am  ersten  sinkt.  Und  dann  würde  dieser  Trost  für  den
Arbeiter  auch  etwa  so  überzeugend  sein,  wie  der  für  den  Krebs,
er  könne  es  nicht  mehr  fühlen,  lebendig  gekocht  zu  werden,  weil
er  es  durch  viele  Generationen  hindurch  gewöhnt  sei.
Wie  wir  oben  zeigten,  hat  sich  für  unseren  Staat  das
Problem,  den  Reichtum  im  allgemeinen  zu  heben,  umgewandelt
in  das  der  Verteilung  der  vorhandenen  Güter.  Heute  ist  es
möglich,  dem  Arbeiter  bei  dem  Stand  seines  Lohnes  die  von  uns
heute  als  Bedürfnis  empfundenen  Annehmlichkeiten  zu  verschaffen,
wie  die  alte  Gesellschaft  sie  ihm  nicht  leisten  konnte.  Aber  die
durch  Maschinenkraft  vermehrte  Produktivität  der  Arbeit  kann
der  Arbeiter  eben  nur  dann  geniessen,  wenn  eine  starke  Gewerkschaft ­
  den  Nachweis  führt,  dass  diese  Löhne  gezahlt  werden
können,  ohne  die  industrielle  Vorherschaft  des  Volkes  zu  gefährden.
Da  wir  die  amerikanische  Lebensführung  nicht  mit  der  englischen,
  deutschen,  russischen  und  chinesischen  vergleichen  können,
und  da  der  praktische  Idealismus  unseres  Volkes  eingesehen  hat,
        <pb n="84" />
        65

5

(lass  es  sich  bezahlt,  die  Lebenshaltung  des  amerikanischen
Arbeiters  über  der  der  Arbeiter  aller  anderen  Länder  zu  erhalten;
da  man  jetzt  einzusehen  beginnt,  dass  sich  allgemeine  unentgeltliche ­
  Erziehung  bezahlt  macht,  so  ist  es  schwer,  die  Ansprüche  der
Arbeiterschaft  auf  eine  bestimmte  Lebenshaltung  irgendwie  zu
fixieren.  Ich  will  dies  im  folgenden  für  den  ungelernten  Arbeiter
versuchen,  ohne  damit  seine  höheren  Anforderungen  bei  besonders
anstrengendem  Dienst  in  grösseren  Städten  als  unberechtigt  hinstellen ­
  zu  wollen.  Ich  hoffe,  dass  in  ein  bis  zwei  Jahrzehnten
entsprechend  der  bis  dahin  weiter  steigenden  Produktivität  der
Arbeit  diese  folgenden  Wünsche  von  den  tatsächlichen  Verhältnissen ­
  noch  überholt  sein  werden.
In  Städten  von  5000—100  000  Einwohnern  sollte  der  ungelernte ­
  Arbeiter  mit  Durchschnittsfamilie  ein  hübsches  Häuschen
mit  wenigstens  6  Räumen  bewohnen.  Salon,  Speisezimmer,  Küche,
Bad  und  genügende  Schlafzimmer,  um  Sittlichkeit  und  Gesundheit ­
  aufrecht  zu  erhalten;  Teppiche,  Bilder,  Bücher  und  Möbel,  die
ihm  den  Aufenthalt  daheim  angenehm  machen;  reichliche  Kleidung
für  Sommer  und  Winter,  und  ein  genügender  Vorrat  gesunder
nahrhafter  Speisen.  Ferner  sollte  er  seine  Kinder  wenigstens  bis
zum  16.  Jahre  zur  Schule  schicken  und  genügend  für  Zeiten  von
Krankheit  und  für  sein  Alter  zurücklegen  können,  dazu  seine
Familie  für  den  Fall  seines  frühen  Todes  oder  Verunglückung
sicherstellen.
Mögen  auch  im  einzelnen  die  Wünsche  stark  auseinandergehen, ­
  mögen  Einzelne  durch  Unmässigkeit  Geld  verschwenden,
oder  soviel  Kinder  haben,  dass  sie  den  Durchschnitt  der  Lebensführung ­
  nicht  einhalten  können:  solche  Bedingungen,  die  bei  dem
Ertrage  der  amerikanischen  Arbeit  jeder  Arbeiter  besitzen  sollte,
würden  viel  Versuchung  zur  Trunksucht,  die  heute  der  Mangel
eines  guten  Hauswesens  hervorbringt,  abwenden.  Diesen  heute  von
vielen  gelernten  Arbeitern  bereits  erreichten  Zustand  müssen  wir
bestrebt  sein,  der  grossen  Masse  der  ungelernten  zu  verschaffen.
Der  Amerikaner  fragt  als  praktischer  Geschäftsmann  bei
einer  erstrebten  Neuerung  zunächst,  was  sie  kosten  wird,  und
entscheidet  danach,  ob  sie  gut  oder  utopisch  ist.  Während  der
Sitzung  der  Anthrazit-Kohlenstreik-Kommission  antwortete  ich  den
Vertretern  der  Gesellschaften,  dass  ein  Lohn  von  wenigstens
2400  Mark  jährlich  erforderlich  sei.  Es  liegt  seitdem  keine  Veranlassung ­
  vor,  diese  Schätzung  abzuändern.  Wie  gesagt,  schliesse
        <pb n="85" />
        66

ich  in  diese  Forderung  Landarbeiter  und  dörfische  Zustände  nicht
ein,  und  halte  sie  anderseits  besonders  für  Städte  von  über
einer  halben  Million  Einwohner  für  zu  niedrig.  In  New-York  gar
sind  die  Hausmieten  so  hoch,  dass  man  die  Forderung  eines
eigenen  kleinen  Hauses  für  den  Arbeiter  aufgeben  muss.
Der  gelernte  Arbeiter  kann  heute  Dank  der  geringeren
Baupreise,  dem  Sinken  der  Grundrente  und  der  Ausdehnung  der
elektrischen  Bahnen  sich  leichter  und  billiger  als  noch  vor
12  Jahren  ein  Haus  kaufen.  Dazu  bringen  die  Warenhäuser
heute  Möbel  und  andere  Dinge  frei  ins  Haus.  Aber  mit  einem
Einkommen  von  unter  2400  Mark  geht  der  Arbeiter  dieser
Vorteile  verlustig.  Dagegen  würden  bei  einem  solchen  Durchschnittseinkommen ­
  unzweifelhaft  die  Ausgaben  der  Gemeinde  für
Gerichts-  und  Gefängniswesen  bedeutend  sinken  und  die  gesteigerte ­
  Konsumkraft  würde  eine  Nachfrage  erzeugen,  die  die  Industrie ­
  auf  ihrem  Wege  zum  Fortschritt  unglaublich  beschleunigen
würde.  So  sollten  die  amerikanischen  Gewerkschaften  den  Minimallohn ­
  von  2400  Mark  in  den  nächsten  Jahren  für  jeden  Mann  zu
erkämpfen  suchen.  Das  würde  nicht  nur  eine  Erfüllung  der
Wünsche  der  Arbeiterschaft  bedeuten,  sondern  auch  darüber  hinaus ­
  eine  Vermehrung  des  Wohlbefindens  des  ganzen  Volkes,  des
Volkswohlstandes,  der  nicht  in  den  Palästen  der  Millionäre  zum
Ausdruck  kommt,  sondern  in  der  Lage  der  Millionen  Bürger,  die
das  Mark  und  die  Sehnen  des  Landes  bilden.

15.  KAPITEL.
Die  Arbeitszeit.
Der  schöne  Erfolg  der  Organisation  in  Bezug  auf  die  Hebung
der  Löhne  führt  uns  zu  dem  ebenso  wichtigen  der  Verkürzung
der  Arbeitszeit,  vermittelst  deren  der  vermehrte  Ertrag  erst  genossen ­
  werden  kann.  Auch  hier  handelt  es  sich  nicht  nur  um
das  einfache  Freisein  von  der  Arbeit,  sondern  um  ein  Gegengewicht ­
  für  die  aufreibende,  gefährliche  Berufstätigkeit  und  um
eine  Hebung  der  allgemeinen  Bildung,  des  Selbstgefühls  und  des
Familienlebens.
        <pb n="86" />
        67

Die  Erfolge  des  Kampfes  auf  diesem  Gebiete  sind  beständiger
als  die  des  Lohnkampfes;  sie  können  durch  keine  steigenden
Unterhaltspreise  verkürzt  werden  und  pflegen  auch,  einmal
errungen,  kräftiger  verteidigt  und  selten  rückgängig  gemacht  zu
werden.  In  schlechten  Zeiten  ist  natürlich  die  Versuchung  für
die  Unternehmer,  an  den  Löhnen  zu  sparen,  grösser,  als  bei  dem
geringeren  Bedarf  an  Arbeit,  die  Arbeitszeiten  zu  verlängern.
Im  lü.  Jahrhundert  haben  die  amerikanischen  Gewerkschaften
die  Arbeitszeiten  von  12  —  14  auf  8—10  Stunden  herabgesetzt.
Allerdings  haben  Staats-  und  Bundesregierungen  beträchtlich  zu
diesem  Erfolge  beigetragen,  so  besonders  durch  den  erwähnten
Erlass  des  Präsidenten  Van  Buren  1840,  der  in  den  Staatswerften
die  Arbeitszeit  auf  10  Stunden  beschränkte,  und  die  weitere
Herabsetzung  auf  8  Stunden  im  Jahre  1867.
Führend  in  diesem  Kampfe  waren  die  Gewerkschaften  des
Baugewerbes,  weil  diese,  zuerst  gegründet  und  am  frühesten  zu
beträchtlicher  Stärke  gelangt,  auch  untereinander  verbündet  waren
und  geschlossen  vorgingen.  Da  zudem  die  Konkurrenz  in  diesem
Gewerbe  unter  den  Unternehmern  der  verschiedenen  Städte  nicht
so  scharf  war,  richtete  sich  der  Durchschnitt  auch  nicht  so  sehr
nach  den  niedrigsten  Ansprüchen  des  Arbeitsangebotes.  Von  der
üblichen  Arbeitszeit  während  der  ganzen  Dauer  des  Tageslichtes
versuchten  die  Schiffstischler  direkt  nach  dem  zweiten  Krieg  mit
England  eine  Reduzierung  auf  10  Stunden  durchzusetzen,  was  sie
auch  durch  Streiks  im  Jahre  1825  erreichten.  Durch  Sieg  auf
Sieg  im  folgenden  Vierteljahrhundert  war  am  Ende  des  amerikanischen ­
  Krieges  im  ganzen  Gewerbe  der  10  ständige  Arbeitstagallgemein
  geworden,  und  vom  Ende  des  Bürgerkrieges  an  erhob
sich  die  Forderung  nach  einer  Verkürzung  auf  8  Stunden.  Bedeutete ­
  ja  doch  wegen  des  grossen  Wachstums  der  Städte  der
Weg  zur  und  von  der  Arbeit  für  den  Arbeiter  schon  einen
beträchtlichen  Abzug  von  seiner  Freizeit.  Ermutigt  durch  die
Erfolge  der  Arbeiter  in  England  und  Australien,  führten  dann
die  Leute  im  Baugewerbe  diesen  Kampf  auch  zum  Ziele;  ja  sie
erreichten  in  einigen  Zweigen  des  Gewerbes  eine  Arbeitszeit  von
44  Stunden  wöchentlich.
Für  die  Fabrikarbeiter  erreichten  die  Gewerkschaften  erst
im  Jahre  1874  die  gesetzliche  Einschränkung  der  lange  Zeit  hindurch ­
  üblichen  11  Arbeitsstunden  auf  10.  Dieses  Gesetz  des
Staates  Massachusetts  galt  zwar  nur  für  Frauen-  und  Kinderb ­
        <pb n="87" />
        68

arbeit,  übte  aber  in  Wirklichkeit  dieselbe  Wirkung  auch  auf  die
anderen  Arbeiter  aus.  In  den  nächsten  15  Jahren  folgten  eine
Reihe  von  Staaten  diesem  Beispiel  Massachusetts.  In  New-Jersey
beträgt  heute  die  gesetzliche  Arbeitszeit  für  Frauen  55,  in
Massachusetts  58  Stunden  wöchentlich.  Nur  die  Südstaaten  mit
ihrer  Baumwollindustrie  haben  im  allgemeinen  keine  Einschränkungen ­
  erlassen,  weil  im  Süden  der  Einfluss  der  Organisation  auf
die  Gesetzgebung  fehlt.
Die  Tätigkeit  der  nach  dem  Bürgerkriege  gegründeten  Achtstundenligen ­
  wurde  durch  die  Krisis  von  1873  unterbrochen,
und  erst  im  Anfang  der  80  er  Jahre  nahmen  die  Knappschaften
(Knights  of  Labor)  diese  Arbeit  wieder  auf,  die  heute  von  den  betreffenden ­
  Zweigen  des  amerikanischen  Arbeiterbundes  mit  grösster
Energie  betrieben  wird.  So  werden  die  Wohltaten  des  Achtstundentages ­
  heute  schon  vielen  Arbeitern  zuteil.  Die  Zigarrenmacher
  erlangten  denselben  1885,  die  Mehrheit  der  Weichkohlenbergleute ­
  1898/99  und  die  Anthrazitbergleute  brachten  es  1903  zum
Neunstundentag.  Nach  den  Inspektionsberichten  des  Arbeitsamtes
arbeiteten  1901  im  Staate  New  York:  38%)  in  der  Stadt  New
York  54%  9%  Stunden  oder  weniger.  Dieser  Durchschnitt  gilt
aber  nicht  für  die  organisierten  Arbeiter,  von  denen  im  Staate
New  York  die  Hälfte  nicht  über  8  Stunden  beschäftigt  sind.
Die  Gewerkschaften  arbeiten  natürlich  auch  an  der  Einhaltung ­
  der  Sonntags-  und  Feiertagsruhe.
Wenn  wir  den  gleichen  Kampf  um  Kürzung  des  Arbeitstages ­
  in  anderen  Ländern  betrachten,  so  hat  im  allgemeinen  der
Engländer  kürzere  Arbeitszeiten  als  der  Amerikaner,
und  der  Australier  kürzere  als  der  Engländer.  Der  Durchschnitt
beträgt  in  Amerika  immer  noch  10  Stunden,  da  der  Besserstellung
der  organisierten  Leute  die  längere  Arbeitszeit  von  Hunderttausenden ­
  von  Strassen-,  Hafen-  und  Eisenbahnarbeitern  gegeniibersteht.

Wenn  es  schon  bei  einfacher  körperlicher  Arbeit  unwirtschaftlich ­
  ist,  zu  lange  zu  arbeiten,  so  wird  mit  den  Anforderungen ­
  der  Neuzeit,  die  vom  Arbeiter  statt  Körperkraft  Geschicklichkeit, ­
  Kenntnisse,  Nervenkraft  und  Erfindungsgeist  ver-,
langt,  der  kürzere  Arbeitstag  zur  unbedingten  Notwendigkeit.
Man  kann  aus  einem  Manne  nicht  mehr  herausholen,  als  in  ihm
steckt  und  was  man  an  einem  Tage  zuviel  nimmt,  muss  man  am
folgenden  soviel  weniger  erhalten.  So  sagt  Professor  Clark  von
        <pb n="88" />
        69

der  Columbia  Universität:  „Wenn  sie  fordern,  dass  ein  Mensel)
nur  einen  Tag  für  Sie  arbeiten  und  dass  dabei  die  grösstmögliche
Leistung  aus  ihm  herauskommt,  dann  müssen  sie  ihn  24  Stunden
arbeiten  lassen.  Soll  er  eine  Woche  arbeiten,  so  müsste  man  die
Zeit  auf  täglich  20  Stunden  beschränken;  auf  18  Stunden,  wenn
er  während  eines  Monats  schaffen  soll;  für  ein  Jahr  würde  es
mit  15  Stunden  gehen;  mehrere  Jahre  mit  10  Stunden.  Soll  der
Mann  aber  Zeit  seines  Lebens  möglichst  viel  leisten,  so  müssen
Sie  auf  8  Stunden  täglich  herabgehen.“
Bekannt  ist  das  beachtenswerte  Ergebnis,  dass  die  Unternehmer ­
  am  Ende  anerkennen  mussten,  dass  die  Verkürzungen,
die  ihrem  Sträuben  abgerungen  worden  sind,  zu  ihrem  Vorteil
ausgeschlagen  sind.  Da  aber  die  Behauptung  der  englischen
Fabrikanten  aus  der  Mitte  des  19.  Jahrhunderts,  eine  Verkürzung ­
  der  Arbeitszeit  müsse  sie  ruinieren,  in  den  70  er  Jahren
in  Neuengland  und  noch  heute  im  Süden  wiederholt  werden,  will
ich  später  untersuchen,  welchen  Vorteil  für  die  Unternehmer  die
Erfüllung  aller  Forderungen  der  Gewerkschaften  bedeuten  und
wie  die  Zunahme  des  Ertrages  einer  Tagesarbeit  im  wesentlichen
nur  der  Verkürzung  der  Arbeitsstunden  zuzuschreiben  ist.
Aber  auch  wo  die  Verkürzung  der  Arbeitszeit  nicht  unmittelbar ­
  eine  Steigerung  der  Produktion  bedeutet  und  deshalb
von  den  Unternehmern  nicht  unmittelbar  im  eigenen  Interesse
betrieben  wird,  sollten  wir  dem  Arbeiter  dieselbe  doch  zubilligen.
Die  von  den  Arbeitern  aus  der  Klasse  der  Unternehmer  gewählten ­
  Freunde  haben  im  Anfang  behauptet,  mehr  freie  Zeit
werde  nur  in  Trinken  und  Zerstreuung  verschwendet,  da  der
Arbeiter  nicht  wisse,  was  mit  derZeit  tun.  Aber  die  tägliche
Erfahrung  beweist  das  Gegenteil.  Wenn  ein  Mann  überarbeitet
aus  der  Fabrik  kommt,  ist  er  allerdings  nicht  imstande,  Bücher,
Kunst,  Musik,  oder  selbst  nur  die  Annehmlichkeiten  eines  gesunden ­
  Familienlebens  zu  gemessen,  und  es  ist  kein  Wunder,
wenn  er  in  Alkohol  oder  anderen  rohen  Vergnügungen  Betäubung ­
  sucht.  Alle  kompetenten  Beobachter,  Lehrer,  Geistliche
und  Soziologen  bezeugen,  dass  eine  Verkürzung  der  Arbeitszeit
das  Niveau  der  Gesamtheit  gehoben,  Trunksucht  und  Verbrechet!
gemindert  hat.  Wenn  der  Arbeiter  das  Stimmrecht  verdient,
gebühren  ihm  auch  einige  Stunden  täglicher  Erholung;  es  gibt  nicht
nur  einen  Anspruch  auf  Lohn,  sondern  auch  ein  liecht  auf  Leben.
Der  Versuch,  die  Forderungen  der  Gewerkschaften  dadurch
        <pb n="89" />
        70

lächerlich  zu  machen,  dass  man  sie  übertreibt:  „Sie  wünschen
eine  Verkürzung  auf  8  Stunden,  warum  nicht  auf  6,  4  oder
2?“  sollte  mit  der  Umkehrung  beantwortet  werden:  „Sie  verlangen ­
  10  Stunden  Arbeit  von  mir  —  warum  nicht  15,  20  oder
24?“  Wir  verlangen  nichts  unvernünftiges  und  wollen  natürlich ­
  jeden  Einzelfall  nach  seinen  besonderen  Umständen  behandelt
wissen.
Vor  der  Anthrazitkohlenstreik-Kommission  erklärten  mir  die
Anwälte,  sie  selbst  arbeiteten  14—15  Stunden  täglich  und  glaubten,
dass  ich  dasselbe  tue.  Warum  solle  die  Gewerkschaft  ein  Recht,
haben,  für  irgend  einen  freien  Bürger  die  Stunden  seiner  Arbeit
zu  begrenzen  ?  Es  ist  richtig,  dass  Arzte  und  Anwälte  oft  ausserordentlich ­
  lange  arbeiten,  ohne  eine  Begrenzung  dieser  Zeit  durch
Gesetz  und  Vertrag  zu  erstreben.  Aber  ein  Vergleich  zwischen  dieser
Arbeit  und  der  des  Lohnarbeiters  ist  nicht  ohne  weiteres  zulässig.
Biese  Leute  erreichen  meist,  ebenso  wie  der  selbständige  Bauer,
einen  wachsenden  Ertrag  aus  ihren  Überstunden;  und  besonders
der  Unternehmer  arbeitet,  wann,  wo  und  wie  er  will,  während  der
Arbeiter  in  der  Regel  muss,  wann,  wo  und  wie.  Der  Unterschied
des  Arbeitens  an  einer  Sache,  die  mich  interessiert,  und  an  einer
solchen,  die  mir  von  anderen  vorgelegt  wird,  ist  derselbe  wie  der
zwischen  Vergnügen  und  Arbeiten.
Gegenüber  dem  Einwurf  landläufiger  Kritik,  es  sei  unamerikanisch, ­
  wenn  man,  falls  ein  Einzelner  über  8  Stunden  arbeiten
wolle,  dann  einen  anderen,  fleissigeren  daran  hindern  wolle,  dies  nach
seinem  Willen  zu  tun,  haben  wir  bereits  gesehen,  dass  dem  Unternehmer ­
  die  Erhöhung  der  von  ihm  festgesetzten  Mindestarbeitszeit
bei  gelegentlicher  Arbeitshäufung  erleichtert  wird,  wenn  die  Gewerkschaft ­
  nicht  ein  Maximum  dem  gegenüberstellt.  In  den  Vertrag
über  die  Länge  des  Arbeitstages  sollten  auch  stets  Bestimmungen
über  Überstunden  aufgenommen  werden.  Damit  der  Unternehmer,
der  über  die  Notwendigkeit  dieser  Überstunden  befindet,  dieselben
nicht  zu  einer  regelmässigen  Einrichtung  macht,  und  dafür  schliesslich ­
  nur  den  ursprünglichen  Grundlohn  bezahlt,  müssen  die  Überstunden ­
  höher  entlohnt  werden,  zum  Lohn  von  1  y 4 ,  1 1 / 2  bis  3  normalen
Arbeitsstunden.  Dies  bedeutet  gleichzeitig  ein  gerechtes  Entgelt  für
den  Arbeiter,  für  den  die  letzte  Stunde  naturgemäss  die  schwerste
ist.  Theoretisch  wird  damit  einem  Übergriff  des  Unternehmers  vorgebeugt; ­
  tatsächlich  sind  aber  in  der  Praxis  die  Überstunden  selbst
zu  einem  höheren  Satze  zu  einer  stetigen  Einrichtung  geworden,
        <pb n="90" />
        71  —
sodass  sich  die  Gewerkschaften  oft  genötigt  sahen,  dieselben  auf
ein  wöchentliches  Maximum  zu  begrenzen.
Die  Festsetzung  des  Arbeitstages  bringt  für  die  Öffentlichkeit ­
  gewöhnlich  einige  Unbequemlichkeiten  mit  sich.  Wer  abends
um  8  Uhr  rasiert  sein  will,  oder  im  Hause  einen  Arbeiter  zur
Vollendung  einer  Reparatur  „nur  15  Minuten“  länger  wünscht,
ärgert  sich,  wenn  die  Vorschriften  ihn  daran  hindern.  Das  Publikum
kann  eben  nicht  begreifen,  dass  die  Aufhebung  des  festgesetzten
Arbeitstages  ganz  allmählich  vor  sich  geht,  durch  Abbröckelung  von
10  Minuten  hier  und  10  Minuten  da,  bis  eine  Stunde  voll  ist,  und
so  weiter.  Aber  da  man  sich  über  diese  Dinge  so  aufregt  und
dadurch  die  Sympathie  für  die  Organisationen  oft  geschwächt
wird,  sollte  der  Arbeiter  auch  so  einsichtig  sein,  ein  gewisses
Entgegenkommen  zu  üben.  Er  sollte  versuchen,  am  Stundenschluss ­
  einen  gewissen  Abschluss  der  Arbeit  zu  erreichen  und
den  Platz  aufzuräumen,  ohne  dabei  unfreundlich  oder  unhöflich  zu
sein,  und  der  Diener  an  einem  Aufzug  braucht  eine  Dame,  die
sich  um  eine  Minute  verspätet,  nicht  zu  zwingen,  vom  obersten
Stockwerk  eines  hohen  Hauses  hinunter  zu  gehen.
Durch  die  Gewerkschaften  sind  mehr  Verkürzungen  der
Arbeitszeit  erreicht  worden,  als  durch  Gesetze.  Die  Verträge
haben  sich  oft  dem  Geschäft  des  Unternehmers  angepasst  und
jedes  Jahr  eine  halbstündige  Verkürzung  vorgesehen.  Der  an
sich  sehr  zeitraubende  Weg  der  Gesetzgebung  schützt  zwar  am
Orte  die  Unternehmer  besser,  drängt  aber  die  Industrie  über  die
Staatsgrenzen  und  birgt  die  grosse  Gefahr  in  sich,  für  verfassungswidrig ­
  erklärt  zu  werden.  Gesetze  über  Kinderarbeit  sind  meist
aufrecht  erhalten  worden,  da  Kinder  nicht  im  vollen  Besitz  der
bürgerlichen  Rechte  sind  und  keine  bindenden  Verträge  schliessen
können.  Bis  vor  kurzem  noch  stand  die  Gültigkeit  der  Gesetze
über  Frauenarbeit  nicht  in  Frage,  und  ihre  Bestimmungen  gingen
wie  gesagt  oft  von  selbst  in  der  Anwendung  auf  die  männlichen
Arbeiter  über.  Seitdem  aber  das  Oberlandesgericht  von  Illinois
entschieden  hat,  dass  eine  Frau  als  Bürger  unter  die  gleichen
Bestimmungen  der  Verfassung  falle,  und  eine  Beschränkung  der
Arbeitszeit  ihre  Freiheit  im  Vertragsschluss  beschränke  und  sie
gegen  Männer  benachteilige,  war  die  Sachlage  etwas  verändert
worden,  obwohl  die  genannte  die  einzige  derartige  Entscheidung  ist.
Durch  die  Entscheidung  des  Reichsgerichtes  in  Sachen
„Holden  gegen  Ilordy“  ist  dann  endlich  endgültig  zugunsten  des
        <pb n="91" />
        72

Arbeiters  festgestellt  worden,  dass  der  Einzelstaat  das  Recht
hat,  für  alle  Arbeiter  eines  bestimmten  Gewerbes  die  Arbeitsstunden ­
  zu  beschränken.  In  verschiedenen  Staaten  sind  so  durch
Gesetze  die  Arbeitszeiten  für  Bahnbeamte,  Bäcker,  Barbiere  u.  a.
geregelt  und  auf  Grund  ihrer  Polizeigewalt  aufrecht  erhalten.  Der
Standpunkt  des  Reichsgerichts  ist,  dass  der  Einzelstaat
an  Gesundheit  und  Wohlergehen  des  Arbeiters  so  stark
interessiert  ist,  dass  er  ihn  polizeilich  auch  mit  grober
Verletzung  der  Vertragsfreiheit  schützen  kann.  Da  diese
Entscheidung  eine  Bekräftigung  der  so  viele  Jahre  von  den  Gewerkschaften ­
  vertretenen  Anschauung  bedeutet,  gebe  ich  aus  der
Begründung  hier  einen  Auszug:
„Die  Gesetzgebung  hat  anerkannt,  was  auch  in  vielen  Einzelstaaten ­
  gerichtliche  Erfahrung  ist,  dass  Fabrikbesitzer  und  Angestellte ­
  nicht  auf  gleicher  Vertragsstufe  stehen,  dass
vielmehr  ihre  Interessen  einander  widerstreiten.  Wenn  die  Angestellten ­
  sich  auch  oft  aus  Furcht  vor  Entlassung  Bestimmungen
fügen,  die  ihr  freies  Urteil  für  gesundheitsgefährlich  bezeichnen
würde,  und  die  Fabrikbesitzer  Bestimmungen  erlassen,  denen  zu
folgen  der  Arbeiter  gezwungen  ist,  so  ist  das  Selbstinteresse
ein  unsicherer  Führer  und  die  Gesetzgebung  ist  berechtigt,
ihre  Machtbefugnis  in  die  Wagschale  zu  werfen.  Obgleich  in
diesem  Falle  die  Anklage  sich  gegen  den  Arbeitgeber  richtet,  der
diesem  Gesetz  allein  verantwortlich  ist,  behauptet  dieser  in  der
Verteidigung  gar  nicht,  dass  sein  Vertragsrecht  beschränkt  gewesen ­
  sei,  sondern  dass  es  für  die  Arbeiter  eine  Härte  des  Gesetzes ­
  bedeute,  ihr  Recht  beliebig  lange  zu  arbeiten,  eingeschränkt
zu  sehen.  Dieser  Grund  würde  mehr  Beweiskraft  haben,  wenn
er  von  den  Arbeitern  selbst  vorgebracht  würde.  Die  Tatsache
der  Volljährigkeit  beider  Parteien  und  ihrer  Fähigkeit,  einen  Vertrag ­
  zu  schliessen,  nimmt  dem  Staate  nicht  das  Recht,  einzuschreiten, ­
  wenn  beide  Parteien  nicht  auf  gleicher  Vertragsstufe
stehen  oder  das  öffentliche  Wohl  den  Schutz  einer  der  beiden
Parteien  gegen  die  Folgen  eigener  Bereitwilligkeit  fordert.  Der
Staat  hat  ein  Interesse  am  Wohlergehen  auch  des  Sorglosen.  Die
Gesamtheit  ist  die  Summe  der  Einzelnen  und  wenn  deren  Gesundheit ­
  und  Wohlfahrt  geopfert  oder  vernachlässigt  wird,  muss  der
Staat  darunter  leiden.“
        <pb n="92" />
        73

16.  KAPITEL.
Frauen-  und  Kinderarbeit.
Hätten  die  Gewerkschaften  der  Menschheit  keinen  anderen
Dienst  erwiesen,  sie  hätten  ihren  Bestand  gerechtfertigt  durch
ihre  Bemühungen  für  Frauen  und  Kinder.  Leider  scheint  ja  die
Gesellschaft  sich  nicht  stark  genug  zu  fühlen,  ohne  Hilfe  dieser
ihrer  schwächsten  Mitglieder  die  Industrie  zu  betreiben.  Mit
jedem  Fortschritt  in  Wohlstand  und  Produktionskraft  werden
mehr  Frauen  und  Kinder  aus  ihrem  Heim  in  die  Fabriken  gezogen
und  dem  Willen  des  Meisters  unterworfen.  Durch  die  Organisation
der  Industrie  im  Grossbetriebe  ist  es  der  Frau  unmöglich  geworden, ­
  auf  die  früher  gewohnte  Art  ihre  Hausarbeit  zu  verrichten; ­
  sie  muss  im  Wettbewerb  mit  dem  Mann  ihren  Unterhalt
suchen.  Und  unter  ganz  anderen  Bedingungen  tut  die  Frau  in
der  Fabrik  an  der  Maschine  die  Arbeit,  die  sie  früher  mit  der
Hand  zu  Hause  freudig  verrichtete,  wie  spinnen,  weben,  waschen,
Milchwirtschaft  und  Früchte  einmachen.  Es  hat  keinen  Zweck,
der  Vergangenheit  nachzuweinen  und  die,  wenn  auch  nicht  gerade
idyllischen,  so  doch  weniger  aufreibenden  Zustände  früherer  Zeiten
wieder  zurückzuwünschen.
Die  Frauen  haben  immer  einen  verhältnismässig  niedrigen
Lohn  erhalten,  etwa  1 / 3  bis  1 / 2  des  Manneslohnes;  ihre  Schwächlichkeit, ­
  die  erhöhte  Neigung  zu  Krankheit  und  der  beschränktere
Kreis  ihrer  Arbeitsfähigkeit  sind  vielleicht  mehr  vorgeschobene  Entschuldigungsgründe ­
  hierfür,  während  die  Konkurrenz  derjenigen,
die  von  Eltern,  Gatten,  Brüdern  etwas  unterstützt,  die  Arbeitsbedingungen ­
  für  diejenigen  drückte,  die  auf  sich  selbst  angewiesen ­
  sind.
Die  Hauptbestrebungen  der  Gewerkschaften  im  Interesse
der  Besserung  der  harten  Lage  der  Frauen  zielten  ab  auf
Verkürzung  ihrer  Arbeitszeit  und  Ausschluss  aus  bestimmten
Gewerben.  So  gelang  es  vor  allem,  die  früher  übliche  Beschäftigung ­
  von  Frauen  in  Bergwerken  zu  beseitigen.  Die  Löhne
sind  trotz  einiger  Erfolge  der  Organisationen  in  dieser  Richtung
noch  erschreckend  niedrig.  Die  Untersuchung  des  amerikanischen
Arbeitsamtes  fand  1888  in  22  Städten  Löhne  von  wöchentlich ­
  16,20  Mk.  in  Atlanta  bis  27,65  Mk.  in  San  Francisco,  bei
        <pb n="93" />
        74

einem  Durchschnitt  von  weniger  als  22  Mk.  Dass  Hunderttausende
von  Mädchen  und  Frauen  für  20—24  Mk.  10  Stunden  lang  arbeiten
sollen,  vielleicht  in  schlechter  Luft  und  bei  aufreibender  Tätigkeit,
scheint  in  einem  zivilisierten  Gemeinwesen  kaum  glaublich.  Jeder,
der  die  Kosten  des  Lebens  in  grossen  Städten  kennt,  wird  sagen,
dass  man  damit  nicht  das  Allernotwendigste  bestreiten  und  kaum
das  eintönigste  Leben  damit  führen  kann.  20  Mk.  reichen  nicht
zu  einem  eigenen  Zimmer,  genügender  Kleidung  und  Nahrung.
20  Mk.  bedeuten  für  ein  Mädchen,  dass  es  ein  enges,  dürftiges,
schlecht  beleuchtetes  Zimmer  in  den  schmutzigsten  Vierteln  der
Stadt  mit  anderen  teilen  und  vielfach  verfälschte  Nahrungsmittel
geniessen  muss.  Und  wenn  es  das  für  ein  alleinstehendes  Mädchen
bedeutet,  —  was  dann  erst  für  eine  Witwe  mit  Kindern!
Durch  dauernde  Gewöhnung  an  diese  Zustände  sind  wir
abgestumpft  gegen  die  niederdrückende  Wahrheit,  dass  es  in  unserer ­
  Gesellschaft  Millionen  solcher  Bettlerexistenzen  gibt.  Von  dem
einzelnen  Unternehmer  kann  man  eine  Besserung  dieser  Zustände
nicht  erhoffen.  Denn  was  er  seinen  Leuten  an  höheren  Löhnen
zahlt,  das  gibt  er  als  Geschenk  aus  seiner  Tasche  und  ein  geringerer ­
  Profit  schwächt  seine  Stellung  gegenüber  der  Konkurrenz.
Die  einzige  Hoffnung  auf  eine  Erhöhung  der  Lebenshaltung  ist
die  Organisation  der  weiblichen  Arbeiter.  Obgleich  diese  heute
schon  Vorteile  aus  der  Bewegung  ziehen,  sind  sie  noch  lange  nicht
in  so  grosser  Zahl  vereinigt,  als  es  sein  sollte.  In  England  sind
von  den  2  Millionen  Gewerkschaftlern  120  000  weibliche,  in
Deutschland  ist  der  Prozentsatz  noch  geringer;  in  unserem  Lande
ist  er  wahrscheinlich  höher,  ohne  aber  in  einem  wünschenswerten ­
  Verhältnis  zu  stehen.  Von  den  Männern  wie  von  den
Frauen  selbst  müssen  die  allergrössten  Anstrengungen  in  dieser
Kichtung  gemacht  werden.  Vielfach  erwachsen  heute  noch  Organisationsschwierigkeiten ­
  aus  der  Art  einiger  weiblicher  Gewerbe,
aber  in  den  bestehenden  Vereinigungen  zeigen  die  Frauen,  dass
sie  williger  sind,  Opfer  für  die  Sache  zu  bringen,  als  Männer.
Ein  Markstein  im  Wechsel  der  Stellung  der  Frau  zu  den
Gewerkschaften  ist  von  dem  Chicagoer  Lehrerinnenbunde
(Federation  of  Teachers)  gesetzt  worden.  In  der  Erkenntnis,
dass  sie  Lohnarbeiter  seien  und  ihre  Interessen  mit  der  grossen
Masse  der  anderen  übereinstimmten,  teilten  sie  ihr  Los  mit  ihren
handarbeitenden  Kameraden  und  schlossen  sich  dem  Chicagoer
Arbeiterbunde  an.  In  drei  anderen  Städten  ereignete  sich  das ­
        <pb n="94" />
        75

selbe  und  das  scheint  mir  nur  der  Vorläufer  einer  allgemeinen
Bewegung  der  Schullehrer  in  dieser  Kichtung  zu  sein.  Der  gute
Einfluss,  den  dieses  Band  des  arbeitenden  Volkes  mit  den  Lehrern
ihrer  Kinder  ausüben  wird,  ist  kaum  yorauszuahnen.
Die  arbeitenden  Frauen  des  Landes  beginnen  anzuerkennen,
dass  die  Gewerkschaften  immer  für  gleiche  Bezahlung  der  gleichen
Leistung  eingetreten  sind  und  alles  taten,  was  in  ihrer  Kraft
stand,  der  Sache  der  Frauen  zu  dienen,  und  in  naher  Zukunft  wird
durch  die  geschlossene  Organisierung  der  Frauen  die  Arbeiterbewegung ­
  bedeutend  gekräftigt  werden.
Fast  noch  wichtiger  als  die  für  die  Frauen  erreichten  Erfolge ­
  ist  die  Arbeit,  die  die  Gewerkschaften  den  arbeitenden
Kindern  widmeten.  Seit  der  Entstehung  der  Fabriken  sind
Kinder  zu  Tausenden  in  sie  hineingezwungen  worden  und  bei
ihrer  Flinkheit,  Gelehrsamkeit  und  der  Machtlosigkeit,  einem  auf  sie
ausgeübten  Druck  Widerstand  zu  leisten,  haben  sie  mit  ihren
niedrigen  Löhnen  die  Männer  vom  Platze  verdrängt.  Ebenso  sind
auf  den  Anthrazitzechen  Tausende  von  Knaben  in  den  Brechern
beschäftigt.  Es  ist  schwer,  die  vielgerühmte  Humanität  und
Einsicht  unseres  Zeitalters  mit  der  Beschäftigung  von  Kindern
in  grossem  Masstabe  zu  vereinen.  Die  Kindheit  sollte  eine  Zeit
des  Wachstums  und  der  Erziehung  sein,  die  Stufe,  auf  der  der
Mann  für  künftige  Arbeit  lediglich  vorbereitet  wird.  Mit  jedem
Fortschritt  der  Zivilisation  sollte  diese  Periode  der  Kindheit  ausgedehnt ­
  werden,  um  die  Menschen  der  nächsten  Generation  besser
entwickeln  zu  können.  Es  ist  ein  Gesellschaftszustand  in  solcher
Armut  dankbar,  dass  auch  die  Arbeit  der  Kleinen  für  sie  unentbehrlich ­
  ist,  aber  in  einem  Volke  mit  Milliardären  ist  eine  solche
Ausbeutung  und  Zerstörung  der  folgenden  Generation  ein  beklagenswerter ­
  Zustand.
Durch  die  Arbeit  der  Gewerkschaften  und  selbstloser  Leute
aus  den  besitzenden  Klassen  sind  in  den  verschiedenen  Staaten
Gesetze  zustande  gekommen,  die  Kinderarbeit  vor  der  Erreichung
eines  bestimmten  Alters  verbieten,  Schulzwang  einführen,  in  anderen ­
  Fällen  die  Arbeitszeiten  beschränken,  Gesundheitsvorschriften
erlassen  oder  Kinder  von  gefährlichen  Gewerben  ausschliessen.
In  den  meisten  Staaten  gibt  es  zwar  einen  Schulzwang  bis  zum
10.,  12.  oder  14.  Jahr,  aber  diese  Gesetze  sind  nicht  streng  durchgeführt ­
  und  die  Altersgrenze  ist  nicht  hoch  genug.  Die  Gesetze,,
die  das  Mindestalter  für  die  Beschäftigung  in  Bergwerken  und
        <pb n="95" />
        76

Fabriken  festsetzen,  schreiben  10—16  Jahre,  in  der  Regel  12  bis
13  Jahre  vor.  Für  einige  weitere  Jahre  tritt  dann  oft  eine  Beschränkung ­
  der  Arbeitszeit  auf  8—10  Stunden  ein,  und  die
Arbeitszeiten  wie  die  Pausen  für  die  Mahlzeiten  müssen  öffentlich
angeschlagen  werden.  Dazu  ist  in  einigen  Staaten  körperliche
Züchtigung  der  Kinder  gesetzlich  verboten.
Aber  es  gibt  in  dieser  Richtung  noch  viel  zu  tun;  über
168  000  Kinder  sind  heute  noch  in  Fabriken  beschäftigt  und  ausserdem ­
  viele  Tausende  auf  Zechen,  in  kleineren  Werkstätten  und  auf
den  Strassen.  Innerhalb  der  Fabriken  entfällt  ein  Drittel  der
beschäftigten  Kinder  auf  die  Baumwollindustrie.  In  den  Südstaaten
findet  man  noch  heute  7  jährige  Kinder  beschäftigt,  und  der
Zustand  in  diesen  Fabriken,  die  zum  Teil  mit  ungeheurem  Gewinn
arbeiten,  spottet  jeder  Beschreibung.  In  den  Nordstaaten  scheinen
dagegen  im  Jahre  1900  weniger  Kinder  beschäftigt  zu  sein  als  1880.
Fräulein  Jane  Addams  vom  Hull-Haus  in  Chicago  hat  den
Zusammenhang  zwischen  Kinderarbeit  und  Landstreichertum  nachgewiesen. ­
  Tausende,  die  durchs  Land  bummeln  und  von  der  Gesellschaft ­
  leben,  statt  für  dieselbe,  sind  durch  Überarbeitung  in
ihrer  frühen  Jugend  an  Leib  und  Seele  gebrochen.  Und  wenn  auch
das  Gefühl  des  ganzen  Volkes  sich  auf  bäumt  gegen  die  kalten,
geldjagenden  Fabrikbesitzer  des  Südens,  so  ist  doch  eine  starke
Gewerkschaftsbewegung  zur  Kristallisation  dieses  Gefühles  und  zu
seiner  Umsetzung  in  die  Tat  notwendig.  Reiche  Leute  leben
heute  von  den  Dividenden  einer  Gesellschaft,  von  Fleisch  und
Blut  der  Tausende  Armer  und  Elender,  die  sie  nie  gesehen  haben.
Den  Gesetzgebern  eines  solchen  Staates  muss  durch  vereinte  Anstrengung ­
  die  Moral  beigebracht  werden,  die  sie  nicht  besitzen:
dass  sie  ihrer  Selbstsucht  zum  Trotze  die  Kinder  schützen!
Aber  wie  bei  diesen  Unternehmern,  so  findet  sich  auch  noch
bei  einigen  tieferstehenden  Arbeitern  der  Mangel  an  Moral,  der  das
eigene  Fleisch  und  Blut  opfert,  wenn  die  Versuchung  vor  der
Tür  steht,  zusammen  mit  der  geringen  Einsicht,  die  nicht  begreift,
dass  die  Löhne  der  Kinder  nur  von  denen  der  Väter  abgezogen
werden,  wie  die  Untersuchungen  des  Arbeitsamtes  der  Vereinigten
Staaten  klar  bewiesen  haben.
Die  Gewerkschaftsbewegung  muss  im  Kampfe  gegen  Eltern
und  Unternehmer  auf  Schulzwang  bis  zum  16.  Jahr,  auf  ein  Verbot ­
  der  Fabrikarbeit  bis  zum  gleichen  Alter  und  auf  strenger
Durchführung  dieser  Bestimmungen  bestehen.  Mag  es  auch  einzelne
        <pb n="96" />
        77

Fälle  geben,  in  denen  dies  Härten  mit  sich  bringt,  so  hat  doch
die  Gesetzgebung  einiger  Staaten  gezeigt,  dass  man  Ausnahmefälle
  berücksichtigen  kann,  ohne  die  Tür  zur  allmählichen  Rückkehr ­
  zu  veralteten  Zuständen  und  zur  praktischen  Vernichtung
des  Gesetzes  zu  öffnen.  Mehr  als  2—3%  der  heute  beschäftigten
Kinder  dürften  kaum  von  solchen  Ausnahmen  berührt  werden.

17.  KAPITEL.
Die  Totenliste  der  Industrie.
Der  Arbeiter  verdient  sein  Brot  nur  zu  oft  mit  Gefahr  seines
Lebens.  Ob  unter  oder  auf  der  Erde  oder  auf  See,  überall  blickt
er  dem  Tode  ins  Antlitz.  Diese  Gefahr  steigt  im  Laufe  der  Zeit.
Jede  neue  Erfindung,  jede  Zunahme  in  den  Abmessungen  der
Maschinen,  jede  Beschleunigung  des  industriellen  Mechanismus
bringt  neue  menschliche  Opfer.  Die  Siege  des  Friedens  fordern
gleiche  Preise  an  Toten  und  Verwundeten  wie  die  des  Kriegs.
Der  Postwagen  war  für  den  einzelnen  Reisenden  gefährlicher
als  es  die  Eisenbahn  ist;  aber  wo  der  Postwagen  Tausende,  da
tötet  die  Eisenbahn  Zehntausende.  Und  mit  jedem  Jahre  steigen
mehr  Bergleute  in  die  Tiefe,  um  nicht  wieder  lebend  herauf
zukommen.
Die  Totenliste  der  Industrie  ist  länger,  als  es  veröffentlichte
Zahlen  zeigen.  Viele  werden  ohne  Unfall  getötet.  Der  allmähliche
Tod,  der  vom  Arbeiten  in  schlechter  Luft,  durch  Einatmen  von
Metallstaub,  von  der  dauernden  Berührung  der  Hände  mit  Giften,
und  die  endlich  von  Überanstrengung,  ungenügendem  Schlaf  herrührt,
vermehrt  die  Opfer  des  Fortschritts  derart,  dass  eine  zahlenmässige
  Schätzung  unmöglich  ist.
Wie  gute  Vorsichtsmassregeln  man  auch  immer  ergreifen
mag,  unmöglich  kann  die  gewaltige  Industrie  des  amerikanischen
Volkes  ohne  Unfälle  geführt  werden.  Keine  grosse  Parade,  keine
Festfeier,  kaum  ein  Picknick  geht  ja  ohne  ein  gebrochenes  Bein
ab.  Die  schnellaufende  Maschine  der  Industrie  hat  aber  nicht
nur  viele  unbewachte  Teile,  sondern  man  kann  viele  Unfälle
        <pb n="97" />
        78

recht  wohl  als  „eine  Fügung  Gottes“,  als  unzertrennlich  mit  dem
normalen  Betrieb  bezeichnen.
Aber  trotzdem  gibt  es  unzweifelhaft  eine  Unzahl  unnötige
und  leicht  vermeidbare  Verletzungen  der  Arbeiter.  Wenn  auch
geringer  in  der  Intensität,  so  ist  dieses  Übel  doch  seit  dem  Beginn ­
  des  Fabriksystems  an  Ausdehnung  immer  mehr  gewachsen.
Der  Versuch,  die  Fabriken  der  zivilisierten  Völker  aus  einem
Kerker  in  reinlichere,  gesundere  Werkstätten  verwandelt  zu
haben,  ist  das  Verdienst  der  organisierten  Arbeiter.  Allerdings
gab  den  Anstoss  eine  Zeitlang  eine  andere  Gesellschaftsklasse,
aber  sobald  die  Gewerkschaften  stark  genug  geworden  waren,
nahmen  sie  selbst  die  Sache  energisch  auf.  Sowohl  in  England
wie  auch  hier  in  einigen  Staaten  hat  man  von  der  Regierung  in
dieser  Richtung  mehr  erreicht,  als  in  der  Verkürzung  der  Arbeitszeit. ­
  Die  Gesetze  gestatteten  weder  hier  noch  in  England  die
Festsetzung  eines  Durchschnittslohnes  und  mit  wenigen  Ausnahmen
wurde  die  Regelung  der  Arbeitszeit  für  erwachsene  männliche
Arbeiter  als  verfassungswidrig  erklärt.  Aber  von  Anfang  an
stand  die  Sympathie  der  Öffentlichkeit  auf  seiten  des  Arbeiters
beim  Versuche,  sicherere  und  gesundere  Zustände  zu  erreichen;
man  sah  hier  auch  eher  ein,  dass  der  Einzelne  keine  Abmachungen
über  diese  Dinge  in  seinen  Vertrag  einschliessen  konnte.  Und
dazu  fürchtete  man  durch  Infizierung  der  Arbeiterschaft  eine
allmähliche  Übertragung  der  Krankheiten  auf  andere  Gesellschaftsklassen. ­

Von  den  englischen  Gewerkschaften  wurde  vor  1840  kein  Versuch ­
  der  Besserung  der  Gesundheitszustände  unternommen,  und  erst
seit  30  Jahren  sind  diese  Bestrebungen  allgemein  in  ihre  Politik
eingereiht  worden.  Das  damals  gegen  Schutzvorrichtungen  vorgebrachte ­
  Argument  der  Unfrömmigkeit  wurde  auch  hier  ins  Feld
zu  führen  versucht;  Krankheit  und  Tod  seien  „in  der  Hand
Gottes“,  die  man  nicht  hindern  solle.  Und  die  Nationalökonomen,
die  damals  alle  auf  Seite  der  Kapitalisten  standen,  behaupteten,
dass  mit  der  Unsicherheit  des  Gewerbes  der  Lohn
steige,  eine  Besserung  der  Zustände  mehr  Arbeiter  heranziehen
und  die  Löhne  drücken  müsse!
Aber  allmählich  drang  die  Einsicht  doch  durch,  dass  viele
von  den  Unglücksfällen  zu  vermeiden  seien  und  der  Arbeiter  dadurch ­
  auf  eine  höhere  Stufe  gehoben  werde.  Die  Fabrikgesetze
der  amerikanischen  Staaten  wurden  allgemein  als  verfassungs ­
        <pb n="98" />
        79

massig  und  unter  die  Polizeigewalt  gehörig  erklärt.  In  seinem
Handbuch  der  Arbeitergesetzgebung  hat  F.  J.  Stimson  die  hauptsächlichen ­
  Arten  dieser  Gesetze  folgendermassen  beschrieben:
„Gesundheitsbestimmungen  betr.  frische  Luftzuftihrung.
Ventilatoren,  oder  Absaugung  von  Staub  und  Gasen;  Bewachung
gefährlicher  Maschinen  und  Maschinenteile,  wie  Eiemen,  Aufzüge, ­
  Wellen;  Beschaffung  von  Feuerleitern,  bequemen  Treppen
mit  Schienen  und  Gummibelag,  nach  aussen  zu  öffnende  Türen;
Verbot  der  Maschinenreinigung  während  des  Betriebes  durch
Frauen  oder  Minderjährige;  mechanische  Eiemenleger;  Klingelverbindung ­
  zwischen  Arbeitsmaschine  und  Kraftmaschine;  Begrenzung ­
  der  Menschenzahl  in  Fabrikräumen;  Verankerung  der
Baugerüste;  Bewachung  von  Eisenbahnbrücken,  Sicherung  der
Weichen,  selbsttätige  Kuppelungen  für  Fracht-  und  Personenwagen. ­
  In  den  Bergbaustaaten  bestehen  Vorschriften  bis  ins
einzelne  über  den  Betrieb  und  Zustand  der  Zechen,  über  Sicherheitsräume ­
  u.  s.  w.  Fabriken  wie  Zechen  sind  meist  öffentlicher
Aufsicht  unterstellt,  entweder  durch  Spezialbeamte,  Arbeitsamt,
Gesundheitsamt  oder  Polizei,  von  denen  an  die  Gerichte  appelliert
werden  kann.“
New-York  und  Massachusetts  sind  besonders  durch  gute
Fabrikgesetze  und  strenge  Durchführung  hervorgetreten.  Wo  man
aber  mit  dieser  Gesetzgebung  Schwierigkeiten  hatte,  da  hat  man
den  gleichen  Effekt  des  Arbeiterschutzes  indirekt  dadurch
zu  erreichen  gesucht,  dass  man  die  Unglücksfälle  zu  einem
zu  kostspieligen  Ereignis  gemacht  hat.  So  besteht  in  England
eine  Zwangsversicherung,  in  Frankreich,  Deutschland,  Österreich
und  Italien  eine  Zwangsentschädigung.  Bei  den  ungenügenden  Gesetzen ­
  in  den  Vereinigten  Staaten  ist  eine  solche  Entschädigung
dringend  erforderlich.  Nach  dem  bürgerlichen  Gesetz  Englands
und  Amerikas  ist  der  Unternehmer  zwar  verantwortlich  für  die
dem  Arbeiter  zustossenden  Dinge  (ac.tions).  Aber  in  dem  berühmten ­
  Falle  „Priestley  gegen  Fowler“  entschied  1837  ein  gelehrter ­
  Herr,  der  Angestellte  habe  keinen  Anspruch  an  den
Meister,  wenn  die  Verletzung  durch  einen  anderen  Angestellten
erfolgt  sei;  und  diese  Entscheidung  ist  durch  eine  Eeihe  folgender ­
  Urteile  dem  englischen  Gesetz  einverleibt  worden.  Schon
damals  war  das  Urteil  ungerecht,  und  es  wird  drückender  mit
jeder  Fortentwickelung  der  Industrie.  Solange  der  Unternehmer
neben  den  beiden  Leuten  am  Tische  arbeitet,  mag  es  noch
        <pb n="99" />
        80

einen  Sinn  haben,  ihn  dieser  Verantwortung  zu  entheben.  Aber
wenn  die  Auffassung  des  bürgerlichen  Gesetzes  heute  nicht  durch
Spezialgesetze  modifiziert  wäre,  wären  zwar  alle  Reisenden  eines
Zuges  etwa  bei  Fahrlässigkeit  des  Telegraphisten  entschädigungsberechtigt, ­
  nicht  aberLokomotivführer,  Heizer  und  Schaffner,
die  im  Verfolge  ihres  Berufes  verunglückten!  Und  wer  ist  in
einem  Unternehmen  wie  in  der  Pennsylvania  Bahn  oder  der
Standard  Oil  Companie  der  Unternehmer’,  der  für  eine  etwaige
persönliche  Fahrlässigkeit  haftet?
Vor  etwa  30  Jahren,  als  die  englischen  Gewerkschaften,
besonders  Bergleute  und  Eisenbahnbeamte,  an  der  Möglichkeit
der  Durchführung  strenger  Sicherheitsgesetze  verzweifelten,  entschlossen ­
  sie  sich  zu  einem  Vorgehen  in  dieser  Richtung  und
erreichten  nach  starker  Agitation  1880  das  Verantwortlichkeitsgesetz ­
  für  Unternehmer  (liablity  act);  überhaupt  nur  auf  die
Fahrlässigkeit  der  Vorgesetzten  gerichtet,  wurde  dies  Gesetz
aber  schon  nach  2  Jahren  dadurch  ausser  Kraft  gesetzt,  dass
eine  Gerichtsentscheidung  gestattete,  im  Arbeitsvertrag  auf  diese
Entschädigung  zu  verzichten  gegen  Eintritt  in  eine  vom  Unternehmer ­
  zu  errichtende  Unterstützungskasse,  zu  der  der  Arbeiter
selbst  bedeutende  Beiträge  zu  leisten  hatte.  Aber  1  8  9  7  wurde
das  Gesetz  bedeutend  ausgedehnt;  es  gilt  nun  für  etwa  1 / 3  aller
englischen  Arbeiter  und  verpflichtet  den  Unternehmer  zur  Entschädigung ­
  oline  Rücksicht  auf  vorliegende  Fahrlässigkeit.
So  wohltätig  aber  diese  Gesetzgebung  für  den  Angestellten
war,  so  war  der  eigentliche  Zweck  damit  doch  nicht  erreicht.
Denn  es  ist  eine  bittere  Wahrheit,  dass  es  in  der  Industrie  heute
meist  billiger  ist,  Leute  zu  töten  und  Entschädigung  zu
zahlen,  als  Vorsichtsmassregeln  einzuführen.  Der  Unternehmer
kann  sich  gegen  Verunglückung  seiner  Leute  versichern  und  tut
dies.  Dadurch  kostet  oft  ein  Gramm  Vorsicht  mehr  als  ein  Pfund
Heilmittel.  Für  den  Arbeiter  ist  dagegen  nicht  Entschädigung,  sondern ­
  Verhütung  des  Unglücks  notwendig.  Es  ist  gut,  einige  Tausend
Mark  für  den  Verlust  eines  Auges  oder  Beines  zu  erhalten,  aber
für  den  einzelnen  wie  für  die  Gesellschaft  ist  es  besser,  dass  dies
Auge  oder  Bein  nicht  verloren  geht.  Die  Gesellschaft  hat  in  dieser
Richtung  noch  wenig  gelernt.  Es  gab  eine  Zeit,  da  das  Strafgesetz ­
  dem  Privatvertrag  unterstand,  und  der  Mörder  sich  der
Verfolgung  entziehen  konnte  durch  Zahlung  eines  Blutgeldes  an
die  Verwandten  des  Ermordeten.  Unser  Standpunkt  gegenüber
        <pb n="100" />
        81

verhütbaren  Unglücksfällen  ist  noch  etwa  der  gleiche.  Die
mangelhafte  Vorbeugung  derselben  sollte  als  Verbrechen ­
  betrachtet  werden,  das  nicht  nur  am  einzelnen
Arbeiter,  sondern  an  der  Gesellschaft  begangen  wird,  und  mit
keiner  Geldstrafe  abzutun  ist.  Wie  mächtig  ein  Land  auch  ist,
es  besitzt  keine  wahre  Grösse,  wenn  es  nicht  Leben  und  Wohlfahrt ­
  seiner  Bürger  und  auch  des  niedrigsten  Arbeiters  und  seiner
kleinen  Kinder  aufrecht  zu  halten  weiss.  Aber  solange  der  Staat
hier  nicht  pflichtgemäss  eingreift,  sind  diese  Aufgaben  allein  den
Arbeiterorganisationen  überlassen.
Das  Gesetz  verbietet  dem  Menschen,  sich  in  die  Sklaverei
zu  verkaufen,  sich  vertragsmässig  verstümmeln  zu  lassen  oder
selbst  zu  verstümmeln.  Dabei  wird  auf  dem  Arbeitsmarkt  stillschweigend ­
  dieser  Vertrag  geschlossen,  hier,  wo  es  dem  Einzelnen
unmöglich  ist,  Gesundheitsvorschriften  zu  vereinbaren.  Die  Tätigkeit ­
  der  Gewerkschaften,  die  an  seiner  Stelle  diese  Ausführung
des  Gesetzes  übernehmen,  muss  in  der  Öffentlichkeit  ein
Ansehen  erhalten,  wie  das  Gesetz  selbst.

18.  KAPITEL.

Das  moralische  Aufsteigen  des  Arbeiters.
Wer  die  Dinge  oberflächlich  anschaut  und  nur  gelegentlich
einen  Blick  auf  die  Gewerkschaftsbewegung  wirft,  übersieht
leicht  deren  günstigen  Einfluss  auf  den  Charakter  der  Lohnarbeiter.
Viele  geben  zwar  zu,  dass  die  Löhne  gestiegen,  die  Arbeitszeit ­
  verkürzt  und  die  Arbeitsbedingungen  gebessert  worden  sind,
behaupten  aber,  der  Einfluss  der  Organisation  auf  Verstand  und
Moral  sei,  wenn  überhaupt  vorhanden,  ungünstig.  Da  spricht  man
von  „Terrorismus“  der  Gewerkschaften,  von  dem  „Gleichmachen
aller  Menschen“  und  von  ihrer  Absicht,  Unzufriedenheit  planmässig
  zu  „züchten“.  Dabei  sollen  Streik  und  Boykott,  die  man
den  Vereinigungen  schlechthin  zuschiebt,  die  Moral  verschlechtern.
Aber  jeder,  der  tiefer  in  die  Sache  blickt,  muss  die  entgegengesetzten ­
  Wirkungen  zugeben.  Wie  schon  früher  dargelegt,
6
        <pb n="101" />
        82

müssen  Verkürzung  der  Arbeitszeit  und  Aufbesserung  der  Löhne
die  Arbeiterschaft  ohne  weiteres  auch  moralisch  heben;  Bücher
und  Kunstsinn  verdrängen  die  Trunksucht,  und  eine  bessere  Schulbildung ­
  der  Kinder  sorgt  für  die  Zukunft.  Das  gleiche  gilt  für
die  Arbeiterschutzbestrebungen.  Es  gibt  nichts  demoralisierenderes
als  dauernde  Lebensgefahr.  Die  Gewerkschaften  haben  den  Menschen ­
  über  die  Ware  gestellt  und  ihn  an  Stelle  der  Maschine  in
den  Mittelpunkt  der  wirtschaftlichen  Betrachtungen  gestellt.
Früher  war  der  Arbeiter  eine  belebte  Maschine  mit  möglichst
geringen  Betriebskosten;  nur  Hand  und  Ware  und  ohne  Seele,
—  spricht  man  doch  in  der  Fabrik  von  so  und  so  viel  „Händen“.
Die  Arbeit  war  eine  Ware  wie  jede  andere,  —  ohne  Rücksicht
darauf,  dass  es  den  Verkäufer  von  Getreide  wenig  kümmert,  wie,
wo  und  wann  es  verwendet  wird,  während  für  den  Arbeiter  diese
Umstände  Lebensfragen  sind.  Das  Ergebnis  der  Klugheit  der
Staatsmänner  dreier  Jahrhunderte  war  die  Maxime,  dass  man  um
die  Produktion  zu  erhöhen,  sparen  müsse  und  möglichst  wenig
verzehren  dürfe.  Die  Krisen,  die  das  Wirtschaftsleben  der  Kulturvölker ­
  in  den  letzten  50  Jahren  heimsuchten,  haben  gezeigt,  wie
töricht  es  ist,  die  Produktion  anzutreiben  und  gleichzeitig  den
Konsum  einzuschränken.  Sie  haben  damit  die  auf  Steigerung
des  Konsums  gerichtete  Gewerkschaftspolitik  gerechtfertigt.
Die  Gewerkschaft  setzt  am  Arbeiter  das  Werk  der  Schule,
Disziplin  und  Erziehung,  weiter  fort.  Hier  lernt  er  seinen  Willen
dem  der  Mehrheit  unterordnen  und  der  Ausführung  dieses  Mehrheitswillens ­
  dienen.  In  der  Praxis  mag  die  Gewerkschaft  keine
so  ideale  Schule  sein,  wie  in  der  Theorie,  aber  im  ganzen  weckt
sie  Verstand  und  Herz,  die  den  guten  Menschen  und  Bürger  ausmachen. ­
  Der  Einzelne  sieht  gar  bald,  dass  er  seine  Genossen
nicht  mit  Gewalt  zu  seinen  Anschauungen  bekehren  kann,  sondern ­
  durch  Kenntnis  der  Tatsachen  überzeugen  muss.  Selbst
in  der  einfachsten  Gewerkschaftsversammlung  gilt  eine  Art
parlamentarischer  Geschäftsführung,  und  auch  dem  Gegner  hört
man  höflich  zu.  Man  lernt  seinen  Standpunkt  achten,  und  besonders ­
  in  völkischen  Fragen  Toleranz  üben.  Der  Erfolg  der
Erziehung  zeigt  sich  auch  darin,  dass  nicht  die  organisierten
Arbeiter  gegenüber  den  Unternehmern  die  unbilligsten  Forderungen ­
  stellen,  denn  diese  selbst  ziehen  die  älteren  Organisationen ­
  den  jüngeren  wegen  ihrer  grösseren  Ruhe  vor.  Wie  die
Kirche,  so  lehrt  auch  die  Gewerkschaft  Brüderlichkeit.  Ehe  die  Be ­
        <pb n="102" />
        83

wegung  einsetzte,  hörte  man  das  Murren  der  Unzufriedenen,
kannte  man  nur  immerwährende  Fehden  unter  den  Volksstämmen.
Die  Engländer  hassten  die  Italiener  und  Polen  und  ebenso  bekämpften ­
  sich  Katholiken  und  Protestanten.  Der  nicht  englischsprechende ­
  Arbeiter  wurde  „John“  geschimpft,  und  hatte  oft  die
Launen  der  anderen  zu  spüren.  Jetzt  muss  der  eine  oft  stundenlang ­
  Reden  zuhören,  die  er  nicht  versteht  und  warten  bis  am
Ende  vielleicht  solche  in  seiner  Sprache  folgen.  Eine  Art
religiösen  Geistes  hält  die  Leute  zusammen  und  lässt  sie
Opfer  bringen,  denn  wo  neben  einem  praktischen  Zweck  Gefühle
mitwirken,  pflegt  immer  eine  grössere  Opferwilligkeit  zu  herrschen.
Wenn  man  die  Moral  eines  Menschen  an  seiner  Opferwilligkeit
messen  will,  dann  sehe  man  auf  die  Leute,  die  jede  freie  Minute
ihren  Genossen  widmen,  nach  der  Anstrengung  des  Tages  bis  in
die  Nacht  hinein  ohne  Entgelt  für  die  Macht  ihrer  Vereinigung
tätig  sind,  sich  um  eines  Prinzips  willen  auf  die  schwarze  Liste
setzen  und  ins  Gefängnis  werfen  lassen.  Eine  Sache,  die  zu
solcher  Aufopferung  veranlasst,  kann  keine  schlechte  sein.  Wer
kein  Arbeiter  ist,  kann  nicht  nachfühlen  wie  hart  es  ist,  wegen  der
Treue  gegen  die  Brüder  überall  von  der  Arbeit  ausgeschlossen
zu  werden;  doch  obgleich  es  für  verheiratete  Leute  die  Verurteilung ­
  zum  Hungertod  bedeutet,  laufen  sie  immer  wieder  diese
Gefahr.  Der  Sekretär  des  Illinois-Bezirks  der  Vereinigten  Bergarbeiter, ­
  einer  der  heute  reichsten  Vereinigungen  im  Lande,  ist
früher  auf  eigene  Kosten  ohne  Hoffnung  auf  Kostenrückerstattung
durchs  Land  gezogen  und  hat  dabei  seine  letzten  hundert  Mark
der  Sache  geliehen.  Dann  lag  das  Zentralbureau  der  Vereinigung
in  den  Händen  Ryan’s,  in  dessen  rechte  Tasche  die  einlaufenden,
in  dessen  linke  die  beantworteten  Briefe  kamen;  und  er  war  einer
von  Tausenden.  Das  glänze  ndsteZeugnis  für  dieSelbstlosigkeit
  der  Leute  und  die  Liebe  zur  Sache  geben  die
Sympathiestreiks,  bei  denen  Tausende  die  Ersparnisse  von
Jahren  hergeben,  um  Kameraden  zu  helfen,  die  sie  nie  gesehen
haben  und  von  denen  sie  keine  Rückzahlung  erwarten  können  oder
wollen.
Von  allen  Seiten  redet  man  über  die  Würde  der  Arbeit  und
den  Adel,  den  sie  dem  Arbeiter  verleihen;  aber  erst  die  Gewerkschaft ­
  setzt  diese  Philosophie  ins  Leben  über.  Im  allgemeinen
wird  der  Arbeiter,  dieser  mit  der  Würde  der  Arbeit  gekrönte
König,  der  eigentliche  Schöpfer  des  Volkswohlstands,  diese  Urquelle
6*
        <pb n="103" />
        84

der  Kraft,  wie  der  Wähler  in  Tafeltoasten  abgetan;  er  hat  selbst
dann  nicht  mitzureden,  wenn  man  über  seine  eigene  Zeit  verfügt.
Die  Gewerkschaften  dagegen  glauben  in  dem  Sinne  an  die  Würde
der  Arbeit,  dass  für  knechtische  einförmige,  ja  auch  schmutzige
Arbeit,  der  Arbeiter  mit  Geld  nicht  allein  abgespeist  werden
kann,  sondern  dass  die  Gesellschaft  ihm  Dank  und  Anerkennung
schuldet;  dass  nicht  die  Arbeit  selbst,  sondern  der  Geist,  in  dem
sie  getan  ist,  adelt;  dass  ein  Mensch  nicht  ausschliesslich  dazu
auf  der  Welt  ist,  um  ein  Stück  Draht  durch  ein  Loch  zu  stecken,
oder  eine  ähnliche  Bewegung  immerfort  auszuführen;  dass  der
Mensch  vielmehr  soweit  als  irgend  möglich  von  erniedrigender
Arbeit  befreit  werden  muss,  solche  Arbeit  aber,  soweit  nötig,  gewissenhaft ­
  und  ohne  Murren  geleistet  werden  soll.
Was  vor  allem  die  Arbeit  zu  adeln  vermag,  ist  ihre  Freiwilligkeit. ­
  In  der  Arbeit  von  Sklaven  oder  Hörigen  ist  nichts,  in  der
von  Gefangenen  und  der  unter  patriarchalischen  Zuständen  wenig
adelndes.  Dieser  Adel  kommt  erst  mit  der  Unabhängigkeit,  der
eigenen  Initiative  des  Arbeiters  und  der  Freude  an  seiner  Arbeit.
Ohne  Unterordnung  kann  man  kein  Unternehmen  führen,  wenn
aber  die  Arbeiter  sich  auf  selbst  gesetzte  Bestimmungen  verpflichten, ­
  die  der  Unternehmer  ihnen  zubilligt,  wenn  der  Arbeiter
seinem  Kameraden  für  seine  Arbeit  verantwortlich  ist,  dann  tritt
mit  der  grösseren  Leistungsfähigkeit  auch  ein  Selbstbewusstsein
und  wie  bei  Künstlern  und  Gelehrten  eine  Freude  am  Schaffen  ein.

19.  KAPITEL.
Der  Nutzen  der  Gewerkschaften
für  Unternehmer  und  Öffentlichkeit.
Grundfalsch  ist  der  vielverbreitete  Glaube,  ein  Gewinn  für
den  Arbeiter  sei  ein  Verlust  für  den  Unternehmer.  Vielmehr  verschafft ­
  die  Gewerkschaft  dem  Unternehmer  in  vielen  Beziehungen
ebenso  grosse  Vorteile  wie  den  Arbeitern,  sie  schützt  zum  mindesten ­
  die  besseren  Elemente  gegen  die  Konkurrenz  der  Habgierigsten. ­
  Dadurch,  dass  das  Geschäft  mit  einem  gleichmässigen
Preis  der  Arbeit  rechnen  kann,  ist  auch  den  Geschäftsinteressen ­
  gedient.
        <pb n="104" />
        85

Dazu  ist  durch  Zeugen  vor  der  Industrie-Kommission  festgestellt, ­
  dass  sich  mit  der  Kürzung  des  Arbeitstages  der  Gewinn
in  vielen  Fabriken  gehoben  hat;  ebenso  ist  die  Kohlenförderung  der
Zechen  pro  Arbeiter  bei  Einführung  des  Achtstundentages  gestiegen. ­

Die  Gründe  dafür  sind  bereits  angeführt  worden;  sie  sind
in  der  körperlichen  Kräftigung  und  geistigen  Hebung  der  Arbeiterschaft ­
  zu  suchen.  Bei  kurzem  Arbeitstag  ist  auch  der  Antrieb,  Arbeit
zu  sparen  und  Maschinen  einzuführen,  grösser.  Und  wenn  die
Gewerkschaften  durch  Aufstellung  eines  Minimallohnes  gewissermassen
  eine  Mindestleistung  an  Arbeit  schaffen,  die  jeder  erreichen
muss,  der  überhaupt  in  dem  Gewerbe  aushalten  will,  so  ist
damit  gleichsam  ein  Examen  geschaffen,  das  zu  bestehen  für  den
Arbeiter  mit  Familie  ein  noch  grösserer  Antrieb  vorliegt,  als  für
das  Kind  in  der  Schule.  Dieses  Prinzip  der  Auslese  durch  die
Organisation  mag  langsam  arbeiten,  aber  es  hebt  die  Leistungsfähigkeit ­
  der  Arbeiterschaft  stetig.
Bei  unserer  so  gut  wie  unbegrenzten  Produktionsfähigkeit
ist  die  Lage  des  Inlandmarktes  eigentlich  nur  von  der  Kaufkraft
abhängig.  Und  mit  der  Zentralisierung  der  Industrie  in  den
Händen  Weniger,  wird  diese  Kaufkraft  jährlich  mehr  von  der  Lage
der  arbeitenden  Klassen  abhängig.  Der  reiche  Mann  kann  nicht
so  viel  mehr  an  Kleidern  und  Schuhen  tragen,  nicht  so  viel  mehr  essen
als  der  arme,  als  dass  durch  seinen  Reichtum  der  Konsum  bedeutend ­
  steigen  könnte;  er  kapitalisiert  Teile  seines  Einkommens,
zahlt  für  persönliche  Dienstleistungen,  aber  die  Mehrheit  der  heute
von  der  Industrie  und  Landwirtschaft  hervorgebrachten  Güter,
der  grösste  Teil  der  Waren,  die  man  in  den  Läden  kauft,  ist  für
den  Lohnempfänger  bestimmt  und  wird  von  ihm  verbraucht.
Unsere  Krisen  rühren  daher,  dass  ein  zu  grosser  Anteil  des  Reichtums ­
  festgelegt  ist,  ein  zu  kleiner  umgesetzt  wird.  Zur  Hebung
solcher  Krisen  gibt  es  daher  zwei  Wege:  die  Vernichtung  eines
Teiles  der  festgelegten  Werte,  —  wie  sie  heute  meist  vor  sich
geht;  oder  die  Vermehrung  der  umlaufenden  Güter,  wie  sie  die
Gewerkschaften  durch  allmähliches,  stetiges  Steigen  der  Löhne
erstreben.
        <pb n="105" />
        86

20.  KAPITEL.
Die  Frage  der  Ungelernten.
„Die  ganze  Armenfrage  wurzelt  in  der  Lage  des  ungelernten
Arbeiters.  Um  im  modernen  industriellen  Leben  bestehen  zu
können,  muss  er  sich  organisieren;  das  kann  er  aber  nicht,  weil
er  zu  arm,  zu  unwissend,  zu  schwach  ist;  und  weil  er  sich  nicht
organisieren  kann,  bleibt  er  arm,  unwissend  und  schwach.  Das
ist  das  Problem,  mit  dessen  Klärung  zur  Lösung  der  Armenfrage
ein  gut  Stück  beigetragen  würde.“
In  diesen  Worten  fasst  der  bekannte  Nationalökonom  John
A.  Hobson  (Problems  of  Poverty,  London  1891,  S.  227)  die  Armenfrage ­
  zusammen,  die  heute  selbst  bei  den  fortgeschrittensten
Völkern  besteht.  Die  Gewerkschaften  haben  immer  anerkannt,
dass  in  der  Frage  der  Ungelernten  ihr  Angelpunkt  liege.  Und
wie  die  Gesellschaft  wirtschaftlich,  so  wird  sie  auch  moralisch
bedroht  durch  die  Tausende,  die  im  Schlamme  der  Grosstädte
leben  und  zu  jedem  Preise  jederzeit  zu  beliebigen  Taten  bereit
sind.  Man  hat  den  Gewerkschaften  vorgeworfen,  sie  wären  unfähig, ­
  für  diese  Leute  etwas  zu  tun.  Sie  könnten  nie  die  ganze
Masse  der  Arbeiterschaft  vertreten,  sondern  nur  eine  Minorität
derselben;  die  Bewegung  schaffe  eine  kleine  neue  Gesellschaftsklasse, ­
  die  der  gelernten  Arbeiter  und  hebe  nur  diese,  statt  für
das  Wohl  der  Gesamtheit  zu  wirken.
Die  Schwierigkeit  dieser  Frage,  der  gegenüber  alle
anderen  Bedrohungen  der  Gewerkschaftsbewegung  verschwinden, ­
  muss  zugegeben  werden;  auch  dass  sie  jedenfalls  nur  teilweise ­
  auf  dem  Wege  der  Organisation  gelöst  werden  kann.  Dass
aber  die  Bewegung  in  dieser  Richtung  bereits  einige  Erfolge  gehabt ­
  hat,  zeigt  die  genaue  Betrachtung  dieser  Dinge  sowohl  in
England  als  in  Amerika.
Wie  erwähnt,  hat  etwa  ein  Drittel  der  Bevölkerung  Londons
von  einem  Einkommen  von  20  Mk.  wöchentlich  auf  die  Familie
zu  leben.  Die  Untersuchungen  über  amerikanische  Städte  sind
nicht  so  eingehend,  aber  wir  wissen,  dass  auch  hier  grosse  Massen
ungelernter  Arbeiter  Arbeit  suchen  und  dauernd  nicht  finden
können,  andere  nicht  einmal  fähig  sind,  dieselbe  zu  leisten.  Im
Einzelfalle  mag  der  von  den  Organisationen  geforderte  Minimallohn ­
  solche  Leute,  die  einer  entsprechenden  Leistung  nicht  fähig
        <pb n="106" />
        87

sind,  der  Möglichkeit  berauben,  überhaupt  nur  etwas,  einen  geringeren ­
  Lohn  für  ihre  geringere  Leistung  zu  erhalten.  Die
gleiche  Frage  taucht  bei  der  Einwanderung  auf,  wo  man  diejenigen ­
  vom  Lande  fernhalten  möchte,  die  keinen  Lohn  zu  verdienen ­
  mögen,  wie  er  unserem  Kulturzustand  entspricht.
Doch  wenn  wir  längere  Zeiträume  betrachten,  so  hat  die
Arbeiterbewegung  einen  Beruf  nach  dem  anderen  aus  diesem
Schlamme  gehoben  und  mit  der  grösseren  Kegelmässigkeit  der
Arbeit  in  langfristigen  Verträgen  aus  den  Ungelernten  eine  Art
halbgelernter  Arbeiter  gemacht.  Wird  der  Zustand  der  anderen,
zurückgebliebenen  dadurch  verschärft,  so  wird  ihre  Zahl  doch  mit
jedem  derartigen  Schritt  verringert.  Die  Hebung  derjenigen,  die
des  Aufsteigens  fähig  sind  und  die  Klärung  des  Ausnahmezustandes
der  anderen:  das  bedeutet  eine  Auslese,  die  der  wirtschaftliche
Fortschritt  erfordert  und  deren  Beschleunigung,  verbunden  mit
einem  Druck  auf  die  Gesellschaft,  ihre  Pflichten  gegenüber  den
Unfähigen  auf  andere  Art  zu  erfüllen,  auch  ein  Verdienst  der
Gewerkschaftsbewegung  ist.
Die  Hilfe,  welche  den  ungelernten  Arbeitern  durch  die  gelernten, ­
  an  die  sie  sich  häufig  anlehnen  können,  geleistet  wird,
zeigt  sich  am  klarsten  in  der  sogenannten  Grossgewerkschaft
(industrial  union),  welche  nicht  nur  Leute  eines  Gewerbes  umfasst. ­
  Wenn  in  einer  solchen  etwa  50  000  gelernte  und  100000  ungelernte ­
  Arbeiter  vereinigt  sind,  so  können  sie  bei  einem  Streik
die  Bedingungen  gemeinsam  festsetzen;  damit  werden  auf  der
einen  Seite  die  Ungelernten  gehoben,  auf  der  anderen  die  Gelernten ­
  vor  der  Konkurrenz  geschützt,  die  das  billige  Angebot
unorganisierter  ungelernter  Arbeiter  ausübt.
Über  den  Schutz  der  Arbeiterschaft  und  die  Erziehung  zu
guten  Arbeitern  hinaus  kann  die  Organisation  direkt  nicht  viel
für  die  zu  geregelter  Arbeit  Unfähigen  tun.  Sie  vermindert
ihre  Zahl,  verringert  ihnen  die  gelegentliche  Konkurrenz  der
leistungsfähigeren,  die  für  Zeiten  der  Not  versichert  sind  und  erreicht ­
  indirekt,  indem  sie  Unternehmer  und  Publikum  an  höhere
Lebensansprüche  und  bessere  Behandlung  gewöhnt,  dass  auch  die
Grenze  dessen,  was  man  als  Elend  empfindet,  höher  hinaufgesetzt
wird.  Die  Löhne  pflegen  häufig  sich  potentiell  oder  relativ  zu
regeln;  so  sind  ja  bekanntlich  die  Löhne  der  unorganisierten
Dienstboten  dadurch  gestiegen,  dass  die  Erlangung  grösserer
Freiheiten  in  anderen  Stellungen  erreicht  wurde.
        <pb n="107" />
        88

Man  kann  die  Sichtung  der  Fähigen  von  den  Unfähigen
durch  die  Gewerkschaften  mit  der  Sonderung  von  Gesunden  und
Kranken  durch  den  Arzt  vergleichen.  Die  zur  Hälfte  von  Wohltätigkeit ­
  lebenden  Elenden  drücken  heute  als  tote  Last  auf  das
gesamte  Volk,  wie  die  Gefängnisarbeit  auf  die  freier  Männer,  und
aus  ihnen  rekrutieren  sich  auch  die  gewerbsmässigen  Streikbrecher.
Die  Gesellschaft  benimmt  sich  leider  diesen  Unfähigen  gegenüber  wie
der  Vogel  Strauss,  der  den  Kopf  in  den  Sand  steckt,  um  die  Gefahr ­
  nicht  zu  sehen.  Es  würde  sich  gut  bezahlen,  diese  Leute
staatlich  zu  unterstützen,  die  Industrie  von  diesem  Alpdruck  zu
befreien  und  die  Strasse  von  Bettlern  und  Gesindel  zu  säubern.
Jedes  Mitglied  der  Gesellschaft  wird  heute  in  der  einen  oder
anderen  Weise  von  ihr  unterstützt  und  diese  Leute  würden  dem
Staate  weniger  zur  Last  fallen,  wenn  er  planmässig  vorginge.
Der  Weg  zur  Hebung  der  ungelernten  Arbeiter,  den  der
Amerikanische  Arbeiterbund  einschlug,  war  der  der  Gründung  der
gemischten  (federal)  Gewerkschaften,  gleichsam  der  Kindergarten,
aus  dem  die  Schulklassen  später  gebildet  werden.  Wenn  der  Erfolg ­
  in  dieser  Richtung  oft  ein  vorübergehender  genannt  wurde,
so  ist  das  übertrieben.  Mit  jedem  Eintritt  schlechter  Zeiten  gehen
Gewerkschaften  zugrunde,  aber  es  gereicht  einem  Manne  schon
zum  Vorteile,  organisiert  gewesen  zu  sein.  Die  Ideale,  die  dadurch ­
  in  ihn  gepflanzt  werden,  leben  länger  als  die  Organisation.
Und  die  nächste  Welle  der  Bewegung  wird  jedesmal  höher
schlagen,  als  die  vorhergehende.  Jeder  aufsteigende  Mann  macht
Platz  für  einen  nachfolgenden,  der  fortgeschrittenere  hilft  seinem
weniger  geübten,  weniger  glücklichen  Bruder,  ermutigt  ihn,  unterstützt ­
  ihn  beim  Streik  und  mit  Hilfe  von  Label  und  Boykott.

21.  KAPITEL.
Einwanderung  und  Lohnsatz.
Wir  haben  dies  Jahr  eine  Einwanderung  zu  verzeichnen  gehabt, ­
  grösser  als  irgend  ein  Land  in  der  ganzen  Geschichte.  In
dem  Berichtsjahre,  welches  mit  dem  30.  Juni  1903  schliesst,  sind
857  000  Menschen  aller  Nationen  in  den  Häfen  der  Vereinigten
Staaten  gelandet.  Dieses  eine  Jahr  übertrifit  wahrscheinlich  den
Zustrom  in  den  beiden  Jahrhunderten  von  1607  bis  1820.  In
        <pb n="108" />
        89

3  Generationen  sind  über  20  Millionen  Menschen  von  Europa  nach
Amerika  eingewandert;  das  ist  eine  Bevölkerungsbewegung,  wie
sie  bis  daliin  unmöglich  gewesen  wäre.  Aus  der  Kreuzung  dieser
Leute  untereinander  und  mit  der  landständigen  Bevölkerung  ist
die  heutige  amerikanische  Nation  geschaffen  worden.  Im  Jahre
1900  gab  es  im  Lande  über  10  Millionen  Personen  ausländischer
Geburt  und  weitere  16  Millionen  stammten  von  fremden  Eltern
ab.  Zwei  Fünftel  der  weissen  Bevölkerung  des  Landes  stammen
ganz  oder  zur  Hälfte  von  Fremden  ab.  Diese  Einwohner  und
ihre  Kinder  gehören  zu  den  besten  Bestandteilen  unserer
Bevölkerung  und  sind  durchschnittlich  ebenso  patriotisch  und
so  gute  Bürger  wie  die  Eingeborenen.  Die  Einwandererwelle  hat
viele  Ebben  und  Fluten  gehabt,  aber  trotz  ihres  Steigens  in
günstigen  und  des  Fallens  in  schlechteren  Zeiten  doch  im  ganzen
sich  aufwärts  bewegt.  Solche  Höhepunkte  waren  die  Jahre  1854  mit
428  000  und  1882  mit  789  000  Einwanderern,  eine  Höhe,  die  bis
zu  diesem  Jahre  nicht  wieder  erreicht  worden  war.
Die  Zusammensetzung  dieser  Einwanderung,  die  von  vielen
für  ein  Unglück  für  den  amerikanischen  Arbeiter  betrachtet  wird,
hat  sich  sehr  geändert.  Im  Anfang,  als  es  schwierig,  wenn  nicht
gar  gefährlich  war,  übers  Meer  zu  kommen,  fand  eine  natürliche
Auswahl  der  besten  und  kräftigsten  Männer  der  alten  Welt  statt,
die  bei  dem  Wechsel  alles  aufs  Spiel  setzten.  Die  Leichtigkeit
und  der  geringere  Preis  der  Überfahrt  haben  heute  Leute  zu  der
Reise  veranlasst,  die  sie  früher  nicht  hätten  ausführen  können.
Die  alte  Auswanderung  kam  aus  England,  Irland,  Deutschland,
Skandinavien,  also  aus  Ländern  mit  Kulturbedingungen,  die  man
mit  den  amerikanischen  vergleichen  kann.  Statt  des  Nordens  und
Westens  wandert  heute  der  Süden  und  Osten  Europas  aus,  Leute
mit  niedrigerer  Lebensführung.  Ich  will  nichts  über  die  moralischen ­
  und  geistigen  Fähigkeiten  dieser  Leute  sagen,  aber  ein
wirtschaftlich  niedriges  Niveau  ist  sicher  vorhanden  und  es  ist
nicht  gleichgültig,  ob  wie  ehedem  hochgelohnte  oder  wie  heute
daheim  niedrig  bezahlt  gewesene  Arbeiter  einwandern.  Die  mitgebrachte ­
  Geldsumme  pro  Kopf  ist  immer  heruntergegangen  und
das  bedeutet  für  den  Einwanderer  einen  geringeren  Schutz  gegen
Hunger  und  Ausbeutung.  Die  Zahl  der  des  Lesens  und  Schreibens
Unkundigen  hat  oft  von  65—75%  betragen;  das  beschränkt  die
Zahl  der  für  sie  in  Frage  kommenden  Gewerbe,  erschwert  die
Anpassung  an  amerikanische  Denkart  und  erleichtert  dem  gewissen ­
        <pb n="109" />
        90  —

losen  Unternehmer  sein  Handwerk.  Die  Überstürzung  der  Dampfschiffgesellschaften
  in  der  Einführung  dieser  Analphabeten  hat
einen  Fremdkörper  auf  den  amerikanischen  Arbeitsmarkt  geworfen,
der  widerstandsunfähig  gegen  die  ihn  erwartenden  Angriffe  war.
Die  unbeschränkte  Einwanderung  ist  eine  Ungerechtigkeit  sowohl
gegen  den  amerikanischen  Arbeiter,  wie  gegen  die  neuen  Ankömmlinge ­
  selbst.  Ihr  verdanken  wir  die  schlechten  Gesundheitszustände ­
  unserer  Grosstädte.  Man  denke  nur  an  die  Kasernenwohnungen ­
  New  Yorks  mit  über  1Millionen  ausländischer  Bevölkerung, ­
  ohne  Kenntnis  des  Englischen,  unfähig  ihre  Muttersprache ­
  zu  lesen  oder  zu  schreiben.  Mit  25—40  Mk.  in  der
Tasche,  einer  Summe,  die  gerade  zum  Fahrgeld  von  New-York
bis  Pittsburg  oder  zum  Unterhalt  für  2  Wochen  reicht,  bleiben
die  Leute  liegen,  wo  sie  hingeworfen  werden,  müssen  sie  jedes
Arbeitsangebot  annehmen,  drücken  sie  nicht  nur  den  Arbeitsmarkt
der  betreffenden  Stadt,  sondern  aller  Plätze,  auf  welche  die  von
ihnen  hergestellten  Produkte  geliefert  werden  können.
Die  grossen  Fabrikanten  natürlich,  die  die  Produkte  billiger
europäischer  Arbeit  fernzuhalten  suchen,  wünschen  sich  für  ihre
eigenen  Fabriken  möglichst  viel  solche  billige  Arbeitskräfte  und
sind  interessiert  daran,  die  Türen  des  Landes  für  den  Menschenstrom ­
  offen  zu  halten.  Diese  Reservearmee  als  Keule  über  dem
Haupte  ihrer  Arbeiter  schwingend,  drücken  sie  die  Löhne.  Der
Staat  aber  könnte  durch  Regulierung  der  Einwanderung  sehr  wohl
die  harte  Lehrzeit  der  Einwandernden  mildern  und  sie  in  den
Stand  setzen,  sich  gegen  Ausbeutung  zu  schützen.
In  den  düstersten  Farben  zeigten  sich  diese  Dinge,  als  für
einige  Jahre  die  Einfuhr  von  —  praktisch,  wenn  auch  nicht  gesetzlich ­
  —  Kontraktarbeitern  aus  dem  chinesischen  400  Millionen-Reiche
  strömte.  Da  der  billigere  Arbeiter  im  Lande  den  besseren
vertreibt,  wie  schlechtes  Geld  das  gute,  so  wäre  unsere  Westküste ­
  mongolischer  Unterjochung  anheimgefallen,  hätten  die  Bestrebungen ­
  der  Gewerkschaften  nicht  zu  den  Ausschliessungs-Gesetzen
  von  1882  und  1902  geführt.  Durch  das  Gesetz  von  1885
gegen  Kontraktarbeiter  haben  diese  beiden  Seiten  einen  Dienst
geleistet,  denn  der  vom  Unternehmer  während  der  Streiks  im
Ausland  angeworbene  Arbeiter,  der  die  Kräfte  der  einheimischen
zu  brechen  bestimmt  war,  hatte  doch,  ehe  er  das  Land  gesehen,
keine  Ahnung,  ob  er  unter  den  Bedingungen,  die  er  eingegangen
war,  hier  auch  leben  könne.
        <pb n="110" />
        91

Die  Gewerkschaften  erstreben  nun  nicht  Ausschliessung,  sondern ­
  Regelung  der  Einwanderung,  kein  Fernhalten,  sondern  ein  Kräftigen ­
  der  Leute.  Keine  Rassen-  oder  Religionsgegensätze  liegen
ihrer  Stellungnahme  zugrunde,  sondern  lediglich  wirtschaftliche.
Mögen  Protestanten,  Katholiken,  Juden,  Mohammedaner;  mögen
weisse,  gelbe,  rote,  braune  oder  schwarze  Menschen  mit  hoher
Lebensführung  zu  uns  kommen;  wir  waren  auch  an  sich  den
Chinesen  nicht  feindlich  gesinnt,  die  allgemeine  Fassung  dieses
Gesetzes  war  aber  nötig,  um  nicht  seinen  ganzen  wirtschaftlichen
Erfolg  in  Frage  zu  stellen.
Der  amerikanische  Gewerkschaftler  schenkt  sein  Mitgefühl  auch
den  unterdrückten  Arbeitern  des  Auslandes  und  will  alles  tun,
ihre  Lage  zu  bessern,  vorausgesetzt,  dass  damit  nicht  der  Fortschritt ­
  des  eigenen  Volkes  oder  die  Wohlfahrt  der  Menschheit
geschädigt  werde.  Kosmopolitismus  wie  Wohltätigkeit  beginnt ­
  bei  uns  selbst.  Wir  können  nicht  die  Zukunft  unserer
Arbeiterschaft  aufs  Spiel  setzen,  um  möglicherweise  den  Einwohnern ­
  Europas  und  Asiens  zu  helfen.
Würde  man  z.  B.  jährlich  ein  bis  zwei  Millionen  Chinesen
einführen,  so  könnte  in  50—100  Jahren  ein  Drittel  der  amerikanischen ­
  Bevölkerung  chinesisch  sein,  ohne  dass  die  Bevölkerung
Chinas  abzunehmen  braucht,  vielmehr  wäre  eine  entsprechende
Erhöhung  der  dortigen  Geburtenrate  wahrscheinlich,  die  jetzt
etwa  12  Millionen  jährlich  beträgt.  In  solchen  Dingen  ist  der
Fortschritt  der  Völker  besser  durch  Abschliessung  als  durch
Mischung  zu  erreichen  und  die  einzelnen  können  sich  zu  einer
höheren  Stufe  besser  emporarbeiten,  wenn  sie  durch  kein  Nachströmen ­
  wieder  herabgezogen  würden.
Ich  halte  die  Beeinflussung  des  Arbeitsmarktes  durch  die  Einwanderung ­
  für  eine  vorübergehende;  allmählich  absorbiert  nämlich
der  Markt  diese  Kräfte  und  diese  schaffen  selbst  eine  vermehrte  Nachfrage ­
  nach  ihren  eigenen  Produkten.  Wir  glauben,  dass  genug
Raum  im  Lande  ist  für  alle,  die  hohe  Löhne  zu  verdienen  imstande ­
  sind  und  verlangen  daher  keine  Beschränkung  der  Zahl,
sondern  eine  Hebung  der  Qualität  der  Einwanderer  wie  aller
Arbeiter.  Ja,  wenn  wir  aus  den  800000  Einwanderern  die  800000
auslesen  würden,  die  dem  Lande  zu  nützen  am  besten  geeignet
sind,  würde  das  die  Löhne  vielleicht  so  heben,  dass  die  fähigsten
Arbeiter  aus  ganz  Europa  herangezogen  würden  und  sogar  zeitweise ­
  die  Zahl  der  Einwanderer  erhöhten.  Und  mit  Freude  statt
        <pb n="111" />
        92

mit  Besorgnis  würde  das  amerikanische  Volk  diesen  Einwanderern
entgegenblicken,  die  seine  Leistungsfähigkeit  zu  erhöhen,  statt
sein  Einkommen  zu  drücken  geeignet  wären.  Ich  will  hier  die
notwendige  Einwanderergesetzgebung  nicht  ins  einzelne  verfolgen,
zu  der  der  amerikanische  Arbeiterbund  immer  eine  äusserst  korrekte ­
  Stellung  eingenommen  hat.  Ich  habe  nur  die  Gesichtspunkte
gezeigt,  wie  dieselbe  in  demokratischem  Sinne,  ohne  Gehässigkeit
und  ohne  Kurzsichtigkeit  zu  behandeln  wäre.
Heute  pflanzt  sich  der  Druck,  den  die  ungelernten  Arbeiter
auf  die  Gewerbe  ausüben,  auf  die  gelernten  und  von  da  auf  die
gelehrten  fort,  indem  er  aus  jedem  Zweige  diejenigen  heraustreibt, ­
  die  mit  niedrigeren  Löhnen  nicht  auskommen,  und  sie  zu
einer  minderwertigen  Konkurrenz  des  nächsthöheren  Gewerbes
macht.  Und  die  Unternehmer  versuchen  die  Kassengegensätze  zu
schüren,  um  dadurch  die  Einigkeit  der  Organisationen  zu  sprengen.
Die  Gewerkschaften  dagegen  haben  mehr  als  irgend  ein  anderer
Faktor,  die  Volksschulen  vielleicht  ausgenommen,  diese  Gegensätze
ausgeglichen  und  amerikanischen  völkischen  Sinn  gepflegt.  Die
Ortsgruppen  der  Vereinigten  Bergarbeiter  tagen  oft  in  3,  ja  noch
mehr  Sprachen;  ihre  Statuten  sind  in  9  verschiedenen  Sprachen  gedruckt, ­
  und  durch  Dolmetscher  wird  ein  gegenseitiges  Freundschaftsgefühl ­
  aufrecht  erhalten.  In  keinem  Lande  der  Welt  hat
eine  Bewegung  mit  solchen  Schwierigkeiten,  gegen  solche  Gegensätze ­
  und  eingewurzelten  Vorurteile  zu  kämpfen  gehabt.  Die
Anerkennung,  aus  diesen  Leuten,  denen  die  rückständigen  Anschauungen ­
  und  Zänkereien  der  alten  Völker  im  Blute  lagen,  eine
einheitliche  Masse  mit  amerikanischem  Nationalgefühl  geschaffen
zu  haben,  —  welch  höheres  Lob  kann  man  der  Gewerkschaftsbewegung ­
  zollen?

22.  KAPITEL.
Organisierte  Arbeit  und  organisiertes
Kapital.
Der  beste  Beweis  für  die  Notwendigkeit  der  Arbeiterorganisationen, ­
  aber  auch  zugleich  die  Anerkennung  ihrer  Macht  ist
vielleicht  durch  das  Vorhandensein  der  Unternehmerorganisationen
gegeben.  Wie  die  Arbeiter,  so  haben  auch  die  Unternehmer  einge ­
        <pb n="112" />
        98

sehen,  dass  man  zur  Erlangung  gleichmässiger  Arbeitsbedingungen
geeint  vorgehen  müsse.  Die  Arbeiter  haben  in  dieser  Bewegung
die  Initiative  ergriffen,  und  ihre  Vereinigungen  haben  die  der
Unternehmer  vielfach  veranlasst.  Man  kann  daraus  das  grössere
Solidaritätsgefühl  und  die  Brüderlichkeit  in  Arbeiterkreisen  erkennen, ­
  wenn  auch  ihre  grössere  Notlage  sie  vielleicht  eher  zur  Anwendung ­
  aller  vorhandenen  Mittel  zwang.  Die  Vereinigungen  der
Unternehmer  waren  zunächst  wie  die  der  Arbeiter  nur  für  die
Erreichung  eines  bestimmten  Zieles  bestimmt.  Aber  sie  lernten
von  den  Arbeitern,  und  allmählich  wurden  auch  ihre  Vereinigungen ­
  dauernde.  Sie  hielten  ihre  Disziplin  mittels  Geldstrafen
aufrecht,  die  aus  hinterlegten  Summen  genommen  wurden,  und
entschädigten  auch  für  Verluste  bei  Streiks.  Dazu  hatten  sie
die  Streitfälle  und  deren  Ursachen  zu  untersuchen,  und  wenn
ein  Unternehmer  angegriffen  wurde,  sperrten  alle  Mitglieder
der  Vereinigung  ihre  Arbeiter  aus,  auch  ohne  dass  gegen  sie  eine
Beschwerde  vorlag.  An  Stelle  des  Postenstehens  und  Boykotts
der  Arbeiter  setzten  sie  die  schwarze  Liste,  und  die  gleichen
Flüche,  die  man  den  Arbeitern  gegenüber  Streikbrechern  vorwirft,
die  ihnen  ihr  Brot  genommen  haben,  wurden  einem  Verräter  nachgesandt. ­

Theoretisch  müssen  Unternehmervereinigungen  stärker  sein
als  die  der  Arbeiter;  sie  haben  grössere  Geldmittel  zur  Verfügung
und  können  bei  beschränkter  Mitgliederzahl  ihre  Geheimnisse
besser  wahren.  In  der  Praxis  haben  sie  sich  aber,  wo  sie  nicht
als  Trust  oder  mit  Monopolen  auftraten,  als  schwächer  erwiesen.
Sie  haben  dieselbe  oder  vielleicht  grössere  Macht  über  ihre
Glieder  und  haben  mit  Gewalt  Geldstrafen  einzutreiben  vermocht,
sind  aber  doch  meist  an  inneren  Zwistigkeiten  und  Eifersüchteleien ­
  zusammengebrochen.  Was  man  auch  immer  über  die  Unverantwortlichkeit ­
  der  Arbeiterschaft  sagen  mag,  es  ist  nicht  abzuleugnen, ­
  dass  ihre  grössere  Kraft  in  der  grösseren  Treue  und
Ehrlichkeit  des  gegenseitigen  Verkehrs  begründet  liegt.
Die  Gewerkschaften  sollten  keine  feindliche
Politik  gegenüber  den  Unternehmervereinigungen  zeigen,  wenn
nicht  diese  trotzig  auf  dem  Kriegsfusse  beharren.  Wo  angegriffen,
müssen  sie  natürlich  die  Macht  des  Angreifers  zu  schwächen
suchen,  um  die  Streiche  von  sich  abzuwenden,  aber  im  ganzen
könnte  man  nur  wünschen,  dass  die  Unternehmer  der  freundschaftlichen ­
  Haltung  der  organisierten  Arbeiter  folgen  möchten.
        <pb n="113" />
        94  —

Beide  Parteien  erkennen  an,  dass  der  Gegner  durch  Organisation
stärker,  aber  ruhiger  und  gemässigter  wird;  aber  in  den  Augen
der  meisten  Unternehmer  über  wiegt  d  ^Unannehmlichkeit,
dass  der  Gegner  stärker  wird,  während  vom  Arbeiterstandpunkt ­
  aus  der  Vorteil  üb  er  wiegt,  dass  der  Gegner
gerechter  und  mässiger  wird.  Wo  die  Unternehmervereinigungen ­
  eingestandenermassen  ausschliesslich  den  Zweck  haben,
die  Arbeiterbewegung  zu  bekämpfen,  wird  dies  natürlich  nicht
gerade  zu  einer  ausgesprochenen  Herzlichkeit  auf  Seite  der  Gewerkschaftler ­
  führen,  aber  selbst  diese  Vereinigungen  werden  in
längeren  Fristen  ausschliesslich  Vorteile  und  Förderung  für  die
Arbeiterbewegung  bringen.  So  heisst  es  im  Jahresbericht  der
Nationalvereinigung  amerikanischer  Fabrikanten  (April  1903):
„Unternehmervereine  haben  den  Zweck,  die  unamerikanische  Einrichtung ­
  der  heutigen  Gewerkschaften  mit  Stumpf  und  Stiel  zu
vernichten“  („set  about  the  tosk  of  pulling  up  root  and  brauch“).
Der  Vorsitzende  dieser  Vereinigung,  D.  M.  Parry  geht  sogar  so
weit  zu  sagen,  der  Angriff  sei  nicht  gegen  die  einzelnen  Gewerkschaften, ­
  sondern  gegen  die  ganze  moderne  Bewegung  zu  richten.
Wer  die  Vorteile  und  Verdienste  der  Gewerkschaften  nicht  anerkennt, ­
  sondern  sie  einfach  zu  vernichten  sucht,  wird  sich  sehr
bald  der  Unhaltbarkeit  dieser  Politik  gegenübersehen.  Und  so
sind  tatsächlich  einige  Vereinigungen,  die  begründet  waren,  um  die
Arbeiterschaft  zu  bekämpfen,  allmählich  zu  grösserer  Toleranz
und  endlich  zu  direkt  freundlicher  Haltung  übergegangen.
In  den  meisten  Fällen  verbirgt  sich  hinter  einem  System,
das  der  Unternehmer  oder  seine  Vereinigung  als  zu  eigenem
Schutze  bestimmt  bezeichnet,  ein  indirekter  Angriff  auf  die  Gewerkschaften. ­
  Vor  einiger  Zeit  war  in  kapitalistischen  Kreisen
viel  die  Rede  von  einer  Versicherung  gegen  die  Verluste  bei
Streiks,  und  nach  den  Zeitungen  scheint  es,  als  ob  eine  solche
Versicherungsgesellschaft  gegründet  worden  sei.  Dieselbe  würde
bei  der  Verfolgung  ihres  Zwecks  und  in  Bezug  auf  unvorherzusehende
  Nebenwirkungen,  die  den  Zustand  verschlimmern  statt
bessern  würden,  mit  verschiedenen  Gründungs-  und  Verwaltungsschwierigkeiten ­
  zu  rechnen  haben.  Eine  solche  Gesellschaft  müsste
auf  Gegenseitigkeit  basiert  sein;  denn  wenn  auf  Gewinn  gerichtet,
wäre  es  jeder  feindlichen  Gewerkschaft  ohne  weiteres  möglich,  dieses
Ziel  illusorisch  zu  machen.  Dann  aber  wären  die  inneren  Streitigkeiten ­
  gar  nicht  auszudenken.  Wie  sollte  das  Risiko  verteilt
        <pb n="114" />
        95

werden  zwischen  den  verschiedenen  Gewerben,  zwischen  wohlwollenden ­
  Unternehmern,  und  solchen,  die  dazu  neigen,  mit  dem
Feuer  zu  spielen  und  sich  entschädigen  zu  lassen.  Und  welche
Mittel  sollten  wohl  ausreichen,  um  einen  Streik  wie  den  von  1902  im
Anthrazitkohlengebiet  zn  entschädigen  ?  Dabei  sprechen  wir  noch
gar  nicht  von  der  moralischen  Seite  dieses  Planes,  der  den
gerechten  Unternehmer  zu  gunsten  des  harten  benachteiligen
würde.
Gegen  eine  Versicherung  der  Unternehmer  innerhalb  eines
Gewerbes  ist  nichts  zu  sagen,  sie  bedeutet  nur  die  Nachahmung
des  Gewerkschaftsprinzips.  Alles  was  die  Unternehmer  zu  gemeinsamem ­
  Handeln  führen  kann,  sie  gegenseitig  verantwortlich
macht,  wie  dies  eine  finanzielle  Streikunterstützung  tut,  ist  ein
Schritt  vorwärts  in  der  Lösung  der  Arbeiterfrage;  aber  ich  halte
die  Organisation  der  gesamten  Unternehmerschaft  wie  der  gesamten ­
  Arbeiterschaft  in  einer  einzigen  Organisation  für  weniger
aussichtsvoll  als  die  in  einzelnen  Gewerben.  Und  eine  allgemeine
Versicherung  gegen  Streiks  wäre  ebenso  unpraktisch  wie  eine
Versicherung  der  Arbeiter  gegen  Lohn  Verkürzungen.
Wenn  nun  die  Organisation  der  Unternehmer  im  ganzen
ihre  Verantwortlichkeit  und  Moral  stärkt,  so  wird  im  Einzelfalle
natürlich  auch  ein  Unternehmer  mit  in  den  Kampf  verwickelt,
dessen  vornehme  Haltung  gegenüber  den  Arbeitern  ihn  bis  dahin
bei  diesen  sehr  beliebt  gemacht  hat.  In  solchen  bedauerlichen
aber  unvermeidlichen  Fällen  leidet  derselbe  ebenso  unter  der
Haltung  seiner  Kollegen,  wie  der  Arbeiter,  der  gegen  seinen
Willen  in  den  Ausstand  getrieben  wurde.  In  der  Industrie,  wie
im  Leben  überhaupt,  genügt  es  aber  nicht,  nur  an  sich  zu
denken.  In  den  Verträgen  zwischen  Weichkohlenbergleuten
und  Unternehmern  versuchten  diese  das  Niveau  ihrer  Kollegen
nicht  minder  zu  heben  als  die  Arbeiter  das  ihrer  Genossen  und
beide  Parteien  wirken  zusammen  zur  Erzielung  gerechterer  Verträge. ­
  Nichts  widerspricht  den  gewerkschaftlichen  Zielen  und
Traditionen  mehr,  als  wenn  junge  unerfahrene  Vereinigungen
erklären,  nur  mit  ihren  einzelnen  Unternehmern  statt  mit  deren
Organisation  Verträge  scliliessen  zu  wollen.
Mit  den  mächtigsten  Einfluss  zur  Herstellung  guter  Beziehungen ­
  zwischen  den  Organisationen  von  Arbeit  und  Kapital
hat  der  Nationale  Bürgerbund  (civic  federation)  ausgeübt.
In  seinen  Komitees  sitzen  Vertreter  der  Arbeiter,  der  Unter ­
        <pb n="115" />
        96

nehmer  und  des  Publikums,  so  dass  die  Interessen  etwa  gleichmassig
  gewahrt  sind;  eine  Seihe  von  Erfolgen  sind  bereits  in
bezug  auf  die  Verhütung  von  Streiks  zu  verzeichnen,  und  wenn
er  seine  gegenwärtige  Politik  weiter  verfolgt,  darf  er  auf  den
Dank  der  Gesellschaft  rechnen.
Im  Publikum  ist  endlich  in  letzter  Zeit  die  Befürchtung ­
  'aufgetreten,  Arbeit  und  Kapital  könnten  zusammen ­
  einen  gemeinschaftlichen  Angriff  auf  seine
Interessen  unternehmen.  Wenn  unorganisierte  Arbeiter  wie
unorganisierte  Unternehmer  in  den  Verträgen  ausgesperrt  und
dadurch  vielleicht  vernichtet  wurden,  könnte  die  zur  Preisbildungnötige
  Konkurrenz  aufhören,  und  man  behauptet,  dass  durch  derartige ­
  Abmachungen  die  Preise  bereits  auf  eine  unberechtigte
Höhe  getrieben  seien.  Mögen  solche  ungewöhnliche  Gewinne
zeitweilig  Vorkommen,  so  bedeuten  doch  diese  Arbeitsverträge
so  lange  keine  Gefahr  für  die  Öffentlichkeit,  als  die  Vereinigungen
von  Kapital  und  Arbeit  ihre  Türen  für  den  Eintritt  neuer
Mitglieder  offen  halten.  Und  wo  das  nicht  geschieht,
werden  die  Ausgeschlossenen  unter  sich  neue  Vereinigungen
gründen  und  in  den  Wettbewerb  eintreten.  Aber  es  ist  die  Ansicht ­
  der  Mehrzahl  der  Arbeiter,  dass  eine  solche  Monopolisierung
des  Arbeitsmarktes  in  grösserem  Umfange  unmöglich  sei.  Wenn
wir  uns  dagegen  mit  schnellen  Schritten  dem  Zustand  nähern,
dass  eine  Arbeitervereinigung,  welche  sämtliche  Mitglieder  des
Gewerbes  umfasst,  einen  Vertrag  schliesst  mit  der  Vereinigungaller
  Unternehmer,  dann  handeln  zwei  gleich  starke  Kontrahenten,
kann  der  Friede  in  die  amerikanische  Industrie  Einzug  halten.

23.  KAPITEL.
Gewerkschaft  und  Trust.
Die  auffallendste  Schöpfung  der  modernen  Industrie  ist  der
Trust.  Die  grossen  Gesellschaften  mit  ihren  Milliarden  haben  die
industriellen  Zustände  gänzlich  verschoben  und  an  Stelle  des
Wettbewerbes  die  Interessengemeinschaft  gesetzt.  Die  grausigsten ­
  Befürchtungen  und  die  freudigsten  Hoffnungen  sind  mit  dieser
Kontrolle  der  Produktion  eines  ganzen  Gewerbes  verbunden  worden.
        <pb n="116" />
        97  —

Die  Anklagen  lauten  auf  geheime  und  gewissenlose  Geschäftsführung, ­
  Rabattbewilligungen,  ungesunde  Einschränkung  des  freien
Wettbewerbes,  Anreiz  zu  Überfinanzierungen,  Schrauben  der  Preise,
Betrug  der  Aktionäre,  Bestechung  der  Gesetzgebung,  und  Bedrohung ­
  aller  Freiheiten  des  amerikanischen  Volkes.  Auf  der
anderen  Seite  lobt  man  die  wirtschaftlichere  Produktion;  die
Ausschaltung  der  Schundkonkurrenz,  die  grössere  Verantwortlichkeit ­
  der  Leiter  des  ganzen  Gewerbes  gegenüber  unzuverlässigen
kleineren  Gesellschaften.  Mögen  nun  Vorteile  oder  Nachteile
überwiegen,  die  Fortdauer  der  industriellen  Zentralisation  ist  unvermeidlich, ­
  das  System  des  freien  Wettbewerbes,  das  jahrzehntelang ­
  unumschränkt  herrschte,  hat  sich  selbst  zerstört.  Wir  sehen
bei  Eisenbahnen,  Telegraphen  und  Gaswerken,  dass  man  sich
keine  Konkurrenz  macht,  sobald  man  sich  einigen  kann.  Der  Wettbewerb ­
  hat  vielfach  verheerend  gewirkt,  hat  ins  Blaue  hinein  produziert ­
  und  da  man  die  Nachfrage  nicht  übersehen  konnte,  Krisen
herbeigeführt.  Durch  Kontrollierung  der  gesamten  Industrie  von
einer  Zentrale  aus  könnte  das  vermieden,  könnten  Ersparnisse  in
Einkauf,  Verwaltung,  in  Experimenten  gemacht  werden,  und  die
Versicherung  gegen  alle  Gefahren  wäre  eine  innere.  Von  diesen
Idealen  sind  die  wenigsten  bisher  verwirklicht.  Die  angestellten
Beamten  haben  oft  weniger  Interesse  gezeigt  als  die  Besitzer  von
Fabriken;  Ersparnisse  im  Betrieb  sind  durch  einen  Ring  oder
schon  bei  der  Gründung  den  Aktionären  entzogen  worden  und
ihre  Haltung  gegenüber  den  Arbeitern  war  oft  so  kurzsichtig  wie
in  den  anderen  Dingen,  wo  man  den  augenblicklichen  höheren  Gewinn ­
  einer  dauernden  Rentabilität  vorzog.  Die  Trustfrage  lautet
nicht,  ob  überhaupt  Trusts  bestehen  sollen  oder  nicht,  sondern  wie
weit  und  wie  sie  von  der  Regierung  zu  beaufsichtigen  sind.  Unsere
Antitrustgesetze  und  andere  Massnahmen,  um  den  Wettbewerb  aufrecht ­
  zu  erhalten,  sind  nicht  nur  nutzlos,  sondern  rückschrittlich.
Die  Trustfrage  ist  von  drei  Seiten,  dem  Standpunkte  des  Aktionärs,
des  Arbeiters  und  dem  des  Konsumenten  zu  behandeln.  Da  alles
Kapital,  ob  es  nun  auf  der  Bank  oder  in  Lebensversicherungen
angelegt  ist,  schliesslich  in  die  Industrie  fliessen  und  dort  seinen
Ertrag  holen  muss,  handelt  es  sich  für  den  kleinen  Kapitalisten
darum,  dass  er  in  günstigen  Zeiten  von  dem  Mehrertrag  etwas
erhalte,  ohne  dem  Risiko  des  Kapitalverlustes  ausgesetzt  zu  werden ­
  ;  für  den  Konsumenten  aber  soll  sich  die  wirtschaftlichere  Produktion ­
  in  billigeren  Preisen  ausdrücken.  Und  rein  geschäftlich
7
        <pb n="117" />
        98

ist  für  den  Arbeiter  von  Bedeutung,  wie  die  Verschmelzung  der
Unternehmer  als  seiner  Vertrags-Kontrahenten  wirkt,  und  ob  der
Arbeitsmarkt  durch  Ersparung  der  Arbeitskräfte  ungünstig  beeinflusst ­
  wird.  Er  ist  aber  auch  in  gewissem  Grade  als  Konsument ­
  interessiert.  Vor  etwa  einem  Jahre  gewährte  der  Stahltrust, ­
  zweifellos  mit  den  besten  Motiven  (nein,  um  seine  Aktien
los  zu  werden  —-  der  Übers.)  seinen  Angestellten  .das  Becht,
Vorzugsaktien  zum  Kurse  von  82,5  (d.  i.  also  330  Mark  das  Stück
—  der  Übers.)  zu  kaufen.  Viele  ergriffen  diese  Gelegenheit,
da  man  glaubte,  der  Wert  würde  steigen.  Am  28.  September
1903  stand  aber  der  Kurs  auf  59,25;  wer  seine  Aktien  verkaufen
wollte,  hätte  also  93  Mark  am  Stück  verloren.  Der  Arbeiter
ist  an  der  Möglichkeit  sicherer  Anlage  von  Ersparnissen  interessiert ­
  und  eine  Politik,  welche  die  Trusts  ihren  Aktionären
gegenüber  verantwortlicher  machte,  würde  von  den  Gewerkschaften ­
  unterstützt  werden.
Als  Konsument  ist  der  Arbeiter  an  den  Preisen  interessiert.
Wenn  der  Staat  dieselben  für  monopolisierte  Industrien  nicht
beeinflussen  kann,  so  liegt  die  Gefahr  der  Steigerung  der  Kosten
der  Lebenshaltung  vor.  Man  kann  darin  weder  dein  Grossmut
noch  der  Einsicht  der  eine  Kontrolle  ausübenden  Männer  trauen,
und  ausführlichste  Veröffentlichungen  müssten  das  Publikum  über
die  Zusammensetzung  der  Preise  auf  dem  laufenden  halten.  Für
die  Nachfrage  nach  Arbeitskräften  hat  die  Zentralisation  der
Produktion  dieselbe  Wirkung,  wie  die  Einführung  von  Maschinen;
sie  wirft  zeitweise  Leute  aus  den  Stellungen,  aber  sie  saugt  sie
auch  allmählich  selbst  wieder  auf.  Mehr  Gefahr  liegt  für  die
Arbeiter  in  der  Macht  der  Trusts,  einen  Druck  auf  die  Arbeitsbedingungen ­
  auszuüben.  Als  1899  in  Colorado  die  Schmelzer
streikten,  konnte  die  amerikanische  Schmelz-  und  Kaffineriegesellschaft
  ihre  Produktion  zeitweilig  von  ihren  Betrieben  mit  organisierten ­
  Arbeitern  auf  solche  mit  unorganisierten  übernehmen  und
dadurch  den  Streik  brechen.  Ebenso  konzentrierte  der  Stahltrust
während  des  Streiks  im  Jahre  1901  die  Fabrikation  auf  die  Betriebe, ­
  in  denen  die  Gewerkschaftler  schwächer  waren.
Die  Haltung  der  grossen  Trusts  steht  wie  im  allgemeinen,
so  auch  der  Arbeitervereinigung  gegenüber  nicht  klar  fest;
aber  sicher  befinden  sich  an  den  leitenden  Stellen  viele  Männer,
die  nicht  gewillt  sind,  mit  ihnen  Verträge  zu  schliessen.  Das
ist  für  beide  Teile  bedauerlich.  Den  Arbeitern  könnte  eine  In ­
        <pb n="118" />
        99

dustrie  bessere  Bedingungen  gewähren,  die  keine  Konkurrenz  unorganisierter ­
  Betriebe  zu  fürchten  hat,  und  die  Trusts  stellen  ihre
eigene  Zukunft  in  Frage,  wenn  in  einem  Streitfall  das  ihnen  so  schon
wenig  geneigte  Publikum,  welches  in  den  Gewerkschaften
das  stärkste  Bollwerk  der  Demokratie  zu  erkennen  beginnt, ­
  deren  Partei  ergreift.
Wenn  es  heute  zu  einem  Kampf  zwischen  Trust  und  Gewerkschaft ­
  kommt,  mag  ersterer  in  einzelnen  Industrien  die
letzteren  zeitweilig  ausrotten;  aber  wie  ein  Boomerang  wird
die  zerstörende  Kraft  auf  den  Angreifer  zurückprallen.  Solange ­
  Arbeiter  in  ihren  Gewerkschaften  die  Lösung  der
sie  beschäftigenden  Probleme  finden  können,  werden  sie
in  ihrer  gemässigten  Wirtschaftspolitik  beharren.  Wenn  es  aber
einmal  bewiesen  wäre,  dass  die  Trusts  auf  die  Vernichtung  der
Rechtsansprüche  der  Arbeiterschaft  ausgingen,  wenn  das  Volk  in
ihnen  eine  Despotie  des  Kapitals  erblickt,  die  die  produzierenden
und  konsumierenden  Stände  schröpft,  dann  würde  diesen  Herren
die  Stunde  geschlagen  haben.  In  den  Vereinigten  Staaten  kann
nichts  von  Dauer  sein,  was  dem  Volkswillen  widerspricht,  und
wenn  die  Trusts  nicht  verstehen,  die  Interessen  der  Aktionäre  zu
wahren,  ohne  die  der  Konsumenten  und  der  Arbeiterschaft  zu
verletzen,  dann  ist  ihr  Schicksal  besiegelt.
Wie  gesagt,  ich  wünsche  kein  Vorgehen  gegen  die  Trusts
als  solche,  sondern  nur  gegen  ihre  Auswüchse.  Die  Vernichtung
des  Wettbewerbs  ist  keine  Anklage  gegen  sie;  die  Verwandlung
des  privatwirtschaftlichen  Chaos  in  eine  Ordnung  unter  einheitliche ­
  Leitung  kann  unter  guten  Führern  unermesslichen  Segen
bringen.  Das  Antitrustgesetz  von  1890  u.  a.  sind  blinde,  unüberlegte ­
  Versuche  zur  Wiederherstellung  der  Vergangenheit.  Auch
die  Tatsache  der  Anwendung  verschiedener  Trustgesetze  gegen
nicht  im  entferntesten  monopolistische  Arbeitervereinigungen  zeigt
die  schiefe  Auffassung  des  Problems.
Die  wesentlichste  Forderung  der  Trustgesetzgebung  ist  der  Ver-Öffentlichungszwang.
  Die  alte  Auffassung,  dass  das  Geschäft
des  Einzelnen  den  Staat  nichts  angehe,  ist  ad  absurdum  geführt ­
  durch  die  Schöpfung  der  Trusts,  deren  Geschäft  für
jeden  einzelnen  Bürger  eine  Lebensfrage  bedeutet.  Das  ganze
Volk  muss  vertraut  werden  mit  der  Anatomie  und  Physiologie
dieser  Schöpfungen.  Nicht  nur  Höhe  und  Art  der  Kapitalien,
ihre  Benutzung,  die  Kosten  der  Rohmaterialien,  der  Fabrikation,
        <pb n="119" />
        100

Frachten,  Löhne,  sondern  jede  Einzelheit  in  der  Geschäftsführung 1
muss  der  Öffentlichkeit  quasi  zur  Indemnitätserteilung  übermittelt
werden.  Das  Recht  der  Regierung,  die  Bücher  der  Zentrale  oder
der  Tochtergesellschaften  jederzeit  einzusehen,  ist  die  natürliche
Voraussetzung  hierzu.  Nur  wenn  das  Volk  genau  den  Mechanismus
kennt,  dem  es  als  Austauschstelle  seine  Ersparnisse,  seine  Arbeit
und  sein  Kaufgeld  zuführt,  und  wenn  es  gegen  jeden  auftauchenden ­
  Übelstand  sofort  Front  machen  kann,  hat  es  nicht  zu  fürchten,
von  diesem  Riesen  erdrückt  zu  werden.
Den  Gewerkschaften  ist  vorgeworfen  worden,  sie  seien
selbst  ein  Trust,  und  das  Schreckgespenst  der  Monopolisierung ­
  der  Arbeitskraft  ist  von  verschiedenen  Zeitungen  ausgemalt ­
  worden.  Der  Monopolismus  ist  die  Politik  der  geschlossenen
Tür,  mit  dem  Schlüssel  an  der  Innenseite  und  in  der  Hand  des
Monopolisten.  Die  Gewerkschaften  verfolgen  die  Politik  der
offenen  Tür,  ohne  jeden  Schlüssel.  Einigkeit  und  Solidarität  ist
noch  lange  kein  Monopol.  Die  Mitarbeit  steht  jedem  ebenso  frei,
wie  jedem  Kind  der  Eintritt  in  die  öffentliche  Schule.  Dagegen
lässt  z.  B.  die  Standard-Oil-Companie  niemanden  zu  den  Bedingungen ­
  eintreten,  zu  denen  Rockefeller  eingetreten  ist,  und  sie  verkauft ­
  niemandem  die  Aktien  zum  Originalpreis.  Die  Gewerkschaften
haben  seit  ihrem  Bestehen  grosse  Fonds  angesammelt,  aber  wer
sich  ihnen  heute  anschliessen  will,  kann  es  zu  fast  den  gleichen
Bedingungen,  wie  ihre  Gründer;  er  tritt  in  den  Genuss  eines
Kapitals,  das  er  nicht  eingezahlt  hat,  und  die  Mitglieder  von
heute  haben  keine  Vorteile  und  kein  Bestimmungsrecht  über  die
Mitglieder  von  morgen.  Wenn  das  Monopolismus  ist,  dann  mögen
die  Feinde  der  Gewerkschaften  meinetwegen  darauf  herumreiten.

24.  KAPITEL.
Gewerkschaft  und  Politik.
Die  Gewerkschaftsbewegung  hat  zwei  Wege  zu  ihren  Zielen:
den  wirtschaftlichen,  —  durch  Streik,  Boykott  und  Unterhandlung, ­
  und  den  politischen,  —  durch  Staatshilfe.  Viel  ist  für  und
gegen  ihre  Beteiligung  an  der  Politik  geredet  worden.  Dabei
wird  meist  zu  wenig  zwischen  den  verschiedenen  Arten  der  politischen ­
  Tätigkeit  unterschieden  und  wer  heute  noch  vor  einer  Ein ­
        <pb n="120" />
        101

mischung  in  dieselbe  warnt,  erreicht  vielleicht  schon  morgen  durch
dieselbe  eine  Besserung.  Über  die  Notwendigkeit  der  Vertretung
der  Gewerkschaftler  in  öffentlichen  Körperschaften  besonders  den
Parlamenten  kann  kein  Zweifel  bestehen,  so  dass  lediglich  die
Art  dieser  Vertretung  in  Frage  kommt.
Ein  gewisser  Teil  der  Arbeiterschaft  glaubt,  die  Arbeiter
hätten  ausschliesslich  Interessen,  die  sich  mit  denen  anderer  Gesellschaftsklassen ­
  nicht  in  Übereinstimmung  bringen  Hessen  und
daher  müsse  eine  Arbeiterpartei  geschaffen  werden,  die  keinen
anderen  Zweck  habe,  als  die  Reform  der  Arbeitsbedingungen.  Dies
würde  ratsam  sein,  wenn  die  politischen  Verhältnisse  in  Amerika
lägen  wie  etwa  in  Frankreich  oder  Deutschland,  wo  von  einem
Dutzend  verschiedener  Parteien  jede  mehr  oder  weniger  ausgeprägte ­
  Klasseninteressen  vertritt.  Auch  wenn  eine  solche  Arbeiterpartei ­
  in  diesen  Ländern  nicht  stark  genug  wäre,  die  Regierung
zu  einer  direkten  Arbeiterpolitik  zu  zwingen,  so  könnte  sie  im
Bunde  mit  anderen  Parteien  doch  vielleicht  eine  gewisse  Arbeiterschutzgesetzgebung ­
  erreichen.
In  Amerika  gibt  es  praktisch  nur  zwei  Parteien:  die  republikanische ­
  und  die  demokratische.  Freilich  gibt  es  noch  einige
andere  Parteien,  wie  Sozialisten  und  Prohibitionisten,  die  einige
tausend  Stimmen  erhalten,  aber  diese  sind  nicht  stark  genug,
auch  nur  einen  einzigen  Wahlmann  zu  stellen.  Die  „dritten
Parteien“,  welche  von  Zeit  zu  Zeit  aufgetaucht  sind,  verschwanden
meist  schnell  wieder  oder  verschmolzen  mit  einer  der  beiden
grossen  Parteien.  Ich  will  hier  kein  Urteil  über  dies  Zweiparteiensystem ­
  abgeben,  aber  es  scheint  zu  einem  untrennbaren  Bestandteil ­
  unserer  Politik  geworden  zu  sein.  Die  Folge  dieses  Systems
ist,  dass  die  einzelnen  Interessentengruppen  Konzessionen  von  einer
der  beiden  Parteien  zu  erhalten  suchen  müssen.  Jede  gut  organisiei'te
  Gruppe  entschlossener  Männer  kann  gewöhnlich  alle  oder
einen  Teil  ihrer  Forderungen  von  einer  der  beiden  herrschenden ­
  Parteien  zugebilligt  erhalten,  wenn  sie  sich  neutral  verhält, ­
  denn  jede  derselben  ist  auf  jede  geschlossene  Wählergruppe ­
  angewiesen.  Ich  glaube  daher  nicht,  dass  gegenwärtig ­
  eine  dritte  oder  Arbeiterpartei  von  Nutzen  für
die  Arbeiterschaft  sein  würde.  Da  eine  solche  Partei,  auch
wenn  jeder  organisierte  Arbeiter  für  sie  stimmen  würde,  eine
Mehrheit  nicht  erlangen  könnte,  könnte  sie  ihren  Willen  der  Gesamtheit ­
  auch  nicht  aufzwingen.  Allerdings  würden  im  Kongress
        <pb n="121" />
        102

selbst  schon  wenige  entschlossene  Vertreter  einer  Arbeiterpolitik
nützen  und  als  Sauerteig  wirken  können;  meiner  Meinung  nach  sollten ­
  die  Lohnarbeiter  daher  eine  ihrer  Stärke  entsprechende  Vertretung ­
  in  Gemeinde,  Staat  und  Bund  erstreben  und  die
Ernennung  organisierter  Arbeiter  zu  Posten  wie  Sekretär  des
Arbeitsamtes,  des  Einwanderungsamtes,  Direktor  des  Arbeitsstatistischen ­
  Amtes,  Gewerbeinspektoren  durchsetzen,  damit  bei
Ausführung  der  Fabrikgesetze  die  Interessen  der  Arbeiter  gewahrt ­
  würden.  Im  übrigen  aber  können  die  Gewerkschaften  von
allen  bestehenden  Parteien  heute  wichtigere  Konzessionen  erhalten, ­
  als  durch  Formierung  einer  dritten  Partei,  da  beide  Parteien
die  Stimmen  der  Arbeiter  so  nötig  haben,  dass  sie  allerlei
wünschenswerte  Gesetze  vorschlagen  und  ausführen  und  in  dem  einen
Staate  die  Republikaner,  im  anderen  die  Demokraten  darin  grösseren
Eifer  zeigen.  Die  Gewerkschaften  sollten  durch  eine  streng
neutrale  Haltung  die  Kandidatenaufstellung  beider  Parteien
beeinflussen,  womit  die  Anti-Kneipen-Vereinigung  u.  a.  gute  Erfolge ­
  erzielt  haben.  Ich  möchte  mich  in  dieser  Stellungnahme
aber  ausdrücklich  nur  auf  die  augenblickliche  Lage  beschränken;
wir  können  die  Zukunft  unserer  politischen  Entwicklung  nicht
voraussehen,  und  sollten  die  beiden  grossen  Parteien  sich  einst
der  Arbeitergesetzgebung  widersetzen,  so  wie  sie  sie  heute  begünstigen, ­
  so  wäre  die  Gründung  einer  dritten  Partei  sofort  eine
zwingende  Pflicht.
Die  grossen  Schwierigkeiten  würden  dabei  in  der  Notwendigkeit ­
  liegen,  alle  diejenigen  zu  organisieren,  die  heute  den  Gewerkschaften ­
  feindlich  oder  gleichgültig  gegenüberstehen.  Nur  in  der
äussersten  Notlage  sollte  man  auf  Sympathie  und  Unterstützung
der  bestehenden  Parteien  verzichten  und  den  Angriffen  aller  Feinde
der  Gewerkschaften  ein  einheitliches  Ziel  geben,  inzwischen  aber
durch  festorganisierte  Gruppen  die  beiden  Parteien  beeinflussen.
In  jedem  Distrikt  ist  eine  Mehrheit  nötig,  um  einen  eigenen
Vertreter  zu  erlangen,  aber  nur  eine  kleine  Minderheit,  um  von
beiden  Parteien  Kandidaten  zu  erlangen,  die  eine  energische  Gesetzgebung ­
  einleiten.
Nach  dem  Gesagten  darf  also  auch  keine  Gewerkschaft  und
keine  Ortsgruppe  sich  einer  der  beiden  Parteien  verpflichten,
wenn  etwa  die  Mehrheit  ihrer  Mitglieder  dieser  nahesteht.  Der
Versuch,  den  amerikanischen  Arbeiterbund  auf  das  sozialistische
Programm  zu  verpflichten,  sollte  selbst  von  einsichtigen  Sozialisten
        <pb n="122" />
        103

entschieden  zurückgewiesen  werden.  Derartige  Versuche  haben  bisher ­
  nie  Entgegenkommen  gefunden,  aber  selbst  wenn  sie  angenommen
würden,  würde  deshalb  noch  keine  Majorität  sozialistisch  stimmen,
geschweige  denn,  dass  man  die  Minderheit  dazu  veranlassen  könne;
politische  Anschauungen  kann  man  eben  einem  Menschen  durch  noch
so  überlegene  Stimmenzahl  nicht  eintrichtern.  Eine  solide  politische
Agitation  sucht  einen  Mann  nicht  an  eine  Partei  heranzuziehen,
sondern  in  ihm  eine  eigene  entschlossene  politische  Meinung  zu
wecken.
Es  ist  nicht  unwahrscheinlich,  dass  mit  der  Zeit  die  Arbeitervereinigungen ­
  einen  stärkeren  Einfluss  auf  Staatsregierungen  und
besonders  Städteverwaltungen  bekommen  werden.  Die  Zeiten
sind  vorüber,  in  denen  die  Regierung  der  Vereinigten  Staaten  das
Privileg  einer  besonderen  Klasse  war.  Die  Geschichte  aller  Staaten
zeigt,  dass  eine  Klasse  nach  der  anderen  zum  Stimmrecht  zugelassen ­
  und  der  Mitverantwortlichkeit  für  Regierungshandlungen
unterworfen  wurde.  Aus  Mangel  an  Organisation  und  einsichtiger
Leitung  haben  die  Arbeiter  heute  noch  nicht  den  wünschenswerten
Einfluss  auf  unsere  Stadtverwaltungen;  sie  haben  für  die  eine  oder
andere  Partei  je  nach  deren  Haltung  oder  auch  nach  persönlichen  Beziehungen ­
  gestimmt,  ohne  ihr  Klasseninteresse  zu  berücksichtigen.
Einen  Teil  der  Arbeiter  konnte  man  früher  gegen  den  anderen
ausspielen  wie  unorganisierte  gegen  organisierte  beim  Streik.  Mit
dem  Wachsen  der  Organisationen  sollte  man  auf  die  Gesetzgebung ­
  einen  Druck  zu  gunsten  der  Klasse  und  der  Allgemeinheit
ausüben,  ohne  dass  eine  Ämterjägerei  der  Führer  einsetzt;  die
Wege  der  Politik  sind  heute  mit  den  Ruinen  stolzer  Unternehmungen ­
  und  den  bleichenden  Knochen  edler  Charaktere  besät,
und  eine  Gewerkschaft,  die  sich  einmal  auf  die  stürmische  See
der  Ämterjagd  begibt,  wird  früher  oder  später  ihren  inneren
Halt  und  ihr  äusseres  Ansehen  verlieren.
Wenn  die  Arbeiterorganisation  in  einer  Stadt  stark  geworden
ist,  kommt  auch  dem  gewissenhaftesten  Führer  ei*n  gewisses
Machtgefühl,  und  man  kann  nichts  schlechtes  darin  sehen,  wenn
er  seinen  Einfluss  dazu  benutzt,  einen  Platz  einzunehmen,  für  den
er  sich  leistungsfähig  fühlt  und  auf  dem  er  seinen  Kameraden
nützen  kann.  Aber  man  bleibe  sich  immer  bewusst  der  grossen  Gefahren ­
  der  Demoralisation  und  der  persönlichen  Zänkereien  über  nicht
gewerkschaftliche  Dinge.  Durch  Wahl  geeigneter  Stadtverordneten
für  Arbeiterbezirke  kann  man  die  Stadtverwaltungen  oft  besser  zur
        <pb n="123" />
        104

Aufnahme  von  Gewerkschaftsbedingungen  z.  B.  bei  öffentlichen  Lieferungsverträgen ­
  veranlassen,  sie  zum  Muster  für  anständige  Unternehmer ­
  machen,  und  das  Erziehungswesen  fördern,  als  wenn  man
die  Neutralität  in  anderen  Fragen  aufgibt  und  sich  am  politischen
Beutezug  beteiligt.  Aufklärung  über  kommunale  Zustände,  und  eine
laufende  Berichterstattung  über  die  Vorgänge  kann  die  Leute  auf
die  Wege  führen,  die  zur  Beeinflussung  der  Gesetzgebung  gangbar
sind.  Damit  können  sich  aber  die  nationalen  Organisationen  nicht
befassen,  das  ist  Aufgabe  der  städtischen  Zentralen  (city  federation
  of  labor  oder  labor  council),  der  Staatsverbände  und  des  amerikanischen ­
  Arbeiterbundes.  Für  wirtschaftliche  Zwecke  sind  die
Ortspruppen  der  einzelnen  Gewerbe  in  der  Zentrale  für  dies  Gewerbe, ­
  für  politische  in  der  örtlichen  und  territorialen  Zentrale  zusammengefasst. ­
  Die  Stimmen  einer  nationalen  Gewerkschaft,  wie
der  Tischler  oder  Lokomotivführer  wären  zwar  vereint  stark  genug,
einen  Abgeordneten  zu  wählen,  aber  sie  sind  übers  ganze  Land
verstreut.  Ein  politischer  Einfluss  kann  daher  nicht  durch  ein
organisiertes  Gewerbe,  sondern  nur  durch  Verbände  der  Gruppen
aller  Gewerbe  eines  Ortes  ausgeübt  werden.
Wo  ein  Bundesgesetz  in  Frage  kommt,  muss  die  politische
Agitation  natürlich  durch  den  amerikanischen  Arbeiterbund  betrieben, ­
  durch  Unterstützung  der  Gewerbezentralen  gestärkt
werden,  wobei  ihr  alle  Gesetzesvorschläge  zu  überlassen
sind;  nach  Prüfung  durch  Sachverständige  und  Rechtsanwälte
sind  sie  dann  an  die  Staatsverbände  und  Ortsverbände  weiterzugeben ­
  und  die  Gewerbezentralen  über  den  Fortschritt  der
Sache  auf  dem  laufenden  zu  erhalten.  Vor  jeder  Wahl  wäre
jedem  Kandidaten  für  den  Kongress  eine  Liste  mit  den  Wünschen
des  Arbeiterbundes  vorzulegen  und  seine  Stellungnahme  dazu  zu
erfragen,  die  Antworten  durch  die  Ortsverbände  der  Arbeiterschaft ­
  der  Wahlbezirke  zu  übermitteln.  So  müsste  jeder  Arbeiter
bei  der  Wahl  die  Stellung  jedes  Kandidaten  zu  allen  Forderungen
der  Arbeiter  in  der  Hand  haben  und  der  Arbeiterbund  sollte  kein
Geld  in  der  Agitation  sparen,  jeden  der  zwei  Millionen  organisierter ­
  Arbeiter  durch  Flugblätter  über  die  Haltung  und  Abstimmung ­
  aller  Abgeordneten,  Senatoren  und  Mitglieder  der
Regierung  auf  dem  laufenden  zu  halten.
Aber  die  politische  Maschinerie  genügt  nicht  zur  Erlangung
von  Reformen,  sie  muss  auch  belebt  werden;  das  Volk  muss
mit  einem  Interesse  an  der  Politik  durchtränkt  werden,  das  jeden
        <pb n="124" />
        105  —

Wähler  zur  Urne  treibt.  Ich  verwerfe  natürlich  jeden  Druck,  der
etwa  auf  den  Wähler  ausgeübt  wird.  Es  muss  die  völlige  Freiheit ­
  für  jeden  Gewerkschaftler  aufrecht  erhalten  werden,  nach
seinem  Gewissen  und  seiner  Einsicht  zu  wählen,  und  wäre  seine
Stimme  den  Interessen  der  Gewerkschaftsbewegung  auch  direkt  feindlich ­
  .  Aber  jeder  Wähler  muss  Programm  und  Ziele  der  Gewerkschaften
genau  kennen  und  in  einheitlicher,  klarer,  leicht  verständlicher
Form  vor  Augen  haben.  Und  nicht  nur  für  die  Hauptwahl,  sondern
auch  für  die  Vorwahl 1 )  muss  das  Interesse  geweckt  werden,  damit
er  die  Politik  der  betr.  Partei  so  beeinflussen  hilft,  wie  dies  den
Interessen  seiner  Klasse  und  der  Gesellschaft  entspricht,  und  da-0
  Die  amerikanische  Vorwahl  (primorie)  entspricht  unseren  deutschen
Parteitagen.  Das  vom  Autor  geschilderte  Zweiparteiensystem  ist  die  notwendige
Folge  dessen,  dass  man  keine  Stichwahlen  kennt,  sondern  dass  derjenige  gewählt ­
  ist,  der  die  meisten  Stimmen  erhält,  ohne  dass  er  eine  Mehrheit  zu  haben
brauchte.  Bei  diesem  System  können  natürlich  überhaupt  nur  die  zwei  Gegner
in  die  Hauptwahl  eintreten,  die  als  die  stärksten  gelten;  um  nun  aber  zu
unterscheiden,  welche  von  allen  vorhandenen  Kandidaten  die  Aussicht  haben,
in  der  Hauptwahl  als  Anziehungspunkt  für  eine  grosse  Stimmenzahl  zu  wirken,
werden  privatim  diese  Vorwahlen  veranstaltet.  Sie  sind  die  eigentlichen  Ursachen
der  in  der  Politik  des  Landes  eingerissenen  Korruption,  nicht  nur  deren  Brutstätte,
sondern  geradezu  eine  zur  Hervorbringung  solcher  Jammerzustände  konstruierte ­
  Maschine,  in  die  die  Plutokratie  nur  das  Geld  hineinzuwerfen
braucht,  um  die  Demokratie  in  ihr  Gegenteil  zu  verwandeln,  ohne  dass  diese  es
selbst  merkt.  Als  Beispiel  möge  nur  dienen,  dass  auf  diese  Weise  die  Republikaner,
diese  heute  allmächtige  Kapitalistenpartei,  ihre  Gegner  dadurch  zermalmen,
dass  sie  oft  bereits  in  der  Vorwahl  der  Demokraten  die  Aufstellung  eines
Republikaners  durchsetzen,  so  dass  der  Wähler  in  der  Hauptwahl  gar  nicht
mehr  die  Entscheidung  zwischen  einem  Republikaner  und  einem  Demokraten,
sondern  zwischen  einem  offenen  Republikaner  und  einem  versteckten  Republikaner ­
  hat.  Die  berüchtigtsten  dieser  republikanischen  „Demokraten“  sind
Tammany,  dieser  Klub  von  Börsenmagnaten,  der  in  New-York  haust  und  die
„ehrlichen“  Demokraten  in  der  Wahl  veranlasst,  republikanisch  zu  stimmen,  um
damit  die  eigene  Macht  zu  brechen.  Aber  auch  in  der  Präsidentschaftswahl  1904
versuchen  Mill,  Beimont  und  Genossen  in  der  Gestalt  des  Richters  Parker  einen
solchen  den  Republikanern  gefügigen  Demokraten  in  der  Vorwahl  durchzuzuschmuggeln,
  und  die  berühmte  Kompagnie  des  „Silberfritzen“  Bryan  war
nicht  viel  anders,  als  ein  Lächerlichmachen  der  demokratischen  Partei  durch
ein  Prinzip,  das  im  Falle  der  Durchführung  einer  bestimmten  Gruppe  der
Republikaner,  den  Silbergrubenbesitzern,  die  Tasche  gefüllt  hätte.
Es  ist  also  sehr  richtig,  dass  derjenige,  der  in  Amerika  das  System
bessern  will,  bei  diesen  Vorwahlen  einzusetzen  hat,  und  solange  diese  bestehen ­
  ,  in  ihnen  seine  Stimme  zur  Gesundung  der  Partei  in  die  Wagschale
werfen  muss,  von  der  er  dann  vertreten  sein  will.

Der  Übersetzer.
        <pb n="125" />
        106

mit  vielleicht  ohne  Mühen  und  Kosten  das  erreicht,  wofür  er
willig  gewesen  wäre,  in  einem  vielleicht  halbjährigen  Streik  Opfer
zu  bringen.
Das  Interesse  der  Arbeiter  ist  bisher  noch  eher  in  der
Gesetzgebung,  als  in  der  Rechtsprechung  gewahrt  worden,  da  die
letztere  infolge  der  Richterwahlen  grossenteils  kapitalistischen
Interessen  dient.  Auch  hier  könnte  ein  Einfluss  der  Gewerkschaften ­
  die  Wahl  direkt  feindlicher  Männer  verhindern.

25.  KAPITEL.
Gewerkschaft,  Staat  und  Gesetz.
Gegenüber  den  Versuchen  der  Arbeiter,  ihre  Rechte  zu
sichern  und  ihre  Lage  selbst  zu  bessern,  hat  man  von  Anfang  an
nach  dem  Gesetz  gerufen  und  Unterdrückung  versucht.  In  England
und  auf  dem  europäischen  Kontinent  haben  die  geringsten  Zeichen
von  Unzufriedenheit  zu  harten,  grausam  durchgeführten  Gesetzen
geführt,  und  erst  allmählich  hat  sich  der  Arbeiter  in  langwierigem
Kampfe  die  Anerkennung  und  Achtung  auch  nur  eines  Teiles  seiner
Rechte  gesichert.  Längst  vor  der  Entstehung  der  Gewerkschaften
wurde  die  Gesetzgebung  zur  Verschlechterung  der  Lage  der  Arbeiter
missbraucht.  Als  im  14.  Jahrhundert  der  schwarze  Tod  Hunderttausende ­
  dahinmähte  und  die  Überlebenden  höhere  Löhne  forderten,
antwortete  die  englische  Regierung  mit  der  sogenannten  Arbeiterordnung, ­
  welche  einen  Maximallohn  festsetzte  und  die  Annahme
oder  das  Angebot  einer  höheren  Summe  unter  Strafe  stellte.  Mehrere
Jahrhunderte  lang  bestand  geradezu  eine  Verschwörung  unter  den
herrschenden  Klassen,  die  Löhne  herunterzuschrauben  und  den
Fortschritt  der  Arbeiter  zu  hindern,  wie  das  besonders  für  den
Ausgang  des  18.  Jahrhunderts  bereits  gezeigt  wurde.  In  den
Vereinigten  Staaten  hat  es  seit  dem  Unabhängigkeitskriege  keine
gesetzliche  Lohnfestsetzung  gegeben,  doch  die  Gerichte  haben  die
Arbeitervereinigungen  für  ungesetzlich  erklärt,  Streiks  und  andere
rechtmässige  Handlungen  bestraft,  und  erst  nach  dem  Bürgerkriege ­
  wurde  das  Koalitionsrecht  endgültig  anerkannt.  Die
heutigen  Bestimmungen  des  bürgerlichen  Gesetzes  sind  im  Blatt
        <pb n="126" />
        107

des  Arbeitsamtes  vom  November  1895  folgendermassen  zusammengestellt: ­

„Jedermann  bat  das  Recht  zu  arbeiten  oder  die  Arbeit  zu
verweigern,  für  wen  und  zu  welchen  Bedingungen  er  mag,  oder
Verträge  zu  schliessen  mit  wem  er  will;  und  eine  Personengruppe ­
  hat  das  Recht,  wenn  es  sich  sonst  um  kein  gesetzwidriges ­
  Ziel  handelt,  zu  verabreden,  nicht  unter  einem  bestimmten ­
  Preise  und  nur  zu  bestimmten  Bedingungen  arbeiten  zu
wollen;  dieses  Recht,  einzeln  oder  in  Gemeinschaft  die  Arbeit
zu  verweigern,  wird  ausgeglichen  durch  das  Recht  des  Unternehmers, ­
  beliebige  Leute  zu  beliebigem  Zweck  anzuwerben.“
Selbst  die  unverträglichsten  Gegner  der  Gewerkschaftsbewegung ­
  erkennen  heute  das  Recht  auf  den  Streik  an.  Auf  die
Frage  eines  bekannten  Multi-Millionärs:  „Dürfen  Unternehmer  ein
erlaubtes  Geschäft  rechtmässig  führen,  ohne  sich  der  Diktatur  der
Geschäftsführer  unverantwortlicher  und  ungesetzlicher  Gewerkschaften ­
  zu  unterwerfen?“  antwortet  die  New  Yorker  „Sonne“
am  14.  Mai  1903:  „Wenn  Gewerkschaften  diesen  Geschäftsführern ­
  Vollmacht  geben  und  stark  genug  sind,  die  Bestimmungen ­
  vorzuschreiben,  unter  denen  sie  ihre  Arbeit  an  den
Unternehmer  verkaufen  wollen,  so  ist  das  gesetzliche  Recht  dazu
nicht  zweifelhafter,  als  das  des  einzelnen  Mitglieds,  zu  einem  ihm
passenden  Preise  sich  einen  Hut  zu  kaufen.  Und  wenn  die  Leute
täglich  nur  eine  Stunde  zu  arbeiten  erklären  und  für  diese  Stunde
50  Mark  verlangen,  dazu  wünschen,  dass  der  Unternehmer  in
einer  grünen  Mütze  erscheine  und  kein  Bier  trinke,  so  hat  ihnen
da  niemand  hineinzureden.“
Aber  während  man  die  Streiks  als  solche  jetzt  gestattet,
haben  die  Gerichte  verschiedene  Dinge  für  ungesetzlich  erklärt,
die  zur  Führung  eines  Streikes  unerlässlich  sind.  Wenn  selbstverständlich ­
  jede  Art  von  Gewalttat  zu  verurteilen  und  zu  bestrafen ­
  ist,  so  ist  die  häufig  vorkommende  Bestrafung  friedlicher
Postensteher  unberechtigt.  Der  Streikposten  bedeutet  nichts  anders, ­
  als  die  Mitteilung  an  Unternehmer,  Arbeitsuchende  und
Käufer,  dass  ein  Streik  im  Gange  ist,  und  die  Bitte,  die  Partei
der  Streikenden  zu  unterstützen.  Das  Recht  des  Streikpostenstehens ­
  ist  das  Recht  der  freien  Rede,  aber  immer  wieder  versucht ­
  man  es  als  eine  Beleidigung  des  Unternehmers  oder  als  eine
Ausübung  von  Gewalt  hinzustellen.  Streiks  sind  verloren  und
Aussperrungen  gewonnen  worden  nur  durch  diese  Haltung  der
        <pb n="127" />
        108

Gerichte,  durch  Einhaltsbefehle  oder  direkte  Bestrafung  der  Ausübung ­
  dieses  Rechtes.
Auch  auf  andere  Art  sind  die  Arbeiter  durch  unbillige  Auslegung
des  Gesetzes  schwer  geschädigt  worden.  So  vor  allem  dadurch,  dass
Arbeitergesetze  für  verfassungswidrig  erklärt  wurden,  als  der  Vertragsfreiheit ­
  widersprechend  oder  als  Klassengesetzgebung.  Durch
die  Erfindung  des  Wortes  von  der  Anstellungsfreiheit  (common
employment)  haben  die  Gerichte  die  Mehrzahl  der  Ansprüche  aus
Unglücksfällen  abgewiesen,  und  die  Entscheidungen  besonders  der
höheren  Gerichte  zeigen  unverkennbar  Feindschaft  gegen  den
Arbeiter  und  besonders  gegen  den  Gewerkschaftler.
Die  Haltung  der  Gewerkschaften  zu  Staat  und  Bund  ist  die
aller  guten  Bürger;  die  Arbeiter  wissen,  dass  sie  der  wesentliche
Bestandteil  des  Staates  sind  und  haben  als  solcher  ihre  Ziele
und  Ideale  durch  ihre  Stimme  ihm  aufzuprägen.  Nur  durch  die
Stellungnahme  einiger  Gewerkschaften  zum  Militär  ist  ihre
Haltung  missverstanden  worden.  Eine  scharfe  Kritik  erhob  sich
in  den  letzten  Jahren  gegen  den  Ortsverband  von  Schenectady,
der  ein  Mitglied  ausstiess,  das  sich  dem  Militär  anschloss,  und  in
weiten  Kreisen  wurde  behauptet,  die  Gewerkschaften  als  solche
seien  dem  Militarismus  feindlich  gesinnt.  Dies  ist  jedoch
Übertreibung.  Die  Majorität  der  organisierten  Arbeiter  steht
dieser  Frage  völlig  neutral  gegenüber;  die  Anschauung  der  wenigen ­
  Organisationen  aber,  die  in  ihren  Statuten  keine  Mitglieder
zulassen,  welche  dem  Militär  angehören,  zeige  ein  Auszug  aus  den
Statuten  der  Steinschneider:  „Die  Vereinigung  billigt  nicht,
dass  sich  eines  ihrer  Mitglieder  irgend  einer  freiwilligen  Militärorganisation ­
  anschliesst,  ausgenommen  auf  einen  Aufruf  der  Bundesregierung ­
  zur  Verteidigung  des  Landes.“  Der  Grund  für
diese  Unterscheidung  ist,  dass  die  Milizen  oft  nicht  nur  zur  Unterdrückung ­
  von  Unruhen,  sondern  direkt  zur  Niederwerfung  eines
Streiks  zu  den  Waffen  gerufen  wurden.  In  einzelnen  Fällen  haben
Offiziere  auf  den  Arbeitsplätzen  einander  und  ihren  Landsleuten
gratuliert,  „dass  dem  Streike  das  Rückgrat  gebrochen  sei“!  Die
Steinschneider,  eine  der  wenigen  Vereinigungen,  die  solche  Bestimmungen ­
  haben,  sind  stolz  darauf,  beim  Ausbruch  des  Bürgerkrieges ­
  sich  als  Gesamtheit  in  Washington  eingeschrieben
und  den  Krieg  durchgefochten  zu  haben.
Aber  bei  allen  Sünden  des  Militärs  gegen  Streikende  ist  die
Haltung  der  Gewerkschaften  ihm  gegenüber  eine  tolerante,  oft
        <pb n="128" />
        109

sogar  freundliche.  Allerdings  geht  durch  die  organiserte  Arbeiterschaft, ­
  gegründet  auf  Vaterlandsliebe  und  Rechtssinn,
eine  gewisse  Opposition  gegen  den  Militarismus.  Aber
die  Organisationen  als  solche  sollten  sich  diesem  nicht  widersetzen,
vielmehr  ihren  Mitgliedern  freie  Entscheidung  in  dieser  Frage  lassen,
denn  das  Militärsystem  der  verschiedenen  Staaten  könnten  die
Gewerkschaften  nicht  abschaffen,  selbst  wenn  sie  es  wollten,  und  sie
würden  es  nicht  tun,  wenn  sie  es  könnten.  Durch  freundschaftliche
Beziehungen  zum  Militär  würde  die  Stärke  der  Gewerkschaften  nur
wachsen.  Beim  letzten  Streik  im  Anthrazitgebiet  wurden  viele
Milizleute  dorthin  geschickt,  die  Mitglieder  der  Bergarbeitervereinigung ­
  waren  oder  ihre  Ziele  begünstigten;  mit  Hülfe  der  Gewerkschaft
hielten  sie  den  Frieden  aufrecht  und  „brachen  dem  Streik  nicht
das  Rückgrat“.  Glücklicherweise  sind  nur  wenige  Vereinigungen
militärfeindlich  gesinnt,  aber  es  wäre  besser,  wenn  es  gar
keine  wäre.  Wer  sich  dem  Militär  widersetzt,  vergisst,  dass
er  als  Gewerkschaftler  auch  ein  Teil  des  Staates  und  zur
Aufrechter  haltung  der  Einrichtungen  desselben  verpflichtet
ist,  wenn  er  das  Recht  hat,  die  Politik  desselben  in  seinem  Teil
zu  beeinflussen.  Die  Gewerkschaftsbewegung  unseres  Landes
kann  nur  fortschreiten,  wenn  sie  sich  mit  dem
Staate  identifiziert,  seinen  Gesetzen  gehorcht  und  Militärwie
  Zivilverwaltung  unterstützt.
Von  Anfang  an  haben  sich  die  Gewerkschaften  auf  den
Boden  des  Gesetzes  gestellt  und  ihre  Wünsche  durch  politische
Mittel  zu  erreichen  gesucht.  Der  grössere  Erfolg  der  englischen  Gewerkschaften ­
  in  dieser  Richtung  hängt  einmal  mit  dem  späteren
Beginn  der  Organisation  in  Amerika  zusammen  und  dann  mit  den
Schwierigkeiten,  welche  hier  durch  die  Spaltung  der  gesetzgebenden ­
  Kraft  zwischen  Staat  und  Bund  gegeben  sind.  Nicht  nur,
dass  statt  eines  Gesetzes  so  viele  erforderlich  sind,  als  wir
Staaten  haben,  und  eine  feindliche  Mehrheit  auch  nur  in  einem
Staate  den  Fortschritt,  der  in  anderen  erreicht  ist,  für  lange
Zeit  aufhalten  kann,  sondern  in  jedem  einzelnen  Falle  liegt  ein
grösseres  Bedenken  vor,  durch  Besserung  der  Zustände  die  Geschäfte ­
  dem  skrupelloseren,  zurückbleibenden  Konkurrenzstaate
auszuliefern.  Und  wann  ist  je  in  England  ein  glücklich  erreichtes
Gesetz  vom  Gerichtshof  derartig  annulliert  worden,  der  Wille
des  Parlamentes  einem  alten  Verfassungsprinzip  unterworfen
gewesen  wie  es  die  amerikanische  Geschichte  uns  zeigt?
        <pb n="129" />
        110

So  ist  der  theoretische  Vorzug  der  Gesetzgebung  vor  wirtschaftlich ­
  erkämpften  Verträgen,  dass  sie  dauerhafter  ist  und
allgemeiner  wirkt,  durch  die  Zersplitterung  der  gesetzgebenden
Gewalt  in  diesem  Lande  so  gut  wie  hinfällig.  Zweifellos  hat
man  deshalb  aber  auf  den  Erlass  möglichst  guter  Gesetze  hinzuwirken, ­
  besonders  betreffs  Frauen-  und  Kinderarbeit,  Fabrikaufsicht, ­
  Gesundheits-  und  Unfallsschutz,  Verbesserung  der  Erziehung,
Anerkennung  des  Lohnsatzes  in  öffentlichen  Lieferungsverträgen,
Regelung  der  Einwanderung.  Und  unsere  Arbeiterschaft  sollte
diese  öffentlichen  Interessen  durch  ihre  Stimme  nach  Kräften  beeinflussen. ­


26.  KAPITEL.
Die  Rechtsfähigkeit  der  Gewerkschaften.
In  den  letzten  Jahren  ist  unter  Freunden  und  Feinden  der
Gewerkschaften  die  Forderung  allgemeiner  geworden,  diese
sollten  sich  in  die  Vereinsregister  eintragen  lassen.  Das  Gesetz
kennt  zwei  Arten  von  Gesellschaften;  solche,  die  auf  Gewinn  und
solche,  die  nicht  auf  Gewinn  gerichtet  sind;  die  letztere  Form
würde  hier  in  Frage  kommen.  Wenn  die  Gewerkschaften  klagen
und  verklagt  werden  könnten,  sagt  man,  würden  sie  unter  der
damit  entstehenden  Verantwortung  konservativer  werden.
Diese  Besorgnis  der  Gegner  ist  ja  eine  schmeichelhafte  Anerkennung ­
  der  Macht  organisierter  Arbeit,  denn  solange  die
Organisationen  schwach  und  von  jedem  Unternehmer  mühelos
durch  Aussperrungen  zu  bekämpfen  waren,  erhob  sich  eine  solche
Forderung  nicht.  Und  oberflächlich  betrachtet,  liegt  eine  gewisse
Berechtigung  in  dieser  Forderung  der  Unternehmer,  die  versichern,
durch  die  Kollektiv-Arbeitsverträge  grosse  Gelder  aufs  Spiel  zu
setzen.  Sie  selbt  seien  für  jede  Verletzung  des  Vertrages  gesetzlich ­
  verantwortlich,  ohne  sich  für  eine  Verletzung  durch  den  Gegenkontrahenten ­
  an  irgend  jemandem  schadlos  halten  zu  können;
wenn  die  Gewerkschaften  es  daher  nicht  selbst  vorzögen,  Rechte
und  Pflichten  einer  juristischen  Person  auf  sich  zu  nehmen,  solle
man  sie  dazu  zwingen.
        <pb n="130" />
        111

In  all  dem  Reden  über  diese  Frage  sei  zunächst  eins  klar
gestellt:  die  Eintragung  muss  freiwillig  erfolgen  oder  gar  nicht.
Die  Verfassung  des  Bundes  und  der  Staaten  schützen  den  einzelnen ­
  wie  eine  Gruppe  von  Menschen  davor,  gegen  ihren  Willen
in  eine  eingetragene  Vereinigung  gezwungen  zu  werden.  Keinen
Augenblick  könnte  ein  Gesetz  von  den  Gerichten  aufrecht  erhalten
werden,  das  eine  Gewerkschaft  zur  Eintragung  zwingen  wollte.
Die  Eintragung  ist  stets  ein  Recht,  nie  eine  Pflicht,  und  Statuten
haben  keine  Gültigkeit,  bevor  ihre  Annahme  erklärt  worden  ist.
Das  Verbot  einer  nichteingetragenen  Gewei'kschaft  Messe  die
Bürger  am  gesetzlichen  Versammlungsrecht  und  an  freien  Abmachungen ­
  hindern.  Und  endlich  würde  es  eine  Klassengesetzgebung
sein,  Arbeitervereinigungen  anderen  Bestimmungen  zu  unterwerfen
als  andere  Vereine.  Natürlich  kann  man  Arbeitervereinigungen
durch  Gesetze  schikanieren,  solange  sie  nicht  eingetragen  sind,
aber  das  würde  nur  Geheimnistuerei  züchten  und  jede  Verantwortlichkeit ­
  zerstören.  Daher  kann  die  Frage  der  Eintragung
nur  durch  die  Gewerkschaften  selbst,  nicht  durch  Gesetze  entschieden ­
  werden.
Von  ihrem  freien  Standpunkt  aus  sollten  aber  die  Organisationen ­
  alle  derartigen  Wünsche  der  Unternehmerschaft  sehr
wohl  in  Erwägung  ziehen.  Da  wäre  denn  also  zuerst  die  Frage
erhöhter  Verantwortlichkeit.  In  dem  Kapitel  über  Arbeitsverträge
  wird  gezeigt  werden,  wie  solche,  wenn  auf  grossem  Gebiete
geschlossen,  meist  von  beiden  Seiten  auf  das  gewissenhafteste
aufrecht  erhalten  wurden.  Es  gibt  moralische  und  gesetzliche
Verantwortlichkeit,  und  wo  das  gegebene  Wort  eines
Mann  es  oder  einer  Organisation  nicht  bindet,  da  würde
eine  gesetzliche  Verpflichtung  mit  Hilfe  eines  Anwaltes ­
  umgangen  werden.
„Ich  glaube“,  sagt  Markus  A.  Hanna,  der  Senator  für  Ohio
und  Vorsitzende  des  Bürgerbundes,  „unter  den  gegenwärtigen
Verhältnissen  an  keine  Eintragung  der  Gewerkschaften  ....  Wir
haben  das  Beispiel  erlebt,  dass  die  Anthrazitbergleute  Pennsylvaniens
  in  ihrer  höchsten  Not  sich  an  ihre  Kameraden  im  Weichkohlenfeld ­
  des  Westens  wandten  um  einen  Sympathiestreik,  um
einheitliche  Bestimmungen  für  das  ganze  Land  durchsetzen  zu
können,  —  und  in  kühler  Überlegung  verwarfen  die  Weichkohlenbergleute ­
  fast  einstimmig  den  Sympathiestreik,  um  ihrem  Vertrage ­
  treu  zu  bleiben.“
        <pb n="131" />
        112

Um  die  Gewerkschaften  verantwortlich  zu  machen,  muss  zunächst ­
  das  vorhanden  sein,  wofür  sie  verantwortlich  werden,  der
Arbeitsvertrag;  und  dann  muss  dieser  eine  möglichst  grosse
territoriale  und  zeitliche  Ausdehnung  haben,  um  nicht  von  einer
Autorität  beeinflusst  oder  in  der  Erregung  von  einem  Unternehmer ­
  oder  einer  Gruppe  von  Arbeitern  über  den  Haufen  gerannt
zu  werden.  Der  Bruch  eines  solchen  Vertrages  würde  Folgen
haben,  denen  gegenüber  Strafen,  die  vom  grössten  Unternehmer
oder  der  reichsten  Gewerkschaft  beigetrieben  werden  könnten,
geradezu  verschwinden.  Man  legt  dem  zuviel  Bedeutung  bei,
dass  der  Unternehmer  finanziell,  die  Arbeiter  mehr  moralisch  verantwortlich ­
  seien.  Einmal  sind  ja  die  grossen  Unternehmervereine,
die  Nationale  Fabrikantenvereinigung  und  Kohlenunternehmervereinigung ­
  u.  A.  auch  nicht  eingetragen;  und  dann  kann  weder
der  einzelne  Arbeiter  noch  eine  Gewerkschaft  für  gewöhnlich  mit
Hülfe  des  Gesetzes  eine  Entschädigung  eintreiben.  Die  Interessen
einer  Vereinigung  an  solchen  Verträgen  sind  oft  so  unbestimmbar,
dass  eine  Summe  kaum  festgesetzt  werden  kann.  Die  Kleidermacher
erkannten  beispielsweise  an,  dass  es  unmöglich  sei,  ihre  Verluste  einzuschätzen ­
  ;  und  obgleich  in  diesem  Falle  die  Unternehmer  ein
Pfand  für  die  Einhaltung  des  Vertrags  hinterlegt  hatten,  wurde
der  Verfall  desselben  vom  Gericht  nicht  anerkannt,  weil  die
Unternehmer  behaupteten,  denVertrag  unfreiwillig  geschlossen  zu
haben,  da  sie  ohne  denselben  ihr  Geschäft  hätten  aufgeben  müssen:
Das  beste  Beispiel  dafür,  dass  ein  ehrliches  Versprechen  sicherer
ist,  als  eine  Garantiesumme  oder  Konventionalstrafe.  Beide  Parteien ­
  erkennen  auch  an,  wieviel  bindender  die  moralische  Verpflichtung
ist,  sich  der  Entscheidung  der  Anthrazitkohlenstreikkommission
zu  fügen,  als  es  eine  Gerichtsentscheidung  wäre,  die  man  zu
umgehen  versuchen  würde.  Beide  Parteien  sind  ja  schliesslich
stark  genug,  um  den  Vertragsbruch  des  Gegners  gebührend  zu
beantworten.
Wenn  man  eine  erhöhte  Verantwortlichkeit  der  Gewerkschaften ­
  wünscht,  soll  man  dieselbe  nur  nicht  von  einer  Eintragung ­
  erwarten.  Weder  schafft  eine  solche  Bürgschaften,  noch
macht  sie  vorhandene  Gelder  greifbarer.  Und  schliesslich ­
  ist  der  Zweck  der  Eintragung  nicht  die
Erhöhung,  sondern  die  Begrenzung  der  Haftbarkeit.
Weder  die  Eintragung  noch  die  Hinterlegung  des  Geldbetrages
durch  die  Gewerkschaft  würde  den  Erfolg  haben,  den  die  Ver-
        <pb n="132" />
        Marcus  A.  Hanna
Vorsitzender  des  Nationalen  Bürgerbundes
(National  Civic  Federation)
        <pb n="133" />
        113

fechter  dieser  Einrichtung-  wünschen.  —  Mit  Ausnahme  von  Verträgen ­
  nach  Art  des  Vertrags  der  Hafenarbeiter  verspricht  die  Gewerkschaft ­
  nicht,  eine  bestimmte  Menge  Arbeit  zu  erledigen  oder
eine  bestimmte  Zahl  Arbeiter  zu  stellen.  Sie  hat  daher  auch
nicht  Ersatz  zu  leisten,  wenn  ein  einzelnes  ihrer  Mitglieder  dem
Vertrage  zuwiderhandelt.  Ebensowenig  garantiert  ja  der  Unternehmer, ­
  dass  er  immer  für  Arbeit  sorgen  werde.  Aber  auch
daran  würde  eine  Eintragung  nichts  ändern  können.  Die  Freunde
derselben  gehen  in  ihrer  Argumentation  dabei  sehr  auseinander;
die  einen  wollen  zur  Eintragung  zwingen,  um  für  die  Handlung
von  Einzelpersonen  die  Gesamtheit  verantwortlich  zu  machen;
und  die  anderen  behaupten,  dieselbe  sei  auch  so  schon  dafür  verantwortlich, ­
  und  die  Eintragung  werde  nur  die  Haftbarkeit  der
Einzelperson  beschränken.  Hierfür  werden  einerseits  die  englische
Entscheidung  in  dem  Taff-Vale-Streit  angeführt,  die  eine  nichteingetragene ­
  Gewerkschaft  für  Handlungen  ihrer  Beamten  während
eines  Streikes  bestrafte,  und  andererseits  Prozesse  gegen  Mitglieder,
die  zugestandenermassen  für  Handlungen  der  Gesamtheit  haftbar
gemacht  wurden.  Könnte  man  aber  eine  eingetragene  Vereinigung
für  Handlungen  eines  beliebigen  Mitgliedes  verantwortlich  machen,
so  wäre  das  der  stärkste  Grund  gegen  die  Eintragung.
Einer  der  gewichtigsten  Gründe  f  ii  r  die  Eintragung  ist
die  unsichere  Stellung  der  Gerichtshöfe  gegenüber  den  Gewerkschaften, ­
  und  das  Vorurteil  im  Kopfe  mancher  Richter,  als  hätten
diese  etwas  verschwörerisches  an  sich.  Der  Gedanke  an  eine  Beschränkung ­
  der  Gewerbefreiheit,  die  übliche  rückständige  Stellungnahme ­
  zu  Boykott  und  Streik,  und  eine  Bestrafung  des  Streikpostenstehens ­
  sind  mit  modernen  Anschauungen  nicht  in  Einklang
zu  bringen.  Aber  solange  derartige  Gesetzesbestimmungen  als
Waffe  gegen  die  Gewerkschaften  zu  benutzen  versucht  werden,
muss  man  sich  besonders  vor  einem  Hechtszustand  hüten,  der  nur
in  der  Absicht  herbeigeführt  wird,  eine  schärfere  gesetzliche
Kontrolle  über  die  Gewerkschaften  zu  besitzen.
Die  Böswilligkeit  unserer  höheren  Kichter  mag  von  einigen
Gewerkschaftlern  übertrieben  werden;  neben  der  Unterwürfigkeit
gegenüber  den  grossen  Gesellschaften,  aus  deren  Hand  sie  ihre
Stellungen  als  Lohn  für  Liebesdienste  vielfach  empfangen  haben,
kommt  auch  in  Betracht,  dass  in  einem  Kreise,  der  bislang  den
Forderungen  moderner  Wirtschaftsphilosophie  über  Arbeiterrechte
allzu  ferngestanden  hat,  auch  ehrliche  Männer  aufwachsen.  Aber
8
        <pb n="134" />
        114

jedenfalls  kann  eine  Rechtsprechung  nach  dem  Buchstaben  des
Gesetzes  sich  nicht  schnell  genug  den  täglich  wechselnden  Anforderungen ­
  einer  Arbeiterbewegung  anpassen,  womit  deren  normales
Wachstum  gehemmt  werden  würde.  Viele  Führer  glauben  auch,
dass  die  Organisationen  durch  ihre  Eintragung  viele  Mitglieder
verlieren  würden;  besonders  der  nicht  englisch  sprechende  Teil
der  Arbeiterschaft  könnte  die  Wirkung  der  Eintragung  schwer
verstehen  und  eine  unbegründete  Furcht  vor  derselben  haben.
Von  Arbeitern  und  Unternehmern  ist  aber  anerkannt,  dass  die
bestehenden  Gesetze  für  eine  Eintragung  der  Gewerkschaften
nicht  geeignet  sind.  Um  zur  Eintragung  zu  ermutigen,  müsste
eine  neue  Gesellschaftsform  geschaffen  werden,  die  einen  Schutz
des  Kollektiv-Vertrags  und  das  Streikrecht  gewähre,  dabei  nicht
den  Einzelnen  verantwortlich  mache,  sondern  nur  von  beiden  Parteien
im  Falle  des  Vertragsbruchs  gleichmässig  Schadenersatz  verlange.
Nicht  Verfolgung  im  Falle  von  Gesetzesverletzung  haben  die
Gewerkschaften  zu  fürchten,  sondern  Einmischung  in  ihre  innere
Verwaltung.  Feindliche  Unternehmer  könnten  unzufriedene  Mitglieder ­
  in  ihrem  Streit  gegen  die  Vereinigung  unterstützen  und
Ausstossungen  oder  selbst  Geldstrafen  bis  vor  die  obersten  Gerichtshöfe ­
  ziehen.  Mit  allerlei  Vorwänden  könnte  prozessiert  werden,
um  die  Mittel  der  Organisationen  zu  erschöpfen.  Die  Benutzung
von  Versicherungsfonds  für  Streikzwecke,  das  Benehmen  gegenüber ­
  Unternehmern,  und  alle  die  tausend  Fragen  des  täglichen
Geschäftes  könnten  angegriffen  werden.  So  sagt  J.  W.  Sullivan
von  der  Typographischen  Gewerkschaft  New  Yorks:
„Die  Gewerkschaft  ist  eine  grosse,  sich  selbst  regierende
Familie.  In  Streikzeiten  erweisen  sich  die  geschriebenen  Statuten
oft  unpraktischer  als  augenblickliche  Beschlüsse  des  Kriegsrats;
unvorhersehbare  Ereignisse  treten  ein,  und  man  muss  vielleicht  den
Statuten  zuwider,  einem  Beamten  oder  Komitee  zeitweilig  unbeschränkte ­
  Gewalt  übertragen.  Und  in  Friedenszeiten  fügt  man
sich  lieber  der  Stimme  der  Versammlung,  als  entgegen  der  Mehrheit ­
  einem  geschriebenen  Wort,  —  mag  es  sich  nun  um  einen  Angriff
gegen  ein  Mitglied,  eine  Frage  der  Geldansammlung,  Unregelmässigkeiten ­
  bei  den  Wahlen,  Gewährung  oder  Verweigerung
eines  Einblicks  in  die  Bücher  zur  lnspektion,  um  die  Frage  öffentlicher ­
  oder  geheimer  Verhandlung,  die  Aufrechterhaltung  der
Disziplin,  Aufnahme  oder  Ausstossung  von  Mitgliedern,  um  Konflikte ­
  zwischen  Ortsgruppe  und  Zentrale  oder  eine  Antwort  an
        <pb n="135" />
        115

den  Unternehmer  handeln.  Selbsterhaltungstrieb  der  Gewerkschaft
und  gute  Kameradschaft  werden  da  schon  den  rechten  Weg  zeigen.
Einem  beliebten  Unternehmer,  der  sich  zur  Verletzung  einer  Vertragsbestimmung ­
  hat  hinreissen  lassen,  wird  man  ebenso  verzeihen,
wie  einem  eifrigen  Mitglied,  welches  eine  kleine  Summe  veruntreut ­
  hat  und  sie  wieder  ersetzen  wird.  In  solchen  Dingen  ist
der  freie  Wille  einer  nicht  eingetragenen  Vereinigung  Gesetz.  Man
kann  in  der  Verwaltung  soviel  umwerfen  wie  man  mag,  ohne  die
Verantwortlichkeit  im  Arbeitsvertrag  zu  verletzen.
„Bei  einer  eingetragenen  Vereinigung  würde  es  da  Revisionen
und  Strafen  hageln,  Arbeit  für  Anwälte,  Richter  und  Feinde  geben.
Eine  Schöpfung  des  Staates  müsste  doch  auch  durch  den  Staat
aufrecht  erhalten  werden;  aber  selbst  bei  den  besten  Absichten
könnten  sich  hier  Differenzen  ergeben.  Mit  der  Eintragung  würde
man  Fremde  an  den  Familientisch  setzen,  ein  Richter  von  anderem
Blute  würde  seine  Ideen  hineintragen,  ein  Gerichtsbeamter  käme
mit  den  Schlüsseln  zum  Gefängnis  und  dem  Sack  für  Geldstrafen,
ein  Polizist  mit  Knüttel  und  Handschellen.
„Schon  jetzt  reden  uns  diese  Leute  oft  in  unsere  Dinge
herein,  aber  die  Gerichte  schreiten  nicht  ein,  wenn  die  Vorgänge
dem  Willen  der  Majorität  entsprechen.  Wäre  diese  jedoch  an
Eintragungsformen  gebunden,  so  würden  die  Sünden  der  Vereinigungen ­
  vervielfacht  und  die  Gesetze  handelten  im  Interesse
der  Skebs.  Die  Schlauköpfe  wissen  recht  wohl,  was  sie  mit  einer
Vermehrung  der  Gesetzesmacht  über  die  Gewerkschaften  erstreben:
sie  wollen  sie  von  innen  sprengen.“
Während  die  feindliche  Kritik  die  Gewerkschaften  aufforderte,
sich  „mannhaft  und  mutig“  eintragen  zu  lassen,  haben  nicht  nur
die  Unternehmervereine  die  gleiche  Politik  befolgt,  sondern
selbst  die  New-Yorker  Fondsbörse,  die  Vereinigung  der  reichsten
Männer  der  Welt,  der  es  sicher  nicht  an  gutem  Rechtsrat
fehlt,  hat  sich  stets  geweigert,  sich  einzutragen,  und  andere
Fonds-  und  Warenbörsen  desgleichen.  Und  schliesslich  könnte
man  in  gewissem  Sinne  auch  eine  Börse  eine  Gewerkschaft  nennen,
eine  Vereinigung  der  Leute  des  Bankiergewerbes.  Sie  erhebt
gegenwärtig  ein  Eintrittsgeld  von  320  000  Mark,  beschränkt  die
Zahl  ihrer  Mitglieder,  verbietet  ihnen,  Aufträge  mit  Nichtmitgliedern
  zu  teilen,  setzt  einen  maximalen  Fünfstundentag  und
einen  minimalen  Stücklohn  fest.  Durch  diese  Weigerung,  sich
einzutragen,  ist  kein  Unrecht  geschehen,  die  Geschäfte  werden  so
8*
        <pb n="136" />
        116

ehrlich  und  zweckentsprechend  geführt,  wie  erwünscht,  aber  für
Unternehmer-  und  Arbeiterverbände  gilt  das  g'leiche.  Die  Gewerkschaften ­
  wünschen  keine  Befreiung  von  Strafen,  keine  Ausnahmestellung ­
  unter  dem  Gesetz,  sondern  nur  die  Möglichkeit,  ungehindert ­
  und  ohne  ewige  Gesetzeseinmischung  sich  zu  entfalten,
die  Verantwortlichkeit  aber,  die  sie  selbst  für  gerechtfertigt  halten,
in  Form  der  Arbeitsverträge  auf  sich  zu  nehmen.
Die  Forderung  nach  Eintragung  der  Gewerkschaften  wird
wahrscheinlich  bald  verstummen.  Die  Feinde  der  Bewegung  sehen
ein,  dass  dieselbe  nicht  immer  ein  wirksames  Angreifen  der  Vermögen ­
  ermöglichen  würde,  und  ergreifen  bequemere  Waffen,  da
ihnen  ein  Gramm  Schädigung  wichtiger  ist,  als  ein  Pfund  Eintragung.
Wenn  man  also  auch  nicht  voraussehen  kann,  welche
Wirkungen  Gesetzesänderungen  haben  würden,  die  die  Eintragungen ­
  begünstigen,  oder  Gerichtsentscheidungen,  welche  die  nicht
eingetragenen  Vereinigungen  schikanieren,  so  dürfte  doch  gegenwärtig ­
  die  Mehrzahl  der  Arbeiter  sich  vor  einem  Schritte  hüten,
dessen  Vorteile  zweifelhaft,  dessen  Gefahren  offenkundig  sind.  —

27.  KAPITEL.
Die  Angriffe  gegen  die  Gewerkschaften.
In  den  Augen  gewisser  Kritiker  ist  der  Hauptinhalt  der  Anklage ­
  gegen  die  Gewerkschaften  die  Tatsache  ihrer  Existenz.  Zu
allen  Zeiten  hat  es  Leute  gegeben,  so  fanatisch,  so  pervers  und  so
blind  gegenüber  dem  Fortschritt  und  den  Bedürfnissen  ihres  Zeitalters, ­
  dass  sie  in  Volksbewegungen  nichts  als  Unheil  erblickt
haben.  Allmählich  ist  es  dann  Mode  bei  diesen  Leuten  geworden,
ein  solches  Vorurteil  hinter  dem  Wunsch  einer  Eindämmung  der
Bewegung  zu  verbergen.  Man  hat  nichts  gegen  „anständig  geleitete ­
  Gewerkschaften“,  das  heisst,  gegen  solche,  die  nichts  von
dem  tun,  wozu  sie  geschaffen  sind.  Das  sind  diese  Hüter  der
Schlagbäume,  die  den  Fortschritt  der  Zeit  fürchten,  nichts  gegen
die  Eisenbahnen  selbst  sagen,  solange  man  nur  keine  Züge  auf
ihnen  fahren  lässt;  die  das  Gesetz  wünschen,  aber  sich  gegen  seine
Anwendung  sträuben.
        <pb n="137" />
        —  117

Nichts  gutes  und  nichts  schlechtes  haben  die  Gewerkschaften
getan  oder  können  sie  tun,  das  nicht  als  Angriffspunkt  benutzt
worden  wäre.  Sie  werden  bekämpft,  weil  sie  zentralisiert  und  weil
sie  dezentralisiert;  weil  sie  Kampfvereinigungen  ohne  Versicherung
waren  und  weil  sie  Kassen  hatten  und  beim  Kampf  diese  benutzt
und  die  ruhigen  Mitglieder  in  ihrer  Versicherung  geschädigt;  weil
sie  die  Löhne  verbessert  und  weil  sie  dem  Arbeiter  nicht  materiell
genützt;  weil  sie  terrorisierten  und  weil  sie  keinen  Einfluss  auf
ihre  Leute  hätten.
Wir  müssen  die  Angriffe  gegen  Einzelmitglieder  und  gegen
die  Organisation  unterscheiden.  Jedermann  würde  die  Behauptung ­
  übel  aufnehmen,  der  Amerikaner  sei  ein  Trunkenbold,
Lügner,  Dieb  und  Mörder,  obgleich  verschiedene  Amerikaner  wegen
dieser  Dinge  bestraft  worden  sind.  Dagegen  wird  es  nicht  für
ungebührlich  betrachtet,  „die  Gewerkschaften  in  ihrer  heutigen
Zusammensetzung“  anzuklagen,  weil  die  Mitglieder  gezeigt  haben,
dass  sie  Menschen  mit  menschlichen  Schwächen  sind.  Viele  dieser
Anklagen,  wie  wegen  Gewalttätigkeit,  Einschüchterung,  Hintergehung ­
  der  Kameraden,  Beschränkung  der  Lehrlingszahl  oder  der
Produktion,  Feindschaft  gegen  neue  Maschinen,  sind  an  anderen
Stellen  besprochen;  ebenso  die  Frage  des  Kontraktbruchs  und  der
Verantwortlichkeit.  Ob  diese  Anklagen  nun  aus  Übelwollen  oder
Unkenntnis  erhoben  werden,  sie  sind  meist  leicht  zurückzuweisen.
Es  wurde  auch  gezeigt,  dass  die  Unternehmerschaft  die
Arbeiter  immer  angriff,  wenn  diese  ihre  Lage  zu  bessern  suchten.
So  sei  nur  noch  zitiert,  dass  die  englischen  Wollkämmer  1741
„sich  vor  einigen  Jahren  zu  einer  Vereinigung  (ohne  Statuten!)
zusammenschlossen  unter  dem  Vorwand,  ihre  armen  kranken  und
arbeitslosen  Brüder  zu  unterstützen;  dann  trafen  sie  sich  ein-  bis
zweimal  wöchentlich,  zahlten  jeder  20—30  Pf.  in  eine  Kasse;  und
als  sie  etwas  stärker  wurden,  gaben  sie  sich  und  ihren  Meistern
Gesetze;  niemand  sollte  Wolle  kämmen  unter  2  Mk.  das  Dutzend,
die  Meister  nur  Mitglieder  ihres  Vereins  anstellen,  andernfalls
wollten  alle  nicht  für  sie  arbeiten;  und  damit  nicht  zufrieden,
schlugen  sie  oft  einen  anderen,  der  arbeiten  wollte  und  zerbrachen
seine  Werkzeuge;  sie  unterstützten  sich  untereinander  und  ihr
Verein  dehnte  sich  über  das  ganze  Königreich  aus;  und  um  ihre
Preise  aufrecht  zu  halten,  gaben  sie  den  Arbeitslosen  eine  Karte
und  Geld,  im  Lande  herum  zu  reisen  und  bei  einem  anderen  Verein
einzutreten.  Dasselbe  taten  die  Weber,  wenn  auch  begrenzt  auf
        <pb n="138" />
        118

einen  Arbeitsort“  (Webb  S.  31).  1815  beklagen  sich  die  Meister
gleichermassen  über  die  Kattunschneider:  „Wir  haben  zugestanden,
was  wir  hätten  verweigern  sollen,  und  ihr  seid  siegestrunken  von
einer  Forderung  zur  anderen  geschritten,  bis  es  für  uns  unerträglicli
  geworden  ist.  Ihr  setzt  die  Zahl  der  Lehrlinge  und  oft  auch
der  Arbeiter  fest;  ihr  entlasst  eine  bestimmte  Prozentzahl  und
lasst  keine  neuen  Kräfte  eintreten;  ihr  setzt  die  Maschinen
und  die  Cylinder  still,  zerstört  die  Walzen  und  diktiert,  welche
Muster  gedruckt  werden  sollen;  ihr  weigert  euch  im  Notfall  bei
Licht  zu  arbeiten,  und  hindert  die  Lehrlinge  daran;  ihr  entlasst
eure  Aufseher,  wenn  sie  euch  nicht  passen,  und  haltet  euch
eure  Diener;  und  schliesslich  vernichtet  ihr  alle  Ordnung  und
Subordination,  und  statt  euren  Unternehmern  Respekt  zu  erweisen, ­
  verachtet  und  beleidigt  ihr  sie.“  Das  sind  so  etwa  dieselben ­
  Reden,  die  man  heute  noch  hört.
Viele  der  Angriffe  sind  so  absurd,  dass  ihre  blosse  Erwähnunggenügende
  Widerlegung  ist  und  die  Angreifer  urteilten  oft,  ehe
sie  die  Dinge  kannten.
Einer  der  heftigsten  Gegner  der  Gewerkschaften  ist  der
Vorsitzende  der  Nationalen  Fabrikanten  Vereinigung.  Wenn  ich
die  Anschauungen  dieses  Herren  hier  bespreche,  möchte  ich  nicht
in  den  Verdacht  kommen,  seine  Kritik  mit  der  der  weiteren
Schar  unserer  Gegner  zu  vergleichen.  Wie  der  Arzt  eine  Krankheit ­
  in  ihrem  äussersten  Stadium  beobachtet,  um  daraus  Schlüsse
für  die  Behandlung  verhältnismässig  milder  Fälle  zu  ziehen,  so  will
ich  hier  die  Worte  eines  einseitigen,  feindlichen  und  offenbar  unreifen ­
  Geistes  anführen:  „die  Gewerkschaften  sind  ein  System,
das  den  Arbeiter  vergewaltigt  und  ausbeutet,  den  Kapitalisten
ruiniert,  unsere  Politiker  terrorisiert  und  den  Handel  zerstört,
ohne  Möglichkeit  seiner  Reform,  ein  Hindernis  für  den  Fortschritt,
eine  Gefahr  für  den  Staat  und  eine  Bedrohung  der  Zivilisation.“
Eine  Gewerkschaft  vergewaltigt  aber  keine  Arbeiter,  sondern
ist  der  Ausdruck  ihres  geeinten  Willens;  sie  beutet  sie  nicht  aus,
sondern  bringt  ihnen,  wie  derselbe  Mann  behauptet,  ungerechtfertigt ­
  hohe  Löhne;  sie  ruiniert  den  Kapitalisten  nicht,  sondern
versichert  und  mässigt  ihn;  und  ob  sie  wohl  auf  die  Politiker
auch  nur  so  viel  Einfluss  zu  üben  vermag,  um  den  der  Kapitalisten ­
  auszugleichen  ?
Organisierte  Arbeiter  kennen  nicht  nur  Körperkraft,  vertreten
nicht  „die  Gesetze  von  Hunnen,  Vandalen  und  Wilden“;  weder  bei
        <pb n="139" />
        119

Streik  noch  Boykott  handelt  es  sich  um  Gewalttätigkeiten  oder  um
einen  „Despotismus,  der  mitten  unter  dem  freiheitsliebenden  Volk
sicli  breit  macht“.  Die  Bewegung  fordert  nicht  „von  Publikum  und
Kongress  die  Erlaubnis,  die  Gesetze  zum  Schutze  des  Eigentums
zu  übertreten“,  übt  nicht  „ihren  Zwang  und  Einschüchterung
auf  alle  Klassen  durch  Einfluss  auf  die  Presse  und  Einschnürung
der  amerikanischen  Denkfreiheit“;  sie  nimmt  den  Aussenstehenden
keine  Rechte  und  kommt  nicht  in  Konflikt  mit  den  garantierten
Freiheiten  der  Bürger.
Sie  sucht  nicht  „jeden  Mann  in  jedem  Gewerbe  auf  dasselbe
Niveau  zu  drücken,  ohne  Rücksicht  auf  seine  Leistung“  und  setzt
keine  „Prämie  auf  Faulheit  und  Unfähigkeit“.  Ein  Minimallohn
ist  kein  Maximallohn  und  nützt  dem  besseren  Arbeiter  mehr  als
dem  geringeren.  Die  Führer  sind  keine  „Hetzer  und  Volksverführer, ­
  die  auf  Vorurteil  und  Neid  auf  bauend,  Hass  gegen  Wohlstand ­
  und  Geschicklichkeit  säen  und  durch  Brandreden  die  Leute
anstacheln,  das  mit  Gewalt  zu  nehmen,  was  sie  nicht  durch  Verdienst ­
  erreichen  können“.  Die  Gewerkschaften  sind  den  Reichen
nicht  feindlich  und  stellen  dem  Millionär  die  gleichen  Bedingungen,
wie  dem  kleinsten  und  ärmsten  Unternehmer.  Da  sollen  sie  „für
Prinzipien  kämpfen,  die  in  direktem  Gegensatz  zu  den  Naturgesetzen ­
  der  Wirtschaft  stehen  und  an  ihre  Stelle  eine  konstruierte ­
  Teilung  der  Kräfte  setzen“.  Wenn  das  Gesetz  von  Angebot ­
  und  Nachfrage  von  Menschen  nicht  beeinflusst
werden  kann,  dann  sollte  man  den  Gewerkschaften  nicht
vorwerfen,  dass  sie  es  täten;  und  wenn  es  beeinflusst
werden  kann,  dann  soll  man  Gründe  nennen,  warum  sie
es  nicht  zugunsten  der  Arbeiter  beeinflussen  sollen!
Als  „künstliche  Einrichtung  zur  Abänderung  von  Naturgesetzen“ ­
  könnte  man  jedes  Gesetz  gegen  Raub  und  Diebstahl
und  jede  Staatsregierung  ebenso  gut  hinstellen.  Wie  jede  menschliche ­
  Institution,  entspringt  die  Gewerkschaftsbewegung  auch  den
natürlichen  Bedürfnissen,  denen  der  Arbeiterschaft  unter  modernen
Kulturbedingungen.  Ja  sogar  an  der  Befürwortung  der  Einigung
mittels  Schiedsspruches  hat  die  Kritik  auszusetzen,  sie  bezwecke
nur  „den  Tag  der  Abrechnung  hinausschieben  und  am  Ende  doch
eine  Auslieferung  des  Unternehmers  an  die  Forderungen  der
Arbeiter  herbeizuführen“.
Und  als  „unamerikanisch“  wird  die  Arbeiterbewegung  von
denen  hingestellt,  die  durch  die  Konkurrenz  billiger  gelber  Arbeit
        <pb n="140" />
        120

die  Erreichung  eines  amerikanischen  Lebensniveaus  zu  hindern
suchen!  Wenn  auch  in  England  einige  Jahre  früher  entwickelt,
ist  sie  doch  kein  importiertes  englisches  Produkt,  wie  etwa  der
englische  Sperling,  sondern  sie  erwuchs  auf  amerikanischem  Boden
als  Bedürfnis  von  Amerikanern,  als  die  Demokratie  der  Armen
und  die  Regierung  von  Arbeitern  durch  Arbeiter.
Man  weist  oft  auf  Selfmademen  hin,  die  sich  ohne  Hilfe  von
Gewerkschaften  vom  Arbeiter  zum  Führer  ganzer  Industriezweige
aufgearbeitet  haben  und  will  die  Arbeiter  zur  Eroberung  einer
Stellung  ausserhalb  ihrer  Klasse,  statt  zu  kameradschaftlichem  Zusammenarbeiten ­
  anstacheln.  Das  heisst,  den  Hungernden  auf  einen
Lotteriegewinn,  den  Strassenjungen  auf  die  Aussicht  der  Präsidentschaft ­
  vertrösten.  Wenn  es  möglich  ist,  dass  einer  aus  den
Millionen  Arbeitern  ein  Carnegie  wird,  so  ist  damit  doch  den
Millio  nen  nicht  geholfen.  Der  aussergewöhnlicli  begabte  Arbeiter ­
  mag  für  seinen  Weg  die  Organisation  nicht  nötig  haben,
aber  es  ist  nicht  deren  Aufgabe,  aus  Schlossern  und  Schreibern
Eisenbahndirektoren  und  Bankiers  zu  machen,  sondern  denen  zu
helfen,  die  Schlosser  und  Schreiber  bleiben.
Denen  gegenüber,  die  die  guten  alten  Zeiten  loben,  in  denen
der  Tüchtige  seinen  Weg  fand  und  der  Schwache  zugrunde  ging,  sei
zugegeben,  dass  in  unserer  Industrie  eine  gewisse  Tendenz  zur
Nivellierung  der  Leistung  besteht.  Der  einzelne  Handwerker
kann  seine  Geschicklichkeit  besser  zeigen,  als  der  Mann  an  der
Maschine  in  einem  Grossbetrieb.  Aber  dieses  Übereinenkammscheren ­
  tut  der  Unternehmer  oder  der  Grossbetrieb,  der  an  Stelle
des  Mannes  mit  seinem  Namen  die  Blechnummer  setzt,  ob  derselbe ­
  nun  organisiert  war  oder  nicht.  Eine  Abrundung  der  Ansprüche ­
  findet  höchstens  nach  oben,  nie  nach  unten  statt,  indem
der  weniger  Leistungsfähige  ausgesiebt  wird.  Und  einen  Streber
verweisen  die  Arbeiter  höchstens  dann  in  vernünftige  Schranken,
wenn  der  Unternehmer  ihn  deutlich  zur  Herabdrückung  der  Löhne
zu  benutzen  sucht.
Dagegen  betrachte  man  die  obere  Begrenzung  der  Leistung
durch  die  Unternehmer;  die  Vereinigung  der  Kohlenunternehmer
von  Illinois  verbietet  ihren  Mitgliedern,  Prämien  oder
Zusatzlöhne  für  noch  so  grosse  Mehrleistung  zu  zahlen.
Es  sei  zugegeben,  dass  auch  ohne  solche'  Bestimmungen
meist  eine  grosse  Mehrheit  der  Arbeiter  nicht  mehr  als  die  festgesetzten ­
  Minimallöhne  erreicht.  Aber  nur  durch  die  Weigerung  der
        <pb n="141" />
        121

Unternehmer,  mehr  zu  differenzieren  und  Mehrleistungen  gebührend
zu  bezahlen,  argwöhnen  die  Arbeiter,  er  wolle  die  Vertragsbedingungen ­
  zu  seinen  Grünsten  ändern.
Der  Vorwurf,  dass  sich  ein  Erfolg  der  Organisation  nicht
aufrecht  erhalten  lasse,  da  höhere  Löhne  mehr  Leute  aus  benachbarten ­
  Gewerben  anziehen,  trifft  nur  die  Unvollständigkeit  der
Organisation.  So  wirkt  im  Anfang  die  Organisation  oft  nur  auslesend, ­
  bis  die  Organisation  der  Masse  dann  in  sich  einen  festen
schützenden  Halt-  birgt,  wie  wir  das  bei  den  Ungelernten  gezeigt
haben.
Ebenso  drängt  uns  zur  Erweiterung  der  Organisation  der
Vorwurf,  die  Organisierten  bereicherten  sich  auf  Kosten  der
Nichtorganisierten.  Wenn  durch  Organisierung  der  Schneider  und
Schuster  Kleider  und  Schuhe  im  Preise  steigen  und  die  nichtorganisierten
  Kellner  für  ihr  Geld  weniger  davon  kaufen  können,
so  würden  wohl  die  Organisierten  sich  nicht  so  eifrig  bestreben,
ihre  Brüder  zu  organisieren  und  sich  selbst  deren  Produkte  zu
verteuern.  An  anderer  Stelle  ist  gezeigt,  dass  die  Arbeiter  nicht
auf  Kosten  der  Konsumenten,  sondern  mittels  Hebung  der  eigenen
und  fremden  Kaufkraft  ihre  Lage  verbessern.
Wer  die  Gewerkschaftler  als  Materialisten  ohne  Ideale  hinstellt, ­
  der  sei  nur  auf  die  Aufopferung  für  die  Brüder  bei  einem
Symathiestreik  hingewiesen.  Aber  sie  glauben  allerdings,  dass
die  Hebung  ihres  Standes  am  besten  dadurch  erreicht  werde,  dass
jeder  sein  eigenes  Gewerbe  zu  heben  sucht.
Die  Nachteile  der  Gewerkschaften  mögen  dem  Fernerstehenden ­
  sichtbarer  sein;  ihr  Wert  aber  ist  tief  und  fest  gebettet  in
den  Herzen  der  Millionen,  die  sie  zu  neuem  und  höherem  Leben
erweckt  haben.
Gerade  jetzt,  wo  ihnen  Hunderttausende  Fremder  Zuströmen,
sollte  man  ihnen  gegenüber  toleranter  sein.  Neue  Mitglieder
müssen  mehr  Eifer  als  Verstand  haben  und  mehr  Fehler  und  Ausschreitungen ­
  begehen.  Aber  statt  Leute  anzugreifen,  die  im
Eifer  für  eine  gute  Sache  Dummheiten  machen,  sollte  Irian  sich
den  Bericht  der  Industriellenkommission  an  den  Präsidenten  zu
Herzen  nehmen:  „Leute,  die  aus  industrieller  Unterjochung  zur
Selbstverwaltung  aufsteigen,  zeigen  die  gleichen  Schwächen,  wie
die  aus  dem  politischen  Absolutismus  hervorgehenden;  nur  Erfahrung ­
  kann  den  guten  Kern  entwickeln,  der  in  der  Demokratie
steckt“.
        <pb n="142" />
        122

•1  (“•

Die  Gewerkschaften  begrüssen  eine  ehrliche  Kritik  wohlmeinender ­
  Männer  aller  Klassen.  Sie  werden  stets  von  Leuten  lernen,
die  ihnen  ihre  Fehler  ohne  Übertreibung  zeigen.  Aber  sie  werden
sich  nicht  irre  machen  lassen  durch  den  Schwarm  offener  Feinde
oder  heimliche  Wähler,  die  die  Motive  ihrer  verdienstvollen
Männer  in  den  Kot  ziehen.  Sie  haben  bisher  ihr  Bestehen  durch
ihre  Erfolge  gerechtfertigt  und  werden  sich  in  Zukunft  nicht  auf
Versprechungen  und  Proteste  festlegen,  sondern  wirken  mit  ihren
Millionen  in  deren  Interesse.

28.  KAPITEL.
Das  Anrecht  auf  die  Maschine.
Im  Jahre  1848  schrieb  der  berühmte  Nationalökonom  John
Stuart  Mail:  „Es  ist  bis  jetzt  noch  fraglich,  ob  all  die  Erfindungen ­
  die  Tagesarbeit  irgend  eines  Menschen  vermindert  haben“.
Diese  Worte,  nicht  eines  Arbeiterführers,  sondern  des  gehässigsten ­
  Wirtschaftspolitikers  seiner  Zeit,  mögen  einige  Erklärungen ­
  geben  für  den  damals  instinktiven  Hass  der  Arbeiter
gegen  die  Maschinen.  Seit  den  Zeiten  Mills  hat  mit  der  Verbesserung ­
  der  maschinellen  Einrichtungen  und  der  Verminderung
ihrer  Schäden  ein  Wechsel  in  der  Haltung  des  Arbeiters  stattgefunden, ­
  und  heute  sind  die  Bestrebungen  der  Arbeitervereinigungen ­
  auf  möglichste  Begünstigung  des  Maschinenbetriebes
gerichtet,  allerdings  unter  Betonung  des  Schutzes  der  Arbeiter
und  in  der  Erwartung  eines  gleichzeitigen  Vorteils  für  ihn.
Die  Gewerkschaften  erkennen  an,  dass  die  Maschinen  nicht
nur  die  Produktionskraft  der  Gesamtheit  vervielfacht  haben  und
ohne  sie  heute  die  in  den  Vereinigten  Staaten  geleistete  Arbeit
nicht  mit  der  dreifachen  Bevölkerungszahl  möglich  wäre,  sondern
auch,  dass  sie  die  Preise  der  Waren  für  den  Arbeiter  verbilligt
haben.  Sie  glauben,  dass  die  Maschinen  auf  die  Dauer  die
Menschenmassen  der  Arbeitsgelegenheit  nicht  berauben  und  neben
einigen  Schäden  dauernde  Wohlfahrt  bringen.
Es  ist  viel  leichter,  durch  falsche  Zeugen  und  Beispiele  den
Anschein  zu  erwecken,  die  Gewerkschaften  sträubten  sich  gegen  die
Einführung  arbeitsparender  Maschinen,  als  ihre  wirkliche  Haltung
        <pb n="143" />
        B  i  k  426*KrtT*-4.  6.  46.
—  123  —
zu  verstehen,  wie  sie  sich  im  Laufe  von  150  Jahren  entwickelt
hat.  Um  das  Jahr  1760  wurden  die  ersten  Arbeitsmaschinen,
nach  1785  die  ersten  Kraftmaschinen  zum  Ersatz  der  Menschenarbeit ­
  herangezogen.  Aber  nicht  nur  die  Produkte,  auch  die
Maschinen  selbst  mussten  ja  mit  Maschinen  gemacht  werden.
Doch  in  den  Zeiten  des  Überganges  mussten  die  unheilvollen
Wirkungen  auf  die  Einzelnen  die  Wohltaten  für  die  Gesamtheit
trüben.  Zwar  muss  der  heutige  Spezialist  von  Jugend  auf  mehr
auf  einen  Berufswechsel  vorbereitet  sein,  aber  er  findet  bei  der
Vielseitigkeit  der  Berufe  eher  Aufnahme  in  einem  verwandten  und
die  vorhandenen  Reserven  an  Frauen  und  Kindern  sind  auch  beschränkter. ­
  Aber  obgleich  auch  noch  heute  schwere  Übelstände
mit  der  Verdrängung  gelernter  durch  ungelernte  Arbeiter  Zusammenhängen, ­
  weiss  der  gebildete  Arbeiter  doch  zu  gut,  dass
er  ohne  weitere  Fortschritte  im  Maschinenwesen  bald  auf  einen
toten  Punkt  kommen  würde.  Er  verlangt  also  nicht  Verhinderung,
sondern  Regelung  des  Übergangs  zu  neuen  Maschinen.  Und  dieser
soll  nicht  nur  dem  Unternehmer,  sondern  ebenso  direkt  ihm  selbst
zugute  kommen.
Ohne  Rücksicht  auf  die  Zunahme  von  Stellen  und  Arbeitsbedarf
ist  jedenfalls  jede  einzelne  Arbeitskraft  heute  wirtschaftlicher
ausgenutzt  als  je.  Aber  der  grössere  Effekt  entschädigt  den
einzelnen  Arbeiter,  der  seinen  Posten  verloren  hat,  nicht  ebensowenig
die  Verbilligung  der  Preise.  Der  Unternehmer,  von  dem  man  eine
Verkürzung  der  Arbeitszeit  verlangt,  ersucht  häufig  um  eine  Frist
zur  entsprechenden  Anpassung  seines  Geschäftes,  und  die  Gewerkschaften ­
  erkennen  die  Notwendigkeit  langsamer  Entwicklung
bei  ihm  an;  dafür  könnte  ihm  aber  auch  die  Pflicht  zufallen,
diejenigen  Betriebsänderungen  allmählich  vorzunehmen,  an  die  sich
die  Arbeiterschaft  nicht  plötzlich  anpassen  kann.
Ehemals  war  das  Werkzeug  Eigentum  des  Arbeiters  und
eine  Verbesserung  desselben  gereichte  ihm  zum  persönlichen  Vorteil. ­
  Die  Maschine  ist  eine  Vergrösserung  und  Kombinierung  von
Werkzeugen,  die  ihres  Umfangs  und  der  Kosten  wegen  nicht  mehr
in  Händen  des  Arbeiters  sind.  Die  Mehrheit  der  Gewerkschaftler
steht  nicht  auf  dem  Standpunkt  der  Sozialisten,  diese  Maschinen
sollten  den  Unternehmern  genommen  und  der  Gesamtheit  der  Arbeiter ­
  zurückgegeben  werden,  aber  sie  wünschen  einen  Anteil
am  Nutzen  einer  neuen  Maschine  in  Form  erhöhter  Löhne  oder
verringerter  Arbeitszeit.  Die  Behauptung  der  Unternehmer,  der
        <pb n="144" />
        124

ganze  Vorteil  werde  durch  die  Verbilligung  der  Produkte  wieder
ausgeglichen,  beruhigt  den  Argwohn  der  Arbeiter  gegenüber  ähnlichen ­
  Versprechungen  nicht;  wenn  der  Wettbewerb  den  durch
die  Hände  des  Unternehmers  fliessenden  Nutzen  einer  neuen
Maschine  so  gut  verteilt,  warum  nicht  ebenso  gut  den,  der  durch
die  des  Arbeiters  geht.
Derjenige,  der  eine  Maschine  kauft,  hat  doch  nicht  das  Hecht
auf  den  gesamten  Nutzeffekt,  den  dieselbe  mit  Hilfe  des  Mannes
hervorbringen  kann,  der  sie  bedient;  und  derjenige,  der  sich  von
der  Maschine  zu  einer  bestimmten  Sache  benutzen  lässt,  sollte
dafür  ebenso  gut  bezahlt  werden,  wie  man  dem  Erfinder  für  sein
Patent  hat  zahlen  müssen.  Wie  die  Maschine  nicht  nur  das  Eigentum ­
  des  Erfinders  ist,  sondern  auch  der  Gesellschaft,  deren  Untersuchungen ­
  die  Erfindung  ermöglichten,  sodass  der  eine  seine
Patenterträge,  die  andere  die  billigeren  Produkte  erhält,  so
müssen  sich  Unternehmer  und  Arbeiter  in  den  Vorteil  des  Betriebes ­
  teilen  nach  kooperativen  Grundsätzen.
Wo  in  der  Vergangenheit  Gewerkschaften  sich  gegen  neue
Maschinen  gesträubt  haben,  da  haben  sie  nur  die  Konkurrenz  der
nichtorganisierten  Betriebe  gestärkt.  Eine  Kontrolle  über  die
neuen  Maschinen  aber  haben  die  englischen  wie  die  amerikanischen
Gewerkschaften  recht  wohl  erreicht.  So  hat  die  Typografia  die
Setzmaschinen  (Linotype)  in  ihrer  Hand  behalten  und  dadurch
mehr  Vorteile  erreicht,  als  je  durch  einen  Streik.
Ja  die  Feinde  haben  sogar  von  der  Torheit  der  Gewerkschaften ­
  gesprochen,  die  durch  Erhöhung  der  Arbeitslöhne  den
Ersatz  von  Menschen  durch  Maschinen  erreichten.  In  keinem
Lande  ist  die  Anwendung  von  Maschinen  so  ausgedehnt,  wie  in
den  beiden  Heimatsländern  der  Gewerkschaftsbewegung,  und  selbst
Streiks  haben  oft  zur  augenblicklichen  Neuanschaffung  von
Maschinen  geführt.  In  den  organisierten  Betrieben  wird  man
meist  die  besten  Maschinen  finden,  da  die  Arbeiter  anerkennen,
dass  man  bei  hohen  Löhnen  die  Konkurrenz  nur  durch  die  modernsten ­
  Einrichtungen  aushalten  kann.
        <pb n="145" />
        125

29.  KAPITEL.

Beschränkung  der  Produktion.
Vor  etwa  zwei  Jahren  erschienen  in  der  Londoner  Times
eine  Reihe  von  Artikeln,  die  die  englischen  Gewerkschaften  wegen
ihrer  Politik  der  Arbeitseinschränkung  angriffen. 1 )  Der  Verfasser
versicherte,  dieselben  hätten  sich  verschworen,  so  wenig  wie
möglich  zu  leisten  und  davon  rühre  der  Rückgang  der  englischen
Industrie  mit  her.  Es  ist  seitdem  nachgewiesen  worden,  wie
übertrieben  diese  Behauptungen  waren  und  dass  kaum  ein  Lüftchen ­
  der  grossen  aufgewirbelten  Staubwolke  zugrunde  lag,  aber
diese  Frage  ist  seitdem  auf  der  Tagesordnung  geblieben,  denn
es  kann  für  die  Arbeiterschaft  und  ihre  Stellung  zum  Publikum
keine  wichtigere  geben,  als  diese.
Die  Quantität  der  Arbeitsleistung  ist  die  Quelle  ebenso  des
Arbeitslohnes,  wie  des  Güterreichtums,  und  die  Gewerkschaften
müssen  entschieden  Stellung  nehmen  gegen  eine  Beschränkung
derselben,  so  weit  es  sich  nicht  nur  um  Übergangserscheinungen
bei  Verkürzung  des  Arbeitstages  oder  augenblickliche  Kampfmittel
gegen  schlimmere  Übel  handelt.
Die  Forderung  der  Arbeiter  lautet:  gute  Leistung  für  hohen
Lohn.  Aber  die  Frage  wirft  ein  scharfes  Licht  auf  das  Lieblingsthema ­
  organisationsfeindlicher  Unternehmer,  die  sich  immer  gegen
das  Eindringen  sentimentaler  Träumereien  in  wirtschaftliche  Fragen
verwahrten:  „Geschäft  ist  Geschäft;  wenn  der  Arbeiter  mit  Lohn
und  Arbeitszeit  nicht  zufrieden  ist,  mag  er  anderswohin  gehen;
ich  muss  versuchen,  für  möglichst  wenig  Bezahlung  möglichst  viel
zu  erhalten,  will  ich  mein  Geschäft  nicht  zu  einer  Wohltätigkeitsanstalt ­
  machen“.  Aber  die  moralische  Seite  des  Arbeitskontraktes
wird  plötzlich  zum  erstenmale  anerkannt,  wenn  der  Arbeiter  von
seinem  Vorteile  etwas  zu  profitieren  sucht.  Er  müsste  nach  jener
Logik  antworten:  „Wir  suchen  so  viel  zu  erhalten  und  so  wenig
zu  geben,  als  möglich;  unser  Geschäft  ist  keine  Wohltätigkeitsanstalt ­
  für  euch,  wenn  es  euch  nicht  passt,  sperrt  uns  aus  oder
schliesst  eure  Fabrik“.
Eine  solche  Haltung  wäre  der  grösste  Fehler  für  die  Arbeiterschaft, ­
  die  stets  auf  einem  höheren  Standpunkt  gestanden  hat,
')  Deutsch  als  Broschüre  von  G.  v.  Heiswitz  unter  dem  Titel  „Ca’canny“
(Nur  immer  hübsch  langsam)  herausgegeben.
        <pb n="146" />
        126

und  der  Unternehmer  hätte  ihr  gegenüber  dasselbe  Recht,  an  das
Gewissen  des  Volkes  zu  appellieren,  wie  die  Arbeiter,  die  man
in  den  Schwitzbuden  ausbeutet.
Diese  Einschränkung  der  Leistung  besteht  in  England  in
viel  geringerem  Masse,  als  man  behauptet  hat  und  dass  sie  in
Amerika  weniger  als  in  England  vorkommt,  geben  auch  die  amerikanischen ­
  Unternehmer  zu.  Vor  allem  aber  ist  diese  Einschränkung ­
  keine  Erfindung  der  Gewerkschaften,  sondern
auch  unorganisierte  Arbeiter  gehen  in  der  Leistung  herab,  wenn
sie  im  Lohn  keine  Erhöhung  durchsetzen  können,  wie  vor  allem
da,  wo  im  Stücklohn  eine  obere  Grenze  festgesetzt  wird.  Diese
Tendenz  wird  sogar  durch  die  Organisationen  geschwächt,  da  diese
eine  untere  Grenze  der  Leistung  und  eine  Verbesserung  der
Arbeitsbedingungen  auf  anderem  Wege  erreichen.
Der  erwähnte  Vorwurf  wird  übrigens  häufiger  gegen  die  Gewerkschaften ­
  nur  dann  erhoben,  wenn  sie  die  Arbeitszeit  zu  kürzen
suchen.  Im  übrigen  werden  die  geeinten  Arbeiter  nur  zur  Abwendung ­
  eines  bestimmten  Angriffes,  z.  B.  der  beliebten  Preisdriickerei
  durch  Forcieren  der  Geschwindigkeit,  sich  zu  langsamer
Arbeit  verstehen;  denn  diese  Beschneidung  des  Stücklohnes  zieht,
statt  bessere  Arbeiter  über  den  Durchschnitt  zu  heben,  die  Mehrheit
unter  denselben  hinab:  eine  Schraube  ohne  Ende,  die  schliesslich  die
Qualität  der  Arbeit  verschlechtert  und  die  Gesundheit  der  Leute
ruiniert.  Eine  Gewerkschaft  kann  sich  nicht  darauf  einlassen,
die  Löhne  nach  der  Leistung  eines  Strebers  oder  Schrittmachers
festzusetzen,  sondern  muss  auf  einem  Minimallohn  bestehen,  über
den  hinaus  der  Streber,  wie  der  besonders  Leistungsfähige  eine
Prämie  erhalten  mag.  Eine  zu  scharfe  Anspannung  der  menschlichen
Leistungsfähigkeit  während  weniger  Arbeitsstunden,  bedeutet  ebenso
gut  seine  frühe  Zerrüttung,  wie  zu  lange  Arbeitsstunden;  in  keinem
Falle  darf  man  sie  zur  Durchschnittsanforderung  werden  lassen.
Wie  mir  gegenüber  der  Vorsitzende  einer  Eisenbalmgesellschaft  zugestand: ­
  „Wir  Unternehmer  sind  verantwortlich,  wenn  einer  sich
gegen  Stückarbeit  sträubt  und  wir  sind  schuld,  wenn  man  die  Leistung
einzuschränken  sucht;  wir  haben  unsere  Leute  gezwungen,  eine
Arbeit  im  Eilschritt  zu  tun,  die  es  schwer  war,  langsam  zu  tun“.
Die  gegenwärtige  Agitation  unter  Unternehmern  für  ein  Prämiensystem,
  bei  dem  die  Grundrate  erhalten  bleibt,  von  der  Mehrleistung ­
  aber  ein  Teil  an  den  Arbeiter  fällt,  scheint  eine  Aner ­
        <pb n="147" />
        127

kennung  der  früheren  unmoralischen  Preisdrückerei  und  Überanstrengung ­
  zu  sein.
In  den  wenigen  Gewerben,  wo  eine  Einschränkung  durch
die  Schuld  der  Unternehmer  besteht,  sollten  diese  die  Möglichkeit
zur  Beseitigung  der  Preisdrückerei  und  des  Schrittmachersystems
geben,  und  die  Arbeiter  werden  ihnen  auf  halbem  Wege  entgegenkommen.
  Gewerkschaften  aber,  die  solche  Übel  zu  beseitigen
suchen,  sollte  man  nicht  ohne  weiteres  deswegen  angreifen.
Das  bei  einzelnen  Arbeitern  herrschende  Vorurteil,  es  gäbe
in  der  Welt  nur  eine  gewisse  Masse  Arbeit  zu  leisten,  und  jemehr ­
  der  eine  tue,  desto  weniger  bleibe  für  den  andern,  ist  ein
altes  Überbleibsel  aus  den  Zeiten  des  Kleinbetriebes  oder  der
Gelegenheitsarbeit,  bei  der  der  Mann  sieht,  dass  er  entlassen
wird,  wenn  eine  bestimmte  Arbeit  beendigt  ist.  Aber  in  solchen
Einzelfällen  muss  und  kann  das  Interesse  des  Unternehmers  anerkannt ­
  werden,  nur  im  allgemeinen  ist  die  Voraussetzung  falsch..
Je  mehr  Arbeit  getan  wird,  desto  mehr  bleibt  in  der  ganzen
Industrie  zu  tun,  das  haben  wir  an  der  Steigerung  der  Konsumkraft ­
  gesehen.  Eine  Einschränkung  der  Leistung  verteuert  aber
die  Ware,  ohne  die  Konsumkraft  zu  heben;  damit  würde  sie  am
Ende  des  Kreislaufes  sogar  die  Löhne  wieder  kürzen.  Dazu  wird
durch  dauernde  Verlangsamung  der  Arbeit  die  Arbeitsfähigkeit
des  Arbeiters  geschädigt,  und  er  wird  rückwärts  schreiten.  Das
Gewerkschaftsprinzip  „guter  Lohn  für  gute  Leistung“  muss  also
von  selbst  die  Einschränkungspolitik  niederkämpfen  und  für  Erhöhung ­
  der  Leistung  im  Interesse  der  Hebung  der  Arbeiter  eintreten.


30.  KAPITEL.
Die  Lehrlingsfrage.
In  der  Vergangenheit  haben  die  Gewerkschaften  viel  mit
der  Lehrlingsfrage  oder  der  technischen  Erziehung  des  Arbeiters
zu  tun  gehabt.  Wenn  ehemals  der  Bursche  mit  14  Jahren  in  die
Lehre  trat  und  vielleicht  mehrere  Jahre  lang  ausser  der  Verpflegung ­
  keine  Entschädigung  erhielt,  so  war  er  doch  danach
nicht  nur  zu  selbständiger  Ausübung  des  Gewerbes  vorgebildet,.
        <pb n="148" />
        128

sondern  auch  vor  der  Konkurrenz  aller  geschützt,  die  diese  Zeit
nicht  abgedient  hatten.  Die  Beziehungen  zwischen  den  Meistern
und  ihren  Lehrlingen  waren  durch  Gesetz  oder  Gildenstatut  festgelegt ­
  und  dies  Monopol  konnte  nur  durch  Söhne  gebrochen  werden, ­
  die  ihr  Gewerbe  vom  Vater  übernahmen.
Bei  der  Einführung  einfacher  Maschinen  war  nun  nicht  mehr
die  Kenntnis  des  ganzen  Gewerbes,  sondern,  entsprechend  der
Arbeitsteilung,  oft  nur  die  einiger  Handgriffe  erforderlich.  So
schwand  um  die  Mitte  des  18.  Jahrhunderts  das  Lehrlingssystem;
man  lehrte  die  sogenannten  Lehrlinge  nicht  mehr  das  Gewerbe,
sondern  benutzte  nur  die  billigere  Kinderarbeit.  Dadurch  wurden
die  Gewerkschaften  in  die  Frage  verwickelt  und  unter  dem  Druck
der  Masse  halbangelernter  Leute  erstrebten  einige  wieder  eine  dem
jeweiligen  Bedürfnis  angepasste  Begrenzung  des  Nachwuchses.
Dies  zog  ihnen  vor  allem  die  Anklage  zu,  durch  Beschränkung
ihrer  Mitglieder  das  Gewerbe  monopolisieren  zu  wollen.  Die
Webbschen  Untersuchungen  zeigen  jedoch,  dass  die  Gewerkschaften, ­
  die  wirklich  die  Zahl  der  Lehrlinge  unter  das  Bedürfnis ­
  des  Gewerbes  beschränkten,  weniger  als  1%  der  organisierten ­
  Arbeiter  des  Königreichs  umfassten.  In  den  Vereinigten
Staaten  ist  der  Prozentsatz  wahrscheinlich  noch  geringer.  Denn
hier  käme  als  Konkurrenz  nicht  nur  die  Zahl  der  Lehrlinge  aus
nichtorganisierten  Werkstätten,  sondern  der  Ersatz  durch  gelernte
Einwanderer  in  Betracht.  Wo  amerikanische  Gewerkschaften
überhaupt  Bestimmungen  über  Lehrlinge  vorgesehen  haben,  pliegen
die  Unternehmer  die  von  denselben  genannte  Zahl  nicht  einmal
einstellen  zu  wollen.
Heute  wollen  sich  weder  die  Burschen  einer  so  langen  Lehrzeit ­
  unterziehen,  noch  ist  in  einem  Grossbetriebe  die  Möglichkeit
gegeben,  alle  Seiten  eines  Gewerbes  zu  erlernen,  wenn  dies  wirklich ­
  wünschenswert  wäre.  Und  so  ist  das  Lehrproblem  zu  einem
Schulproblem  geworden.  Die  sich  immer  mehr  ausbreitenden
technischen  Schulen  sind  mit  ihren  Werkstätten  imstande,  ihren
Leuten  eine  bessere  Ausrüstung  für  das  gewerbliche  Leben  mitzugeben, ­
  als  sie  der  gelernte  Arbeiter  der  letzten  Generation
hatte.  Leider  besteht  bisher  noch  ein  gewisser  Gegensatz  zwischen
den  aus  Schulen  und  den  aus  Werkstätten  hervorgegangenen
Arbeitern,  da  erstere  während  ihrer  technischen  Erziehung  die
Fühlung  mit  dem  Wirtschaftsleben  leicht  verlieren.  Die  Schulen
müssen  auf  hören,  eine  Abneigung  gegen  die  Gewerkschaftsbewe-
        <pb n="149" />
        12S)

gung  in  die  Gemüter  zu  pflanzen.  Das  giebt  diesen  nur  Anlass
zu  Reibungen  in  ihrem  Berufsleben  und  hindert  sie,  für  ihre  erworbenen ­
  Kenntnisse  den  gebührenden  Erfolg  zu  ernten.

31.  KAPITEL.
Die  Abgrenzung  der  Gewerbezweige.
Die  unbegreiflichste  Begleiterscheinung  der  Gewerkschaftsbewegung ­
  ist  für  den  gewöhnlichen  Mann  der  Gewerbezuständigkeitsstreit. ­
  Man  hält  Tischler,  Schneider  und  Steinmetzen  für
klar  feststehende  Gewerbe  und  sieht  die  hundertfältigen  Übergänge ­
  nicht;  und  so  wirft  man  den  Gewerkschaften  vor,  dass  sie
sich  selbst  über  so  einfache  Dinge  nicht  einigen  könnten.  Die
Frage  ist  aber  sehr  wichtig;  denn  für  einen  Mann  mit  12  Mk.  Tagelohn ­
  ist  es  durchaus  nicht  gleichgültig,  ob  er  durch  einen  andern
mit  8  Mk.  ersetzt  werden  kann,  selbst  wenn  beide  organisiert
sind.  Und  wenn  der  Unternehmer  entscheiden  kann,  wer  die  Arbeit ­
  tun  soll,  so  wird  er  die  Abmachungen  mit  einer  Gewerkschaft
durch  die  Angebote  einer  anderen  drücken  oder  sogar  besondere
Vereinigungen  zum  Zweck  der  Lohnunterbietung  ins  Leben  rufen.
Mit  der  Spaltung  der  Berufe  durch  die  Massenfabrikation
mussten  sich  auch  die  Aufgaben  der  Gewerkschaften  verschieben,
und  je  mehr  neue  Berufe  entstanden,  desto  schwieriger  wurde
ihre  Abgrenzung.  Da  mochten  die  einen  die  Arbeit  für  sich  in
Anspruch  nehmen  wegen  des  Materials,  die  anderen  wegen  der  benutzten ­
  Werkzeuge,  die  dritten  wegen  des  Charakters  des  Fertigproduktes ­
  usw.
Die  Webbs  behaupten,  dass  in  England  „neun  Zehntel  der
Misserfolge  der  Bewegung  von  dem  gegenseitigen  (overlapping)
Übergreifen  der  Organisationen  herrühre“.  Das  Werben  um
Mitglieder  führt  nicht  nur  leicht  zum  Streik,  sondern  auch  zum
Verlust  von  Streiks  durch  Streikbrecher  der  anderen  Vereinigung.
Für  viele  Gewerbe  ist  ein  empfehlenswertes  Heilmittel  die
Schaffung  der  schon  erwähnten  Grossgewerkschaften  (industrial
unions),  als  deren  Vorbild  die  Vereinigten  Bergarbeiter  angeführt
wurden.  Mit  denselben  sind  noch  viele  andere  Vorteile  verbunden.
o
        <pb n="150" />
        Es  würde  zu  grossen  Unbequemlichkeiten  führen,  sollte  wegen
eines  Streites  einiger  hundert  Maschinisten  mit  den  Unternehmern
der  Bergwerke  um  Stillstand  der  Betriebe  herbeigeführt  oder  die
anderen  Bergarbeiter  um  Sympathiestreiks  angegangen  werden,  wie
es  kommen  müsste,  gehörten  diese  Maschinisten  der  nationalen
Maschinistenvereinigung  und  nicht  den  Bergarbeitern  an.  Und  in
der  Beschwerde  der  Unternehmer,  dass  die  Vereinigung  Anthrazitund
  Weichkohlengruben  umfasse,  deren  Produkte  auf  dem  Markt
sich  Konkurrenz  bereiteten,  liegt  das  totale  Missverstehen  der
Prinzipien  der  Bewegung.  Gerade  weil  die  beiden  Produkte  in
Konkurrenz  stehen,  müssen  sie  gleichmässigen  Arbeitsbedingungen
unterliegen  und  durch  die  Umfassung  beider  ist  die  Vereinigungstark
  geworden.
Man  hat  es  bisher  nicht  für  ratsam  gehalten,  die  in  der
Ölindustrie  beschäftigten  Leute  in  diese  Vereinigung  aufzunehmen,
aber  nach  dem  Prinzip  der  Grossgewerkschaften  wäre  dies  nötiger,
als  etwa  die  Mitgliedschaft  der  Silber-  und  Gold-Bergleute  bei
der  gleichen  Bergarbeitervereinigung.  Das  heisst,  es  kommt  nach
diesem  Prinzip  weniger  auf  die  spezifische  Arbeitsleistung  des
Marktes  an,  sondern  die  Organisation  hat  der  Marktrichtung
des  Produktes  zu  folgen.  Bis  zu  einem  gewissen  Grade  ist
diese  Form  fortschrittlicher  und  dem  Wirtschaftsleben  besser  angepasst, ­
  aber  sie  hat  natürlich  auch  Schattenseiten.  Die  Interessen
sind  nicht  so  einheitlich,  die  Lebenshaltung  der  einzelnen  Glieder
geht  ziemlich  weit  auseinander,  die  Beiträge  müssen  der  Leistungsfähigkeit ­
  angepasst  werden,  was  die  Verwaltung  kompliziert,  und
selbst  die  Gefahr  liegt  vor,  dass  die  Interessen  einer
Minderheit  denen  der  Mehrheit  geopfert  werden.  Die
Führer  haben  die  Gesamtheit  immer  zur  Achtung  der  Gruppeninteressen ­
  anzuhalten,  um  Spaltungen  zn  verhüten,  eine  Gefahr,
die  der  des  Kompetenzkonfliktes  unter  den  engeren  Vereinigungen
oft  gl  eich  kommt.
Einen  Kompromiss  zwischen  diesen  beiden  Formen  haben  die
Baugewerbe  in  der  Bundesgewerkschaft  (federated  union,  nicht
zu  verwechseln  mit  der  federal  union  oder  gemischten  Gewerkschaft) ­
  gefunden.  Die  einzelnen  Gruppen,  für  sich  organisiert,
kämpfen  dort  für  Spezialforderungen,  während  sie  die  Verfolgung
der  Gemeininteressen  der  Hauptleitung  überlassen.  Die  Errichtung
einer  Autorität  zur  Schlichtung  kollidierender  Interessen  ist
die  einzige  befriedigende  Lösung,  und  die  verschiedenen  Ver ­
        <pb n="151" />
        131

einigungen  der  Holzgewerbe  einerseits  und  der  Metallindustrie,
einschliesslich  Klempner,  Kohrdichter  und  Lederarbeiter  andererseits ­
  sollten  diesen  Weg  baldigst  beschreiten.  Der  Amalgamierung ­
  der  5  bestehenden  nationalen  Vereinigungen  im  Holzgewerbe
und  noch  mehrer  in  der  Metallindustrie  stellen  sich  einige  Hindernisse ­
  in  den  Weg,  so  vor  allem  die  Gefahr  für  die  kleineren,  im
Bunde  von  den  grösseren  überstimmt  zu  werden,  aber  in  solchen
Industriezweigen  wird  die  Grossgewerkschaft  schliesslich  doch
durchdringen.
In  diesen  unvermeidlichen  inneren  Streitigkeiten  sollen  nun
aber  die  Vereinigungen  Unternehmer  und  Publikum  möglichst  aus
dem  Spiel  lassen.  Der  amerikanische  Arbeiterbund  hat  zur  Beilegung* ­
  solcher  Konflikte  schon  viel  getan  und  muss  in  dieser
Richtung  noch  dadurch  gekräftigt  werden,  dass  den  technischen
Schiedskomitees  endgültige  Entscheidungsautorität  gegeben  wird.
So  lange  man  bei  inneren  Streitigkeiten  zum  Streik  drängt  und  die
Unternehmer  durch  dieselben  schikaniert,  kann  man  auf  eine
dauernde  Stärkung  der  Organisationen  nicht  hoffen.

32.  KAPITEL.
Das  Verhalten  gegenüber  Nichtorganisierten. ­

In  grosse  Erregung  kommen  Unternehmer,  Presse  und
Publikum  oft  über  die  Weigerung  von  Gewerkschaftlern,  zusammen
mit  Nichtorganisierten  zu  arbeiten. 1 )  Die  Unternehmer  fühlen
diesen  Eingriff  in  ihr  Bestimmungsrecht  über  das  Geschäft
empfindlich,  und  ein  grosser  Teil  des  Publikums  glaubt,  dadurch
*)  Der  Kampf  wird  unter  dem  Schlagwort  der  „Anstellungsfreiheit“  (open
shop  im  Gegensatz  zum  closed  skop,  in  dem  nur  Unorganisierte  arbeiten)  besonders
in  San  Franzisko  seit  Jahren  aufs  heftigste  unter  grosser  Anteilnahme  des
Publikums  geführt.  Diese  Stadt  ist  bekanntlich  die  einzige,  welche  einen  Gewerkschaftsmann ­
  (Schmitz  von  der  Musikantengewerkschaft)  zum  Bürgermeister
hat.  Die  Bürgervereinigungen  (citizens  alliance)  haben  seit  dem  Jahre  1903
im  ganzen  Lande  den  Kampf  gegen  die  Organisationen  unter  dieser  Fahne  aufgenommen. ­
  Ter  Übersetzer.
9*
        <pb n="152" />
        132

werde  die  Arbeit  monopolisiert,  und  ohne  eine  Appellmöglichkeit
bestimmt,  wer  das  Recht  auf  Arbeit  haben  solle.
Dieser  Einwurf  ist  also  kein  juristischer,  sondern  ein  ethischer,
denn  vom  Standpunkt  des  Gesetzes  kann  natürlich  jedermann  aus
vernünftigem  oder  unvernünftigem  Grunde  die  Zusammenarbeit
mit  einem  anderen  verweigern,  wie  das  britische  Oberhaus  in  dem
Fall  „Allen  gegen  Flood“  und  amerikanische  Gerichte  allenthalben
entschieden  haben.
Aber  wie  dem  auch  sein  mag,  die  Öffentlichkeit  verlangt
mit  Recht  eine  Klärung  dieser  Frage  und  fühlt  sich  verpflichtet,
jeden  einzelnen  in  seiner  wirtschaftlichen  Bewegungsfreiheit  zu
schützen;  denn  wenn  jemand  aus  beliebigem  Grunde  der  Möglichkeit ­
  der  Arbeit  in  dem  einzigen  Gewerbe  das  er  versteht,  beraubt
werden  kann,  so  könnte  er  ausgehungert  werden,  weil  er  Katholik,
Republikaner  oder  rothaarig  wäre.
Das  Publikum  scheint  oft  von  der  falschen  Auffassung  auszugehen, ­
  der  Willensausdruck  einer  Gewerkschaft  sei  einem  Kongressakt ­
  oder  Staatsgesetz  gleichwertig,  welches  bestimmte  Leute
von  der  Arbeit  ausschliesst.  Die  Gewerkschaft  sieht  sich  gegen
einen  Mann,  der  ihr  wirtschaftlich  schaden  würde,  nicht  anders
vor,  wie  gegen  ungesunde  Räume  und  zu  lange  Arbeitszeit.  Wenn
sie  stark  ist,  kann  das  ja  die  Wirkung  direkter  Ausschliessung
erlangen,  wenn  auch  teoretisch  immer  und  praktisch  sehr  oft  der
Unternehmer  die  Wahl  zwischen  organisierten  und  nichtorganisierten
  Kräften  behalten  wird.  Hinzu  kommt  nun  oft  die  Verquickung ­
  des  berechtigten  Verweigerns  des  Zusammenarbeiten
mit  dem  bedauerlichen  Schikanieren  und  Beleidigen  des  anderen,
wozu  natürlich  niemand  eine  Veranlassung  hat.  Der  wirtschaftliche ­
  Effekt  der  Ausschliessung  wird  durch  seine  fälschliche  Verquickung ­
  mit  dei-  Anwendung  körperlicher  Gewalt  dann  oft  als
ungerecht  hingestellt.  Im  Gegensatz  zu  staatlichem  oder  körperlichem ­
  Zwang  lässt  aber  der  wirtschaftliche  Druck  dem  Betroffenen
immer  zwei  Wege  offen.  Und  nur  der  schlimmste  derartige  Druck
dürfte  einem  überzähligen  Arbeiter  lediglich  die  Wahl  zwischen
einem  Hungerlohn  und  dem  Stellenverlust  lassen.  Die  Ausschliessung ­
  durch  eine  Gewerkschaft  ist  nichts  anderes,  als  die  Weigerung ­
  einer  Feuerversicherung,  gewisse  zu  hohe  Risiken  zu  tragen,
oder  die  Weigerung  der  New-Yorker  Börse,  Geschäfte  mit  Nichtmitgliedern ­
  zu  machen.
Nur  zu  oft  wird  die  Politik  der  Gewerkschaften  mit  der
        <pb n="153" />
        133

Verfolgung  einer  religiösen  Sekte  verglichen.  Ein  Mann,  der  gezwungen ­
  wird,  einer  Kirche  beizutreten,  muss  aber  vorgeben,  sein
Gewissen  bestimmten  vorgeschriebenen  Glaubenssätzen  unterzuordnen. ­
  Eine  Gewerkschaft  ist  dagegen  mit  ihren  wirtschaftlichen
Anschauungen  so  tolerant  und  indifferent  gegenüber  Katholiken,
Freimaurern,  Sozialisten,  Schutzzöllnern  und  Freihändlern,  wie  der
Staat  bei  Erteilung  des  Bürgerrechtes  und  die  Versicherungsgesellschaft ­
  bei  Aushändigung  der  Police.
Um  Licht  in  die  Streitfrage  zu  bringen,  müssen  wir  zunächst
die  verschiedenen  Gründe  betrachten,  aus  denen  man  sich  weigert,
einer  Gewerkschaft  beizutreten.  Die  moralische  Berechtigung,  aus
einer  schlechten  Gewerkschaft  auszutreten,  statt  sie  von  innen
durch  seine  Stimme  zu  bessern,  kann  man  etwa  mit  dem  Beeilt
zur  Bevolution  vergleichen.  Es  besteht,  wo  die  Dinge  unerträglich
werden,  darf  aber  nicht  für  nichtige  Zwecke  angewandt  werden.
Zweitens  kommen  in  Betracht  die  Fanatiker  der  Selbsthilfe,
Leute  die  als  Robinson  Crusoe  alles  aus  sich  selbst  heraus  erreichen
wollen.  Wie  ehrlich  auch  die  Absicht  derselben  sein  mag,  so  sind
sie  doch  rückständig  in  einem  zivilisierten  Staat,  in  dem  einer  auf
den  anderen  angewiesen  ist,  und  schädigen  das  Interesse  der  Gesellschaft ­
  gleichzeitig  mit  dem  ihrer  Klasse.  Die  grosse  Masse
der  Aussenstehenden  aber  kennt  die  Gewerkschaftsprinzipien  nicht;
sie  wären  den  Ideen  zugänglich,  wenn  sie  zu  ihnen  kämen,
sind  aber  zu  bequem,  ihnen  auf  halbem  Wege  entgegen  zu  kommen.
Sie  haben  vielleicht  das  ungewisse  Bangen  vor  der  Sache,  wie
ein  Wilder  vor  Lokomotive  oder  Fernsprecher.  Aus  dieser  Masse
rekrutiert  sich  die  Organisation  aber  und  saugt  bei  jedem  Sturm,
der  durchs  Wirtschaftsleben  geht,  neue  Elemente  auf.  Und  was
diese  an  Einsicht  den  Vorkämpfern  der  Bewegung  nachstehen,  die
zuerst  die  Notwendigkeit  derselben  einsahen,  das  müssen  sie  durch
die  Begeisterung  des  Neugewonnenen  ersetzen.
Während  die  Mehrzahl  der  Unorganisierten  der  Bewegung
nicht  feindlich,  sondern  aus  Mangel  an  Einsicht  gleichgültig  gesinnt ­
  ist,  ist  an  vierter  Stelle  die  Gruppe  der  gewerbsmässigen
Streikbrecher  zu  erwähnen,  die  der  Klasse  der  Verbrecher  nicht
fernsteht.  Zu  ihnen  gehören  sowohl  solche,  welche  mit  Unehren
aus  den  Gewerkschaften  entlassen  wurden,  als  solche,  die  sich  nie
durch  die  Berührung  von  Arbeit  beschmutzt  haben.  Leute,  wie
die  Söldner  des  Mittelalters,  die  für  Geld  für  alles  zu  haben
sind  und  keine  Bedenken  kennen:  die  bummeln,  wenn  anständige
        <pb n="154" />
        134

Männer  arbeiten,  und  behaupten,  arbeiten  zu  wollen,  wenn  anständige ­
  Männer  streiken.  Einige  von  ihnen  mögen  durch  Armut
und  Zerrüttung  dazu  getrieben  werden,  wie  Diebe  und  Betrüger
zu  ihren  Taten,  aber  es  gibt  geradezu  Organisationen  von  Streikbrechern, ­
  die  dies  berufsmässig  tun.  Gegen  das  Gewissen  bestimmter ­
  Unternehmer  verstösst  ja  die  Benutzung  solcher  zweideutiger ­
  Hilfskräfte  ebensowenig,  wie  die  Anstellung  verkappter
Spione.  Das  früher  mehr  unbeabsichtigte  Sich-Unterbieten  (scabbing)
  ist  zu  einem  edlen  Beruf  erhoben  worden,  und  zu  gunsten
dieser  Hefe  der  Grosstädte  rufen  die  Unternehmer  das  heilige
Hecht  des  Mannes  auf  Arbeit  an!
Worin  besteht  dieses  Recht  auf  Arbeit?  Man  behauptet  da
immer,  jedermann  habe  das  Hecht,  zu  arbeiten,  wann,  wo  und
unter  welchen  Bedingungen  er  wolle.  Danach  würde  ein  organisierter ­
  Mann  soviel  Hecht  haben,  die  Entlassung  aller  Nichtorganisierten ­
  zur  Bedingung  zu  machen,  wie  ein  Nichtorganisierter
zu  niedrigeren  als  Gewerkschaftslöhnen  zu  arbeiten.  Nun  besteht
aber  weder  ein  unbeschränktes,  gesetzliches,  noch  weniger  ein
moralisches  Recht  zu  beliebiger  Arbeit.  Wir  haben  die  Beschränkungen ­
  durch  Staatsgesetze  für  Frauen-  und  Kinderarbeit,
für  Chinesen  und  Kontraktarbeiter,  die  Abhängigkeit  von  Gesundheitsvorschriften ­
  und  Lizenzerteilung  und  die  Beschränkung  auf
bestimmte  Zeiten  gesehen,  wie  nach  Reichsgerichtsentscheidung
einem  Bergmann  im  Staate  Utali  nicht  das  Recht  zusteht,  über
8  Stunden  lang  zu  arbeiten,  und  einem  anderen  nicht,  sich  für
Lebenszeit  zu  verheuern.
Das  Recht  auf  Arbeit  ist  also  nicht  absolut,  sondern
von  der  Wohlfahrt  der  Gesellschaft  bedingt,  genau  so  wie
alle  Freiheiten  des  Einzelnen  in  der  Verletzung  fremder  Interessen ­
  ihre  Grenze  finden.
Innerhalb  der  Schranken  der  Bundes-  und  Landesgesetze
hat  nun  der  unorganisierte  Arbeiter  ein  gesetzliches  Recht,  die
Stelle  des  organisierten  einzunehmen  und  er  mag  dasselbe  ausüben,
wo  sich  ihm  Gelegenheit  bietet.  Sein  moralisches  Recht  hierzu
freilich  steht  sehr  in  Frage.  Wie  gegenüber  der  Gesellschaft  im
allgemeinen,  so  hat  jedermann  Pflichten  gegenüber  der  Klasse,
der  er  angehört,  und  der  er  sich  durch  Erfüllung  oder  Vernachlässigung ­
  der  Pflichten  nicht  entziehen  kann.  Das  vorübergehende
eigene  Interesse  auf  Kosten  des  dauernden  Interesses  der  Klasse
zu  suchen,  muss  moralisch  als  ein  Unrecht  bezeichnet  werden.
        <pb n="155" />
        135

Es  mag  sich  für  ihn  der  Verrat  an  seinen  Kameraden  bezahlen,
wie  für  einen  anderen  der  Verrat  seines  Landes,  aber  wenn  man
auch  den  Landesverrat  für  schlimmer  als  den  Klassenverrat  gelten
lässt,  so  bestellt  doch  hier  nur  ein  gradueller,  kein  prinzipieller ­
  Unterschie  d.
Der  Verteidiger  der  Unorganisierten  übersieht  die  Tatsache
der  Existenz  einer  Klasse,  er  sieht  dort  noch  den  mündlichen
Vertrag  zwischen  Meister  und  Gesellen,  wo  der  einzelne  Arbeiter
als  Nummer  997  in  die  bestehenden  Bedingungen  einer  Gruppe
eintritt,  ohne  dass  die  Aktiengesellschaft  sich  um  seine  Existenz
kümmert,  geschweige  denn  ihn  anders  behandelt  und  entlohnt  als
die  anderen  in  der  Gruppe.  Der  Unternehmer  erkennt  das
Bestehen  dieser  Klasse  dadurch  an,  dass  er  nach  Beendigung
eines  Streikes  auch  die  unorganisierten  gleichmässig  mit  aufbessert,
um  „die  Leute,  die  uns  treu  geblieben  sind,  für  diese  Haltung
nicht  biissen  zu  lassen.“
Man  wundere  sich  daher  nicht  darüber,  wenn  der  Gewerkschaftler ­
  wünscht,  dass  der  andere,  der  die  Vorteile  mit  einsteckt,
auch  zu  den  Opfern  beitrage,  und  dass  der  da  erntet,  auch  zu
säen  habe.  Es  liiesse  widernatürliches  von  einem  Menschen
verlangen,  sollte  er  nach  der  Kampfeshitze  des  Tages  mit
kühlem  Gleichmut  auf  seine  Feinde  oder  auch  nur  lauen  Freunde
blicken,  welche  die  Früchte  seines  Schweisses  gemessen.  Wer
sich  weigert,  seinen  Brüdern  zu  helfen,  aber  Nutzen  aus  ihrem
Siege  zieht,  soll  sich  nicht  darüber  beklagen,  wenn  man  ihm  dann
nur  den  Weg  zum  Beitritt  offen  lässt  oder  aber  auffordert,  sich
auf  die  Gemeinschaft  mit  seinesgleichen  zu  beschränken.
Man  soll  es  auch  nicht  als  persönliche  Zänkereien  bezeichnen,
wenn  organisierte  und  unorganisierte  Leute  in  derselben  Arbeitsstätte ­
  nicht  miteinander  auskommen.  Sie  können  zwar  persönliche ­
  Freunde  sein  und  wie  die  Vorposten  feindlicher  Armeen  am
Abend  vor  der  Schlacht  zusammen  zechen.  Aber  die  ungleiche
Stellung  beider  zum  Unternehmer,  der  im  Falle  der  Betriebseinschränkung ­
  den  gefügigeren  von  beiden  vorziehen  wird,  wenn  nicht
die  Überlegenheit  des  Organisierten  inbezug  auf  Leistungsfähigkeit
zu  bedeutend  ist,  muss  zu  Reibereien  führen.  Das  Einsetzen  einer
Preisschneiderei  durch  Unorganisierte  ist  wie  eine  ansteckende
Krankheit,  bringt  die  Lohnskala  der  Gewerkschaft  zu  Falle  und
damit  den  Verlust  des  Arbeitsplatzes  für  die  Organisierten.
Wie  sich  in  England  besonders  im  Textilgewerbe  gezeigt
        <pb n="156" />
        hat,  nimmt  mit  dem  Fortschritt  der  Bewegung  diese  Gegnerschaft
immer  mildere  Formen  an,  und  am  Ende  ist  der  Besitz  einer  Gewerkschaftskarte ­
  eine  ebenso  selbstverständliche,  nicht  als  Druck
empfundene  Vorbedingung,  wie  das  Vorweisen  der  Werkzeuge  und
erforderlichen  Kenntnisse.
In  den  ungelernten  Gewerbezweigen  Amerikas  sind  die  Gegensätze ­
  noch  grösser,  entsprechend  den  Organisationsschwierigkeiten.
Die  Beweglichkeit  der  Arbeiter,  ihre  zugweise  Herbeischaffung
durch  die  Unternehmer,  die  gewerbsmässigen  Streikbrecher  und
endlich  die  von  den  Unternehmern  ausgespielten  Rassengegensätze
sind  da  noch  zu  überwinden.  Aber  die  vereinigten  Bergarbeiter
haben  den  Weg  dazu  gezeigt.
Während  des  schnellen  Umsichgreifens  einer  Bewegung  werden
ihre  Wege  oft  als  unbequem,  weil  ungewohnt,  empfunden.  Gar  bald
wird  man  sich  aber  an  die  Notwendigkeit  der  Organisation  ebenso
gewöhnt  haben  und  sie  ebensowenig  als  Unbilligkeit  mehr  empfinden,
wie  den  Schulzwang.  Das  unveräusserliche  Recht  des  Menschen
auf  beliebige  Arbeitsbedingungen  wird  dann  auf  einer  Stufe  stehen
mit  dem  unveräusserlichen  Recht  des  Kindes  auf  Müssiggang,  und
mit  derselben  Berechtigung  wird  ein  Arbeiter  gehindert  werden,
die  Anforderungen  zu  unterbieten,  die  seine  Klasse  an  ihn  stellt,
mit  der  ein  Kind,  auch  gegen  den  Willen  seiner  Eltern  zu  einem
nützlichen  Glied  der  Gesellschaft  herangebildet  wird.
Von  den  Gewerkschaften,  die  das  gemeinsame  Interesse  aller
Leute  ihres  Gewerbes  vertreten,  hat  man  allerdings  hie  und  da
solche  zu  unterscheiden,  die  ihren  augenblicklichen  Mitgliedern
eine  Vorzugsstellung  einzuräumen  suchen,  fähige  Leute  am  Eintritt ­
  hindern,  unbillige  Eintrittsgelder  fordern,  Lehrlinge  verweigern, ­
  und  dann  durch  Aussperrung  unorganisierter  allerdings
ein  Monopol  auszuüben  drohen.  Man  kann  hohe  Eintrittsgelder  aber
nicht  immer  verwerfen.  Es  mag  manchmal  eine  gewisse  Berechtigung ­
  haben,  einmal  gebrachte  Opfer  zu  kapitalisieren  oder  selbst
einen  plötzlichen  Zustrom  zum  Gewerbe  zu  hemmen.  Die  Höhe  der
aufgespeicherten  Versicherungsfonds,  an  denen  ein  Anteil  erworben
wird,  und  allerlei  andere  Motive  der  Leute  sind  zu  berücksichtigen. ­
  Aber  jedenfalls  kann  in  solchem  Falle  eine  aggressive  Besteuerung ­
  Aussenstehender  das  Gleichgewicht  stören.
Und  zweitens  ist  es  nicht  immer  politisch  klug,  diese
exklusive  Stellung  einzunehmen.  Viele  Arbeiter  können  eher
überredet  als  gezwungen  werden,  sich  zu  organisieren,  und  gar
        <pb n="157" />
        137

mancher  Unternehmer  möchte  nicht  den  Anschein  erwecken,  einem
Druck  der  Arbeiterschaft  nachgegeben  zu  haben.  Wie  in  allen
Zweigen  der  Wirtschaftspolitik  sollte  man  nur  im  Notfall,  wenn
alle  Wege  der  Freundschaft  fehlgeschlagen  sind,  zum  Zwange
seine  Zuflucht  nehmen.
Man  denke  dabei  vor  allem  daran,  dass  die  Gewerkschaftskarte ­
  das  Herz  nicht  umstempelt,  und  ein  Feind  im  Innern  oft  gefährlicher ­
  ist,  als  ein  offener  aussenstehender.  Durch  einen  Einzelnen
kann  der  Unternehmer  über  alle  Pläne  informiert  werden,  und  ein
halbes  Dutzend  kann  bereits  eine  gefährliche  Obstruktion  in  der
Versammlung  herbeiführen.

.33.  KAPITEL.
Label 1 )  und  Boykott.
Das  Recht  zum  Boykott,  wie  das  zu  Streik,  das  Wahlrecht,
das  Recht  Waffen  zu  tragen  und  das  der  freien  Rede  kann  missbraucht ­
  werden.  Es  gibt  keine  Freiheit,  welche  nicht  zu  Missbrauch ­
  und  Härten  führen  könnte.  Das  berechtigt  aber  nicht  im
geringsten  die  wilden  Angriffe  auf  den  Boykott  in  seiner  vernünftigen ­
  und  gemässigten  Anwendung.
Vor  allem  darf  man  nicht  behaupten,  der  Boykott  sei
eine  spezifische  Waffe  der  Gewerkschaften  oder  auch  nur  der
Arbeiterschaft.  Jede  Klasse  der  Gesellschaft  bedient
sich  seiner  fortwährend.  Er  ist  überall  der  Ausdruck  moralischer ­
  Missbilligung  in  Form  eines  sozialen  Ostrazismus.  Dass
ein  Zwang  mit  ihm  ausgeübt  wird,  macht  ihn  noch  nicht  zu
etwas  schlechtem.
In  der  Geschäftswelt  ist  der  Boykott  etwas  alltägliches.
Banken,  Eisenbahnen,  Fabrikanten  und  deren  Vereinigungen
boykottieren  sich  untereinander  und  boykottieren  Zwischenhändler,
Schleuderbazare  und  Schundkonkurrenten.  Ja,  zur  Verhinderung
0  Das  englische  Wort  „label*  heisst  soviel  als  Etikette.  Da  es  aber  in
der  deutschen  Wirtschaftswissenschaft  sich  schon  ziemlich  eingebürgert  hat,  und
bei  „Etikette“  im  Deutschen  niemand  an  die  besondere  Bedeutung  eines  Abzeichens ­
  denkt,  welches  zur  Unterscheidung  der  Waren  aus  Gewerkschafts-Werkstätten
  von  anderen  dient,  ist  statt  des  französischen  Fremdwortes  das
englische  übernommen  worden.
        <pb n="158" />
        138

einer  Verständigung  mit  ihren  Arbeitern  versucht  man  Grubenbesitzer ­
  durch  Steigerung  der  Frachtsätze  zu  ruinieren.
Gewerkschaften  können  Personen  boykottieren,  Unternehmer
oder  andere  Arbeiter,  geschäftlich  oder  gesellschaftlich;  oder  sie
können  Waren  boykottieren,  indem  sie  sich  weigern,  sie  zu  kaufen
oder  an  ihrer  Herstellung  mitzuarbeiten  oder  mit  ihnen  zu
arbeiten.  Dieses  gesetzliche  Recht  des  Arbeiters  steht  nicht
in  Frage.  Und  was  einer  allein  tun  darf,  wird  nicht  dadurch
zum  Unrecht,  dass  sich  Tausende  Zusammenschlüssen,  es  gemeinsam ­
  zu  tun.
Aber  zum  Boykottrecht  gehört  noch  ein  anderes.  Nicht  nur
kann  man  den  Mann  nicht  zwingen,  bei  einem  anderen  ihm  verhassten ­
  zu  kaufen,  mit  ihm  am  Tisch  oder  in  der  Kirche  zu
sitzen,  sondern  er  muss  die  Gründe  für  sein  Benehmen  auch  der
Öffentlichkeit  unterbreiten  können  und  diese  bitten,  sich  zu  entscheiden, ­
  ob  sie  ihm  helfen  wolle  oder  nicht.  Der  Boykott  soll
zu  keiner  geheimen  Intrigue  führen,  sondern  der  Boykottierte  soll
gehört  werden,  bevor  man  ihn  angreift.
Die  Gewerkschaften  wenden  den  Boykott  nicht  nur  zum
Schutze  eigener  Interessen  an,  sondern  auch  solche  anderer  Kreise
sind  oft  damit  verbunden.  Man  denke  nur  an  die  Frage  der  Behandlung ­
  junger  Mädchen  von  Seiten  gewissenloser  Unternehmer,
und  mancher  gesetzlich  nicht  fassbare  Druck  kann  auf  diesem  Wege
eine  gebührende  Antwort  erhalten.  Aber  es  gilt  hier  dasselbe
wie  beim  Streik:  man  wende  ihn  nur  im  Notfälle  an  und  setze
seine  Wirksamkeit  nicht  dadurch  aufs  Spiel,  dass  man  ihn  ausarten ­
  lässt.
Wenn  aber  einige  Gerichtshöfe  versucht  haben,  sich  gegen
den  Boykott  auszusprechen,  so  treiben  sie  ihn  nur  vom  Tageslicht
zu  geheimen  Verabredungen,  und  nehmen  damit  jede  Möglichkeit,
seinen  Missbräuchen  zu  steuern.  Will  man  Schäden  mildern,  so
darf  man  nicht  die  Wurzeln  eines  Privilegs  anhacken,  das  für
die  Gesellschaft  von  so  grosser  moralischer  Bedeutung  ist.
So  sehr  nun  eine  tyrannische  oder  zu  weit  ausgedehnte  Anwendung ­
  des  Boykotts  zu  bedauern  ist,  so  schwer  ist  in  dieser
Frage  eine  Grenze  zu  ziehen;  und  selbst  das  einfache  Rechtsprinzip, ­
  die  Sünden  des  Vaters  nicht  an  den  Kindern  zu  sühnen
und  Unschuldige  nicht  um  der  Schuldigen  willen  büssen  zu  lassen,
ist  schwer  durchzuführen,  wo  der  Angreifer  auf  die  Interessen
der  Gesellschaft  seine  Stellung  unter  dem  Decknamen  eines  Ver ­
        <pb n="159" />
        139

wandten  oder  Freundes  wieder  zu  erhalten  sucht.  Aber  es  gilt
hier  die  allgemeine  Moralregel,  lieber  zehn  Schuldige  laufen  als
einen  Unschuldigen  büssen  zu  lassen.
Und  noch  an  anderen  Stellen  sind  solche  Grenzen  zu  finden.
Es  ist  ein  Unterschied,  ob  ich  eine  Strassenbahn  boykottiere,  die
schlechte  Löhne  zahlt,  oder  ob  ich  Kaufleute  boykottiere,  die  in
den  Wagen  dieser  Bahn  fahren,  oder  ob  ich  Leute  boykottiere,
die  in  den  Läden  der  Kaufleute  kaufen,  die  in  den  boykottierten
Wagen  gefahren  sind.  Je  weiter  der  Boykott  vom  Punkte  seiner
Veranlassung  aus  übertragen  wird,  desto  weniger  wirksam  wird
er.  Man  kann  die  Unterstützung  des  Publikums  erstreben,  aber
nicht  erzwingen.
In  vielen  Fällen  lässt  sich  nun  allerdings  der  sekundäre
Boykott  nicht  vermeiden.  So  ist  z.  B.  im  Kampfe  mit  einer
Zeitung,  die  nicht  auf  einen  Arbeiter-Leserkreis  rechnet,  derselbe
viel  wirkungsvoller  als  der  direkte  Boykott.  Eine  Zeitung  kann
hundert  Zehnpfennig-Abonnenten  leichter  entbehren  als  einige
Tausendmark-Inserenten.  Und  wer  Tausende  an  ein  Blatt  zahlt,
das  seine  Arbeiter  an  greift,  ist  mit  Recht  als  ein  Verbündeter
dieses  Blattes  zu  betrachten.  Im  übrigen  aber  denke  man  bei
Verhängung  eines  sekundären  Boykotts  daran,  dass  die  Ringe,  die
der  Steinwurf  im  stillen  Wasser  zieht,  schwächer  und  schwächer
werden  und  in  der  Ferne  nichts  erzählen  von  dem  Grunde,
aus  dem  der  Stein  geworfen,  und  vielleicht  nur  ein  Lächeln
erregen.
Es  ist  wohl  kaum  nötig,  zu  einigen  Ausartungen  des  Boykotts
noch  besonders  Stellung  zu  nehmen  und  festzustellen,  dass  der
Boykott  von  Schulkindern  gegen  die  Kinder  von  Skebs,  das  gruppenweise ­
  Verlassen  der  Kirche  beim  Eintritt  eines  Skeb  oder  gar,
einem  solchen  Toten  die  letzten  Ehren  zu  verweigern,  töricht  ist.
Während  nun  aber  die  Unternehmer  den  Boykott  immerfort
aufs  Heftigste  angriffen,  haben  sie  sich  doch  in  der  Anwendung
ihrer  schwarzen  Listen  nicht  irremachen  lassen.  1832  beschlossen
die  Schiffsbesitzer  Bostons:  „wir  wollen  keinen  Arbeiter  anstellen, ­
  der  zu  solch  einer  Vereinigung  gehört,  noch  einem
Meister  Aufträge  geben,  der  solche  Leute  anstellt,  solange  ihre
Abmachung  besteht,  die  alten  Arbeitsstunden  nicht  mehr  aushalten
  zu  wollen“.  Die  Unbilligkeit  des  ungebührlichsten  Boykotts ­
  ist  mit  der  Grausamkeit  der  schwarzen  Listen  nicht  vergleichbar. ­
  Führer  und  opferbereite  Freunde  der  Arbeiterbe ­
        <pb n="160" />
        140

wegung  haben  immer  als  Zielscheibe  für  diese  Waffe  gedient,
und  von  Ort  zu  Ort,  von  Land  zu  Land  haben  die  Opfer  ziehen,
Namen  und  Aussehen  wechseln  müssen,  in  der  vergeblichen  Hoffnung ­
  der  Allgewalt  der  schwarzen  Liste  zu  entgehen.  Das  Gesetz ­
  betrachtete  sie  zwar  im  Falle  der  Verabredung  mehrerer
Unternehmer  als  Verschwörung,  aber  mit  der  Konzentrierung
vieler  Betriebe  zu  einer  Gesellschaft  wurde  diese  Bestimmung
immer  hinfälliger.
Der  Boykott  ist  in  der  Begel  eine  öffentliche  Handlung,
schon  um  die  grosse  Masse  zur  Mitwirkung  heranzuziehen.  Die
schwarze  Liste  dagegen  pflegt  ein  Geheimnis  zu  bleiben.  Wo
man  die  früher  üblichen  Empfehlungsbriefe  aufgegeben  hatte,  an
die  man  leicht  geheime  Zeichen  anbringen  konnte,  sind  oft  wieder
Vereinbarungen  getroffen,  ohne  bestimmte  Empfehlung  keine  Leute
aus  anderen  Betrieben  zu  übernehmen.
Das  Label  ist  in  gewissem  Sinne  nur  eine  andere  Phase  des
Boykotts,  oder  seine  Umdrehung.  Der  Boykott  kennzeichnet  den,
mit  dem  man  sich  nicht  einlassen  soll,  das  Label  die  Ware,  die
man  ausschliesslich  benutzen  soll.
Wie  jedes  nützliche  Mitglied  der  menschlichen  Gesellschaft,
so  ist  der  Arbeiter  beides,  Produzent  und  Konsument  von  Gütern.
Als  Produzent  hatte  er  am  meisten  zu  leiden;  um  ihm  zu  helfen,
organisierte  ihn  die  Gewerkschaft  also  naturgemäss  zunächst  auf
dieser  Basis.  Der  Konsument  hatte  im  Wirtschaftsleben,  solange
es  noch  keine  Monopole  gab,  eine  verältnismässig  bessere  Stellung;
er  brauchte  sich  niemandem  zu  verschreiben,  niemandem  seine
ganze  Leistung  zuzuwenden.  Der  Klugheit  der  amerikanischen
Gewerkschaftler  und  besonders  den  Zigarrenniacheru  verdankt
er  nun  die  Nutzbarmachung  seiner  Kraft  als  Konsument  zu
gunsten  seiner  Schwäche  als  Produzent.
Durch  die  Tätigkeit  der  Gewerkschaften  waren  in  Amerika
die  Löhne  auf  einen  Höhepunkt  gebracht  worden,  der  den
Arbeiter  zum  Hauptkonsumenten  aller  Güter  des  Landes  machte.
Um  ihn  nun  dazu  zu  veranlassen,  nur  Waren  zu  kaufen,  die
unter  den  von  ihm  gewünschten  Bedingungen  hergestellt  wurden,
organisierte  ihn  das  Label  als  Konsument.
Dazu  wendet  sich  das  Label  auch  an  einen  weiteren  Kreis
von  Konsumenten,  die,  ohne  den  Arbeitern  direkt  helfen  zu  können,
doch  mit  ihnen  sympathisieren.  Ferner  gewährt  das  Label  dem
        <pb n="161" />
        141

Käufer  eine  gewisse  Garantie  für  die  Qualität  der  Ware  und  einen
Schutz  vor  ansteckenden  Krankheitskeimen  aus  Schwitzbuden.
Die  Zigarrenmacher  schufen  das  Label  in  Amerika  im
Jahre  1874.  Es  bedeutete  damals  besonders  einen  Protest  gegen
chinesische  Arbeit,  die  nach  dem  Vertrag  von  1868  über  die  Weststaaten ­
  flutete.  Trotz  der  starken  Agitation  in  Kalifornien  folgten
die  Vereinigten  Staaten  dem  Vorbild  Australiens  in  der  Ausschliessung ­
  der  Chinesen  erst  1882.  Es  kamen  1866  über  11000
Chinesen  ins  Land  und  1872  begannen  sie  in  der  Zigarrenindustrie
angestellt  zu  werden,  zwar  noch  in  kleiner  Zahl,  aber  doch  eine
Gefahr  für  die  Lohnhöhe  der  weissen  Arbeiter,  die  daher  1874
einen  weissen  Zettel  auf  ihre  Zigarrenkisten  hefteten,  um  zu
zeigen,  dass  weisse  Arbeiter  ihre  Lebenshaltung  gegen  das  Niveau
der  Kulis  verteidigten.  1875  benutzten  die  Zigarrenmacher  von
St.  Louis  ein  rotes  Label  im  Kampfe  gegen  die  Nichtorganisierten
mit  solchem  Erfolg,  dass  man  versuchte,  dasselbe  zu  fälschen.
Auf  der  Chicagoer  Konvention  von  1880  entstand  der  Streit
zwischen  den  Delegierten  von  St.  Louis  und  Kalifornien,  ob  das
weisse  oder  rote  Lebel  angenommen  werden  solle;  ein  östlicher
Delegierter  vermittelte  schliesslich:  „Lasst  uns  die  dritte  Farbe  der
Fahne  nehmen“,  und  seitdem  ist  das  blaue  Label  das  Wahrzeichen
der  organisierten  Zigarrenmacher  des  Landes.
Die  Bedeutung  dieses  Labels  für  die  Gewerkschaftsbewegung
sieht  man  an  seiner  allmählichen  Verbreitung.  Bei  den  Zigarrenarbeitern ­
  wuchs  die  Ausgabe  von  1,59  im  Jahre  1880  auf  22,315
Millionen  Stück  im  Jahre  1900.  Mit  seiner  Hilfe  haben  sich  die
Leute  gegen  die  Fluten  von  Einwanderern,  die  über  das  Gewerbe
gingen,  gegen  Frauen-  und  Kinderarbeit  in  Kasernen  und  Kellern
zu  halten  vermocht.
Ihr  Erfolg  führte  bald  zur  Annahme  des  Labels  in  anderen
Gewerben.  1885  wurde  das  heutige  Hutmacherlabel  eingeführt
und  eroberte  den  Gewerkschaften  viele  Betriebe.  Bis  zum  30.  November ­
  1897  waren  115  Millionen  ausgegeben  und  Anfang  1901
war  der  Monatsbedarf  eine  Million  Stück.  Ebenso  hat  das  Label
den  Kleidermachern  unschätzbare  Dienste  im  Kampf  gegen  die
Schwitzbuden  geleistet.
1891  wurde  das  Label  der  Drucker  eingeführt,  das  in
vielen  Städten  für  alle  öffentlichen  Drucksachen  Erfordernil  ist;
seit  diesem  Jahre  sind  noch  viele  andere  Label  eingeführt,  grosse
Summen  werden  heute  für  Reklame  derselben  ausgegeben,  beson ­
        <pb n="162" />
        142

dere  Zeitungen  bestehen  ausschliesslich  zu  ihrer  Förderung,  und
Label-Ligen  mit  männlichen  und  weiblichen  Mitgliedern  betreiben
die  Propaganda  in  vielen  Staaten.
Im  Anfang  unterstützten  die  Gerichte  die  Unternehmer  bei
der  Nachahmung  der  Label,  indem  sie  dieselben  des  Schutzes
der  Patent-  und  Nachdruckgesetze  beraubten,  da  in
dem  Produkte  kein  Besitzrecht  der  Arbeiter  verkörpert  sei
und  sie  also  durch  Nachdruck  keinen  finanziellen  Schaden  erleiden
könnten.  Diese  Entscheidung  im  Prozess  der  Zigarrenmacher  gegen
Kohnheim  in  Minnesota  wurde  von  verschiedenen  Gerichten  bestätigt. ­
  So  mussten  die  Gewerkschaften  erst  Staatsgesetze  erwirken, ­
  welche  die  Nachahmung  der  Label  unter  Strafe  stellten.
Derartige  Gesetze  waren  bis  1895  in  24  Staaten  erlassen.  Die
verfassungsmässige  Berechtigung  derselben  ist  in  Gerichtsentscheidungen ­
  anerkannt  worden  und  die  Gerichte  von  Illinois  haben
sogar  erklärt,  dass  es  berechtigt  sei,  auf  dem  Label  anzuführen,
dass  es  „im  Kampfe  gegen  schlechtere  Arbeit,  die  von  Kulis,  Gefangenen ­
  und  in  schmutzigen  Werkstätten“  diene. 1 )
Alle  Vorsichtsmassregeln  sind  getroffen,  um  das  Label  nur
durch  ein  Mitglied  der  Gewerkschaft  anbringen  zu  lassen.  Es
besteht  meist  aus  einem  gedruckten  Papierstreifen,  der  auf  die
Waren  oder  ihre  Packung  geklebt  wird.  Die  Kleidermacher  nähen
es  an  der  Innenseite  der  Taschen  an,  die  Stiefelarbeiter  drücken
es  mit  einem  Stahlstempel  auf  die  Sohle,  die  Hufschmiede  ebenso
auf  das  heisse  Eisen,  die  Ziegelmacher  stempeln  es  mit  einer
Messingwalze  dem  weichen  Ton  ein.  Einzeln  werden  Label  nicht
verkauft;  sie  sind  numeriert  und  einer  genauen  Buchführung
unterworfen.
Das  Label  ist  also  eine  Versicherung  zwischen  Arbeiter  und
Konsument.  Niemand  wünscht  ein  Hemd  auf  dem  Körper  zu
tragen,  eine  Zigarre  in  den  Mund  zu  stecken,  die  von  schmutzigen
oder  kranken  Menschen  gemacht  ist,  aber  ohne  Label  kann  er
nicht  wissen,  ob  mehr  als  die  äussersten  Anforderungen  des  Gesetzes ­
  erfüllt  sind.  Teilweise  tritt  dazu  noch  eine  Qualitätsgarantie; ­
  die  Zigarrenarbeiter  bringen  kein  Label  auf  Zigarren
an,  die  unter  80  Mk.  das  Tausend  verkauft  werden.
Die  Hauptsache  aber  bleibt  die  Organisierung  der  Arbeiter
als  Konsumenten,  auf  die  die  Unternehmer  jedes  Jahr  mehr  anl

 )  Siehe  den  Artikel  von  John  Graham  Brooks  im  Blatt  des  Arbeitsamtes.
        <pb n="163" />
        143

gewiesen  werden.  Die  Hebung  der  Konsumenten  auf  ein  Niveau
minimaler  Ansprüche,  wie  es  der  Produzent  hat,  schützt  den
Fabrikanten  wiederum  vor  Schundkonkurrenz.
Und  gegenüber  der  Überlegenheit  des  Unternehmers  im
Streik,  bei  dem  dem  Arbeiter  der  Wert  seines  Tauschartikels  verloren ­
  geht,  hat  der  erstere  hier  unter  der  Aufhäufung  eines  Gutes
zu  leiden,  für  das  er  keinen  Absatz  findet.  Für  die  mächtigsten
Gesellschaften,  die  das  meiste  Geld  für  Keklame,  d.  h.  für  den
Absatz  ausgeben,  ist  der  Besitz  des  Label  von  der  grössten  Bedeutung. ­
  Und  so  wird  die  strategische  Stellung  der  Arbeiterschaft ­
  langsam  mit  ihrer  Erziehung  zu  dem  erwünschten  Einfluss
gelangen.
Anm.:  Es  soll  doch  hier  das  andere  so  erfolgreiche  Kontrollmittel  nicht
unerwähnt  bleiben,  welches,  wie  das  Label  die  Ware,  so  den  Menschen  erkenntlich ­
  zu  machen  bestimmt  ist;  es  ist  der  von  Parteien  und  Logen  übernommene
Knopf  (button),  welcher,  jeden  Monat  in  der  Farbe  wechselnd,  als  Monatsquittung ­
  für  den  Mitgliedsbeitrag  im  Knopfloch  getragen  wird;  damit  ist  jeder
säumige  Zahler  dauernd  von  allen  Mitgliedern  wie  vom  Publikum  zu  erkennen
und  kann  nötigenfalls  bequemer  von  der  Arbeit  ausgeschlossen  werden.
D.  Übers.

34.  KAPITEL.
Kapital  und  Arbeit  im  Kriege.
Der  Normalzustand  der  Industrie  ist  der  Frieden.  Während
wir  täglich  von  Streiks  und  Aussperrungen  lesen,  verliert  doch
der  durchschnittliche  Arbeiter  in  den  betr.  Betrieben  weniger
als  einen  Tag  im  Jahre  auf  diese  Art.  Die  durchschnittliche
Streikdauer  ist  23  Tage,  aber  der  Unternehmer  hat  durchschnittlich ­
  30  Jahre  Frieden  auf  jeden  Streik.  Die  durchschnittliche
Aussperrung  dauert  97  Tage,  aber  weniger  als  2%  der  Fabriken
haben  im  Jahre  eine  solche  zu  verzeichnen.
Wie  bei  allen  dramatischen  Ereignissen,  so  wird  auch  beim
Streik  die  Häufigkeit  übertrieben.  Jeder  Mord  in  der  Stadt  New
York  wird  in  Tausenden  von  Blättern  berichtet,  aber  deshalb  ereignet ­
  sich  ein  solcher  im  Verhältnis  zur  Einwohnerzahl  doch  so
selten,  dass  sich  niemand  davor  fürchtet.  Gewisse  Dinge  bleiben
im  Gedächtnis  so  haften,  dass  wir  ihre  Seltenheit  übersehen.
        <pb n="164" />
        144

Der  Streik  ist  eine  Methode  des  Vertragsschlusses  und
bringt  nicht  notwendig  Feindschaft,  Hass,  Beschuldigungen  oder
Bitternis  mit  sich.  Er  ist  die  Überlegungsfrist  von  Käufer  und
Verkäufer,  bis  sie  sich  auf  einen  Preis  einigen,  genau  wie  wenn
der  Kunde  Zucker  zu  50  Pf.  das  Kilo  kaufen  will  und  der  Kaufmann ­
  55  Pf.  verlangt.  Mit  diesem  Handeln  mag  beim  Einkauf
manche  Zeit  verloren  werden,  und  während  dieses  Handelns  stellt
die  Fabrik  still.
Da  der  Streik  also  die  Verzögerung  eines  Vertragsschlusses
bedeutet,  ist  die  Vertragsfreiheit  seine  erste  Voraussetzung.
Wenn  die  Juden  die  Arbeit  am  Pyramidenbau  niederlegten,  weil
man  ihnen  kein  Stroh  lieferte,  so  war  das  kein  Streik,  denn  sie
waren  Sklaven  ohne  Vertragsfreiheit.  Die  römischen  Sklavenaufstände, ­
  die  Bauernerhebnngen  in  Deutschland,  Frankreich  und
England  hatten  nichts  mit  einem  Streik  zu  tun;  sie  wurden  mit
Waffengewalt  niedergeworfen,  weil  der  Staat  auf  dem  Standpunkt
beharrte,  niemand  dürfe  in  der  ihm  angewiesenen  Stellung  die
Arbeit  verweigern.  Erst  mit  der  Gewerbefreiheit  ist  Unternehmern
wie  Arbeitern  die  Möglichkeit  gegeben,  über  Arbeitsbedingungen
zu  verhandeln  und  solche  zu  verweigern.
Die  Gewerkschaften  sind  nicht  zum  Zwecke  der  Streikführung
organisiert,  wie  man  so  oft  behauptet  hat,  sondern  sie  benutzen
denselben,  wenn  es  notwendig  ist,  zur  Erreichung  ihrer  Ziele,
nämlich  besserer  Arbeitsbedingungen.  Sie  sind  vorbereitet  für
denselben,  aber  sie  wünschen  denselben  ebenso  wenig,  wie  die
Vereinigten  Staaten  den  Krieg,  zu  dem  sie  gerüstet  sind.  Es  ist
richtig,  dass  in  fortgeschrittenen  Ländern  mit  starker  Organisation
Streiks  häufiger  sind;  sie  sind  in  Amerika  häufiger  als  in  England,
in  England  häufiger  als  in  Frankreich,  in  Frankreich  häufiger  als
in  Italien.  Dieselben  Wirtschaftszustände,  welche  zur  Organisation
drängen,  drängen  zur  Besserung  der  Arbeitsbedingungen.
Hier  und  da  mag  ein  Streik  aus  nichtigem  Grunde  begonnen
werden,  meist  aber  hat  der  Wunsch  der  Arbeiter  auf  Besserung
ihrer  Lage  eine  gute  Berechtigung.  Nach  dem  Bericht  des
Arbeitsamtes  wurden  von  1881  —1900  41,4%  der  Streiks  um  höhere
Löhne,  6,9  °/ 0  um  Aufrechterhaltung  der  alten  Löhne  gefochten.
Das  wären  also  die  Hälfte;  und  von  den  übrigen  handelte  es  sich
bei  der  Hälfte  um  Verkürzung  des  Arbeitstages.  Nur  ein  Streik
von  je  16  galt  der  Anerkennung  der  Gewerkschaft  und  nur  einer
auf  je  19  der  Absicht,  den  Ausschluss  nichtorganisierter  Arbeiter
        <pb n="165" />
        145

oder  unbeliebter  Vormänner.  Bei  1%  der  Streiks  verlangte  man
Wiedereinsetzung  entlassener  Gewerkschaftsbeamten  und  in  weniger ­
  als  1  °/ 0  war  die  Lehrlingsfrage  Kampfobjekt.  Nur  einer  auf  je
700  Streiks  betraf  die  Einführung  von  neuen  Maschinen,  während
man  den  Gewerkschaften  diese  Maschinenfeindschaft  so  oft  vorwirft. ­

Jedermann  wird  einen  Streik  vermeiden,  wo  das  Ziel  auf
friedlichem  Wege  erreichbar  ist;  aber  im  Streik  liegt  ebensowenig
etwas  unmoralisches,  als  in  der  Forderung  höherer  Löhne.  Leute,
die  kein  Interesse  an  der  Arbeiterbewegung  haben,  regen  sich  über
die  ihnen  unbequemen  Streiks  auf,  deren  Gründe  vielleicht  viel
tiefer  liegen,  als  der  Anlass  zum  Ausbruch  vermuten  lässt.  Und
wenn  man  einen  Streik  vermeiden  würde,  nur  weil  seine  Kosten
grösser  sind  als  der  in  Frage  stehende  Gewinn,  so  würden  die
Unternehmer  bald  schrittweise  die  Bedingungen  verschlechtern.
Wie  jede  Organisation,  muss  auch  die  Gewerkschaft  lieber  Millionen
zur  Verteidigung,  als  einen  Pfennig  Tribut  zahlen.  Wer  einen
Streik  für  unüberlegt  erklärt,  weil  er  nicht  sieht,  wie  die  Gemüter
jahrelang  erbittert  worden  sind,  gleicht  dem  Richter,  der  in  allen
kleinen  Fällen  den  Kläger  abweist,  um  die  Streitsucht  nicht  zu
fördern  und  auf  diese  Weise  den  Armen  rechtlos  macht.
Die  Witzblätter  enthalten  Bilder,  die  dem  törichten  Arbeiter
zeigen,  wie  er  das  Füllhorn  des  wirtschaftlichen  Aufschwungs
umstürzt:  was  er  auch  tun  mag,  der  Arbeiter  ist  ein  Tölpel.
Wenn  man  in  schlechten  Zeiten  seine  Löhne  herabzuschrauben
sucht,  dann  wendet  sich  das  unabänderliche  Gesetz  von  Angebot
und  Nachfrage  gegen  ihn;  und  in  guten  Zeiten  —  zerstört  er
den  Aufschwung;  unter  normalen  Umständen  wird  er  dann  wahrscheinlich ­
  keinen  Grund  zur  Änderung  haben.  Die  Zeit  des  Aufschwungs ­
  ist  für  den  Arbeiter  die  richtige,  seine  Lage  zu  bessern,
da  in  ihr  die  Preise  steigen  und  mit  ihnen  der  Profit  des  Unternehmers. ­
  Lässt  man  diese  Zeit  vorübergehen,  so  wird  der
Profit  kapitalisiert  und  die  Aussichten  auf  Besserung  sind  ins
Blaue  hinausgeschoben.
Während  im  Publikum  die  Gegnerschaft  gegen  Streiks  an
sich  nachlässt,  hört  man  noch  oft  Sympathiestreiks  verurteilen,  in
denen  die  Leute  nicht  für  sich  selbst,  sondern  für  ihre  Kameraden
kämpfen.  Diese  Abneigung  rührt  zum  Teil  daher,  dass  auf  diese
Weise  Verletzungen  von  Verträgen  vorgekommen  sind;  in  diesem
Falle  aber  ist  nicht  nur  ein  Sympathiestreik,  sondern  jeder  Streik,
io
        <pb n="166" />
        —  146

wie  jeder  Boykott  ein  Unrecht.  Und  das  zweite  ist  die  Furcht,
dass  auf  diese  Art  wegen  einer  Streitfrage  die  ganze  Arbeiterwelt ­
  in  den  Kampf  verwickelt  werden  könne.  Und  wie  schon
beim  Boykott  gesagt:  das  Publikum  mag  in  einem  einzelnen  Streitfall ­
  die  Partei  der  Arbeiter  ergreifen,  für  eine  Ausdehnung  auf
fernerliegende  Gebiete  ist  es  selten  begeistert  und  man  muss  mit
dieser  Stimmung  rechnen.
Aber  auch  hier  gibt  es  Fälle,  in  denen  die  Aufopferung  für
andere,  welche  wie  nichts  anderes  im  Wirtschaftsleben  die  Bruderschaft ­
  und  Solidarität  der  Arbeiter  besiegelt,  begeisternd  wirkt.
Je  schlimmer  die  Unterdrückung  der  Leute  in  einem  Gewerbe  ist,
desto  schwächer  sind  oft  die  Organisationen,  und  sie  können  nur
mit  Hilfe  ihrer  bessergestellten  Brüder  gehoben  werden.  Ja,
einige  Vereinigungen,  die  noch  nicht  zu  grossgewerkschaftlicher
Verbündung  gekommen  sind,  haben  sich  das  Kocht  des  Sympathiestreiks ­
  in  ihren  Verträgen  besonders  Vorbehalten  —  ähnlich  der
Streikklausel  in  den  Lieferungsverträgen  der  Unternehmer.  Aber
nur  3%  der  Streiks  in  den  Jahren  1880—1900  waren  aus  Sympathie ­
  erklärt  und  es  scheint  noch  eine  Tendenz  der  Abnahme  zu
bestehen.
Endlich  wird  als  Anklage  vorgebracht,  Streiks  seien  oft
durch  die  Beamten  der  Vereinigungen  veranlasst.  Einige  Leute
scheinen  die  sonderbare  Ansicht  zu  haben,  durch  einen  Streik
könne  ein  Arbeiterführer  etwas  gewinnen,  oder  die  Leute  gäben
ihre  Stellung  auf,  um  den  „Agitatoren“  auf  irgend  eine  dunkle
Weise  etwas  zuzuwenden.  In  Wirklichkeit  hängt  die  Sache  gerade
am  andern  Haken.  Die  Arbeit  der  Beamten  verdreifacht  sich  beim
Ausbruch  des  Streiks,  und  ihr  Gehalt  wird  herabgesetzt.  Die
Entlohnung  des  Gewerkschaftsbeamten  gleicht  der  eines  chinesischen ­
  Arztes,  der  nur  bezahlt  wird,  solange  der  Patient  gesund
ist.  Während  des  Kohlenstreiks  von  1902  zahlten  die  Beamten
der  Vereinigten  Bergarbeiter  35%  ihres  Monatsgehaltes  in  den
Streikfonds,  und  die  von  einem  schmalen  Gehalt  von  280—300  Mk.
monatlich  sich  etwas  abgespart  hatten,  stürzten  sich  in  Schulden,
während  sie  12  —  15  Stunden  täglich  für  die  Gewerkschaft  arbeiteten. ­
  Die  naive  Behauptung,  die  Agenten  der  Gewerkschaften
verursachten  die  Streiks,  ist  so  kindisch  wie  der  Glaube,  die  Dampfpfeife ­
  liesse  den  Zug  laufen.  In  allen  Gewerkschaften  sind  die
Beamten,  vom  örtlichen  Geschäftsführer  oder  Wanderagenten  bis
zum  internationalen  Vorsitzenden,  Hüter  des  Friedens,  das  konser ­
        <pb n="167" />
        147

vative  Element,  das  die  aggressive  Tendenz  der  Mitglieder  mässigt.
Der  Geldverlust  ist  für  den  Beamten  noch  die  geringste  seiner
Einhussen.
Die  demokratische  Verfassung  unserer  Gewerkschaften  lässt
die  Entscheidung  über  einen  Streik  stets  den  Mitgliedern.  Mag
nun  im  Einzelfalle  die  Schwierigkeit  der  Frage  dem  Führer  einen
gewissen  Einfluss  auf  die  Abstimmung  geben,  so  lastet  am  Vorabend ­
  eines  grossen  gewerblichen  Kampfes  auf  ihm  eine  so  beispiellose ­
  Verantwortlichkeit,  dass  gerade  ihn  die  entgegengesetzte
Stimmung  des.Leichtsinns  beherrschen  muss,  von  dem  man  behauptet, ­
  dass  ihn  die  Führer  in  die  Massen  tragen.
Man  sehe  einen  solchen  Mann  nur  einmal  stehen  vor  der
Wahl  zwischen  diesen  beiden  Wegen,  von  denen  beide  die
Schatten  sicherer  Gefahr  voranwerfen:  auf  der  einen  Seite  die
wachsende  Unzufriedenheit,  die  düstere  Erregung  Beschäftigungsloser, ­
  der  Hass  zwischen  den  Streikenden  und  Arbeitenden,  das
Aneinandergeraten  der  Haltloseren  auf  beiden  Seiten,  Gewalttätigkeit ­
  und  vielleicht  Mord;  Leiden  und  Qual  der  Männer,  die
Frauen  und  Kinder  hungern  sehen,  am  Ende  die  Verzweiflung
und  die  Zerstörung  der  mühevollen  Arbeit  vieler  Jahre.  Und  doch
andererseits  die  ganze  Geschichte  der  Bewegung;  das  Aufwärts
durch  Kampf  und  Opfer  und  Leiden;  die  zeitweiligen  Verluste
durch  Feigheit  und  Bangen,  aber  der  Sieg  nach  gefahrvollen  und
selbst  mit  Menschenleben  bezahlten  Kämpfen.  Ein  Führer,  der  mit
einer  solchen  Gefahr  spielen  könnte,  der  nicht  kühl  die  Aussichten
für  und  wider  berechnet,  und  irgend  ein  anderes  Motiv,  als  die
edelsten  und  höchsten,  uneigennützigsten  mit  sprechen  liesse,  -
ich  glaube,  es  kann  keinen  solchen  Verräter  an  der  Sache  der
Arbeit  geben,  keinen  solchen  Benedikt  Arnold!*)

*)  Arnold  verriet  die  Staaten  an  England  im  Unabhängigkeitskriege.
Der  Übersetzer.
10*
        <pb n="168" />
        148

35.  KAPITEL.
Moralische  und  wirtschaftliche  Gesichtspunkte ­
  des  Streiks.
Man  kann  die  Streiks  vom  praktischen  oder  vom  idealistischen
Standpunkt  aus  betrachten.  Vom  idealistischen  sind  sie  eine  rohe
Form  der  Austragung  von  Wirtschaftsstreitigkeiten;  eine  Frage
der  Ausdauer  und  Macht,  nicht  des  Hechtes;  wie  jeder  Krieg,
von  Grausamkeit  und  Leiden  begleitet  ;  wie  ein  Lehnskonflikt,  in
den  ausser  den  unmittelbar  Streitenden  eine  Masse  anderer  mit
verwickelt  werden.  Und  so  könnte  vom  idealistischen  Gesichtspunkt ­
  aus  die  Notwendigkeit  der  Streiks  eine  der  stärksten  Anklagen ­
  gegen  unsere  Gesellschaftsordnung  bilden.
Könnte  auf  irgend  eine  Weise  eine  allmächtige,  allweise  und
allgütige  Regierung,  ohne  Freiheit  und  Gedeihen  der  einzelnen
zu  verletzen,  Entschädigungsraten  und  Bedingungen  für  alle  Arbeiter ­
  festsetzen,  sei  es  nun  in  einer  idealen  Form  des  Sozialismus
oder  durch  eine  derartige  Harmonisierung  der  Klasseninteressen,
dass  nicht  zwei  Menschen  dasselbe  Gut  begehrten,  —  dann  wären
Streiks  allerdings  überflüssig.  Bei  der  Unvollkommenheit  der
Menschheit  bestehen  sie  aber  einmal,  können  sie  durch  die  Gewerkschaften ­
  höchstens  gemildert  und  in  ihrer  Zahl  beschränkt  werden.
Wie  schon  erwähnt,  muss  mit  zunehmender  Stärke  und  Ruhe
der  Arbeiterorganisationen  das  Verhältnis  zwischen  Arbeit  und
Kapital  sich  bessern.  Die  wirtschaftliche  Erziehung  beider  Parteien
führt  sie  von  überstürzten  Kriegserklärungen  zum  Verhandlungstisch, ­
  und  nur  wo  eine  von  beiden  unvernünftig  und  unbelehrbar
ist,  wird  sie  die  Folgen  fühlen  müssen.
Die  Verantwortlichkeit  liegt  immer  auf  der  Seite,  die  den
entscheidenden  Schritt  getan  und  die  Kriegserklärung  ausgesprochen ­
  hat.  Und  da  man  oft  nicht  entscheiden  kann,  auf  welcher
Seite  die  Feindseligkeiten  begonnen  wurden,  lässt  sich  zwischen
Streik  und  Aussperrung  auch  keine  feste  Grenze  ziehen.
Nicht  nur  Feinde,  sondern  auch  viele  Freunde  der  Arbeiter
behaupten,  ein  Streik  mache  sich  niemals  bezahlt.  In  einem  Monat
werde  mehr  verloren,  als  man  hoffen  könne,  in  Jahren  wieder  zu
gewinnen.  Diese  Pfennigrechnung  ist  ebenso  unvollständig  wie
        <pb n="169" />
        149

falsch.  Mit  demselben  Rechte  müsse  man  den  Amerikanern  vorwerfen, ­
  die  Kriegskosten  gegen  England  seien  hundertfach  grösser
gewesen,  als  die  seither  gezahlten  Steuerabgaben;  sie  verzinsten
sich  daher  nicht.  Ein  Streik  muss  von  einem  höheren  Standpunkte
aus  betrachtet  werden,  als  dem  des  Geschäftes.  Aber  auch  die
Kosten  sind  vielfach  übertrieben  worden.  In  einer  Zusammenstellung ­
  aller  Arbeitseinstellungen  des  Landes  vom  1.  Januar  1881  bis
31.  Dezember  1900  gibt  Caroll  D.  Wright  die  Verluste  für  Unternehmer ­
  nnd  Arbeiter  zusammen  auf  2  Milliarden  Mark  (469  Mill.  Doll.)
an.  5 / 6  dieser  Summe  schreibt  man  etwa  den  Streiks,  x / 6  den
Aussperrungen  zu.
Wenn  man  diese  kolossale  Summe  verteilt,  so  gibt  dies  nur
einen  monatlichen  Verlust  von  12  Pfennigen  (3  c)  auf  den  Einwohner. ­
  Der  Durchschnittsarbeiter  hat  also  bedeutend  weniger
als  1%  seines  Einkommens  diesem  Wirtschaftskampfe  geopfert.
Die  Nation  hat  in  der  gleichen  Zeit  mehr  als  fünfmal  soviel  für
Pensionen,  und  allein  in  den  letzten  vier  Monaten  mehr  für  Bahnfrachten ­
  gezahlt.  Und  dasselbe  gilt  für  die  verlorene  Zeit.  Die
eingebiisten  194  Millionen  Arbeitstage  geben  verteilt  weniger  als
einen  Tag  jährlich  für  den  erwachsenen  Arbeiter,  weniger  Verlust, ­
  als  die  Feier  eines  unserer  nationalen  Feiertage  mit  sich
bringt,  und  weniger  als  V50  Zuschlag  zur  Sonntagsruhe.  Durch
einen  Zuschlag  von  4  Minuten  zu  jedem  Arbeitstag  wäre  der  Gesamtverlust ­
  mehr  als  ausgeglichen.
„Aber  diese  Zeit“,  sagt  Direktor  Wright,  „stellt  keinen  absoluten ­
  Verlust  dar,  da  sie  die  Notwendigkeit  vermindert,  die  Betriebe ­
  zu  anderer  Zeit  stillzusetzen  oder  einzuschränken,  sei  es
wegen  Anpassung  an  die  Nachfrage  des  Marktes  oder  zum  Zwecke
von  Reparaturen.“  Dies  gilt  vor  allem  für  die  Kohlenindustrie,
welche  all  der  Streiks  in  dieser  Zeit  betrifft.  In  ihr  werden
jährlich  sicher  nicht  mehr  als  10  Tage  durch  Streiks,  aber  volle
111  Tage  durch  Aussetzen  verloren.  Das  heisst  also,  vor  dem
grossen  Konflikt  des  Jahres  1902  haben  im  Streikfall  die  Arbeiter
den  Termin  des  Aussetzens  bestimmt,  den  sonst  der  Unternehmer
nach  seinen  geschäftlichen  Rücksichten  festsetzte.
Aber  so  gering  der  Verlust  durch  Streiks  für  die  ganze
Arbeiterschaft  ist,  so  hart  ist  er  für  den  einzelnen,  und  der  Hunger
von  heute  wird  nicht  gestillt  durch  das  Schmausen  morgen.
Zu  ihren  Verlusten  kommen  die  des  Publikums,  das  eines
Verkehrsmittels  beraubt  wird,  oder  dem  die  Preise  gesteigert,  und
        <pb n="170" />
        150

dem  in  den  Streikklauseln  eine  grosse  Unsicherheit  auferlegt  wird.
Aber  es  erntet  auch  Vorteile  von  einem  gutüberlegten  Streik.
Die  augenblicklich  störend  empfundene  Erschütterung  des  Wirtschaftslebens ­
  führt  Arbeiter  wie  Unternehmer,  die  in  ausgetretenen
Gleisen  gingen,  zu  Wechsel  und  Fortschritt  in  den  Methoden.
Durch  Maschinenverbesserung  ist  nach  einem  Streik  die  Leistung
eines  Gewerbes  oft  grösser  gewesen  als  vorher.
Vernünftige  Streiks  haben  sich  bezahlt  gemacht  und  werden
sich  weiter  bezahlen.  Was  steht  diesem  Verlust  von  l°/ 0  des  Lohnes
und  1%  der  Zeit  für  ein  Gewinn  gegenüber  allein  an  Lohnerhöhungen ­
  und  Arbeitszeitverkürzungen,  die  durch  Furcht  vor  Streiks
erreicht  werden;  und  wie  ist  vor  allem  der  Arbeiter  moralisch
auf  eine  andere  Stufe  innerhalb  der  Gesellschaft  gehoben  worden.
Niemand  behauptet,  dass  alle  diese  Fortschritte  durch  Streiks
erreicht  worden  seien.  Aber  wenn  man  alles  das  abzieht,  was  auf
Kechnung  des  technischen  Fortschrittes  entfällt,  so  bleibt  weit
über  1%  Gewinn  übrig,  der  durch  die  wirtschaftliche  Kräftigung
der  Arbeiterschaft  zustandekam.  Mag  sich  ein  einzelner  Streik
nicht  bezahlen,  ihr  Zusammenwirken  lohnt  die  gemeinsamen  Kosten
reichlich.
Wer  seine  Stimme  so  laut  erhebt  für  das  Kecht  auf  Arbeit,
der  muss  auch  seine  Umkehrung  anerkennen:  das  Kecht,  einzeln
oder  gemeinsam  die  Arbeit  niederzulegen.  Die  moralische  Berechtigung ­
  eines  Übels  hängt  doch  davon  ab,  ob  ein  grösseres  Übel
damit  bekämpft  wird.  Und  ich  denke,  das.  amerikanische  Volk
wird  industrielle  Unterdrückung,  Schwitzbuden,  Ausbeutung  von
Frauen  und  Kindern  noch  als  das  grössere  Übel  anerkennen.
Die  Entstehungsgründe  der  Streiks  haben  wir  bereits  zahlenmässig
angeführt,  bliebe  noch  zu  erwähnen,  dass  über  die  Hälfte  von
ihnen  vollständig,  1 / 8  teilweise  erfolgreich  und  nur  weniger  als
3 / g  erfolglos  gewesen  sind.
Es  ist  immer  die  höher  stehende  Klasse  der  Arbeiter  gewesen, ­
  die  gestreikt  hat,  nicht  das  Lumpenproletariat.  „Arbeitsstreitigkeiten“ ­
  sagt  Direktor  Wright,  „sind  das  Ergebnis  einer
höheren  Bildung  .  .  .  Dummköpfe  streiken  nicht.  Es  gehört  die
Einsicht  dazu,  die  eigene  wirtschaftliche  Lage  zu  begreifen,  ehe
man  zu  diesem  letzten  Mittel  greift“.  Wie  allein  in  höher  zivilisierten ­
  Ländern,  so  sind  auch  in  unseren  fortgeschritteneren
Staaten  diese  Konflikte  häufiger,  und  so  werden  auch  in  einem
berechtigten  Streik,  der  den  Ausdruck  einer  „göttlichen  Unzu-
        <pb n="171" />
        friedenlieit“  darstellt,  die  Helden  des  Volkes  im  Vordertreffen
stehen.
Mit  jedem  Kampf  für  ein  Prinzip  oder  für  einen  Kulturfortschritt ­
  ist  abgesehen  von  materiellen  Erfolgen,  ein  grosser
moralischer  Gewinn  verknüpft.  Es  wird  wenige  moralische
Kräfte  geben,  die  den  Menschen  mehr  heben,  als  ein  solcher
Ausdruck  gerechter  Entrüstung,  und  das  Zusammenschweissen
einer  Armee  ungehobelter  Männer  unter  einem  Gedanken.  Wenn
man  über  die  Erregung  von  Bitterkeit  zwischen  Unternehmer  und
Arbeiter,  zwischen  Organisierten  und  Nichtorganisierten  spricht,
so  soll  man  auch  beachten,  wie  ein  Streik  oft  die  Luft  reinigt,
und  die  Kompensation  nicht  vergessen,  dass  sie  das  Band  gegenseitiger ­
  Aufopferung  um  die  Kämpfer  für  das  Gesamtwohl
schlingen.  Wenn  wir  im  militärischen  Sinne  sprechen,  ist  ein
Streik  eher  eine  Belagerung,  als  ein  Sturm.  Er  kann  nicht
durch  eine  Einzelhandlung  gewonnen  werden,  sondern  nur  durch
geduldige,  ausdauernde  Kombinationen;  da  heisst  es  sparen  mit
den  Vorräten,  dem  bedürftigeren  Nachbar  helfen,  und  alle  Erregung ­
  bemeistern.  Wenn  die  Nahrungsmittel  schrumpfen,  die
Kinder  blässer  werden,  andere  die  verlassene  Stelle  ausfüllen,
vielleicht  für  höhere  Löhne,  und  die  Agenten  des  Unternehmers
ihm  täglich  erzählen,  dass  andere  übertraten,  und  er  ein  Tor
sei,  sich  für  jene  zu  opfern;  wenn  man  ihn  durch  Bestechung
oder  Angebot  einer  besseren  Stellung  zu  gewinnen  sucht,  dann
muss  er  den  polternden  Stänkern,  die  vom  Unternehmer  als
Privatpolizei  angestellt  sind,  die  andere  Backe  hinhalten  und
jedem  Streit  aus  dem  Wege  gehen.  Unmenschliche  Tugenden
werden  gefordert  und  Helden  erwachsen.  Aber  von  den  hunderttausend ­
  selbstlosen  Duldern  schweigen  die  Blätter,  wenn  aber  ein
einziger  einen  Stein  aufhebt,  dann  feuern  es  die  Drähte  nach
allen  Enden  der  Welt.
Wenn  in  einem  solchen  ehrenvollen  Streite  die  Leute  ihr
letztes  Stückchen  Brot  auf  die  Wagschale  legen  und  Schulter  an
Schulter  die  furchtbare  Schlacht  kämpfen,  dann  kann  es  kein
Unterliegen  geben.  Es  ist  für  die  Gewerkschaften  eine  alte  Wahrheit: ­
  ein  verlorener  Streik  bedeutet  einen  gewonnenen  Streik.
Die  Leute  mögen  das  Feld  räumen,  ausgehungert,  geschossen  und
geschlagen,  sie  mögen  an  ihrem  Lohn  noch  verlieren  —  aber  andere ­
  sind  durch  ihren  Kampf  ermutigt;  ihre  Genossen  und  dereinst ­
  sie  selber  gewinnen  durch  das  Opfer;  gegen  Angriffe  ge ­
        <pb n="172" />
        152

wissenloser  Unternehmer  schützt  nicht  nur  die  Möglichkeit,  einen
Streik  zu  gewinnen,  sondern  auch  die  Willigkeit,  selbst  eine  aussichtslose ­
  Schlacht  zu  schlagen.
So  ideal  diese  Wirkungen  sein  mögen,  keine  besonnene  Gewerkschaft ­
  wird  zum  Streik  anders  als  im  äussersten  Notfall
greifen.  In  England  wie  Amerika  hat  die  Organisation  als  Vorkämpfer ­
  für  den  Frieden  im  Wirtschaftsleben  gewirkt.  Wie
durch  den  Zusammenschluss  zu  einem  starken  Volke  der  ewigen
Fehde  zwischen  den  zänkischen  Fürsten  gesteuert  wird,  und  die
Kriege  seltener,  je  mehr  sie  gefürchtet,  so  bringt  die  Gewerkschaft ­
  den  Frieden,  weil  sie  im  Notfall  den  Kampf  so  furchtbar
führen  könnte.  Dazu  helfen  die  Unternehmer,  die  die  Kollektivarbeits-Verträge ­
  begünstigen,  und  nur  die,  welche  die  diplomatischen ­
  Beziehungen  abbrechen  und  ihr  eigenes  Geschäft  nach
ihrem  eigenen  Kopfe  leiten  wollen,  sind  für  die  Mehrzahl  der
noch  ausbrechenden  Streiks  verantwortlich.

36.  KAPITEL.
Die  Streikleitung.
Die  Verantwortlichkeit  eines  Arbeiterführers  ist  nicht  mit
der  Streikerklärung  zu  Ende.  Der  Streik  mag  moralisch  und
politisch  noch  so  berechtigt,  ein  unvermeidliches  Auf  bäumen  gegen
unhaltbare  Zustände  und  mit  den  grössten  Siegesaussichten  eingeleitet ­
  sein,  ohne  gute  Führung  schwinden  diese  dahin.
Wie  viele  Fragen  sind  mit  der  Leitung  eines  Streikes  verknüpft, ­
  und  durch  plötzliches  Auftauchen  einer  neuen  kann  der
ganze  Bau  zusammenfallen.  Da  ist  vor  allem  der  Mut  der
Schwächeren  zu  heben,  und  von  der  Hoffnung  der  anderen  ihnen
ein  Teil  zuzuführen;  da  ist  der  Ausgleich  zu  finden  zwischen
einer  Erhaltung  der  Kassen  und  der  Gewährung  von  Hilfe;  da
muss  man  die  eigenen  Einnahmen,  Stärke  und  Absichten  des  Gegners ­
  abschätzen,  jedem  Vorschlag  des  Gegners  zugänglich  sein,
und  Ratschläge  Neutraler  hören.  Die  Sympathie  des  Publikums
muss  gewonnen  werden,  indem  ihm  der  Streitfall  offen  vorgelegt
wird;  da  muss  die  Einführung  neuer  Arbeitskräfte  erschwert,  und
        <pb n="173" />
        153

wo  sie  erfolgt,  ihnen  zu  anderen  Stellungen  verliolfen  werden.
Und  von  früh  bis  abend  hat  der  Führer  wachsam  zu  sein  und  die
Notwendigkeit  des  friedlichen  Benehmens  zu  predigen;  die  Leute
müssen  vom  Trinken  abgehalten  und  vor  Streit  bewahrt  werden;
gegen  den  Missbrauch  von  Gewalt  auf  seiten  des  Gegners  ist
Protest  einzulegen;  und  täglich  werden  neue  Situationen  auftauchen, ­
  die  an  die  klare  Urteilskraft,  an  das  Geschick  und  den
Takt  des  Führers  in  augenblicklicher  Entscheidung  die  grösste
Anforderung  stellen.
Niemand  kann  einen  Streik  fehlerlos  führen;  jeder  Brief  kann
eine  Falle  sein  und  Hunderte  anscheinend  Neutraler  können  im
stillen  suchen,  dem  Streik  das  Wasser  abzugraben.  Vom  moralischen ­
  Standpunkt  aus  wird  viel  mehr  über  die  Streikleitung  als
über  das  Benehmen  der  Unternehmer  in  solchen  Zeiten  geschrieben. ­
  Jeder  glaubt,  dem  Streikenden  vorschreiben  zu  müssen,
was  er  zu  tun  und  zu  lassen  hat,  und  wenige  nur  dem  Unternehmer ­
  und  Skeb.  Aber  da  ich  hier  keine  Angriffe  auf  Unternehmer ­
  Vorbringen  will,  muss  ich  mich  auf  das  gleiche  beschränken. ­

Vor  allem  bringt  jeder  Akt  der  Gewalt,  so  berechtigt  er
auch  im  Einzelfalle  scheinen  mag,  der  Partei  des  Täters  den
grösseren  Schaden  als  der  des  Empfängers,  weil  er  die  Sympathie
des  Publikums  dem  Betroffenen  zuwendet.  Man  kann  die  Gründe
der  Tat  nicht  sehen  und  wird  den  Täter  nie  entschuldigen.  Die
Anwendung  von  Gewalt  gilt  als  Zeichen  der  Schwäche  und  des
Tieferstehenden.  Und  man  sollte  zur  Verteidigung  einer  Gesetzesverletzung ­
  niemals  anführen,  der  Streik  sei  ein  Krieg.  Wie  im
Krieg  zur  Erhaltung  der  Sympathie  anderer  Völker  beide  Gegner
innerhalb  der  Grenzen  des  Völkerrechtes,  so  müssen  beim  Streik
beide  auf  der  Basis  des  Gesetzes  bleiben.  Gewalt  ist  gesetzwidrig ­
  und  unmoralisch,  und  man  soll  dem  Streik  den  Schutz
des  Gesetzes  und  die  Achtung  der  Moral  nicht  verscherzen.
Es  ist  schon  behauptet  worden,  kein  Streik  könne  ohne  Anwendung ­
  von  Gewalt  gewonnen  werden.  Wenn  das  wahr  wäre,
dann  dürfte  man  den  Streik  nicht  führen;  besser  er  geht  verloren, ­
  als  er  wird  mit  Gewalt  gewonnen.  Die  Sache  der  Gewerkschaften ­
  ist  nicht  von  Streiks  abhängig;  in  diesem  Falle  würde
man  die  Möglichkeit  eines  friedlichen  Streiks  zeigen  und  die  Arbeiter ­
  ausschliesslich  auf  den  Weg  der  Politik  verweisen
müssen.
        <pb n="174" />
        154

Aber  in  Wirklichkeit  bringt,  die  Vermeidung  von  Gewalt
einem  Streik  soviel  Vorteil,  wie  ihre  Anwendung  Schaden.  Jeder
Gewaltakt  muss  sich  gegen  den  Täter  kehren.  Keine  Arbeitergruppe ­
  kann  der  Staatsmiliz  oder  der  Bundesarmee  widerstehen,
und  im  Konfliktfall  würde  die  Regierung  mit  Billigung  des  Landes
soviel  Truppen  ins  Feld  stellen,  wie  im  Sezessionskrieg.  Nicht
nur  die  öffentliche  Meinung,  sondern  auch  die  Arbeiterschaft
selbst  würde  bei  der  Unterdrückung  von  Gewaltakten  auf  seiten
der  Verfassung  stehen.
Das  Streikpostenstehen  als  Ausübung  eines  des  wichtigsten
Rechtes  im  Kampf,  kann  man  nicht  gewalttätigen,  sondern  nur
ruhigen,  aber  beredten  Leuten  überlassen.  Wer  die  Pistole  in
der  Tasche  führt,  verschwendet  Zeit  und  Geduld  nicht  mit
Argumenten;  aber  die  Leute,  die  man  nicht  überreden,  sondern
nur  einschüchtern  kann,  schaden  als  Skebs  nicht  soviel,  wie  als
öffentliche  Ankläger.  Die  Sache  der  Arbeiter  hängt  nicht  vom
Erfolge  des  Tages  oder  eines  Jahres  ab.  Selbst  der  siegreiche
Unternehmer  wird  die  Wiederkehr  eines  Streikes  fürchten,  wie
das  gebrannte  Kind  das  Feuer.
Wenn  die  Unternehmer  also  jeden  Fall  von  Gewalttätigkeit
aufdecken  und  die  Blätter  ihn  übers  Land  verbreiten,  so  unterstützen ­
  sie  damit  die  Bemühungen  der  Gewerkschaften  in  der
Ausrottung  des  Unrechts.  Wogegen  diese  sich  auflehnen,  ist  allein
die  Diskreditierung  von  Personen  und  Parteien  durch  solche  Fälle,
die  sie  selbst  aufs  tiefste  bedauern.  Eine  Gewerkschaft  ist  nicht
mehr  verantwortlich  für  das  Tun  eines  Mitgliedes,  als  eine  Eisenbahn ­
  für  die  falsche  Weichenstellung  eines  betrunkenen  Beamten
oder  eine  Aktiengesellschaft  für  die  Tat  eines  Aktionärs.
Aber  Unternehmer  und  Zeitungen  wetteifern  in  der  Übertreibung ­
  solcher  Fälle  und  erwecken  den  Anschein,  als  herrsche
eine  Anarchie  in  den  Organisationen.  Die  Berichte  über  Versammlungen, ­
  die  in  der  grössten  parlamentarischen  Ruhe  verliefen,
klingen  nach  beginnendem  Aufruhr;  zwei  friedliche  Postensteher
werden  da  zur  wogenden  Volksmenge,  und  ein  Krakehl  zwischen
zwei  Betrunkenen  zu  einem  verzweifelten  Versuch  der  Gewerkschaft, ­
  die  Gegner  zu  Krüppeln  zu  schlagen.
Am  4.  Juli  jeden  Jahres  werden  durch  Feuerwerk,  Frösche
und  Explosionen  mehr  Menschen  verletzt  und  getötet,  als
in  allen  Streiks  das  Jahr  über,  und  unvergleichlich  mehr  im
Gewühle  des  Wahltages.  Deswegen  behauptet  aber  keiner,  dass
        <pb n="175" />
        die  Unabhängigkeitserklärung  etwas  Böses  sei  oder  dass  man  die
Wahl  abschaffen  müsse.  Den  einfachen  Gegensatz  zwischen  Gesetzgebung ­
  und  Gesetzeserfüllung  können  diese  Kritiker  nicht  sehen.
Der  Staat  New-York  macht  Gesetze  gegen  Mord  und  Diebstahl,
aber  er  ist  doch  nicht  verantwortlich,  wenn  sie  doch  gelegentlich
begangen  werden.  Und  die  Gewerkschaften  haben  nicht  einmal
dieses  Disziplinarrecht  über  ihre  Mitglieder,  wie  souveräne  Staaten.
Wenn  man  von  den  vereinigten  Bergarbeitern  verlangt,  solche
Leute  auszuschliessen,  warum  nicht  auch  von  der  Kirche,  der  sie
angehören?  Die  Kirche,  die  solche  Dinge  für  ausserhalb  ihrer
Kompetenz  liegend  erklärt,  zeiht  niemand  der  Begünstigung  von
Verbrechen!
Während  der  fünf  Monate  des  Anthrazitstreiks  sind  acht
Menschen  getötet  worden,  drei  oder  vier  davon  waren  Leute,  welche
behaupteten,  mit  der  Gewerkschaft  zu  sympathisieren.  Wären  in
dieser  Zeit  die  Zechen  in  Betrieb  gewesen,  so  wären  200  getötete ­
  und  600  verstümmelte  zu  verzeichnen  gewesen,  nach
der  üblichen  Unfallrate  gerechnet.  Damit  soll  natürlich  ein  Mord
nicht  verglichen  werden  mit  einer  Tötung  aus  Fahrlässigkeit  im
Betriebe,  und  die  Gewerkschaften  helfen  dem  Staate  im  Schutze
des  Lebens,  das  ihnen  heilig  ist  auch  am  gewerbsmässigen  Streikbrecher, ­
  der  sich  des  Risikos  seines  Berufes  bewusst  ist.  Wie
jeder  Fortschritt,  so  wird  auch  der  der  Gewerkschaften  dem
theoretischen  Ideale  immer  näher  kommen,  und  das  ist  im  Falle
des.  Streiks  dessen  friedliche,  gemässigte,  darum  nur  um  so  wirksamere ­
  Führung.
Eine  der  wichtigsten  Fragen  beim  Streik  ist  die  Geldfrage.
Da  man  weiss,  was  für  Mittel  ein  lang  sich  hinziehender  Streik
kostet,  muss  die  Gewerkschaft  Fonds  anlegen,  welche  nur  für
diesen  Notfall  angegriffen  werden.  Ist  aber  der  Kampf  einmal
begonnen,  dann  muss  er  bis  zum  letzten  Pfennige  geführt  werden,
solange  noch  die  geringste  Hoffnung  auf  Sieg  ist.  Und  in  dieser
Geldsachemuss  System  liegen.  Das  während  des  Anthrazitstreiks  1902
gesammelte  Geld  wurde  von  der  nationalen  Zentrale  an  die
Distrikte,  von  da  an  die  Ortsgruppen  und  von  ihnen  in  Form  von
Anweisungen  auf  Lebensmittel  an  die  Streikenden  gegeben.  Dieses
System  der  Schecks  auf  den  Kaufmann  gab  weiten  Kreisen  eine
solche  Garantie  gegen  Missbrauch  des  Geldes,  dass  von  allen
Seiten  so  willig  Beiträge  eingingen,  dass  die  Leute  am  Ausgang
des  Kampfes  widerstandsfähiger  dastanden  als  am  Beginn  desselben.
        <pb n="176" />
        156

37.  KAPITEL.

Der  Einhaltsbefehl  bei  Arbeitskonflikten.
Keine  Waffe  ist  gegen  die  Gewerkschaften  mit  solch  unheilvoller ­
  Wirkung  benutzt  worden,  wie  der  gerichtliche  Einhaltsbefehl.
Mit  seiner  Hilfe  sind  sie  durch  schwere  Strafen  verhindert  worden,
ihre  Rechte  auszuüben  und  gezwungen  worden,  Hinge  zu  tun,  die
zu  verweigern  sie  ein  Recht  hatten.  Es  ist  schwer,  in  ruhigem
Tone  von  der  giftigen  Gemeinheit  zu  sprechen,  die  solche  Angriffe ­
  darstellten,  und  die  arbeitenden  Klassen  können  wie  jeder
rechtlich  gesinnte  Mann  in  ihnen  nicht  weniger  als  ein  Justizverbrechen ­
  erblicken.
Die  Nützlichkeit  und  Notwendigkeit  des  Einhaltsbefehls  an
sich,  wie  er  von  englischen  und  amerikanischen  Gerichten  bis  1890
angewandt  wurde,  soll  hier  nicht  in  Frage  gestellt  werden.  Innerhalb ­
  seines  zuständigen  Gebietes  bedeutet  derselbe  die  Aufrechterhaltung ­
  des  Status  quo  bis  zur  Gerichtsentscheidung,  wo  eine
beabsichtigte  oder  begonnene  Handlung  eine  nicht  wieder  gutzumachende ­
  oder  im  Schaden  nicht  abschätzbare  Veränderung  eines
bestehenden  Eigentumes  bedeuten  würde.  Aber  dieser  Weg,  die
Entstehung  zivilrechtlicher  Ansprüche  durch  einen,  wenn  auch
nicht  technisch,  so  doch  praktisch,  strafrechtlichen  Akt  zu  hindern,
wurde  nun  von  den  Feinden  der  arbeitenden  Klassen  zum  Zwecke
des  Angriffs  auf  die  Arbeiterorganisationen  beschritten,  und  in  der
Verdrehung  des  Gesetzes  und  der  Umkehrung  der  Absicht  des
Gesetzgebers  durch  die  Gerichte  zeigte  sich,  wie  durch  solche
dehnbare  Begriffe  jede  verfassungsmässige  Sicherheit  beseitigt  und
damit  das  Fortbestehen  einer  freien  Regierung  in  Frage  gestellt ­
  wdrd.
Auf  Antrag  und  unter  vorgeschriebenen  Bedingungen  erlässt
der  Richter  einen  solchen  vorläufigen  Einhaltsbefehl  gegen  eine
bekannte  oder  unbekannte  Person  oder  gegen  alle,  die  in  einer
bestimmten  Industrie  beschäftigt  sind,  ohne  Verhör  und  ohne  Gelegenheit, ­
  vorher  vor  ihm  zu  erscheinen  und  Gegengründe  vorzubringen. ­
  Der  Befehl  muss  also  oft  auf  falscher  Information  und
kann  auf  falsch  beschworener  Voraussetzung  beruhen,  und  diese
Methode  der  Willkür  gibt  einem  Gericht  vorübergehende  Gewalt
weit  über  seine  Zuständigkeit  hinaus.  Der  Text  dieses  Befehls
        <pb n="177" />
        157

ist  meist  vom  Anwalt  des  Klägers  vorbereitet,  der  seine  Wünsche
darin  zum  Ausdruck  bringt,  ohne  dass  ein  Verteidiger  den  nichtsahnenden ­
  Richter  über  die  Bedeutung  derselben  aufklären  könnte.
In  der  Zeit  zwischen  dem  Erlass  des  Befehls  bis  zur  Verhandlung
kann  der  Streik  verloren,  Tausende  ihres  einzigen  Rechtsmittels
beraubt  und  so  gerade  das  erreicht  sein,  was  der  Gesetzgeber
auf  diesem  Wege  hat  verhüten  wollen.  Denn  für  den  Arbeiter
ist  allerdings  der  Verlust  des  Streikes  ein  nicht  wieder  auszugleichender, ­
  und  er  kann  von  der  Gegenpartei  keinen  Ersatz  verlangen ­
  für  seine  Schädigung  durch  den  Richter.  Hat  er  sich
aber  in  der  Zwischenzeit  gegen  irgend  eine  Klausel  dieses  Befehls ­
  vergangen,  so  geht  er  seiner  verfassungsmässigen  Behandlung ­
  vor  Schöffen  in  jedem  anderen  Vergehensfall  verlustig  und
wird  abgeurteilt  von  seiner  eigenen  Gegenpartei,  demselben  Richter,
der  diesen  unberechtigten  Befehl  gegen  ihn  erlassen  hat.
In  der  vorausgesetzten  Weisheit  eines  Richters  liegen  keine
verfassungsmässigen  Garantien.  Entscheidet  er  einen  Privatprozess,
so  dürften  die  auferlegten  Summen  den  angerichteten  Schaden
nicht  überschreiten:  im  Strafprozess  ist  das  Maximum  im  Gesetz
festgelegt  und  die  Geschworenen  entscheiden  statt  des  Richters;
nur  bei  Verletzung  des  Einhaltsbefehls  hat  er  unbeschränkte
Macht  in  der  Festsetzung  des  Strafmasses;  selbst  wenn  dem  Angeklagten ­
  die  Geldmittel  zur  Verfügung  ständen,  im  Appellweg
den  Befehl  selbst  zu  Fall  zu  bringen,  zu  einer  Zeit,  wo  seine
Bedeutung  vorüber  ist,  so  hat  er  inzwischen  zu  Recht  bestanden
und  mit  ihm  die  Strafen  für  seine  Verletzung.
Man  sollte  annehmen,  solch  ein  aussergewöhnliches,  nur  für
Notfälle  bestimmtes  Rechtsmittel  werde  mit  der  grössten  Vorsicht
und  Zurückhaltung  benutzt,  —  dabei  ist  es  in  Abwesenheit  des
Richters  von  einem  Schreiber  ausgefertigt  worden.  Man  hat  auf
diese  Art  nicht  nur  das  Streikpostenstehen,  sondern  sogar  die
Verteilung  von  Geld  und  Nahrungsmitteln  verhindert  und  jeden
Zivilstreit  zu  einem  Straffall  umgewandelt.
Und  selbst  in  Straffällen  ist  durch  diesen  Notbehelf  das  verfassungsmässige ­
  Recht  des  Laiengerichtes  gebrochen  worden,  für
das  die  Angelsachsen  Jahrhunderte  lang  gekämpft,  das  durch  die
englische  Bill  of  Rights,  die  Kolonialgesetze  und  die  amerikanische
Verfassung  garantiert  ist,  welche  sagt:  „In  jeder  Strafverfolgung
hat  der  Angeklagte  das  Anrecht  auf  öffentliche  Verhandlung  vor
unparteiischen  Geschworenen  seines  Staates  und  Bezirkes,  der
        <pb n="178" />
        158

vorher  durch  Gesetz  abgegrenzt  sein  muss;  er  hat  über  Art  und
Grund  der  Anklage  unterrichtet,  den  Gegenzeugen  gegenübergestellt ­
  zu  werden,  hat  Anspruch  auf  Zwangsbeibringung  von  Entlastungszeugen ­
  und  einen  Eechtsbeistand  für  die  Verteidigung.  —“
Das  Reichsgericht  hat  im  Falle  „Debs“  gegen  eine  überwältigende
Mehrheit  von  Anwälten  und  Laien  den  Einhaltsbefehl  in  Strafsachen ­
  aufrecht  erhalten.  Und  nun  ist  die  Anwendung  desselben
in  jeder  denkbaren  Richtung  ausgedehnt  worden.  Ursprünglich
nur  in  einem  sicherstehenden  Falle  zum  Schutze  eines  bestimmten
Eigentums  gegen  eine  bestimmte  Person  für  anwendbar  gehalten  ?
ist  durch  den  „blanken“  Befehl  überhaupt  jede  Grenze  gefallen.
„Gerichtet  an  jede  hierin  nicht  genannte  Person,  von  dem  Zeitpunkt ­
  an,  an  dem  sie  hiervon  Kenntnis  erhält.“  Von  einer  Zustellung ­
  an  die  Betroffenen  konnte  damit  natürlich  keine  Rede
mehr  sein,  denn  nach  einem  Jahre  würden  die  Einwohner  Hinterchinas ­
  und  in  einigen  Jahrhunderten  die  des  Mondes  in  diese
Formel  einbegriffen  werden.
Mit  dieser  Debs-Entscheidung  war  die  Gewaltherrschaft  des
Einhaltsbefehls  proklamiert,  und  sämtliche  Freiheits-,  Rechts-  und
Eigentumsbegriffe  des  Landes  auf  den  Kopf  gestellt.
Das  Antitrustgesetz  von  1890  verbietet  „Vertrag,  Vereinigung ­
  oder  Verabredung  in  beliebiger  Form,  welche  Handel
und  Verkehr  zwischen  den  Einzelstaaten  beschränken.  Und  durch
das  Handelsgesetz  von  1887  (Interstate  commerce  act)  wird  Bahnen
und  deren  Angestellten  die  Dienstverweigerung  oder  das  Liegenlassen ­
  von  Personen  oder  Frachten  anderer  Gesellschaften  verboten ­
  ;  juristische  Spitzfindigkeit  vermengt  nun  diese  beiden  Gesetze
derart,  dass  der  Streik  der  Angestellten  zu  einer  Verschwörung
gegen  den  Handel  zwischen  den  Einzelstaaten  wird  und  der  im
Antitrustgesetz  empfohlene  Einhaltsbefehl  zur  Anwendung  gebracht
wird.  Im  Falle  der  südkalifornischen  Bahn  (Santa  Fee)  gegen
Rutherford  wurde  auf  diese  Weise  Tausenden  anbefohlen,  „alle  ihre
gewohnten  Pflichten  weiter  zu  erfüllen“;  in  anderen  Fällen
verbot  man  Führern,  den  Streikbeschluss  bekanntzugeben  oder
andere  nötige  Massnahmen  zu  ergreifen.
F.  J.  Stimson  stellt  bei  der  Besprechung  des  Einhaltsbefehls
in  Arbeitsstreitigkeiten  folgende  drei  Einwände  demselben  entgegen ­
  :
1.  Die  Sicherstellung  des  Strafgesetzes  in  betreff  Zeugenverhör, ­
  Untersuchung,  Laienurteil  und  Strafgrenze  werden  ver ­
        <pb n="179" />
        159

nichtet.  Viele  der  Anklagepunkte  tragen  den  kriminellen
Charakter,  für  den  die  Verfassung  das  Bürgerrecht  der  öffentlichen ­
  Verhandlung  durch  unparteiische  Geschworene  im  Bezirk
des  Vorfalls,  die  Information  über  Klagegrund,  das  Beibringen
von  Entlastungszeugen  und  die  Stellung  eines  Verteidigers
garantiert.
2.  Aus  der  Rechtsprechung  wird  eine  Exekutive,  d.  h.  deutlicher, ­
  aus  den  Bundesgerichten  wird  eine  Landesregierung.
3.  Unsere  Rechtsprechung  wird  hierdurch  entweder  tyrannisch ­
  oder  verächtlich.  Wenn  wir  nicht  unter  eine  Gewaltherrschaft ­
  fallen,  wie  England  unter  Karl  I.  oder  Südamerika
heute,  werden  die  Befehle  unseres  höchsten  Gerichtes  zum  Gelächter ­
  der  Strasse  werden,  und  das  Gericht  wird  sich  die
eigene  Autorität  untergraben.
Die  Rechtssicherheit  des  Staates  beruht  auf  der  scharfen
Scheidung  zwischen  Gesetzgebung,  Rechtsprechung  und  Verwaltung.
Eine  Ausdehnung  der  Kompetenz  einer  dieser  drei  Zweige  hat
stets  die  grösste  Unordnung  und  Gefahr  mit  sich  geführt.  Als
im  14.  Jahrhundert  unter  Richard  II.  Bürgerkrieg  und  Gebaren
der  grossen  Herren  die  Durchführung  der  Gerichtsentscheidungen
hinderten,  musste  der  König  den  Kanzler  mit  ausserordentlicher
Gewalt  ausstatten;  das  Stor-Gericht,  geschaffen  als  staatsrechtliche ­
  Garantie  gegen  Rechtsübertretungen,  erweiterte  seine  eigene
Zuständigkeit  zum  Schaden  des  Volkes  und  rief  so  den  Aufstand
hervor,  der  Karl  I.  stürzte;  in  unseren  Tagen  aber,  ohne  Bürgerkrieg ­
  und  innere  Unruhen,  liegt  zu  einem  derartigen  Angriff  der
rechtsprechenden  Gewalt  auf  die  Freiheiten  des  Volkes  nicht  die
geringste  Veranlassung  vor.
Diese  Vorfälle  bedeuten  die  schwärzeste  Wolke  an  unserem
nationalen  Horizont,  und  ihre  Verteidiger  gleichen  den  Anhängern
Hamiltons  aus  den  ersten  Tagen  der  Republik  und  begünstigen
durch  Einschränkung  der  Volksrechte  eine  despotische  Monarchie.
Ein  Justice  Brewer,  der  die  ausgedehntere  Anwendung  dieser
Waffe  empfiehlt,  untergräbt  planmässig  das  Vertrauen  des  Volkes
zu  den  Gerichten  und  zur  Verfassung.
„Unsere  Rechte  und  Freiheiten“,  sagen  diese  Herren,  „sind
sicher  in  der  Hand  von  Richtern,  die  auf  ihre  Ehrbarkeit  und
Menschenkenntnis  hin  gewählt  sind.“  Aber  die  Tyrannei  selbst
des  besten  Mannes  ist  ein  Übel;  das  amerikanische  Volk.»*!!  seine
Freiheiten  selbst  verwalten  und  keiner  Person  anvertrauen.  Mögen
        <pb n="180" />
        160

unsere  Richter  noch  so  ehrbare  Männer  sein;  gewählt  aus  einer
bestimmten  Gesellschaftsklasse,  gibt  die  berufliche  Gruppierung
ihren  Anschauungen  eine  gewisse  einseitige  Richtung,  und  wenn
wir  von  den  niederen  zu  den  höheren  Gerichten  aufsteigen,  von
kurzen  zu  den  langen  Amtsfristen,  von  gewählten  zu  ernannten
Richtern,  so  sehen  wir  das  Vorurteil  gegen  die  Arbeiterschaft
wachsen  und  das  Verständnis  für  Wünsche  und  Bedürfnisse  des
Volkes  abnehmen.  Dazu  kommt  die  unbewusste  Beeinflussung  verschiedener ­
  Herren  durch  ihre  ehemaligen  Dienste  im  Interesse  von
Gesellschaften,  in  die  sie  vielleicht  auch  zurückzukehren  gedenken. ­

Man  braucht  die  Ehrbarkeit  und  Tüchtigkeit  der  Richter
nicht  anzuzweifeln,  wenn  man  die  praktischen  Ergebnisse  der
Rechtsprechung  in  Frage  stellt.  Die  Taten,  nicht  die  Worte  der
Richter,  erregen  die  Arbeiterschaft,  aber  in  welchem  Sinne  ein
solcher  Einhaltsbefehl  benutzt  wird,  kann  man  doch  vielleicht  aus
dem  Ausspruch  des  Distriktsrichters  John  J.  Jockson  von  Südwest-Virginien
  gegenüber  der  Verteidigung  der  Bergleute  ersehen,
sie  und  die  Beamten  der  Gewerkschaften  seien  „eine  gewerbsmässige ­
  Rotte  von  Agitatoren,  Vampire,  die  sich  von  der  ehrlichen ­
  Arbeit  der  anderen  Bergleute  mästeten“.
Es  gibt  keinen  Arbeiterführer,  welcher  mit  diesen  Einhaltsbefehlen ­
  nicht  seine  bitteren  Erfahrungen  gemacht  hätte.  Der
erste  derselben  bei  Arbeitsstreitigkeiten  wurde  gegen  die  Zigarrenmacher ­
  bei  ihrem  Streik  in  Burghamton  N.  Y.  erlassen  und  verbot
den  Streikenden  und  ihren  Freunden  den  Aufenthalt  in  der  Nachbarschaft ­
  der  Fabrik,  in  der  Strasse  wo  diese  stand,  und  die  Auszahlung ­
  von  Geld  an  Unorganisierte.  Die  Aufhebung  dieses  Befehls
im  Appellwege  brachte  keinen  Nutzen  mehr,  und  die  Torheit  des
unverantwortlichen  Richters  hatte  einen  nicht  wieder  gutzumachenden ­
  Schaden  angerichtet.  Der  Befehl  gegen  die  Vereinigung  der
Eisen-  und  Stahlarbeiter  verbot  sogar  jedes  Gespräch  mit  Arbeitenden, ­
  und  der  gegen  die  Typographen  im  Streit  mit  dem
Buffalo  Express  verbot  den  Boykott  und  irgend  ein  Gespräch,
welches  das  Geschäft  dieser  Zeitung  betraf.  Vor  der  Industriellenkommission
  wurden  viele  solche  Befehle  bezeugt,  welche  die  Achtung ­
  vor  unseren  Gerichten  zu  schänden  machen.
Um  jeden  Anschein  von  Parteilichkeit  zu  vermeiden,  gebe
ich  lieber  statt  einer  eigenen  Aufstellung  eine  Flugschrift  wieder,
        <pb n="181" />
        161

verfasst  von  fünf  Mitgliedern  der  New  Yorker  Rechtsanwaltschaft
und  vom  sozialen  Reformklub  1900  herausgegeben:
„Im  Falle  der  Sun  Druck-  und  Verlagsgesellschaft  gegen
Delaney  und  Genossen  im  Dezember  1899  hinderte  das  Oberlandesgericht ­
  New-Yorks  die  Verteidiger  in  der  Ausübung  ihres
Rechtes,  ihren  Standpunkt  zur  Sache  dem  Publikum  vorzulegen
als  Argument  gegen  das  Annoncieren  in  einem  Blatte,  welches  sie
unrecht  behandelt  habe;  verbot  ihnen,  Zeitungsverkäufern  vom
Vertrieb  des  Blattes  abzuraten,  oder  „in  irgend  einer  Art  in  das
Eigentumsrecht  des  Klägers  einzugreifen;“  zwar  strich  die  Appellinstanz ­
  diesen  Befehl,  aber  es  ist  unglaublich,  wie  die  erste  Instanz ­
  sich  eine  so  fundamentale  Rechtsverletzung  konnte  zu
Schulden  kommen  lassen.
„Im  Falle  der  Whelling-Eisenbahn  gegen  John  Smith  und
Genossen  bestrafte  das  Bundeskreisgericht  in  Westvirginien  zwei
Leute,  die  gar  keine  Beziehung  zu  einer  der  Parteien  hatten,  weil
sie  Angestellte  der  Bahn  —  nicht  etwa  das  Gericht  —  „geschimpft ­
  und  verwünscht“  hätten.  Hätten  diese  Leute  nicht  tatsächlich ­
  30  Tage  im  Gefängnis  gelegen  für  ein  Vergehen  gegen
die  Bahn,  man  sollte  denken,  das  Beispiel  wäre  aus  der  neuesten
Operette  genommen.  Ein  Appell  wurde  deshalb  abgewiesen,  weil
die  Partei  nicht  fähig  sei,  die  Kosten  zu  tragen.
„Während  der  Aufstellung  dieses  Berichtes  verbietet  das
oberste  Gericht  der  Stadt  New-York  einigen  Mitgliedern  der
Zigarrenmacher  die  Annäherung  an  ihre  ehemaligen  Unternehmer
zum  Versuch  eines  Vergleiches;  verbietet  die  Veröffentlichung
der  Sachlage,  wenn  dadurch  dem  Kläger  ein  Schaden  zugefügt
werden  könne;  verbietet  selbst  in  Privatwohnungen  den  neuen
Angestellten  die  Lage  zu  schildern;  und  verbietet  die  Geldauszahlung ­
  an  die  Familien  der  Streikenden.“
Dieses  Hazardspiel  der  Gerichte  mit  den  Rechtsmitteln  hat
den  amerikanischen  Arbeiterbund  und  die  Eiseilbahnbrüderschaften
zu  Petitionen  an  den  Kongress  und  die  Einzelparlamente  veranlasst, ­
  um  eine  gesetzliche  Beschränkung  des  Erfassens  von  Einhaltsbefehlen ­
  zu  erwirken.  Das  Gesetz  von  IIoar-Grosvenor  sieht
folgende  Bestimmungen  vor:
„Kein  Vertrag  oder  Abkommen  zwischen  zwei  oder  mehr
Personen  zur  Förderung  oder  Verhinderung  eines  Streikes  zwischen
Unternehmern  oder  Arbeitern  im  Inland  oder  mit  dem  Ausland
soll  strafbar  sein  oder  als  Verschwörung  gelten,  wenn  die  be-11
        <pb n="182" />
        162  —

treffende  Handlung  begangen  von  einer  Einzelperson  nicht  strafbar
ist;  derselbe  soll  nicht  als  Beschränkung  von  Handel  und  Verkehr ­
  gelten  oder  einer  Beschränkung  oder  einem  Einhaltsbefehl
unterliegen.  Es  soll  hiermit  keine  Befreiung  von  einer  Strafe  ausgesprochen ­
  werden,  welche  ein  anderer  Kongressakt  auferlegt,
aber  ein  solcher  Akt  soll  in  Bezug  auf  Verträge  und  Vereinigungen
im  Sinne  dieses  Gesetzes  abgeändert  werden.“
Alle  Bürger  müssen  vor  Ausschreitungen  der  Gerichte  auf
der  Hut  sein,  und  den  Richtern  ist  die  Vergewaltigung  vor  Augen
zu  führen,  die  entsteht  durch  Verweigerung  der  Verhandlung  vor
Geschworenen.  Das  Oberlandesgericht  von  Westvirginien  hat  das
Gesetz  dieses  Staates  aus  dem  Jahre  1898  für  verfassungswidrig
erklärt,  welches  die  Ausübung  des  Einhaltsbefehls  einschränkt,
mit  der  Begründung,  die  Gerichte  wären  der  Gesetzgebung ­
  gleichgeordnet  und  diese  habe  kein  Recht,  ihre
Macht  oder  ihren  Selbstschutz  zu  beschneiden!
Über  diese  Frage  muss  baldigst  Klarheit  geschaffen  werden,
damit  man  weiss,  ob  andere  Wege  gegen  den  Missbrauch  der
Rechtsgewalt  einzuschlagen  sind.  Stimmungen  und  Ansichten  der
Gerichte  wechseln  und  bieten  in  keiner  Weise  genügende  Garantien.
Durch  das  Martyrium  der  Arbeiter  für  die  gute  Sache  kommen
die  Gerichte  vielleicht  zu  der  Einsicht,  dass  sie  vom  Wege  ihrer
Aufgaben  abgewichen  sind.  Ein  Jahrzehnt  unlogischer,  barbarischer
und  böswilliger  Rechtsprechung  erschüttert  noch  nicht  meine
Achtung  vor  der  Einrichtung  als  solcher,  aber  wenn  wir  die  Beschaffenheit, ­
  der  Männer  nicht  ändern  können,  die  für  solche  Urteile
verantwortlich  sind,  und  die  Exekutive  bei  Ernennung  der  Richter
nicht  im  Auge  behält,  dass  Rechtsprechung  und  Gesetzgebung  zu
trennen  sind,  dann  haben  wir  auf  einen  Zusatz  zur  Verfassung
hinzuarbeiten,  welcher  diese  Grenze  schärfer  zieht,  und  die  Rechtsprechung ­
  hindert,  mit  der  Gesetzesauslegung  auch  Gesetzgebung
zu  verquicken.
Was  nun.  die  Stellung  der  Gewerkschaften  anbelangt,  so  ist
ihre  Hauptaufgabe  die  Agitation  gegen  solche  rechtliche  Übergriffe. ­
  Verbietet  aber  der  Einhaltsbefehl  willkürlich  eine  rechtmässige ­
  Handlung,  so  ist  es  Pflicht  jedes  guten  Bürgers,  dem
Widerstand  zu  leisten.  Es  ist  besser,  dass  die  Hälfte  aller
Arbeiter  dauernd  im  Gefängnis  sitze,  als  dass  der  Laienrechtsspruch ­
  und  andere  Bürgerrechte  durch  Gerichtswillkür  zu
einer  Farce  werden.
        <pb n="183" />
        163

n*

38.  KAPITEL.
Streik  oder  Zwangsschiedsverfahren?
Solange  es  viele  Unternehmer,  wenige  Gewerkschaften  und
kleine  Streiks  gab,  hielt  man  den  Streik  für  eine  Privatsache  der
beiden  Gegner.  Man  nahm  an,  die  Interessen  der  Öffentlichkeit
wären  am  besten  gewahrt,  wenn  man  dem  Handeln  um  den  Preis
der  Arbeitskraft  freien  Lauf  lasse.
Mit  dem  Wachstum  der  grossen  Gewerkschaften  und  der  Stärkung ­
  der  Unternehmer  sali  das  Publikum  ein,  dass  es  im  Streik  oft
schwerer  litt  als  die  Kämpfenden.  Ein  Streik  von  einem  Monat
auf  allen  nach  Chicago  mündenden  Bahnen  dürfte  die  Aktien  derselben ­
  nicht  mehr  drücken  als  eine  schlechte  Ernte,  die  Arbeiter
könnten  ihn  leicht  aushalten,  aber  der  Staat  würde  wahrscheinlich
schon  viel  früher  einzuschreiten  gezwungen  sein,  um  eine  fürchterliche ­
  Geschäftskrise  zu  vermeiden.  Beim  letzten  Kohlenstreik
hätten  es  beide  Parteien  noch  monatelang  aushalten  können,  als
die  Preise  das  Publikum  schon  empfindlich"  drückten.
So  hält  man  in  einigen  Fällen  die  Verpflichtung  für  beide
Parteien,  sich  einem  Schiedsspruch  zu  fügen,  für  das  einzige  Heilmittel. ­
  Man  darf  ein  solches  Zwangsverfahren  nicht  mit  dem  freiwilligen ­
  Schiedsverfahren  vergleichen.  Letzteres  wird  wohl  hie  und
da  durch  den  Druck  der  öffentlichen  Meinung,  meist  aber  durch
ein  teilweises  Nachgeben  des  schwächeren  der  beiden  Gegner  zu
Stande  kommen,  und  bedeutet  dann  eine  Abschätzung  der  beiderseitigen ­
  Kräfte,  die  Entscheidung  in  dem  Sinne,  wie  der  Sieg  ausgefallen ­
  wäre,  wenn  man  bis  zur  Erschöpfung  gekämpft  hätte.
Das  Zwangsverfahren  bringt  nun  als  neuen  Faktor  die  Macht
des  Staates  ins  Spiel.  An  Stelle  der  Kräfte  der  Parteien  treten
die  Wünsche  und  Absichten  des  Staates,  von  dessen  Unparteilichkeit ­
  die  Entscheidung  abhängt.  Man  kann  also  die  Erfahrungen
unter  guten  Regierungen  nicht  auf  korrupte  Staaten  anwenden
und  umgekehrt.
Wir  wollen  hier  die  Wirkung  des  Gesetzes  von  1894  im
Staate  Neuseeland  betrachten,  welches  von  Neusüdwales  und  Westaustralien ­
  angenommen  wurde,  den  Arbeitsminister  William  Pember
Reeves  zum  Verfasser  hatte  und  von  allen  je  erlassenen  Gesetzen
eine  der  ausgedehntesten  Diskussionen  veranlasst  hat.
        <pb n="184" />
        164

Die  Agitation  für  Schiedsgerichte  begann  in  Neuseeland  1890
mit  dem  Seearbeiterstreik,  welcher  auf  die  anderen  Industrien
übersprang  und  die  Gesellschaft  des  Kontinents  in  zwei  feindliche
Lager  spaltete.  Um  solche  Dinge  in  Zukunft  zu  vermeiden,  machte
der  Arbeitsminister  Spezialstudien  über  die  Versuche  in  England,
Frankreich,  Deutschland  und  den  Vereinigten  Staaten  und  kam
zu  dem  Schluss,  dass  weder  Vermittlung  (conciliation)  noch  freiwilliges ­
  Schiedsverfahren,  sondern  nur  Zwangsschiedsverfahren
(compulsory  arbitration)  zum  Ziele  führen  werde.  Die  Gesetze
zur  Einführung  derselben  wurden  1892  und  1893  abgelehnt,  aber
1894  vom  Parlamente  angenommen.
In  seiner  heutigen  Form  gilt  dies  Gesetz  nur  für  Industrien,
in  denen  Gewerkschaften  bestehen,  sieht  aber  deren  Gründung  durch
je  sieben  Arbeiter  vor.  In  jedem  der  sieben  Distrikte  des  Landes
ist  als  erste  Instanz  ein  vier-  bis  sechsköpfiger  Schiedsrat  (board
of  conciliation)  von  Gewerkschaften  und  Unternehmern  gewählt,
der  sich  einen  eigenen  Vorsitzenden  mit  der  entscheidenden
Stimme  von  ausserhalb  sucht.  Der  Landesgouverneur  ernennt  als
Appellinstanz  auf  drei  Jahre  ein  dreiköpfiges  Schiedsgericht  (court
of  arbitration),  dessen  eines  Mitglied  von  den  Gewerkschaften,
eines  von  den  Unternehmern  vorgeschlagen  und  dessen  drittes  ein
Dichter  des  Oberlandesgerichtes  ist.  Dazu  kann  von  jeder  Seite
ein  technischer  Sachverständiger  für  schwierige  Fälle  gestellt
werden.  Die  Entscheidung  dieses  Gerichtes  ist  endgültig  und
keinem  anderen  Gerichte  des  Landes  unterworfen.
Keine  der  beiden  Instanzen  kann  die  Initiative  ergreifen,  sie
handeln  nur  auf  Antrag,  aber  jeder  einzelne  betroffene  Arbeiter
kann  denselben  stellen.  Die  Entscheidung  trifft  aber  das  ganze
Gewerbe  des  Distriktes  oder  Landes,  und  auf  diese  Art  werden
für  Perioden  von  ein  bis  drei  Jahren  einheitliche  Bestimmungen
für  die  ganze  Industrie  geschaffen.  Der  Spielraum  für  diese  Art
der  Regelung  ist  seit  1894  noch  ausgedehnt  worden,  so  dass  heute
Minimallöhne,  Maximalarbeitszeiten,  Beziehung  zwischen  Organisierten ­
  und  Nichtorganisierten,  Sonntagsarbeit,  Sicherheits-  und
Gesundheitsbestimmungen  geregelt  sind,  d.  h.  also  sämtliche  Fragen
des  Arbeitskontraktes.
Niemand  darf  seine  Leute  entlassen,  weil  sie  sich  an
das  Schiedsgericht  gewandt  haben;  niemand  ist  genötigt,  einer
Gewerkschaft  beizutreten,  aber  der  Austritt  erfordert  dreimonatliche ­
  Kündigung.  Das  interessanteste  aber:  wo  dies  den  Gewöhn-
        <pb n="185" />
        165

heiten  des  Gewerbes  nicht  widerspricht,  hat  bei  gleicher  Befähigung
der  Unternehmer  die  Mitglieder  von  Gewerkschaften
zu  bevorzugen.
Man  nahm  zuerst  an,  dass  nur  wenige  Fälle  an  die  Appellinstanz ­
  kommen  würden,  aber  dies  ist  im  Gegenteil  bei  2 / 3  aller
Fälle  geschehen;  die  Entscheidungen  sind  meist  schnell  und  klar
gewesen;  jede  Partei  hat  das  Recht,  gewerbsmässige  Anwälte ­
  von  der  Verhandlung  ausschliessen  zu  lassen.  Die
Kosten  trägt  in  der  Hauptsache  der  Staat,  da  man  unnütze  Prozessiererei
  für  ungefährlicher  als  die  Ausschliessung  ärmerer  Mitglieder ­
  der  Gesellschaft  vom  Rechtswege  hält;  nur  im  Falle  frivoler ­
  Klageführung  werden  die  Kosten  auferlegt.
Von  den  einigen  hundert  Fällen  vor  dem  Gericht  sind  die
meisten  zugunsten  der  Arbeiter  entschieden  worden.  Und  während
die  Feinde  des  Gesetzes  eine  Auswanderung  des  Kapitales  und
und  ein  Fallen  der  Löhne  prophezeit  hatten,  ist  das  Gegenteil  eingetreten. ­
  Die  Stabilität  der  Bedingungen  hat  eine  der  besten
Konjunkturen  für  das  Land  herbeigeführt,  und  es  handelt  sich  nur
noch  um  eine  Bewährung  des  Gesetzes  auch  in  Depressionszeiten.
Die  laue  Aufnahme  des  Gesetzes  unter  der  Arbeiterschaft
hat  einer  grossen  Popularität  desselben  Platz  gemacht;  und  die
Haltung  der  Unternehmer  ist  wie  gegenüber  dem  Arbeitsvertrag
hier  freundlich;  man  hat  gesehen,  dass  das  Hineinreden  in  ihr  Geschäft ­
  wirtschaftlich  nicht  die  Schäden  bringt,  die  die  Vorteile
wett  machen  könnten,  von  einer  Schmutzkonkurrenz  befreit  zu
sein  und  mit  stetigeren  Fristen  rechnen  zu  können.
So  hat  die  Annahme  in  den  beiden  Nachbarstaaten  die  Stellung
des  Gesetzes  natürlich  auch  gekräftigt,  und  die  schnelle,  laienhafte ­
  Behandlung  der  Fälle  hat  beide  Parteien  sehr  befriedigt.
Niemand  bringt  mehr  die  alten  Einwände  vor,  man  könne  einen
Unternehmer  nicht  zwingen,  eine  bestimmte  Lohnhöhe  zu  zahlen,
oder  entgegen  seinem  Willen  zu  arbeiten,  denn  niemand  zwingt
einen,  überhaupt  ein  Geschäft  zu  betreiben  oder  zu  arbeiten,  sondern
beides  wird  nur  gehindert,  wenn  es  unter  gemeinschädlichen  Bedingungen ­
  erfolgt.
Die  Wirkung  eines  ähnlichen  Gesetzes  für  die  Vereinigten
Staaten  kann  aber  deshalb  von  der  in  Neuseeland  nicht  abgeleitet
werden.  Es  ist  dort  vor  allem  die  Einheitlichkeit  der  Bevölkerung,
der  geringe  Unterschied  zwischen  arm  und  reich,  und  eine  Gesamtbevölkerung ­
  von  nur  800  000  Köpfen,  wovon  27  000  industriell
        <pb n="186" />
        166

beschäftigt,  zu  beachten.  Eine  einzelstaatliche  amerikanische  Gesetzgebung ­
  in  dieser  Richtung  wäre  natürlich  ganz  undenkbar,  da
sie  durch  den  Nachbarstaat  annulliert  werden  würde.  Und  ob  die
sieben  Millionen  industriell  beschäftigter  Personen  des  Landes  mit
ihrer  verschiedenartigen  Kulturstufe  für  eine  einheitliche  Behandlung ­
  reif  wären,  lässt  sich  kaum  abschätzen.
Vor  allem  aber  kommt  das  tiefeingewurzelte  Misstrauen  der
amerikanischen  Arbeiterschaft  gegenüber  der  Unparteilichkeit  der
Gerichte  und  die  Schwierigkeit  der  Verfassungsänderung  als  Hindernis
in  Betracht.  Deshalb  könnte  aber  vielleicht  doch  für  gewisse  Fälle,
wie  in  einigen  europäischen  Städten  ein  Druck  in  Hinsicht  auf
das  Schiedsverfahren  ausgeübt  und  den  konzessionierten  Gesellschaften ­
  etwa  im  Weigerungsfälle  ihre  Lizenz  entzogen  werden.
Aber  selbst  für  das  Verkehrsgewerbe  ist  eine  derartige  Initiative
in  Amerika  nicht  früher  zu  erwarten,  als  eine  Krise  eintritt,  ähnlich ­
  der  im  Kohlengebiet  von  1902,  und  bis  dahin  wird  der  amerikanische ­
  Sinn  mehr  nach  dem  Arbeitsvertrag  als  nach  dem  Zwangsverfahren ­
  tendieren.

39.  KAPITEL.
Streik  oder  Arbeitsvertrag?
Die  Friedenshoffnung  der  Industrie  wurzelt  im  Arbeitsvertrag.
Nichts  kann  besser  freundliche  Beziehungen  zwischen  Arbeit  und
Kapital  bewirken,  als  das  Verhandeln  der  gegenseitigen  Vertreter
zur  Feststellung  der  Arbeitsbedingungen.  Wie  eine  Zusammenkunft ­
  von  Vertretern  zweier  Nationen  werden  die  Friedensverhandlungen ­
  gegenseitige  Achtung  und  Toleranz  und  die  Wohlfahrt
der  Gesamtheit  fördern.  In  diesem  Zusammenwirken  wird  auf
die  klarstmögliche  Weise  von  jeder  Partei  die  Bedeutung  der
anderen  anerkannt.  Die  Weichkohlenunternehmer  mit  ihrer  Jahreslieferung ­
  von  etwa  200  Millionen  Tonnen  und  die  Weichkohlenarbeiter, ­
  250  000  an  der  Zahl,  lassen  auf  ihren  jährlichen  Zusammenkünften ­
  das  Zünglein  an  der  Wage  spielen,  die  ihre  beiderseitige ­
  Bedeutung  abmisst  und  zeigt,  dass  einer  nur  mit  Hilfe
des  anderen  im  Gleichgewicht  bleiben  kann.  Das  ist  die  höchste
Form  des  Zusammenwirkens  im  modernen  Wirtschaftsleben.
        <pb n="187" />
        —  167

Die,  welche  den  Arbeitern  die  Fälligkeit  zur  Selbstregierung
abstreiten,  sollten  solche  Verträge  und  Verhandlungen  in  England
und  Amerika  studieren.  Es  gehört  dazu  technische  Kenntnis,  Beurteilung ­
  der  Produktionskosten,  Frachten,  Marktlage  der  Konkurrenzindustrien, ­
  und  eine  feine  Unterscheidung  zwischen  dem
Wünschenswerten  und  dem  Erreichbaren.  Auch  im  Falle  der  Übermacht ­
  darf  man  die  Unternehmer  nicht  durch  übertriebene  Forderungen ­
  ruinieren,  und  muss  manches  auf  gelegenere  Zeiten  verschieben. ­

Gewisse  Kooperativsysteme,  die  den  Köpfen  von  Philanthropen
oder  gerechtgesinnten  Unternehmern  entsprungen  sind,  erkennen
an,  dass  dem  Arbeiter  ein  Einfluss  auf  die  Geschäftsführung  gebühre.
Aber  diese  Systeme  haben  sich  im  ganzen  wenig  erfolgreich  gezeigt,
und  wo  der  Unternehmer  das  Geschäft  durch  geschickten  Einund
  Verkauf  sowie  das  Kreditwesen  beherrscht,  hat  eine  besondere
Anstrengung  dem  Arbeiter  oft  nur  einen  unbedeutenden  Anteil  an
dem  ihm  gebührenden  Geschäftsertrage  gebracht.  Eine  gleitende
Skala  mit  hohen  Minimallöhnen  als  Basis  hat  dem  gegenüber  schon
einige  Vorteile,  interessiert  aber  den  Arbeiter  doch  noch  nicht
genügend  am  Geschäft.  In  einem  Falle,  wie  dem  des  Stahltrusts,
hätten  die  Angestellten,  selbst  wenn  das  Aktienkapital  inzwischen
nicht  vermehrt  würde,  innerhalb  eines  Jahrhunderts  keine  Kontrolle
über  dasselbe  erreichen  können.  Einen  entscheidenden  Einfluss
auf  diese  Art  zu  erlangen,  wird  ebenso  chimärisch  bleiben,  wie
der  mir  von  Freundesseite  beim  letzten  Streik  unterbreitete  Vorschlag, ­
  den  Streikfonds  zum  Aufkauf  der  Bergwerksaktien  zu  benutzen ­
  und  die  Gesellschaften  dadurch  zum  Nachgeben  zu  zwingen.
Prämienzahlungen  und  kleine  Privilege  bewirken  kein  wahres
Zusammenwirken  zwischen  Unternehmer  und  Arbeiter.  Die  Wohltaten ­
  einzelner  Unternehmer  bedeuten  wenig  für  die  Gesamtheit.
Modellsammlungen,  Bibliotheken  und  Gesell  sch  aftsräume  für  Arbeiter
sind  recht  schön  und  empfehlenswert,  wenn  sie  dem  Arbeiter  nicht
das  Vorbringen  von  Klagen  erschweren.  Aber  die  angenehmsten
Fabrikeinrichtungen  dürfen  nicht  von  der  freien  Willkür  des  Unternehmers ­
  abhängen.  Der  amerikanische  Arbeiter  will  nicht  gestreichelt ­
  und  gehätschelt  werden.  Die  gesamte  Ausgabe  für
solche  Wohltaten  beträgt  wahrscheinlich  x /io—'72o 0 /o  der  Jahreslöhne ­
  des  Landes,  aber  mag  sie  noch  so  gross  sein,  sie  bewirkt
kein  Zusammengehen  wie  der  Arbeitsvertrag.
Kollektivverträge  allein  entsprechen  völlig  dem  eigentlichen
        <pb n="188" />
        168

Wesen  der  Gewerkschaften,  indem  sie  den  Einzelvertrag  ablösen.
Sie  sind  mit  dem  Beginn  der  Organisation  aus  Besprechungen  über
die  Arbeitsordnung  innerhalb  eines  Betriebes  entstanden.  Ihre
Ausbreitung  scheiterte  dann  an  der  mangelnden  Organisation  der
Unternehmer,  zu  der  das  Wachstum  der  Gewerkschaften  erst  den
Anstoss  zu  geben  hatte;  jetzt  sind  sie  in  Amerika  äusserst  populär
und  beherrschen  ein  Dutzend  der  wichtigsten  Gewerbe.
Die  üblichen  Verfahren  weichen  in  verschiedenen  Punkten
voneinander  ab,  vermeiden  aber  möglichst  einen  grossen  Apparat,
Anwälte  und  Sachverständige.  Die  Beschlüsse  müssen  meist  einstimmig ­
  gefasst  werden,  so  dass  kein  Vertrag  ohne  Befriedigung
aller  vertretenen  Interessen  zustandekommt.
Innerhalb  des  Vertrages  ist  für  Streitigkeiten  meist  ein
Schiedsgericht  vorgesehen.  Während  der  Schlichtung  der  Streitfälle ­
  bleibt  der  betreffende  Mann  jedoch  bei  der  Arbeit.  Der  Vertrag ­
  in  der  Kohlenindustrie  von  Illinois  enthält  folgende  Bestimmungen ­
  :
„(13b.)  Bei  einem  örtlichen  Streit  zwischen  Grubenleiter
und  Bergmann  hatten  das  Grubenkomitee  mit  dem  Ortsgruppenvorstand ­
  der  Bergleute  und  dem  Grubenleiter  die  Sache  ins  reine
zu  bringen;  schlägt  das  fehl,  so  hat  sie  weiter  zu  gehen  an  den
Werkführer  der  Gesellschaft  und  den  Vorsitzenden  des  örtlichen
Verwaltungsausschusses  der  Bergleute,  in  der  dritten  Instanz
schriftlich  an  die  Direktoren  der  Gesellschaft  und  die  Beamten
der  Vereinigten  Bergarbeiter  für  den  Staat;  bis  zur  endgültigen
Entscheidung  hat  fn  jedem  Falle  der  Mann  an  der  Arbeit  zu
bleiben.
„(13  c.)  Sollte  ein  Mann  die  Fortführung  der  Arbeit  verweigern, ­
  weil  seine  Sache  noch  nicht  aufgenommen  ist,  dadurch
aber  der  Betrieb  der  Zeche  gestört  werden  können,  so  hat  das
Grubenkomitee  sofort  einen  Mann  für  die  leere  Stelle  zu  beschaffen,
und  jedes  Mitglied  der  vereinigten  Bergarbeiter  ist  verpflichtet,
einen  solchen  ihm  angewiesenen  Platz  sofort  einzunehmen.“
Unternehmer  und  Arbeiter  haben  zur  strikten  Einhaltung
dieser  Verträge  selbst  vorübergehende  Vorteile  geopfert,  und  haben
darin  gewetteifert,  nicht  nur  dem  Buchstaben,  sondern  aucli  dem
Geiste  derselben  nachzukommen.
Abgesehen  von  dem  demokratischen  Charakter  dieser  Verträge ­
  und  der  gegenseitigen  Achtung  der  Parteien,  wird  durch  dieselben ­
  allen  auch  ein  klarer  Einblick  in  die  Verhältnisse  des  Ge-
        <pb n="189" />
        169

wertes  ermöglicht.  Früher  haben  die  Arbeiter  die  Profite  der  Unternehmer ­
  überschätzt  und  sich  für  ausgebeutet  gehalten,  und  die
Unternehmer  werteten  den  Einfluss  der  steigenden  Lebensmittelpreise ­
  auf  die  Löhne  zu  gering.
Die  Arbeitsverträge  sind  ein  Geschäft  und  gerade  durch  das
Geschäftsmässige  derselben  werden  die  besten  Resultate  erzielt.  In  den
ersten  Verhandlungstagen  scheinen  die  Interessen  oft  unversöhnlich,
weil  die  radikaleren  Redner  von  beiden  Seiten  auftreten,  aber  in
der  Tarifkommission  (scale  committee)  kommen  die  gemässigteren
Kräfte  meist  zu  einer  Verständigung.  Deren  Vorschläge  werden
bei  den  Vereinigten  Bergarbeitern  dann  der  Generalversammlung
vorgelegt,  in  der  Bergleute  und  Unternehmer  nach  Staaten
stimmen.  Bisher  sind  dabei  diese  Vorschläge  noch  immer  angenommen ­
  worden,  und  jeder  war  geneigt,  zum  Zwecke  dieses  Kompromisses ­
  einige  Zugeständnisse  zu  machen.  Mit  jedem  neuen
Vertrag  werden  beide  Parteien  gemässigter,  und  die  grösseren
Gefahren  eines  drohenden  Streikes  machen  den  Frieden  wahrscheinlicher. ­


40.  KAPITEL.
Der  Kohlenstreik  von  1902.
Das  Eindringen  der  grossen  Eisenbahngesellschaften. ­

Der  Kampf  der  Arbeiter  um  Selbstverwaltung  und  Besserung
der  Lage  ist  ein  langsames,  unaufhörliches  Aufwärts.  Die  Entscheidung ­
  ist  nicht  in  einigen  Streiks  oder  mit  dem  Auftauchen
einiger  bedeutender  Führer  gefallen,  sondern  die  Kraft  erwuchs
aus  der  Masse  der  Männer  durch  wachsendes  Selbstvertrauen  und
Solidaritätsgefühl.  Aber  doch  hat  die  Bewegung  einige  dramatische ­
  Momente,  die  die  Blicke  der  Gesamtheit  auf  die  Arbeiterschaft
richteten  und  durch  das  darin  gezeigte  Interesse  dieselbe  förderten.
Ein  solches  dramatisches  Ereignis  war  der  Anthrazitkohlenstreik ­
  von  1902.  An  Dauer,  Zahl  der  Beteiligten,  Entschlossenheit ­
  und  Verlusten  nimmt  er  unter  den  Arbeitsstreitigkeiten  eine
hervorragende  Stelle  ein.  Mit  einem  Schlage  legten  150  000  Männer
und  Burschen  die  Arbeit  nieder  und  während  fünf  Monaten  brachten
        <pb n="190" />
        170

Hunger  und  Versuchung  nur  eine  verschwindende  Minderheit  zum
Abfall.  Die  Streikkommission  schätzte  die  Verluste  für  die  Gesellschaften ­
  auf  300,  die  für  die  Arbeiter  auf  100  Millionen  Mark.
Das  entschlossene  Dazwischentreten  des  Präsidenten  der  Vereinigten
Staaten,  infolge  der  Verluste  für  die  Öffentlichkeit,  führte  schliesslich ­
  zur  Beendigung.  Der  Streik  bedeutete  den  Kulminationspunkt
in  dem  Drama,  das  sich  seit  50—75  Jahren  in  dem  Gegensatz  der
Arbeiterschaft  zu  der  wachsenden  Not  in  dieser  Industrie  aufgebaut ­
  hatte.
Von  1812  an,  wo  die  Verschiffung  einiger  Kohlen  für  den  Krieg
begann,  war  bis  1850  die  Produktion  nur  unbedeutend  gewesen
und  die  Zahl  der  Beschäftigten  nur  auf  etwa  6—8000  angestiegen.
Der  Tagesabbau  und  andere  bequeme  Adern  erforderten  wenig
Kapital,  und  eine  Arbeiterfrage  im  modernen  Sinne  war  noch  unbekannt. ­
  1850—60  wuchs  die  Industrie  schneller,  und  1861—65
erhielten  die  Bergleute  zum  ersten  und  einzigen  Male  in  der  Geschichte ­
  trotz  gestiegener  Lebensmittelpreise  gute  Löhne.  Aber  nach
dem  Kriege  versuchte  man  die  Löhne  zu  drücken  und  die  Gewerkschaft ­
  zu  sprengen.  Nach  einem  achtjährigen  Feldzug  1867—75  war
diese,  die  „Arbeiter-Wohlfahrts-Vereinigung“,  vernichtet.  In  den
Jahren  von  1875—1900  nun  entwickelten  sich  die  Misstände,  welche
zu  den  Kämpfen  von  1900  und  1902  führten.  Es  gelang,  die
Bergleute  unorganisiert  zu  erhalten  und  die  verschiedenen  Organisationsversuche ­
  gegeneinander  auszuspielen.  Aber  die  Unternehmer ­
  fielen  schliesslich  in  eine  Grube,  die  sie  selbst  gegraben,
indem  die  zur  Lohnunterbietung  eingeführten  Ausländer  schliesslich ­
  die  ausdauerndsten  Anhänger  der  Organisation  wurden.
Bis  dahin  hatten  die  alten  Leute  unter  der  Konkurrenz  der
Fremden,  wie  unter  deren  Unwissenheit  bitter  zu  leiden;  von
den  niedrigen  Löhnen  wurde  ein  gut  Teil  nicht  bar  ausgezahlt
und  die  Leute  auf  allerlei  Art  betrogen.  Die  erwähnte  alte  Gewerkschaft ­
  hatte  ein  Gesetz  erreicht,  nach  dem  die  Zahlung  sicli
nach  dem  Abwiegen  der  Kohle  nach  einer  Normaltonne  zu  richten
hatte.  Mit  der  Auflösung  der  Vereinigung  aber  schraubte  man
diese  „Tonne“  auf  1400  und  selbst  1600  Kilo  hinauf  bei  der  alten
Lohnzahlung,  Steuerzahlung  und  dem  Verkauf  nach  der  1120  Kilotonne. ­
  Und  wo  nach  Wagen  gezahlt  wurde,  wuchsen  diese,  wie
man  sagte  „wie  Lebenseiche.“  Die  Abzüge  für  Untergewicht
waren  so  willkürlich,  dass  nach  eigener  Aussage  der  Unternehmer
vor  der  Kommission  dieselben  selbst  bei  den  besten  Gesellschaften
        <pb n="191" />
        171

um  50°/ 0  zurückgingen,  als  die  Anstellung  von  buchführenden
Wagemeistern  durcügesetzt  wurde.  Ein  Fass  Pulver  im  Werte
von  4,50  Mk.  mussten  die  Arbeiter  der  Gesellschaft  für  11,—  Mk.
kaufen,  und  mit  der  Verschlechterung  der  Adern  wurde  diese  Ausgabe ­
  immer  drückender.  Das  pennsylvanische  Antitruckgesetz
wurde  von  den  Unternehmern,  die  immer  laut  über  einen  Rechtsbruch ­
  der  Arbeiter  schreien,  offen  verletzt,  und  Anweisungen  auf
schlechte  Waren  statt  des  Lohnes  gegeben.  Diese  Läden,  ursprünglich ­
  im  Interesse  der  Angestellten  errichtet,  da  es  zunächst
an  den  Plätzen  keine  Geschäfte  gegeben  hatte,  brachten  den  Gesellschaften ­
  oft  mehr  als  die  Zechen;  die  Arbeiter  sprachen  dann
davon,  man  baue  nicht  die  Kohle,  sondern  die  Leute  ab  (mining
miners,  vot  coal).  Die  grausame  Austreibung  aus  den  Wohnhäusern ­
  der  Gesellschaft  wurde  als  weitere  Waffe  gegen  die  Arbeiter ­
  benutzt.  Während  dieser  Zeiten,  auf  die  die  Unternehmer
heute  mit  Wehmut  zurückblicken,  hatte  der  Mann  durchschnittlich
nur  190  Arbeitstage  zu  10  Stunden  im  Jahr  und  war  so  oft  lange
Zeiten  ganz  ohne  Zahlung;  das  Spiel  der  Wirtschaftsschwankungen
lautete  für  den  Unternehmer  und  die  Bahnen  nur:  ich  gewinne
oder  ihr  verliert.
Die  Lage  für  die  Arbeiter  besserte  sich  auch  nicht  merklich,
als  im  Anfang  der  70er  Jahre  die  Bahnen,  die  „Iieading“  ander
Spitze,  die  Felder  30  Jahre  lang  aufzukaufen  begannen,  denn  die
angeblichen  Ersparnisse  waren  bereits  voraus  kapitalisiert  worden,
und  manche  der  Käufer  haben  noch  heute  damit  zu  tun,  aus  ihren
Aktien  das  Wasser  von  -damals  auszuquetschen;  die  Aktionäre
schrieen  nach  Dividenden  aus  dem  verschuldeten  Besitze,  der  erst
in  Zukunft  einmal  Erträge  versprach.
Der  einzige  Vorteil  für  die  Arbeiter  war,  dass  durch  die
Zentralisation  des  Kapitals  ein  System  in  den  Betrieb  kam  und
die  halsabschneiderische  Konkurrenz  nachliess.  Die  Bahnen  hoben
die  technische  Seite  des  Betriebes,  führten  Ventilation  u.  dgl.  ein,
und  pressten  nicht  mehr  so  schlimm  mittels  Truckläden,  Wohnungen
und  Ärzten,  wie  die  Einzelunternehmer  während  des  Kampfes  gegen
sie  und  die  geschraubten  Frachtraten.  In  der  Frage  der  Löhne,
Arbeitszeiten  und  Organisation  änderte  sich  aber  unter  dieser
Verwaltung  nichts.
        <pb n="192" />
        172

4L  KAPITEL.
Das  Eintreten  der  Vereinigten  Bergarbeiter.
Bis  1899  schienen  die  Schwierigkeiten  der  Organisierung  der
Anthrazithergleute  Pennsylvaniens  den  Führern  der  Vereinigten
Bergarbeiter  unüberwindlich.  Das  gegenseitige  Misstrauen  unter
den  20  Nationalitäten,  ihre  verschiedene  Lebenshaltung,  die  Bedrohung ­
  der  Organisationen  mit  der  schwarzen  Liste,  veranlassten
die  im  Bezirke  ergrauten  Leute,  der  neuen  Bewegung  das  Schicksal ­
  der  alten  zu  prophezeien.  Der  Markt  war  mit  Kohle  und  das
Land  mit  Menschen  überfüllt,  und  trotz  dieser  schwierigen  Verhältnisse ­
  war  binnen  einem  Jahre  der  Sieg  gewonnen.
1849  war  von  dem  Engländer  John  Babes  die  erste  Vereinigung ­
  gegründet,  welche  bald  wieder  verfiel.  Die  1861  in
Illinois  gegründete  amerikanische  Bergmanns-Vereinigung,  welche
sich  allmählich  nach  Osten  ausgedehnt  hatte,  brach  in  den  unglücklichen ­
  Streiks,  von  1867  und  68  zusammen.  1869  gründete  John
Siney  die  Bergarbeiter-Wohlfahrt-Vereinigung,  unterlag  aber  im
Streik  von  1875.  Die  nationale  Bergmannsvereinigung  im  Weichkohlenfeld ­
  brachte  es  inzwischen  1874  auf  20000  Mitglieder,  um
aber  ebenfalls  schnell  wieder  zu  verschwinden.  Die  Knappschaften
(knights  of  labor)  erreichten  im  Weich-  und  Hartkohlenfeld  ansehnliche ­
  Verbesserungen,  aber  1885  waren  sie  denselben  Einflüssen ­
  erlegen.  Dann  wurde  der  nationale  Fortschrittsverein  der
Bergleute  gegründet  und  brachte  im  Weichkohlenfeld  West-Virginien,
  West-Pennsylvanien,  Ohio,  Indiana,  Illinois  Verträge  mit
den  Unternehmern  zustande,  aber  durch  die  Keibungen  mit  den
alten  Anhängern  der  Knappschaften  war  1890  seine  Mitgliederzahl
gesunken.  In  diesem  Jahre  brachte  er  durch  eine  Verschmelzung
mit  dem  135.  Knappschaftsdistrikt  den  Bund  der  Vereinigten  Bergarbeiter ­
  zu  Wege.  Nach  dem  teilweisen  Erfolg  des  Streiks  von
1894  im  Weichkohlenfeld  ging  in  beiden  Feldern  die  Mitgliederzahl ­
  bis  1897  auf  9000  herab.  Im  Weichkohlengebiet  gab  aber
ein  befriedigender  Kompromiss  neuen  Mut  und  neues  Anwachsen
der  Organisation,  und  die  Verhandlungen  des  folgenden  Jahren
führten  zu  Arbeitsverträgen  und  Frieden.
Die  Hartkohlenleute  hatten  inzwischen  den  Mut  verloren,
und  Tausende  erklärten  den  Organisationen,  sie  könnten  ihre
        <pb n="193" />
        173

Stellung  nicht  durch  Beitritt  aufs  Spiel  setzen,  würden  sich
aber  im  Falle  eines  aussichtsreichen  Streikes  gern  beteiligen.
Den  Anstrengungen  der  vermehrten  Organisationen  gelang  es
endlich  Anfang  1900,  etwas  Hoffnung  unter  die  Leute  zu  tragen
und  sie  für  den  unvermeidlichen  Kampf  vorzubereiten,  für  den
der  Juli  der  geeignetste  Zeitpunkt  schien.  Die  verstärkten  Klagen
aus  dem  Lockawanna-  und  Lebigh-Distrikt  beschleunigten  die  Umstimmung, ­
  und  für  Mitte  Juli  wurde  nach  dem  Städtchen
Hazleton  eine  Versammlung  einberufen,  welche  über  geeignete
politische  Massnahmen  entscheiden  sollte.  Gegen  viele  Stimmen,
die  für  einen  sofortigen  Streik  sprachen,  wurden  die  Beamten  der
Gewerkschaft  beauftragt,  die  Unternehmer  zu  einer  Versammlung
für  den  August  zum  Zwecke  der  Festsetzung  einer  Lohnskala
zu  laden.
Als  diese  die  Einladung  ignorierten,  wurden  die  Wünsche
der  Versammlung  ihnen  für  10  Tage  zur  Stellungnahme  vorgelegt, ­
  und  als  sie  jede  Konzession  verweigerten,  der  Streik  für
den  17.  September  erklärt.
Die  Gewerkschaft  hatte  zu  dieser  Zeit  weniger  als  8000
Mitglieder,  hatte  aber  den  Standpunkt  aller  so  richtig  vertreten,
dass  am  ersten  Tag  zwischen  80  und  100000  Mann  die  Arbeit
niederlegten,  und  nach  zwei  Wochen  volle  90%  der  144  000
Leute  ausständig  waren.  Die  Sympathien  von  Presse  und  Publikum ­
  waren  auf  Seite  der  Bergleute,  sobald  der  fürchterliche
Zustand  ihrer  Lage  bekannt  wurde.  Man  ging  nicht  auf  den
Leim  der  Unternehmer,  die  behaupteten,  die  Mehrzahl  der  Streikenden ­
  werde  nur  durch  die  Drohungen  einer  kleinen  Minderheit ­
  an  der  Arbeit  gehindert.  Umsonst  versuchten  die  Gesellschaften ­
  die  Hausmieten,  Grubenärzte,  Pluuderladen  und  die
Forderung  von  11  Mark  für  das  ihnen  3,60  Mk.  kostende  Pulver
als  notwendige  Beigaben  des  Gewerbes  hinzustellen,  und  beim
Nahen  des  Winters  und  dem  Zusammenschrumpfen  der  Kohlenvorräte ­
  wandte  sich  die  ganze  Empörung  des  Publikums  gegen  die
halsstarrigen  Unternehmer.
Die  für  den  5.  November  bevorstehende  Präsidentschaftswahl ­
  kam  den  Bergleuten  zu  Hilfe.  Senator  Hanna,  Vorsitzender ­
  des  Nationalkomitees  der  Kepublikaner,  machte  wiederholte
Anstrengungen,  einen  Vergleich  zu  erwirken,  und  am  3.  Oktober
boten  die  Unternehmer  eine  10  %  ige  Lohnerhöhung  an.  Das
Anerbieten  richtete  sich  nicht  direkt  an  die  Arbeiter,  sondern
        <pb n="194" />
        174

wurde  nur  zur  Beruhigung  des  Publikums  ausgestreut,  ohne
Garantie  für  die  Einhaltung  für  eine  bestimmte  Periode,  und
ohne  Abhilfe  der  besprochenen  Misstände.  Der  Streik  nahm  daher ­
  ruhig  seinen  Fortgang.  Am  20.  Oktober  versprach  man
einigen  der  Beschwerdepunkte  abzuhelfen,  den  Preis  des  Pulvers
(aber  auf  Kosten  der  Lohnerhöhung)  herabzusetzen  und  die
Löhne  monatlich  zweimal  bar  auszuzahlen.  Diese  Vorschläge
gaben  zwar  nicht  das,  was  die  Leute  als  ihr  Recht  forderten,
aber  doch  einige  Erleichterung  und  wurden  so  vom  Exekutivkomitee ­
  der  Organisation  angenommen.  Am  29.  Oktober  wurde
die  Arbeit  wieder  aufgenommen.
Wenn  man  geglaubt  hatte,  diese  Abmachungen  würden  im
nächsten  Jahre  zu  vertraglichen  Verpflichtungen  zwischen  Unternehmern ­
  und  Organisation  führen,  so  wurde  man  darin  enttäuscht. ­
  Aber  die  Gewerkschaft  wuchs  nunmehr  so  schnell,  dass
bereits  bald  nach  dem  Streik  so  gut  wie  jeder  Mann  des  Hartkohlenfeldes ­
  Mitglied  der  Vereinigten  Bergarbeiter  war.

x  42.  KAPITEL.
Die  Streikerklärung.
Mit  dem  Siege  der  Arbeiter  von  1900  war  aber  die  Frage
zweckmässiger  Beziehungen  zwischen  Arbeit  und  Kapital  im  Anthrazitfeld ­
  noch  in  keiner  Weise  gelöst.  Ohne  gemeinschaftliche
Zusammenkunft  und  ohne  formellen  Vertrag  nahmen  die  Leute
die  Bekanntmachungen  hin,  die  die  Gesellschaften  an  die  Brechwerke ­
  anschlugen.  Unter  politischem  Druck  war  den  Unternehmern ­
  etwas  abgerungen,  und  von  den  Leuten  schweigend  der
Rat  der  Gewerkschaft  befolgt  worden.  Beide  Parteien  fühlten,
dass  der  Waffenstillstand  keine  endgültige  Lösung  bedeute,  und
wie  Amerika  sich  1776  die  Freiheit  vorläufig,  aber  erst  1812
endgültig  erkämpfte,  so  wurde  der  Freibrief  der  Hartkohlenarbeiter ­
  Pennsylvaniens  1900  verfasst,  aber  erst  1902  unterzeichnet. ­

Die  Männer,  welche  1900  die  die  Gruben  führenden  Eisenbahngesellschaften ­
  leiteten,  hatten  kein  Verständnis  für  die  Ge-
        <pb n="195" />
        175

werkschaftsbewegung,  für  die  Hebung  der  Arbeiter  und  den
neuen  Geist,  der  unter  sie  gekommen  war.  Für  jene  war  die
Gewerkschaft  eine  Kampfmaschine  und  die  Lohnerhöhung  eint'
Schmälerung  der  Dividenden.  Sie  hatten  nichts  gelernt,  als  die
billigsten  Arbeitskräfte  zusammenzuscharen,  und  wer  sie  daran
hindern  wollte,  der  musste  und  konnte  wieder  vernichtet  werden
wie  schon  in  früheren  Zeiten.
Ihre  aggressive  Politik  war  von  Anfang  an  ersichtlich  mit
der  Errichtung  von  Pfahlwerk  um  die  Zechen,  von  Vorratslagern, ­
  und  anderen  Kriegsvorbereitungen.  Agenten  der  Gesellschaften ­
  mischten  sich  unter  die  Gewerkschaftler,  und  die  in  der
Menschenschinderei  gedrillten  L  nt  erbeamten  meldeten  jeden
Verdacht  gegen  organisierte  Leute  in  einer  Form,  welche  die
Vereinigung  möglichst  anschwärzte.  Der  Wunsch  der  Eisenbahnen, ­
  die  Vereinigten  Bergarbeiter  in  einen  Todeskampf
zu  verwickeln,  wurde  auch  von  Fernerstehenden  anerkannt  und
geteilt.
Mitten  in  diesem  unserem  Lande  wächst  eine  kleine  Gruppe
von  Menschen  auf,  unermesslich  reich  und  von  gefährlicher
Machtfülle,  ohne  die  Ideale  von  Freiheit  und  Demokratie,  die
den  amerikanischen  Bürger  ausmachen.  Der  Kohlenstreik
von  1902  war  mehr  als  ein  Kampf  zwischen  Unternehmern ­
  und  Bergleuten.  Er  war  die  erste  Schlacht  in  dem
Vernichtungskrieg  zwischen  dem  Prinzip  des  Monopoles,  und  der
demokratischen  Garantie,  die  in  den  Gewerkschaften  liegt;  zwischen ­
  dem  organisierten  und  zentralisierten  Keichtum,  und  den
vereinigten  Arbeitskräften  des  Landes.
Die  Vereinigten  Bergarbeiter  zeigten  eine  äusserst  gemässigte ­
  Haltung.  1901  wurde  der  Frieden  aufrecht  erhalten
unter  den  Bedingungen,  die  1900  eigentlich  mehr  versprochen,  als
gewährt  worden  waren.  Die  Besprechung,  der  Präsident  Thomas
von  der  Erie-Bahn,  Senator  Hanna,  die  Distriktsvorsitzenden  der
Bergleute  und  ich  beiwohnten,  erweckte  die  trügerische  Hoffnung, ­
  die  Gewerkschaft  werde  schliesslich  anerkannt  werden.
Am  14.  Februar  1902  richteten  die  Gewerkschaftsbeamten  Briefe
an  die  Bahnpräsidenten,  und  baten  um  eine  gemeinschaftliche
Versammlung  für  den  12.  März  nach  Scrauton.  Die  Unternehmer ­
  schlugen  diese  Einladung  einhellig  ab,  da  „nicht  zwei
Herren  in  einem  Geschäfte  die  Leitung  haben  könnten“,  und
griffen  die  Gewerkschaft  wegen  einiger  örtlichen  Streitig ­
        <pb n="196" />
        176

keiten  während  der  letzten  beiden  Jahre  an,  die  uns  aus  ihrer
eigenen  Weigerung  entstanden  waren,  die  Fälle  friedlich  zu
besprechen.
Daraufhin  formulierten  die  Bergleute  in  einer  Versammlung
in  Shamokin  ihre  Forderungen:  schriftliche  Festlegung  des  Vertrages, ­
  Abwiegen  der  Kohle,  und  da  die  Preise  seit  1900  ganz
ungewöhnlich  gestiegen  waren  und  die  damalige  Aufbesserung
mehr  als  annulliert  hatten,  20°/ 0  Lohnerhöhung.  Am  22.  März
fragte  die  Versammlung  telegraphisch  an,  ob  die  Bahnpräsidenten
zu  Verhandlungen  geneigt  seien.  Und  die  Bemühungen  des
Nationalen  Bürgerbundes  führten  zu  einer  Besprechung  am
26.  März.  Die  Bergleute  schoben  ihre  Entscheidung  um  einen
Monat  hinaus,  während  welchem  der  Bürgerbund  und  der  grösste
Teil  der  Presse  alle  Anstrengungen  machten,  die  Unternehmer
zur  Vernunft  zu  bringen.  Als  auf  der  zweiten  Versammlung  die
Gewerkschaft  einen  Kompromiss  anbot,  10  statt  20%  Lohnaufschlag ­
  und  9  statt  8  ständigem  Arbeitstag,  wurde  dies  als
Schwäche  gedeutet.
Der  Arbeitssekretär  der  Vereinigten  Staaten,  die  Streikkommission, ­
  und  selbst  Herr  Bär,  der  Präsident  der  Reading-Kohlen-
  und  Eisen-Gesellschaft,  erkannten  die  Berechtigung  der
Arbeiterforderungen  an,  aber  nicht  in  einem  Punkte  gaben  die
Unternehmer  nach.  Die  Vertreter  der  Bergarbeiter  waren  ausdrücklich ­
  zur  Streikerklärung  ermächtigt  worden;  um  aber  nichts
unversucht  zu  lassen,  machten  sie  am  8.  Mai  den.  Bahnpräsidenten
das  Anerbieten  eines  Schiedsgerichtes,  welches  der  Bürgerbund
ernennen  sollte,  oder  welches  aus  unparteiischen  Männern  der
Kirche  (Erzbischof  Ireland,  Bischof  Potter)  bestehen  sollte.
Präsident  Bär  antwortete  darauf.  „Kohlenbau  ist  ein  Geschäft,
keine  religiöse,  Gefühls-  oder  akademische  Frage.  Ich  kann  mit
dem  besten  Willen  für  die  Geschäftsführung  nicht  den  Sachverständigen-Beistand
  selbst  so  angesehener  Herren  wie  die  des
Bürgerbundes  oder  der  Kurie  annehmen.“  Aber  keiner  der
Unternehmer  schlug  erfahrenere  Schiedsrichter  vor.
So  erklärte  denn  nach  Erschöpfung  aller  friedlichen  Bemühungen ­
  am  9.  Mai  in  Scrauton  das  Distriktskomitee  der  Bergarbeiter ­
  die  vorläufige  Arbeitseinstellung  für  den  12.  Mai  und
berief  eine  Generalversammlung  auf  den  14.  Mai  nach  Hazleton,
um  über  die  Verlängerung  desselben  zu  entscheiden.  Damit
sollte  den  Leuten,  die  die  Leiden  eines  Streikes  zu  tragen  haben,
        <pb n="197" />
        3  i  K  e.  2  6  «Sfr-4.  6.  46.
—  177  —
die  Wahl  überlassen  bleiben  und  man  ersuchte,  die  Delegaten
für  oder  wider  zu  instruieren.  Die  erneuten  Bemühungen  des
Bürgerbundes  und  anderer  edelgesinnter  Männer  prallten  bei  den
Bahngesellschaften  wirkungslos  ab,  deren  einer  Präsident  noch
am  Abend  vor  dem  Konflikt  erklärte,  die  Leute  würden  nicht
streiken,  sondern  sich  jedem  Fusstritt  beugen.  Ich  selbst  sah
die  Härte  des  Kampfes  voraus  und  wünschte  ihn  bis  zum  Herbst
hinauszuschieben,  wo  die  Energie  der  Leute  grösser  gewesen
wäre.  In  dieser  Zeit  hätten  ja  die  Unternehmer  die  Torheit
ihres  Beginnens  vielleicht  doch  noch  eingesehen.  Aber  ich  forderte ­
  die  Delegaten  auf,  sich  nicht  nach  dieser  meiner  Meinung,
sondern  allein  nach  ihren  Instruktionen  zu  richten.  Und  so
wurde  denn  am  15.  Mai  mit  461 J / 4  gegen  349  3 / 4  Stimmen  die
Weiterführung  des  Streikes  beschlossen,  der  dadurch  zum  bedeutendsten ­
  der  amerikanischen  Geschichte  wurde.

43.  KAPITEL.
Die  Versammlung  von  Indianapolis.
Obgleich  eigentlich  niemand  den  Konflikt  für  vermeidbar  gehalten ­
  hatte,  hatte  das  Publikum  doch  nicht  zu  hoffen  aufgehört,
was  es  wünschte,  und  die  Streikerklärung  war  ein  Donnerschlag
für  das  Land.
Da  man  wusste,  dass  die  Organisation  keine  grossen  Gelder
zur  Verfügung  hatte,  glaubte  man  an  eine  kurze  Dauer  des  Ausstandes, ­
  und  die  Zeitungen  prophezeiten  ihm  ein  Leben  von
höchstens  fünf  bis  sechs  Wochen.
Aber  bereits  der  ruhige,  geräuschlose  Verlauf  in  den  ersten
Wochen,  der  allen  grossen  Bewegungen  eigen  ist,  deutete  auf
Dauer.  Auf  die  Aufforderung  der  Gewerkschaftsbeamten  zu  Vorsicht ­
  und  Vermeidung  jedes  Zusammenstosses  mit  der  Bergpolizei,
verpflichteten  sich  Tausende  zu  völliger  Abstinenz  während  der
Streikdauer,  und  die  erste  Ruhezeit  für  viele  in  ihrem  ganzen
Leben  wurde  daheim  und  beim  Sport  verbracht.  Die  wenigen,
12
        <pb n="198" />
        178

welche  sich  vom  Beginn  an  in  Not  befanden,  wurden  durch  die
Opferwilligkeit  ihrer  Nachbarn  und  Brüder  gehalten.
Als  1901  die  Maschinisten,  Feuerleute  und  Pumparbeiter  einen
Streik  wünschten,  weil  sie  zwölf  Stunden  täglich,  und  einen  Sonntag
um  den  andern  beim  Schichtwechsel  24  Stunden  hintereinander  zu
arbeiten  hatten,  hatten  die  vereinigten  Bergarbeiter  Beihilfe  versprochen, ­
  wenn  man  den  Streik  hinausschiebe.  Demgemäss  wurden
diese  nun  Anfang  Juni  zum  Streik  gerufen.
Viel  ungerechte  Kritik  ergoss  sich  über  mich  und  andere
Beamten  für  das  Anrufen  der  Dampfmaschinisten.  Wir  hätten
die  Unternehmer  damit  überfallen,  und  der  Sympathiestreik  dieser
Leute  sei  eine  Pflichtverletzung  derselben  gewesen.  In  Wahrheit
sind  sie  auf  ihren  eigenen  Wunsch  angerufen  worden  und  für
Interessen,  für  die  sie  im  Jahr  vorher  vergeblich  gekämpft  hatten.
Ihre  Stellungnahme  w r ar  keine  Pflicht,  sondern  ein  Vertragsakt.  Man
kann  dies  nicht  vergleichen  mit  den  Soldaten  einer  Armee  oder  den
Matrosen  eines  Schiffes,  die  sich  als  Teil  den  Aufgaben  des  Gesamtkörpers ­
  nicht  entziehen  können,  vielmehr  endigen  hier  mangels
eines  Vertrages  für  eine  bestimmte  Periode  die  beiderseitigen  Beziehungen ­
  nach  freiem  Willen  einer  Partei.  Die  Unternehmer
würden  die  Aussperrung  genau  so  geführt  haben,  hätten  sie  eine
Lohnreduzierung  gewünscht.  Aber  trotzdem  berücksichtigte  man
die  Gefahr  der  Überlieferung  der  Gruben  und  der  Eigentumszerstörung ­
  und  gewährte  den  Unternehmern  eine  zehntägige
Kündigungsfrist.  Auch  erklärte  man  die  Rückkehr  der  Leute,
wenn  nur  ihre,  und  nicht  die  Forderungen  der  anderen  Bergleute
gewährt  würden.
Wieder  liess  Senator  Hanna  und  der  Bürgerbund  nichts  unversucht, ­
  und  als  Anfang  Juni  die  Kohlenpreise  zu  steigen  begannen, ­
  ging  auf  Verfassung  des  Präsidenten  Roosevelt  der  Arbeitssekretär ­
  Coroll  D.  Wright  nach  New-York,  um  durch  Erhebungen ­
  bei  mir  und  den  Bahnpräsidenten  die  Lage  zu  klären.
Der  Bericht  Wrights  erkannte  die  Berechtigung  der  Arbditerforderungen
  teilweise  an,  wurde  aber  erst  viel  später  veröffentlicht
und  hatte  kein  Ergebnis.
Als  der  Streik  am  15.  Mai  ausbrach,  hatten  viele  Leute  auf
Hilfe  von  ihren  Brüdern  im  Weichkohlenfeld  gehofft.  Die  150  000
Streikenden  im  Hartkohlenfeld  zusammen  mit  den  ebenfalls  streikenden ­
  Bergleuten  Westvirginiens  machten  etwa  die  Hälfte  der  Mitglieder ­
  der  nationalen  Gewerkschaft  aus.  Auf  den  Wunsch  von
        <pb n="199" />
        179

12*

fünf  Distrikten  der  Vereinigung  berief  ich  verfassungsgemäss  eine
Generalversammlung  aller  Bergarbeiter  für  den  17.  Juli  nach
Indianapolis.
Um  diese  Zeit  hatte  die  Notlage  im  Hartkohlenfeld  schon
begonnen.  Viele,  die  vor  zwei  Monaten  hoffnungsvoll  in  den  Streik
gegangen  waren,  hatten  ihre  letzten  Wertsachen  verpfändet.  Viele
der  fremden  Arbeiter  waren  nach  anderen  Teilen  des  Landes  oder
zurück  nach  Europa  gegangen,  aber  die  Hauptmasse  der  zurückbleibenden
  begann  die  Schrecken  des  Hungers  zu  spüren.  Eine
Aufhebung  des  Bergbaues  im  ganzen  Lande  würde  die  Bahnen
zur  Übergabe  gezwungen  haben  und  die  Leute  im  Weichkohlenfekl
  waren  zu  jedem  Opfer  bereit  und  würden  zweifellos
den  Sympathiestreik  erklärt  haben.
Aber  der  Vertrag  mit  den  Unternehmern  bildete  ein  unüberwindliches ­
  Hindernis.  Hier  waren  in  gemeinsamen  Versammlungen
bereits  Arbeitsverträge  und  Lohnskalen  für  je  ein  Jahr  vereinbart,
und  der  laufende  Vertrag  lautete  bis  zum  April  1903.  Wie  im  Stahlstreik ­
  1901  meinten  einige,  die  Pflicht  der  Selbsterhaltung  ginge
über  die  Heiligkeit  jedes  Vertrages,  und  eine  Einstellung  der  Arbeit
ohne  Forderung  auf  Änderung  der  Arbeitsbedingungen  sei  kein
eigentlicher  Streik,  da  im  Vertrag  die  Lohnrate  pro  Tag,  aber  nicht
die  Zahl  der  Arbeitstage  pro  Jahr  festgesetzt  sei.  Aber  obgleich
man  wusste,  dass  der  Angriff  auf  die  Haltkohlenbergleute  nur  der
erste  Schlag  gegen  die  Gewerkschaft  war,  und  im  Verlustfalle  bald
darauf  die  Weichkohlenleute  vernichtet  würden,  nannten  diese  obige
Argumente  Spitzfindigkeiten  und  hielten  an  ihren  Verträgen  fest.
Auch  ich  erklärte  dies  in  meiner  Bede  als  eine  Ehrensache  für
die  gesamte  Arbeiterschaft,  auf  deren  Entscheidung  alle  Freunde
im  Lande  ängstlich  nach  Indianapolis  schauten.  Und  so  beschloss
denn  schliesslich  die  Versammlung  einhellig,  also  unter  Zustimmung
der  Hartkohlenleute,  der  Versuchung  zum  Trotz  die  Verträge  aufrechtzuerhalten. ­
        <pb n="200" />
        180

44.  KAPITEL.
Die  Vermittlung  des  Präsidenten.
Statt  der  Niederlegung  der  Arbeit  durch  die  Weichkohlenleute ­
  beschloss  die  Versammlung  von  Indianapolis  die  moralische
und  finanzielle  Unterstützung  der  Hartkohlenleute,  bis  die  Grubenbesitzer ­
  zu  einem  unparteiischen  Schiedsspruch  geneigt  sein
würden.  Die  Weichkohlenleute  subskribierten  4  Mark  wöchentlich
oder  10%  ihres  Lohnes,  die  Beamten  der  Organisation  35%  ihres
Gehaltes,  so  dass  binnen  16  Wochen  die  Summe  von  10,6  Millionen
Mark  (2  645  324.42  $.)  gesammelt  war;  die  Einkünfte  wären  gleichartig ­
  weitergegangen,  wären  zu  diesem  Zeitpunkte  nicht  die  Feindseligkeiten ­
  beigelegt  gewesen.  Auf  den  Weichkohlenarbeiter  entfielen ­
  Durchschnittsbeiträge  von  28  bis  64  Mark  für  den  Unterstützungsfonds, ­
  gegen  Ende  des  Streiks  erhöhten  verschiedene  Ortsgruppen ­
  freiwillig  ihre  Beiträge  und  manche  Leute  gaben  25%
ihres  Lohnes.
Der  Beschluss  der  Versammlung  begegnete  in  Presse  und
Publikum  dem  lebhaftesten  Beifall;  aber  man  überschätzte  die
Summe,  die  aufgebracht  werden  könnte,  und  unterschätzte  die  Zeit,
die  dazu  nötig  sein  würde.  Da  die  Weichkohlenleute  halbmonatlich
gezahlt  wurden,  und  erst  am  15.  August  ihren  Lohn  für  die  zweite
Julihälfte  erhielten,  verstrich  ein  voller  Monat  bis  zur  Einzahlung.
Die  Annahme  der  Blätter,  jeder  Streikende  werde  dauernd
20  Mark  wöchentlich  erhalten  können,  war  ja  lächerlich,  denn
das  hätte  eine  Monatsausgabe  von  14  Millionen  Mark  bedeutet.
Aber  der  Erweckung  dieser  überspannten  Hoffnungen  hatte  man
die  Unzufriedenheit  zu  verdanken,  die  bei  den  ersten  Auszahlungen
hörbar  wurde.
In  der  ersten  Augustwoche  trat  die  Krisis  ein.  Agenten
der  Gesellschaft  beuteten  diese  zeitweilige  Misstimmung  dazu  aus,
Gerüchte  über  die  Unterschlagung  der  gesammelten  Gelder  in  Umlauf ­
  zu  setzen.  Hätten  in  diesem  Momente  die  Unternehmer  die
Zechen  aufgetan  und  zur  Rückkehr  zur  Arbeit  aufgefordert,  so
wäre  der  Streik  verloren  gewesen.  Es  war  der  einzige  Zeitpunkt
während  des  ganzen  langen  Kampfes,  im  dem  sich  Zeichen  der
Wankelmut  zeigten.  Aber  die  Unternehmer  kannten  vielleicht
        <pb n="201" />
        181  —

nicht  die  Ausdehnung  der  Misstimmung  und  verpassten  ihre  günstige
Gelegenheit.
Kurz  darauf  kam  es  in  Shenaudoah  zu  einem  Zusammenstoss,
  als  ein  Sheriff  auf  Streikende  feuerte,  die  ihn,  gereizt  durch
sein  hastiges  Einschreiten,  insultiert  hatten.  Dem  Sheriff  kamen
einige  zu  Hilfe,  und  ein  Kaufmann  starb  an  einer  dabei  empfangenen
Verwundung.  Nun  schlug  natürlich  die  feindliche  Presse  Lärm,
übertrieb  den  Vorfall  bissig,  und  brachte  von  da  an  täglich  Berichte ­
  über  Gewalttätigkeiten,  die  meist  gar  nicht  vorgefallen
waren  oder  in  keinem  Zusammenhang  mit  dem  Streik  standen.
Es  gelang  vielmehr  den  Beamten  der  Gewerkschaft  verhältnismässig ­
  gut,  unter  den  150000  Leuten  die  Disziplin  aufrecht ­
  zu  erhalten  und  sie  durch  Proklamationen  von  Taten  abzuhalten, ­
  die  geeignet  gewesen  wären,  ihnen  die  Sympathien  zu
rauben.
Eine  Woche  später  gingen  die  Beiträge  ein,  und  die  schwachen
Punkte  der  Stellung  konnten  gefestigt  werden.  Niemals  ist  genügend ­
  Geld  vorhanden  gewesen,  um  allen  Leuten  zu  geben.  Wer
Bankguthaben  oder  ertragfähigen  Grundbesitz  hatte,  musste  zu
gunsten  der  Bedürftigeren  zurückstehen.  Das  bedeutet  natürlich
eine  gewisse  Ungerechtigkeit  gegen  sparsame  und  wirtschaftliche
Leute,  aber  in  einem  Kampfe,  der  über  eine  halbe  Million  Menschen
einbegreift,  muss  die  Gewerkschaft  haushälterisch  sein  und  für  die
sorgen,  die  andernfalls  auf  Gnade  oder  Ungnade  dem  Hunger  oder
den  Unternehmern  erliegen  würden.  Zirkularbriefe  an  die  Ortsgruppen ­
  gaben  Rechenschaft  über  die  Kasse  und  Vorschläge  betreffs ­
  Verteilung.
Auch  das  Publikum  lieferte  Beiträge;  Fabrikanten,  Kaufleute,
Arzte,  Rechtsanwälte,  Bauern  schickten  Schecks  und  ein  Bankier
fügte  demselben  die  Bitte  um  Verschweigung  seines  Namens  bei.
Selbst  Kinder  und  Witwen  griffen  in  ihre  Sparbüchsen,  aber  die
grossen  Eingänge,  im  Betrage  von  Hunderttausenden,  kamen  natürlich ­
  von  den  organisierten  Arbeitern  der  anderen  Gewerbe;  auch
aus  England  und  anderen  Staaten,  wo  Arbeiter  den  gleichen  Kampf
gekämpft  hatten,  gingen  Beiträge  ein.
In  dem  30  tägigen  Waffenstillstand  vor  dem  Streik  hatten
die  Unternehmer  nach  Kräften  Vorräte  angesammelt,  die  aber
natürlich  schnell  schmolzen.  Die  alten  Kohlenpreise  von  24  Mk.
die  Tonne  stiegen  auf  32  bis  80  Mark  und  im  Kleinverkauf  bis
120  Mark.  Die  Bahnen  schränkten  den  Betrieb  ein,  Fabriken
        <pb n="202" />
        182

wurden  geschlossen,  die  Kosten  des  Lebenshaltes  stiegen,  die  Gesundheitsbehörden ­
  konnten  die  Bestimmungen  gegen  Weichkohle
nicht  mehr  aufrechterhalten,  so  dass  die  Grosstädte  von  einer
Kruste  bedeckt  und  von  einer  schwarzen  Wolke  eingehüllt  wurden,
und  selbst  ansehbare  Leute  nahmen  oft  Kohle  mit  Gewalt  und
folgten  dem  Beispiel  der  Bahnen,  welche  viele  Depots  der  Schiffer
konfiszierten.  Man  fürchtete  in  New-York  einen  Kohlensturm,  im
Vergleich  zu  welchem  die  Brotstürme  Londons  und  die  Fleischstürme ­
  Ost-New-Yorks  ein  Kinderspiel  gewesen  wären.
Die  Lage  der  Oststaaten  im  August  und  September  war
kritisch;  aber  das  schlimmste  waren  die  Aussichten  auf  den
Winter;  man  konnte  sich  nicht  ausmalen,  was  für  Folgen  die  Ausdehnung ­
  des  Streiks  bis  Dezember  oder  Januar  gehabt  hätte.
Aber  die  Unternehmer  blieben  beim  Nahen  des  Winters  unnachgiebig. ­
  Das  Publikum  wurde  stets  vertröstet;  erst  sollte  der
Streik  gar  nicht  kommen;  dann  sollte  er  einige  Wochen  dauern;
und  dann  wurde  von  Woche  zu  Woche  die  Eröffnung  der  Zechen
prophezeit.  Wie  man  damals  lieber  die  Gruben  unter  Wasser  gestellt ­
  hatte,  als  den  Pumparbeitern  die  Arbeitszeit  zu  verkürzen,  so
würde  man  jetzt  lieber  das  Land  haben  ausfrieren  lassen,  als  die  Gewerkschaft ­
  anerkennen.  Die  Haltung  der  Unternehmer  kam  in  dem
Brief  des  Präsidenten  Bär  zum  Ausdruck,  für  die  Arbeiter  hätten
nicht  die  Agitatoren  zu  sorgen,  sondern  „die  christlichen  Männer,
denen  Gottes  unergründliche  Weisheit,  Besitz  und  Interessen  des
Landes  anvertraut“  habe;  man  habe  nichts  zu  verhandeln,  und  die
Gewalttätigkeit  weniger  Leute  allein  hindere  die  Industrie.  Die
Gewerkschaft  aber  blieb  auf  ihrem  ersten  Anerbieten  eines  Schiedsgerichtes; ­
  Senator  Hanna,  Quay,  Penrose,  Platt,  Gouverneur  Odell
und  andere  führende  Männer  unterstützten  diese  Bemühungen.
Das  bezeichnendste  war  die  Art,  wie  die  Unternehme)'  Ausschreitungen ­
  herbeizuführen  suchten.  Als  Polizei  wurde  der  Auswurf ­
  der  Grosstädte  angestellt  und  bewaffnet,  und  in  einem  Falle
verweigerte  die  Kommission  einem  solchen  Manne  das  Verhör,
weil  er  selbst  schamlos  erklärte,  ein  Dieb  und  mehrfach  vorbestraft ­
  zu  sein.
Nach  den  Veröffentlichungen  der  Gesellschaften  wurden  im
August  und  September  einige  Zechen  und  Wäschen  eröffnet,  aber
es  ist  eins  der  ungelösten  Rätsel  des  Streikes,  was  aus  dem  Produkt ­
  der  „täglich  steigenden  Förderung“  geworden  ist.  Wöchentlich ­
  kamen  Bahnpräsidenten  und  Direktoren  der  Tempel-Kohlen-
        <pb n="203" />
        183

und  Eisengesellschaft  zusammen,  ohne  aus  ihrer  Indifferenz  herauszutreten, ­
  selbst  als  man  Prozesse  gegen  sie  als  Gründer  eines
Trusts  einleitete  und  einige  Staaten  durch  Einzelgesetze  die  Industrie ­
  zu  kontrollieren  suchten.
Da  sandte  Präsident  Roosevelt,  in  Erkenntnis  der  Schrecken
einer  bevorstehenden  Hungersnot  nach  Kohle,  auf  den  3.  Oktober
Einladungen  an  mich  und  die  Bahnpräsidenten  nach  dem  Weissen
Hause.  In  dieser  historisch  gewordenen  Sitzung  leugnete  der
Präsident  zunächst,  irgend  ein  Recht  oder  eine  Pflicht  zu  haben,
auf  gesetzlicher  Grundlage  oder  wegen  öffentlicher  Beziehungen
zu  den  Dingen  einzuschreiten;  darum  bat  er  die  Parteien,  nicht
von  dem  Rechtsstandpunkt  des  Gegners  zu  sprechen,  sondern
sich  auf  dem  neutralen  Felde  des  öffentlichen  Wohles  zu  begegnen.
„Ich  appelliere  an  ihren  Patriotismus“  schloss  er,  „an  den  Geist
des  Landes,  der  dem  Allgemeinwohl  persönliche  Opfer  bringt.“
Die  kurze  Ansprache  musste  den  Zuhörern  die  schwere  Verantwortung ­
  klarmachen,  die  auf  ihnen  ruhte;  ich  war  vom  Ernst
der  Lage  ergriffen  und  sagte  für  die  Arbeiterschaft  zu,  sie  würden
alle  Streitfragen  einem  vom  Präsidenten  zu  ernennenden  Schiedsgericht ­
  unterbreiten.  Hiermit  wurde  die  Besprechnung  bis  3  Uhr
Nachmittag  abgebrochen,  damit  die  Beteiligten  eine  Überlegungsfrist ­
  hätten.
In  dieser  Nachmittagssitzung  nun  brachten  die  Herren  von
den  Bahnen,  in  direkter  Verspottung  der  Aufforderung  des  Präsidenten, ­
  die  Streitigkeiten  aus  dem  Spiel  zu  lassen,  Schmähungen
und  Beschuldigungen  gegen  die  Gewerkschaft  vor,  über  die  eine
Diskussion  unmöglich,  eine  Versöhnung  also  ausgeschlossen  war.
Und  nicht  etwa  einer  momentanen  Eingebung  oder  Gereiztheit  entsprang ­
  dieser  Hagel,  den  man  auf  den  Gegner  richtete,  sondern  er
wurde  von  sorgfältig  vorbereiteten  Aufstellungen  abgelesen,  wieder
und  wieder  geschrieben  mit  kühler  Überlegung  der  Unternehmer.
Die  Anwesenheit  des  höchsten  Repräsentanten  des  Volkes  hinderte
diese  Herren  nicht  an  den  ungehörigsten  Gefühlsausbrüchen,  ja
einer  derselben  endigte  in  einem  leidenschaftlichen  Angriff
auf  den  Präsidenten,  er  habe  seine  Pflicht  gegen
Publikum  und  Unternehmerwelt  verletzt  und  möge  zu
derselben  zurückkehren!  Statt  in  einer  Annahme  unseres
Friedensvorschlages,  gipfelten  die  Angriffe  auf  eine  ungesetzliche,
statutenlose  Gewerkschaft  in  der  Forderung  an  den  Präsidenten,
Bundestruppen  nach  dem  Anthrazitfeld  zu  senden.
        <pb n="204" />
        184

Solche  Reden  mussten  Empörung  erwecken,  aber  ich  zog
vor,  dieselben  unbeachtet  zu  lassen;  ich  erkannte  an,  dass  bedauerlicherweise ­
  einige  Gewalttaten  vorgefallen  seien,  dass  dieselben ­
  aber  übertrieben  wären.  Anstatt  durch  eine  gebührende
Antwort  eine  Einigung  völlig  unmöglich  zu  machen,  legte  ich
schriftlich  meinen  Antrag  auf  Schiedsspruch  nieder.
Ein  Sturm  der  Entrüstung  ging  durchs  Land,  als  man  die
Haltung  der  Unternehmer  gegenüber  dem  Präsidenten  erfuhr;
dieser  aber  gab  seine  Bemühungen  nicht  auf,  sondern  ersuchte
mich  am  6.  Oktober  durch  Caroll  D.  Wright,  meinen  Einfluss  aufzubieten, ­
  um  die  Leute  zur  Arbeit  zurückzubringen.  Man  werde
eine  Kommission  zur  Untersuchung  der  Arbeits-  und  Lebensverhältnisse ­
  einsetzen  und  der  Präsident  werde  all  seinen  Einfluss  aufwem
den,  die  Unternehmer  zur  Annahme  von  deren  Befund  zu  veranlassen.
Dieser  Vorschlag  war  wohlberaten,  aber  solange  die  Unternehmer
sich  nicht  zur  Annahme  der  Entscheidung  der  Kommission  verpflichteten ­
  und  der  Präsident  kein  gesetzliches  Recht  hatte,  sie
dazu  zu  zwingen,  konnte  ich  die  heldenhaft  verfochtene  Sache
der  Bergleute  nicht  auf  diese  Arbeit  preisgeben  und  musste  eine
Beeinflussung  der  Leute  in  dieser  Richtung  ablehnen,  so  freudig
mich  die  Bemühungen  des  Präsidenten  für  das  Volk  berührten.
Wenige  Tage  nach  der  Besprechung  im  Weissen  Hause  rief
der  Gouverneur  von  Pennsylvanien  die  gesamte  Miliz  zu  den
Waffen.  Ich  kannte  die  Wirkung  von  hunderttausend  Soldaten
auf  streikende  Arbeiter,  und  meine  Hoffnung  auf  endgültigen  Sieg
der  Leute  stand  nun  fest.  Die  Unternehmer  hatten  immer  wieder
behauptet,  unter  militärischem  Schutz  den  Bedarf  des  Publikums
decken  zu  können;  um  den  Beweis  zu  führen  gegen  ihre  Fälschung,
die  Streikenden  würden  durch  Gewalt  an  der  Arbeit  gehindert,  rief
ich  alle  Ausständigen,  organisierte  wie  unorganisierte,  zu  Massenversammlungen ­
  zusammen.  Und  an  dem  Tage,  andern  10  000  Soldaten
im  Felde  verteilt  waren,  und  jedem  Arbeitswilligen  militärischer
Schutz  garantiert  wurde,  stimmten  die  150000  Leute,  ohne  eine
abweichende  Stimme,  für  Fortführung  des  Streikes,  bis  die  Gewerkschaft ­
  einen  anderen  Rat  erteile.  Ja  selbst  Abgefallene  und
Importierte  schlossen  sich  dem  Ausstand  wieder  an.
Nachdem  die  Torheit  der  Unternehmer  durch  dieselbe  Massregel
  bewiesen  war,  auf  welche  sie  ihren  Sieg  gebaut  hatten,
sahen  sie  endlich  ein,  dass  sie  sich  dem  Drängen  des  Landes
fügen  mussten.  Am  13.  Oktober  erbot  sich  J.  Pierpont
        <pb n="205" />
        185

Morgan 1 )  beim  Präsidenten  Koosevelt  im  Namen  der
Unternehmer,  die  Streitpunkte  einer  Kommission  von  fünf
Männern  zu  unterbreiten,  die  der  Präsident  nach  bestimmten  Gesichtspunkten ­
  erwählen  möge.
Um  diese  Zeit  war  der  Streik  für  die  Leute  praktisch  bereits ­
  gewonnen:  die  Kassenbestände  wuchsen  täglich,  und  erreichten ­
  den  Höhepunkt  in  der  Geschichte  der  Vereinigung.
Aber  ich  fühlte  d  i  e  V  e  r  p  f  1  i  c  h  t  u  n  g,  wenn  w  i  r  s  o  1  a  n  g  e
für  das  Prinzip  des  Schiedsspruchs  gestanden  hatten,
dass  wir  es  jetzt  nicht  deshalb  zurückweisen  durften,
weil  der  Sieg  in  unserer  Hand  war.
Ich  verlangte  also  nur  eine  Garantie,  dass  die  Schiedsrichter
nicht  nur  aus  einer  bestimmten  Gesellschaftsklasse  ernannt  würden,
und  wenn  die  Unternehmer  einen  Vertreter  in  die  Kommission
sandten,  die  Gewerkschaft  ebenfalls  einen  zu  ernennen  habe.
Dies  wurde  schliesslich  als  berechtigt  anerkannt,  und  sobald
Sicherheit  gegeben  war,  dass  im  übrigen  der  Präsident  in  der
Ernennung  volle  Freiheit  habe,  eine  Delegatenversammlung  der
Arbeiter  nach  Wilkesbarre  auf  den  20.  Oktober  berufen.  Nach
einem  vollen  Tage  Überlegung  beschloss  diese,  am  23.  Oktober
die  Arbeit  wieder  aufzunehmen  und  alle  Streitfragen  der  Kommission ­
  zur  Entscheidung  zu  unterbreiten.

*)  Der  Autor  lässt  liier  weniger  liinter  die  Kulissen  blicken,  als  vielleicht
mancher  Leser  wünschen  mag.  Aber  als  Partei  kann  er  keine  Behauptungen
aufstellen,  die  sich  nicht  beweisen  lassen.  Die  Geschäftsleute  werden  den
Kampf  weniger  idealistisch  auffassen  und  einem  Kapitalisten  keinen  Priuzipienkampf
  Zutrauen.  So  ist  es  denn  ein  offenes  Geheimnis,  dass  die  Börse,  der  es
mehr  auf  Kurs  als  auf  Dividende  ankommt,  den  Streik  hinauszog,  und  Morgan
das  Spiel  abbrach,  als  er  zu  niedrigem  Kurs  genügend  aufgekauft  hatte.  Gesellschaftsdircktoren,
  Wirtschaftsgegensätze,  ja  selbst  Produktionsgewinne  oder
Verluste  sind  da  nur  noch  Schachfiguren  im  Spiele  des  Grosskapitals  gegen  das
kleinere  Kapital,  und  der  neue  Herr  hat  weder  an  den  höheren  Lohnspesen,
noch  am  Aussetzen  der  Dividende  einen  Verlust.  Man  sieht  das  so  recht  an
dem  llnterparikurs  der  bedeutendsten  amerikanischen  Papiere.  D.  Übersetzer.
        <pb n="206" />
        186

45.  KAPITEL.
Die  Entscheidung  der  Anthrazitkohlen-Streikkommission.

Der  Rückzug  der  Unternehmer  nach  5-monatlichem  Sträuben
auf  das  Schiedsgerichtsprinzip,  für  das  die  Bergleute  von  Beginn
an  eingetreten  waren,  rechtfertigte  deutlich  die  Erklärung  des
Streikes.  Nach  Abänderung  einiger  unannehmbarer  Vorschläge
in  dem  Brief  der  Unternehmer  vom  13.  Oktober  hatte  der
Distriktsrat  sofort  am  21.  Oktober  die  Wiederaufnahme  der
Arbeit  nach  163  Tagen  des  Aussetzens  empfohlen.
Die  Anthrazitkohlenstreik-Kommission  wird  ein  Markstein
bleiben  in  der  Geschichte  der  Arbeiter.  In  einem  gewissen
Sinn  war  sie  ein  Beweis  für  die  Macht  der  öffentlichen  Meinung
in  kritischen  Perioden.  Die  ersten  Sitzungen  der  Kommission
fanden  am  24.  und  27.  Oktober  statt,  und  vom  14.  November
1902  bis  5.  Februar  1903  tagte  sie  mit  wenig  Unterbrechungen
in  Scrauton  und  Philadelphia.  In  dieser  Zeit  wurden  die  Zeugen
verhört  und  vom  9.  bis  13.  Februar  fand  die  Beweisaufnahme
statt.  Das  öffentliche  Interesse  trieb  Tausende  in  die  Zuhörerräume, ­
  und  Hunderte  konnten  keinen  Platz  darin  finden.
558  Zeugen  wurden  vernommen,  davon  240  von  der  Gewerkschaft ­
  gerufen,  153  durch  die  Anwälte  der  nichtorganisierten
Arbeiter,  154  von  den  Unternehmern  und  11  von  der  Kommission.
Durch  die  Aussagen  wurden  über  10  000  Seiten  Aktenformat  gefüllt, ­
  ohne  die  Statistiken  und  Aufstellungen.  Die  dramatischsten
Punkte  der  Verhandlung  waren  die  Vernehmungen  der  kleinen
Kinder,  die  in  den  Kohlenbrechern  beschäftigt  waren.  Die  am
18.  März  1903  gefällte  Entscheidung  war  ein  Schriftstück  von
120  000  Worten.
Die  Veröffentlichungen  der  Kommission  bestehen  in  einem
Bericht  und  einer  Entscheidung.  Der  Bericht  ist  eine  theoretische ­
  Erörterung  der  Prinzipien;  ich  will  ihn  hier  nicht  besprechen, ­
  aber  nach  meiner  Meinung  und  der  der  meisten  Gewerkschaftler ­
  sind  es  die  Gedanken  kluger  und  wohlmeinender ­
  Männer,  die  aber  ohne  Verständnis  der  Grundprinzipien ­
  der  Gewerkschaftsbewegung  auf  unhaltbaren  Voraussetzungen ­
  fussen.
        <pb n="207" />
        187

Die  Entscheidung  dagegen  zeigt  praktischen  Sinn  und
die  Tendenz,  theoretische  Vorurteile  fallen  zu  lassen,  wenn  sie
dem  Drucke  der  Wirklichkeit  gegenübertreten.  Wenn  sie  den
Arbeitern  auch  nicht  das  zubilligte,  auf  das  sie  ein  Recht  zu  haben
glaubten,  erkannte  sie  ihnen  doch  wertvolle  Lohnerhöhungen  und
Besserung  anderer  Bedingungen  zu.  Vor  allem  aber  erkannte  sie
die  Vereinigten  Bergarbeiter  als  eine  der  vertragschliessenden
Parteien  an  und  fixierte  damit  rechtlich  den  Tatbestand  der
Organisation.  Mit  Giltigkeit  vom  1.  April  1903  bis  1.  April  1906,
wurde  für  alle  Arbeit,  die  vorher  nach  Normalraten  gezahlt,  eine
10%ige  Lohnerhöhung  festgesetzt;  die  Arbeitszeit  der  Feuerleute
und  der  Maschinisten  an  den  Pumpen  wurde  unter  Beibehaltung
des  Tagelohnes  von  12  auf  8  Stunden  herabgesetzt,  was  für  die
Stunde  einen  Mehrertrag  von  30°/ 0  gab;  die  Maschinisten,  welche
bisher  schon  in  8  stündiger  Schicht  gearbeitet  hatten,  erhielten
10  °/ 0  Lohnzuschlag,  und  alle  anderen  Maschinisten  5°/ 0  Lohnzuschlag ­
  und  freien  Sonntag,  was  zusammen  ein  um  rund  22  °/ 0
höherer  Stundenertrag  war.  Die  Tagelöhner  (etwa  die  Hälfte
aller  Angestellten)  hatten  statt  10  künftig  9  Stunden  zu  arbeiten.
Zu  diesen  direkten  Lohnerhöhungen  hatten  beim  Steigen  der
Kohlenpreise  nach  folgende  Aufschläge  zu  treten.  Stieg  Weissaschenkohle ­
  von  über  Erbsengrösse  im  New-Yorker  Hafen  auf  über
I  4.50,  so  hatte  für  jede  5  cent  mehr  eine  l n / 0 ige  Lohnerhöhung-Platz
  zu  greifen;  das  dürfte  bis  Jahresschluss  etwa  5  °/ 0  ausmachen, ­
  und  die  gesamte  Lohnerhöhung  durch  den  Streik  dürfte
sich  auf  28—32  Millionen  Mark  jährlich  belaufen.
Ferner  bestimmte  die  Kommission  die  direkte  Löhnung  der
Tagelöhner  durch  die  Gesellschaft  statt  durch  die  Bergleute,  und
zwar  auf  Wunsch  der  Mehrheit  an  einer  Grube  buchführenden
Wägemeister  (check  docking  bosses)  und  die  gleichmässige  Anstellung ­
  organisierter  und  unorganisierter  Leute.
„Die  Kommission  hält  die  Anstellung  von  Agenten  (deputies)
für  eine  zweifelhafte  Massregel,  die  eher  zu  Konflikten  mit  beschäftigungslosen ­
  Leuten  anreizt,  als  sie  verhütet.  Die  Bergpolizei ­
  schlägt  geradezu  dem  Zweck  ins  Gesicht,  für  den  sie  vorhanden.“ ­
  Ferner  wurden  Gesetze  gegen  Kinderarbeit  empfohlen
und  Zwangsuntersuchungen  durch  die  Bundesregierung  bei  Streitfällen ­
  nach  Art  dieses  Streikes.
Die  wichtigste  Neuschöpfung  der  Entscheidung  ist  ein  Versöhnungsrat, ­
  (board  of  conciliation)  in  Anerkennung  dessen,  dass
        <pb n="208" />
        188

die  Kommission  selbst  keine  dauernde  Schöpfung  sei  und  neuauftauchende
  Streitigkeiten  nicht  lösen  könne,  dass  aber  die  Entscheidung ­
  auf  dem  Papier  bleiben  werde,  und  die  alten  Zustände
zurückkehren,  wenn  kein  Mechanismus  der  Interpretation  und  der
zwangsweisen  Durchführung  derselben  vorhanden  sei.
Da  aber  nun  kein  solcher  Mechanismus  bis  auf  die  Organisation ­
  der  Vereinigten  Bergleute  existierte,  der  die  Durchführung
hätte  garantieren  können,  w r ar  man  gezwungen,  bei  Bildung  dieses
Versöhnungsrates  auf  diese  zurückzugreifen.
„Jede  Streitfrage,  die  sich  aus  der  Deutung  oder  Anwendung ­
  dieser  Entscheidung  ergibt,  oder  sonst  zwischen  Unternehmern ­
  und  Arbeitern  ausbricht,  und  nicht  durch  Besprechung
mit  dem  Werkführer  oder  Direktor  erledigt  werden  kann,  soll
einem  Komitee  von  6  Personen  vorgelegt  werden.  Das  Feld  ist
in  drei  Distrikte  zu  teilen,  in  deren  jedem  eine  Organisation  der
Mehrheit  der  Bergleute  eine  dieser  6  Personen  zu  ernennen  hat
und  je  eine  die  Unternehmer.“
„Nach  Hörung  beider  Parteien  soll  der  Bescheid  der  Mehrheit ­
  dieses  Versöhnungsrates  endgültig  sein;  kommt  keine  Mehrheit ­
  zustande,  so  soll  die  Entscheidung  einem  Schiedsrichter
übertragen  werden,  der  auf  Anruf  des  Versöhnungsrates  vom
Kreisrichter  des  dritten  Gerichtskreises  der  Vereinigten  Staaten
zu  ernennen  ist.“
„Die  Mitgliederzahl  des  Rates  soll  immer  vollständig  erhalten
werden,  und  die  Organisationen  von  Unternehmern  und  Arbeitern
haben  jederzeit  das  Recht,  solange  kein  Streitfall  schwebt,  ihren
Vertreter  zu  wechseln.“
„Keine  Arbeitseinstellung  oder  Ausschliessung  hat  stattzulinden,
  während  eine  derartige  Entscheidung  schwebt.“
Mit  .den  3  Distrikten  sind  natürlich  Distrikt  1,  7  und  9  der
Vereinigten  Bergarbeiter  gemeint.  Deren  Vorsitzende,  T.  D.
Micholls,  Wm.  H.  Dettrey,  John  Faby  wurden  von  der  Gewerkschaft ­
  gestellt,  von  der  Gegenseite  Wm.  Connell,  unabhängiger
Unternehmer;  Roland  C.  Luther,  Generaldirektor  der  Philadelphiaund
  Reading-Kohlen-  und  Eisen-Gesellschaft,  und  S.  E.  Warriner,
Geschäftsführer  der  Lehigh-Valley-Kohlen-Gesellschaft.  Als  nach
dieser  Ernennung  im  Juni  1903  die  Unternehmer  sich  weigerten,
die  Distriktsvorsitzenden  anzuerkennen,  gingen  die  Wogen  hoch
im  Anthrazitfeld.  Man  war  zum  neuen  Streik  entschlossen,  wenn
der  Rat  die  Vertreter  nicht  annehmen  würde,  und  als  auf  einer
        <pb n="209" />
        189

Generalversammlung  der  Bergleute  diese  erneut  bestätigt  wurden,
sahen  die  Bahnpräsidenten  ihre  Torheit  ein.  Heute  arbeitet  der
Versöhnungsrat  zufriedenstellend,  und  verspricht  den  Frieden  im
Feld  aufrecht  zu  erhalten.  Und  wenn  beide  Parteien  unter  der
Entscheidung  3  Jahre  lang  Zusammenwirken,  ist  Hoffnung  vorhanden, ­
  dass  nach  dem  1.  April  1906  wie  im  Weichkohlenfeld
auf  gemeinsamen  Versammlungen  Jahresverträge  geschlossen  werden. ­
  Bis  dahin  ist  es  natürlich  erforderlich,  nach  dem  Geist,
nicht  nach  dem  Buchstaben  der  Entscheidung  zu  leben;  nicht  zu
suchen,  ohne  direkte  Verletzung  soweit  als  möglich  von  den  Absichten ­
  abzuweichen,  sondern  sich  ihnen  möglichst  anzupassen.
In  diesem  Sinne  hoffe  ich  den  Frieden  in  das  durch  den  grossen
Kampf  so  verwüstete  Feld  einziehen  zu  sehen.

46.  KAPITEL.
Der  amerikanische  Arbeiterbund.
Die  Geschichte  der  Gewerkschaftsbewegung  in  den  Vereinigten ­
  Staaten  hat  die  Entstehung  nationaler  Zentralorganisation
aus  den  Ortsgruppen  und  die  Verbündung  der  verschiedenen
Zentralen  gezeigt.  Die  Basis  der  Pyramide  sind  also  die
Tausende  von  Ortsgruppen,  dann  kommen  112  nationale  oder
internationale  Zentralen,  ohne  die  Staatsfilialen,  und  endlich  der
alle  umfassende  Bund.
Diese  Verbündung  ist  ein  amerikanischer  Gedanke,  und  in
Amerika  weiter  fortgeschritten  als  in  England  oder  anderswo.
Trotz  früherer  Versuche  hat  es  England  zu  nichts  gebracht,  was
sich  mit  dem  amerikanischen  Arbeiterbunde  messen  könnte.
Der  erste  Versuch  einer  nationalen  Verbündung  wurde  in
Baltimore  am  20.  August  1866  gemacht.  Diese  „Nationale  Gewerkschaft“ ­
  hatte  politische  Zwecke  und  gewann  in  der  kurzen
Zeit  ihres  Bestehens  wenig  Einfluss  auf  die  Arbeiterbewegung.
Sie  hielt  von  1866—70  jährliche  Versammlungen  und  nahm  1868
ein  Programm  an,  das  hauptsächlich  dem  Geldwesen  galt.  Das
        <pb n="210" />
        190  —

Achtstundengesetz  von  1868  wird  von  einigen  dieser  Organisation
zugeschrieben,  aber  ihre  ausschliesslich  politische  Eichtling  ohne
entschlossene  Wirtschaftspolitik  wies  ihr  den  Weg  abwärts.
Ein  Bund  von  viel  bedeutenderer  Macht  und  Dauer  war  die
Knappschaft  („the  noble  Order  of  Knights  of  labor“),  1869  aus
einigen  Besprechungen  im  Fairmount-Park  in  Philadelphia  durch
die  Bemühungen  von  Uriah  S.  Steffens  und  sechs  anderen  Zuschneidern ­
  hervorgegangen.  Zuerst  war  die  Organisation  geheim
und  hatte  ähnliche  Formeln  wie  die  Freimaurer,  denen  Steffens
selbst  angehörte.  Unter  feierlichen  Eiden  wurde  ein  neues  Mitglied ­
  eingeführt,  und  der  Name  der  Vereinigung  durfte  weder
schriftlich  noch  mündlich  erwähnt  werden.
Das  Ergebnis  dieser  Geheimhaltung  war  ein  unnötiger
Widerstand  der  Öffentlichkeit,  besonders  der  Kirche.  Dass  die
5  Sterne  vor  der  Unabhängigkeitshalle  in  Philadelphia  Tausende
aus  allen  Stadtteilen  zusammenführten,  regte  das  Publikum  auf  und
setzte  die  unglaublichsten  Gerüchte  in  Umlauf.  Der  Widerstand
der  protestantischen  und  katholischen  Geistlichkeit  führte  1878
zu  einer  Bekanntgabe  des  Ordensnamens  und  dem  Ausschluss
konfessioneller  Dinge  aus  dem  Eid.  Damit  wuchs  der  Orden
nach  den  Berichten  1883  auf  52  000,  1885  auf  110  000,  1886  auf
703  000  Mitglieder;  Powderley,  der  Meister  desselben,  schätzte
allerdings  weniger  als  600000.
Von  1886  an  sank  das  Ansehen  der  Knappschaft  durch  Übertritt ­
  von  Mitgliedern  zu  dem  neuen  Arbeiterbunde,  so  dass  die
Versammlung  von  1888  eine  Abnahme  von  300  000  berichtete.
Nach  einer  Keihe  unglücklicher  Streiks  war  der  Orden  verschuldet ­
  und  musste  von  Philadelphia  nach  Washington  in  bescheidenere ­
  Räume  übersiedeln.  Ihren  schnellen  Untergang  verdankt ­
  die  Vereinigung  dem  Überspringen  der  Gewerbegrenzen
und  dem  Zusammenwerfen  aller  zu  einem.  In  der  Erfüllung  der
Arbeiter  mit  hohen  Idealen  und  den  Bemühungen  für  Frauen  und
Ungelernte  liegt  aber  ein  bedeutsames  Verdienst  des  Ordens.
Die  ursprüngliche  Gewerbeorganisation  der  Kleidermacher  wurden
durch  den  Beitritt  anderer  Arbeiter  auf  diesen  allgemeinen  Plan
gebracht,  weil  die  Interesseneinheit  aller  produktiven  Mitglieder
der  Gesellschaft  die  Köpfe  beherrschte.  So  wurden  bald  nicht  nur
Bauern,  sondern  Arzte  und  Fabrikanten  zugelassen;  die  Statuten
schlossen  nur  Personen  unter  16  Jahren,  Händler  von  berauschenden ­
  Getränken,  Bankiers,  Anwälte  und  gewerbsmässige
        <pb n="211" />
        191

Spieler  aus.  Die  Vertretung  war  nicht  nach  Berufen,  sondern
örtlich.
Ein  Arbeiterbund  kann  nie  Erfolg  haben,  wenn  er  nicht
die  Selbstverwaltung  seiner  Gruppen  aufrecht  erhält.  Die  Bergleute ­
  von  Illinois,  Ohio,  Arkansas  und  Westvirginien  haben  so
gut  wie  gleiche  Interessen,  aber  in  jeder  Stadt  bestehen  tiefe
Interessengegensätze  zwischen  jedem  Gewerbe.  Man  kann  Vertreter ­
  aller  Klassen  nicht  über  Streitigkeiten  zwischen  den
Leuten  eines  Gewerbes  mit  ihren  Unternehmern  entscheiden
lassen.
Die  Knappschaft  war  zentralisiert  wie  etwa  die  französische  Republik. ­
  Der  amerikanische  Arbeiterbund  dagegen  hat  die  lose  Verfassung ­
  der  Vereinigten  Staaten  oder  eigentlich  der  Konföderierten
Staaten;  er  ist  weniger  eine  Föderation  als  eine  Konföderation.
Die  Vorversammlung  fand  am  2.  August  1881  statt;  in  ihr  verschmolzen ­
  sich  die  Knights  of  labor  mit  der  Vereinigten  Gewerkschaft ­
  (amalgameted  labor  union),  welch  letztere  aus  ehemaligen ­
  Knappen  bestand.  Die  Gründung,  datiert  aus  Pittsburg
vom  15.  November  1881,  führte  zuerst  den  Namen  „Bund  der
organisierten  Gewerkschaften  der  Vereinigten  Staaten  und
Kanadas“  und  nahm  eine  Mitgliederzahl  von  schätzungsweise  über
einer  Viertelmillion  für  sich  in  Anspruch.  Diese  Mitgliederzahl
ging  jedoch  in  den  folgenden  Jahren  bedeutend  herab,  bis  1886
eine  Verschmelzung  mit  einigen  noch  unabhängigen  Gewerkschaften ­
  unter  dem  nunmehrigen  Namen  „Amerikanischer  Arbeiterbund“
stattfand.
Von  diesem  Zeitpunkt  an  wuchs  der  Bund  stetig,  war  1890
wieder  auf  250  000  angewachsen,  1898  auf  264  000,  1899  auf
334  000,  1900  auf  515  000,  1901  auf  743000,  1902  auf  957  500
Mitglieder  ohne  die  27  Staatsfilialen,  425  Zentralkörperschaften
und  678  gemischten  und  örtlichen  Gewerkschaften.  Diese  Aufstellungen ­
  sind  nach  den  Kopfsteuereingängen  gemacht,  so  dass
niemand  mitgezählt  ist,  der  auch  nur  mit  einem  Monatsbetrag  im
Rückstand  ist.  So  beträgt  schätzungsweise  die  Zahl  der  heute
bona  fide  sich  als  zugehörig  betrachtenden  Mitglieder  über  zwei
Millionen.
Die  Einkünfte  des  Bundes  schwankten  1881—86  von  500
bis  2800  Mark,  erreichten  1890:  92000,  1899:  148  000,  1900:
284000,  1901:  460000,  1902:  576000  Mark.  Diese  Einkünfte
setzen  sich  zusammen  aus  einer  Kopfsteuer  von  2  Pfennig  monat ­
        <pb n="212" />
        192

lieh  für  nationale  oder  40  Pfennig'  für  örtliche  Gewerkschaften;
das  heisst,  diese  letzteren  zahlen  an  den  Bund  den  Beitrag,  den
sie  an  ihre  Zentrale  zahlen  würden,  wenn  in  ihrem  Gewerbe  eine
solche  bestände.
Mit  diesen  Geldern  werden  kleinere  Streiks  unterstützt  und
neue  Ortsgruppen  gegründet.
Der  Bund  hat  heute  25  bezahlte  Organisatoren  angestellt,
die  ihre  ganze  Zeit  Neugründungen  und  der  Beilegung  von  deren
Streitigkeiten  widmen;  dazu  1178  freiwillige  Organisatoren,  die
für  jede  von  ihnen  errichtete  Ortsgruppe  eine  kleine  Kommission
erhalten.
Die  Verwaltung  des  Bundes  besteht  aus  einem  Vorsitzenden
und  einem  Verwaltungsrat  (executive  council),  der  aus  dem  Vorsitzenden, ­
  sechs  Stellvertretern,  einem  Sekretär  und  einem
Schatzmeister  besteht,  die  alle  Mitglieder  irgend  einer  Ortsgruppe ­
  sein  müssen.  Die  gesetzgebende  Kraft  ist  einer  Versammlung ­
  Vorbehalten,  zu  der  die  nationalen  Organisationen  für
je  hundert  Mitglieder  eine  Stimme  haben.  Für  die  nichtzentralisierten
  Ortsgruppen  spielt  wie  gesagt  der  Bund  direkt  die  Bolle
der  fehlenden  Zentrale.
Nach  Kapitel  3,  §  8  der  Statuten  sollen  „politische  Parteien,
seien  es  Bepublikaner,  Demokraten,  Sozialisten,  Prohibitionisten,
Populistiker  oder  andere,  in  den  Versammlungen  des  Bundes
keinen  Baum  haben“.  Alle  Versuche  sozialistischer  Mitglieder
des  Bundes,  eine  Kontrolle  über  denselben  zu  erlangen,  sind  zugewiesen ­
  worden;  der  Bund  tritt  für  eine  Beihe  von  Beformen
ein,  die  das  sozialistische  Programm  gleichfalls  enthält,  und  wird,
wenn  seine  Zentralkraft  wächst,  in  Zukunft  noch  mehr  als  bisher
Gesetzesvorschläge  durchzusetzen  suchen,  aber  nicht  in  Anlehnung
an  eine  bestimmte  Partei.
Die  Macht  des  Bundes  ist  bis  jetzt  noch  nicht  so  stark  wie
erwünscht,  weil  er  auf  einige  starke  nationale  Gewerkschaften
zu  viel  Bücksichten  nehmen  muss.  Aber  wir  halten  die  Stärkung
des  zentralen  Einflusses  für  sehr  gut  möglich  ohne  die  Selbstverwaltung ­
  der  Gruppen  in  Frage  zu  stellen;  sowohl  die  Jurisdiktion ­
  wie  die  politische  Tätigkeit  muss  in  einer  starken  Zentralverwaltung ­
  liegen,  soll  die  Einigkeit  nicht  gestört  werden.
Eine  der  bedauerlichsten  Fälle  in  dieser  Bichtung  ist  die  Weigerung ­
  der  Eisenbahn-Brüderschaften,  sich  dem  Bunde  anzuschliessen.
  Wenn  dieselben  klug  gehandelt  haben,  sich  von  der
        <pb n="213" />
        193

Knappschaft  fern  zu  halten,  welche  über  jedes  einzelne  Mitglied
Jurisdiktion  beanspruchte  und  ihre  Selbständigkeit  in  Frage
stellte,  so  haben  sie  vom  Arbeiterbunde  keinen  Druck  betreffs
Sympathiestreik,  Boykott  oder  dergleichen  zu  fürchten  und
würden  ihre  eigene  Stellung  durch  Anlehnung  an  ihre  Kameraden
nur  stärken.

47.  KAPITEL.
Die  Aufgaben  der  Gewerkschaften.
Die  Gewerkschaften  haben  in  ihrer  bisherigen  Tätigkeit
schon  höchst  bemerkenswerte  Erfolge  zu  verzeichnen,  aber  nie
wird  die.  Zeit  kommen,  wo  sie  wie  ein  aus  dem  Kriege  heimkehrender ­
  Kämpfer  die  Waffen  ablegen  könnten,  w r o  das  Werk
vollendet  wäre.  Mit  jeder  Wandlung  im  Wirtschaftsleben  tauchen
neue  Aufgaben  auf  und  jedes  erreichte  Ziel  vermehrt  die  Zahl
der  noch  zu  erstrebenden.
Zunächst  ist  natürlich  noch  an  der  Organisation  zu  arbeiten.
Sechs  Millionen  organisierter  Männer  würden  nicht  nur  die  doppelte,
sondern  die  vierfache  Macht  darstellen  als  drei  Millionen,  denn
jeder  neue  Anhänger  der  Sache  stärkt  jeden  alten  und  entzieht
den  Gegnern  Truppen.  So  sind  vor  allem  noch  für  die  Ungelernten ­
  und  Frauen,  für  die  unglücklicheren  Mitglieder  der  Klasse,
gewaltige  Opfer  von  den  Bessergestellten  zu  bringen.
In  zweiter  Linie  sollten  die  Ortsgruppen  mehr  als  bisher  gesellige ­
  und  intellektuelle  Zentren  für  die  Arbeiterschaft
werden.  Die  meist  ungenügenden  Klubräume  sollten  zu  einem
angenehmen  Aufenthaltsort  gemacht  werden,  so  dass  die  Leute
gern  ihren  Abend  dort  bei  einem  guten  Buch  zubringen.  Die
Fachzeitschriften  sollten  dort  oder  in  den  Versammlungsräumen
ausliegen,  und  Vorträge  von  Kameraden  aus  anderen  Gewerben
und  von  Aussenstehenden  sollten  unter  den  Leuten  wirtschaftliche
Kenntnisse  verbreiten.  Ein  Gewerkschaftshaus  (labor  lyceum)
sollte  in  den  Grosstädten  die  Ortsgruppen  der  verschiedenen  Gewerbe ­
  einander  näherbringen,  damit  das  Niveau  der  Versammlungen ­
  nicht  durch  die  Umgebung  gedrückt  wird,  wie  dies  in  den
13
        <pb n="214" />
        194

Hinterräumen  von  Kneipen  oft  der  Fall  ist,  und  wodurch  sogar
die  besten  oft  von  den  Versammlungen  ferngehalten  werden.
Die  geistige  Hebung  der  Bewegung  ist  in  der  Presse,  wie
bisher,  durch  Verbreitung  von  technischen  wie  wirtschaftlichen
Kenntnissen  zu  fördern;  dazu  hat  man  die  Preise  dieser  Blätter
niedrig  zu  halten  und  ein  Profitinteresse  oder  Rücksichten
auf  Inserenten  unbedingt  zu  vermeiden.
Die  sittliche  und  intellektuelle  Bildung  der  Mitglieder  ist
nicht  über  der  Pflege  der  fachlichen  Leistungsfähigkeit  zu  vernachlässigen, ­
  damit  eine  Gewerkschaftskarte  im  sozialen  Leben
das  gleiche  Ansehen  verschaffe,  das  wir  im  Geschäft  wünschen
als  Entgelt  für  die  Besserstellung  der  Arbeiter  zu  bieten.
Und  wenn  das  Wort  einer  Gewerkschaft  heilig  gehalten  wird
und  im  Ansehen  über  Kautionen  und  Vertragsklauseln  steht,  so
wird  sich  das  Hauptziel  der  Bewegung,  der  gemeinsame  Arbeitsvertrag, ­
  auch  eher  erkämpfen  lassen  und  an  Beliebtheit  gewinnen.
In  materieller  Hinsicht  sind  wir  von  der  Anerkennung  des
Achtstundentages,  freien  Sonnabend  -  Nachmittag  und  von  einem
Minimallohn  von  2400  Mark  für  den  ungelernten  Arbeiter  stellenweise
noch  recht  w r eit  entfernt.  Auch  in  Bezug  auf  Sonntagsruhe  und  Gesundheitsvorschriften ­
  ist  noch  manches  zu  erkämpfen,  bis  dem
Arbeiter  die  Freiheit,  sich  selbst  zu  Grunde  zu  richten,  entzogen
worden  und  der  Arbeitsplatz  für  ihn  aus  einer  Quelle  der  Erniedrigung ­
  zu  einer  solchen  der  Kräftigung  und  Freude  geworden  ist.
Noch  viele  Kinder  sind  von  der-Strasse  und  aus  der  'Fabrik  in
'  die  Schule  zu  führen;  im  Norden  sind  die  Ausführungen  der  Gesetze
zu  überwachen,  im  Süden  diese  Gräuel  endlich  auszurotten.  Versicherungsgesetze ­
  zur  Entschädigung  verunglückter  Arbeiter,  zur
Versorgung  von  deren  Witwen  und  Waisen  muss  die  Zahl  der
Fälle  herabsetzen,  in  denen  jemand  unverschuldet  der  Armenunterstützung ­
  anheimfällt.
Das  schnelle  Aufblühen  unseres  Landes  ist  mit  einem  teueren
Preise  bezahlt  worden.  Auf  einer  Woge  des  Materialismus  sind
wir  emporgestiegen,  und  der  Dollar  ist  zusehr  der  Masstab  des  Erfolges ­
  gewesen.  Der  Schlachtruf  der  Billigkeit  und  der  Konkurrenz
mit  den  Auslandsmärkten  hat  dazu  geführt,  das  Menschenleben
so  niedrig  einzuwerten,  wie  in  keinem  anderen  Kulturlande.  Das
Land,  das  Milliarden  zur  Pensionierung  seiner  Soldaten  aufgewandt,
die  einst  andere  Milliarden  von  Eigentum  zerstörten,  —  dies  Land
hat  nichts  übrig  für  die  Kämpfer,  die  für  Aufrechterhaltung  seiner
        <pb n="215" />
        195

wirtschaftlichen  Weltherrschaft  starben.  Diese  idealen  Gesichtspunkte ­
  darf  die  Gewerkschaftsbewegung  neben  ihren  materiellen
Zielen  nicht  vergessen,  wenn  sie  zum  wahren  Fortschritt  der
Gesamtheit  führen  will.

48.  KAPITEL.
Die  Ideale  der  organisierten  Arbeit.
Die  Ideale,  die  in  jedem  Menschen  schlummern,  sind  das
Band,  das  jede  Vereinigung  zusammenhält  und  die  zentrifugalen
Kräfte  der  Selbstsucht  überwinden  muss.  Die  Ideale  der  Gewerkschaftsbewegung ­
  treten  vielleicht  deutlicher  hervor,  wenn
wir  zuerst  die  ihrer  Gegner  betrachten.
Viele  Menschen  betrachten  den  Unternehmer  als  einen  Mann
aus  einer  anderen  Klasse,  ja,  man  möchte  sagen,  aus  einer
anderen  Menschengattung.  In  dem  Idealstaate  dieser  Leute
wäre  der  mildtätige  Unternehmer  umgeben  von  einer  Schar  treuer
Diener,  die  dafür,  dass  sie  seine  Interessen  besorgen  und  ihm
jeden  Wunsch  von  den  Augen  ablesen,  von  seiner  unendlichen  Güte
beschützt  werden.  Diese  Unternehmer  sprechen  von  der  „Loyalität“ ­
  der  einen  und  der  Unloyalität  der  anderen  Leute,  als  ob
dieselben  nicht  durch  einen  geschäftlichen  Vertrag,  sondern  durch
persönliche  Treue  mit  ihm  verknüpft  wären;  8  bis  12  Mark  täglich ­
  ist  dann  aber  genug  für  die  Leute,  während  man  selbst  50
oder  auch  500  ausgibt.  Dieser  Feudalismus,  der  in  der  Ausdrucksweise ­
  der  grossen  Herren  der  Industrie  sich  zeigt,  klingt
geradezu  nach  einem  Besitztitel,  der  durch  das  höhere  Lohnangebot ­
  eines  Konkurrenten  verletzt  wird.  Sie  tuen,  als  ob  sie  mit
der  Gewährung  von  Arbeit  eine  Wohltat  leisteten,  und
glauben,  die  Welt  stehe  auf  dem  Kopf,  wenn  man  ihnen  versichert,
dass  die  Arbeitsleistung  des  Arbeiters  eine  Wohltat  für  die
Gesamtheit  ist,  aus  der  sie  ihren  persönlichen  Vorteil  ziehen.
Diese  patriarchalische  Theorie  eines  Arbeitgebers“  findet
ihren  klarsten  Ausdruck  in  der  Haltung  gewisser  Philanthropen.
Der  Gewerkschaftler  wird  sicher  mit  Achtung  und  Freude  auf
jeden  Akt  menschlicher  Generosität  blicken,  wie  immer  er  auch
13*
        <pb n="216" />
        196

gegen  den  Unternehmer  gesinnt  sein  mag.  Aber  der  alte  Zustand,
dass  der  Unternehmer  sich  als  Vater  seiner  Leute  aufspielt,  ist
endgültig  für  ihn  überwunden.  Die  Entwicklung  trennt  ihn  täglich
weiter  von  demselben  und  von  persönlichem  Kennen,  persönlichem
Interesse  und  Aufsicht  ist  keine  Bede  mehr.  Wenn  der  Arbeiter
daher  vom  menschlichen  Standpunkte  aus  solche  Wohltaten  gern
sieht,  soweit  sie  nicht  die  Nebenabsicht  haben,  ihn  abhängiger  zu
machen  und  von  wichtigeren  Dingen  abzulenken,  so  verwahrt
er  sich  entschieden  dagegen,  darin  irgend  welchen
wirtschaftlichen  Effekt,  geschweige  denn  eine  Lösung
oder  Milderung  der  Arbeiterfrage  zu  erblicken.
An  Stelle  der  väterlichen  Fürsorge  ist  die  allumfassende,
selbstlose  Brüderlichkeit  aller  Arbeiter  getreten.  Sie  sind  mündig
geworden  und  vertragsfähig.  Zwischen  zwei  gleichberechtigten
Parteien  gibt  es  keine  alte  persönliche  Treue,  sondern  nur  die
gleichmässige  Treue  beider  gegenüber  dem  Vertrage.  Für  die
Gewerkschaften  ist  der  Unternehmer  kein  höheres  Wesen,  sondern
von  gleichem  Schlage  wie  der  Arbeiter  und  den  gleichen  Vertragsverpflichtungen ­
  unterworfen,  deren  Freiheit  keine  anderen
Grenzen  kennt  als  das  Wohl  der  Gesamtheit.
Aber  der  Grundzug  der  Gewerkschaftsbewegung  ist  optimistisch.
Die  Vertragsfreiheit  zwischen  gleichstarken  Parteien  ist  nur  eine
Stufe  zu  einem  höheren  Ziele.  Dass  die  Verhältnisse  gegen
früher  besser  geworden  sind,  ist  zwar  ein  Beweis,  dass  sie  auch  in
Zukunft  besser  werden  können,  aber  kein  Grund,  mit  dem  Erreichten
zufrieden  zu  sein  und  auch  keine  Begründung  der  sozialistischen ­
  Theorie,  es  müsse  erst  schlimmer  werden,  ehe
es  wieder  besser  werden  könne.  Würden  die  Zustände  wirklich ­
  zunächst  schlimmer,  so  würde  das  die  wirtschaftliche  Kraft
der  Arbeiterschaft  so  schwächen,  dass  sie  sich  gerade  schwerer
vorwärts  kämpfen  könnten.  Ein  kleiner  Schritt  vorwärts  ist  der
Anfang  zu  einem  weiteren  Vorwärtsdringen,  und  gibt  neue  Kraft
und  Mut  dazu.
Der  Gewerkschaftsgedanke  steht  in  keinem  notwendigen  Gegensatz ­
  zu  dem  sogenannten  System  der  „Lohnsklaverei“.  Mit  diesem
Worte  meint  man  eine  wirtschaftliche  an  Stelle  der  gesetzlichen
Sklaverei,  und  Hunger  statt  der  Peitsche  als  Zwangsmittel.  Der
Gewerkschaftler  erkennt  an,  dass  in  einigen  Teilen  des  Landes
und  in  einigen  Industrien,  besonders  gegenüber  Frauen  und  Kindern,
eine  solche  praktische  Sklaverei  besteht,  aber  er  bekämpft  dann
        <pb n="217" />
        197

diese  Ausartung-  des  Lohnsystems,  nicht  das  Lohnsystem  als  solches.
Aber  ebensowenig  ist  der  Gewerkschaftsgedanke  an  das  Lohnsystem ­
  gebunden.  Er  erstrebt  die  Hebung  des  Arbeiters  unter  den
vorhandenen  Zuständen,  und  wo  dies  nicht  möglich  ist,  deren  Beseitigung. ­

Die  bisherige  Geschichte  der  Bewegung  scheint  aber  ein  Beweis ­
  dafür  zu  sein,  dass  unter  dem  bestehenden  System  mit  Staatshilfe ­
  eine  ganz  bedeutende  Besserung  möglich  ist.  Zu  jedem  Zeitpunkte ­
  gibt  es  eine  Grenze  der  möglichen  Entlohnung,  und  nur  mit
dem  allmählichen  Steigen  der  Produktivität  kann  nicht  nur  ein
allmähliches,  sondern  ein  rapides  Steigen  der  Löhne  eintreten.
Wir  müssen  dahin  streben,  dass  der  Arbeiter  in  50  Jahren
mit  ebensolchem  Mitleid  auf  die  heutigen  Löhne  herabblickt,  wie
wir  auf  die  von  vor  50  Jahren.  Die  Tatsache  der  festen  Entlohnung ­
  der  Leiter  unserer  Industrie  durch  die  Kapitalisten  beweist, ­
  dass  das  Lohnsystem  eine  niedrige  Lebenshaltung  nicht
notwendig  mit  sich  bringt.
Je  mehr  nun  aber  die  Gesamtheit  unseres  Volkes,  allmählich
auch  der  landwirtschaftlich  tätige  Teil,  zu  Lohnarbeitern  werden
muss,  desto  mehr  muss  uns  deren  moralisches  und  intellektuelles
Niveau  angelegen  sein.  Es  mag  sein,  dass  ein  gut  Teil  einer
Lohnerhöhung  oder  Arbeitszeitverkürzung  seinen  Zweck  verfehlt,
wenn  der  Arbeiter  sie  nicht  zu  benutzen  weiss,  und  dass  sie  darum
nicht  früher  gewährt  werden  sollten,  bis  er  sie  fordert.  In  der
Weckung  dieser  Bedürfnisse  haben  unsere  Zeitungen,  das  Postwesen ­
  und  die  öffentlichen  Schulen  bedeutendes  geleistet,  und  die
Gewerkschaftsbewegung  hat  hier  auch  weiterhin  hohe  Aufgaben,
ohne  fürchten  zu  müssen,  die  Ansprüche  gegenüber  der  Möglichkeit
ihrer  Befriedigung  ins  Unmögliche  zu  steigern.  Höchstens  die
Nachfrage  nach  türkischen  Teppichen,  Juwelen  und  Champagner
wird  nicht  nur  nicht  gleichzeitig  gehoben  mit  der  nach  körperlich
und  geistig  kräftigenden  Dingen,  sondern  sie  kann  damit  allerdings ­
  sogar  bis  zu  einem  gewissen  Grade  in  den  Hintergrund
gedrängt  werden.
Die  Gewerkschaften  treten  ein  für  Freiheit,  Gleichheit,
Brüderlichkeit;  für  die  Freiheit  des  Einzelnen,  über  sein  eigenes
Leben  zu  verfügen  und  zusammen  mit  seinen  Kollegen  Kollektiv-Verträge
  zu  schliessen;  für  die  Gleichheit,  nicht  des  Reichtums,
aber  der  Wirtschaftschancen;  und  für  die  Brüderlichkeit  als  Selbstzweck ­
  und  Mittel  zum  wahren  Fortschritt  der  Kultur.
        <pb n="218" />
        198

49.  KAPITEL.
Die  Stellung  der  öffentlichen  Meinung
zur  Gewerkschaftsbewegung,
I)ie  wachsende  Beliebtheit,  der  sich  der  Gewerkschaftsgedanke ­
  im  Publikum  erfreut,  ist  eine  der  vielversprechendsten
Erscheinungen  der  Gegenwart.  Es  ist  eine  Lebensfrage  für  die
Gewerkschaften  wie  für  alle  modernen  Bewegungen,  sich  durch
gerechte  Handlungsweise  gegenüber  allen  Bevölkerungsklassen
diese  Gunst  der  Gesamtheit  zu  erhalten  und  zu  vermehren.
Niemand  kann  dem  Arbeiter  helfen,  als  der  Arbeiter  selbst.
Andere  Gesellschaftsklassen  konnten  ihm  ihre  Hilfe  nicht  mit  Erfolg ­
  leisten,  wenn  er  nicht  selbst  gewillt  war,  mittels  der  Organisation
seine  eigenen  Rechte  zu  verteidigen,  und  ohne  dies  würde  er  auch
keine  Hilfe  verdienen.  Aber  in  seinen  Handlungen  darf  er  die
Bahn  nicht  verlassen,  die  die  Gesamtheit  für  recht  hält.
Es  gibt  Zeiten,  in  denen  der  Arbeiter  den  Unternehmer
ebenso  ausbeuten  kann,  wie  dieser  es  sonst  mit  ihm  tut.  Aber
jeder  solcher  Versuch  würde  die  Waffenbrüderschaft  der  neutralen
Klassen  von  seiner  Seite  auf  die  des  Gegners  treiben.  Als  Hauptgefahren ­
  der  Entfremdung  der  öffentlichen  Sympathie  kommen
in  Betracht:  Vertragsbruch,  Einschränkung  der  Produktion  und
Zwistigkeiten  im  eigenen  Lager.
Durch  die  Notwendigkeit,  stets  an  das  Publikum  appellieren
zu  müssen,  sind  die  Gewerkschaften  in  erregten  Zeiten  zu  ihrer
Zurückhaltung  gezwungen  gewesen,  und  wenn  der  gesamte  Erfolg
oder  Misserfolg  der  Bewegung  schliesslich  von  der  grossziigigen
Gerechtigkeit  des  amerikanischen  Volkes  abhängt,  das  die  Ideale
heute  mit  ihr  teilt,  so  ist  doch  in  jedem  einzelnen  Falle  und
Streitpunkte  diese  Sympathie  neu  zu  gewinnen.
Die  Macht  der  öffentlichen  Meinung  äussert  sich  in  verschiedenen ­
  Richtungen;  einmal  in  der  Gesetzgebung,  die  zeitweise
die  Gewerkschaften  direkt  zu  unterdrücken  suchte,  und  die  ihnen
zu  ebenso  grossem  Nutzen  werden  kann;  zweitens  in  Streikzeiten
in  der  Beisteuerung  zum  Unterstützungsfonds;  drittens  im  Druck
der  Presse  auf  Versöhnung  und  Schiedsspruch.
Aus  dieser  Aufgabe  der  Arbeiterbewegung,  in  steter  enger
Fühlung  mit  der  Öffentlichkeit  zu  stehen,  ergibt  sich  für  die  Führer
        <pb n="219" />
        199

die  Rolle  des  Erziehers  und  „Agitators“.  Zuerst  sind  die  eigenen
Mitglieder,  dann  die  Unorganisierten,  und  endlich  die  Aussenstehenden
  zu  den  Idealen  der  Bewegung  zu  erziehen.  Die  modernen ­
  Arbeiter  haben  gelernt,  ohne  Gewalttaten  einen  Streik  durchzuführen, ­
  Opfer  zu  bringen,  sich  der  Disziplin  zu  fügen,  Verträge
zu  schliessen  und  einzuhalten,  und  ihre  Haltung  gegenüber  den
Unternehmern  und  Unorganisierten  zu  massigen.  Die  Öffentlichkeit,
die  einst  eine  Organisation  als  eine  Verschwörung  betrachtete,
dann  in  Gewerkschaftlern  gefährliche  Revolutionäre  sah  und  das
Streikrecht  nicht  anerkannte,  die  noch  vor  zwei  Generationen  die
Gewerkschaften  für  Feinde  von  Religion  und  Moral  erklärte,  hat
das  Brandmal  von  dereinst,  zur  Gewerkschaft  zu  gehören,  allmählich
in  ein  Ehrenzeichen  umgewandelt.  Aber  wenn  sie  auch  heute
die  grossen  Leistungen  der  Bewegung  und  die  Mässigung  der
Führer  anerkennt,  so  bleibt  doch  noch  viel  zu  tun,  sie  zu  einer
entschlossenen  Pflichterfüllung  gegenüber  dieser  Bewegung  zu
bringen.
In  den  Anschauungen  des  Volkes  über  die  Rechte  der  Arbeiter ­
  und  in  den  Theorien  über  die  Verteilung  des  Nationalreichtums ­
  hat  eine  völlige  Umwälzung  stattgefunden.  Noch  im  18.  Jahrhundert ­
  hielt  man  niedrige  Löhne  für  eine  Wohltat  für  die  Gesellschaft. ­
  Solange  die  Wirtschaftslehre  die  Löhne  als  eine  Auslage
betrachtete,  als  Spesen  der  Produktion  wie  die  Unterhaltung  von
Heer  und  Marine,  und  den  Profit  als  Produktionszweck  hinstellte,
musste  jede  Bewegung  zur  Hebung  der  Löhne  als  unheilvoll  erscheinen. ­

In  dem  halben  Jahrhundert  von  1817—67  trat  eine  andere
Theorie  der  Gewerkschaftsbewegung  entgegen,  die  Theorie  von
einem  bestimmten  Lohnfonds,  der  in  der  Wirtschaft  umlaufe,  und
dessen  höherer  Anteil  für  den  einen  Arbeiter  einen  geringeren
Anteil  für  den  anderen  Arbeiter  herbeiführen  würde.  Den  Anhängern ­
  der  Theorie  des  Zuströmens  der  Arbeitskräfte  nach  dem
bestgelohnten  Gewerbe  und  des  Steigens  der  Geburtenrate  bei
allgemeiner  Lohnerhöhung  musste  die  Gewerkschaftsbewegung
wenn  nicht  schädlich,  so  doch  töricht  erscheinen.
Aber  wie  so  oft  in  der  Geschichte,  hatten  nicht  die  Klugen
recht,  sondern  die  Toren.  Die  Entwicklung  stellte  sich  auf  Seite
derer,  die  sich  durch  den  engen  Studierstubengeist  der  Nationalökonomen ­
  in  ihrem  Vorwärtsstreben  nicht  beirren  Hessen.  Wir
können  nicht  Gelehrte  gebrauchen,  die,  statt  sich  an  die  Spitze
        <pb n="220" />
        200

von  Reformbewegungen  zu  stellen,  deren  Undurchführbarkeit  aus
Gründen  der  Logik  beweisen  wollen.  Die  Leute  dagegen,  die
kaum  wussten,  was  sie  suchten,  arbeiteten  an  einem  Baue,  der
jene  Weisheiten  bald  in  den  Schatten  stellte.  Und  während  selbst
heute  noch  einige  die  Unmöglichkeit  der  Bewegung  predigen,  beklagen ­
  sie  sich  schon  über  ihre  Wirkungen,  und  dass  sie  selbst
von  ihr  überholt  seien.
Wie  die  Bewegung  groschenweise  das  materielle  Wohl  der
Klasse  hob,  so  musste  sie  jeden  Fussbreit  Bodens  den  alten  Anschauungen ­
  abringen,  und  in  wenigen  Jahren  werden  die  Männer,
die  heute  noch  sich  auf  das  unabänderliche  Gesetz  von  Angebot
und  Nachfrage  berufen,  das  unbeweisbare  Recht  des  Menschen
auf  Arbeit  oder  das  Recht  eines  Mannes,  sein  Geschäft  nach
seinem  Kopfe  zu  führen,  aufrechterhalten  —  sie  werden  als
Männer  gelten,  die  wohl  in  ihrer  Zeit,  aber  nicht  mit  ihr  leben.
Wie  die  Gewerkschaftsbewegung  keinen  mit  dem  Lineal  abgegrenzten ­
  Strom  darstellt,  so  auch  nicht  die  öffentliche  Meinung.
Es  schwimmen  in  demselben  viele,  die  sich  der  Richtung  der
Hauptströmung  gar  nicht  bewusst  werden.  In  erregten  Zeiten
soll  man  die  Stimme  des  Volkes  nicht  immer  als  die  Stimme
Gottes  hinstellen,  und  die  Gewerkschaftsbewegung  braucht  keins
ihrer  Grundprinzipien  einer  vorübergehenden  Laune  der  Masse  zu
opfern,  aber  für  längere  Zeitperioden  betrachtet,  liegt  mehr  als
blosse  Politik  in  der  sorgfältigen  Anpassung  an  den  Willen  und
das  Urteil  der  Öffentlichkeit.  Wir  könnten  nicht  erwarten,  dass
irgend  eine  andere  Gesellschaftsklasse  sich  den  Interessen  der
Gesamtheit  füge,  wenn  wir  ihr  Wohl  nicht  über  das  auch  selbst
der  Arbeiterschaft  stellen  würden,  und  die  Beeinflussung  allgemeiner ­
  Anschauungen  von  Gerechtigkeit  und  Freiheit  und  damit
die  Richtung  der  ganzen  Volksseele  nicht  zum  mindesten  als  eine
notwendig  zu  erkämpfende  Nachfolge  auf  dem  Wege  betrachteten,
den  ihr  die  Gewerkschaftsbewegung  gewiesen  hat.
        <pb n="221" />
        201

50.  KAPITEL.
Gewerkschaftsbewegung
und  amerikanische  Demokratie.
Während  des  Anthrazitkohlenstreikes  von  1902  griffen  mich
einige  Zeitungen  an  wegen  meines  angeblich  unbesonnenen  Handelns, ­
  gerade  als  hätte  ich  die  150  000  zum  Streik  aufgerufen.
Ebenso  lächerliche  Kritiken  kann  man  allerwärts  gegen  Gewerkschaftsbeamte ­
  hören.  Wer  sich  als  Arbeiterfreund  aufspielen  will,
nimmt  den  armen,  schutzlosen  Mann  gegen  die  grausame  Organisation ­
  in  Schutz.  Hie  Tyrannei  des  Unternehmers  sei  nichts  gegen
die  Tyrannei  der  Vereinigung  und  ihrer  Beamten,  und  ein  unverantwortlicher ­
  Agent  derselben  könne  Tausenden  ihr  Brot  rauben.
Den  vollen  Unsinn  solchen  Geschwätzes  kann  nur  der  begreifen,
der  in  der  Arbeit  der  Organisation  gestanden  hat,  und  nicht  nur
Mitläufer  war.  Das  amerikanische  Ideal  einer  Regierung  des
Volkes  durch  das  Volk  und  zum  Besten  des  Volkes  ist  in  den
Gewerkschaften  aller  Länder  am  nächsten  erreicht  und  am  sichersten
garantiert.  Keine  politische  oder  andere  Organisation  selbst  in
Amerika  kann  diesen  Grad  von  Demokratie  irgendwie  erreichen.
Das  Wesen  der  Demokratie  ist  Gleichheit;  sozial,  wirtschaftlich ­
  und  politisch  stehen  sich  die  Mitglieder  der  Ortsgruppen
so  nahe  als  möglich.  Alle,  die  diesen  wöchentlichen  oder  monatlichen ­
  Versammlungen  beiwohnen,,  sind  Leute  fast  der  gleichen
Erziehung  und  erhalten  fast  die  gleichen  Löhne.  Der  Vorsitzende
der  Ortsgruppe  arbeitet  den  Tag  über  im  Gewerbe  und  widmet
seinen  Abend  unentgeltlich  seinen  Brüdern.  Die  Machtgrenzen
dieser  Vertrauensperson  sind  sehr  eng  festgelegt  und  jede  Massregel
  gegen  Missbrauch  getroffen;  dazu  ist  fast  jedes  Mitglied  in
der  Lage,  die  Arbeit  der  Ortsgruppenbeamten  persönlich  zu  beurteilen. ­
  Die  Ämter  wechseln  prinzipiell  und  werden  oft  nicht
länger  als  ein  halbes  Jahr  bekleidet.
Dasselbe  gilt  für  den  Agenten  (walking  delegate)  oder  wie
er  meist  genannt  wird,  Geschäftsführer  (business  agent).  Er  ist
der  best  gehasste  unter  allen  Menschen  des  gegenwärtigen  Wirtschaftslebens. ­
  Man  nannte  ihn  den  Laufagenten,  nicht  weil  eilieber
  herumgelaufen  wäre  als  zu  arbeiten,  sondern  weil  er  meist
        <pb n="222" />
        202

kein  Geld  hatte,  die  Strassenbahn  zu  bezahlen.  Dieser  Geschäftsführer ­
  hat  meist  so  viel  zu  tun,  dass  er  nicht  mehr  in  seinem
Gewerbe  arbeiten  kann.  Er  sucht  die  Unternehmer  auf,  sieht  auf
Einhaltung  der  Verträge,  sucht  Beschwerden  und  Streitigkeiten
beizulegen,  sammelt  die  Mitgliedsbeiträge,  sucht  neue  Mitglieder
zu  gewinnen  und  Arbeit  für  die  Arbeitslosen  zu  beschaffen.  Die
grosse  Mehrzahl  dieser  Leute  hat  eine  schwere  und  undankbare
Arbeit  selbstlos  zu  verrichten,  und  die  Ausnahmen  der  Pflichtvergessenheit ­
  machen  unter  ihnen  keinen  grösseren  Prozentsatz
aus,  als  unter  Bankiers  und  Anwälten.  Dem  Geschäftsführer  die
Beilegung  eines  Streikes  zu  übertragen  oder  seine  Entscheidung
bei  Streitigkeiten  als  unwiderruflich  hinstellen,  hiesse  allerdings
der  Korruption  die  Türe  öffnen;  aber  in  den  Fällen  aussergewöhnlicher
  Machtausstattung  pflegt  diese  nur  für  die  allerkürzeste  notwendige ­
  Frist  gewährt  zu  w'erden.  Das  amerikanische  Prinzip
der  Mehrheitsherrschaft  beherrscht  das  Feld  völlig,  wenn  auch
einem  begabteren  Manne  kein  Hindernis  in  den  Weg  gelegt  wird,
den  Einfluss  über  andere  auszuüben,  den  ihm  seine  Kräfte  ermöglichen. ­

Trotz  komplizierter  Verhältnisse  versucht  man  die  nationalen
Zentralen  ebenso  demokratisch  zu  erhalten;  nicht  überall  kann
man,  wie  bei  den  Bahnschaffnern  und  vereinigten  Bergarbeitern,
immer  alle  Mitglieder  zur  Abstimmung  zusammenbringen.  Dann
wird  das  Vertretungsprinzip  unserer  politischen  Parteien  übernommen. ­
  Die  nationalen  Versammlungen  der  Gewerkschaften
setzen  sich  aus  Delegaten  der  Ortsgruppen  zusammen,  wie  die
Parlamente  unserer  Einzelstaaten  oder  der  Union.  Ob  diese
Delegaten  nun  instruiert  werden  oder  freie  Hand  haben,  die
Stimme  der  Versammlung  stellt  doch  die  Meinung  der  Mitglieder
direkter  dar,  als  von  der  Vorwahl  oder  der  Wahl  eines  Gouverneurs ­
  oder  des  Präsidenten  gesagt  werden  kann.  Nur  haben
manchmal  die  kleineren  Ortsgruppen  eine  relativ  grössere  Stimmenzahl; ­
  aber  das  demokratische  Prinzip  ist  noch  weiter  getrieben,
als  in  der  Politik  des  Landes,  in  dem  ein  grosser  Teil  der  wichtigsten ­
  Arbeit  diesen  Versammlungen  entzogen  ist  und  den  Mitgliedern ­
  zu  direkter  Abstimmung  (Keferendum)  vorgelegt  wird.
Diese  direkte  Abstimmung  schaltet  sehr  viele  der  Gefahren  aus,
welche  heute  noch  untrennbar  von  unseren  Wahlen  erscheinen.
Wer  nicht  Beamter  einer  Gewerkschaft  war,  hat  .keinen  Begriff
davon,  in  welcher  Ausdehnung  diese  kolossale  Menschenmasse,
        <pb n="223" />
        203

die  angeblich  „unter  seiner  Kontrolle  steht“,  ihre  Wünsche  zum
Ausdruck  bringt.  Werfen  sich  in  anderen  Bewegungen  immer  Leute
ins  Vordertreffen,  die  die  Wünsche  und  Gefühle  ihrer  Genossen
glauben  interpretieren  zu  müssen,  so  wird  in  diesem  Urzustand
der  Demokratie  glücklicherweise  die  Meinung  der  Masse  ohne  dazwischen ­
  geschaltete  Eifersüchteleien,  Autoritäten  und  Amtsgewalten ­
  zum  Ausdruck  gebracht.
Auf  der  Bergarbeiterversammlung,  die  dem  Kohlenstreik  voranging, ­
  war  mit  mir  die  grosse  Mehrheit  der  Delegaten  der  Meinung,
man  solle  den  Streik  lieber  auf  gelegenere  Zeit  hinausschieben,
aber  dies  war  ohne  jede  Bedeutung  für  die  Streikerklärung,  die
die  Arbeiter  in  ihren  Instruktionen  gefordert  hatten.
Die  Schwächung,  die  diese  demokratischen  Prinzipien  auf
eine  Organisation  ausüben  können,  weil  die  Gefühle  Verstandesgründe ­
  umwerfen  können  und  die  Entschlusschnelligkeit
leidet,  wird  mehr  als  ausgeglichen  durch  die  Sicherung  innerer
Einheit  und  Ehrlichkeit.  Ein  korrupter  Gewerkschaftsführer  kann
seinen  Posten  nicht  so  leicht  halten,  wie  ein  solcher  in  der  Politik;
in  einer  Stadt  kann  eine  Mehrheit  der  Bürger  sehr  wohl  durch
eine  korrupte  Minderheit,  die  gut  organisiert  ist,  im  Zaum  gehalten ­
  werden;  aber  in  einer  Gewerkschaft  kann  eine  unzufriedene
Minderheit  selbst  ausscheiden  und  sich  selbständig  organisieren.
In  einer  Gewerkschaft  kann  die  Mehrheit  nicht,  wie  in  einem
Staate,  die  Minderheit  durch  Gesetzeszwang  und  Besteuerung  für
ähre  Zwecke  ausnutzen.
Die  meisten  Gewerkschaftsbeamten  erhalten  bedeutend  geringere ­
  Gehälter,  als  sie  für  gleiche  Leistung  im  Geschäftsleben
ernten  würden,  und  ihre  Lebenshaltung  unterscheidet  sich  nicht
viel  von  der  des  Mannes  am  Schraubstock;  denn  in  Denkart  und
Gefühlen  darf  er  sich  nicht  sondern  von  den  Leuten,  deren  Interessen ­
  er  vertritt,  selbst  wenn  er  entsprechende  persönliche  Mittel
besitzen  sollte.  In  der  staatlichen  Politik  dagegen  ist  die  alte
demokratische  Einfachheit  geschwunden  und  Präsident  oder  Gouverneur ­
  leben  nicht  mehr  in  den  Fusstapfen  Jeffersons.  Der  Vorsitzende ­
  eine]'  Arbeiterorganisation  aber  hat  neben  der  Erfüllung
seiner  Geschäfte  noch  jederzeit  ein  freundliches  Gehör  den  Wünschen ­
  eines  Einzelnen  zu  schenken.
Wenn  auch  nicht  in  demselben  Umfang  und  in  derselben  Ausdehnung ­
  wie  in  der  Politik,  so  besteht  in  Gewerkschaftskreisen
doch  immerhin  eine  gewisse  theoretische  Gefahr  des  Cliquenwesens
        <pb n="224" />
        204

oder  eines  Zwischenmeistertums  (boss  System).  Es  ist  schon  gezeigt ­
  worden,  dass  diese  Gefahr  durch  die  Sezessionsmöglichkeit
sehr  verringert  wird,  und  es  fehlen  in  den  Vereinigungen  schon
von  vornherein  die  Interessengegensätze,  die  die  politischen
Tyrannen  zur  Ausspielung  der  einen  Gruppe  gegen  die  andere
benutzen.  Aber  man  soll  mit  dieser  Gefahr  immerhin  rechnen,
die  vollste  Veröffentlichung  jeder  Handlung  eines  Beamten  oder
die  Kontrolle  durch  Entlastungskommissionen  nicht  ausser  acht
lassen,  und  vor  allem  für  eine  Ausdehnung  der  Urabstimmung  und
eine  vollzählige  Wahlbeteiligung  sorgen.  Jeder  ehrliche
Wähler,  der  der  Urne  fern  bleibt,  ist  hier  genau  so
wie  bei  politischen  Wahlen  eine  Gefahr,  den  Einfluss ­
  der  Skrupelloseren  zu  stärken.

51.  KAPITEL.
„Das  allgemeine  Lebensproblem  der  Welt“.
2Vo—3  Millionen  organisierte  Arbeiter  im  Lande,  vielleicht
ebensoviele  mit  diesen  sympathisierend,  und  diese  ganze  Masse
einem  gemeinsamen  Ziele  zustrebend:  Recht,  nicht  Gnadengeschenke, ­
  menschenwürdigen  Lohn,  —  diese  Erhebung  des  Standes
von  den  Knieen  zu  aufrechter,  die  Sachlage  überblickender  Stellung,
ist  für  das  amerikanische  Volk  eine  neue,  gewaltige  Tatsache,  bedeutet ­
  die  Umwälzung  vom  autokratischen  zum  demokratischen
Wesen  im  Wirtschaftsleben.
Aber  die  Bewegung  ist  in  Amerika  noch  immer  in  ihren
Kinderjahren.  Sie  hat  wie  bisher  fortzuarbeiten  an  den  beiden
Voraussetzungen  der  Zivilisation:  hochbezahlte  Arbeitskraft  und
billige  Produkte.  Die  Verbesserung  der  Produktionsmittel  hat
arbeitssparend  zu  wirken  und  in  der  Konkurrenz  der  Arbeitskraft
diese  zum  kostbarsten  Gute  des  Marktes  zu  machen.  Es  gibt
einfach  keine  Grenze  in  dieser  Richtung,  und  eine  Expropriation
des  Kapitals  wird  in  dem  Augenblicke  unnötig  sein,  wo  Monopole
und  derartige  unberechtigte  Kürzungen  des  Anteils  der  Arbeit  am
Produktionsertrage  auf  wirtschaftspolitischem  Wege  ausgeschaltet
        <pb n="225" />
        205

sei»  werden.  Wir  bauen  nicht  eher  Brücken,  bis  wir  an  den  Fluss
gekommen  sind;  die  ersten  Schritte  sind  klar  vorgezeichnet,  und
wir  haben  uns  heute  um  das  noch  in  Nebel  gehüllte  Ende  der  Reise
nicht  zu  kümmern.  Ob  sich  das  gelobte  Land,  welches  dem  theoretischen ­
  Gerechtigkeitsideale  am  nächsten  kommt,  mit  oder  ohne
Änderung  der  politischen  und  wirtschaftlichen  Grundlagen  der  Gesellschaft ­
  unter  dem  Lohnsystem  oder  sonstwie  erreichen  lässt:  das
mag  die  Sorge  der  Arbeiter  sein,  die  im  gleichen  Komfort,  in
gleich  hoher  sozialer  Stellung  und  unter  gleich  trefflicher  Bildung
leben,  wie  heute  die  privilegierten  Klassen.  Die  Wissenschaft
schafft  uns  dazu  ununterbrochen  die  Mittel,  wenn  wir  sie  nur
kraftvoll  und  zielbewusst  anwenden.  Konnte  sie  die  Entlohnung
eines  Maurers  von  wenigen  Pfennigen  auf  2,60  Mark  die  Stunde
heben,  so  hat  niemand  das  Recht,  die  weitere  Steigerung  auf
zehn  Mark  und  mehr  als  utopisch  hinzustellen.
Unsere  gelehrten  Klassen  empfinden  heute  an  ihrer  Arbeit
eine  tiefere  Befriedigung,  als  an  ihrer  Erholungszeit,  und  bei
einigen  gelernten  Arbeitern  ist  dieser  Zustand  gerade  im  Entstehen ­
  begriffen.  Diese  Ereude  an  der  Arbeit  ist  eins  der  entscheidensten
  Merkmale  der  Zivilisation.  Die  rohen  Arten  der
Vergnügung  werden  aufhören,  und  das  Vergnügen  wird  zur  Arbeit
werden,  wenn  die  Arbeit  zum  Vergnügen  wird.
Es  gab  eine  Zeit,  wo  das  Waffenhandwerk  die  Hauptsorge
des  Volkes  war.  Es  wird  eine  Zeit  gegeben  haben,  in  der  die
Notwendigkeit,  seine  Unterhaltsmittel  zu  erwerben,  die  Hauptsorge ­
  des  Volkes  war.  Genau  so  wie  es  eine  Zeit  gegeben  hat,
in  der  man  die  Erziehung  fürchtete  und  von  einem  Schulzwang“
redete,  während  heute  selbst  die  Kleinsten,  Unverständigsten  gern
zur  Schule  eilen.
Ich  folge  nicht  der  Anschauung  vieler,  dass  mit  steigender
Zivilisation  die  Arbeit  der  Masse  individueller  und  künstlerischer
werden  würde.  Nur  mit  Hilfe  der  Maschine  kann  man  der
Maschine  wieder  entgehen,  und  der  Mann  von  Eisen  kann  den
Mann  von  Fleisch  und  Blut  ersetzen;  Grossbetrieb  und  automatische
Maschinen,  nicht  persönliche  Fertigkeiten  stehen  auf  dem  Banner
der  arbeitenden  Klassen  geschrieben.  Der  erhöhte  Konsum  von
Kunstgegenständen  mag  mehr  Kräfte  in  der  Kunst  beschäftigen,
aber  er  macht  die  Kunst  nicht  zur  Industrie  und  die  Industrie
nicht  zur  Kunst.
        <pb n="226" />
        206

Aber  unter  besseren  äusseren  Verhältnissen  wird  die  Gewerkschaftsbewegung ­
  noch  nicht  am  Ziele  stehen;  sie  ist  nicht  nur
negativ,  sondern  auch  positiv,  Schild  und  Schwert,  heute  verteidigend ­
  und  morgen  erobernd.  Wer  so  seine  Augen  in  die  Ferne
schweifen  lässt,  darf  jedoch  nicht  den  Grund  unter  den  Füssen
verlieren.  Man  hat  gesagt,  dass  der  Fortschritt  nur  krieche,  und
dass  auf  seinem  langsamen  Wege  Ströme  von  Tränen  und  Blut
fiiessen.  Die  Entwicklung  dauert  fort,  aber  das  Leben  des  Menschen ­
  und  seiner  Einrichtungen  ist  kurz.  Eine  Sache  wird  tiefer
gewurzelt  und  wahrhaftiger  oft  unter  den  härtesten  Schlägen  und
in  den  bittersten  Zeiten.  Es  mag  Generationen  erfordern,  Würde
in  die  Brust  des  Menschen  zu  pflanzen;  aber  einmal  gepflanzt,  ist
sie  unausrottbar;  mag  man  den  Arbeiter  wieder  niederdrücken,  er
hat  gehen  gelernt  und  wird  sich  nie  mehr  mit  dem  Kriechen  begnügen. ­

Die  Gewerkschaftsbewegung  steht  nicht  als  abgeschlossene
Erscheinung  vor  uns.  Wir  bezeichnen  mit  diesem  Namen  lediglich
einen  Schritt  in  der  Entwicklung,  die  vor  tausenden  von  Jahren
begonnen  hat  und  in  abertausenden  nicht  enden  kann,  und  einen
Akt  in  dem  Drama  des  Aufsteigens  der  menschlichen  Kasse.  Die
Kräfte  der  Entwicklung  erschöpfen  sich  nicht.  Aber  in  den  Zeiten,
in  denen  man  auf  unseren  Zustand  herabblicken  wird,  wie  wir
heute  auf  die  Höhlenmenschen,  wird  man  mit  Dankbarkeit  zurückblicken ­
  auf  eine  Bewegung,  die  dieses  Aufsteigen  bewusst  geleitet ­
  hat.
„Was  die  Leute  Organisation  der  Arbeit  nennen,“  sagt
Thomas  Carlyle,  der  grosse  Philosoph  und  Mensch,  „das  ist  das
allgemeine  Lebensproblem  der  Welt.“

Thalacker  &amp;amp;  Schöffer,  Leipzig.
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        137

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sr  möchte  nicht  den  Anschein  erwecken,  einem
'Schaft  nachgegeben  zu  haben.  Wie  in  allen
haftspolitik  sollte  man  nur  im  Notfall,  wenn
Kundschaft  fehlgeschlagen  sind,  zum  Zwange
Innen.
|  bei  vor  allem  daran,  dass  die  Gewerkschafts-:
  umstempelt,  und  ein  Feind  im  Innern  oftgefährfener
  aussenstehender.  Durch  einen  Einzelnen
f_ier  über  alle  Pläne  informiert  werden,  und  ein
m  bereits  eine  gefährliche  Obstruktion  in  der
1  i  führen.

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.33.  KAPITEL.
ibel 1 )  und  Boykott.
in  Boykott,  wie  das  zu  Streik,  das  Wahlrecht,
u  tragen  und  das  der  freien  Kede  kann  rniss-!s
  gibt  keine  Freiheit,  welche  nicht  zu  Missführen ­
  könnte.  Das  berechtigt  aber  nicht  im
len  Angriffe  auf  den  Boykott  in  seiner  ver-.ssigten
  Anwendung.
trf  man  nicht  behaupten,  der  Boykott  sei
iffe  der  Gewerkschaften  oder  auch  nur  der
»ede  Klasse  der  Gesellschaft  bedient
ährend.  Er  ist  überall  der  Ausdruck  rnoraliin
  Form  eines  sozialen  Ostrazismus.  Dass
:m  ausgeübt  wird,  macht  ihn  noch  nicht  zu
äftswelt  ist  der  Boykott  etwas  alltägliches,
len,  Fabrikanten  und  deren  Vereinigungen
itereinander  und  boykottieren  Zwischenhändler,
1  Schundkonkurrenten.  Ja,  zur  Verhinderung-Wort
  Jabel“  heisst  soviel  als  Etikette.  Da  es  aber  in
ftswissensckaft  sich  schon  ziemlich  eingebürgert  hat,  uud
sehen  niemand  an  die  besondere  Bedeutung  eines  Abs
  zur  Unterscheidung  der  Waren  aus  Gewerkschafts-1]
  n  dient,  ist  statt  des  französischen  Fremdwortes  das
worden.
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        ﻿
        <pb n="229" />
        ﻿
      </div>
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